Warum sich die Kriminalstatistik nicht für politische Diskussionen eignet

Die Kriminalitätsstatistik für 2023 wird derzeit für populistische Stimmungsmache gegen Migrant:innen und Geflüchtete missbraucht. Der PKS zufolge sei die Zahl der ausländischen Tatverdächtigen gestiegen. CDU und CSU fordern deshalb mal wieder, die Zuwanderung zu begrenzen. 

In Deutschland sind im vergangenen Jahr rund 5,94 Millionen Straftaten registriert worden. Das entspricht einem Anstieg um 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dies geht aus der polizeilichen Kriminalstatistik 2023 hervor, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser in Berlin vorstellte. 

Auch die Aufklärungsquote stieg, so wurden laut Bericht 58,4 Prozent aller erfassten Straftaten aufgeklärt, etwas mehr als im Vorjahr. Gewaltkriminalität ist der PKS zufolge ein klar männliches Phänomen, für Aufregung sorgt aktuell aber vor allem die Herkunft der Tatverdächtigen. Demnach besaßen von den knapp 2,25 Millionen Verdächtigen 923 269 (plus 17,8 Prozent) keinen deutschen Pass. Die Union und andere rechte Meinungsmacher verknüpfen nun den vermeintlichen Anstieg der Kriminalität mit der Zuwanderung in Deutschland. So kann man das aber nicht stehen lassen. 

Wie die Kriminalitätsforschung des BKA den Anstieg begründet

Was in der Debatte völlig untergeht ist die Begründung für den Anstieg den das BKA selbst dargelegt hat. 

Zunächst ist festzustellen, dass das Kriminalitätsniveau nicht außergewöhnlich hoch ist, sondern in den Jahren 2009/2016 höher lag und das bei einer geringeren Gesamtbevölkerung als heute. 

Insgesamt sticht die Zahl von fast sechs Millionen Straftaten bzw. Anzeigen von Straftaten im Jahr 2023 keinesfalls aus der Statistik heraus. Es ist aktuell also nicht gefährlicher als nicht schon in vergangenen Jahren, von einer Explosion der Kriminalität kann nicht die Rede sein.

Was real ist, ist der Anstieg zu den Vorjahren, dafür liefert das BKA rationale Begründungen

  1. Nach dem Ende der Covid-19-Einschränkungen bewegen sich Menschen wieder mehr, besonders im öffentlichen Raum, was die Anzahl möglicher Straftaten erhöht. Das Ende der Pandemie-Maßnahmen sorgt für mehr Möglichkeiten und Interaktionen, die es während der Pandemie nicht gegeben hat. 
  1. Inflation und psychische Belastungen, verstärkt durch die Pandemie, beeinflussen besonders Kinder und Jugendliche und erhöhen die Kriminalitätsanfälligkeit. Außerdem hatten wir zwischenzeitlich eine außergewöhnlich hohe Inflation die den Druck auf die Bevölkerung weiter erhöht hat und so weitere Anreize für Straftaten gesetzt hat. 
  1. Die erhöhte Anzahl an eingewanderten Menschen und die damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen spiegeln sich logischerweise in einer Zunahme nichtdeutscher Tatverdächtiger wider.

Für den generellen Anstieg der Kriminalität sind also nicht Migrant:innen Schuld, sondern Rahmenbedingungen wie das Ende der Pandemie-Maßnahmen und erhöhte Inflation. Migration ist zwar ein Teilaspekt der Statistik, aber nicht ausschlaggebend. 

Demnach ist die Argumentation, die Kriminalität sei so hoch, weil so viele Menschen eingewandert wären, nicht zulässig, weil sie die anderen Begründungen des BKA komplett ausblenden. 

Anmerkungen zur Statistik

Oftmals wird in der Debatte der Anstieg der Delikte bei Nicht-Deutschen hervorgehoben. Erklären lässt sich dieser Anstieg unter anderem mit der erhöhten Zuwanderung. Denn dadurch ist auch der Anteil der nichtdeutschen Bevölkerung in Deutschland insgesamt gestiegen, ergo steigt auch die Zahl der erfassten Delikte, weil es mehr zugewanderte Menschen gibt. Ein rein statistischer Effekt. 

Zusätzlich ist die Anzahl bei Nicht-Deutschen höher, weil die Polizei hier öfter ermittelt und Nicht-Deutsche öfter angezeigt werden. Außerdem sind die Opfer in diesem Bereich oftmals selbst Menschen mit Migrationshintergrund, so zum Beispiel wenn man Gewaltdelikte in Asylheimen betrachtet. In die Statistik fallen zum Beispiel auch ausländerrechtliche Verstöße, die nur diese Gruppe begehen kann: etwa 93.158 Fälle von „unerlaubter Einreise“ oder 187.059 von „unerlaubtem Aufenthalt“, beide sind stark angewachsen.

Die PKS zeigt also, dass Ausländer in Deutschland nicht krimineller geworden sind. 

Der Anstieg der erfassten Strafverdächtigen ohne deutschen Pass lässt sich primär durch die starke Zuwanderung erklären. 

So kann man der Angstmacherei rund um die Kriminalitätsstatistik auch eine andere Statistik entgegensetzen. Laut dem kürzlich erschienenen Global Peace Index gehört Deutschland zu den sichersten Ländern der Welt. Es steht auf Platz 15 von 163 Ländern. 

Global Peace Index: https://www.visionofhumanity.org/maps/#/ 

Was Expert:innen zur Kriminalitätsstatistik sagen

Der Professor für Strafrecht Tobias Singelnstein bezeichnet es als „bizarr“, wie sehr die Zahlen jedes Jahr überinterpretiert werden. Laut ihm ist die  PKS  ein Tätigkeitsbericht der Polizei, mehr nicht. Darin werden alle Verdachtssituationen erfasst, die der Polizei bekannt werden – in der Regel durch private Anzeigeerstattung. Die Statistik spiegelt also nur das wider, was die Polizei sehen kann und erfassen will. 

Unter anderem vermeldet die PKS mehr Gewalttaten, 8,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Laut Singelnstein bedeutet das erst mal nur, dass die Polizei entsprechend mehr Fälle bearbeitet hat. Das kann auch daran liegen, dass mehr angezeigt wird. Aus der Forschung ist zum Beispiel bekannt, dass man eher Menschen anzeigt, die man als nicht zur eigenen Gruppe gehörend wahrnimmt. 

Kriminologe Martin Thüne bezeichnet die PKS als „verzerrt und manipulierbar”. Die größte Aufmerksamkeit in der öffentlichen Debatte richtet sich darauf, dass der Anteil von Tatverdächtigen mit ausländischem Pass in der PKS gestiegen ist. Laut Thüne hat das wenig zu bedeuten, weil die PKS an dieser Stelle systematisch verzerrt ist und es aus der Logik der PKS heraus ganz normal ist, dass ausländische Tatverdächtige in dieser Statistik überrepräsentiert sind. Das kann bei genauer Betrachtung faktisch gar nicht anders sein.

Das liegt zum Beispiel daran, dass die Zahl von ausländischen Tatverdächtigen mit der ausländischen Wohnbevölkerung zusammengerechnet wird. Das sind reisende Tätergruppen dabei, Touristen, Stationierungskräfte oder Pendler. Die müsste man eigentlich einzeln betrachten. Darauf weist auch die Polizei selbst hin, das wird jedoch ignoriert. 

Der Kriminalwissenschaftler André Schulz warnt vor voreiligen Schlüssen und Missinterpretationen der Daten. So kann die PKS nicht aufzeigen, ob jemand tatsächlich schuldhaft eine Tat begangen hat, noch ob das Verfahren später eingestellt wurde oder die Person nachweislich unschuldig war, die Statistik erfasst also alle Verdachtsfälle, jedoch nicht ob tatsächlich eine Straftat vorlag. 

Außerdem betont Schulz, dass Herkunft, Ethnie oder Religion nichts damit zu tun haben, ob Menschen kriminell werden oder nicht, sondern die soziale Herkunft der entscheidende Faktor ist. Das betrifft Deutsche und Nicht-Ausländer gleichermaßen. Die getrennte Erfassung von deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen ist „sinnlos und unheilvoll“, weil sie nur „Rassismus und Ausländerfeindlichkeit“ bediene.

Fazit: PKS ist nicht für Hetze gegen Migrant:innen geeignet

Für den generellen Anstieg der Kriminalität gibt es rationale Begründungen aus der Kriminalitätsforschung des BKA. Das Ende der Pandemie und die hohe Inflation führten zu mehr Anreizen und Möglichkeiten, Straftaten zu begehen. Der Anstieg bei nichtdeutschen Delikten ist damit zu begründen, dass die Zuwanderung generell Anstieg. Die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger liegt etwa auf dem Niveau der Jahre 2015 und 2016. Insgesamt sticht die aktuelle Zahl der Delikte nicht heraus.

Eine Verknüpfung von gestiegener Kriminalität lässt sich nicht pauschal auf Migran:innen schieben, für den Anstieg gibt es verschiedene Gründe und es bleibt festzustellen, dass Kriminalität und die Ursachen generell stärker und gezielter bekämpft werden müssen. Union und rechte Medienmacher können weiter die PKS für Hetze gegen Minderheiten heranziehen, dies ist jedoch anhand der Faktenlage und Experteneinschätzungen höchst unseriös und milde ausgedrückt blanker fremdenfeindlicher Populismus. 

Briefing: Reform des Schengener Grenzkodex

Worum geht es?

Der Schengener Grenzkodex regelt die Einreisebedingungen und Grenzkontrollen an den EU-Außengrenzen und Binnengrenzen. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, unter welchen Bedingungen Binnengrenzkontrollen möglich sind.

Der Grenzkodex ist ein wichtiges Instrument, um die Freizügigkeit in Europa zu gewährleisten; allerdings halten sich die Mitgliedstaaten oft nicht an den Kodex. Beispielsweise führen sie Kontrollen an den Binnengrenzen ein und missachten die Rechtsgrundlagen dafür. Diese Kontrollen gefährden den Schengen-Raum, indem sie den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr behindern, der für das Funktionieren der EU und ihrer assoziierten Länder (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) so wichtig ist. Besonders in Grenzregionen kosten die Kontrollen an den Binnengrenzen nicht nur viel Geld, sondern schränken das Leben der Menschen ein. Dabei führen sie oft nicht dazu, selbstgesteckte Ziele zu erreichen, beispielsweise weil sie Asylanträge gar nicht verhindern können, obwohl das immer wieder behauptet wird.

Die Reform

Die Europäische Kommission hat 2017 versucht, den Schengener Grenzkodex zu reformieren, aber die Mitgliedstaaten konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen.

Nachdem die Mitgliedstaaten während der Corona-Pandemie die Binnengrenzen ohne Koordinierung auf EU-Ebene geschlossen hatten, schlug die Kommission eine neue Reform vor, die unter anderem auch Bestimmungen für gesundheitliche Notfälle größeren Ausmaßes – wie eben Pandemien – enthält.
Der Kommissionsvorschlag vom Dezember 2021 war gelinde gesagt umstritten, gefolgt von einer noch problematischeren Verhandlungsposition der Mitgliedstaaten. Trotz der oft betonten großen Bedeutung des Schengen-Raums für die Verwirklichung der Freizügigkeit in der EU hätten diese Texte dazu geführt, dass Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen endlose Binnengrenzkontrollen einführen können. Das Europäische Parlament hingegen fand mit seiner Verhandlungsposition einen Kompromiss, der den Schengen-Raum schützt.

EuGH-Urteil zu Grenzkontrollen

Parallel zum Reformprozess des Schengener Grenzkodexes hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil nicht nur die Dauer der Binnengrenzkontrollen nach dem aktuellen Kodex sehr streng ausgelegt, sondern auch klar festgestellt, dass endlose Binnengrenzkontrollen gegen die im EU-Recht verankerte Freizügigkeit verstoßen. Damit stand fest: Freizügigkeit ist ein Recht, dass die EU-Staaten nicht unbegrenzt einschränken dürfen. Die Mitgesetzgeber (Rat und Parlament) müssen also ein Gleichgewicht zwischen “Freiheit” und “Sicherheit” finden, das nur mit einer festgelegten Befristung der Binnengrenzkontrollen im reformierten Schengener Grenzkodex funktioniert.

Der finale Kompromiss

Die interinstitutionellen Verhandlungen führten zu einem Kompromiss, zu dem wir im Europäischen Parlament in der letzten Plenarwoche der Legislaturperiode (Ende April 2024) abstimmen werden.
Wir sehen das Verhandlungsergebnis kritisch, denn: Die maximale Dauer von Binnengrenzkontrollen wird von derzeit 6 Monaten auf 3 Jahre erhöht. Allerdings haben Mitgliedstaaten eine neue, detailliertere Berichtspflicht, wenn sie Binnengrenzkontrollen einführen. Die Kommission hat im Gegenzug etwas mehr Pflichten und Befugnisse, um die Anwendung zu kontrollieren. Ob das dazu führt, dass die Grenzkontrollen nun stärker beschränkt werden, wird von Expert*innen bezweifelt.

Es wird außerdem zusätzliche Gründe geben, die Binnengrenzkontrollen erlauben. Darunter fällt sinnvollerweise eine gesundheitliche Notlage in großem Umfang, allerdings auch der sehr umstrittene Grund der unerlaubten Sekundärmigration von Drittstaatsangehörigen in großem Umfang. Damit wird die seit 2015 herrschende Praxis, dass Mitgliedstaaten Binnengrenzkontrollen einführen, um “irreguläre” Migration “einzudämmen”, quasi legalisiert.

Das Verhandlungsergebnis beinhaltet außerdem ein neues Verfahren für die interne Überstellung von Drittstaatsangehörigen ohne Bleiberecht zwischen den Mitgliedstaaten. Dieses Verfahren wird wahrscheinlich dazu führen, dass vermehrt “Racial Profiling” und im schlimmsten Fall sogar Kettenabschiebungen stattfinden können.

Durch die Einführung des Begriffs “Instrumentalisierung” können Mitgliedstaaten die Zahl der Grenzübergangsstellen und deren Öffnungszeiten begrenzen sowie die Grenzüberwachung intensivieren, wenn sie sich von einer Instrumentalisierung betroffen fühlen. Welche Fälle genau als Instrumentalisierung gelten, ist aber überhaupt nicht festgelegt und damit der Willkür der Mitgliedstaaten überlassen. Zusätzlich wurden die Möglichkeiten für polizeiliche Kontrollen und die allgemein im Hoheitsgebiet eingesetzten Kontroll- und Überwachungstechnologien erweitert. Diese zusätzlichen Vorschriften treten unmittelbar nach der Veröffentlichung in Kraft, wenn Parlament und Rat zugestimmt haben.

In der Praxis bleibt aber trotzdem abzuwarten, ob die Mitgliedstaaten diese neuen Vorschriften auch tatsächlich einhalten werden und ob die Kommission ihre Befugnisse als Hüterin der Verträge wahrnehmen wird, um dafür zu sorgen, dass sie dies tun.

Syrien: Die aktuelle humanitäre Lage und mögliche EU-Maßnahmen

In Syrien herrscht seit 13 Jahren Krieg. Im Jahr 2011 wurde die syrische Revolution im Rahmen des Arabischen Frühlings von Diktator Bashar al-Assad gewaltsam niedergeschlagen. Der Iran und Russland unterstützen das Assad-Regime, das für brutale Menschenrechtsverbrechen international geächtet wird. Eine halbe Million Menschen wurden bereits getötet, 13 Millionen Menschen wurden vertrieben – mehr als die Hälfte von ihnen lebt außerhalb Syriens. Der Großteil syrischer Geflüchteter hat in Nachbarländern wie der Türkei (3,1 Millionen Menschen), dem Libanon (785.000 Menschen) und in Jordanien (640.000 Menschen) Zuflucht gefunden. Der Konflikt ist in den letzten Jahren zunehmend in Vergessenheit geraten.

Zweifach heimatvertrieben: Das Erdbeben 2023

Durch das heftige Erdbeben am 6. Februar 2023 hat sich die Lage im Nordwesten des Landes  dramatisch verschlechtert. Mehr als 56.000 Menschen starben in Syrien und der Türkei, über zwei Millionen Menschen wurden über Nacht obdachlos. Insgesamt waren mehr als 22 Millionen Menschen betroffen, davon allein 9 Millionen in Syrien. 

Bis heute fehlt es an Grundversorgung, Unterkünften, Strom und Zugang zu Gesundheitsversorgung. Die meisten betroffenen Familien leben noch immer in zerstörten Häusern oder in Zelten. Die Katastrophe hat auch die psychische Gesundheit vieler Menschen stark beeinträchtigt. Viele haben Familienangehörige und Freund:innen verloren. Die ohnehin prekäre humanitäre Situation hat sich weiter verschärft: Mehr als 15 Millionen Menschen in Syrien, darunter 7 Millionen Kinder, sind dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen. Das sind fünf Prozent mehr als im Jahr 2022. Gleichzeitig fehlt es massiv an humanitärer Hilfe und Finanzierung, während Assad versucht, durch Hilfslieferungen wieder das Ansehen seines Regimes zu rehabilitieren und die internationale Isolation Syriens zu beenden – mit Erfolg. Wer mehr dazu wissen möchte, kann gerne in meinen Artikel von November reinschauen.

Die aktuelle europäische Syrien-Politik

Während die Arabische Liga und andere Staaten wie die Türkei ihre Beziehungen zu Syrien schrittweise normalisieren, basiert die europäische Syrienpolitik weiterhin auf Sanktionen gegen das Assad-Regime und direkter humanitärer Unterstützung für die syrische Zivilbevölkerung. Letztere wird beispielsweise durch Instrumente wie das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI), den MADAD Fonds und die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), also des langfristigen EU-Haushaltsplans bis 2027, hat die Kommission beispielsweise zusätzliche 5,2 Milliarden zur Unterstützung syrischer Geflüchteter in Syrien, der Türkei, Jordanien und dem Libanon vorgeschlagen. Darüber hinaus sind Ausnahmeregelungen für vertrauenswürdige internationale humanitäre Hilfsorganisationen notwendig, damit diese in Syrien schnell und effektiv helfen können. Wir setzen uns dafür ein, dass Sanktionen die Bereitstellung lebenswichtiger humanitärer Hilfe nicht behindern, sondern zielgerichtet die Eliten und Kriegsverbrecher treffen. Der wissenschaftliche Dienst des Europaparlaments hat die Auswirkungen der Sanktionen hier analysiert.

Außerdem haben wir im Außenausschuss einer Empfehlung an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD)  zur Lage in Syrien zugestimmt. Darin betonen wir noch einmal die schweren Menschenrechtsverbrechen des Assad-Regimes und die Pflicht der EU, von jeglicher Normalisierung mit ihm abzusehen, solange es keine tiefgreifenden und überprüfbaren Veränderungen durch die Umsetzung der Resolution 2254(2015) des UN-Sicherheitsrats gibt. Dazu gehören die Freilassung politischer Gefangener, Informationen über das Schicksal von Vermissten und Opfern von gewaltsamem Verschwindenlassen sowie die Beendigung aller Angriffe auf und Behinderungen von humanitärer Hilfe. Das ist insbesondere wichtig, weil immer noch im ganzen Land eine erhebliche Gefahr für Menschen besteht, wie vertrauliche Quellen aus dem Auswärtigen Amt nahelegen. Außerdem nehmen in letzter Zeit die Kampfhandlungen in Syrien wieder zu, weswegen die Vereinten Nationen einen Waffenstillstand anmahnen.

Weitere Vorschläge der UN-Resolution betreffen die verstärkte Bekämpfung russischer und iranischer Desinformation über Syrien, den Kampf gegen die anhaltende Straffreiheit in Syrien und eine stärkere Unterstützung der Zivilgesellschaft sowie der angestrebten Demokratisierungsprozesse.

Parlament kritisiert Gelder für tunesischen Autokraten

In einer Resolution des Europäischen Parlaments haben wir Abgeordneten die Freigabe von Geldern für die tunesische Regierung kritisiert. Meine Rede im Plenum dazu findet ihr hier.

Die Fraktionen der EVP und Renew Europe haben sich ebenso wie die ECR- und ID-Fraktion gegen die Behandlung der Resolution gewehrt. Der Antrag aus unserer Fraktion auf Behandlung hatte trotzdem Erfolg. Deutliche Kritik wurde beispielsweise daran geäußert, dass die Kommission Zahlungen an Tunesien in einem Dringlichkeitsentschluss Ende vergangenen Jahres beschlossen hatte, um damit Kontrollrechte des Europäischen Parlaments zu umgehen.

Die Resolution wurde recht deutlich angenommen (Ja: 243, Nein: 167, Enthaltung: 41). Wir als EU-Parlament betonen in der Resolution, dass die Einhaltung von Menschenrechten, demokratischer Prinzipien und Rechtsstaatlichkeit die Bedingung für solche Geldzahlungen sein muss. Die tunesische Regierung hat 150 Millionen Euro fast ohne Bedingungen bekommen. Die Resolution kritisiert die Verwendung eines „dringenden schriftlichen Verfahrens“ für die Annahme der Maßnahme ohne vorherigen Kontakt zum Parlament. Dadurch wird das Parlament nicht beteiligt.

Zudem werden Bedenken hinsichtlich der Achtung der rechtlichen Grundprinzipien, insbesondere angesichts der Verschlechterung der Menschenrechtssituation in Tunesien seit Juli 2021, geäußert. Das Parlament fordert die Kommission auf, detaillierte Informationen darüber bereitzustellen, wie und wann die Bedingungen für die Budgethilfe erfüllt werden und wie der Fortschritt objektiv bewertet wird. Darüber hinaus wird gefordert, dass die Kommission erklärt, warum die Unterstützung in einer einzigen Tranche ausgezahlt wird und wie diese Maßnahme zur Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas in Tunesien beitragen soll. Schließlich wird die Kommission aufgefordert, zu erklären, warum die tunesischen Behörden frühere EU-Budgethilfen abgelehnt haben und welche Garantien es gibt, dass das Europäische Parlament EU-finanzierte Projekte in Tunesien besuchen kann.

Die EU macht sich von Diktatoren erpressbar 

Wir erleben in Tunesien eine Aushöhlung von Demokratie und Grundrechten, gekrönt von rassistischen und antisemitischen Ausfällen von Präsident Kais Saied. Wir sind nicht gegen Verhandlungen mit Drittstaaten, auch nicht mit schwierigen Regimen oder Regierungen. Aber die unwürdige Geldkofferpolitik, die wir in den letzten Jahren erleben, trägt weder zur Bekämpfung von Fluchtursachen noch zur besseren Steuerung von Migration bei. Statt endlich die Herausforderungen anzunehmen, kopiert man einfache falsche Antworten von Rechtsaußenparteien und wundert sich dann, warum man jedes Jahr die gleichen Diskussionen zu Migration führt.

Nachdem Ursula von der Leyen, Giorgia Meloni und Marc Rutte letzten Sommer eine Vereinbarung mit Tunesien treffen wollten, haben die tunesischen Behörden Geflüchtete einfach ohne Wasser und Nahrung in der Wüste ausgesetzt, Dutzende sind schlicht verdurstet. Von den im Sommer noch angekündigten Bedingungen, wie Fortschritten bei der Demokratieförderung und der Wahrung von Menschenrechten, ist nun keine Rede mehr.

Das Migrationsabkommen mit Diktatoren keine langfristige Perspektive darstellen, haben wir schon beim EU-Türkei-Deal oder der Zusammenarbeit mit dem Niger gelernt. Saied hat sich nicht als verlässlicher Partner erwiesen und letztes Jahr sowohl EU-Abgeordneten und Kommissionsmitarbeitern Besuche verweigert. Die EU macht sich von Diktatoren erpressbar. Wenn es keine Kontrolle über die Verwendung von Gelder durch Diktatoren gibt, sollte es kein Geld geben. 

Die Migrationsbewegungen enden auch nicht, sie verlagern sich nur auf noch gefährlichere Routen. Dass Ursula von der Leyen für diesen Sonntag einen Besuch in Kairo für das nächste EU-Migrationsabkommen, erneut ohne vorherige Rücksprache mit dem Europäischen Parlament, angekündigt hat, zeigt, dass es hier vor allem um Wahlkampf und nicht um nachhaltige Lösungen geht.

Europaparlament stärkt Schutz der Presse

In einer der letzten Sitzungen des Europäischen Parlaments vor der Europawahl, haben wir das „Europäische Gesetz über die Medienfreiheit“ (European Media Freedom Act, EMFA) angenommen. Wir Grünen haben uns seit langem für ein robustes europäisches Gesetz eingesetzt, das die Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien und nationaler Regulierungsbehörden garantiert und eine faire Verteilung staatlicher Mittel sicherstellt. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass es erschwert wird, politisch Druck auf Journalist:innen auszüben. Der Quellenschutz wird gestärkt. Die Vergabe von Anzeigen durch staatliche Akteure soll transparent und fair ablaufen. Das ist ein klarer Erfolg für die Demokratie und gegen Autokraten wie Orbán.

Erstmals wird in EU-Recht festgelegt, dass Regierungen oder private Interessen nicht in die Abläufe und redaktionellen Entscheidungen der Medien eingreifen dürfen. Die Vergabe staatlicher Werbung, die manchmal als Mittel zur Austrocknung bestimmter Medien und zur Bevorzugung anderer verwendet wird, muss nun transparent und fair sein. Auch staatliche Anteile an Medienhäusern und möglicher Einfluss müssen offengelegt werden.

Der EMFA fordert Transparenz der Eigentumsverhältnisse von Medien, Unabhängigkeit redaktioneller Entscheidungen

Ein wichtiger Erfolg ist der Ausschluss der Möglichkeit, Journalisten zum Schutz „nationaler Sicherheit“ auszuspionieren. Diese Möglichkeit wurde mehrfach, vor allem in Griechenland, missbraucht. Das ist ein Sieg für die Pressefreiheit und Demokratie. Die Verordnung wird 15 Monate nach Beschluss angewendet, wobei bestimmte Artikel zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten.

Zu den Verhandlungserfolgen der Grünen gehören die erweiterte Definitionen von Medienanbietern, stärkere Unabhängigkeit öffentlicher Medien und Transparenzvorschriften für Medieneigentum. Einige schwierige Punkte bleiben, insbesondere Artikel 17, der eine bevorzugte Behandlung bestimmter Medien vorsieht. Insgesamt können wir mit der Verordnung aber zufrieden sein. Hoffentlich trägt sie dazu bei, dass Angriffe auf die Pressefreiheit wie in Ungarn oder Griechenland in Zukunft nicht mehr so einfach möglich sind.

Das erste KI-Gesetz der Welt: Warum es insbesondere Menschen auf der Flucht schützen muss

Einigung für das erste Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz

Im Rahmen ihrer Digitalstrategie hat die Europäische Kommission einen Rechtsakt zur Regulierung der künstlichen Intelligenz (englisch: AI Act) vorgeschlagen, um bessere Bedingungen für die Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) in Europa zu gewährleisten und Gefahren vorzubeugen. Das Ziel der Gesetzgeber war es, die Vorteile und Chancen von KI mit dem Schutz der Grundrechte und der Gefahrenabwehr in Einklang zu bringen.

Nach langen und komplizierten Verhandlungen haben wir als Parlament im Dezember 2023 eine Einigung mit dem Rat der EU (also den Mitgliedstaaten) erzielt. Damit wird die erste Verordnung zur Regulierung von KI überhaupt geschaffen, was ein großer Erfolg ist. Auch wenn viele Anwendungsbereiche der künstlichen Intelligenz noch erforscht werden, ist bereits jetzt klar, dass es in Zukunft weitere Regulierungen braucht. Auch wir Grüne hätten uns weitergehende Regelungen gewünscht, insbesondere mit Fokus auf den Schutz von Grundrechten und vulnerablen Gruppen. Denn beispielsweise besteht weiterhin die Gefahr, dass Vorurteile und Diskriminierung durch KI verstärkt werden. Welche Risiken das digitale Zeitalter und künstliche Intelligenz für die Rechte von Asylsuchenden bedeuten, zeigt Amnesty International auch in einem ausführlichen Bericht auf.

Die Gefahren von Künstlicher Intelligenz am Beispiel der Migrationssteuerungssteuerung

Beim Grenzschutz ist es leider nicht gelungen, die Regulierung von Echtzeitüberwachung und anderen Maßnahmen ebenso einzuschränken, wie in anderen Bereichen. Außerdem besteht beim Einsatz künstlicher Intelligenz die große Gefahr, dass die Rechte marginalisierter Personengruppen, zum Beispiel von Asylsuchenden oder Migrant:innen, verletzt werden. Dies kann beispielsweise durch Profiling, automatisierte “Risikobewertungen” und allgegenwärtige Überwachungspraktiken passieren. EU-Regierungen setzen zunehmend KI-gestützte Überwachungssysteme an den Grenzen ein. Diese Systeme nutzen Algorithmen, um Daten von Kameras, Drohnen und Sensoren zu analysieren und Grenzschutzbeamte bei ihren Entscheidungen in Echtzeit zu unterstützen. Auch in Asylverfahren soll KI eingesetzt werden, etwa bei der Bearbeitung von Asylanträgen. Dabei kann es zu relevanten Fehleinschätzungen und komplizierten, bürokratischen Verfahren kommen. Der AI-Act wird nur begrenzt dazu beitragen, solche Gefahren zu verhindern.

Bestimmte KI-Anwendungen werfen erhebliche ethische und rechtliche Bedenken auf, wie zum Beispiel Lügendetektoren und biometrische Erkennungssysteme. Der AI-Act setzt hier an und reguliert solche Überwachungsmöglichkeiten. Allerdings konnten wir Grünen uns nicht an allen Stellen durchsetzen, sodass beispielsweise weiterhin Missbrauch der Technologie bei der Grenzüberwachung droht. Es gibt derzeit einen deutlichen Mangel an verlässlichen Daten über die Fehleranfälligkeit solcher Technologien, insbesondere bei der Gesichtserkennung. Solche Systeme bergen das Risiko, grundlegende Menschenrechte zu verletzen, wie das Recht auf Privatsphäre und das Nichtzurückweisungsgebot, das verbietet, Menschen in Gebiete zurückzuweisen, in denen ihnen eine unmittelbare Gefahr droht.

Worauf bei der Weiterentwicklung entsprechender Gesetzgebung geachtet werden muss

Für die Weiterentwicklung ist es wichtig, auf wesentliche Schwachstellen des AI Act hinzuweisen, auch wenn es grundsätzlich ein großer Erfolg ist, dass es einen europaweiten Einstieg in die Regulierung von KI gibt. Der im AI Act gefundene Kompromiss besteht darin, bestimmte Formen künstlicher Intelligenz zu verbieten, die als gefährlich eingestuft werden, während andere KI-Funktionen als hochriskant eingestuft werden, die eine strenge Überwachung und die Einhaltung strikter Regulierungsstandards erfordern. 

Trotz erheblicher Zugeständnisse, die wir als Grüne machen mussten, wie das fehlende Verbot biometrischer Überwachung, erhebliche Mängel beim Klassifizierungssystem für Hochrisiko-KI und breite Ausnahmen für den Einsatz von KI in der Strafverfolgung, sind wir als Fraktion mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden. Die Zukunft wird zeigen, wie robust und zukunftssicher diese Verordnung angesichts der rasanten technologischen Entwicklung um KI sein wird. Vermutlich wird es zeitnah Anpassungen geben müssen.

Zu den wichtigsten Erfolgen für unsere Fraktion gehören:

  • Der Anwendungsbereich der KI-Verordnung, der nun auch allgemeine KI umfasst.
  • Definitionen von KI-Systemen, die mit internationalen Standards und den OECD-Prinzipien übereinstimmen.
  • Verbot von Echtzeit-Fernbiometrie-Identifikation etc. in öffentlich zugänglichen Räumen.
  • Kategorisierung von Hochrisiko-KI-Systemen und damit verbundene Verpflichtungen bzw. Einschränkungen.
  • Eine grundlegende Grundrechtsfolgenabschätzung vor der Einführung eines Hochrisiko-Systems.
  • Verpflichtungen für allgemeine KI-Modelle, einschließlich technischer Dokumentation und Transparenz.
  • Umweltverpflichtungen, die einen neuen Schwerpunkt im Gesetz darstellen
  • Ein neues „KI-Büro“ der Kommission, das die Bestimmungen für allgemeine KI-Modelle überwacht und durchsetzt.
  • Transparenzregeln für Deepfakes und regulatorische Sandkästen, um Start-ups und KMU bei der Entwicklung von KI zu unterstützen, die vollständig mit der Verordnung konform ist.

Studie: Beyond borders, beyond boundaries

Meine niederländische Kollegin Tineke Strik und Ich haben für die grüne Europafraktion eine kritische Analyse der finanziellen Unterstützung der EU für Grenzregime in Tunesien und Libyen in Auftrag gegeben.

Die gesamte Studie findet ihr hier auf Deutsch, Englisch und Französisch.

Eine zweiseitige Zusammenfassung gibt es auf Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch und Arabisch.

Klare Versäumnisse der Kommission 

Bei den von der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten mitfinanzierten Grenzschutzmaßnahmen kommt es regelmäßig zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Dazu gehören der Einsatz von physischer Gewalt oder absichtlichen Kollisionen durch die tunesische Küstenwache bzw. das Abfangen und Freiheitsentzug von Migrant*innen, Versklavung, Zwangsarbeit, Inhaftierung, Erpressung und Schmuggel durch die libysche Küstenwache. 

Es handelt sich dabei um enorme Summen, jeweils über 70 Mio € für Libyen und Tunesien für die Zeiträume von 2018 -2022, eine detaillierte Übersicht findet sich im ersten Kapitel der Studie.

Bei der Zuweisung von Mitteln wird das Risiko von Menschenrechtsverstößen nicht hinreichend beachtet, trotz entsprechender Bestimmungen u.a. in der Verordnung des NDICI, worüber die meisten Maßnahmen seit 2021 finanziert werden. Auch während der Projektlaufzeit ist unklar, wie die Projekte überwacht werden, da die Europäische Kommission unter Berufung auf Vertraulichkeit keine Dokumente zur Verfügung stellt.

Nächste Schritte

Gelder sollten nur dann ausgezahlt werden, wenn sichergestellt werden kann, dass damit keine Maßnahmen unterstützt werden, die mit Menschenrechtsverletzungen einhergehen. Eine menschenrechtliche Folgenabschätzung muss nicht lediglich am Anfang des Projekts durchgeführt werden, auch während der Laufzeit müssen Programme überprüft und ggf. angepasst oder unterbrochen werden. Dafür ist es wichtig, dass dem Europäischen Parlament ausreichend Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Auch der Zivilgesellschaft kommt dabei eine wichtige Rolle zu, es ist wichtig, dass zivilgesellschaftliche Organisationen bei Finanzierungsentscheidungen mit konsultiert werden.

Weiterführende Informationen

Um die Studie vorzustellen, haben wir am gleichen Tag in einer Veranstaltung mit Seawatch, den Autorinnen der Studie und DG NEAR besonders die menschenrechtlichen Aspekte diskutiert, auf Anfrage kann eine Aufzeichnung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.

Ihr könnt die Zusammenfassung (EN/DE/FR/IT/AR) und die gesamte Studie (DE/EN/FR) hier herunterladen. Die SZ hat ebenfalls berichtet.

Veranstaltung: Jenseits der Mauern: Wie die EU-Asylpolitik Menschen außerhalb Europas entrechtet

Liebe alle,

am 22. Februar um 19 Uhr findet meine Veranstaltung zur Auslagerung von EU-Asylpolitik statt. Der Fokus wird auf der Externalisierung (Auslagerung) der Verantwortung in Drittstaaten und dem Alltag an Europas Grenzen liegen:

Menschen werden in der Wüste ausgesetzt, EU-finanzierte Milizen schießen auf Rettungsboote, Seenot-Überlebende werden auf Sklavenmärkten verkauft: Die Liste der Horrormeldungen zum Umgang mit Geflüchteten in Europas Nachbarländern ließe sich endlos fortsetzen. Und auch innerhalb Europas erleben wir eine zunehmende Entrechtung von Schutzsuchenden – beispielsweise durch die Reform des GEAS. Immer stärker versucht man, den Zugang zu Asyl in Europa zu beschränken, immer offensichtlicher werden dabei grundlegende Menschenrechte missachtet.

Wie ist die Lage in Europas Nachbarstaaten? Wer ist verantwortlich für diese unmenschliche Politik? Warum lagern EU-Regierungen die Asylpolitik immer weiter aus? Und was können wir dagegen tun? Auf diese und weitere Fragen wollen wir während der Veranstaltung eingehen und dann gemeinsam mit dem Publikum diskutieren.

Als ReferentInnen konnten wir die Journalistin Franziska Grillmeier und den Fotografen Vincent Haiges gewinnen, die über die Situation für geflüchtete Menschen an verschiedenen Grenzorten, Einschränkung von Berichterstattung und Fluchtwegen außerhalb Europas an Beispielen und Fotos berichten.

Außerdem werde ich – Erik Marquardt – danach von der Externalisierungspolitik der EU, der Rolle des Parlaments und den politischen Hintergründen berichten. Außerdem werde ich in diesem Kontext auch Ergebnisse unserer Studie vorstellen: „Beyond borders, beyond boundaries – Grenzüberschreitungen hinter den Außengrenzen“. Die Studie beleuchtet die finanzielle Unterstützung der EU für Grenzregime in Tunesien und Libyen. Falls du Lust hast, kannst du gerne hier schon mal einen Blick reinwerfen.

zu den ReferentInnen: 

Franziska Grillmeier ist freie Journalistin mit dem Schwerpunkt Flucht und Migration. Dafür reiste sie mit Vincent Haiges in Länder wie Bulgarien, Niger, Bosnien und Herzegowina. Die vergangenen fünf Jahre verbrachte sie auf der Insel Lesbos in Griechenland. Dort berichtete sie u.a. für ZEIT Online, taz, BBC, WDR und die Wochenzeitung. Ihr Buch “Die Insel. Ein Bericht vom Ausnahmezustand an den Rändern Europas” erschien 2023 bei C.H.Beck.

Vincent Haiges berichtet als freier Dokumentarfotograf international über Konflikte und Menschenrechtsverletzungen. Unter anderem aus der Ukraine, Afghanistan und dem Irak für Die Zeit, The Guardian, Foreign Policy, NZZ, Republik. Außerdem arbeitet er an einem Langzeitprojekt zur Gewalt an den europäischen Außengrenzen.

Erik Marquardt ist seit 2019 Abgeordneter im Europäischen Parlament. Dort beschäftigt er sich mit Asyl, Migration und Menschenrechten. Er war selbst oft an den Außengrenzen und auf Seenotrettungsmissionen im Mittelmeer. Im Parlament begleitete er beispielsweise die Verhandlungen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) als Schattenberichterstatter.

Für Getränke und Snacks ist gesorgt.

Ort der Veranstaltung: 

aquarium Südblock – narrativ e.V.
Skalitzer Str. 6
10999 Berlin

Datum und Uhrzeit: 

22.02.2024 

19:00 – 20:30 Uhr 

Anmeldung für vor Ort Teilnahme: 

Leider haben wir unsere maximale Kapazität für Gäste vor Ort erreicht. Falls ihr trotzdem dabei sein möchtet, gibt es noch die Möglichkeit über unseren Stream online zuzuhören.

ACHTUNG! Nach der Anmeldung gibt es KEINE Bestätigungsmail. Die Anmeldung kommt trotzdem bei uns an. Am Tag vor der Veranstaltung bekommt ihr nochmal eine Erinnerungsmail mit allen Details zugesendet. 

Anmeldung für Online Teilnahme

Für alle Menschen, die nicht vor Ort teilnehmen können, wird es eine Möglichkeit geben, über einen Live-Stream zuzuhören. Bitte meldet euch über das hier hinterlegte Formular an. Link für den Stream werdet ihr vor Veranstaltungsbeginn per Mail erhalten.

https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZwucOqoqD8vHNSISnV-7io08q7M1V-IFFUl

Liebe Grüße,

Erik

Disclaimer: Auf der Veranstaltung werden Film- und Tonaufnahmen sowie Fotos gemacht, mit deren auch späteren Verwendung Sie sich durch den Besuch der Veranstaltung einverstanden erklären.

Parlament verurteilt Angriffe auf Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit in Griechenland

Wir Mitglieder des Europäischen Parlaments haben heute (Mittwoch, 7. Februar) für eine Resolution zu Rechtsstaatlichkeit und Medienfreiheit in Griechenland gestimmt. Die Christdemokraten hatten gemeinsam mit den Rechtsextremen versucht, die Abstimmung und klare Forderungen zu Rechtsstaatlichkeit und Medienfreiheit zu verhindern. Das genaue Abstimmungsverhalten findet ihr hier. In Griechenland häufen sich Fälle der Bespitzelung und Schikane von Journalistinnen und Journalisten, Politikerinnen und Politikern der Opposition und von Beamtinnen und Beamten sowie Versuche der Einschüchterung unabhängiger Medien durch gezielte strategische Klagen. Im vergangenen Jahr verweigerten der christdemokratische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis und Mitglieder der griechischen Regierung einer offiziellen Delegation des Europäischen Parlaments ein Treffen.

Schlusslicht bei der Pressefreiheit

Alle Regierungen, auch konservative, müssen sich an Recht und Gesetz und an die Menschenrechte halten. In Griechenland gehören Attacken auf Demokratie, Grundrechte und Medienfreiheit zum Alltag. Bei der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen ist Griechenland auf Rang 107 absolutes Schlusslicht in der EU und schneidet selbst schlechter ab als Katar. Die Kriminalisierung und Einschüchterung von Schutzsuchenden, von Menschen, die Geflüchteten Hilfe anbieten, und von Journalistinnen und Journalisten, die über Flucht berichten, ist beschämend und muss ein Ende haben.

Der mangelnde Willen der griechischen Regierung an Aufklärung des Schiffsunglücks von Pylos mit über 600 Toten ist bezeichnend für eine Politik, die die EU verurteilen muss. Es darf nicht sein, dass die griechische Regierung mit offensichtlichen Rechtsbrüchen davonkommt, weil sie von ihren konservativen Parteifreunden gedeckt wird. Es ist wichtig, dass das Europäische Parlament heute eine klare Position bezogen hat, auch wenn die konservativen und rechten Fraktionen versucht haben, die Realität in Griechenland mit ihren Anträgen weiter zu verschleiern.

Was steht in der Resolution

In der Entschließung des Europäischen Parlaments werden erhebliche Bedenken hinsichtlich der Pressefreiheit in Griechenland geäußert. Es wird auf die Bedrohungen durch physische Angriffe, verbale Attacken, einschließlich solcher von hochrangigen Politikern und Ministern, die Verletzung ihrer Privatsphäre durch Spyware und strategische Klagen (SLAPPs) hingewiesen. Die griechische Regierung wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und wieder eine sichere Umgebung für alle Journalisten zu schaffen.

Systematische Pushbacks

Bezüglich der systematischen Pushbacks und der Behandlung von Geflüchteten und Asylsuchenden drückt das Europäische Parlament seine schwere Besorgnis aus. Es wird der Mangel an Fortschritten bei der Untersuchung des Schiffsunglücks vom 14. Juni 2023 hervorgehoben, bei dem ein Fischerboot in der Ionischen See vor der Küste von Pylos, sank und mehr als 600 Personen an Bord ums Leben kamen. Die Entschließung verurteilt systematische Pushbacks und Gewalt gegen Schutzsuchende, ihre willkürliche Inhaftierung und den Diebstahl ihrer Habseligkeiten. Es wird Kritik an den Bedingungen in den Aufnahmezentren ausgedrückt, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Individuen vor Verbrechen und den Zugang zu grundlegender sanitärer Versorgung.

Kommission soll Recht durchsetzen

Das Parlament fordert die Kommission auf, die Einhaltung des EU-Rechts bei der Überwachung der Grenzen und der Finanzierung durch die EU zu bewerten und verurteilt das dramatische Versagen der Kommission, EU-Gesetze hinsichtlich der Aufnahmebedingungen, Pushbacks und Menschenrechte durchzusetzen. Statt Griechenland zu loben, sollte die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Wir fordern die Europäische Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um die europäischen Werte und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren.

Hintergrund

Von mir in Auftrag gegebene Studie: „Ein rechtsfreier Raum – die systematische Kriminalisierung von Geflüchtete für das Steuern eines Bootes oder Autos nach Griechenland

Die Plenardebatte „Rechtsstaatlichkeit und Medienfreiheit in Griechenland” mit Redebeitrag von mir fand bereits in der Plenarsitzung im Januar statt und kann hier nachverfolgt werden.

Europa Brunch zu Rechtsextremismus mit Erik Marquardt und Natascha Strobl am 27. Januar 2024

Der 27. Januar steht im Zeichen des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, und daher möchten wir diese Veranstaltung diesem wichtigen Anlass widmen. 

In Zeiten wo sich Rechtsextreme Treffen um gemeinsam “Remigrations-Pläne” auszurarbeiten, Bedarf es einer klaren Haltung gegen Rechts und eine Kollektive Erinnerung an die Lehren aus dem Zweiten Weltkrieg.  Welche Bedeutung hat die Leitidee „Nie wieder“, und wie können wir sie im Kontext von immer stärkerem Rechtsruck verstehen? Welche Bedeutung und Auswirkungen hat dies auf die Migrations- und Asyldebatten?

Ich, Erik Marquardt bin Sprecher der Grünen Europafraktion für die Themen Flucht, Migration und Menschenrechte. In meiner Funktion als Schattenberichterstatter und Mitverhandler beim europäischen Asylpakt (GEAS) werde ich euch Einblicke in meine Erfahrungen bei den Verhandlungen zum Pakt vermitteln. Zudem werden wir analysieren, wie die Dominanz rechter Narrative in der Debatte über Migration und Asyl den Verlauf dieser Verhandlungen beeinflusst hat.

Hierfür haben wir Natascha Strobl eingeladen. Als angesehene Politikwissenschaftlerin und Expertin für Rechtsextremismus wird Natascha uns durch ihre Analyse des radikalisierten Konservatismus führen, wie sie in ihrem gleichnamigen Buch detailliert darlegt. Gemeinsam werden wir die Methoden und Strategien, die sie beschreibt, in der aktuellen politischen Landschaft beleuchten und uns darauf konzentrieren, wie die Lehren aus dem Zweiten Weltkrieg in den aktuellen politischen Ereignissen ihre Relevanz abermals bestärken. 

Gemeinsam werden Natascha und ich beleuchten, wie entscheidend jene Radikalisierung von vermeintlich Konservativen zu einem Abbau von Rechten für Schutzsuchende beiträgt. 

Wir freuen uns darauf, mit euch in einen anregenden Austausch zu treten.

Ort der Veranstaltung: 

Kin Za, Krausnickstraße 23, 10115 Berlin

Datum und Uhrzeit: 

27.01.2024 

10 – 12 Uhr 

Anmeldung für vor Ort Teilnahme: 

Leider haben wir unsere maximale Kapazität für Gäste vor Ort erreicht. Falls ihr trotzdem dabei sein möchtet, gibt es noch die Möglichkeit über unseren Stream Online zuzuhören. 🥐☕ 

ACHTUNG! Nach der Anmeldung gibt es KEINE Bestätigungsmail. Die Anmeldung kommt trotzdem an. Am Tag vor der Veranstaltung bekommt ihr nochmal eine Erinnerungsmail mit allen Veranstaltungs-Details zugesendet. 

Anmeldung für Online Teilnahme

Für alle Menschen, die nicht vor Ort teilnehmen können, wird es eine Möglichkeit geben, über einen Live-Stream zuzuhören. Bitte meldet euch über das hier hinterlegte Formular an. Link für den Stream werdet ihr vor Veranstaltungsbeginn per Mail erhalten.

https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZUkde-vrj0uHNaMLWj0AcTpIXgN0T6-hEhA#/registration

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