Ausschreibung einer Praktikumsstelle für mein Brüsseler Büro

Praktikumsstart 07. September 2026

Liebe Interessierte,
es gibt wieder eine freie Praktikumsstelle in meinem Team in Brüssel!
Bist du Student*in oder gerade mit dem Studium fertig und willst den parlamentarischen Alltag und die Abläufe der EU-Institutionen kennenlernen? Dann bewirb dich und unterstütze mein Team und mich in meiner politischen Arbeit. In meinem parlamentarischen Alltag in Brüssel folge ich mit meinen Mitarbeiterinnen den Ausschüssen für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEVE), Kultur und Bildung (CULT) sowie dem Ausschuss für Haushaltskontrolle (CONT). Außerdem arbeiten wir zu allem, was an den europäischen Außengrenzen und darüber hinaus wichtig ist für Migration und Flucht – das passiert auch längst nicht nur aus dem Parlament heraus.


Aufgaben

Das Praktikum gibt Einblick in verschiedene Aspekte der Arbeit bei einem Europaabgeordneten. Dazu gehören:

  • Organisatorische und inhaltliche Unterstützung meiner Tätigkeit in den Ausschüssen LIBE, DEVE, CULT und CONT und meinen Delegationen
  • Aufbereitung von Fachinformationen, Vorbereitung und Begleitung von Ausschusssitzungen und Delegationstreffen
  • Verfolgen und Einordnen aktueller politischer Entwicklungen auf internationaler und EU-Ebene
  • Unterstützung des gesamten Teams bei projektbezogenen fachlichen Recherchen und dem Entwerfen von Texten und Briefings
  • Unterstützung im Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit: Beantwortung von Bürger*innenanfragen, Unterstützung bei der Erstellung von Pressemitteilungen und Social Media Beiträgen
  • Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen und Besucher*innengruppen

Anforderungen

  • gute Kenntnisse und Interesse an europäischer Politik und der Funktionsweise der EU-Institutionen
  • Identifikation mit Zielen und Werten Grüner Politik
  • schnelle Auffassungsgabe, Präzision, hohe Analysefähigkeit und gute Urteilskraft
  • Teamfähigkeit und hohes Maß an Verlässlichkeit
  • sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • verhandlungssicheres Deutsch und Englisch, gute Französischkenntnisse von Vorteil
  • abgeschlossenes Bachelorstudium von Vorteil, aber keine Voraussetzung

Stellenumfang und Vergütung

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (100%) für die Dauer von 4 Monaten ab 07. September 2026, die mit 1.700€/mtl. netto vergütet wird. Arbeitsort ist Brüssel, gelegentliche Reisen, z.B. zur Plenarsitzung nach Straßburg, sind möglich. Eine Immatrikulation ist nicht nötig.

Bewerbungsfrist

Sende deinen Lebenslauf (max. 1 Seite) und ein Bewerbungsschreiben (max. 1 Seite) jeweils auf Deutsch in einem gemeinsamen PDF-Dokument bis einschließlich 15.03.2026 an erik.marquardt@ep.europa.eu. Als Betreff bitte „Praktikumsbewerbung“ angeben.

Auswahl-Gespräche (per Zoom) finden voraussichtlich in den KW 13 und 14 statt. Wenn die finale Entscheidung getroffen wurde, schicken wir eine abschließende Antwort an alle Bewerber*innen.

Ich freue mich auf deine Bewerbung!

Syrien 2025: Kein Frieden, keine Gerechtigkeit und kein Ort für Abschiebungen

Rund ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes ist Syrien weiterhin von Gewalt, Straflosigkeit und politischer Willkür geprägt. Inszenierte Wahlen und Bilder vermeintlicher Normalität ändern daran nichts. Dennoch wächst in Europa der politische Druck, geflüchtete Syrer*innen in ihr Heimatland abzuschieben. Dabei warnen Expert*innen wie das UN-Flüchtlingshilfswerk eindringlich, dass Syrien viel zu instabil ist, um Rückkehrer*innen zu schützen oder angemessen versorgen zu können. Niemand kann aktuell verlässlich einschätzen, ob das Land einen Weg in eine stabile Zukunft findet oder erneut in Gewalt versinkt.

Machtvakuum, Straflosigkeit und neue Gewalt

Nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 übernahm die islamistische Miliz HTS die Kontrolle über Damaskus und beansprucht seither die politische Führung des Landes. Die Verbrechen der Assad-Ära wurden bislang nicht aufgearbeitet; mutmaßliche Täter teilweise sogar freigesprochen. Dieses Klima der Straflosigkeit lässt die Menschen im Land schutzlos zurück. Selbstjustiz, politisch motivierte Tötungen und ein tiefes Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen prägen den Alltag vieler Menschen.

So kam es im März beispielsweise in den Küstenregionen im März zu Massakern an Angehörigen religiöser Minderheiten wie Alawit*innen und Christ*innen, begleitet von Plünderungen und Entführungen. Es herrscht eine Atmosphäre der Angst, in der selbst grundlegende Religionsfreiheit abgeschafft wird.

Der Selbstmordanschlag auf die Mar-Elias-Kirche in Damaskus im Juni 2025, bei dem 25 Menschen getötet und Dutzende verletzt wurden, zeigt, dass selbst zentrale religiöse Orte nicht geschützt sind. Für die Bevölkerung bedeutet dies, dass Räume der Zuflucht und Gemeinschaft zu Orten der Unsicherheit geworden sind.
Besonders dramatisch war auch die Eskalation der Gewalt in der Provinz as-Sweida im Juli. Beduinische Milizen und Regierungstruppen griffen die Provinz an und lieferten sich schwere Kämpfe mit lokalen drusischen Milizen. Dabei wurden über 1.400 Menschen getötet, darunter zahlreiche Zivilist*innen, und mehr als 150.000 Menschen vertrieben. BBC-Recherchen dokumentieren zudem schwere Kriegsverbrechen: Demnach sollen Regierungssoldaten Patient*innen in einem Krankenhaus in ihren Betten erschossen haben sollen. Diese Ereignisse zeigen klar, dass die syrischen Machthaber weder Schutz bieten noch Kontrolle über wesentliche Sicherheitsbereiche besitzen.

Zermürbte Abkommen und verlorenes Vertrauen

Auch im kurdisch geprägten Nordosten Syrien bleibt die Lage instabil. Die Spannungen zwischen den Syrian Democratic Forces (SDF), einer kurdisch geführten Miliz, und der HTS reißen nicht ab. Ein am 10. März 2025 geschlossenes Abkommen sollte zur Stabilisierung der Region beitragen, blieb jedoch weitgehend wirkungslos. Das Scheitern lässt sich vor allem durch die tiefe Verunsicherung in der Bevölkerung erklären: Die brutalen Angriffe in den Küstenregionen und das Massaker in as-Sweida haben die Menschen im Nordosten in Angst versetzt. Viele fürchten, dass sich die Gewalt jederzeit auf ihre Region ausweiten könnte.

Zwar setzt sich die SDF für ein dezentrales Syrien ein, in dem Macht und Verantwortung zwischen Regionen und Zentralregierung geteilt werden, doch die Führung in Damaskus blockiert dieses Modell. Sie betrachtet Dezentralisierung als Vorstufe eines schleichenden Zerfalls des Landes. Entsprechend steht auch ein weiteres Abkommen, das nach erneuten Spannungen in Aleppo im Oktober ausgehandelt wurde, unter schlechten Vorzeichen. Ob es eingehalten wird, erscheint angesichts des tiefgreifenden Vertrauensverlusts derzeit völlig offen.

Scheinwahl statt politischem Aufbruch

Die Parlamentswahl vom 5. Oktober 2025 sollte ein Symbol für einen politischen Neuanfang sein. Stattdessen hat sie deutlich gemacht, wie fest Übergangspräsident Ahmed al-Sharaa die Macht an sich gerissen hat. Die Wahl war weder frei noch fair, denn al-Sharaa hat sowohl das Wahlverfahren als auch dessen Ergebnis kontrolliert: Nach Dekret Nr. 143/2025 ernennt er ein Drittel der Abgeordneten selbst und bestimmt die Mitglieder der Hohen Wahlkommission. Diese wiederum überwacht nicht nur den gesamten Wahlprozess, sondern bestätigt auch die Vergabe der übrigen Mandate; ein System geschlossener Kontrolle ohne unabhängige Instanzen.

Hinzu kommen bewusst vage formulierte Ausschlusskriterien, die den willkürlichen Ausschluss unerwünschter Kandidat*innen ermöglichen. Unter Vorwürfen wie angeblicher Unterstützung des früheren Regimes oder Spaltung des Landes werden politische Konkurrenten ausgeschaltet. Betroffene erhalten weder Einblick in die Vorwürfe noch die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Auch von gesellschaftlicher Repräsentation kann kaum die Rede sein: Die Frauenquote von 20 Prozent bleibt symbolisch, während marginalisierte Gruppen faktisch keine Stimme haben.

In Syrien wurde kein politischer Neubeginn eingeleitet, sondern bestehende autoritäre Machtstrukturen lediglich unter neuem Namen fortgeführt.

Die Folgen für Europa: Politischer Druck statt Schutz

Trotz der katastrophalen Lage im Land fordern Konservative und Rechtsextreme in Europa zunehmend Abschiebungen nach Syrien. Österreich hat bereits erste Menschen nach Syrien abgeschoben. In Deutschland wird die Debatte vor allem vom Bundeskanzler befeuert, der sogar den syrischen Übergangspräsidenten nach Berlin eingeladen hat – eine Person, die noch bis vor kurzem als Terrorist eingestuft wurde. Die Signalwirkung dieser politischen Aufwertung ist deutlich: Sie sendet ein fatales Zeichen der Normalisierung an autoritäre und extremistische Akteure.Lediglich der Außenminister widerspricht der populistischen Rückkehrdebatte deutlich: Nach seiner Syrienreise beschrieb er die Zerstörung als „schlimmer als Deutschland 1945“.

Keine pauschale Asyl-Aussetzung: Karlsruhe stellt BAMF klar in die Schranken

Nach dem Sturz Assads setzte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wie auch mehrere andere EU-Staaten, Asylverfahren für Syrer*innen zunächst pauschal aus. Begründet wurde das mit einem angeblichen Bedarf an weiterer „Aufklärung“. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch klargestellt, dass eine solche pauschale Aussetzung rechtswidrig ist. Die Lage in Syrien sei hinreichend bekannt, um Einzelfälle zu prüfen. Damit bleibt die rechtsstaatliche Verpflichtung zur Einzelfallprüfung verbindlich und nicht verhandelbar. 

In der Praxis agieren die Behörden dennoch teils zögerlich. Für Betroffene bedeutet das anhaltende Unsicherheit; gerade für jene, die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten und gesellschaftlich integriert sind. Anstelle von Schutz und rechtlicher Klarheit dominiert damit weiterhin politische Abschreckung.

Das Paradox der Abschiebungsdebatte: Fachkräftemangel vs. Schutzentzug

Deutschland wirbt aktiv um Fach- und Arbeitskräfte, gleichzeitig müssen viele erwerbstätige Syrer*innen um den Verlust ihres Schutzstatus fürchten. Wird dieser entzogen, verlieren Betroffene in der Regel automatisch ihre Arbeitserlaubnis. Damit geraten nicht nur jahrelange Integrationsbemühungen ins Wanken, sondern auch die Existenzgrundlage der Betriebe, die auf ihre eingearbeiteten Mitarbeiter*innen angewiesen sind. 

Eine Abschiebepolitik, die über den Entzug von Schutz funktioniert, steht damit neben menschlichen Werten auch in einem starken Widerspruch zu den eigenen arbeitsmarktpolitischen Zielen. Was als migrationspolitische Härte verkauft wird, erweist sich damit auch ökonomisch als kurzsichtig.

Es braucht Schutz statt Symbolpolitik

Angesichts der anhaltenden Gewalt, Straflosigkeit, politischen Willkür und der fragilen Sicherheitslage sind Abschiebungen nach Syrien politisch, humanitär und rechtlich unverantwortlich. Eine verantwortungsvolle deutsche und europäische Politik muss deshalb den Schutz von Geflüchteten in den Mittelpunkt stellen, rechtsstaatliche Verfahren konsequent stärken und gleichzeitig gezielten Druck auf die neuen Machthaber in Syrien ausüben, um demokratische Veränderungen einzufordern.

Außerdem müssen die Hauptaufnahmeländer Türkei, Libanon und Jordanien nachhaltig unterstützt werden. Nur durch eine Verbindung von Schutz, Rechtsstaatlichkeit und internationaler Verantwortung kann langfristig ein Umfeld entstehen, in dem eine sichere und freiwillige Rückkehr überhaupt denkbar ist.

Brief zur Lage im Sudan: EU muss dringend handeln

Gemeinsam mit anderen demokratischen Abgeordneten des EU-Parlaments haben wir uns in einem Brief an Kaja Kallas, die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, gewandt. 

Hintergrund ist die dramatische Eskalation der Gewalt im Sudan nach der Einnahme von El Fasher durch die Rapid Support Forces (RSF) am 26. Oktober 2025. Berichte über Massenmorde, außergerichtliche Hinrichtungen, systematische sexuelle Gewalt, Folter sowie ethnisch gezielte Angriffe zeigen eine massive Verschärfung der humanitären Lage und gefährden die regionale Stabilität. Deshalb fordern wir, unverzüglich zu prüfen, ob die Handlungen der RSF die Kriterien für eine Aufnahme in die EU-Terrorliste erfüllen.

Wir haben die Entwicklungen im Sudan als Europäisches Parlament bereits in einer Resolution vom 27. November 2025 verurteilt. Umso wichtiger ist es, dass über die politische Verurteilung hinaus konkrete Konsequenzen folgen und die Verantwortlichen für diese Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Für die Menschen im Sudan darf es keinen weiteren Aufschub geben.

Den ganzen Brief könnt ihr hier nachlesen.

Neue Studie zu Binnengrenzkontrollen: Symbolpolitik statt Lösungen

Für die Grüne Europafraktion habe ich eine neue Studie zu den Auswirkungen der stationären deutschen Binnengrenzkontrollen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Sie halten nicht, was sie versprechen. Sie sind teuer, herzlos und nutzlos. Hier könnt ihr die Studie nachlesen. Und hier eine kurze Zusammenfassung:

Politische Sprechblasen statt Fakten

Seit September 2024 kontrolliert Deutschland wieder stationär alle Landesgrenzen ohne absehbare zeitliche Begrenzung– ein klarer Bruch mit den Regeln des Schengener Grenzkodex. Die neue Merz-Regierung spricht von Sicherheit und Asylstopp, doch faktisch haben die Binnengrenzkontrollen weder einen nachhaltigen Einfluss auf die Asylzahlen, noch können sie für mehr Sicherheit sorgen. Die neue Studie von Dr. Marcus Engler, Lea Christinck und Dr. Norbert Cyrus zeigt: Die Begründungen für Binnengrenzkontrollen basieren nicht auf Fakten, sondern auf leeren Versprechen. 

Um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, setzt die neue Regierung weiter auf Symbolpolitik – auch wenn das bedeutet, wissenschaftliche Erkenntnisse zu ignorieren, den Zusammenhalt in Europa zu gefährden und Recht zu brechen.

Teuer, herzlos und nutzlos

Die Grenzkontrollen sind teuer, ineffektiv und gefährden unsere Rechtsstaatlichkeit, während sie gleichzeitig kaum zur Reduzierung irregulärer Grenzübertritte beitragen. Verzögerungen an den Grenzen belasten Handel, Pendelverkehr und grenznahe Regionen massiv. Gleichzeitig warnen die Autor*innen vor einer gefährlichen Normalisierung der Kontrollen, die den europäischen Gedanken von Bewegungsfreiheit und Solidarität untergräbt.

Restriktionen an den Grenzen verhindern keine Migration – sie machen Fluchtrouten gefährlicher, stärken Schleusernetzwerke und belasten das Verhältnis zu Nachbarstaaten. Besonders alarmierend: Häufig treffen die Maßnahmen gerade jene, deren Einreise durch EU- und Völkerrecht eigentlich geschützt ist.

Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick

  • Keine belastbaren Belege für Wirksamkeit gegen Schleusung oder irreguläre Einreisen
  • Einschränkungen für Schutzsuchende, Pendler*innen und die Wirtschaft
  • Klare Verstöße gegen EU-Recht und Aushöhlung des Schengen-Systems
  • Politische Grenzschutzmaßnahmen sollen als Symbol für Sicherheit dienen, entfremden sich aber zunehmend von fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen

Flucht nach Europa: “Auf dieser Route kümmert es niemanden, ob du lebst oder stirbst”

Wer sich auf den Weg nach Europa macht, um dort Schutz oder Zukunftsperspektiven zu finden, geht dabei in der Regel durch die Hölle – oder stirbt. Das zeigt ein neuer Bericht des UNHCR, Mixed Migration Centre und der Internationalen Organisation für Migration (IOM)

Dafür wurden von 2020 bis 2023 mehr als 31.000 Menschen in Italien und mehreren afrikanischen Ländern dazu befragt, was sie auf der Flucht nach Europa erleben mussten. An der Tagesordnung: Folter, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt und Ausbeutung, Versklavung, willkürliche Inhaftierung, Tod, Entführung zur Erpressung von Lösegeld, Menschenhandel, Zwangsarbeit, Organentnahme, Raub, kollektive Ausweisung und Abschiebungen. 

Extreme Gewalt: Es ist schlimmer als je zuvor

Die Daten zeigen, dass sich die Lage im Vergleich zum ersten Bericht von 2020 noch deutlich verschlimmert hat. Schutzsuchende sind auf dem Mittelmeer und der Flucht dorthin weiterhin extremer Gewalt ausgesetzt. Neue Konflikte in der Sahelzone haben die Zahl der Vertriebenen in der Region verdoppelt, insbesondere der Krieg im Sudan. Extreme Armut und die durch den Klimawandel verursachten Naturkatastrophen im Osten und am Horn von Afrika tun ihr Weiteres. In den Transitländern fallen außerdem immer mehr Flüchtende einem starken Anstieg von Rassismus zum Opfer, oft ausgelöst von politischen Entscheidungsträger:innen wie dem tunesischen Autokraten Saied, der gerne gegen Geflüchtete hetzt.

Wenig Schutz entlang der Fluchtrouten, dafür anhaltende Straflosigkeit

Ein riesiges Problem sind mangelnde Sicherheitsnetze entlang der Routen nach und durch Nordafrika. Schutzsuchende sind dort in der Regel völlig auf sich gestellt. Sie müssen Gebiete durchqueren, in denen bewaffnete Gruppierungen und kriminelle Banden sie ausbeuten, missbrauchen, verschleppen. Wird eine Fluchtroute unpassierbar, zum Beispiel, weil sie durch Konfliktzonen führt oder Grenzbeamte dort stärker kontrollieren, verlagern sich die Wege in noch entlegenere Gebiete. Dort sind die Menschen dann wiederum noch größeren Risiken ausgesetzt. Gleichzeitig herrscht faktisch vollständige Straflosigkeit für Schmuggler und andere bewaffnete Gruppen. Im schlimmsten Fall werden sie noch von Regierungen unterstützt, wie zum Beispiel in Libyen.

Wir dürfen uns an diese Geschichten niemals gewöhnen

Organisationen und Staaten entlang der Routen scheinen sich laut des Berichts fast schon an den Missbrauch gewöhnt zu haben, der dort alltäglich stattfindet. Von einem “gefährlichen Gefühl der Resignation” und einem unaufhaltsamen Verlust von Hoffnung ist die Rede. Dabei gibt es sehr wohl Lösungen und Schutzmaßnahmen; mal ganz abgesehen davon, dass sich Staaten im Rahmen des Völkerrechts und anderer Instrumente dazu verpflichtet haben, Leben zu retten und Menschenrechte zu achten. 

Es braucht Friedensanstrengungen, Armutsbekämpfung, konkrete Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels. Und für diejenigen, die ihr Zuhause verlassen müssen, braucht es sichere Fluchtrouten, humanitäre Visa und Solidarität. In anderen Worten: Wir müssen dringend handeln. 

Aber die “Angst” vor irregulärer Migration und der Unwillen von Regierungen verhindert, dass klar benannt wird, welcher Horror auf den Migrationsrouten geschieht. Mit welchen Akteur:innen man zusammenarbeitet, um Menschen daran zu hindern, nach Europa zu kommen. Und wie lieber weiter Menschen sterben sollen, bevor man hierzulande seiner Verantwortung nachkommt. Spätestens nach diesem Bericht kann niemand mehr sagen, man hätte es nicht gewusst.

EU-Partner setzen Flüchtende in der Wüste aus

Eine Ende Mai erschienene Investigativrecherche, veröffentlicht von u.a. Lighthouse Reports, Spiegel und der Tagesschau zeigt auf, wie  in Marokko, Mauretanien und Tunesien systematisch Menschen von Sicherheitskräften anhand ihrer Hautfarbe aufgegriffen, in Busse verladen und in unbesiedelten, oft Wüsten- Gebieten ausgesetzt werden. Ohne weitere Unterstützung sind diese Menschen – auch Frauen und Kinder – dann auf sich allein gestellt und damit der Gefahr ausgesetzt,  entweder von Menschenhändlern oder Verbrecherbanden aufgegriffen oder im schlimmsten Fall dem Hungertod ausgeliefert zu sein. 

In den letzten Monaten wurden diese Vorfälle nicht nur unzählige Male dokumentiert, der Bericht liefert auch Beweise, dass für diese Vorgänge zum Teil Material wie Jeeps verwendet werden, die von der EU oder ihren Mitgliedstaaten finanziert werden. Deswegen habe ich einen Brief an Kommissionspräsidentin Von der Leyen und  Kommissare Varhelyi und Schinas geschickt, in dem ich meine Besorgnis über diese Erkenntnisse ausdrücke und wissen möchte, ob der Europäischen Kommission die Praxis des „Wüstendumpings“ in nordafrikanischen Ländern bekannt ist und welche Konsequenzen  sich daraus ergeben für die Finanzierung und die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht.

Ich habe außerdem einen parteiübergreifenden Brief unterstützt, in dem wir ebenfalls eine Erklärung und eine vollständige Überprüfung der Verwendung und des Einsatzes von EU-Mitteln verlangen. Wir fordern außerdem, diese Mittel im Falle eines Verstoßes gegen die Werte der EU sowie gegen europäische und internationale rechtliche Verpflichtungen unverzüglich einzubehalten.

Studie zeigt: Deutsche Binnengrenzkontrollen teilweise EU-rechtswidrig

Ich habe für die grüne Europafraktion eine kritische Analyse der deutschen Binnengrenzkontrollen in Auftrag gegeben, um zu sehen, ob diese mit EU-Recht vereinbar sind. Die ganze Studie könnt ihr hier auf Deutsch und Englisch lesen.

Die aktuelle Lage im Schengenraum

Die Abwesenheit von Kontrollen an den Binnengrenzen ist ein wesentlicher Grundsatz des Europäischen Rechts und das Grundprinzip des freien Schengenraums. Obwohl Binnengrenzkontrollen im Schengenraum also grundsätzlich eine strenge Ausnahme sein sollten, gibt es seit 2015 in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten eine massive Zunahme dieser Kontrollen. Gründe dafür sind laut der deutschen Bundesregierung vor allem mehr irreguläre Migration, Terrorismusgefahr und die Corona-Pandemie. Allerdings stellt sich die Frage, inwiefern die Wiedereinführung dieser Binnengrenzkontrollen mit den unionsrechtlichen Verpflichtungen vereinbar ist.

Wann Binnengrenzkontrollen erlaubt sind

Der Schengener Grenzkodex erlaubt Kontrollen an den Binnengrenzen nur in Ausnahmesituationen, zum Beispiel wenn Gefahr für die Sicherheit und Ordnung eines Mitgliedstaates droht. Dabei dürfen Binnengrenzkontrollen jedoch nur als letztes Mittel angewendet und nur vorübergehend wieder eingeführt werden, wie auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt hat.

Die Praxis in Deutschland

Deutschland scheint sich an diese Regelungen nicht immer zu halten. Die unterschiedlichen Bundesregierungen haben die Binnengrenzkontrollen, vor allem an der Grenze zu Österreich, seit 2015 immer wieder verlängert. Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen EU-Recht. Das von mir in Auftrag gegebene Gutachten kommt nämlich zu dem Schluss, dass es keine Rechtsgrundlage für die Kontrollen an der Grenze zu Österreich gibt, die seit November 2017 “aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen” stattfinden. Damit sind diese Kontrollen seit diesem Zeitpunkt rechtswidrig. 

Problematisch ist dabei vor allem, dass sich die deutsche Bundesregierung auf zunehmend vage Risikosituationen beruft, anstatt auf tatsächliche Gefahrenlagen, wie vom Schengener Grenzkodex verlangt. Zudem sind die Grenzkontrollen oftmals unverhältnismäßig.

Binnengrenzkontrollen sind politisch motiviert

Insgesamt scheinen Grenzkontrollen zunehmend eine gesellschaftspolitische Symbolwirkung zu haben. Gleichzeitig tut sich die Europäische Kommission schwer, diese strukturelle Aushöhlung des Schengener Grenzkodex aufzuhalten und wird ihrem Mandat und ihrer Rolle als “Hüterin der Verträge” nur unzureichend gerecht. 

Ähnlich problematisch ist der Umgang der deutschen Verwaltungsgerichte mit Klagen gegen diese Binnengrenzkontrollen. Hier werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen so eng ausgelegt, dass Klagen gegen Binnengrenzkontrollen als unzulässig abgewiesen werden. Betroffene haben aktuell also keinen effektiven Rechtsschutz gegen rechtswidrige Binnengrenzkontrollen. Das betrifft in erster Linie EU-Bürger:innen.

Die Reform als Antwort – Wirksamkeit abzuwarten

Nach jahrelanger systematischer Fehlanwendung des Schengener Grenzkodexes wurde die Reform bestimmter Teile des Gesetzes vor kurzem abgeschlossen. Mehr dazu könnt ihr hier in meinem Briefing nachlesen. Die aktuelle Reform des Schengener Grenzkodex ist deshalb eine Reaktion auf diese Herausforderungen. Sie erweitert einerseits den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten, zum Beispiel bei verstärkten Migrationskontrollen an Binnengrenzen. Andererseits werden die Anforderungen an die mitgliedstaatlichen Binnengrenzkontrollen verschärft. Ob dies in der Praxis zu einem Rückgang der Binnengrenzkontrollen führen wird, hängt vor allem von der Bereitschaft der Kommission ab, die neuen Regeln des Schengener Grenzkodex auch durchzusetzen.

25 Erfolge grüner Politik im EU-Parlament 2019-2024

Zur gesamten und ausführlichen Übersicht. Und hier nun eine Zusammenfassung:

  1. European Green Deal: Einführung des ersten EU-Klimagesetzes, Errichtung eines europäischen Klimarats und Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 45% bis 2030. Außerdem haben wir einen Klimasozialfonds zur Unterstützung ärmerer Haushalte eingeführt.
  2. Energieeffizienz: Neue EU-Richtlinie zur Energieeffizienz, die das Ziel für Energieeinsparungen auf über elf Prozent bis 2030 festlegt.
  3. Ausstieg aus Verbrennungsmotoren bis 2035 und Aufbau eines Netzwerks von Ladesäulen für E-Autos.
  4. EU-Schienennetz: Modernisierung und Vernetzung des EU-Schienennetzes durch die Verordnung für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V).
  5. EU-Haushalt und Naturpolitik: Mindestens 30% des EU-Haushalts sind für Klimainvestitionen bestimmt, plus eine Biodiversitätsquote im Haushalt.
  6. Regionalförderung: Grüne und feministische Gestaltung der europäischen Regionalförderung, mit mindestens 30% des Regionalfonds EFRE für Klimaschutz.
  7. EU-Strommarktreform: Maßnahmen für einen nachhaltigeren und gerechteren Energiemarkt, einschließlich der Ermöglichung von Energy-Sharing und dem Verbot von Stromsperren.
  8. Schutz von Wasservögeln und Meeresschutz: Verbot von Bleimunition in Feuchtgebieten zur Verringerung der Vergiftung von Wasservögeln. Initiierung einer stärkeren EU-Meeresschutzpolitik, die zu globalen Abkommen für den Schutz der Biodiversität und der Hochsee führte.
  9. Lieferkettenrichtlinie: Einführung von Gesetzen für nachhaltige Lieferketten und das Verbot für den Import von Produkten, die mit Zwangs- und Kinderarbeit in Verbindung stehen in ganz Europa.
  10. Recht auf Reparatur: Durchsetzung eines Gesetzes, das Hersteller zur Reparatur defekter Produkte verpflichtet und unabhängigen Werkstätten Zugang zu Ersatzteilen und Anleitungen gibt.
  11. Einheitliches Ladekabel: Ab Sommer 2024 wird ein einheitliches USB-C-Ladekabel für Handys, Laptops und Kameras in der EU eingeführt, was Ressourcen spart und den Alltag erleichtert.
  12. Telefongebühren: Durchsetzung der Abschaffung versteckter Telefonkosten innerhalb der EU bis 2029, um Kostenfallen beim Telefonieren zu vermeiden.
  13. Batterieverordnung: Neue Regelungen, die sicherstellen, dass Batterien austauschbar sind und strengere Recyclinganforderungen für E-Auto-Batterien beinhalten.
  14. Digitale-Dienste-Gesetz (DSA): Schaffung eines Rahmens zur Regulierung großer digitaler Plattformen, der Überwachung einschränkt und Meinungsfreiheit sicherstellt.
  15. KI-Regulierung: Einführung des weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmens für Künstliche Intelligenz, der ethische Standards und Umweltnormen festlegt.
  16. Chips Act: Förderung der Halbleiterproduktion in Europa mit einem Fokus auf umweltfreundliche Herstellung und Kreislaufwirtschaft.
  17. Gesetz zu kritischen Rohstoffe (CRMA): Sicherstellung, dass Bergbau kritischer Rohstoffe in Europa unter hohen ökologischen und sozialen Standards erfolgt.
  18. Geldwäschegesetz: Einführung eines umfassenden EU-Gesetzes gegen Geldwäsche und Einrichtung einer Anti-Geldwäschebehörde zur Kontrolle von Finanzunternehmen.
  19. China-Politik: Einflussnahme auf die EU-China-Politik, einschließlich des Engagements für die Rechte der Uiguren und der Unterstützung der Demokratiebewegung in Hongkong und einer Antwort auf die neue Seidenstraße.
  20. Ukraine-Fazilität: Sicherstellung langfristiger Unterstützung für die Ukraine durch die EU, mit einem Schwerpunkt auf der Einhaltung von Umweltstandards und Transparenz in der finanziellen Hilfe.
  21. Visafreiheit für Kosovar*innen: Erreichen der visafreien Einreise für Bürger*innen des Kosovo in das Schengen-Gebiet ab 2024, was die europäische Integration des Westbalkans fördert.
  22. Klare Kante gegen Orban: Einfrieren von EU-Geldern für Ungarn aufgrund von Korruption und Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit, wobei die Auszahlung an die Wiederherstellung demokratischer Funktionen gebunden ist.
  23. Istanbul-Konvention: Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention, die umfassende Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umsetzt.
  24. Frontex-Überwachung: Stärkung des Grundrechtsmonitorings bei Frontex, einschließlich der Einrichtung einer dauerhaften Kontrollgruppe im Europäischen Parlament zur Überwachung der Grenzschutzagentur.
  25. Mindestlohnrichtlinie: Einführung einer EU-weiten Mindestlohnrichtlinie, die faire Löhne sichert und Länder mit geringer Tarifbindung zu Aktionsplänen verpflichtet.
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