Was ist der europäische Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)?

— English version below —

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU zur Unterstützung der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), der Integration von Flüchtlingen, der Rückkehr sowie der Umsiedlung und humanitären Aufnahme. Der Fonds für den EU-Haushalt 2021-2027 wird seit langem zwischen den Ko-Gesetzgebern verhandelt. Letzte Woche haben das Parlament und der Rat, zusammen mit der Kommission, die für die Verwaltung der Gelder entscheidend sein wird, endlich eine politische Einigung erzielt.

Bei dieser Verhandlung ging es für das Parlament vor allem darum, die besonders hervorgehobene Flexibilität des Kommissionsvorschlags und des Ratsmandats auszugleichen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedsstaaten angemessen in Solidarität (Neuansiedlung aus Drittländern, Umsiedlung innerhalb der EU), Integration, legale Migration und das Gemeinsame Europäische Asylsystem investieren. Durch die Einführung einer Liste spezifischer Ziele und deren Verknüpfung mit einem bestimmten Prozentsatz des Fonds, wird die Umsetzung transparenter und steht besser im Einklang mit den Prinzipien der Solidarität und der fairen Aufteilung der Verantwortung. Es war auch das Ziel des Parlaments, den nach innen gerichteten Fokus des Fonds sicherzustellen, insbesondere da ein erheblicher Teil des externen Finanzierungsinstruments bereits für die externe Migrationspolitik bereitgestellt wurde. Als Schattenberichterstatter der Grünen lag meine Verantwortung genau in dieser Komplementarität, da ich auch das externe Finanzierungsinstrument des nächsten Haushaltsplans genau verfolge.

Ich denke, es ist eine wichtige Änderung im Vorschlag für den AMIF, dass ein größerer Teil des Fonds direkt von der Kommission verwaltet wird und nicht in geteilter Verwaltung mit den Mitgliedsstaaten, so dass der europäische Mehrwert und die Prioritäten der Union in die vom Fonds unterstützten Projekte einfließen können. Diese so genannte thematische Säule bedeutet auch, dass die Mitgesetzgeber einen ausgewogenen Ansatz finden mussten, um die Kommission zu binden und gleichzeitig eine flexible Zuteilung im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen zu ermöglichen. 20% der thematischen, direkt verwalteten Säule (1/3 des Instruments) werden das vom Parlament erfolgreich wieder eingeführte Prinzip der Solidarität unterstützen, das sicherstellt, dass die Kommission den Anreiz hat, die Mitgliedsstaaten zu motivieren, Umsiedlungen aus anderen EU-Ländern, komplette Neuansiedlungen und humanitäre Aufnahmen aus Drittländern durchzuführen. Weitere 5% der Säule werden regionale und lokale Behörden direkt in ihren Integrationsprogrammen unterstützen, was von Bedeutung ist, da sie wichtige Arbeit leisten, um die Unterstützung von Flüchtlingen zu gewährleisten, teilweise trotz anderweitiger Ansichten der jeweiligen Regierung. Das Parlament hat es geschafft, Ausgabenziele für den Rest des Fonds einzuführen, der nationale Programme unterstützt, die von den Mitgliedsstaaten und der Kommission verwaltet werden, wobei die Befürchtung bestand, dass die Rolle von Rückführungen überschätzt und wenig Geld für andere Aspekte des GEAS, der Integration oder der legalen Migration ausgegeben wird. Auch wenn es nicht gelungen ist, die legale Migration als separates Ziel zusammen mit der Integration beizubehalten, sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, mindestens 15% ihres zugewiesenen Budgets für diese beiden Prioritäten auszugeben. Weitere 15 % sollten für die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ausgegeben werden, wo noch viel Arbeit zu leisten ist und noch mehr kommen wird, wenn die Reform des GEAS abgeschlossen ist. Die umstrittenste Frage war die Verwendung des Fonds in Bezug auf Drittländer, wo das Parlament und der Rat die Kommission um Klarheit darüber baten, was als externe Ausgaben zählt. Aufgrund des länderübergreifenden Charakters von Migration und der unterschiedlichen politischen Motivationen der Mitgesetzgeber scheiterte der ursprüngliche Plan des Parlaments, den Prozentsatz, den der Fonds außerhalb der EU zuweisen kann, zu begrenzen. Jedoch konnten Schutzklauseln sowohl für die thematische Säule als auch für die nationalen Programme sowie eine klar definierte Liste von Prioritäten, für die ausgegeben werden soll, vereinbart werden. Sie sollen für eine Obergrenze bei dem außerhalb der EU ausgegebenen Geld sorgen.  Seit der sogenannten Flüchtlingskrise im Jahr 2015 hat sich in der EU aufgrund eines Versagens der internen Solidarität und der Positionierung des Themas Migration als Sicherheitsfrage eine zunehmende Externalisierung vollzogen. Dies hat dazu geführt, dass Projekte aus externen und internen EU-Fonds darauf abzielen, die Zahl der Ankommenden zu senken, anstatt in legale Migration, hochwertige Integrationsförderung und die Förderung der Solidarität unter den EU-Mitgliedsstaaten zu investieren.

Trotz des allgemeinen Eindrucks, dass die Herangehensweise der EU an die Asylpolitik nicht in die richtige Richtung geht, wurden die Verhandlungen zu diesem Fonds in konstruktiver Zusammenarbeit abgeschlossen, in der Hoffnung, dass die Umsetzung ab 2021 im gleichen Geist erfolgt.


What is AMIF?

The Asylum, Migration and Integration Fund (AMIF) is the EU’s primary funding instrument to support the implementation of the Common European Asylum System (CEAS), integration of refugees, returns as well as resettlement and humanitarian admission. The fund for the 2021-2027 EU budget has been in negotiation between the co-legislators for a long time and last week the Parliament and the Council, together with the Commission who will be crucial in managing the money, finally reached a political agreement.

This negotiation for the Parliament has been largely about counter-balancing the over-emphasized flexibility of the Commission proposal and Council mandate to ensure that member states invest properly into solidarity (resettlement from third countries, relocation within the EU), integration, legal migration and the CEAS. By introducing a list of specific objectives and linking them to a certain percentage of the fund, the implementation will be more transparent and more in line with principles of solidarity and fair sharing of responsibility. It was also the aim of the Parliament to ensure the internal facing focus of the fund, especially since a significant portion of the external funding instrument has already been allocated for external migration policy. As shadow rapporteur for the Greens, I felt my responsibility lies in this very complementarity as I also follow the external funding instrument of the next budget closely.

I think it is an important change in the proposal of the AMIF to have a bigger portion of the fund managed directly by the Commission rather than in shared management with the member states, which allows for EU added value and priorities of the Union to make its way into the projects supported by the fund. This so called thematic pillar also means that the co-legislators had to find a balanced approach to tie the Commission while allowing flexible allocation in case of unforeseen events. 20% of the thematic, direct managed pillar (1/3rd of the instrument) will support the by Parliament successfully reintroduced principle of solidarity,  ensuring that the Commission has the incentive to motivate member states to relocate from other EU countries, complete resettlements and humanitarian admissions from third countries. Another 5% of the pillar will directly support regional and local authorities in their integration programs, which is important as they do crucial work to ensure the support of refugees while sometimes the central governments have different views on the topic. The Parliament managed to introduce spending targets into the rest of the fund that supports national programs managed by member states and the Commission, where the fear was an over estimated role for returns with little money spent on other aspects of the CEAS, integration or legal migration. Even though we did not manage to keep legal migration as a separate objective, together with integration, member states are bound to spend at least 15% of their allocated budget on the two priorities. Another 15% should be spent on the implementation of the CEAS, where a lot of work is to be done and even more will come if the reform of the CEAS is completed. The most contested issue was the fund’s relation to third countries where the Parliament and the Council asked the Commission for clarity in what counts as external expenditure. Due to the cross-country nature of migration and the differing political motivations of the co-legislators, the original plan of the Parliament to cap the percentage the fund can allocate outside the EU failed.  Still, safeguards for both thematic pillar and the national programs, as well as a clearly defined list of priorities to spend on hopefully puts a limit to the money for action in third countries. . Since the so called refugee crisis in 2015, the EU has been externalizing due to a failure of internal solidarity and positioning the topic of migration as a security issue. This has led to projects from external and internal EU funds to aim at lowering the number of arrivals rather than investing into legal migration, quality integration support and incentivizing solidarity among EU member states.

Despite the general feeling that the EU’s approach to asylum policy has not been the right direction, the negotiations of this fund  have been concluded in constructive cooperation, hoping that the implementation will happen in the same spirit.

Die Strategie der deutschen Ratspräsidentschaft ist gescheitert

Pressemitteilung zum EU-Innenministertreffen zu Asyl
am 14.12. 2020

Bei der heutigen EU-Innenministerkonferenz beraten die europäischen Innenminister*innen unter anderem über den Vorschlag zum europäischen Migrations- und Asylpakt.

Mein Kommentar dazu:

“Die Strategie der deutschen Ratspräsidentschaft ist gescheitert. Sie wollte eine europäische Lösung erzwingen, indem sie forderte das Leid an den Außengrenzen nur im europäischen Konsens zu beseitigen. Nun haben wir weiter Leid, Chaos und Gewalt gegen Schutzsuchende, aber immer noch keine Lösung. Wenn man irgendwann die Ziellinie erreichen will, darf man nicht immer auf die warten, die sich am Startpunkt anketten. Besonders, wenn man schon über 5 Jahre wartet.

Alles, was Horst Seehofer in der EU-Asylpolitik vorzuweisen hat, ist ein Fortschrittsbericht ohne Fortschritte. Die Mitgliedstaaten sind sich in zentralen Punkten weiterhin uneinig. Die deutsche Ratspräsidentschaft ist einem gemeinsamen europäischen Asylsystem keinen Schritt nähergekommen. Stattdessen steht uns ein weiterer Winter mit unbeheizten Zelten und illegaler Gewalt der Behörden gegen Schutzsuchende bevor. Um diese unwürdigen Zustände zu beenden, braucht es keinen neuen Pakt, sondern die Durchsetzung von EU-Recht. Es braucht Mitgliedstaaten, die vorangehen und zeigen, dass wir Schutzsuchende in Europa nicht erfrieren lassen oder niederschlagen, weil wir in warmen Büros noch keinen Konsens gefunden haben.”

20 Fragen und Antworten zu Flucht

Ich erhalte viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu meiner Arbeit und meinen Themenbereichen Flucht und Migration. Die meisten sind von ehrlichem Interesse geleitet und ich beantworte sie auch sehr gerne. Leider gibt es auch eine laute Minderheit, die immer wieder versucht, anderen ihre rassistische und rechtspopulistische Weltsicht aufzudrängen. Das dürfen wir natürlich nicht zulassen. Deswegen habe ich die häufigsten Fragen hier aufgeschrieben und beantwortet. Dieser Beitrag dient der Information zu häufigen Fragen, aber auch zur Argumentation gegen rechtes Gedankengut.

1. Wenn wir mehr Menschen retten – kommen dann nicht auch immer mehr?

Viele Menschen glauben, dass Seenotrettung an den Außengrenzen verhindert werden muss, weil sonst immer mehr Menschen nach Europa kommen. Studien belegen aber, dass die Zahlen der Überfahrten nicht sinken, wenn Seenotrettung verhindert wird. Aber ohne Seenotrettung ertrinken mehr Menschen. Und ganz ehrlich: Selbst wenn die vielen Toten im Mittelmeer abschrecken würden: Wollen wir Menschen, die vor Krieg und Terror aus Ländern wie Libyen fliehen, wirklich an Europas Grenzen ertrinken lassen, statt sie zu retten? Seenotrettung ist eine völkerrechtliche Verpflichtung. Wir können doch nicht europäische Grenzen bauen, die gefährlicher sind als Bürgerkriege, nur damit die Menschen im Krieg bleiben müssen, statt Schutz zu finden.

2. Es kommen vor allem junge Männer, oder?

Weltweit sind so viele Frauen wie Männer auf der Flucht. Im Jahr 2020 sind in Deutschland bislang 43% der Asylsuchenden Frauen und 57% Männer. Nur etwa 20% der Asyl-Erstantragsteller*innen sind junge Männer zwischen 15 und 34.
Dass insgesamt etwas mehr Männer als Frauen nach Europa fliehen, hat verschiedene Gründe: Viele Familien können sich die Flucht nur für eine Person leisten. Frauen sind auf der Flucht der Gefahr ausgesetzt, verschleppt oder vergewaltigt zu werden. Deswegen flüchten Familienväter oft alleine und versuchen, Frau und Kind dann legal nachzuholen. Da der Familiennachzug inzwischen stark beschränkt ist, müssen mehr Frauen und Kinder auf lebensgefährlichen Fluchtrouten fliehen. Außerdem haben Männer manchmal spezielle Fluchtgründe, wie zum Beispiel die Wehrpflicht für einen Diktator, der gegen die eigene Bevölkerung kämpft. Dass drohender Wehrdienst in solchen Situationen ein Fluchtgrund ist, hat der Europäische Gerichtshof kürzlich in einer Entscheidung bestätigt.

3. Sind das überhaupt echte Flüchtlinge oder nur Wirtschaftsmigranten, die zu uns kommen?

Die meisten Geflüchteten in Deutschland kommen aus den Kriegsgebieten Syrien, Irak, Afghanistan und Eritrea. Sie sind keine Wirtschaftsflüchtlinge. Nach der inhaltlichen Prüfung bekommen mehr als die Hälfte der Asylsuchenden in Deutschland einen positiven Bescheid. Niemand begibt sich leichtfertig auf auf eine lebensgefährliche Flucht. Asyl bekommt man nur, wenn man politisch verfolgt wird. Nicht jeder Mensch, der nach Europa kommt, hat also ein Recht auf Asyl – aber jeder Mensch hat das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Und auch wenn Menschen keinen Schutzstatus erhalten, ist das noch lange keine Rechtfertigung dafür, sie zu misshandeln, wie es an den Grenzen Europas oft geschieht.

4. Wollen die Bürgerinnen und Bürger denn überhaupt noch Flüchtlinge aufnehmen?

87 Prozent gaben nach dem Brand in Moria an, dass Deutschland Menschen von den griechischen Inseln aufnehmen sollte. Nur elf Prozent sind dagegen. 208 Kommunen sind bereit, zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen. Mehrere Bundesländer haben bereits zugesagt, mehr Menschen aufzunehmen, als sie laut Verteilungsschlüssel der Bundesregierung müssten. Es ist eine kleine Minderheit der Menschen, die Flüchtlingen gar nicht helfen will. Die meisten sagen: Wir haben Platz und wir wollen auch helfen. Doch leider verhindert die Bundesregierung, dass die Hilfsbereitschaft genutzt wird. Dabei sollte sie eigentlich auch ganz unabhängig von Mehrheiten für die Grundrechte von Minderheiten einstehen. Der Schutz von Menschenrechten ist eine Grundbedingung der Demokratie.

5. Seit 2015 kommen doch mehr Flüchtlinge, als wir verkraften können, oder?

2015 und 2016 kamen verhältnismäßig viele Menschen – vor allem aus dem syrischen Bürgerkrieg – nach Deutschland und Europa. Doch in den letzten Jahren fliehen wieder viel weniger Menschen nach Europa. Alleine im Monat Oktober 2015 kamen laut UN-Angaben mehr Menschen als jeweils in den Jahren 2017, 2018 oder 2019.  
Auch die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stark rückläufig. 2019 und auch 2020 stellten weniger Menschen in Deutschland Asylanträge als in den Jahren vor 2015. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2017 festgehalten, dass zwischen 180.000 und 220.000 Menschen im Jahr in Deutschland Zuflucht finden könnten. Doch im letzten Jahr gab es nur ungefähr 140.000 neue Asylanträge, in diesem Jahr wird die Zahl der Anträge noch einmal deutlich geringer ausfallen.

6. Ich hab gehört, die Flüchtlinge wollen nicht arbeiten und lernen kein Deutsch. Stimmt das?

Eine deutliche Mehrheit der Geflüchteten in Deutschland ist in Arbeit oder macht eine Ausbildung. Doch in der Coronakrise haben viele Geflüchtete ihre Arbeit verloren und sind besonders stark von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen, da sie oft in der Gastronomie oder anderen Branchen arbeiten, die jetzt dicht sind. Im Juli 2020 waren 420.000 Menschen aus Asylherkunftsstaaten in Beschäftigung. Für das Wintersemester 2018/2019 haben sich fast 3000 Menschen mit Fluchthintergrund an deutschen Universitäten immatrikuliert. Aktuell befinden sich außerdem 55.000 Menschen aus den acht häufigsten Asylherkunftsländern in einer Ausbildung. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im Jahr 2019 haben 195.000 Menschen an einem sogenannten “Deutschtest für Zuwanderer” teilgenommen. 82% der Teilnehmenden erreichten das Sprachniveau A2 oder besser.

7. Heißt mehr Flüchtlinge nicht auch mehr Kriminalität?

Deutschland ist auch in den letzten Jahren eines der sichersten Länder weltweit. In den letzten Jahren ist die Anzahl von schweren Straftaten weiter gesunken.
Warum tauchen Geflüchtete dann trotzdem häufiger in Kriminalitätsstatistiken auf? Das hat viele Gründe: Die Statistiken basieren oft auf Verdächtigungen und nicht auf Urteilen – und Geflüchtete werden öfter verdächtigt. Außerdem müssen für den Vergleich von Kriminalität all die Straftaten herausgerechnet werden, die Deutsche ja gar nicht begehen können: Fehlende Aufenthaltserlaubnisse oder Verstöße gegen Meldeauflagen zum Beispiel. Wenn man das bedenkt, wird deutlich, dass Geflüchtete ähnlich selten Straftaten wie vergleichbare gesellschaftliche Gruppen begehen, die nicht zugewandert sind.

8. Aber nehmen uns die Flüchtlinge nicht die Arbeitsplätze weg?

Obwohl 2015 und 2016 so viele Geflüchtete nach Deutschland kamen, ist die Arbeitslosigkeit weiter gesunken. Die Arbeitsmarktsituation verschlechtert sich durch Zuwanderung also nicht. Dazu kommt: Asylbewerber dürfen oft nicht arbeiten, solange sie sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung aufhalten. Ihre Arbeitserlaubnis bekommen sie erst einige Monate, nach dem sie ausgezogen sind. Tatsächlich sind in Deutschland auch zehntausende Ausbildungsplätze unbesetzt und es herrscht in manchen Regionen ein Mangel an Arbeitskräften. Deswegen begrüßen auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Migration und setzen sich für eine schnelle Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ein. Und zu guter Letzt: Rechtspopulisten müssten sich schon entscheiden: Nehmen die Flüchtlinge nun die Arbeitsplätze weg, oder sind sie alle faul und wollen alle Sozialleistungen? Manchmal schließen sich Vorurteile auch gegenseitig aus.

9. Deutschland macht doch eh schon so viel. Wieso sollen nicht mal die anderen Länder was machen?

Weltweit befinden sich 79,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Nur einer von 72 Flüchtlingen weltweit befindet sich in Deutschland. Denn die meisten Menschen fliehen nicht nach Europa: 85% der Flüchtenden suchen Schutz in sogenannten Entwicklungsländern, über die Hälfte bleibt bei der Flucht innerhalb ihres Landes. 4,2 Millionen Menschen sind Asylsuchende. Ein Großteil der Menschen auf der Flucht findet Schutz in Ländern des globalen Südens: Türkei , Kolumbien, Pakistan, Uganda.

Gemessen an der Bevölkerung leben die meisten Flüchtlinge im Libanon, wo sie ein Sechstel der Bevölkerung stellen, gefolgt von Jordanien. Und auch in Europa steht Deutschland im letzten Jahr bei der Anzahl der erstmaligen Asylbewerber pro Kopf auf Rang 9 von 27 Mitgliedsstaaten. Hinter Zypern, Malta, Griechenland, Luxemburg, Spanien, Schweden, Belgien, Frankreich und Slowenien.

10. Wieso haben die alle Smartphones? So arm können die gar nicht sein.

Was würdest du mitnehmen, wenn du flüchten musst? Smartphones sind für viele Menschen auf der Flucht das letzte, was ihnen bleibt. Darauf sind Erinnerungen – Fotos und Nachrichten von geliebten Menschen. Es ist ihre Möglichkeit, mit ihren Familien und Freund*innen zu kommunizieren. Es ist das Navigationsmittel, dass ihnen hilft weiterzukommen. Es hilft ihnen bei der Übersetzung in einer Region, in der sie sich sonst kaum verständigen können. Nicht alle Geflüchteten sind arm. Aber bei vielen, die arm sind, ist das Smartphone ihr einziger und wichtigster Besitz überhaupt.

11. Wieso können die nicht einfach ihrem Land dienen und kämpfen?

Würdest du für einen Diktator eine Waffe in die Hand nehmen? Würdest du auf unschuldige Menschen schießen oder sie bombardieren? Oder würdest du versuchen zu fliehen? Wir sollten doch jedem Menschen dankbar sein, der keine Waffe in die Hand nimmt, um für Diktatoren oder mordende Milizen zu kämpfen. Und wir sollten diesen Menschen Schutz gewähren. Dass drohender Wehrdienst in solchen Situationen ein Fluchtgrund ist, hat der Europäische Gerichtshof kürzlich in einer Entscheidung bestätigt. 

Wir sind nicht an allen Fluchtgründen Schuld, aber an vielen. Zum Beispiel indem wir Waffen an Staaten liefern, die an großen Kriegen beteiligt sind. Viele Geflüchtete wollen sich an dem Aufbau ihrer Herkunftsländer beteiligen, können das aber erst machen, wenn der Krieg vorbei ist. Beispielsweise haben in einer Umfrage 2015 nur 8% der syrischen Geflüchteten angegeben, dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen.

12. Wir haben keinen Platz, wo sollen die alle hin?

In Deutschland stehen mehr als 600.000 Wohnungen leer. Gerade in den neuen Bundesländern sind seit der Wende viele Menschen weggezogen und hinterließen räumliche, aber teilweise auch soziale Leere. So hatte zum Beispiel die Stadt Suhl in Thüringen im Jahr 1991 noch 56.000 Einwohner. Heute sind es nur noch rund 35.000. 

Wir haben also Platz und wir haben auch viele Menschen, die Geflüchteten helfen wollen. Es gibt über 200 Kommunen, die zusätzliche Geflüchtete aufnehmen wollen. Deutschland ist kein Boot, sondern ein riesiges, aber alterndes Land – ohne Zuwanderung würden wir längst schrumpfen. Die Aufnahmebereitschaft ist hoch – wir könnten mit Leichtigkeit mehr Menschen aufnehmen, als derzeit ankommen. Beispielsweise die Schutzsuchenden auf den Lagern der griechischen Ägäis-Inseln.

13. Sind die vielen Flüchtlinge nicht zu teuer? Wie sollen wir uns das leisten?

Wieviel darf es uns kosten, ein Menschenleben vor Krieg, Folter und politischer Verfolgung zu schützen? Natürlich kostet die Aufnahme von Geflüchteten oder die Unterstützung von sozial Schwachen Geld. Aber wenn uns Zusammenhalt in der Gesellschaft wichtig ist, sollten wir uns eher fragen: Wie wollen wir zusammenleben?Der Bund gab laut eigenen Angaben im Jahr 2018 15,1 Milliarden Euro für Flüchtlinge aus, doch dieses Geld kommt nicht nur Flüchtlinge zugute. Darin sind auch Ausgaben enthalten von denen nicht nur Flüchtlinge profitieren. So überwies der Bund den Ländern rund 870 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung, der nicht nur Flüchtlingskindern zugute kam. Auch eine Milliarde mehr für den sozialen Wohnungsbau ist in dieser Summe enthalten. Ein großer Teil dieser Summe kommt also uns allen zugute. Studien belegen zudem, dass Migrantinnen und Migranten im Laufe der Zeit mehr Steuern bezahlen, als sie an Sozialleistungen erhalten.

14. Müssen wir unsere Grenzen nicht besser schützen?

Grenzkontrollen sind vor allem wichtig, um sich vor Gefahren zu schützen. Darunter zählt zum Beispiel Menschenhandel, Drogen- oder Waffenschmuggel. Aber auch an den Grenzen müssen natürlich die Menschenrechte geschützt werden. Geflüchtete haben an den Grenzen das Recht auf ein rechtsstaatliches Asylverfahren. Außerdem dürfen sie für einen illegalen Grenzübertritt nicht bestraft werden, wenn sie aus einem Land flüchten, in dem sie verfolgt werden. Das steht schon in der Genfer Flüchtlingskonvention. 

Leider wird an Europas Außengrenzen inzwischen systematisch gegen Menschenrechte verstoßen. An der kroatischen Grenze werden Menschen gefoltert und die griechische Küstenwache setzt Menschen auf Plastikinseln im offenen Meer aus und überlässt sie sich selbst.

Im März wurden sogar Menschen an der griechischen Landgrenze erschossen.
Das ist nicht nur für die Schutzsuchenden, sondern auch für Europa unwürdig. Denn europäische Grenzen sind nur geschützt, wenn die Menschenrechte an diesen Grenzen geschützt sind.

15. Wenn es echte Flüchtlinge sind, wieso bezahlen die dann Schlepper?

Um in Flugzeug nach Europa zu steigen, braucht man ein Visum für den Schengenraum. In vielen Ländern der Welt wie Syrien oder Afghanistan gibt es keine Möglichkeit, ein Visum zu bekommen. Die meisten Menschen können deswegen nur mit Schleppern auf Booten nach Europa flüchten. Dafür müssen sie oft mehrere tausend Euro bezahlen. Sichere Fluchtwege nach Europa gibt es für die allermeisten Menschen nicht mehr. Obwohl die Zahl der weltweit Geflüchteteten einen neuen Höchststand erreicht hat, hat die Zahl der legalen Fluchtmöglichkeiten über Resettlementprogramme einen neuen Tiefstand erreicht.

Obwohl der Flug nach Europa mit Flugzeug viel günstiger und sicherer wäre als die Flucht auf einem Schlauchboot, ist das für viele unerreichbar. Legale Wege nach Europa sind das effektivste Mittel gegen Schlepper. Keine*r begibt sich in die Hände von Kriminellen, wenn es eine sichere und günstigere Möglichkeit gibt.

16. Wieviel Geld bekommen Flüchtlinge? Ist es mehr als deutsche Hartz-4 Empfänger bekommen?

Im Asylverfahren hat eine Person Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das ist weniger als Hartz 4. Asylsuchende, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, erhalten pro Monat 150 Euro für den „notwendigen persönlichen Bedarf“. Diese Zahlung erfolgt oft in Sachleistungen oder Gutscheinen. Wenn eine geflüchtete Person nicht mehr in der Erstaufnahmeeinrichtung ist, erhält sie 344 Euro pro Monat. Das ist deutlich weniger als Hartz-4 Empfänger*innen bekommen. Geflüchtete bekommen nicht mehr, sondern weniger. Außer wenn sie mehr arbeiten. Aber dann zahlen sie auch mehr Steuern.

17. Hat Migration für uns nicht zu viele Nachteile?

Wären alle Migrant*innen morgen weg, würde unsere Gesellschaft zusammenbrechen. Corona hat gezeigt, dass wir gerade in wichtigen Bereichen wie der Landwirtschaft, Pflege oder der Auslieferung von Waren keinen Tag ohne Migrant*innen auskommen würden. Und auch, dass der erste Impfstoff gegen Corona in Deutschland entwickelt wurde, hängt damit zusammen, dass die Eltern von Özlem Türeci und Uğur Şahin nach Deutschland migriert sind.

Doch man muss nicht erst eine globale Pandemie besiegen oder viel Geld verdienen, um ein Recht auf Asyl gewährt zu bekommen. Das Asylrecht ist ein Menschenrecht. Und jenseits von wirtschaftlichen Aspekten ist Migration vor allem eine Konstante, die so alt ist wie die Menschheit selbst – und die während der gesamten Geschichte der Menschheit eine treibende Kraft für Fortschritt, Austausch, neue Ideen und notwendige Veränderung war. Ohne Migration wäre Europa gar nicht besiedelt. Denn die ersten Menschen gab es auf dem afrikanischen Kontinent.

18. Haben Flüchtlinge Corona ins Land gebracht?

Das Virus kam über Geschäftsreisen und Tourismus ins Land und breitet sich seitdem auch genau so weiter aus. Nun ist das Virus da, es kann also gar nicht mehr eingeschleppt werden. Flüchtlinge sind nicht schuld an Corona, im Gegenteil: Durch ihre Zwangsunterbringung in Sammelunterkünften werden Geflüchtete oft selbst zu Opfern der Pandemie, weil ihnen keine Chance auf Abstand und pandemiegerechtes Leben gelassen wird.

19. Warum bringt man die Geretteten nicht zurück nach Libyen, Tunesien oder andere nordafrikanische Staaten? 

Es gibt zu dieser Frage eine Studie der Heinrich-Böll-Stiftung. Sie belegt klar, dass kein Staat in Nordafrika als sicherer Hafen betrachtet werden kann. Insbesondere die Zusammenarbeit mit Libyen ist rechtlich und auch moralisch nicht zu rechtfertigen.

In Libyen werden Geflüchtete in sogenannte „Detention Center“ (Haftlager) unter schlimmsten Bedingungen eingesperrt, ihnen droht hier Gefahr für Leib und Leben. Die Bevölkerung sowie ausländische Geflüchtete und Migrant*innen leiden auf Grund der herrschenden Rechtlosigkeit unter Kriminalität, Entführungen, irregulärer Haft, illegalenHinrichtungen,Folter und Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch die verschiedenen Akteure. Die Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen Küstenwache stellt eine Verletzung des Völkerrechts dar.

Die Geretteten müssen nach Europa gebracht werden, weil keiner der nordafrikanischen Staaten ein funktionierendes Asylsystem hat. Für gefährdete Gruppen, wie LGBTI oder andere Minderheiten, sind diese Staaten nicht sicher. Da es an Bord der Rettungsschiffe nicht durchführbar ist, festzustellen, welche Territorien für die Menschen sicher wären und welche nicht, kann sich Europa seiner Verantwortung nicht entziehen und muss die Menschen in sichere Häfen nach Europa bringen. Dies gilt auch für NGO-Schiffe.

20. Wohin soll ich spenden?

Es gibt sehr viele Organisationen, an die man Geld spenden kann. Ich persönlich bin an der Organisation von LeaveNoOneBehind beteiligt, die sich auf die griechischen Inseln und die europäischen Außengrenzen konzentrieren. Aber insgesamt gibt es hunderte Vereine von Sea-Watch über die Seebrücke bis Pro Asyl, denen eure Spenden helfen. Deswegen fällt es mir schwer, hier konkrete Tipps und Hinweise zu geben.

Anfrage: Aufnahmeeinrichtungen in Bosnien und Herzegowina

Um als Europaabgeordneter meine parlamentarische Kontrollfunktion ausüben zu können, habe ich die Möglichkeit, Anfragen an die EU-Kommission stellen. Die Kommission muss diese Fragen beantworten.
Gemeinsam mit weiteren Abgeordneten habe ich der Kommission folgende Fragen gestellt:

Betrifft: Angemessene EU-Mittel und langfristige Aufnahmeeinrichtungen in Bosnien und Herzegowina, auch für schutzbedürftige Gruppen

Die Kommission finanziert seit 2018 die Maßnahmen zur Aufnahme von Asylsuchenden in Bosnien und Herzegowina. Mit den Mitteln wurden die Einrichtung und Unterhaltung von Zentren für die vorübergehende Aufnahme, einschließlich Gesundheitsdiensten nach dem Ausbruch von COVID-19, ermöglicht und wichtige humanitäre Hilfe außerhalb dieser Zentren unterstützt. Durch die Finanzierung wurden an mehreren Standorten angemessene Aufnahme- und Lebensbedingungen geschaffen, doch die Ankündigung der Regierung des Kantons Una-Sana (USK) zur Schließung bereits in Betrieb befindlicher Lager (Bira und Miral) hat die jetzt bereits unzureichenden Aufnahmekapazitäten insbesondere für schutzbedürftige Gruppen, darunter unbegleitete Minderjährige und Kinder, verschlechtert, die häufig gezwungen sind, in informellen Siedlungen und in besetzten Häusern zu verbleiben oder sich im Freien im Wald zu verstecken.

1.    Welchen Standpunkt vertritt die Kommission zu den angekündigten Schließungen der Aufnahmezentren Bira und Miral, die die wirksame und nachhaltige Verwendung von EU-Mitteln gefährden?

2.    Wie kann sie die Unterbringung schutzbedürftiger Gruppen unterstützen, insbesondere nach der Schließung der Aufnahmeeinrichtungen Bira und Miral?

3.    Wird die EU angesichts des bevorstehenden bosnischen Winters Mindestbedingungen für die humanitäre Hilfe für Asylsuchende, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen, unterstützen, einschließlich einer möglichen Erweiterung der Aufnahmekapazitäten in Bosnien und Herzegowina, der Vorbereitung auf den Winter im Notzeltlager Lipa und der Bereitstellung humanitärer Soforthilfe außerhalb der Aufnahmezentren?

Antwort von Kommissar Oliver Várhelyi im Namen der Europäischen Kommission am 09.12.2020:

Die Europäische Union hat das Vorgehen der Behörden des Kantons Una-Sana, das Aufnahmezentrum Bira in Bihac zu schließen und die Flüchtlinge und Migranten in das COVID-19-Notzeltlager in Lipa zu verbringen, das bereits voll ausgelastet war und nicht den Bedingungen für eine Nutzung im Winter entspricht, aufs Schärfste verurteilt[1].

Die Europäische Union hat Bosnien und Herzegowina nachdrücklich aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine humanitäre Krise zu verhindern; dies ist kurz vor Winteranbruch von besonderer Bedeutung. Die Behörden von Bosnien und Herzegowina müssen für eine angemessene Unterbringung der Flüchtlinge und Migranten und insbesondere der schutzbedürftigen Gruppen sorgen, indem sie alle vorhandenen Kapazitäten, einschließlich derer des Aufnahmezentrums Bira, voll ausschöpfen und geeignete alternative Einrichtungen für die in Lipa aufgenommenen ebenso wie für die derzeit außerhalb der Aufnahmezentren befindlichen Flüchtlinge und Migranten bereitstellen. Für diejenigen, die unter ungeeigneten Bedingungen außerhalb der Aufnahmeeinrichtungen übernachten müssen, wird weiterhin humanitäre Nothilfe geleistet, indem trockene Nahrungsmittel, Schlafsäcke, warme Kleidung, erste Hilfe und Weiterverweise angeboten werden. Die Behörden sollten die Arbeit der humanitären Partner und die Unterstützung bei der Kontaktaufnahme erleichtern.

Die Europäische Union sucht mit den zuständigen Behörden von Bosnien und Herzegowina nach geeigneten Lösungen, um dem Bedarf der Flüchtlinge und Migranten zu entsprechen und insbesondere die Schließung des Aufnahmezentrums Miral zu verhindern. Sie wird Bosnien und Herzegowina auch künftig bei der Steuerung der Migration und bei der Bewältigung der humanitären Lage unterstützen. Die Europäische Union wird die Lage vor Ort in Zusammenarbeit mit ihren humanitären Partnern weiterhin genau beobachten.


[1] http://europa.ba/?p=70146

Wie die EU Abschiebungen in das gefährlichste Land der Welt erleichtert

2016 unterzeichneten die EU und Afghanistan im Zuge der Brüsseler Geberkonferenz das Joint Way Forward Agreement. Ziel ist es, Abschiebungen nach Afghanistan zu erleichtern.

Es handelt sich um ein informelles, nicht-verbindliches Rechtsinstrument, bei dessen Übereinkunft das europäische Parlament nicht mit eingebunden wurde. Weil das Abkommen am 6. Oktober diesen Jahres auslief, möchte die EU bis Ende 2020 eine zweijährige Verlängerung verhandeln. 

Seit über 40 Jahren wird Afghanistan von Kriegen erschüttert, sodass im Laufe der Jahrzehnte Millionen von Afghaninnen und Afghanen ihr Land verlassen mussten. Im Gegensatz zum allgegenwärtigen Narrativ hat die überwiegende Mehrzahl der afghanischen Flüchtlinge jedoch in den umliegenden Ländern wie Pakistan, Iran und in der Türkei Schutz gesucht. Somit stellt Afghanistan die weltweit zweitgrößte Flüchtlingsbevölkerung nach dem von Bürgerkriegen gebeutelten Syrien. 

Die Menschen haben gute Gründe aus Afghanistan zu fliehen. Zum zweiten Mal in Folge wurde Afghanistan als das “gefährlichste Land der Welt” eingestuft.”  Die Gründe dafür sind unter anderem die anhaltenden gewalttätigen Konflikte zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung sowie regelmäßige Terrorattacken auf die Zivilbevölkerung. So starben im Jahre 2019 über 3.000 Zivilist*innen und knapp 7.000 wurden schwer verletzt.

Deswegen lag die Anerkennungsquote von afghanischen Geflüchteten in der EU zuletzt im August diesen Jahres bei 58%. Die Anerkennungsquoten in den einzelnen Mitgliedstaaten variieren jedoch drastisch. So beträgt die Anerkennungsrate afghanischer Flüchtlinge in Italien 94% und in Bulgarien 4%. In vielen Medien  und auch in der EU-Kommission wird immer wieder von “illegalen Migranten und Wirtschaftsmigranten” gesprochen wird, obwohl es sich bei einem Großteil um Flüchtlinge handelt, die vor Terror fliehen und einen sehr realistischen Schutzanspruch nach EU-Gesetzgebung haben. Auch die deutsche Regierung vertritt weiterhin den Standpunkt, dass Afghanistan ein Land sei, in das man abschieben könne und verschließt damit absichtlich die Augen vor der  Lage vor Ort. Viele Menschenrechtsorganisationen und Anwält*innen stufen Abschiebungen nach Afghanistan als Verstoß gegen das gesetzlich verankerte Non-Refoulement-Verbot (Nichtzurückweisungsverbot) ein: also Menschen dürfen nicht in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Abschiebung in ein unbekanntes Land

Außerdem verkennt das Joint Way Forward Agreement die afghanische Fluchtrealität. Wie bereits ausgeführt, leben viele Afghan*innen in den umliegenden Ländern und das teilweise seit Jahrzehnten, sodass es immer wieder zu Abschiebungen von Flüchtlingen kommt, die Afghanistan noch nie betreten haben und sich in einem komplett fremden Land zurechtfinden müssen. Hinzu kommt, dass sich trotz offizieller Vorgaben und internationaler und EU-Gesetzgebung immer mehr Berichte von Abschiebungen von jungen Frauen und Kindern häufen, die in den Straßen von Kabul ausgesetzt werden und somit einem Schicksal der Verelendung und erneuter Flucht preisgegeben werden. Außerdem wird immer wieder der Verdacht geäußert, dass finanzielle Entwicklungshilfe an die afghanische Regierung an Abschiebungen gekoppelt wird. Wir brauchen nicht mehr Abschiebungen nach Afghanistan, sondern ein besseres europäisches Asylsystem, dass Schutzsuchenden ihre Rechte gewährt, indem beispielsweise EU-weite, gleiche Anerkennungsquoten eingeführt werden – und zwar beruhend auf der tatsächlichen Lage vor Ort. Zweitens muss sich auch bei informellen Abkommen an geltendes Recht gehalten werden, so beispielsweise das Non-Refoulement-Verbot und die Nichtzurückweisung von besonders Schutzbedürftigen – auch unter Anerkennung der Komplexität der afghanischen Migration. Zudem dürfen finanzielle Entwicklungshilfen auf gar keinen Fall an Abschiebungen gebunden werden. Zu guter Letzt muss das Nachfolgeprogramm im demokratischen Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament rechtsverbindlich beschlossen und durch regelmäßige Evaluierungen beobachtet werden.

Friedensverhandlungen zwischen Regierung und Taliban

Seit Jahrzehnten sehnt die afghanische Bevölkerung ein Ende der Gewalt und Konflikte herbei und noch nie haben sich die afghanische Regierung und die Taliban an einen Tisch gesetzt, um über einen möglichen Frieden zu verhandeln. Beide Seiten scheinen erkannt zu haben, dass es keine militärische Lösung geben kann. 

So kam es am 29. Februar 2020 zum Doha-Vertrag, in dem sich auf die Einleitung der intra-afghanischen Friedensverhandlungen geeinigt wurde. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die Verhandlungen ohne äußere Einflüsse von Staaten wie Russland oder den USA stattfinden. Trotz der anstehenden Verhandlungen wurde Afghanistan in den letzten Monaten weiterhin von überdurchschnittlich viel Gewalt erschüttert und viele Menschen starben, obwohl sich die Bevölkerung einen Waffenstillstand erhofft hatte. Insbesondere die letzten fünf Wochen vor Beginn der Verhandlungen wurden von Expert*innen als die gefährlichsten Wochen in den ganzen letzten fünf Jahren eingestuft, was die Quantität und Brutalität der Gewalt angeht. Mit dem Doha-Vertrag geht auch die schrittweise Reduzierung und letztendlich Abschaffung der US-amerikanischen Truppenpräsenz einher, denn dies ist eine Grundvoraussetzung der Taliban für die Teilnahme an den Friedensgesprächen. Momentan halten sich noch etwa 4.500 von den ursprünglichen 13.000 Soldat*innen im Land auf. Dennoch wirft die Wahl von Joe Biden zum US-Präsidenten nun viele ungeklärte Fragen auf, da der Doha-Vertrag unter der Trump-Administration verhandelt wurde und Biden sich während der Kampagne geäußert hatte, eine geringe Truppenpräsenz in Afghanistan aufrechterhalten zu wollen. 

Nun begannen die Friedensgespräche zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung am 12. September 2020 in Doha. Der Beginn der inhaltlichen Verhandlungen zögert sich seitdem hinaus, da diese bisher von strukturellen und verfahrenstechnischen Konflikten und Streitigkeiten um die Agenda geprägt sind. Gerade für Frauen steht besonders viel auf dem Spiel: Von 1996 bis 2001 lebten die Frauen während des Taliban-Regimes unter Verschluss und durften ihre Häuser nur unter Begleitung einer männlichen Aufsichtsperson verlassen. Seit 2001 mit Einmarsch der US-Truppen änderte sich die Situation und Frauen nahmen zunehmend wieder am gesellschaftlichen Leben teil. Heute lebt die afghanische Zivilgesellschaft von engagierten, gebildeten Frauen und die große Sorge ist, dass eine Beteiligung der Taliban an der Regierung die ganze Arbeit der letzten 20 Jahre in diesem Bereich zunichtemachen würde. Am Verhandlungstisch sitzen von der afghanischen Regierung aus insgesamt bloß vier Frauen, bei den Taliban sind es geschlossen nur Männer.

Es ist unmöglich, die nächsten Schritte der Friedensverhandlungen vorherzusehen, aber die Zivilbevölkerung sehnt sich nach einem Waffenstillstand, jedoch unter Bedingung, dass Grundrechte im Friedensprozess nicht kompromittiert werden und dass Verbrecher*innen aus den Reihen der Taliban und der afghanischen Regierungen endlich belangt werden. Denn trotz der Friedensgespräche kommt es weiterhin zu Attacken auf Zivilist*innen, so zum Beispiel das Blutbad an der Kabuler Universität am 2. November. 

Terroranschlag in der Kabuler Universität – Angriff auf die Zukunft Afghanistans

Am selben Tag wie der Anschlag in Wien kam es zu einem Terror-Angriff auf die Kabuler Universität. Drei Bewaffnete stürmten die Universität und schossen  auf die Student*innen. Die Sicherheitskräfte und ankommendes Militär brauchten sechs Stunden, um den Campus zu sichern. Dabei kamen 22 Student*innen ums Leben und 27 weitere wurden schwer verletzt. Auch wenn die Verantwortlichen noch nicht eindeutig geklärt sind, treibt dies einen Keil in die bereits schwer anlaufenden Friedensverhandlungen. Es regen sich erste Forderungen, die Verhandlungen in Doha zu boykottieren, so beispielsweise unter dem Hashtag #BoycottDohaTalks oder in Form von Protesten gegen die Regierung, die unfähig war, die jungen Menschen zu beschützen. Eine der Forderungen ist es, keinen Deal mit den Taliban einzugehen. Es bleibt zu abzuwarten, wie sich die Kette der Gewalt fortsetzt und wie diese die Friedensverhandlungen beeinflusst.

Geflüchtete Afghan*innen in Europa

Die Lage von geflüchteten Afghan*innen in Europa ist fatal. Die Hälfte aller Flüchtlinge auf den griechischen Inseln stammt aus Afghanistan. Es ist weithin bekannt, dass die Zustände in den völlig überfüllten Lagern sowie im neuen Moria absolut menschenunwürdig und unhaltbar sind. Viele halten sich bereits seit vielen Monaten oder gar Jahren dort auf, einige Kinder wurden sogar dort geboren. Entweder warten sie darauf, einen Asylantrag zu stellen oder auf die Bearbeitung dessen. Der Antrag auf Familienzusammenführung beispielsweise gestaltet sich für viele afghanischen Familien als ein langer, steiniger Weg, weil das Bundesamt für Migration und Asyl in Deutschland solche Anträge häufig zu Unrecht abweist und den Betroffenen zumeist der Zugang zu Rechtsbeistand fehlt, um Widerspruch einzulegen. 

Wenn ihrem Antrag auf Asyl stattgegeben wird, verlegen die griechischen Behörden einige der Schutzsuchenden auf das griechische Festland, ohne sie jedoch unterzubringen. Stattdessen leben viele afghanische Flüchtlinge und Familien in Obdachlosigkeit auf den Straßen Athens und werden nur notdürftig von Nichtregierungsorganisationen vor Ort unterstützt. Aber gerade diese Hilfe gestaltet sich momentan besonders schwierig, da Athen sich wieder im Lockdown befindet und die Helfer*innen nur noch heimlich Mahlzeiten und andere Güter verteilen können.

Außerdem einigten sich im Oktober diesen Jahres Griechenland und Afghanistan auf ein Memorandum, das zukünftig die Abschiebung von “illegalen Migrant*innen” nach Afghanistan erleichtern soll – eine erschütternde Entwicklung in Anbetracht der gefährlichen Lage in Afghanistan. Auch die Lage auf der Balkanroute ist menschenrechtlich eine Katastrophe. Die afghanischen Flüchtlinge dort sind Teil eines grausamen Katz-Und-Maus-Spiels. Sie versuchen über Serbien und Bosnien-Herzegowina in die EU zu gelangen, nur um brutal von der kroatischen Grenzpolizei oder auch in sogenannten Kettenabschiebungen von Italien, Österreich oder Slowenien wieder nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben zu werden. Schon seit Jahren häufen sich die Berichte von Folter und Gewalt durch kroatische Grenzpolizisten, die immer wieder von der kroatischen Regierung als fälschlich zurückgewiesen werden. In Bosnien-Herzegowina leben viele Flüchtlinge in leerstehenden Häusern oder in den kalten, nassen Wäldern, in denen sie unter Planen schlafen – so auch Familien mit Kindern. Ebenso wie in Griechenland wird den humanitären Helfern die Unterstützung von Flüchtlingen weitestgehend untersagt. Vor allem mit dem bevorstehenden Winter bahnt sich erneut eine humanitäre Katastrophe an.

Berlin klagt gegen Seehofer

Endlich geht es voran: Das Land Berlin klagt gegen das Bundesinnenministerium, damit Berlin endlich Geflüchtete aufnehmen kann. Die Klage ist erfolgsversprechend, denn Innenminister Horst Seehofer will die Aufnahme trotz rechtlichem Spielraum verhindern. Weitere Infos dazu findet ihr in der Pressemitteilung der Berliner Landesregierung.

Wer sich intensiver mit den rechlichen Rahmenbedingungen beschäftigen will: Ich habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das belegt, dass Seehofer nicht so einfach sein Einvernehmen für die Aufnahme verweigern darf.

Anfrage: Menschenrechtsverstöße durch griechische Behörden

Um als Europaabgeordneter meine parlamentarische Kontrollfunktion ausüben zu können, habe ich die Möglichkeit, Anfragen an die EU-Kommission stellen. Die Kommission muss diese Fragen beantworten.
Gemeinsam mit weiteren Abgeordneten habe ich der Kommission folgende Fragen gestellt:

Betrifft: Systematische und koordinierte Push-Backs durch die griechischen Behörden

Am 17. August 2020 veröffentlichte die New York Times einen Artikel mit dem Titel „Taking Hard Line, Greece Turns Back Migrants by Abandoning Them at Sea“ (Harter Kurs: Griechenland drängt Migranten zurück, indem es sie auf dem Meer aussetzt). Darin wird dokumentiert, wie Migranten, die auf griechischem Boden anlandeten, von den griechischen Beamten mehrfach auf unsichere Rettungsinseln gezwungen und an der Seegrenze zwischen der Türkei und Griechenland ausgesetzt wurden. Dort wurden sie treiben gelassen, bis sie von der türkischen Küstenwache gerettet wurden. Andere wurden zurück an die türkische Seegrenze geschleppt und dort zurückgelassen, nachdem die Beamten ihre Motoren deaktiviert hatten, wurden auf einer unbewohnten Insel zurückgelassen oder über den Fluss Evros ohne die Möglichkeit des Rechtsbehelfs ausgewiesen.

Sind der der Kommission diese Vorkommnisse bekannt, und kann sie bestätigen, dass sich solche Vorfälle ereignen?

In Anbetracht der Seriosität der Zeitung sind wir der Ansicht, dass die griechischen Behörden beispiellose, ausgesprochen aggressive und systematische Push-Backs durchführen und somit gegen Unionsrecht verstoßen, insbesondere gegen Artikel 78 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 3 und 4 des Schengener Grenzkodex der EU, Artikel 9 der Asylverfahrensrichtlinie, Artikel 5 der Rückführungsrichtlinie, Artikel 18, Artikel 19 Absatz 2 und Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Asyl und Migration fallen in die geteilte Verantwortung der Union. Gedenkt die Kommission in Anbetracht dieser Tatsache ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die griechische Regierung einzuleiten?

Antwort von Kommissarin Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission am 06.11.2020:

Die Kommission verfolgt die Situation aufmerksam und hat Berichte wie die von den Damen und Herren Abgeordneten zitierten zur Kenntnis genommen.

Sie hat gegenüber den griechischen Behörden Bedenken hinsichtlich dieser Berichte geäußert und betont, dass die Mitgliedstaaten für die Aufgaben der Grenzüberwachung gemäß der Verordnung (EU) 2016/399 zum Schengener Grenzkodex[1] verantwortlich sind. Dabei sind die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Grundrechten, der Gewährleistung des Zugangs zu internationalem Schutz und sowie dem Grundsatz der Nichtzurückweisung nach Unions- und Völkerrecht uneingeschränkt einzuhalten.

Unbeschadet der Befugnisse der Kommission als Hüterin der Verträge sind in erster Linie die nationalen Behörden für die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts verantwortlich. Daher hat die Kommission die griechischen Behörden nachdrücklich aufgefordert, etwaiges Fehlverhalten zu untersuchen.

Mit dem neuen Migrations- und Asylpaket[2] – insbesondere dem Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Screenings von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen[3] – hat die Kommission angeregt, dass die Mitgliedstaaten, mit Unterstützung der Agentur für Grundrechte, einen unabhängigen Überwachungsmechanismus einrichten. Dieser würde während des Screenings die Einhaltung des EU- und des Völkerrechts, einschließlich der Charta der Grundrechte, gewährleisten. Gleichzeitig wäre sichergestellt, dass etwaige Verletzungen der Grundrechte – auch im Zusammenhang mit dem Zugang zum Asylverfahren und der Nichteinhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung – wirksam und unverzüglich untersucht werden.


[1] Verordnung (EU 2016/399 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ABl. L 77 vom 23.3.2016.

[2] COM(2020)609 final vom 23. September 2020.

[3] COM(2020)612 final vom 23. September 2020.

Ein Monat nach dem Brand: Zur Lage auf Lesbos

Nach der Katastrophe Anfang September bin ich nach Lesbos gereist, um mir vor Ort ein Bild zu verschaffen. Für die Menschen aus dem abgebrannten Lager Moria ist seitdem alles nur noch schlimmer geworden – allen Versprechungen zum Trotz.
Im Interview mit Radio eins (RBB) spreche ich über die Situation vor Ort, und was jetzt zu tun wäre.
Das Gespräch könnt ihr hier nachhören.

Gastbeitrag: Tear down Moria!

Die Berliner Zeitung hat mich gebeten, zu 30 Jahre Deutsche Einheit einen Gastbeitrag zu verfassen:
Der Mut von 1989 sollte wichtiger sein als die Angst vor 2015. Schauen wir nicht weg, wenn die EU an den Außengrenzen Leid erzeugt.

Ich schreibe diese Zeilen auf Lesbos, einem der schönsten Orte Europas, der in diesen Tagen eine seiner schrecklichsten Geschichten erzählt. Moria, das größte Flüchtlingslager Europas, ist vollständig abgebrannt. 13.000 Menschen, die schon vorher in unwürdigen Bedingungen lebten, sind jetzt obdachlos.

Tagelang hinderte die lokale Polizei die Hilfsorganisationen daran, die obdachlosen Opfer der Brandkatastrophe medizinisch zu versorgen und ihnen Essen zu geben. Viele aßen und tranken tagelang nichts, und Kinder löschten ihren Durst notgedrungen mit Abwasser, woraufhin sie mit schlimmem Durchfall zu kämpfen hatten. Die Polizisten setzten Tränengas gegen Männer, Frauen und sogar Kinder ein. Brandwunden blieben tagelang unterversorgt.

Die Berliner Mauer stand 28 Jahre lang als Symbol für Repression, Unfreiheit und das Einsperren der eigenen Bevölkerung. Die Lehren aus dieser Zeit sucht man an den europäischen Außengrenzen vergebens. Und auch weltweit haben Mauern Konjunktur. Es gibt inzwischen 70 Grenzmauern auf der Welt – etwa fünfmal so viele wie 1989. Die Berliner Mauer existiert nicht mehr. Doch der Gedanke, durch ein Bauwerk das Andere, das Fremde, das Feindliche abzuhalten, gedeiht an vielen Orten nach wie vor.

Das Glück der Freiheit scheint vergessen

Doch warum ist der Wunsch nach Freiheit heutzutage nicht stärker als der Wunsch nach neuen Mauern? Die Mauer ist ein Bauwerk, das schützen soll. Doch hält sie auch die eine Seite davon ab, die andere zu sehen. In einer immer komplexer werdenden Welt ist der Wunsch nach neuen Mauern dabei wohl nicht nur ein Wunsch nach Geborgenheit und Sicherheit, sondern auch der Wunsch danach, der steigenden Komplexität einen Schutzwall entgegenzusetzen, um der eigenen Überforderung durch das Unbekannte etwas entgegenzusetzen. Dabei sperrt die Mauer nicht nur das Unbekannte aus, sondern auch das Bekannte ein.
Nun gibt es ein neues Moria. Und die Zustände sind schlimmer denn je. Während kleine Kinder hinter Absperrbändern und Zäunen im Dreck spielen, suchen auf der anderen Seite Soldaten nach Minen und Munitionsresten. Menschen, die mit Corona infiziert sind, werden mit anderen, die als Verdachtsfälle gelten, hinter Stacheldraht eingesperrt. Das ist ein Verbrechen.

Als die Berliner Mauer fiel, war ich zwei Jahre alt. Ich konnte keine Texte schreiben, und ich hatte noch nie ein Geschichtsbuch gelesen. Mauer, Diktatur und Schießbefehl beraubten Millionen Menschen ihrer Freiheit. Die Mauer fiel, weil die Idee der Demokratie sie eingerissen hatte. Nun, 30 Jahre später, sitze ich hier, und einige Kilometer weiter sind demokratische Staaten für die Entwürdigung von Menschen verantwortlich. 30 Jahre später scheint vergessen zu sein, welches Glück es ist, dass wir Freiheit teilen dürfen.

Ich habe das Glück, dass ich die Diktatur in der DDR nicht mehr bewusst erleben musste. Ich habe das Glück, in dieser Zeit, in diesem Europa zu leben. Dieses Glück verdanke ich mutigen Bürgerinnen und Bürgern, die uns diese Freiheit erkämpft haben. Nicht mit Gewalt, sondern mit einer Idee. Der Idee, dass wir eine Gesellschaft auf einem Fundament aus Rechtsstaat, Menschenrechten und der Würde jedes einzelnen bauen müssen – weil wir nur so ein Haus bauen können, das niemand mehr einreißen kann. Die Menschen gingen mit dieser Idee auf die Straße und wussten nicht, ob sie zur Realität wird. Sie konnten nicht wissen, dass keine Schüsse fallen würden. Am 9. November 1989 war es dann endlich soweit. Die Mauer fiel und die Welt feierte. Doch heute steht die Berliner Mauer wieder – in Moria.

Moria ist ein Signal an die eigene Bevölkerung, aber auch an Menschen auf der Flucht: Wer es wagt, nach Europa zu fliehen, soll sich nicht auf die eigenen Erwartungen verlassen. Die Freiheit, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit, die viele in Europa suchen, sollen Schutzsuchende nicht mehr finden. Statt einer Seenotrettung im Mittelmeer für Menschen, die aus Libyen fliehen, errichten wir eine Mauer aus Ertrunkenen.

Diese Strategie der entwürdigenden Außengrenzen folgt dabei einer einfachen Logik: So lange das Mittelmeer und Moria nicht gefährlicher sind als der Bürgerkrieg in Libyen, steht die Mauer der Abschreckung nicht stabil. Wenn weniger Menschen ankommen sollen, müssen mehr leiden und sterben.

Ist das nicht ein Zeichen dafür, dass wir mehr Angst vor uns selbst haben sollten als vor der anderen Seite jenseits der Mauer? Während wohl die meisten europäischen Staats- und Regierungschefs in Reden für Rechtsstaatlichkeit eintreten, sieht die Realität an den europäischen Außengrenzen düster aus. Statt in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu ermitteln, welche Gründe ein Mensch hat, auf ein überfülltes Schlauchboot zu steigen und sein Leben für die Freiheit zu riskieren, werden die Schutzsuchenden an den Außengrenzen mit Knüppeln, Tränengas und Warnschüssen erwartet. Mehrfach kam es zu Mauertoten, einige wurden erschossen. „Effizientes Grenzmanagement“ heißt der „antifaschistische Schutzwall“ heute.

Für viele sind Schlepper der einzige Weg

Weitere Kampfbegriffe sollen die Mauer stabilisieren: Im Oktober 2015, in der alle Welt über Flucht sprach, verlieh Manfred Weber als Vorsitzender der EVP-Fraktion die Robert-Schumann-Medaille an Wolfgang Welsch. Der Fluchthelfer Welsch hatte über 200 Menschen geholfen, aus der DDR in die Bundesrepublik zu kommen. Eine großartige Leistung.

Nach der Laudatio für den prämierten Fluchthelfer von gestern forderte Manfred Weber von der EVP in der öffentlichen Debatte, die „Schlepper-Mafia“ von heute im Mittelmeer zu bekämpfen.

Das Urteil der EU-Regierungen ist in seiner Geschichtsblindheit eindeutig: Die Fluchthelfer von früher haben für ihre Dienste auf dem Weg von der Diktatur in die Demokratie Medaillen verdient – heute wiederum sind die Fluchthelfer die Schuldigen für die Toten an unseren Mauern und gehören bekämpft. Eine erfolgreiche Flucht wird nicht mehr gefeiert. Eine erfolgreiche Flucht ist das Scheitern der Strategie der Abschottung. Hauptsache nie wieder 2015. Hauptsache keine neue „Flüchtlingswelle“.

Die Schlepper aus Libyen handeln sicherlich nicht aus humanen Motiven, sind jedoch für viele Geflüchtete der einzige Weg, um zu einem Asylverfahren in Europa zu kommen, in dem die Würde jedes einzelnen Menschen zu schützen eigentlich die Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist.

Europa zeigt seine hässliche Seite

Doch staatliche Gewalt ist an den europäischen Außengrenzen zu einem wertlosen Zombie verkommen, der ausschließlich einem einzigen Ziel folgt: Weniger Menschen sollen nach Europa kommen – koste es, was es wolle. In vielen Reden wird besonders seit 2015 immer wieder betont, dass man Fluchtursachen bekämpfen müsse. Seit 2015 sind weltweit über 15 Millionen Menschen zusätzlich auf der Flucht.

Aber wie soll man denn nun damit umgehen, dass wir Menschenrechte schützen wollen, aber 80 Millionen Geflüchtete weltweit nun wahrlich nicht nach Berlin oder Thüringen kommen können? „Wie viele Millionen sollen denn noch kommen?“, werden immer wieder diejenigen gefragt, die sich für Menschenrechte von Geflüchteten einsetzen. Dabei lohnt es, zu überlegen, ob auf dem Weg zum neuen Mauerfall an den Außengrenzen nicht vorher einige der gedanklichen Mauern fallen müssen, die in den letzten Jahren in Köpfen errichtet wurden.

Als Anfang März 2020 Erdogan erklärte, die Grenzen nach Europa seien nun geöffnet und 15.000 Menschen an die Grenze gedrängt wurden, sah die Welt diesem vermeintlich friedlichen Europa dabei zu, wie es seine hässliche Seite zeigte. Erdogan missbrauchte die Menschen als Waffe. Doch wir entwaffneten ihn nicht durch eine demokratische Antwort. Europa schoss einfach zurück.

Gerechtfertigt wurde das Schießen mit Munition und Tränengas vor allem damit, dass das ja gar keine „richtigen Flüchtlinge aus Syrien“ seien. Abgesehen davon, dass man die Fluchtgründe in Asylverfahren und nicht in Grenzscharmützeln prüft, war vor allem die Abwesenheit von syrischen Geflüchteten bemerkenswert. Jahrelang wurde vor einem Andrang von Millionen von Menschen gewarnt, die in der Türkei auf gepackten Koffern säßen. Und dann kommen trotz der Grenzöffnung nur eine Handvoll der 3.500.000 syrischen Geflüchteten an die Grenze, vor denen wir uns fürchteten? Wie kann das sein?

Die Zukunft ist nie leicht

Die Antwort ist einfach: Es gibt diese Millionen von Menschen nicht, die nach Europa drängen. 3,5 Millionen Väter, Mütter und Kinder aus Syrien sind nicht auf der Flucht. Sie leben in der Türkei. Sie fliehen nicht nach Europa, weil sie nicht nach Europa fliehen wollen.

In der Realität ist die von Regierungen artikulierte Angst vor einem Kontrollverlust an den europäischen Außengrenzen eine Metapher für die Angst vor dem Kontrollverlust über die eigenen Wahlergebnisse. Diese Angst lähmt dabei zu oft und zu lange schon den Willen, Herausforderungen zu bewältigen. Doch wenn demokratische Regierungen – wie in der Asylpolitik – den Eindruck eines einsturzgefährdeten Hauses erzeugen, muss man sich nicht wundern, wenn sich die Bevölkerung nach einer anderen Wohnung umschaut.

Wer die Mauern an den Grenzen niederreißen will, der muss vor allem den Wunsch nach neuen Mauern niederreißen. Nicht mit Gewalt, sondern mit einem Gedanken. Wie damals mutige Menschen gegen einen Unrechtsstaat auf die Straßen gingen, müssen auch heute wieder unsere kraftvollen Ideen von Freiheit, Würde und Rechtsstaatlichkeit das Unrecht im eigenen Europa niederreißen. Dann fällt auch die Mauer.

Die Zukunft ist nie leicht, denn wir kennen sie nicht. Aber wir sollten in der Gegenwart alles dafür tun, damit wir später unseren Enkeln stolz von früher erzählen dürfen. Von damals, als wir im Jahr 2020 die Mutigen waren, die gegen die Mauer in unseren Köpfen und an unseren Außengrenzen aufbegehrten. Von damals, als wir endlich verstanden, dass wir unseren Wohlstand, die Freiheit und Sicherheit nicht schützen, indem wir anderen dies alles nehmen. Von damals, als Moria abbrannte und aus der Asche die Kraft entstand, zu lernen, was wir schon 1989 wussten. Von damals, als wir lernten, dass der Mut von 1989 wichtiger war als die Angst vor einem neuen 2015.


Dieser Artikel ist zum Tag der Deutschen Einheit in der Berliner Zeitung erschienen.

Migrationspakt – Warum der Vorschlag der EU-Kommission ein weiteres Moria nicht verhindert

Der Vorschlag der EU-Kommission für den Migrationspakt wird ein weiteres Moria nicht verhindern. Im Gegenteil, er würde das Modell der griechischen Massenlager in Gesetzesform gießen. Grenzverfahren und geschlossene Lager an den Außengrenzen würden in Europa zur Norm. Das Versagen des Dublin-Systems würde fortgeschrieben werden und eskaliert, weiterhin ohne eine verpflichtende solidarische Aufnahme von Flüchtlingen. Auch für Deutschland drohen erhebliche Verschärfungen des Asylrechts. Der Vorschlag der Kommission zu Asylverfahren verschärft das Asylpaket II von 2016 und gießt es in europäisches Recht.

Europäische Werte werden beschädigt

Die EU-Kommission hat sich mit dem Pakt als oberstes Ziel eine europäische Einigung um jeden Preis gesetzt. Dafür nimmt sie in Kauf, dass der Flüchtlingsschutz und unsere gemeinsamen europäischen Werte schwer beschädigt werden. Statt geordneter und fairer Verfahren überall in Europa wird der Pakt die Krise an den Außengrenzen verschärfen. Der Pakt muss jetzt im Europäischen Parlament und unter den Mitgliedsstaaten im Rat beraten und beschlossen werden. Wir Grüne werden uns bei den Verhandlungen dafür einsetzen, dass das systematische Leiden von Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen ein Ende hat. Aus der Asche von Moria muss ein faires und humanitäres Europäisches Asylsystem entstehen.

Unter diesem Link findet ihr unseren Vorschlag für ein faires Asylsystem in Europa.

Grenzverfahren: massenhafte Inhaftierung von Geflüchteten

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen alle Personen, die ohne gültige Papiere in die EU einreisen wollen oder aufgegriffen werden, in geschlossene Lager unter Haftbedingungen gebracht werden. Das gilt auch für aus Seenot Gerettete. Die Ankommenden müssen zunächst eine Vorprüfung durchlaufen, die innerhalb von fünf Tagen abgeschlossen sein muss. Das schließt die Registrierung sowie einen Gesundheitscheck und eine Sicherheitsabfrage in europäischen Grenz- und Sicherheitsdatenbanken ein.


Bei der Vorprüfung soll außerdem erfasst werden, welche Art von Verfahren die Ankommenden
durchlaufen müssen und ob sie weiter unter Haftbedingungen festgehalten werden:

– Ein normales Asylverfahren soll nur noch bekommen, wer aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von mehr als 20 Prozent kommt, wenn also mindestens jeder fünfte Asylsuchende aus diesem Land in der EU als Geflüchteter anerkannt wird.

– Ein Asylschnellverfahren unter Haftbedingungen an der Grenze (Grenzverfahren) muss durchlaufen, wer aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent kommt, wer ein Sicherheitsrisiko darstellt oder wer falsche Angaben zu seiner Identität macht.

– Auch Menschen aus einem bisher sicheren Herkunftsland (beispielsweise aus dem Balkan) oder aus einem sicheren Drittstaat (etwa Syrer, die über die Türkei einreisen) müssen ein Asylschnellverfahren durchlaufen, allerdings nicht zwingend an der Grenze.

– Wer kein Asyl beantragt, soll direkt aus dem Lager abgeschoben werden.


Die Kommission weitet damit die Inhaftierung von Geflüchteten deutlich aus. Nach den Plänen der Kommission sollen die meisten Schnellverfahren in geschlossenen Lagern an der Grenze durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind nur unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie Kinder unter 12 Jahren und ihre Familien. Sie werden während ihres Asylschnellverfahrens in einer offenen Einrichtung untergebracht, genauso wie Asylsuchende, die ein normales Asylverfahren durchlaufen. nach diesem Verfahren hätte 2017 und 2018 mehr als die Hälfte der irregulär Ankommenden ein Grenzverfahren unter Haftbedingungen durchlaufen müssen, weil sie aus Ländern mit einer als niedrig definierten Anerkennungsquote kamen. In 2019 dagegen kamen mehr Schutzbedürftige aus Ländern mit höherer Anerkennungsquote an.

Haftdauer von Asylsuchenden soll verlängert werden

Die Kommission will mit ihrem Vorschlag ein Signal der Abschreckung senden. Dafür nimmt sie in Kauf, dass der Flüchtlingsschutz und die Menschenwürde von Geflüchteten unterminiert werden. Sie will die Haftdauer von jetzt 4 Wochen für Grenzverfahren auf künftig 12 Wochen drastisch verdreifachen. Nur wenn das Asylverfahren in dieser Zeit nicht abgeschlossen werden kann, kommen die Asylsuchenden in normale Flüchtlingsunterkünfte.

Wer abgelehnt wird, soll außerdem direkt aus den Grenzlagern abgeschoben werden, ohne europäischen Boden betreten zu dürfen. Wenn das bis 12 Wochen nach Ende des Asylverfahrens nicht möglich ist, sollen sie in der Regel in Abschiebehaftanstalten überführt werden. Die entscheidende Frage, nämlich wie die Verzahnung von Asyl- und Abschiebeverfahren zu einer Erhöhung der Abschiebequote führen soll, bleibt dabei genauso unbeantwortet wie die Frage, wie die Kommission erreichen will, dass die Mitgliedstaaten Asylverfahren effizienter durchführen als bisher. Die Kommission schafft mit den Grenzverfahren neue Lager. Aber sie hat keine Antwort darauf, wie ein zweites Moria verhindert werden soll.

Dublin und Flüchtlingsverteilung: überfüllte Lager bleiben

Die EU-Kommission hatte das Dublin-System für tot erklärt – und will es mit dem Pakt doch als Kernelement des europäischen Asylsystems beibehalten. Was sich mit dem Pakt ändert, ist vor allem der Titel. Dublin heißt jetzt „Migrationsmanagement“. Das Dublin-System ist ein System der Verantwortungsabwälzung auf Mitgliedstaaten an den südlichen Außengrenzen der EU. Der Mitgliedsstaat, in dem eine Geflüchteter zuerst europäischen Boden betritt, ist nach dem Dublin- System für Asylverfahren und Unterbringung zuständig. Anstatt das System der Verantwortungsabwälzung endlich durch ein System der gerechten Verantwortungsteilung für Schutzsuchende in Europa zu ersetzen, will es die Kommission mit dem Pakt zementieren.


Mitgliedsstaaten sollen künftig sehr viel länger als die bisherigen 18 Monate für eine Asylsuchenden zuständig sein. Erst drei Jahre nach der Anerkennung als Flüchtling erlischt das Recht der anderen Mitgliedstaaten, Geflüchtete zurückzuschicken, die irregulär in einen anderen Mitgliedsstaat weitergezogen sind. Die Kommission will es Mitgliedstaaten außerdem leichter machen, weitergezogene Asylsuchende wieder zurückzuschicken. Asylsuchende selbst sollen keinerlei Unterstützung und Unterkunft bekommen, wenn sie irregulär weiterziehen. Einer der wenige positiven Aspekte im Kommissionsvorschlag ist die Ausweitung der Familienzusammenführung auf
Geschwister.

Abschiebepatenschaften statt Lösungen – Südliche EU-Länder werden weiterhin im Stich gelassen

Der Vorschlag der Kommission verschärft die Verantwortung der südlichen EU-Länder wie Griechenland, Malta, Italien oder Spanien – ohne ihnen ausreichend Solidarität zu bieten. Das von der Kommission vorgeschlagene System der flexiblen Solidarität ist komplex. Es läuft darauf hinaus, dass die Mitgliedsstaaten eine ganze Palette von Ausweichmöglichkeiten haben, um Geflüchtete nicht aufnehmen zu müssen. Solidarität wird zwar im Fall eines „hohen Migrationsdrucks“ verpflichtend, aber nicht die Aufnahme von Geflüchteten. Mitgliedstaaten können nach dem Vorschlag der Kommission stattdessen:

– Kapazitätsaufbau leisten – etwa durch die Bereitstellung von Fingerabdruckscannern für die Registrierung der Ankommenden

– diese Länder operativ unterstützen – etwa durch die Entsendung von Grenzschützerinnen oder Asylexpertinnen

– durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten darauf Einfluss nehmen, dass weniger Schutzsuchende kommen oder

– durch sogenannte Rückführungspartnerschaften oder auch Abschiebepatenschaften – etwa indem sie Griechenland dabei helfen, von dem Drittstaat, in den abgeschoben werden soll, die Reisedokumente zu besorgen, oder indem sie dafür sorgen, dass das Land in die Rückführung einwilligt. Nur wenn die Person auch nach acht Monaten nicht abgeschoben werden kann, muss der Mitgliedsstaat sie aufnehmen.

Falls die Lager überfüllt sind, kann die Kommission zwar darauf drängen, dass die Mitgliedsstaaten Geflüchtete aufnehmen. Mitgliedsstaaten können aber auch dann auf Rückführungspartnerschaften ausweichen. Mit diesem Vorschlag kommt die Kommission Ländern wie Ungarn oder Polen, die bisher jede Umverteilung boykottieren, weit entgegen – und nimmt dafür in Kauf, dass das europäische Asylsystem erneut scheitert. In vielen Fällen kann nicht abgeschoben werden, weil der betreffende Drittstaat nicht kooperiert. Die europäische Grenzschutzagentur Frontex hat bereits die Aufgabe, Mitgliedsstaaten bei Abschiebungen zu unterstützen. Es ist völlig unklar, wie Rückführungspartnerschaften zusätzlich dazu beitragen sollen, Abschiebehindernisse abzubauen.

Der Vorschlag der Kommission wird ein weiteres Moria nicht verhindern. Die Lager an den Außengrenzen werden überfüllt bleiben, weil Mitgliedsstaaten nach eigenem Gusto aufnehmen können und Rückführungspartnerschaften nur in den wenigsten Fällen dazu führen werden, dass mehr Menschen ohne Bleiberecht zurückgeschickt werden können. Die Verlierer des Kommissionsvorschlags sind die Länder an den südlichen EU-Außengrenzen. Die Profiteure sind Mitgliedsstaaten wie Deutschland oder Schweden. Sie können wegen der Verschärfung der Dublin- Regeln damit rechnen, dass sie die Verantwortung für irregulär in ihr Land weitergezogene Geflüchtete stärker auf Länder wie Griechenland abschieben können.

Der Krisenmechanismus

Das Europäische Parlament hatte in seiner Positionierung zur letzten Dublin-Reform 2018 eine faire Verteilung von Asylsuchenden von Anfang an gefordert. Das findet sich jetzt nur noch im Vorschlag der Kommission für einen Krisenmechanismus. Sobald die Kommission den Mechanismus in Gang setzt, sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge und Menschen ohne Bleiberecht aufzunehmen. Anders als in Situationen mit „hohem Migrationsdruck“ gilt das auch für die Aufnahme direkt aus den Grenzlagern.

Gleichzeitig jedoch werden die Grenzverfahren drastisch ausgeweitet auf alle Schutzsuchenden, die aus einem Land mit einer Schutzquote von weniger als 75 Prozent kommen. Die Inhaftierung in den Grenzlagern wird verlängert, ebenso wie die Inhaftierung von Menschen ohne Bleiberecht. Das kann dazu führen, dass Menschen ohne Bleibeperspektive mehr als ein Jahr an den Grenzen inhaftiert bleiben. Der Kommissionsvorschlag sieht außerdem vor, dass Geflüchtete, die offensichtlich schutzbedürftig sind, vorübergehend einen Schutzstatus ohne Asylprüfung bekommen. Es ist unwahrscheinlich, dass dieser Vorschlag im Rat eine politische Mehrheit findet. Nicht nur Länder wie Ungarn werden es nicht hinnehmen wollen, dass die Kommission entscheidet, wann der Krisenmechanismus getriggert wird und sie verpflichtet sind, Menschen von der Grenze aufzunehmen.

Was kommt mit dem Pakt auf Deutschland zu?

Der Vorschlag der Kommission wird auch in Deutschland dazu führen, dass mehr Asylsuchende inhaftiert werden. Geflüchtete, die die Registrierung an der Außengrenze umgangen und sich bis nach Deutschland durchgeschlagen haben, müssen nach dem Willen der Kommission auch hierzulande eine Vorprüfung durchlaufen – unter den gleichen haftähnlichen Bedingungen wie an den Außengrenzen. Der Paktvorschlag schließt außerdem nicht aus, dass auch Länder wie Deutschland ihre Sonderverfahren drastisch ausweiten. Deutschland hat mit dem Asylpaket II von 2016 bereits beschleunigte Verfahren in „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ eingeführt. Sie gelten bisher vor allem für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern, wie den Balkanländern, und werden bislang nur an zwei Standorten, in Manching/Ingolstadt sowie Bamberg, durchgeführt.

Mit dem Pakt, wie ihn die Kommission vorschlägt, könnte die Bundesregierung die Bedingungen in den „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ drastisch verschärfen und sie in geschlossene Einrichtungen wie an den Außengrenzen umwandeln. Sie hätte die Möglichkeit, Schutzsuchende, die irregulär aus einem Land mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent nach Deutschland kommen, unter den gleichen haftähnlichen Bedingungen festzuhalten wie in Grenzverfahren.

– Bisher müssen Asylsuchende in Manching und Bamberg zwar in den Lagern wohnen und dürfen den Landkreis nicht verlassen, sie werden aber nicht eingesperrt.

– Mit der drastischen Ausweitung von de facto sicheren Herkunftsstaaten auf alle Länder mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent wären erheblich mehr Asylsuchende als bisher betroffen.

– Die Frist für Asylschnellverfahren beträgt bislang eine Woche und könnte mit dem Pakt auf 12 Wochen ausgeweitet werden.

Schon die Kommissionvorschläge von 2016 zur Unterbringung von Asylsuchenden und zu Asylverfahren, die mit dem Pakt jetzt ebenfalls beschlossen werden sollen, laufen auf eine deutliche Verschärfung hinaus. Mit den neuen Vorschlägen droht der Flüchtlingsschutz weiter unterlaufen zu werden.

Seenotrettung wird nicht gestärkt

Die Kommission hat als Teil des Pakts zwei unverbindliche Empfehlungen zur Kriminalisierung von NGOs und zur Seenotrettung veröffentlicht. Die Rettung von Geflüchteten wird damit allerdings nicht gestärkt. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten zwar, Seenotrettungs-NGOs nicht weiter dafür zu kriminalisieren, dass sie Menschenleben retten. Gleichzeitig sollen Seenotrettungs-NGOs aber stärker an die Kandare genommen werden.

Die Kommission will eine engere Kooperation von Küstenstaaten und Flaggstaaten wie Deutschland, unter deren Flagge NGO-Schiffe im Mittelmeer retten. Sie sollen dafür sorgen, dass die Sicherheit auf See erhöht und dass „relevant rules on migration management“ etwa gegen Menschenschmuggel eingehalten werden. Die Empfehlung der Kommission stößt damit in die gleiche Richtung wie die Bundesregierung.

Sie hatte die Sicherheitsanforderungen an NGO-Rettungsschiffe bereits vor einigen Monaten erhöht und damit kleinere NGO-Schiffe aus dem Verkehr gezogen. Geflüchtete, die aus Seenot gerettet werden, sollen nach dem Vorschlag der Kommission künftig genauso behandelt werden wie Asylsuchende an den Landgrenzen: Sie müssen eine Vorprüfung unter haftähnlichen Bedingungen durchlaufen und bleiben während des Asylverfahrens an der Grenze
festgesetzt, wenn sie aus einem Land kommen, dessen Anerkennungsquote unter 20 Prozent liegt.

Solange sie im Grenzlager sind, werden sie nicht auf andere Mitgliedstaaten umverteilt. Die solidarische Verteilung von Geretteten auf andere Mitgliedstaaten soll ähnlich laufen wie bei einem hohen „Migrationsdruck“. Mitgliedstaaten müssen Gerettete also nicht aufnehmen, sondern können stattdessen auch Abschiebepartnerschaften übernehmen oder Grenzbeamte schicken.

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