Fire in Moria – call for emergency evacuation and relocation

169 MEPs signed the call for immideate action on Moria. This is the letter:

To:
Vice-President Margaritis Schinas
Commissioner for Home Affairs, Ylva Johansson
Federal Minister for the Interior, Horst Seehofer

Brussels, 11 September 2020


Dear Vice-President Schinas,
Dear Commissioner Johansson,
Dear Minister Seehofer,

The fire in the EU’s biggest refugee camp Moria is a humanitarian disaster and a disaster for Europe as a whole. For far too long, Europe has ignored that the camp was heavily overcrowded and that people had to stay in Moria for years under slum-like circumstances. They had no access to proper sanitary facilities nor to appropriate accommodation. When Covid-19 broke out, not just the infected persons were put under quarantine, but the entire camp. More than 12.000 people were locked in a place where they had no possibility to protect themselves from the virus. The catastrophe was predictable. It is a shame for Europe that it was not prevented.

After Moria burnt down, more than 12.000 people are now stranded without even a tent or a roof over their heads. They urgently need our help. We, the undersigning MEPs urge you to provide immediate humanitarian and medical help, to evacuate the people as swiftly as possible and to provide a sustainable solution for the people of Moria by relocating them to other Member States.

We call on you to support Greece with corona tests of all asylum seekers and locals on the island and with medical personnel and equipment for people with severe disease progression.

Many of us, including the President of our House, have already at the beginning of the Covid-19 crisis called for an evacuation of the camp and the relocation of asylum seekers from Moria to avoid an outbreak. We acknowledge that it is a challenge to evacuate now more than 12.000 persons at once and encourage you to look into all possibilities. People who cannot be immediately transferred to the mainland could also preliminarily be accommodated in cruise ships, which due to Covid-19 are currently out of operation, before they are relocated. In any case, we call on you to support Greece in providing emergency accommodation for the people of Moria where they can protect themselves from the virus.

We further urge you to ensure the relocation of asylum seekers from Moria to other Member States. Taking care of the people of Moria is not just the responsibility of Greece. Moria is a European refugee camp, and Europe has to stand by its responsibility. Many municipalities and regions in Europe have long declared their willingness to receive asylum seekers from Greece.

Since Wednesday night, thousands of people went on the streets to show their solidarity with the people of Moria and to call for their swift relocation. We fully support their call. We call on you to uphold our common European values and to relocate the people of Moria to places where they can find safety and dignified living condition.

Reconstructing Moria is not a solution, nor is it as solution to create similar conditions in other camps. It will only lead to the same problems that have caused the catastrophe.

We call on you to ensure that the upcoming Pact on Migration and Asylum will be based on solidarity and the fair sharing of responsibilities among Member States. We must make sure that a humanitarian disaster like in Moria will never happen again.

We urge you to do everything possible to help the people of Moria and to show European solidarity!

Sincerely yours,

Erik MARQUARDT (Greens/EFA), initiator of the letter
Ska KELLER, Co-President of the Greens/EFA
Philippe LAMBERTS, Co-President of the Greens/EFA
Iratxe GARCÍA-PEREZ, President of the S&D group
AUBRY MANON, Co-President of GUE/NGL
Martin SCHIRDEWAN, Co-President of GUE/NGL
Juan Fernando LÓPEZ AGUILAR, Chair of the LIBE Committee
Maria ARENA, Chair of the DROI Committee
Younous OMARJEE (GUE/NGL)
Abir AL-SAHLANI (Renew)
Adriana MALDONADO LÓPEZ (S&D)
Agnes JONGERIUS (S&D)
Alexandra GEESE (Greens/EFA)
Alexis GEORGOULIS (GUE/NGL)
Alice KUHNKE (Greens/EFA)
Alviina ALAMETSÄ (Greens/EFA)
Andreas SCHIEDER (S&D)
Anna CAVAZZINI (Greens/EFA)
Anna DEPARNAY-GRUNENBERG (Greens/EFA)
Anne-Sophie PELLETIER (GUE)
Aurore LALUCQ (S&D)
Bas EICKHOUT (Greens/EFA)
Benoit BITEAU (Greens/EFA)
Bernard GUETTA (Renew)
Bernd LANGE (S&D)
Bettina VOLLATH (S&D)
Billy KELLEHER (Renew)
Brando BENIFEI (S&D)
Carlos ZORRINHO (S&D)
Caroline ROOSE (Greens/EFA)
Chris MACMANUS (GUE/NGL)
Ciaran CUFFE (Greens/EFA)
Clare DALY (GUE/NGL)
Claude GRUFFAT (Greens/EFA)
Claudia GAMON (Renew)
Cornelia ERNST (GUE/NGL)
Cristina MAESTRE MARTÍN DE ALMAGRO (S&D)
Damian BOESELAGER (Greens/EFA)
Damien CARÈME (Greens/EFA)
Daniel FREUND (Greens/EFA)
Danuta HUEBNER (EPP)
David CORMAND (Greens/EFA)
Deirdre CLUNE (EPP)
Delara BURKHARDT (S&D)
Diana RIBA I GINER (Greens/EFA)
Dietmar KÖSTER (S&D)
Dimitrios PAPADIMOULIS (GUE/NGL)
Domenec RUIZ DEVESA (S&D)
Eider GARDIAZÁBAL RUBIAL (S&D)
Elena KOUNTOURA (GUE/NGL)
Elena YONCHEVA (S&D)
Ernest URTASUN (Greens/EFA)
Evelyn REGNER (S&D)
Fabienne KELLER (Renew)
Francisco GUERREIRO (Greens/EFA)
Francois ALFONSI (Greens/EFA)
Gabriele BISCHOFF (S&D)
Grace O’SULLIVAN (Greens/EFA)
Gwendoline DELBOS-CORFIELD (Greens/EFA)
Hannah NEUMANN (Greens/EFA)
Hannes HEIDE (S&D)
Heidi HAUTALA (Greens/EFA)
Helmut GEUKING (ECR)
Helmut SCHOLZ (GUE/NGL)
Henrike HAHN (Greens/EFA)
Hildegard BENTELE (EPP)
Idoia VILLANUEVA (GUE/NGL)
Inmaculada RODRÍGUEZ-PIÑERO (S&D)
Irena JOVEVA (Renew)
Isabel CARVALHAIS (S&D)
Isabel CARVALHAIS (S&D)
Isabel GARCÍA MUÑOZ (S&D)
Isabel SANTOS (S&D)
Ismail ERTUG (S&D)
Jakop DALUNDE (Greens/EFA)
Jan-Christoph OETJEN (Renew)
Janina OCHOJSKA (EPP)
Jarosław DUDA (EPP)
Javier MORENO SÁNCHEZ (S&D)
Jerzy BUZEK (EPP)
João FERREIRA (GUE/NGL)
Jordi SOLÉ (Greens/EFA)
José GUSMÃO (GUE/NGL)
Jutta PAULUS (Greens/EFA)
Karen MELCHIOR (Renew)
Karima Delli (Greens/EFA)
Katarina BARLEY (S&D)
Kathleen VAN BREMPT (S&D)
Kati PIRI (S&D)
Katrin LANGENSIEPEN (Greens/EFA)
Kim VAN SPARRENTAK (Greens/EFA)
Klemen GROSELJ (Renew)
Konstantinos ARVANITIS (GUE/NGL)
Lara WOLTERS (S&D)
Laura FERRARA (NI)
Leila CHAIBI (GUE/NGL)
Lina GALVEZ MUÑOZ (S&D)
Lukasz KOHUT (S&D)
Magdalena ADAMOWICZ (EPP)
Malin BJÖRK (GUE/NGL)
Manu PINEDA (GUE/NGL)
Marc BOTENGA (GUE/NGL)
Marcos ROS SEMPERE (S&D)
Margarete AUKEN (Greens/EFA)
Margarida MARQUES (S&D)
Maria Eugenia RODRÍGUEZ PALOP (GUE/NGL)
Maria NOICHL (S&D)
Maria WALSH (EPP)
Maria-Manuel Leitão-Marques (S&D)
Marie TOUSSAINT (Greens/EFA)
Marisa MATIAS (GUE/NGL)
Markéta GREGOROVÁ (Greens/EFA)
Martin HÄUSLING (Greens/EFA)
Martin SONNEBORN (NI)
Massimiliano SMERIGLIO (S&D)
Michael BLOSS (Greens/EFA)
Michèle RIVASI (Greens/EFA)
Mick WALLACE (GUE/NGL)
Miguel URBÁN CRESPO (GUE/NGL)
Milan BRGLEZ (S&D)
Monica Silvana GONZALEZ (S&D)
Monika VANA (Greens/EFA)
Mounir SATOURI (Greens/EFA)
Nico SEMSROTT (Greens/EFA)
Nicolae STEFANUTA (Renew)
Niklas NIENAß (Greens/EFA)
Nikolaj VILLUMSEN (GUE/NGL)
Özlem DEMIREL (GUE/NGL)
Pär HOLMGREN (Greens/EFA)
Pascal ARIMONT (EPP)
Patricia GUEGUEN (Greens/EFA)
Patrick BREYER (Greens/EFA)
Paul TANG (S&D)
Pernando BARRENA (GUE/NGL)
Peter VAN DALEN (EPP)
Petra DE SUTTER (Greens/EFA)
Petros KOKKALIS (GUE/NGL)
Pierfrancesco MAJORINO (S&D)
Pierrette HERZBERGER-FOFANA (Greens/EFA)
Pina PICIERNO (S&D)
Raphaël GLUCKSMANN (S&D)
Rasmus ANDRESEN (Greens/EFA)
Reinhard BÜTIKOFER (Greens/EFA)
Robert BIEDROŃ (S&D)
Romeo FRANZ (Greens/EFA)
Rosa D’AMATO (NI)
Salima YENBOU (Greens/EFA)
Samira RAFAELA (Renew)
Sandra PEREIRA (GUE/NGL)
Sara CERDAS (S&D)
Sarah WIENER (Greens/EFA)
Saskia BRICMONT (Greens/EFA)
Sergey LAGODINSKY (Greens/EFA)
Silvia MODIG (GUE/NGL)
Sira REGO (GUE/NGL)
Sophie IN’T VELD (Renew)
Stelios KOULOGLOU (GUE/NGL)
Sven GIEGOLD (Greens/EFA)
Sylwia SPUREK (S&D)
Tanja FAJON (S&D)
Terry REINTKE (Greens/EFA)
Thomas WAITZ (Greens/EFA)
Tiemo WÖLKEN (S&D)
Tilly METZ (Greens/EFA)
Tineke STRIK (Greens/EFA)
Udo BULLMANN (S&D)
Vera TAX (S&D)
Ville NIINISTÖ (Greens/EFA)
Viola VON CRAMON-TAUBADEL (Greens/EFA)
Yannick JADOT (Greens/EFA)

Anhaltende Menschenrechtsverletzungen auf der Balkanroute

Auch wenn inzwischen weniger darüber berichtet wird, gibt es immer noch Menschen, die versuchen, über die westliche Balkanroute in die EU zu flüchten. Ihre Situation verschlimmert sich, ihre Grundrechte werden mit Füßen getreten. Ich habe hier aktuelle Entwicklungen in der Region zusammengefasst.

Bosnien-Herzegowina 

Die meisten Geflüchteten in Bosnien-Herzegowina wollen nicht in dem Land bleiben, sondern versuchen von dort aus nach Kroatien, und dann in andere EU-Staaten, zu gelangen. Derzeit wird in Bosnien-Herzegowina die Bewegungsfreiheit von Geflüchteten stark eingeschränkt und Kantone und Entitäten in ein und demselben Land versuchen die Menschen in den je anderen Teil Bosnien-Herzegowinas zu drängen.

So verhindert die Polizei des Una-Sana-Kantons durch Checkpoints, dass Geflüchtete den Kanton über die Landstraßen betreten. Jedoch können sie auch nicht zurückkehren, weil sie von der Grenzpolizei der Republika Srpska zurückgewiesen werden. Im Ergebnis sitzen die Menschen dann im Niemandsland fest und haben dort keinen Zugang zu Wasser und Nahrungsmitteln. Es ist unwürdig, wie diese Menschen zu Opfern der politischen Spielereien in Bosnien-Herzegowina werden, wo mehrere Seiten versuchen, die Geflüchteten, in die je andere Richtung in die anderen Landesteile zu drängen. 

Bisher werden sie notdürftig vom lokalen Roten Kreuz, aber auch von No Name Kitchen versorgt. Hunderte Menschen sind dort gestrandet. 

Es kommt vermehrt zu Gewalt gegen Geflüchtete. Auf privaten Facebookseiten sammeln sich tausende Menschen, um dort die Standorte von Geflüchteten und Helfer*innen zu teilen und zu Gewalt gegen diese aufzurufen.

Mitte August blockierten Einwohner den Zugang zum Miral-Camp, damit dort keine weiteren Geflüchteten aufgenommen werden. Ende August kam es in Bihać zu Protesten gegen Geflüchtete, an denen Hunderte Menschen teilnahmen.

Kroatien

In Kroatien erleben wir seit Jahren, wie Geflüchtete systematisch misshandelt und illegal nach Bosnien-Herzegowina und Serbien geprügelt werden. Nun mehren sich auch Berichte von Folter durch Polizeibeamte. Zwei kroatische Polizeibeamte wurden wegen Gewalt gegen Geflüchtete festgenommen, weil sie 16 Personen aus Pakistan und Afghanistan gefesselt und schwer gefoltert haben.

Meine irische Kollegin im Europaparlament, Clare Daly, hat zudem recherchiert, dass Kroatien die Gelder, die zur Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus zur Grenzüberwachung gedacht waren, missbrauchte und dieser Mechanismus gar nicht erst eingerichtet wurde. Dieser unabhängige Mechanismus ist aber eine Bedingung dafür, dass Kroatien dem Schengenraum beitreten kann. Die EU-Kommission kündigte eine Untersuchung nach der Aufhebung der Corona-Einschränkungen an.

Serbien errichtet Zaun zu Nordmazedonien

Die serbische Regierung lässt einen neuen Zaun zu Nordmazedonien errichten, um die Einreise von Geflüchteten zu verhindern. Die meisten Menschen, die jetzt über Nordmazedonien nach Serbien kommen, wollen schnell weiter in Richtung Bosnien-Herzegowina und Kroatien. In serbischen Flüchtlingslagern selbst befinden sich derzeit rund 4800 Personen. Während 2015 noch keine Zäune und Mauern zwischen den Westbalkanstaaten und ihren Nachbarn existierten, haben wir heute überall in der Region diese Zäune und Mauern.

Schwimmende illegale Auffanglager in Malta – Meine Anfrage an die Kommission

Hier findet ihr meine Anfrage an die Kommission zu den schwimmenden illegalen Auffanglagern in Malta. Diese könnt ihr hier auf der Homepage des Europäischen Parlaments auch in allen 24 offiziellen Sprachen der Europäischen Union nachlesen. Die Kommission erklärt in ihrer Antwort, dass sie von Malta und anderen Mitgliedsstaaten erwartet sich an die europäischen Grundrechte und internationale Verpflichtungen zur Seenotrettung zu halten. Allerdings erklärt sich die Kommission auch nicht dafür zuständig, um konkret etwas dagegen zu unternehmen.

Meine Anfrage

Nachdem Malta seine Häfen für auf See gerettete Personen geschlossen hatte, wurden mehr als 400 Menschen auf der Flucht aus dem kriegszerrütteten Libyen an Bord von Schiffen, die von der Regierung gechartert worden waren, kurz vor den maltesischen Hoheitsgewässern festgehalten. Sie hatten keinen Zugang zu Asylverfahren und keinen Kontakt zu Kontrollinstanzen, Journalisten oder Anwälten. Sie wurden nicht darüber informiert, wie lange und warum sie festgenommen wurden. Auf politischen Druck hin gestattete die maltesische Regierung den Menschen schließlich nach Wochen an Bord, an Land zu gehen.

Es ist zu begrüßen, dass die Kommission den Antrag Maltas, die schwimmenden Auffanglager zu finanzieren, abgelehnt und stattdessen angeboten hat, die Verbringung dieser Menschen in andere Mitgliedstaaten zu unterstützen. Dennoch möchte ich der Kommission gerne folgende Fragen stellen:

1.    Ist die Kommission der Meinung, dass ein Mangel an Solidarität in der EU Malta von der Verpflichtung entbindet, das EU-Recht einzuhalten?

2.    Was wird die Kommission tun, um sicherzustellen, dass diese schwerwiegenden Verletzungen des EU-Asylrechts und der Grundrechte durch Malta nicht ungestraft bleiben?

3.    Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um sicherzustellen, dass Malta Zugang zu den im EU-Recht vorgesehenen Asylverfahren gewährt und dass sich die Praxis der Festhaltung auf See nicht wiederholt?

Hier ist die Antwort von Ylva Johansson im Namen der Kommission

Die Kommission erkennt die besondere Situation Maltas an; vor allem den zusätzlichen Druck, dem das bereits stark belastete Aufnahmesystem aufgrund eines vermehrten Zustroms von Flüchtlingen und der COVID-19-Pandemie ausgesetzt ist. Gleichzeitig hat die Kommission wiederholt darauf hingewiesen, dass sie von allen Mitgliedsstaaten erwartet, dass diese ihren Verpflichtungen im Bereich der Grundrechte nachkommen, die Bestimmungen der Charta der Grundrechte der EU sowie alle einschlägigen EU- und Völkerrechtsvorschriften einhalten und zur Verhinderung des Verlusts von Menschenleben auf See gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren, einschließlich der zuständigen EU-Agenturen, koordinierte Maßnahmen ergreifen.

Die Durchführung von Such- und Rettungseinsätzen fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Die Kommission ist nicht befugt, Such- und Rettungseinsätze zu koordinieren oder Ausschiffungsorte anzugeben.

Die Kommission hat wiederholt gefordert, dass Personen an Bord ausgeschifft werden und dass diejenigen, die internationalen Schutz beantragen möchten, Zugang zum Asylverfahren bekommen.

Die Kommission wird weiterhin alles in ihrer Macht Stehende tun, um diejenigen Mitgliedsstaaten finanziell und operativ zu unterstützen, die am stärksten von Migrationsströmen betroffen sind. Im Rahmen dieser Maßnahmen hält sie die Mitgliedsstaaten dazu an, sich an freiwilligen Umsiedlungen zu beteiligen, um so ein konkretes Zeichen der Solidarität mit den Mitgliedsstaaten der Ausschiffung zu setzen. Die Kommission hat darüber hinaus Fachsitzungen abgehalten, um durch eine Beschleunigung und Koordinierung der Verfahren zur freiwilligen Umsiedlung und Rückkehr Unterstützung bei der Verringerung des Drucks auf das maltesische Aufnahmesystem zu leisten.

Die Kommission stellt derzeit abschließende Überlegungen dazu an, wie den Besonderheiten der Such- und Rettungseinsätze im neuen Pakt für Migration und Asyl am besten Rechnung getragen werden kann.

Weltweit sind 79,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Das sind die Ursachen

Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR veröffentlichte am Donnerstag den Jahresbericht „Global Trend“. Es handelt sich um die wichtigste Übersicht zu Flucht und Vertreibung weltweit.

Aus dem aktuellen Bericht geht hervor, dass sich derzeit 79,5 Millionen Menschen auf der Flucht sind. Das sind 8,7 Millionen mehr als im Vorjahr, mehr als doppelt so viele wie noch vor acht Jahren und drei mal so viele wie nach dem Ende des zweiten Weltkriegs. Etwa jeder hundertste Mensch auf der Welt befindet sich auf der Flucht. Rund 40 Prozent von ihnen sind unter 18 Jahre alt. 

46 Millionen Menschen sind Binnenvertriebene, die in anderen Regionen ihres Landes unterkommen. Die meisten Geflüchteten aus dem Ausland hat die Türkei (3,6 Millionen) aufgenommen. Gefolgt von Kolumbien (1,8 Millionen), Pakistan (1,4 Millionen) und Uganda (1,4 Millionen). In Deutschland leben laut UNHCR derzeit 1,1 Millionen Geflüchtete. Weniger als zehn Prozent aller Geflüchteten leben in Europa. 

Die meisten Geflüchteten, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes befinden, kommen aus Syrien (6,6 Millionen), Venezuela (3,7 Millionen), Afghanistan (2,7 Millionen), dem Südsudan (2,2 Millionen) und Myanmar (1,1 Millionen). Alleine diese fünf Staaten stellen laut UNHCR 68 Prozent aller außerhalb ihres Heimatlandes lebenden Geflüchteten.

Die Fluchtursachen lassen sich grob in die vier Kategorien Krieg und Gewalt, Menschenrechte, Armut und Klimaflucht unterteilen. Zu jedem dieser Punkte habe ich hier noch kurz etwas aufgeschrieben.

Krieg und Gewalt

Krieg und Gewalt sind der Hauptgrund dafür, dass Menschen ihre Heimat verlassen müssen. In Syrien befindet sich nach nunmehr neun Jahren Krieg ein großer Teil der Bevölkerung auf der Flucht, während ein nachhaltiger Frieden nicht in Sicht ist. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Seid Ra’ad al-Hussein bezeichnete den Syrienkrieg im März 2017 als „die schlimmste von Menschen gemachte Katastrophe seit dem Ende des zweiten Weltkriegs.“

Die meisten syrischen Flüchtlinge befinden sich im Land selbst und in den Nachbarstaaten. Sie bleiben also in der Nähe ihrer Heimat. Die schlechten Bedingungen in den Flüchtlingslagern, die Kälte, die mangelnde Ernährung und auch die geringe Aussicht auf schnelle Rückkehr, brachte dann einige dazu, sich auch auf den Weg in die EU zu machen.

Die meisten Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland kommen aus Syrien, Afghanisten und dem Irak – also Staaten, in denen weiterhin bewaffnete Konflikte herrschen. Dabei handelt es sich um Menschen, deren Leben in ihrer Heimat bedroht ist oder die sich beispielsweise dem Militärdienst für menschenverachtende Regime entziehen. Darunter sind auch wohlhabende Menschen, die alles zurücklassen, um woanders in Frieden leben zu können.

Deutsche Unternehmen profitieren teilweise direkt von Krieg und Zerstörung. Deutschland exportiert jedes Jahr für mehrere Milliarden Euro Waffen und Rüstungsgüter, darunter auch an Diktaturen. Laut dem aktuellen Jahresbericht von SIPRI war Deutschland in den Jahren 2015 bis 2019 der viertgrößte Exporteuer von Waffen und Rüstung weltweit. Deutschland exportiert dabei auch Waffen an Staaten wie die Türkei, die deutsche Leopard-2-Panzer bei ihrem völkerrechtswidrigen Einmarsch in Syrien einsetzten. Der ehemalige deutsche Entwicklunsminister Dirk Niebel (FDP) wechselte direkt nach Amtsende als Berater zum deutschen Rüstungsunternehmen Rheinmetall.

Armut

Rund 2,2 Milliarden Menschen haben laut Unicef keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Die Zahl von Menschen, die in extremer Armut leben, wird sich aufhrund der durch Corona hervorgerufenen weltweiten Wirtschaftskrise laut UNO und Weltbank um bis zu 60 Millionen erhöhen. Das Erreichen der UN-Entwicklungsziele rückt damit wieder in unnereichbare Ferne.

Das viele Menschen ihre Heimat verlassen müssen, hängt auch mit unserem Wirtschaftssystem zusammen. So kommen besonders viele Menschen aus dem kleinen Gambia nach Europa und Deutschland. Dort wiederum können viele Fischer ihren Lebensunterhalt nicht mehr sichern sichern, weil die Küsten von europäischen Unternemen leer gefischt werden.

Menschenrechte

Viele Menschen leben in Staaten, die nicht frei sind und in denen sie politischer Verfolgung oder Verfolgung aufgrund ihrer Meinung oder ihrer ethnischen, religiösen, kulturellen oder sexuellen Identität ausgesetzt sind. In dutzenden Staaten wird Homosexualität kriminalisiert und in mindestens zwölf Staaten steht auf Homosexualität die Todesstrafe. In 69 Staaten steht es laut Reporter ohne Grenzen „schlecht“ oder „sehr schlecht“ um die Pressefreiheit.

Minderheiten wie Jesid*innen im Irak, Kurd*innen in der Türkei, Rohingya in Myanmar, aber auch Roma in Europa, werden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe grundlegene Menschenrechte aberkannt. Verhältnismäßig viele Geflüchtete kommen aus Eritrea, wo sie vor dem sogennanten „Militärdienst“ fliehen, der oft nichts anderes als Zwangsarbeit darstellt. Absurd ist derweil, dass mit EU-Geldern Projekte zur Fluchtursachenbekämpfung in Eritrea finanziert werden, in denen aber Zwangsarbeiter eingesetzt werden.

Klimaflucht

Durch den Klimawandel werden viele Menschen ihre Heimat verlassen müssen. Manche, weil ihr zu Hause überflutet wird, andere, weil ihr Felder vertrocknen. Die Häufung von Naturkatastrophen führt dazu, dass noch mehr Menschen dauerhaft aus ihrer Heimat vertrieben werden.

Die Weltbank rechnet mit 140 Millionen Klimaflüchtlingen bis 2050, bei gleichbleibenden sonstigen Bedingungen. Die IOM schätzte bereits im Jahr 2008 die Anzahl der Klimaflüchtlinge 2050 auf bis zu 200 Millionen. Und selbst, wenn die Begrenzung der Erderwärmung auf „nur“ zwei Grad gelingt, schätzt der Klimarat IPCC, dass es zu 280 Millionen Klimaflüchtlinge bis zum Jahr 2100 kommt.

Im Januar 2020 hat der Menschenrechtsausschuss der UN erstmals festgestellt, dass die Klimakrise ein Asylgrund sein kann und Menschen nicht abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen klimabedingt Gefahr droht. Bisher erkennen in der Regel weder internationale noch nationale Asylregeln Klimawandel als Fluchtgrund an.

Die am stärksten betroffenen Länder gehören zu den ärmsten der Welt. Eine positive Entwicklung wird für die Menschen dort kaum möglich sein, wenn die Klimakatastrophe sie am stärksten trifft. Daraus entsteht in der Folge Instabilität, welche weitere Fluchtursachen herbeiführen kann und es somit zu weiteren indirekten Klimaflüchtlingen kommt. So leiden gerade instabile Regionen auch unter Wassermangel, was zu weiteren Konflikten führt, weswegen noch mehr Menschen fliehen.

Auch in Coronazeiten muss die EU Menschen aus Seenot retten und aufnehmen

Die Covid-19-Pandemie führte zur Schließung der EU-Außengrenzen und wurde von Malta und Italien als Vorwand genutzt, um ihre Häfen für Rettungsschiffe zu schließen. Ein Boot mit 55 Menschen wurde im April auf Anordnung des maltesischen Rettungskoordinationszentrums (RCC) nach Libyen zurückgebracht. Dabei sind zwölf Menschen verdurstet oder ertrunken. Bereits im Februar 2020 erschien ein Gutachten der Heinrich-Böll-Stiftung, welches darlegte, dass es eindeutig rechtswidrig ist, Menschen nach Libyen zu bringen.

Prof. Dr. Anuscheh Farahat und Prof. Dr. Nora Markard haben nun ein Update der Studie mit dem Titel Closed Ports, Dubious Partners veröffentlicht. Die Ergebnisse wurden in einem Webinar vorgestellt, bei dem ich auch gesprochen habe und das ihr unter diesem Link findet.

Seit März 2019 sind weder EU- noch nationale Such- und Rettungsschiffe im Einsatz, um weitere Todesfälle im Mittelmeer zu verhindern. Nichtregierungsorganisationen, die versuchen, diese Lücke zu füllen, werden zunehmend kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt.

Libyen ist kein sicherer Hafen

In dem Update zu der Studie wird aufgezeigt, warum EU-Staaten auch in Pandemiezeiten nicht von ihrer Pflicht enthoben sind, Menschen in Seenot zu retten und ihnen einen sicheren Hafen zu bieten. Covid-19 darf nicht als Entschuldigung dafür dienen, Menschen im Mittelmeer ertrinken zu lassen. Libyen ist auch weiterhin kein sicherer Hafen und Rückführungen nach Libyen, wie von Malta angewiesen, verstoßen auch weiterhin gegen bestehendes Recht.

Wie die Fälle der Alan Kurdi und der Aita Mari zeigen, ist eine Quarantäne von zwei Wochen für die Überlebenden völlig ausreichend, um die öffentliche Gesundheit der Bevölkerung von Malta zu schützen.

Leider hat die deutsche Bundesregierung keinen Druck auf Malta ausgeübt, um dieses rechtswidrige Verfahren einzustellen. Im Gegenteil, das Innenministerium hat einen Brief an die Seenotrettungsorganisationen geschickt und sie darum gebeten, ihre Aktivitäten einzustellen. Außenminister Heiko Maas hat in einem Interview mit Tilo Jung sogar gerechtfertigt, dass Malta seine Häfen schließt und bat ebenfalls darum, von der Seenotrettung abzusehen (Video: ab 17.38 Minute).

Die Argumentation, dass man Menschen in Mittelmeer leider nicht retten kann, weil sie danach in schwierige Corona-Situationen kommen könnten, ist absurd. Die Pandemie wird leider auch von der deutschen Bundesregierung dafür genutzt, mit allen Mitteln zu versuchen, die Seenotrettung einzustellen, damit weniger Geflüchtete lebend Europa erreichen.

Andreas Scheuer ändert Verordnung, um Seenotrettung zu erschweren

Seit mehreren Jahren versuchen europäische Staaten, die Menschenrechtsbeobachtung und Seenotrettung an den EU-Außengrenzen zu erschweren und zu kriminalisieren. Auch Deutschland hat nun weitere Regeln erlassen, die das Ende für die Missionen einiger Hilfsorganisationen bedeuten könnten. Vorbild für dieses Vorgehen scheint die Niederlande zu sein, wo man im vergangenen Jahr mit ähnlichen Gründen die Seenotrettung behinderte.

Die Rechtsänderung folgte einem längeren Rechtsstreit. Nachdem das Bundesverkehrsministerium das Beobachtungsschiff „Mare Liberum“ im April 2019 festsetzte, klagte der Verein und erhielt im September 2019 vom Oberverwaltungsgericht Hamburg recht, sodass das Schiff weiter betrieben werden konnte.

Mit einer aktuellen Verordnung erschwert Verkehrsminister Andreas Scheuer gezielt humanitäre Hilfe an den europäischen Außengrenzen. Dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung bereits seit längerem, unterlag jedoch bislang vor Gericht. Nun schafft sich das Verkehrsministerium sich neue Rechtsgrundlagen, um Schiffe legal festsetzen zu können, weil sie die neuen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen können.

Sicherheitsbedenken sind nur Vorwand

Es werden immer neue Vorwände gesucht, um humanitäre Hilfe an den europäischen Außengrenzen zu verhindern. Inzwischen argumentiert der Gesetzgeber mit der Sicherheit der Menschen auf dem Wasser, um die Seenotrettung zu verhindern. Dass solche Argumente angesichts von tausenden Toten im Mittelmeer genutzt werden, ist mehr als zynisch.

Die Bundesregierung versucht hier offensichtlich, die Beobachtung der Menschenrechtslage auf dem Mittelmeer zu verhindern. In Reden betont man weiter die Relevanz von Menschenrechten und Seenotrettung, aber abseits der Öffentlichkeit tut man dann das Gegenteil. Wer so handelt, verspielt die Glaubwürdigkeit der Politik.

Verhinderung von Seenotrettung, scharfe Schüsse auf Schutzsuchende, unwürdige und lebenbedrohliche Bedingungen in europäischen Flüchtlingslagern: Wenn man auf die europäischen Außengrenzen und das Agieren europäischer Staaten schaut, fragt man sich leider, wann die EU-Mitgliedsstaaten moralische Insolvenz anmelden müssen.

Weitere Infos findet ihr auf der Homepage von Mare Liberum. Details und rechtliche Einschätzungen zu Änderung der Schiffssicherheitsverordnung, findet ihr hier.

Unser Vorschlag für ein gerechtes und effizientes Asylsystem in Europa

Mit diesem Papier präsentieren wir, die Grünen/EFA-Fraktion in Europäischen Parlament, unseren Vorschlag für das zukünftige Gemeinsame Europäische Asylsystem. 

Das halten wir für notwendig, weil wir in Europa Geflüchtete derzeit nicht mir der Würde behandeln, die ihnen zusteht.

Es darf nicht sein, dass die griechischen Inseln weiterhin für ein Hotspotsystem missbraucht werden, das zwangsläufig in eine humanitäre Katastrophe führt. Und es darf auch nicht sein, dass Menschen dort Jahre verbringen müssen, ehe über ihren Asylantrag entschieden wird. Wir brauchen stattdessen schnelle, faire und geordnete Verfahren an den EU-Außengrenzen.

So stellen wir uns ein gemeinsames und solidarisches europäisches Asylsystem vor:

Geflüchtete werden in gemeinsamen und offenen Zentren registriert und durchlaufen dort auch Sicherheitskontrollen. Asylanträge werden in einer gemeinsamen europäischen Datenbank registriert und bearbeitet.

Kurz nach ihrer Ankunft werden Asylsuchende angehört, um spezifische Bedürfnisse zu ermitteln und um den Aufnahme-Mitgliedstaat zu bestimmen. Die persönlichen Verbindungen und Präferenzen der Asylsuchenden sollen bei der Verteilung berücksichtigt werden.

Eine EU-Agentur für Asylfragen ist für die endgültige Entscheidung über die Verteilung auf andere Mitgliedstaaten und die Verwaltung des Verteilmechanismus zuständig.

Die Verteilung der Asylsuchenden soll nicht weiter auf dem Prinzips der Ersteinreise basieren, bei dem immer der Staat für Asylverfahren zuständig ist, in dem die Menschen das erste mal europäischen Boden betreten. Dieses System ist gescheitert.  

Freiwillige und verpflichtende Solidarität

Um Asylsuchende gerecht zu verteilen, möchten wir stattdessen ein zweistufiges System mit positiven Anreizen zur Stärkung der Solidarität schaffen.

Die erste Stufe beruht auf freiwilliger Solidarität. Sie stützt sich auf die Bereitschaft von Städten und Regionen, Geflüchtete aufzunehmen. Alleine in Deutschland haben sich über 150 Städte, Gemeinden und Kommunen zu sicheren Häfen erklärt. Die EU soll eine solche Aufnahmebereitschaft durch die Übernahme von Kosten weiter fördern.

Die zweite Stufe beruht auf verpflichtender Solidarität von allen EU-Mitgliedsstaaten: Falls die freiwillige Aufnahme an ihre Grenzen gerät, schaffen die Mitgliedstaaten neue Aufnahmeplätze oder leisten einen finanziellen Beitrag zu den Gesamtkosten für die Aufnahme. Falls auch das nicht ausreicht, löst die EU-Kommission mit einer Gelben Karte ein Warnsystem aus und ergreift, wenn nötig, weitere Maßnahmen.

Wer nicht helfen will, muss zahlen

Die Kommission sorgt mit einem transparenten Überwachungsmechanismus dafür, dass sich alle Mitgliedstaaten an die Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems halten und Asylsuchende überall anständige Bedingungen nach gemeinsamen Mindeststandards vorfinden.

Wir brauchen ein Asylsystem, das Solidarität belohnt und fördert und nicht bestraft. Die Zeiten, in denen sich Staaten dafür schämen, dass sie Menschen in Not helfen, müssen vorbei sein. Die Europäischen Werte werden abgeschafft, wenn es sich für EU-Mitglieder weiterhin lohnt, jede Solidarität zu verweigern. Wer helfen will, muss unterstützt werden. Wer nicht helfen will, soll dafür bezahlen.

Anfrage: Lage an der Grenze zwischen der Türkei und der EU

Um als Europaabgeordneter meine parlamentarische Kontrollfunktion ausüben zu können, habe ich die Möglichkeit, Anfragen an die EU-Kommission stellen. Die Kommission muss diese Fragen beantworten.
Am 04.03.2020 habe ich der Kommission folgende Fragen gestellt:

Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-001313/2020 an die Kommission

Betrifft: Lage an der Grenze zwischen der Türkei und der EU

Seit der Entscheidung der Türkei, ihre Grenzen am Freitag, dem 28. Februar, zu öffnen, verschlechtert sich die Situation an der Grenze zwischen der Türkei und der EU. Offizielle Stelle haben mitgeteilt, dass ein vierjähriger syrischer Junge in den Gewässern vor Lesbos starb, und Journalisten berichten, dass ein syrischer Flüchtling von Grenzschutzbeamten erschossen wurde. Darüber hinaus hat die griechische Regierung einen Beschluss verkündet, dem zufolge die Abschreckung an der Grenze zu erhöhen und neue Asylanträge einen Monat lang zu blockieren seien. Das UNHCR schätzt, dass am 1. und 2. März etwa 1200 Personen auf den Ostägäischen Inseln angekommen sind.

Die – wenn auch vorübergehende – Aussetzung des Rechts auf die Beantragung von Asyl und jede Verletzung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung sind nach der Genfer Konvention, der Charta der Grundrechte und dem Vertrag über die Europäische Union rechtswidrig.

1.    Was wird die Kommission tun, um zu gewährleisten, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten dem internationalen Asylrecht und dem Asylrecht der EU Rechnung tragen?

2.    Wird sie sich mit der mutmaßlichen Anwendung von Gewalt an der Grenze zwischen der EU und Griechenland befassen, einschließlich des Einsatzes von Tränengas und der exzessiven Anwendung von physischer Gewalt durch Grenzschutzbeamte gegen Asylsuchende?

3.    Welche Maßnahmen wird die EU in Abstimmung mit internationalen Organisationen, einschließlich des UNHCR und der IOM, ergreifen, um den Druck auf die Mitgliedstaaten der ersten Einreise zu mindern?

P-001313/2020

Antwort von Kommissarin Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission:

Nach Artikel 4 des Schengener Grenzkodexes[1] müssen die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Grenzkontrollen unter Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union im Zusammenhang mit dem Zugang zu internationalem Schutz und des Grundsatzes der Nichtzurückweisung handeln.

Die Kommission nimmt alle Vorwürfe über den Einsatz von Gewalt an den EU-Außengrenzen ernst und geht davon aus, dass die griechischen Behörden in sämtlichen Fällen Ermittlungen einleiten. Obgleich die Mitgliedstaaten dafür zuständig sind, zu bestimmen, welche Maßnahmen zur Verhinderung unbefugter Grenzübertritte geeignet sind, muss die Anwendung von körperlicher Gewalt gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. Die Kommission unterstützt die griechischen Behörden dabei, Spannungen zu deeskalieren sowie Ruhe und Ordnung an der Grenze wiederherzustellen.

Am 4. März 2020 hat die Kommission einen Aktionsplan für Sofortmaßnahmen zur Unterstützung Griechenlands[2] vorgelegt. Zu den jüngsten Erfolgen der Initiative zählen die koordinierte Umsiedlung von rund 1600 unbegleiteten Minderjährigen aus Griechenland in andere Mitgliedstaaten und die im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19-Virus erfolgte Verlegung von 1000 schutzbedürftigen Migranten von Hotspots in lokale Hotels. Darüber hinaus wird der neue Migrations- und Asylpakt Vorschläge für eine weitreichende Solidarität mit den Mitgliedstaaten der ersten Einreise beinhalten. Die Kommission arbeitet in dieser Hinsicht auch weiterhin eng mit internationalen Organisationen zusammen, insbesondere mit der Internationalen Organisation für Migration und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, die nach wie vor eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der EU-Hilfsmaßnahmen für Migranten und Flüchtlinge innehaben.


[1] Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)

[2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_384

#LeaveNoOneBehind – So könnt ihr helfen

Mich erreichen viele Nachfragen von Menschen, die sich fragen, wie sie in der gegenwärtigen Situation helfen können. Ich freue mich sehr über die große Hilfsbereitschaft und habe deswegen ein paar Ideen für euch zusammen getragen, was ihr jetzt tun könnt.


Bei der #LeaveNoOneBehind-Kampagne mitmachen

Schließt euch mehr als 330.000 Menschen an und unterstützt die Kampagne Leave No One Behind. Auf der Homepage findet ihr verschiedene Optionen zum Engagement. Weil #LeaveNoOneBehind ein gesamteuropäisches Projekt ist, haben wir die Petition in zwölf Sprachen übersetzt.


Spenden

Ihr könnt für #LeaveNoOneBehind spenden. Diese Spenden gehen zu 100% über einen Stiftungsfonds an Projekte, die Geflüchtete vor Ort unterstützen. Die Initiativen und Organisationen können für ihre Projekte unbürokratisch Mittel beantragen, so dass die Spenden direkt dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Allerdings kostet auch die Organisation der Kampagne etwas Geld. Wir würden gerne weiter machen und auf die Probleme aufmerksam machen, damit politischer Druck entsteht. Die Kampagnenkosten werden aber unabhängig vom Stiftungsfonds gesammelt. Wenn ihr für die Kampagnenkosten spenden wollt, könnt ihr das unter civilfleet.org/spenden tun. Wenn ihr eine Organisation seid, die Unterstützung benötigt, könnt ihr an kontakt@leavenoonebehind.de schreiben.

Bei der Aktion Scheiß auf Egoismus könnt ihr auch zu Wucherpreisen eine Rolle Klopapier bekommen.


Schreibe deinen Bundestagsabgeordneten

Mit diesem Link könnt ihr schnell und unkompliziert dem/der Bundestagsabgeordneten aus eurem Wahlkreis schreiben. Schreibt auch gerne in die Nachricht, was eure Beweggründe sind und warum ihr glaubt, dass man Geflüchteten jetzt helfen muss. Stellt ruhig Fragen, die euch interessieren. Oft gibt es Standardantworten, aber da kann man immer nochmal nachfragen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man viel Einfluss entwickeln kann, wenn man vernünftige Mails an Abgeordnete schreibt und den Fraktionen klar wird, dass sich viele Menschen für ein Thema interessieren. Leider bekommt man viele Nachrichten von Rechten und wenige von vernünftigen Leuten. Ich kann euch nur empfehlen, ein bisschen Zeit zu investieren und den Abgeordneten zu schreiben. Ihr müsst natürlich nicht nur den Bundestagsabgeordneten schreiben, sondern könnt auch den Europaabgeordneten und Landtagsabgeordneten schreiben.

Beschwerde bei der Europäischen Kommission

Dir fällt auf, dass man sich bei dir zuhause nicht an europäisches Recht hält? Hier kannst du dich bei der Europäischen Kommission beschweren. Einfach ein paar Fragen beantworten, dann bekommst du Kontakt zur zuständigen Stelle.

Europäische Bürgerinitiative

Falls ihr es dann ganz groß aufziehen wollt, geht es hier zur europäischen Bürgerinitiative (EBI). Eine EBI ist eine Petition, die von einer Million Menschen aus mindestens 7 EU-Mitgliedstaaten unterschrieben werden muss. Ist die EBI erfolgreich eingereicht, muss sich das Europäische Parlament damit befassen.


Teilen, liken, kommentieren!

Rechtspopulistische Thesen, Inhalte und Meinungen sind in den sozialen Medien (besonders bei Facebook und Twitter) viel präsenter als in der analogen Welt. Das hängt vor allem damit zusammen, dass die Rechten gezielt versuchen, den Eindruck zu erwecken, dass sie in der Mehrheit sind. Dem müssen wir uns auch online entgegenstellen. Das könnt ihr machen, indem ihr selbst politische Beiträge kommentiert, sie teilt oder liked. Dann werden die Beiträge mehr Menschen angezeigt. Viele Hilfsorganisationen, wie zum Beispiel die Seenotrettungsorganisationen Sea-Eye oder Sea-Watch, freuen sich natürlich auch, wenn ihre Inhalte geteilt werden und bei mehr Menschen auftauchen.


Alles immer weitersagen!

Das Wichtigste ist meiner Meinung nach, dass ihr nicht nur selbst etwas macht, sondern andere Leute einbindet und sie bittet, alles auch immer weiter zu sagen. Ein Beispiel: Wenn ihr selbst eine Petition unterschreibt, hat diese Petition eine Unterschrift mehr. Wenn ihr selbst unterschreibt und 3 Leute motiviert, die wieder jeweils wieder 3 Leute motivieren, die wieder 3 Leute motivieren, sind es schon 28 Unterschriften. Wenn die Leute dann wieder 3 Leute motivieren, die wieder 3 Leute motivieren, sind es schon 244.


Kann man vor Ort helfen oder Hilfsgüter schicken?

Grundsätzlich kann man in normalen Zeiten wohl leichter vor Ort helfen, als man denkt! Voraussetzung ist oft, dass man mindestens 4 Wochen Zeit hat. Momentan ist es aber ohne Vorerfahrung nicht einfach möglich, vor Ort zu helfen. Besonders auf den griechischen Inseln muss alles dafür getan werden, dass das Virus nicht in Camps wie Moria ankommt. Deswegen sollte man natürlich vermeiden, auf die Insel zu kommen. Aktuell ist das sowieso wegen der Reisebeschränkungen nicht so leicht möglich. Ich kann aber empfehlen, dass man sich einfach selbst informiert. Es gibt diverse Facebook-Gruppen (einfach mal nach „volunteers“ suchen) ´und vielleicht für das nächste oder übernächste Jahr bei Hilfsorganisationen fragen, ob sie auf der Suche nach Freiwilligen sind. Ich kann auch empfehlen, dass man sich dabei nicht nur auf die Hotspots konzentriert, die momentan in den Medien präsent sind. Wenn man auf den griechsichen Inseln helfen will, ist es zum Beispiel so, dass andere griechische Insel wie Samos, Kos, Chios, oder Leros zwar nicht so viel Medienaufmerksamkeit wie Lesbos haben, es dort oft aber ähnliche Probleme gibt. Teilweise ist der Bedarf an Hilfsgütern oder ehrenamtlicher Hilfe dort noch größer.

Hilfsgüter werden vor Ort gebraucht, aber in den allermeisten Fällen sollte man das am aktuellen Bedarf orientieren und in größere Aktionen einbinden. Wenn man ein paar alte T-Shirts oder Schuhe hat, die man nicht mehr tragen will, weil sie kaputt sind, kann damit auch auf Lesbos niemand etwas anfangen.

Es gibt also viele Möglichkeiten, wie man trotz allem sehr viel bewirken kann. Vielen Dank für all eure großartige Hilfe!

Europa darf die Seenotrettung nicht an Libyen auslagern

Das Gutachten “Places of Safety in the Mediterranean: The EU’s Policy of Outsourcing Responsibility“ der Heinrich Böll Stiftung zeigt auf, dass die nordafrikanischen Mittelmeeranrainerstaaten nicht als „sichere Häfen“ betrachtet werden können und dass die EU die Seenotrettung daher nicht an diese Staaten auslagern kann. Dies gilt vor allem für das Bürgerkriegsland Libyen.

Seit 2014 sind über 20.000 Menschen auf der Flucht im Mittelmeer ertrunken. Die Mitgliedsstaaten der EU schaffen es nicht, sich auf ein gemeinsames Programm zur Seenotrettung zu einigen und akzeptieren den Tod dieser Menschen, damit so wenige von ihnen wie möglich Europa erreichen. Sie kooperieren mit kriminellen Milizen in Libyen und nehmen bewusst Grundrechtsverletzungen in Kauf. Manche Politiker*innen schlagen sogar vor, die Geflüchteten direkt nach Nordafrika, auch ins libysche Kriegsgebiet, abzuschieben.

Vor diesem Hintergrund hat diese Studie wichtige politische Implikationen. Sie stellt fest, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten sich ihrer Verantwortung zur Rettung von Menschen im Mittelmeer nicht entziehen können.

Italien und Malta dürfen Häfen nicht schließen

Die Politik von EU-Staaten wie Italien und Malta, ihre Häfen zu schließen und NGO-Schiffen den Zugang zu ihren Häfen zu verweigern, kostet Menschen das Leben und ist ebenso illegal wie die Verlagerung der Rettung auf Libyen.

Die Mitgliedsstaaten und die EU müssen Geflüchtete und Migrant*innen retten und in europäische Häfen bringen. Nicht nur aus moralischen Gründen, sondern auch aus rechtlichen. Ihre Häfen müssen für Rettungsschiffe offenbleiben.

Tödlichste Route der Welt

Die Route von Libyen nach Europa ist die tödlichste Migrationsroute der Welt. Der Hauptgrund hierfür ist, dass die EU ihre Rettungsaktivitäten im Mittelmeer eingestellt hat. Die Marineoperation Sophia, die mehr als 40.000 Migrant*innen und Geflüchteten das Leben rettete, beendete den Einsatz. Es gibt derzeit kein einziges staatliches Rettungsschiff im Mittelmeer.

Zivile Organisationen, die versuchen, diese Lücke zu schließen, werden häufig behindert, strafrechtlich verfolgt oder ihre Schiffe werden beschlagnahmt. Indem Europa jegliche Seenotrettung einstellt und auch aktiv die NGOs daran hindert, Leben zu retten, ist sie für den Tod von tausenden Menschen im Mittelmeer mitverantwortlich.

Diese Studie macht deutlich, dass sich die EU und ihre Mitgliedsstaaten dieser Verantwortung nicht dadurch entziehen können, dass sie die Seenotrettung an Libyen oder andere nordafrikanische Mittelmeeranrainer auslagern.

Libyen und andere Staaten in Nordafrika sind keine sicheren Häfen

Libyen ist einer der unsichersten und gefährlichsten Orte für Geflüchtete weltweit. Von der libyschen Küstenwache abgefangene Personen werden in Lager gebracht, in denen sie unmenschlichen Bedingungen, Folter, Vergewaltigung, Ausbeutung und sogar willkürlichen Tötungen ausgesetzt sind.

Die derzeitige europäische Politik, diese libysche Küstenwache zu unterstützen und sie zum Türsteher Europas zu machen, ist zutiefst unmenschlich und verstößt gegen das Völkerrecht. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten haben die Pflicht, die Menschen an einen sicheren Ort zu bringen, an dem ihr Leben und ihre Sicherheit nicht bedroht sind und wo sie vor Verfolgung sicher sind. 

Die Studie belegt, dass es diese sicheren Häfen nur in Europa gibt. Daraus ergeben sich folgende sieben konkreten politische Forderungen:

1. Wir brauchen eine europäische Seenotrettungsmission!

Die Mitgliedsstaaten müssen proaktiv Seenotrettungseinsätze betreiben und dafür Schiffe und Ressourcen zur Verfügung stellen. Die Europäische Kommission muss diese koordinieren und finanzielle Unterstützung für die Mitgliedsstaaten leisten, damit diese ihre Möglichkeiten verbessern, Menschenleben auf See zu retten. 

2. Die Zusammenarbeit der EU mit der libyschen Küstenwache muss beendet werden

Europa darf sich seinen Verpflichtungen in der Seenotrettung nicht dadurch entziehen, dass es die Verantwortung auf ein Land abwälzt, dass unter keinen Umständen als sicherer Ort betrachtet werden kann. Die EU muss die Zusammenarbeit mit Libyen einstellen. Statt die libysche Küstenwache zu finanzieren, die auch ein Zusammenschluss von Warlords ist, sollte die EU in ihre eigenen Kapazitäten zur Seenotrettung investieren.

3. Menschen, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet wurden, müssen nach Europa gebracht werden

Die Studie belegt, dass keiner der nordafrikanischen Mittelmeeranrainer generell als sicherer Hafen eingestuft werden kann. Für gefährdete Gruppen wie LGBTI oder andere Minderheiten sind diese Staaten nicht sicher. Da es an Bord der Rettungsschiffe nicht durchführbar ist, festzustellen, welche Territorien für die Menschen sicher wären und welche nicht, kann sich Europa seiner Verantwortung nicht entziehen und muss die Menschen in sichere Häfen nach Europa bringen. Dies gilt auch für NGO-Schiffe. Die Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache stellt eine Verletzung des Völkerrechts dar.

4. Die Kriminalisierung und Einschüchterung der NGOs muss enden

Schiffskapitän*innen und Besatzungsmitglieder dürfen für die Rettung von Personen in Seenot nicht strafrechtlich verfolgt werden. Diese Menschen sind Lebensretter*innen, keine Kriminellen. Die Europäische Kommission muss beschließen, dass humanitäre Hilfe nicht von den Mitgliedsstaaten kriminalisiert werden darf.

5. Die EU muss eng mit den NGOs zusammenarbeiten

Zivile Organisationen können die Mitgliedsstaaten nicht von ihrer Pflicht befreien, selbst Menschen in Seenot zu retten. Doch sie können dabei helfen, Leben zu retten. Die EU sollte die NGOs bei der Rettung unterstützen, indem sie ihre Häfen für sie öffnet, die Registrierung von Schiffen zur Seenotrettung vereinfacht und sie über Notfälle informiert.

6. Europa braucht einen zuverlässigen Umverteilungsmechanismus

Die EU-Kommission muss eine solidarische und humanitäre Alternative des Dublin-Systems entwickeln, in dem die Rechte und Wünsche der Geflüchteten beachtet werden. Eine hohe Solidarität und Aufnahmebereitschaft müssen auch finanziell gefördert werden. Dabei sollte vor allem auch die Bereitschaft von Kommunen und Regionen berücksichtigt und mit EU-Mitteln gefördert werden.

7. Die EU muss aufhören, Entwicklungsgelder für Migrationsabwehr zu missbrauchen 

Die EU unterstützt die libysche Küstenwache über den EU-Treuhandfonds für Afrika. Das ist ein Missbrauch von Geldern, die eigentlich der Entwicklungszusammenarbeit dienen. Das Ziel der Entwicklungszusammenarbeit ist die Bekämpfung von Armut, nicht die Bekämpfung von Migration. Allgemein muss viel transparenter gemacht werden, wofür EU-Gelder in Drittländern verwendet werden.

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