Brexit: Auswirkungen auf Flucht und Migration

Mit dem Brexit wird die allgemeine Bewegungsfreiheit zwischen der EU und UK eingeschränkt, ohne dass bisher ein genaues Regelwerk dazu verabschiedet wurde. Seit dem 01.01.2021 unterliegen alle Grenzübertretungen den bestehenden Einwanderungsgesetzen der EU und Großbritanniens. Von letzteren wird es Visa für Kurzzeitaufenthalte geben, sowie Regelungen für die vorübergehende Freizügigkeit von natürlichen Personen zu Geschäftszwecken.

Arbeitsmigration und dienstliche Grenzübertritte

Ein neues, punktebasiertes Migrationssystem Großbritanniens regelt Einreisekriterien für Fach- und Grenzarbeiter:innen sowie Menschen ohne Staatsbürgerschaft, die schon lange in UK leben. Das neue Migrationssystem unterscheidet zwischen Facharbeiter:innen und Geringqualifizierten. Während erstere bestimmte Kriterien erfüllen müssen, gibt es keinerlei Visaerleichterungen für letztere. Deren Arbeit soll von nun an nur noch von britischen oder irischen Staatsbürger:innen ausgeübt werden können oder von Menschen, die bereits einen (pre-)settled Status genießen. 

Als settled gilt, wer bereits über 5 Jahre in UK gelebt hat. Betroffene erhalten eine uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis. Wer weniger als 5 Jahre im Vereinigten Königreich lebte, gilt als pre-settled und kann mit Erreichen der 5-Jahres-Marke den settled-Status beantragen. Anträge, um einen jeweiligen Status zu erhalten, müssen bis zum  30.06.21 beim  EU Settlement Scheme gestellt werden. 

EU-Bürger:innen nicht mehr bevorzugt

EU-Bürger:innen werden durch das neue System nicht mehr bevorzugt. Für alle Menschen ohne britischer Staatsangehörigkeit gelten von nun an die gleichen Regeln. Profitieren werden davon besonders Facharbeiter:innen außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Im Vergleich zum vorherigen Tier 2 (General) Visum ist das neue Skilled Worker Visum einfacher zu bekommen, die Mindestqualifikation und das nötige Mindestgehalt wurden gesenkt, die jährliche Obergrenze für die Anzahl der Arbeitsvisa ausgesetzt sowie die Arbeitsmarktprüfung abgeschafft. Letztere verlangte die Bevorzugung von Arbeitenden aus dem europäischen Wirtschaftsraum gegenüber anderen selbst bei besserer Qualifikation. Von nun sollen alle Bewerbenden unabhängig ihrer Herkunft und ihres Einwanderungsstatus bei der Vergabe von Arbeitsplätzen gleichberechtigt werden. 

Seit dem 01.01.2021 gelten die EU und Großbritannien als jeweilige Drittstaaten, wobei die Situation von Grenzgänger:innen und EU-Bürger:innen, die schon länger in Großbritannien leben und andersherum durch das Withdrawal Agreement geschützt sind. Dieses garantiert EU-Bürger:innen, die sich rechtmäßig im Vereinigten Königreich aufhalten und britischen Staatsbürger:innen, die sich am Ende der Übergangszeit rechtmäßig in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten aufhalten, sowie ihren Familienmitgliedern weitgehend die gleichen Rechte, die sie vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hatten: Sie können weiterhin frei zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU leben, studieren, arbeiten und reisen. 

Grenzgänger:innen, die aus der EU, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein kommen, außerhalb Großbritanniens leben, bis zum 31.12.20 in Großbritannien arbeiteten und mindestens einmal jährlich in Großbritannien arbeiten, können online eine kostenlose Grenzarbeitserlaubnis (Frontier Worker Permit) beantragen.  Familienmitglieder werden hier nicht mit abgedeckt. 

Um offene Fragen zu Reise- und Arbeitsregelungen zu beantworten, hat die britische Regierung einen Brexit-Checker eingerichtet.

Die Situation für Geflüchtete

Das neue System bezieht sich jedoch nicht auf Schutzsuchende und klammert wichtige Fragen aus. Für Unsicherheit sorgt besonders das Ausscheiden Großbritanniens aus dem Dublin-System und das Fehlen eines Post-Dublin-Abkommens, da sich das Vereinigte Königreich weiterhin weigert, die bisherigen Punkte zu übernehmen. UK und Frankreich einigten sich bereits im November 2020 auf Maßnahmen, um unkontrollierte Überquerungen des Ärmelkanals zu verhindern. Falls es zu keinen Einigungen zwischen der EU und UK kommen sollte, werden weitere bilaterale Abkommen erwartet, insbesondere bezüglich Familienzusammenführungen und der Verhinderung illegalisierter Migration.

Das wird besonders für Asylsuchende und ihre Familien in der EU und in Großbritannien problematisch: Die aktuell herrschende Unklarheit wegen fehlender Abmachungen zwischen der EU und UK würde durch bilaterale Abkommen noch vergrößert. Auch wenn wir das Dublin-System und die damit einhergehende Verantwortung des Ersteinreiselandes ablehnen und stattdessen ein faires europäisches Asylsystem fordern: Ohne Dublin wäre ein Großteil der Familienzusammenführungen im Vereinigten Königreich unmöglich gewesen.  Laut Infomigrants sind diese ab jetzt nur noch möglich, wenn der Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz bereits gewährt wurde. Die Zusammenführung für unbegleitete Minderjährige sind nur noch mit ihren Eltern möglich. Um Großbritannien zu erreichen, bleibt für viele Schutzsuchende höchstwahrscheinlich kein anderer Weg als der über Menschenhändler und gefährliche Versuche, das Meer zu überqueren, wo bereits jetzt zahlreiche Menschen ertrinken. 

Parlament muss auf legale Einreisemöglichkeiten für Schutzsuchende drängen

Daher muss das Parlament darauf drängen, dass umgehend Abmachungen getroffen werden, die legale Möglichkeiten für Schutzsuchende und ihre Angehörigen bieten, Großbritannien zu erreichen. Offene Fragen zum Familiennachzug müssen umgehend und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Betroffenen beantwortet werden. Zusätzlich muss Klarheit zu noch offenen Dublin-Verfahren geschaffen werden. 

Außerdem muss die Situation von Schutzsuchenden in Großbritannien weiter verfolgt werden. Schon zuvor wurden Klagen über ineffiziente Asylverfahren im Vereinigten Königreich laut. Nun wird befürchtet, dass es zu weiteren Verzögerungen in den Verfahre  sowiezu Inhaftierungen und Ablehnungen der Anträge von Asylsuchenden in UK kommen wird. Ziel der Regierung ist es, durch Abschreckungen Migration nach Großbritannien zu verhindern: So soll der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Arbeit und sogar Unterkünften begrenzt werden. Der Integration von Schutzsuchenden wird keine Bedeutung zugemessen, um ‚freiwillige Rückkehr‘ zu befördern. Hierbei setzt die Regierung auf die Implementierung eines eigenen, von der EU weitgehend unabhängigen Programms. Statt faire Einreisebedingungen für Schutzsuchende zu gestalten, liegt der Fokus auf der fachlichen Spezialisierung der Menschen und ihrem Nutzen für den britischen Arbeitsmarkt. Eine zunehmende Verletzbarkeit von Betroffenen und die Missachtung fundamentaler Menschenrechte wird befürchtet.

So ist die aktuelle Situation auf den griechischen Inseln

Momentan sitzen auf den griechischen Inseln Lesbos, Chios, Samos, Kos und Leros knapp über 16.000 Menschen fest. Hier gibt es einen kurzen Überblick über die aktuelle Situation auf den drei größten Ägäis-Inseln Lesbos, Samos und Chios. Alle Zahlen kommen aus der offiziellen Statistik des griechischen Ministeriums für Migration, die ihr hier einsehen könnt. 

Lesbos 

Belegung: 6572
Kapazität: 10000 

Die Lage auf Lesbos ist seit dem Brand im September 2020 nahezu unverändert. Die Schutzsuchenden, die zuvor in Moria gelebt haben, wurden in das neue Lager gezwungen. Dort wurde ihnen der über Tage hinweg der Zugang zu Lebensmitteln und medizinischer Versorgung verwehrt wurde. Einige hundert Menschen leben nach wie vor versprengt über die Insel unweit der Hauptstadt Mytilini im Wald. Sie weigern sich, erneut in ein Lager zu gehen, nachdem sie zum Teil über Jahre im Elend des alten Morias leben mussten. In den Wochen nach dem Brand wurden nach und nach viele Schutzsuchende mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nach Athen transferiert. Einige Hundert wurden in der Zwischenzeit auch von anderen EU-Mitgliedstaaten aufgenommen und sind dorthin gebracht worden. Momentan leben in dem neuen Lager auf Lesbos rund 6500 Menschen. Zudem leben rund 1500 weitere Schutzsuchende in anderen Unterbringungen auf der Insel. 

Hygiene
Die Situation der Menschen im neuen Lager ist katastrophal. Es gibt bis heute keine einzige Dusche, momentan werden – Monate nach Bezug – die ersten rund 50 Duschen installiert, die auch als “Eimerdusche” bezeichnet werden. Nach wie vor gibt es keine einzige feste Toilette, lediglich Dixiklos. Weiterhin gibt es kein einziges Waschbecken. Es gibt kein fließendes Wasser, lediglich eine Notversorgung mit mobilen Wassertanks vom UNHCR.

Ansteckende Krankheiten sind eines der größten Probleme der Bewohner*innen des neuen Lagers. Covid-19 ist nach wie vor nicht in einem befürchteten Maße ausgebrochen. Dafür sind die Krankheiten zurück, die auch im alten Moria schon da waren, unter anderem Krätze. Es gibt kaum Menschen, die nicht davon betroffen sind. Die medizinische Versorgung ist kaum vorhanden, Kinder spielen mit aufgekratzten Armen und Beinen im Schlamm. Wunden können nicht versorgt werden und entzünden sich. Für das neue Lager gibt es kaum medizinisches Personal.

Verpflegung 
Essen bekommen die Menschen momentan zweimal am Tag. Ein dürftiges Frühstück (meist 2-3 Obststücke und 1 trockenes Brötchen) und eine weitere Mahlzeit. Seit dem erneuten vollständigen Lockdown des Lagers wurden die Rationen leicht erhöht. Vorher konnten sich die Schutzsuchenden bei Lidl nebenan zumindest noch ein wenig selbst verpflegen. 

Untergrund mit Bleivergiftung
Das neue Lager ist ohne Vorbereitungen auf einem ehemaligen Schießplatz der griechischen Armee errichtet worden. Hilfsorganisationen und Politiker*innen warnten schon im September, dass das Gelände aus diesem Grund nicht für eine Unterbringung von Menschen geeignet wäre. Nun hat die griechische Regierung nach öffentlichem Druck eine Untersuchung des Bodens veranlasst. Erhöhte Bleigehalte des Bodens wurden wie erwartet festgestellt. Laut Aussage des Ministeriums wurden zwölf Proben entnommen, eine davon war über dem internationalen Grenzwert. Laut der WHO kann man bei Bleiverseuchung aber nie von einer für Menschen ungefährlichen Belastung sprechen. Die Untersuchungen wurden am 08. Dezember 2020 abgeschlossen und lagen dem Ministerium seitdem vor. Als Schutzmaßnahme ist geplant, neue Erdschichten aufschütten. Dabei ist unklar, ob gerade das Bewegen von Erde nicht am Ende sogar noch gefährlicher ist. Fakt ist in jedem Fall: die griechische Regierung hat bewusst die Menschen der Gefahr einer Bleivergiftung ausgesetzt.

Stürme 
Wie in jedem Jahr ist der Winter in der Ägäis geprägt von schweren Stürmen. Fast jede Woche gibt das zuständige Ministerium eine Sturmwarnung für die Inseln aus. Durch die Lage auf einer Landzunge mit zwei offenen Seiten zum Meer ist das neue Lager auf Lesbos dem Wind und dem Regen schutzlos ausgeliefert. Zelte werden überschwemmt und weggerissen, der Kiesuntergrund ist tagelang mit riesigen Wasserpfützen durchzogen. In einer der Nächte kippte eine ganze Reihe der Chemietoiletten um. 

Samos

Belegung: 3426
Kapazität: 648 

Nicht weniger schlimm ist die Lage auf Samos. Hier leben auf der Insel offiziellen Zahlen zufolge rund 4000 Menschen, 3800 in dem offiziellen Lager unweit der Hauptstadt Vathy. Tatsächlich ist das Lager für eine Kapazität von 648 Personen erbaut worden. Der Rest lebt in den Waldstücken rund um das Lager. Die meisten Menschen auf Samos leben demnach nicht in den Containern des Reception and Identification Centers (RIC) sondern in Zelten und selbstgebauten Unterbringungen. 

Hygiene
Das Lager auf Samos hat nicht nur ein Problem mit der Überbelegung und Grundversorgung, sondern stellt für Menschen mit besonderen Bedürfnissen große Herausforderungen im Lebensalltag dar. Der Untergrund ist mit Rollstühlen, Gehhilfen, etc. eigentlich nicht begehbar. Hinzu kommt, dass das Erdbeben in der Ägäis und der Brand in der letzten Woche noch einmal Schäden hinterlassen haben. 

Verpflegung
Feste Sanitäranlagen gibt es nur im befestigten Teil, für den Rest stehen Chemietoilletten zur Verfügung, die meist eigentlich unbenutzbar sind. Innerhalb des “wilden” Teils gibt es sehr viele Schlangen und Mäuse. Es gibt Wasserversorgung, das allerdings nicht zum Trinken geeignet ist, sondern von den Schutzsuchenden mit Hilfe von Flaschen zum Waschen genutzt wird. Trinkwasser und die Essensrationen werden vom Militär ausgegeben, üblicherweise stehen die Menschen lange in der Schlange an. 

Aktuelles 
Das Lager war immer schon zwischen 7 Uhr abends und 7 Uhr morgens mit Ausgangsbeschränkungen belegt, seit Corona befindet es sich im Lockdown. Das heißt, die Schutzsuchenden dürfen grundsätzlich nur mit einer Ausnahmegenehmigung raus. Das örtliche Krankenhaus nimmt keine Geflüchteten mehr an, auch nicht mit Termin wie sonst vorher möglich. Medizinische Nothilfe wird lediglich von einer Ärztin und zwei Krankenpflegerinnen geleistet. 

Chios

Belegung: 2385
Kapazität: 1014 

Es gibt wohl eine große Zahl an Menschen, die entweder ein anerkannten Schutzstatus haben oder eine zweite Ablehnung bekommen haben, aber in Vial weiterhin leben, weil sie nirgendwo hin können. Geschätzt wird, dass sich momentan im und um das Lager Vial 4500 Menschen aufhalten. Sie versuchen von den Resten der Essensverteilung zu leben und stellen sich am Ende der Schlange an. 

Hygiene 
Eine Firma reinigt täglich die Toiletten, Freiwillige reinigen sie ein zweites Mal, was offensichtlich notwendig ist. Medizinische Versorgung wird von einer Ärztin und einer spanischen NGO geleistet. Nur in wenigen Zelten gibt es Strom. Ein großes Problem ist, dass die Chemietoiletten, die für den unbefestigten Teil aufgestellt wurden, von Schutzsuchenden entwendet, auseinandergebaut und zweckentfremdet oder selbst benutzt wurden. Sanitäre Versorgung ist dadurch noch einmal katastrophaler geworden. 

Abgesehen davon, dass die positiven Fälle in Containern zusammen untergebracht sind, gibt es keinerlei Corona-Schutzmaßnahmen. Die Menschen sind völlig auf sich allein gestellt. 

Wie es dazu kam, dass Tausende Schutzsuchende in Bosnien frieren müssen

In Lipa befinden sich derzeit hunderte Schutzsuchende und frieren. Die bosnischen Streitkräfte haben in den vergangenen Tagen wenigstens ein paar Winterzelte aufgestellt, die aber bei weitem nicht für alle Menschen ausreichen. Es soll noch mindestens drei Monate dauern, bis das Lager fertig ist. So wie es derzeit aussieht, werden die Menschen bis dahin frieren. 

Die EU-Kommission ermahnt Bosnien-Herzegowina, schweigt aber zu den illegalen Pushbacks des EU-Staates Kroatiens, wegen derer überhaupt so viele Menschen in Bosnien festsitzen. Es ist schon einigermaßen scheinheilig, wenn die EU-Kommission Bosnien-Herzegowina auf europäische Werte aufmerksam macht, während die Lage auf den griechischen Inseln nicht besser aussieht und die Menschen aufgrund der Abschottungspolitik der EU in Bosnien festsitzen müssen.

Ich habe hier eine Übersicht über die aktuelle Lage in Bosnien verfasst: 

Als 2015 und 2016 hunderttausende Menschen über die Balkanroute kamen, war Bosnien-Herzegowina davon wenig betroffen. Die meisten Schutzsuchenden kamen zunächst über Nordmazedonien und Serbien nach Ungarn. Erst durch die Errichtung von Zäunen und rechtswidriger Abschottungspraxis in Südosteuropa wurde Bosnien-Herzegowina ab 2017 als Transitland in Richtung West- und Mitteleuropa relevant.

Bis heute hat es Bosnien-Herzegowina nicht geschafft, eine menschenwürdige Unterbringung für die derzeit rund 7000 Geflüchteten zu schaffen, die sich derzeit im Land befinden. Fast alle befinden sich im Transit, kaum jemand von ihnen möchte in Bosnien-Herzegowina bleiben. Die Hauptherkunftsländer der Menschen sind Pakistan und Afghanistan.

Im regional und ethnisch zerstrittenen politischen Umfeld Bosnien-Herzegowinas kam es aufgrund der Unterbringung der Menschen zu Konflikten zwischen verschiedenen Landesteilen und Kantonen. Die serbisch-bosnisch dominierte Teilentität Republika Srpska umfasst 49 Prozent der Staatsgebiets und lehnt eine Unterbringung von Schutzsuchenden kategorisch ab. Der andere Landesteil, die Föderation, ist auf 10 Kantone unterteilt, in denen meist Bosniak*innen oder bosnische Kroat*innen die Mehrheit stellen. Auch die Kantone weigern sich, Geflüchtete aufzunehmen. Der Konflikt führte letztlich dazu, dass die meisten Schutzsuchenden in der Stadt Bihać und Umgebung im Kanton Una-Sana landeten.

Bosnischer Grenzkanton verweigert Aufnahme von Geflüchteten in fertigem Camp

Der Kanton Una-Sana und die lokalen Behörden sind jedoch nicht bereit, weitere Menschen aufzunehmen. In Bihać befindet sich das Lager Bira, in dem bis zum September 2020 bis zu 1500 Menschen untergebracht werden konnten. Doch die Stadt ließ das Lager schließen und weigert sich seither, weitere Plätze bereit zu stellen. In der Bevölkerung und der Stadtverwaltung hat sich die Meinung durchgesetzt, dass Bihać nach über drei Jahren genug getan habe und nun auch andere Städte, Kantone und Landesteile an der Reihe seien. Hier kommt es immer wieder auch zu Übergriffen von rechten Gruppen auf freiwillige Helfer*innen und die Polizei geht regelmäßig mit äußerster Brutalität gegen Geflüchtete vor.

Weitere Lager in Bosnien-Herzegowina sind Borići (Kapazität 580) und Sedra (430) bei Bihać und Ušivak (800) bei Sarajevo, in denen Familien und unbegleitete Minderjährige untergebracht sind. In Blažuj (2400) bei Sarajevo und Miral (700) bei Bihac sind hauptsächlich alleinstehende Männer untergebracht. Die Lage in den von der Internationalen Organisation für Migration (kurz IOM) betriebenen Camps ist oft mangelhaft. Von sinnvollen Maßnahmen gegen eine Ausbreitung von Corona kann keine Rede sein. Es werden aber zumindest gewisse Grundstandards erfüllt.

Bereits im vergangenen Winter kam es zu einem eskalierenden Streit zwischen der Stadt Bihać und der Zentralverwaltung in Sarajevo. Damals wurden hunderte Menschen auf der ehemaligen Mülldeponie Vučjak bei Bihać abgeladen und drohten dort im Winter zu erfrieren. Damals konnte noch abgewendet werden, dass die Menschen den Winter in diesen absolut unwürdigen Zuständen verbringen müssen. Am 10. Dezember 2019 wurden die meisten von ihnen in eine ehemalige Kaserne in der Nähe von Sarajevo gebracht.

Inakzeptable Lage in Lipa

In diesem Winter gelang das nicht mehr. Die aktuelle Katastrophe in Lipa war absehbar. Bei Lipa handelt es sich um einen Ort 25 Kilometer südlich von Bihać, der seit dem Bosnienkrieg unbewohnt und nur über Feldwege zu erreichen ist. Es gibt weder Strom, fließendes Wasser noch Heizungen, obwohl der Ort auf rund 750 Metern liegt und im Winter sehr kalt werden kann.

Das Lager Lipa wurde am 21. April behelfsmäßig eingerichtet und war als Notlösung gedacht, um bis zu 1000 Menschen während der Coronapandemie unterzubringen. Es sollte eigentlich gar nicht nach dem Herbst weiterbetrieben werden. Der bosnische Ministerrat beschloss am 21. Dezember, dass die Menschen zunächst von Lipa nach Bira in Bihac zurückgebracht werden, bis in Lipa ein Lager für bis zu 1500 Personen errichtet wird. Die IOM beschloss am 23.12., Lipa zu schließen, weil es nicht winterfest sei. Der Kanton Una-Sana lehnte es allerdings ab, Menschen in den Städten unterzubringen und Bira steht weiterhin leer.

Am 23.12. brannte dann ein großer Teil des Lagers Lipa ab und die meisten Menschen mussten in einem großen Sommerzelt zusammengepfercht schlafen und ein offenes Feuer errichten, um nicht zu erfrieren. Verschiedene Medien berichteten, dass Bewohner das Feuer selbst gelegt hätten. Die örtliche Polizei sagt aber, dass sie zwar in dieser Richtung ermitteln, aber dafür noch keine Indizien haben. Aktuell weiß man nicht, wer das Feuer gelegt hat.

Rechte Proteste gegen Aufnahme

Am 29.12. wurden rund 700 Menschen aus Lipa mit Bussen abgeholt, um sie in eine Kaserne nach Bradina, auf halben Wege zwischen Sarajevo und Mostar, zu bringen. Dort kam es allerdings zu Protesten der Bevölkerung, weswegen die zwanzig Busse zurück fuhren und die Schutzsuchenden wieder nach Lipa brachten.

Der Ministerrat beschloss am 31. Dezember, dass Bihac und der Kanton Una-Sana das Lager Bira wieder öffnen sollen, was wiederum zu Protesten von hunderten Menschen in Bihac führte, welche die Straße zum Camp blockierten und von denen manche drohten, das Lager anzuzünden, wenn wieder Geflüchtete dorthin gebracht würden.

So wurden die Schutzsuchenden wieder nach Lipa gebracht. Bei Eiseskälte schliefen sie in selbstgebauten Plastikverschlägen und dünnen Zelten auf dem nackten Boden. Der Leiter der Ausländerbehörde Bosnien-Herzegowinas meint nun, es dauere vier Monate, um Lipa zu einem festen Camp mit Strom und Wasser auszubauen. Inzwischen haben die bosnischen Streitkräfte mir Geld aus dem bosnischen Haushalt ein paar beheizbare Armeezelte aufgestellt, in die passen aber auch nicht alle gleichzeitig rein.

Doppelmoral der EU-Kommission

Die EU-Kommission fordert von Bosnien, Geflüchtete menschenwürdig zu behandeln. Das ist zwar richtig, aber an Doppelmoral schwer zu überbieten: Wer aus den lebensgefährlichen Bedingungen in Bosnien flieht, wird von EU-Mitglied Kroatien misshandelt und abgewiesen. Frontex schaut dabei mit Beamten der anderen Mitgliedstaaten zu. Die EU-Kommission hat trotzdem – oder gerade deswegen – den Schengen-Beitritt Kroatiens auf den Weg gebracht und bislang sowohl Vertragsverletzungsverfahren als auch öffentliche Kritik vermieden.

Die EU-Kommission weigert sich, die Realität anzuerkennen und hat auch auf mehrfache Nachfragen nicht einräumen wollen, dass an der kroatischen EU-Außengrenze systematisch europäisches Recht und grundlegende Menschenrechte gebrochen werden. Die Kommission zieht es also vor, die Wahrheit zu leugnen und den täglichen Rechtsverstoß zu tolerieren, als Menschen Zugang zu rechtsstaatlichen Asylverfahren in der EU zu gewährleisten.

Zudem hat die EU hat Kroatien Geld zur Verfügung gestellt, um einen Monitoringmechanismus an der Grenze zu etablieren, doch diese Gelder wurden nicht zweckgebunden eingesetzt. Mitarbeiter der Kommission versuchten sogar, dies vor dem Parlament zu verheimlichen, wie Recherchen des Guardian nahelegen. Die deutsche Bundesregierung hält der systematische Rechtsbruch nicht davon ab, weiterhin Material an die kroatische Grenzpolizei zu verschenken.

Die EU hat in den vergangenen Jahren insgesamt mehr als 85 Millionen Euro nach Sarajevo überwiesen, um Geflüchtete zu versorgen. Der Großteil des Geldes ging an die IOM. Nach dem Brand in Lipa sollen weitere 3, 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Auch dieses Geld wird das Problem nicht nachhaltig lösen. Es handelt sich um ein politisches Problem. Bosnien-Herzegowina will die Menschen nicht menschenwürdig unterbringen. Kroatien betreibt eine brutale und illegale Abschottungspolitik, die zu Misshandlung von Geflüchteten führt und wegen der sie überhaupt erst in Bosnien festsitzen. Die EU-Kommission wiederum weigert sich, diese Realität auch nur anzuerkennen. Das ist alles auch eine Politik der Abschreckung. Deswegen sitzen derzeit Menschen in Bosnien fest und frieren. 

Die Lage der Schutzsuchenden in Bosnien erwächst also auch aus dem Handeln der EU, an deren Grenzen Pushbacks durchgeführt werden und die diese Situation zumindest toleriert. Somit trägt die EU eine Mitverantwortung für die Missstände in Bosnien-Herzegowina. 

Was ist der europäische Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)?

— English version below —

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU zur Unterstützung der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), der Integration von Flüchtlingen, der Rückkehr sowie der Umsiedlung und humanitären Aufnahme. Der Fonds für den EU-Haushalt 2021-2027 wird seit langem zwischen den Ko-Gesetzgebern verhandelt. Letzte Woche haben das Parlament und der Rat, zusammen mit der Kommission, die für die Verwaltung der Gelder entscheidend sein wird, endlich eine politische Einigung erzielt.

Bei dieser Verhandlung ging es für das Parlament vor allem darum, die besonders hervorgehobene Flexibilität des Kommissionsvorschlags und des Ratsmandats auszugleichen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedsstaaten angemessen in Solidarität (Neuansiedlung aus Drittländern, Umsiedlung innerhalb der EU), Integration, legale Migration und das Gemeinsame Europäische Asylsystem investieren. Durch die Einführung einer Liste spezifischer Ziele und deren Verknüpfung mit einem bestimmten Prozentsatz des Fonds, wird die Umsetzung transparenter und steht besser im Einklang mit den Prinzipien der Solidarität und der fairen Aufteilung der Verantwortung. Es war auch das Ziel des Parlaments, den nach innen gerichteten Fokus des Fonds sicherzustellen, insbesondere da ein erheblicher Teil des externen Finanzierungsinstruments bereits für die externe Migrationspolitik bereitgestellt wurde. Als Schattenberichterstatter der Grünen lag meine Verantwortung genau in dieser Komplementarität, da ich auch das externe Finanzierungsinstrument des nächsten Haushaltsplans genau verfolge.

Ich denke, es ist eine wichtige Änderung im Vorschlag für den AMIF, dass ein größerer Teil des Fonds direkt von der Kommission verwaltet wird und nicht in geteilter Verwaltung mit den Mitgliedsstaaten, so dass der europäische Mehrwert und die Prioritäten der Union in die vom Fonds unterstützten Projekte einfließen können. Diese so genannte thematische Säule bedeutet auch, dass die Mitgesetzgeber einen ausgewogenen Ansatz finden mussten, um die Kommission zu binden und gleichzeitig eine flexible Zuteilung im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen zu ermöglichen. 20% der thematischen, direkt verwalteten Säule (1/3 des Instruments) werden das vom Parlament erfolgreich wieder eingeführte Prinzip der Solidarität unterstützen, das sicherstellt, dass die Kommission den Anreiz hat, die Mitgliedsstaaten zu motivieren, Umsiedlungen aus anderen EU-Ländern, komplette Neuansiedlungen und humanitäre Aufnahmen aus Drittländern durchzuführen. Weitere 5% der Säule werden regionale und lokale Behörden direkt in ihren Integrationsprogrammen unterstützen, was von Bedeutung ist, da sie wichtige Arbeit leisten, um die Unterstützung von Flüchtlingen zu gewährleisten, teilweise trotz anderweitiger Ansichten der jeweiligen Regierung. Das Parlament hat es geschafft, Ausgabenziele für den Rest des Fonds einzuführen, der nationale Programme unterstützt, die von den Mitgliedsstaaten und der Kommission verwaltet werden, wobei die Befürchtung bestand, dass die Rolle von Rückführungen überschätzt und wenig Geld für andere Aspekte des GEAS, der Integration oder der legalen Migration ausgegeben wird. Auch wenn es nicht gelungen ist, die legale Migration als separates Ziel zusammen mit der Integration beizubehalten, sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, mindestens 15% ihres zugewiesenen Budgets für diese beiden Prioritäten auszugeben. Weitere 15 % sollten für die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ausgegeben werden, wo noch viel Arbeit zu leisten ist und noch mehr kommen wird, wenn die Reform des GEAS abgeschlossen ist. Die umstrittenste Frage war die Verwendung des Fonds in Bezug auf Drittländer, wo das Parlament und der Rat die Kommission um Klarheit darüber baten, was als externe Ausgaben zählt. Aufgrund des länderübergreifenden Charakters von Migration und der unterschiedlichen politischen Motivationen der Mitgesetzgeber scheiterte der ursprüngliche Plan des Parlaments, den Prozentsatz, den der Fonds außerhalb der EU zuweisen kann, zu begrenzen. Jedoch konnten Schutzklauseln sowohl für die thematische Säule als auch für die nationalen Programme sowie eine klar definierte Liste von Prioritäten, für die ausgegeben werden soll, vereinbart werden. Sie sollen für eine Obergrenze bei dem außerhalb der EU ausgegebenen Geld sorgen.  Seit der sogenannten Flüchtlingskrise im Jahr 2015 hat sich in der EU aufgrund eines Versagens der internen Solidarität und der Positionierung des Themas Migration als Sicherheitsfrage eine zunehmende Externalisierung vollzogen. Dies hat dazu geführt, dass Projekte aus externen und internen EU-Fonds darauf abzielen, die Zahl der Ankommenden zu senken, anstatt in legale Migration, hochwertige Integrationsförderung und die Förderung der Solidarität unter den EU-Mitgliedsstaaten zu investieren.

Trotz des allgemeinen Eindrucks, dass die Herangehensweise der EU an die Asylpolitik nicht in die richtige Richtung geht, wurden die Verhandlungen zu diesem Fonds in konstruktiver Zusammenarbeit abgeschlossen, in der Hoffnung, dass die Umsetzung ab 2021 im gleichen Geist erfolgt.


What is AMIF?

The Asylum, Migration and Integration Fund (AMIF) is the EU’s primary funding instrument to support the implementation of the Common European Asylum System (CEAS), integration of refugees, returns as well as resettlement and humanitarian admission. The fund for the 2021-2027 EU budget has been in negotiation between the co-legislators for a long time and last week the Parliament and the Council, together with the Commission who will be crucial in managing the money, finally reached a political agreement.

This negotiation for the Parliament has been largely about counter-balancing the over-emphasized flexibility of the Commission proposal and Council mandate to ensure that member states invest properly into solidarity (resettlement from third countries, relocation within the EU), integration, legal migration and the CEAS. By introducing a list of specific objectives and linking them to a certain percentage of the fund, the implementation will be more transparent and more in line with principles of solidarity and fair sharing of responsibility. It was also the aim of the Parliament to ensure the internal facing focus of the fund, especially since a significant portion of the external funding instrument has already been allocated for external migration policy. As shadow rapporteur for the Greens, I felt my responsibility lies in this very complementarity as I also follow the external funding instrument of the next budget closely.

I think it is an important change in the proposal of the AMIF to have a bigger portion of the fund managed directly by the Commission rather than in shared management with the member states, which allows for EU added value and priorities of the Union to make its way into the projects supported by the fund. This so called thematic pillar also means that the co-legislators had to find a balanced approach to tie the Commission while allowing flexible allocation in case of unforeseen events. 20% of the thematic, direct managed pillar (1/3rd of the instrument) will support the by Parliament successfully reintroduced principle of solidarity,  ensuring that the Commission has the incentive to motivate member states to relocate from other EU countries, complete resettlements and humanitarian admissions from third countries. Another 5% of the pillar will directly support regional and local authorities in their integration programs, which is important as they do crucial work to ensure the support of refugees while sometimes the central governments have different views on the topic. The Parliament managed to introduce spending targets into the rest of the fund that supports national programs managed by member states and the Commission, where the fear was an over estimated role for returns with little money spent on other aspects of the CEAS, integration or legal migration. Even though we did not manage to keep legal migration as a separate objective, together with integration, member states are bound to spend at least 15% of their allocated budget on the two priorities. Another 15% should be spent on the implementation of the CEAS, where a lot of work is to be done and even more will come if the reform of the CEAS is completed. The most contested issue was the fund’s relation to third countries where the Parliament and the Council asked the Commission for clarity in what counts as external expenditure. Due to the cross-country nature of migration and the differing political motivations of the co-legislators, the original plan of the Parliament to cap the percentage the fund can allocate outside the EU failed.  Still, safeguards for both thematic pillar and the national programs, as well as a clearly defined list of priorities to spend on hopefully puts a limit to the money for action in third countries. . Since the so called refugee crisis in 2015, the EU has been externalizing due to a failure of internal solidarity and positioning the topic of migration as a security issue. This has led to projects from external and internal EU funds to aim at lowering the number of arrivals rather than investing into legal migration, quality integration support and incentivizing solidarity among EU member states.

Despite the general feeling that the EU’s approach to asylum policy has not been the right direction, the negotiations of this fund  have been concluded in constructive cooperation, hoping that the implementation will happen in the same spirit.

Die Strategie der deutschen Ratspräsidentschaft ist gescheitert

Pressemitteilung zum EU-Innenministertreffen zu Asyl
am 14.12. 2020

Bei der heutigen EU-Innenministerkonferenz beraten die europäischen Innenminister*innen unter anderem über den Vorschlag zum europäischen Migrations- und Asylpakt.

Mein Kommentar dazu:

“Die Strategie der deutschen Ratspräsidentschaft ist gescheitert. Sie wollte eine europäische Lösung erzwingen, indem sie forderte das Leid an den Außengrenzen nur im europäischen Konsens zu beseitigen. Nun haben wir weiter Leid, Chaos und Gewalt gegen Schutzsuchende, aber immer noch keine Lösung. Wenn man irgendwann die Ziellinie erreichen will, darf man nicht immer auf die warten, die sich am Startpunkt anketten. Besonders, wenn man schon über 5 Jahre wartet.

Alles, was Horst Seehofer in der EU-Asylpolitik vorzuweisen hat, ist ein Fortschrittsbericht ohne Fortschritte. Die Mitgliedstaaten sind sich in zentralen Punkten weiterhin uneinig. Die deutsche Ratspräsidentschaft ist einem gemeinsamen europäischen Asylsystem keinen Schritt nähergekommen. Stattdessen steht uns ein weiterer Winter mit unbeheizten Zelten und illegaler Gewalt der Behörden gegen Schutzsuchende bevor. Um diese unwürdigen Zustände zu beenden, braucht es keinen neuen Pakt, sondern die Durchsetzung von EU-Recht. Es braucht Mitgliedstaaten, die vorangehen und zeigen, dass wir Schutzsuchende in Europa nicht erfrieren lassen oder niederschlagen, weil wir in warmen Büros noch keinen Konsens gefunden haben.”

20 Fragen und Antworten zu Flucht

Ich erhalte viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu meiner Arbeit und meinen Themenbereichen Flucht und Migration. Die meisten sind von ehrlichem Interesse geleitet und ich beantworte sie auch sehr gerne. Leider gibt es auch eine laute Minderheit, die immer wieder versucht, anderen ihre rassistische und rechtspopulistische Weltsicht aufzudrängen. Das dürfen wir natürlich nicht zulassen. Deswegen habe ich die häufigsten Fragen hier aufgeschrieben und beantwortet. Dieser Beitrag dient der Information zu häufigen Fragen, aber auch zur Argumentation gegen rechtes Gedankengut.

1. Wenn wir mehr Menschen retten – kommen dann nicht auch immer mehr?

Viele Menschen glauben, dass Seenotrettung an den Außengrenzen verhindert werden muss, weil sonst immer mehr Menschen nach Europa kommen. Studien belegen aber, dass die Zahlen der Überfahrten nicht sinken, wenn Seenotrettung verhindert wird. Aber ohne Seenotrettung ertrinken mehr Menschen. Und ganz ehrlich: Selbst wenn die vielen Toten im Mittelmeer abschrecken würden: Wollen wir Menschen, die vor Krieg und Terror aus Ländern wie Libyen fliehen, wirklich an Europas Grenzen ertrinken lassen, statt sie zu retten? Seenotrettung ist eine völkerrechtliche Verpflichtung. Wir können doch nicht europäische Grenzen bauen, die gefährlicher sind als Bürgerkriege, nur damit die Menschen im Krieg bleiben müssen, statt Schutz zu finden.

2. Es kommen vor allem junge Männer, oder?

Weltweit sind so viele Frauen wie Männer auf der Flucht. Im Jahr 2020 sind in Deutschland bislang 43% der Asylsuchenden Frauen und 57% Männer. Nur etwa 20% der Asyl-Erstantragsteller*innen sind junge Männer zwischen 15 und 34.
Dass insgesamt etwas mehr Männer als Frauen nach Europa fliehen, hat verschiedene Gründe: Viele Familien können sich die Flucht nur für eine Person leisten. Frauen sind auf der Flucht der Gefahr ausgesetzt, verschleppt oder vergewaltigt zu werden. Deswegen flüchten Familienväter oft alleine und versuchen, Frau und Kind dann legal nachzuholen. Da der Familiennachzug inzwischen stark beschränkt ist, müssen mehr Frauen und Kinder auf lebensgefährlichen Fluchtrouten fliehen. Außerdem haben Männer manchmal spezielle Fluchtgründe, wie zum Beispiel die Wehrpflicht für einen Diktator, der gegen die eigene Bevölkerung kämpft. Dass drohender Wehrdienst in solchen Situationen ein Fluchtgrund ist, hat der Europäische Gerichtshof kürzlich in einer Entscheidung bestätigt.

3. Sind das überhaupt echte Flüchtlinge oder nur Wirtschaftsmigranten, die zu uns kommen?

Die meisten Geflüchteten in Deutschland kommen aus den Kriegsgebieten Syrien, Irak, Afghanistan und Eritrea. Sie sind keine Wirtschaftsflüchtlinge. Nach der inhaltlichen Prüfung bekommen mehr als die Hälfte der Asylsuchenden in Deutschland einen positiven Bescheid. Niemand begibt sich leichtfertig auf auf eine lebensgefährliche Flucht. Asyl bekommt man nur, wenn man politisch verfolgt wird. Nicht jeder Mensch, der nach Europa kommt, hat also ein Recht auf Asyl – aber jeder Mensch hat das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Und auch wenn Menschen keinen Schutzstatus erhalten, ist das noch lange keine Rechtfertigung dafür, sie zu misshandeln, wie es an den Grenzen Europas oft geschieht.

4. Wollen die Bürgerinnen und Bürger denn überhaupt noch Flüchtlinge aufnehmen?

87 Prozent gaben nach dem Brand in Moria an, dass Deutschland Menschen von den griechischen Inseln aufnehmen sollte. Nur elf Prozent sind dagegen. 208 Kommunen sind bereit, zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen. Mehrere Bundesländer haben bereits zugesagt, mehr Menschen aufzunehmen, als sie laut Verteilungsschlüssel der Bundesregierung müssten. Es ist eine kleine Minderheit der Menschen, die Flüchtlingen gar nicht helfen will. Die meisten sagen: Wir haben Platz und wir wollen auch helfen. Doch leider verhindert die Bundesregierung, dass die Hilfsbereitschaft genutzt wird. Dabei sollte sie eigentlich auch ganz unabhängig von Mehrheiten für die Grundrechte von Minderheiten einstehen. Der Schutz von Menschenrechten ist eine Grundbedingung der Demokratie.

5. Seit 2015 kommen doch mehr Flüchtlinge, als wir verkraften können, oder?

2015 und 2016 kamen verhältnismäßig viele Menschen – vor allem aus dem syrischen Bürgerkrieg – nach Deutschland und Europa. Doch in den letzten Jahren fliehen wieder viel weniger Menschen nach Europa. Alleine im Monat Oktober 2015 kamen laut UN-Angaben mehr Menschen als jeweils in den Jahren 2017, 2018 oder 2019.  
Auch die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stark rückläufig. 2019 und auch 2020 stellten weniger Menschen in Deutschland Asylanträge als in den Jahren vor 2015. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2017 festgehalten, dass zwischen 180.000 und 220.000 Menschen im Jahr in Deutschland Zuflucht finden könnten. Doch im letzten Jahr gab es nur ungefähr 140.000 neue Asylanträge, in diesem Jahr wird die Zahl der Anträge noch einmal deutlich geringer ausfallen.

6. Ich hab gehört, die Flüchtlinge wollen nicht arbeiten und lernen kein Deutsch. Stimmt das?

Eine deutliche Mehrheit der Geflüchteten in Deutschland ist in Arbeit oder macht eine Ausbildung. Doch in der Coronakrise haben viele Geflüchtete ihre Arbeit verloren und sind besonders stark von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen, da sie oft in der Gastronomie oder anderen Branchen arbeiten, die jetzt dicht sind. Im Juli 2020 waren 420.000 Menschen aus Asylherkunftsstaaten in Beschäftigung. Für das Wintersemester 2018/2019 haben sich fast 3000 Menschen mit Fluchthintergrund an deutschen Universitäten immatrikuliert. Aktuell befinden sich außerdem 55.000 Menschen aus den acht häufigsten Asylherkunftsländern in einer Ausbildung. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im Jahr 2019 haben 195.000 Menschen an einem sogenannten “Deutschtest für Zuwanderer” teilgenommen. 82% der Teilnehmenden erreichten das Sprachniveau A2 oder besser.

7. Heißt mehr Flüchtlinge nicht auch mehr Kriminalität?

Deutschland ist auch in den letzten Jahren eines der sichersten Länder weltweit. In den letzten Jahren ist die Anzahl von schweren Straftaten weiter gesunken.
Warum tauchen Geflüchtete dann trotzdem häufiger in Kriminalitätsstatistiken auf? Das hat viele Gründe: Die Statistiken basieren oft auf Verdächtigungen und nicht auf Urteilen – und Geflüchtete werden öfter verdächtigt. Außerdem müssen für den Vergleich von Kriminalität all die Straftaten herausgerechnet werden, die Deutsche ja gar nicht begehen können: Fehlende Aufenthaltserlaubnisse oder Verstöße gegen Meldeauflagen zum Beispiel. Wenn man das bedenkt, wird deutlich, dass Geflüchtete ähnlich selten Straftaten wie vergleichbare gesellschaftliche Gruppen begehen, die nicht zugewandert sind.

8. Aber nehmen uns die Flüchtlinge nicht die Arbeitsplätze weg?

Obwohl 2015 und 2016 so viele Geflüchtete nach Deutschland kamen, ist die Arbeitslosigkeit weiter gesunken. Die Arbeitsmarktsituation verschlechtert sich durch Zuwanderung also nicht. Dazu kommt: Asylbewerber dürfen oft nicht arbeiten, solange sie sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung aufhalten. Ihre Arbeitserlaubnis bekommen sie erst einige Monate, nach dem sie ausgezogen sind. Tatsächlich sind in Deutschland auch zehntausende Ausbildungsplätze unbesetzt und es herrscht in manchen Regionen ein Mangel an Arbeitskräften. Deswegen begrüßen auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Migration und setzen sich für eine schnelle Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ein. Und zu guter Letzt: Rechtspopulisten müssten sich schon entscheiden: Nehmen die Flüchtlinge nun die Arbeitsplätze weg, oder sind sie alle faul und wollen alle Sozialleistungen? Manchmal schließen sich Vorurteile auch gegenseitig aus.

9. Deutschland macht doch eh schon so viel. Wieso sollen nicht mal die anderen Länder was machen?

Weltweit befinden sich 79,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Nur einer von 72 Flüchtlingen weltweit befindet sich in Deutschland. Denn die meisten Menschen fliehen nicht nach Europa: 85% der Flüchtenden suchen Schutz in sogenannten Entwicklungsländern, über die Hälfte bleibt bei der Flucht innerhalb ihres Landes. 4,2 Millionen Menschen sind Asylsuchende. Ein Großteil der Menschen auf der Flucht findet Schutz in Ländern des globalen Südens: Türkei , Kolumbien, Pakistan, Uganda.

Gemessen an der Bevölkerung leben die meisten Flüchtlinge im Libanon, wo sie ein Sechstel der Bevölkerung stellen, gefolgt von Jordanien. Und auch in Europa steht Deutschland im letzten Jahr bei der Anzahl der erstmaligen Asylbewerber pro Kopf auf Rang 9 von 27 Mitgliedsstaaten. Hinter Zypern, Malta, Griechenland, Luxemburg, Spanien, Schweden, Belgien, Frankreich und Slowenien.

10. Wieso haben die alle Smartphones? So arm können die gar nicht sein.

Was würdest du mitnehmen, wenn du flüchten musst? Smartphones sind für viele Menschen auf der Flucht das letzte, was ihnen bleibt. Darauf sind Erinnerungen – Fotos und Nachrichten von geliebten Menschen. Es ist ihre Möglichkeit, mit ihren Familien und Freund*innen zu kommunizieren. Es ist das Navigationsmittel, dass ihnen hilft weiterzukommen. Es hilft ihnen bei der Übersetzung in einer Region, in der sie sich sonst kaum verständigen können. Nicht alle Geflüchteten sind arm. Aber bei vielen, die arm sind, ist das Smartphone ihr einziger und wichtigster Besitz überhaupt.

11. Wieso können die nicht einfach ihrem Land dienen und kämpfen?

Würdest du für einen Diktator eine Waffe in die Hand nehmen? Würdest du auf unschuldige Menschen schießen oder sie bombardieren? Oder würdest du versuchen zu fliehen? Wir sollten doch jedem Menschen dankbar sein, der keine Waffe in die Hand nimmt, um für Diktatoren oder mordende Milizen zu kämpfen. Und wir sollten diesen Menschen Schutz gewähren. Dass drohender Wehrdienst in solchen Situationen ein Fluchtgrund ist, hat der Europäische Gerichtshof kürzlich in einer Entscheidung bestätigt. 

Wir sind nicht an allen Fluchtgründen Schuld, aber an vielen. Zum Beispiel indem wir Waffen an Staaten liefern, die an großen Kriegen beteiligt sind. Viele Geflüchtete wollen sich an dem Aufbau ihrer Herkunftsländer beteiligen, können das aber erst machen, wenn der Krieg vorbei ist. Beispielsweise haben in einer Umfrage 2015 nur 8% der syrischen Geflüchteten angegeben, dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen.

12. Wir haben keinen Platz, wo sollen die alle hin?

In Deutschland stehen mehr als 600.000 Wohnungen leer. Gerade in den neuen Bundesländern sind seit der Wende viele Menschen weggezogen und hinterließen räumliche, aber teilweise auch soziale Leere. So hatte zum Beispiel die Stadt Suhl in Thüringen im Jahr 1991 noch 56.000 Einwohner. Heute sind es nur noch rund 35.000. 

Wir haben also Platz und wir haben auch viele Menschen, die Geflüchteten helfen wollen. Es gibt über 200 Kommunen, die zusätzliche Geflüchtete aufnehmen wollen. Deutschland ist kein Boot, sondern ein riesiges, aber alterndes Land – ohne Zuwanderung würden wir längst schrumpfen. Die Aufnahmebereitschaft ist hoch – wir könnten mit Leichtigkeit mehr Menschen aufnehmen, als derzeit ankommen. Beispielsweise die Schutzsuchenden auf den Lagern der griechischen Ägäis-Inseln.

13. Sind die vielen Flüchtlinge nicht zu teuer? Wie sollen wir uns das leisten?

Wieviel darf es uns kosten, ein Menschenleben vor Krieg, Folter und politischer Verfolgung zu schützen? Natürlich kostet die Aufnahme von Geflüchteten oder die Unterstützung von sozial Schwachen Geld. Aber wenn uns Zusammenhalt in der Gesellschaft wichtig ist, sollten wir uns eher fragen: Wie wollen wir zusammenleben?Der Bund gab laut eigenen Angaben im Jahr 2018 15,1 Milliarden Euro für Flüchtlinge aus, doch dieses Geld kommt nicht nur Flüchtlinge zugute. Darin sind auch Ausgaben enthalten von denen nicht nur Flüchtlinge profitieren. So überwies der Bund den Ländern rund 870 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung, der nicht nur Flüchtlingskindern zugute kam. Auch eine Milliarde mehr für den sozialen Wohnungsbau ist in dieser Summe enthalten. Ein großer Teil dieser Summe kommt also uns allen zugute. Studien belegen zudem, dass Migrantinnen und Migranten im Laufe der Zeit mehr Steuern bezahlen, als sie an Sozialleistungen erhalten.

14. Müssen wir unsere Grenzen nicht besser schützen?

Grenzkontrollen sind vor allem wichtig, um sich vor Gefahren zu schützen. Darunter zählt zum Beispiel Menschenhandel, Drogen- oder Waffenschmuggel. Aber auch an den Grenzen müssen natürlich die Menschenrechte geschützt werden. Geflüchtete haben an den Grenzen das Recht auf ein rechtsstaatliches Asylverfahren. Außerdem dürfen sie für einen illegalen Grenzübertritt nicht bestraft werden, wenn sie aus einem Land flüchten, in dem sie verfolgt werden. Das steht schon in der Genfer Flüchtlingskonvention. 

Leider wird an Europas Außengrenzen inzwischen systematisch gegen Menschenrechte verstoßen. An der kroatischen Grenze werden Menschen gefoltert und die griechische Küstenwache setzt Menschen auf Plastikinseln im offenen Meer aus und überlässt sie sich selbst.

Im März wurden sogar Menschen an der griechischen Landgrenze erschossen.
Das ist nicht nur für die Schutzsuchenden, sondern auch für Europa unwürdig. Denn europäische Grenzen sind nur geschützt, wenn die Menschenrechte an diesen Grenzen geschützt sind.

15. Wenn es echte Flüchtlinge sind, wieso bezahlen die dann Schlepper?

Um in Flugzeug nach Europa zu steigen, braucht man ein Visum für den Schengenraum. In vielen Ländern der Welt wie Syrien oder Afghanistan gibt es keine Möglichkeit, ein Visum zu bekommen. Die meisten Menschen können deswegen nur mit Schleppern auf Booten nach Europa flüchten. Dafür müssen sie oft mehrere tausend Euro bezahlen. Sichere Fluchtwege nach Europa gibt es für die allermeisten Menschen nicht mehr. Obwohl die Zahl der weltweit Geflüchteteten einen neuen Höchststand erreicht hat, hat die Zahl der legalen Fluchtmöglichkeiten über Resettlementprogramme einen neuen Tiefstand erreicht.

Obwohl der Flug nach Europa mit Flugzeug viel günstiger und sicherer wäre als die Flucht auf einem Schlauchboot, ist das für viele unerreichbar. Legale Wege nach Europa sind das effektivste Mittel gegen Schlepper. Keine*r begibt sich in die Hände von Kriminellen, wenn es eine sichere und günstigere Möglichkeit gibt.

16. Wieviel Geld bekommen Flüchtlinge? Ist es mehr als deutsche Hartz-4 Empfänger bekommen?

Im Asylverfahren hat eine Person Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das ist weniger als Hartz 4. Asylsuchende, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, erhalten pro Monat 150 Euro für den „notwendigen persönlichen Bedarf“. Diese Zahlung erfolgt oft in Sachleistungen oder Gutscheinen. Wenn eine geflüchtete Person nicht mehr in der Erstaufnahmeeinrichtung ist, erhält sie 344 Euro pro Monat. Das ist deutlich weniger als Hartz-4 Empfänger*innen bekommen. Geflüchtete bekommen nicht mehr, sondern weniger. Außer wenn sie mehr arbeiten. Aber dann zahlen sie auch mehr Steuern.

17. Hat Migration für uns nicht zu viele Nachteile?

Wären alle Migrant*innen morgen weg, würde unsere Gesellschaft zusammenbrechen. Corona hat gezeigt, dass wir gerade in wichtigen Bereichen wie der Landwirtschaft, Pflege oder der Auslieferung von Waren keinen Tag ohne Migrant*innen auskommen würden. Und auch, dass der erste Impfstoff gegen Corona in Deutschland entwickelt wurde, hängt damit zusammen, dass die Eltern von Özlem Türeci und Uğur Şahin nach Deutschland migriert sind.

Doch man muss nicht erst eine globale Pandemie besiegen oder viel Geld verdienen, um ein Recht auf Asyl gewährt zu bekommen. Das Asylrecht ist ein Menschenrecht. Und jenseits von wirtschaftlichen Aspekten ist Migration vor allem eine Konstante, die so alt ist wie die Menschheit selbst – und die während der gesamten Geschichte der Menschheit eine treibende Kraft für Fortschritt, Austausch, neue Ideen und notwendige Veränderung war. Ohne Migration wäre Europa gar nicht besiedelt. Denn die ersten Menschen gab es auf dem afrikanischen Kontinent.

18. Haben Flüchtlinge Corona ins Land gebracht?

Das Virus kam über Geschäftsreisen und Tourismus ins Land und breitet sich seitdem auch genau so weiter aus. Nun ist das Virus da, es kann also gar nicht mehr eingeschleppt werden. Flüchtlinge sind nicht schuld an Corona, im Gegenteil: Durch ihre Zwangsunterbringung in Sammelunterkünften werden Geflüchtete oft selbst zu Opfern der Pandemie, weil ihnen keine Chance auf Abstand und pandemiegerechtes Leben gelassen wird.

19. Warum bringt man die Geretteten nicht zurück nach Libyen, Tunesien oder andere nordafrikanische Staaten? 

Es gibt zu dieser Frage eine Studie der Heinrich-Böll-Stiftung. Sie belegt klar, dass kein Staat in Nordafrika als sicherer Hafen betrachtet werden kann. Insbesondere die Zusammenarbeit mit Libyen ist rechtlich und auch moralisch nicht zu rechtfertigen.

In Libyen werden Geflüchtete in sogenannte „Detention Center“ (Haftlager) unter schlimmsten Bedingungen eingesperrt, ihnen droht hier Gefahr für Leib und Leben. Die Bevölkerung sowie ausländische Geflüchtete und Migrant*innen leiden auf Grund der herrschenden Rechtlosigkeit unter Kriminalität, Entführungen, irregulärer Haft, illegalenHinrichtungen,Folter und Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch die verschiedenen Akteure. Die Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen Küstenwache stellt eine Verletzung des Völkerrechts dar.

Die Geretteten müssen nach Europa gebracht werden, weil keiner der nordafrikanischen Staaten ein funktionierendes Asylsystem hat. Für gefährdete Gruppen, wie LGBTI oder andere Minderheiten, sind diese Staaten nicht sicher. Da es an Bord der Rettungsschiffe nicht durchführbar ist, festzustellen, welche Territorien für die Menschen sicher wären und welche nicht, kann sich Europa seiner Verantwortung nicht entziehen und muss die Menschen in sichere Häfen nach Europa bringen. Dies gilt auch für NGO-Schiffe.

20. Wohin soll ich spenden?

Es gibt sehr viele Organisationen, an die man Geld spenden kann. Ich persönlich bin an der Organisation von LeaveNoOneBehind beteiligt, die sich auf die griechischen Inseln und die europäischen Außengrenzen konzentrieren. Aber insgesamt gibt es hunderte Vereine von Sea-Watch über die Seebrücke bis Pro Asyl, denen eure Spenden helfen. Deswegen fällt es mir schwer, hier konkrete Tipps und Hinweise zu geben.

Anfrage: Aufnahmeeinrichtungen in Bosnien und Herzegowina

Um als Europaabgeordneter meine parlamentarische Kontrollfunktion ausüben zu können, habe ich die Möglichkeit, Anfragen an die EU-Kommission stellen. Die Kommission muss diese Fragen beantworten.
Gemeinsam mit weiteren Abgeordneten habe ich der Kommission folgende Fragen gestellt:

Betrifft: Angemessene EU-Mittel und langfristige Aufnahmeeinrichtungen in Bosnien und Herzegowina, auch für schutzbedürftige Gruppen

Die Kommission finanziert seit 2018 die Maßnahmen zur Aufnahme von Asylsuchenden in Bosnien und Herzegowina. Mit den Mitteln wurden die Einrichtung und Unterhaltung von Zentren für die vorübergehende Aufnahme, einschließlich Gesundheitsdiensten nach dem Ausbruch von COVID-19, ermöglicht und wichtige humanitäre Hilfe außerhalb dieser Zentren unterstützt. Durch die Finanzierung wurden an mehreren Standorten angemessene Aufnahme- und Lebensbedingungen geschaffen, doch die Ankündigung der Regierung des Kantons Una-Sana (USK) zur Schließung bereits in Betrieb befindlicher Lager (Bira und Miral) hat die jetzt bereits unzureichenden Aufnahmekapazitäten insbesondere für schutzbedürftige Gruppen, darunter unbegleitete Minderjährige und Kinder, verschlechtert, die häufig gezwungen sind, in informellen Siedlungen und in besetzten Häusern zu verbleiben oder sich im Freien im Wald zu verstecken.

1.    Welchen Standpunkt vertritt die Kommission zu den angekündigten Schließungen der Aufnahmezentren Bira und Miral, die die wirksame und nachhaltige Verwendung von EU-Mitteln gefährden?

2.    Wie kann sie die Unterbringung schutzbedürftiger Gruppen unterstützen, insbesondere nach der Schließung der Aufnahmeeinrichtungen Bira und Miral?

3.    Wird die EU angesichts des bevorstehenden bosnischen Winters Mindestbedingungen für die humanitäre Hilfe für Asylsuchende, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen, unterstützen, einschließlich einer möglichen Erweiterung der Aufnahmekapazitäten in Bosnien und Herzegowina, der Vorbereitung auf den Winter im Notzeltlager Lipa und der Bereitstellung humanitärer Soforthilfe außerhalb der Aufnahmezentren?

Antwort von Kommissar Oliver Várhelyi im Namen der Europäischen Kommission am 09.12.2020:

Die Europäische Union hat das Vorgehen der Behörden des Kantons Una-Sana, das Aufnahmezentrum Bira in Bihac zu schließen und die Flüchtlinge und Migranten in das COVID-19-Notzeltlager in Lipa zu verbringen, das bereits voll ausgelastet war und nicht den Bedingungen für eine Nutzung im Winter entspricht, aufs Schärfste verurteilt[1].

Die Europäische Union hat Bosnien und Herzegowina nachdrücklich aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine humanitäre Krise zu verhindern; dies ist kurz vor Winteranbruch von besonderer Bedeutung. Die Behörden von Bosnien und Herzegowina müssen für eine angemessene Unterbringung der Flüchtlinge und Migranten und insbesondere der schutzbedürftigen Gruppen sorgen, indem sie alle vorhandenen Kapazitäten, einschließlich derer des Aufnahmezentrums Bira, voll ausschöpfen und geeignete alternative Einrichtungen für die in Lipa aufgenommenen ebenso wie für die derzeit außerhalb der Aufnahmezentren befindlichen Flüchtlinge und Migranten bereitstellen. Für diejenigen, die unter ungeeigneten Bedingungen außerhalb der Aufnahmeeinrichtungen übernachten müssen, wird weiterhin humanitäre Nothilfe geleistet, indem trockene Nahrungsmittel, Schlafsäcke, warme Kleidung, erste Hilfe und Weiterverweise angeboten werden. Die Behörden sollten die Arbeit der humanitären Partner und die Unterstützung bei der Kontaktaufnahme erleichtern.

Die Europäische Union sucht mit den zuständigen Behörden von Bosnien und Herzegowina nach geeigneten Lösungen, um dem Bedarf der Flüchtlinge und Migranten zu entsprechen und insbesondere die Schließung des Aufnahmezentrums Miral zu verhindern. Sie wird Bosnien und Herzegowina auch künftig bei der Steuerung der Migration und bei der Bewältigung der humanitären Lage unterstützen. Die Europäische Union wird die Lage vor Ort in Zusammenarbeit mit ihren humanitären Partnern weiterhin genau beobachten.


[1] http://europa.ba/?p=70146

Wie die EU Abschiebungen in das gefährlichste Land der Welt erleichtert

2016 unterzeichneten die EU und Afghanistan im Zuge der Brüsseler Geberkonferenz das Joint Way Forward Agreement. Ziel ist es, Abschiebungen nach Afghanistan zu erleichtern.

Es handelt sich um ein informelles, nicht-verbindliches Rechtsinstrument, bei dessen Übereinkunft das europäische Parlament nicht mit eingebunden wurde. Weil das Abkommen am 6. Oktober diesen Jahres auslief, möchte die EU bis Ende 2020 eine zweijährige Verlängerung verhandeln. 

Seit über 40 Jahren wird Afghanistan von Kriegen erschüttert, sodass im Laufe der Jahrzehnte Millionen von Afghaninnen und Afghanen ihr Land verlassen mussten. Im Gegensatz zum allgegenwärtigen Narrativ hat die überwiegende Mehrzahl der afghanischen Flüchtlinge jedoch in den umliegenden Ländern wie Pakistan, Iran und in der Türkei Schutz gesucht. Somit stellt Afghanistan die weltweit zweitgrößte Flüchtlingsbevölkerung nach dem von Bürgerkriegen gebeutelten Syrien. 

Die Menschen haben gute Gründe aus Afghanistan zu fliehen. Zum zweiten Mal in Folge wurde Afghanistan als das “gefährlichste Land der Welt” eingestuft.”  Die Gründe dafür sind unter anderem die anhaltenden gewalttätigen Konflikte zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung sowie regelmäßige Terrorattacken auf die Zivilbevölkerung. So starben im Jahre 2019 über 3.000 Zivilist*innen und knapp 7.000 wurden schwer verletzt.

Deswegen lag die Anerkennungsquote von afghanischen Geflüchteten in der EU zuletzt im August diesen Jahres bei 58%. Die Anerkennungsquoten in den einzelnen Mitgliedstaaten variieren jedoch drastisch. So beträgt die Anerkennungsrate afghanischer Flüchtlinge in Italien 94% und in Bulgarien 4%. In vielen Medien  und auch in der EU-Kommission wird immer wieder von “illegalen Migranten und Wirtschaftsmigranten” gesprochen wird, obwohl es sich bei einem Großteil um Flüchtlinge handelt, die vor Terror fliehen und einen sehr realistischen Schutzanspruch nach EU-Gesetzgebung haben. Auch die deutsche Regierung vertritt weiterhin den Standpunkt, dass Afghanistan ein Land sei, in das man abschieben könne und verschließt damit absichtlich die Augen vor der  Lage vor Ort. Viele Menschenrechtsorganisationen und Anwält*innen stufen Abschiebungen nach Afghanistan als Verstoß gegen das gesetzlich verankerte Non-Refoulement-Verbot (Nichtzurückweisungsverbot) ein: also Menschen dürfen nicht in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Abschiebung in ein unbekanntes Land

Außerdem verkennt das Joint Way Forward Agreement die afghanische Fluchtrealität. Wie bereits ausgeführt, leben viele Afghan*innen in den umliegenden Ländern und das teilweise seit Jahrzehnten, sodass es immer wieder zu Abschiebungen von Flüchtlingen kommt, die Afghanistan noch nie betreten haben und sich in einem komplett fremden Land zurechtfinden müssen. Hinzu kommt, dass sich trotz offizieller Vorgaben und internationaler und EU-Gesetzgebung immer mehr Berichte von Abschiebungen von jungen Frauen und Kindern häufen, die in den Straßen von Kabul ausgesetzt werden und somit einem Schicksal der Verelendung und erneuter Flucht preisgegeben werden. Außerdem wird immer wieder der Verdacht geäußert, dass finanzielle Entwicklungshilfe an die afghanische Regierung an Abschiebungen gekoppelt wird. Wir brauchen nicht mehr Abschiebungen nach Afghanistan, sondern ein besseres europäisches Asylsystem, dass Schutzsuchenden ihre Rechte gewährt, indem beispielsweise EU-weite, gleiche Anerkennungsquoten eingeführt werden – und zwar beruhend auf der tatsächlichen Lage vor Ort. Zweitens muss sich auch bei informellen Abkommen an geltendes Recht gehalten werden, so beispielsweise das Non-Refoulement-Verbot und die Nichtzurückweisung von besonders Schutzbedürftigen – auch unter Anerkennung der Komplexität der afghanischen Migration. Zudem dürfen finanzielle Entwicklungshilfen auf gar keinen Fall an Abschiebungen gebunden werden. Zu guter Letzt muss das Nachfolgeprogramm im demokratischen Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament rechtsverbindlich beschlossen und durch regelmäßige Evaluierungen beobachtet werden.

Friedensverhandlungen zwischen Regierung und Taliban

Seit Jahrzehnten sehnt die afghanische Bevölkerung ein Ende der Gewalt und Konflikte herbei und noch nie haben sich die afghanische Regierung und die Taliban an einen Tisch gesetzt, um über einen möglichen Frieden zu verhandeln. Beide Seiten scheinen erkannt zu haben, dass es keine militärische Lösung geben kann. 

So kam es am 29. Februar 2020 zum Doha-Vertrag, in dem sich auf die Einleitung der intra-afghanischen Friedensverhandlungen geeinigt wurde. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die Verhandlungen ohne äußere Einflüsse von Staaten wie Russland oder den USA stattfinden. Trotz der anstehenden Verhandlungen wurde Afghanistan in den letzten Monaten weiterhin von überdurchschnittlich viel Gewalt erschüttert und viele Menschen starben, obwohl sich die Bevölkerung einen Waffenstillstand erhofft hatte. Insbesondere die letzten fünf Wochen vor Beginn der Verhandlungen wurden von Expert*innen als die gefährlichsten Wochen in den ganzen letzten fünf Jahren eingestuft, was die Quantität und Brutalität der Gewalt angeht. Mit dem Doha-Vertrag geht auch die schrittweise Reduzierung und letztendlich Abschaffung der US-amerikanischen Truppenpräsenz einher, denn dies ist eine Grundvoraussetzung der Taliban für die Teilnahme an den Friedensgesprächen. Momentan halten sich noch etwa 4.500 von den ursprünglichen 13.000 Soldat*innen im Land auf. Dennoch wirft die Wahl von Joe Biden zum US-Präsidenten nun viele ungeklärte Fragen auf, da der Doha-Vertrag unter der Trump-Administration verhandelt wurde und Biden sich während der Kampagne geäußert hatte, eine geringe Truppenpräsenz in Afghanistan aufrechterhalten zu wollen. 

Nun begannen die Friedensgespräche zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung am 12. September 2020 in Doha. Der Beginn der inhaltlichen Verhandlungen zögert sich seitdem hinaus, da diese bisher von strukturellen und verfahrenstechnischen Konflikten und Streitigkeiten um die Agenda geprägt sind. Gerade für Frauen steht besonders viel auf dem Spiel: Von 1996 bis 2001 lebten die Frauen während des Taliban-Regimes unter Verschluss und durften ihre Häuser nur unter Begleitung einer männlichen Aufsichtsperson verlassen. Seit 2001 mit Einmarsch der US-Truppen änderte sich die Situation und Frauen nahmen zunehmend wieder am gesellschaftlichen Leben teil. Heute lebt die afghanische Zivilgesellschaft von engagierten, gebildeten Frauen und die große Sorge ist, dass eine Beteiligung der Taliban an der Regierung die ganze Arbeit der letzten 20 Jahre in diesem Bereich zunichtemachen würde. Am Verhandlungstisch sitzen von der afghanischen Regierung aus insgesamt bloß vier Frauen, bei den Taliban sind es geschlossen nur Männer.

Es ist unmöglich, die nächsten Schritte der Friedensverhandlungen vorherzusehen, aber die Zivilbevölkerung sehnt sich nach einem Waffenstillstand, jedoch unter Bedingung, dass Grundrechte im Friedensprozess nicht kompromittiert werden und dass Verbrecher*innen aus den Reihen der Taliban und der afghanischen Regierungen endlich belangt werden. Denn trotz der Friedensgespräche kommt es weiterhin zu Attacken auf Zivilist*innen, so zum Beispiel das Blutbad an der Kabuler Universität am 2. November. 

Terroranschlag in der Kabuler Universität – Angriff auf die Zukunft Afghanistans

Am selben Tag wie der Anschlag in Wien kam es zu einem Terror-Angriff auf die Kabuler Universität. Drei Bewaffnete stürmten die Universität und schossen  auf die Student*innen. Die Sicherheitskräfte und ankommendes Militär brauchten sechs Stunden, um den Campus zu sichern. Dabei kamen 22 Student*innen ums Leben und 27 weitere wurden schwer verletzt. Auch wenn die Verantwortlichen noch nicht eindeutig geklärt sind, treibt dies einen Keil in die bereits schwer anlaufenden Friedensverhandlungen. Es regen sich erste Forderungen, die Verhandlungen in Doha zu boykottieren, so beispielsweise unter dem Hashtag #BoycottDohaTalks oder in Form von Protesten gegen die Regierung, die unfähig war, die jungen Menschen zu beschützen. Eine der Forderungen ist es, keinen Deal mit den Taliban einzugehen. Es bleibt zu abzuwarten, wie sich die Kette der Gewalt fortsetzt und wie diese die Friedensverhandlungen beeinflusst.

Geflüchtete Afghan*innen in Europa

Die Lage von geflüchteten Afghan*innen in Europa ist fatal. Die Hälfte aller Flüchtlinge auf den griechischen Inseln stammt aus Afghanistan. Es ist weithin bekannt, dass die Zustände in den völlig überfüllten Lagern sowie im neuen Moria absolut menschenunwürdig und unhaltbar sind. Viele halten sich bereits seit vielen Monaten oder gar Jahren dort auf, einige Kinder wurden sogar dort geboren. Entweder warten sie darauf, einen Asylantrag zu stellen oder auf die Bearbeitung dessen. Der Antrag auf Familienzusammenführung beispielsweise gestaltet sich für viele afghanischen Familien als ein langer, steiniger Weg, weil das Bundesamt für Migration und Asyl in Deutschland solche Anträge häufig zu Unrecht abweist und den Betroffenen zumeist der Zugang zu Rechtsbeistand fehlt, um Widerspruch einzulegen. 

Wenn ihrem Antrag auf Asyl stattgegeben wird, verlegen die griechischen Behörden einige der Schutzsuchenden auf das griechische Festland, ohne sie jedoch unterzubringen. Stattdessen leben viele afghanische Flüchtlinge und Familien in Obdachlosigkeit auf den Straßen Athens und werden nur notdürftig von Nichtregierungsorganisationen vor Ort unterstützt. Aber gerade diese Hilfe gestaltet sich momentan besonders schwierig, da Athen sich wieder im Lockdown befindet und die Helfer*innen nur noch heimlich Mahlzeiten und andere Güter verteilen können.

Außerdem einigten sich im Oktober diesen Jahres Griechenland und Afghanistan auf ein Memorandum, das zukünftig die Abschiebung von “illegalen Migrant*innen” nach Afghanistan erleichtern soll – eine erschütternde Entwicklung in Anbetracht der gefährlichen Lage in Afghanistan. Auch die Lage auf der Balkanroute ist menschenrechtlich eine Katastrophe. Die afghanischen Flüchtlinge dort sind Teil eines grausamen Katz-Und-Maus-Spiels. Sie versuchen über Serbien und Bosnien-Herzegowina in die EU zu gelangen, nur um brutal von der kroatischen Grenzpolizei oder auch in sogenannten Kettenabschiebungen von Italien, Österreich oder Slowenien wieder nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben zu werden. Schon seit Jahren häufen sich die Berichte von Folter und Gewalt durch kroatische Grenzpolizisten, die immer wieder von der kroatischen Regierung als fälschlich zurückgewiesen werden. In Bosnien-Herzegowina leben viele Flüchtlinge in leerstehenden Häusern oder in den kalten, nassen Wäldern, in denen sie unter Planen schlafen – so auch Familien mit Kindern. Ebenso wie in Griechenland wird den humanitären Helfern die Unterstützung von Flüchtlingen weitestgehend untersagt. Vor allem mit dem bevorstehenden Winter bahnt sich erneut eine humanitäre Katastrophe an.

Berlin klagt gegen Seehofer

Endlich geht es voran: Das Land Berlin klagt gegen das Bundesinnenministerium, damit Berlin endlich Geflüchtete aufnehmen kann. Die Klage ist erfolgsversprechend, denn Innenminister Horst Seehofer will die Aufnahme trotz rechtlichem Spielraum verhindern. Weitere Infos dazu findet ihr in der Pressemitteilung der Berliner Landesregierung.

Wer sich intensiver mit den rechlichen Rahmenbedingungen beschäftigen will: Ich habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das belegt, dass Seehofer nicht so einfach sein Einvernehmen für die Aufnahme verweigern darf.

Anfrage: Menschenrechtsverstöße durch griechische Behörden

Um als Europaabgeordneter meine parlamentarische Kontrollfunktion ausüben zu können, habe ich die Möglichkeit, Anfragen an die EU-Kommission stellen. Die Kommission muss diese Fragen beantworten.
Gemeinsam mit weiteren Abgeordneten habe ich der Kommission folgende Fragen gestellt:

Betrifft: Systematische und koordinierte Push-Backs durch die griechischen Behörden

Am 17. August 2020 veröffentlichte die New York Times einen Artikel mit dem Titel „Taking Hard Line, Greece Turns Back Migrants by Abandoning Them at Sea“ (Harter Kurs: Griechenland drängt Migranten zurück, indem es sie auf dem Meer aussetzt). Darin wird dokumentiert, wie Migranten, die auf griechischem Boden anlandeten, von den griechischen Beamten mehrfach auf unsichere Rettungsinseln gezwungen und an der Seegrenze zwischen der Türkei und Griechenland ausgesetzt wurden. Dort wurden sie treiben gelassen, bis sie von der türkischen Küstenwache gerettet wurden. Andere wurden zurück an die türkische Seegrenze geschleppt und dort zurückgelassen, nachdem die Beamten ihre Motoren deaktiviert hatten, wurden auf einer unbewohnten Insel zurückgelassen oder über den Fluss Evros ohne die Möglichkeit des Rechtsbehelfs ausgewiesen.

Sind der der Kommission diese Vorkommnisse bekannt, und kann sie bestätigen, dass sich solche Vorfälle ereignen?

In Anbetracht der Seriosität der Zeitung sind wir der Ansicht, dass die griechischen Behörden beispiellose, ausgesprochen aggressive und systematische Push-Backs durchführen und somit gegen Unionsrecht verstoßen, insbesondere gegen Artikel 78 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 3 und 4 des Schengener Grenzkodex der EU, Artikel 9 der Asylverfahrensrichtlinie, Artikel 5 der Rückführungsrichtlinie, Artikel 18, Artikel 19 Absatz 2 und Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Asyl und Migration fallen in die geteilte Verantwortung der Union. Gedenkt die Kommission in Anbetracht dieser Tatsache ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die griechische Regierung einzuleiten?

Antwort von Kommissarin Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission am 06.11.2020:

Die Kommission verfolgt die Situation aufmerksam und hat Berichte wie die von den Damen und Herren Abgeordneten zitierten zur Kenntnis genommen.

Sie hat gegenüber den griechischen Behörden Bedenken hinsichtlich dieser Berichte geäußert und betont, dass die Mitgliedstaaten für die Aufgaben der Grenzüberwachung gemäß der Verordnung (EU) 2016/399 zum Schengener Grenzkodex[1] verantwortlich sind. Dabei sind die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Grundrechten, der Gewährleistung des Zugangs zu internationalem Schutz und sowie dem Grundsatz der Nichtzurückweisung nach Unions- und Völkerrecht uneingeschränkt einzuhalten.

Unbeschadet der Befugnisse der Kommission als Hüterin der Verträge sind in erster Linie die nationalen Behörden für die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts verantwortlich. Daher hat die Kommission die griechischen Behörden nachdrücklich aufgefordert, etwaiges Fehlverhalten zu untersuchen.

Mit dem neuen Migrations- und Asylpaket[2] – insbesondere dem Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Screenings von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen[3] – hat die Kommission angeregt, dass die Mitgliedstaaten, mit Unterstützung der Agentur für Grundrechte, einen unabhängigen Überwachungsmechanismus einrichten. Dieser würde während des Screenings die Einhaltung des EU- und des Völkerrechts, einschließlich der Charta der Grundrechte, gewährleisten. Gleichzeitig wäre sichergestellt, dass etwaige Verletzungen der Grundrechte – auch im Zusammenhang mit dem Zugang zum Asylverfahren und der Nichteinhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung – wirksam und unverzüglich untersucht werden.


[1] Verordnung (EU 2016/399 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ABl. L 77 vom 23.3.2016.

[2] COM(2020)609 final vom 23. September 2020.

[3] COM(2020)612 final vom 23. September 2020.

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