EU-Kommission unterstützt Kroatiens Schengenbeitritt trotz Pushbacks

Am 15 Juni habe ich mit elf anderen Abgeordneten aus drei Fraktionen diesen Brief an Kommissarin Ylva Johansson geschrieben, in dem wir die Kommission dazu auffordern, sofort etwas gegen die Pushbacks und Menschenrechtsverletzungen durch Kroatien an der EU-Außengrenze zu unternehmen. Anlass für den Brief waren Medienberichte von Spiegel, ARD, Lifhthouse Reports und Novosti, aus denen hervorgeht, dass selbst Kinder, schwangere Frauen und Menschen mit Behinderung brutal gepushbackt werden.

Dieses breite europaweite Netzwerk von Journalist:innen veröffentlichte neue Berichte über Pushbacks durch kroatische Grenzbeamt:innen, in sechs Fällen konkret mit Videos belegt. Ganze Familien und besonders schutzbedürftige Menschen werden durch den Wald zurück über die EU-Grenze gebracht. In einem Fall handelt es sich um eine schwangere Frau im achten Monat mit fünf kleinen Kindern. Die sechs Videos zeigen insgesamt rund 65 Menschen, darunter 20 Kinder, die illegal gepushbackt werden. Darunter sogar ein herzkranker Mann mit Krücken.

In dem Brief kritisieren wir, dass der Eindruck entsteht, Kommission und Rat wollten zwar der Öffentlichkeit vermitteln, dass Menschenrechtsverletzungen verhindert werden sollen, aber in der Praxis Mitgliedsstaaten der Europäischen Union doch einfach tun können was sie wollen und die Kommission schaut zu.

Antwort der Kommission

In ihrer Antwort schreibt Frau Johansson, dass sie von den kroatischen Behörden erwartet, dass die Berichte ernst genommen und untersucht werden. Das ist zwar begrüßenswert, aber auch in der Vergangenheit wurden solche Aufrufe von der kroatischen Seite weitestgehend ignoriert und die Praxis der Pushbacks fortgeführt. Frau Johansson macht darauf aufmerksam, dass Kroatien sich zu einem neuen Monitoring-Mechanismus an der Grenze bereit erklärt hat, der auch das rote Kreuz und andere Organisationen angehören sollen.

Das Problem dabei ist, dass die Besuche der Organisationen vorher angemeldet sind. Das ist ungefähr so als würde die Polizei einen Tag vor einer Hausdurchsuchung bekannt geben, dass sie jetzt das Haus durchsuchen wollen und sich dann wundern, wenn man in der Wohnung nichts Verdächtiges findet. In dieser Form ist der Monitoring Mechanismus weder unabhängig, noch wird er seinen Zweck erfüllen. Trotz der offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen, und dem Bruch mit dem Schengen Border Code, hält die Kommission an der Empfehlung fest, Kroatien als Mitglied des Schengenraumes aufzunehmen.

Um den Überwachungsmechanismus zu unterstützen hat die Kommission dem kroatischen Innenministerium Mittel in Höhe von 14,4 Millionen € zugesagt. Das durch diese Finanzhilfevereinbarung finanzierte Projekt dauert bis Mai 2022 und soll laut Aussage der Kommission die Grenzüberwachung weiter verstärken.

Anfrage: Rückübernahmen zwischen der Türkei und Griechenland

Griechenland weist Asylanträge von Schutzsuchenden ab und erlässt Ausreisebeschlüsse in die Türkei. Die Türkei lässt jedoch schon seit über einem Jahr keine Rückübernahmen mehr zu – die Menschen müssen ausreisen, können es aber nicht. Das führt zu einer Situation „ewiger Geflüchteter“, die in Griechenland unter elendigen Bedingungen leben, weil sie keine Leistungen mehr bekommen.

Ich habe die EU-Kommission gefragt, ob diese Praxis mit EU-Recht vereinbar ist. In ihrer Antwort sagt die Kommission, dass die Praxis der verwehrten Leistungen europäischem Recht widerspricht. Nun muss die griechische Regierung sich endlich auch an die EU-Richtlinie und somit an geltendes Recht halten. Leider haben wir derzeit aber sowohl in den Lagern als auch an den Außengrenzen eine Situation, in der die griechische Regierung offensichtlich Recht bricht und damit durchkommt.


Meine Komplette Anfrage und die Antwort der Kommission findet ihr hier:

Meine Anfrage

Betrifft: Rückübernahmen zwischen Griechenland und der Türkei

Obwohl die Türkei seit März 2020 keine Rückübernahmen mehr zulässt, erlassen die griechischen Behörden Beschlüsse über die freiwillige Ausreise syrischer Staatsangehöriger, deren Antrag in einem endgültigen Beschluss als unzulässig abgelehnt wurde (die Türkei gilt für sie als „sicherer Drittstaat“). Diese Personen müssen Griechenland innerhalb von 10, 15 oder 30 Tagen verlassen, obwohl ihre Anträge nicht auf ihre Begründetheit geprüft wurden. Sie dürfen jedoch nicht in die Türkei einreisen und können aufgrund des anhaltenden Konflikts nicht nach Syrien zurückkehren. Dies hat zu einer Situation von „ewigen Flüchtlingen“ geführt. Gleichzeitig haben sie keinen Zugang zu den im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen mehr und sind vor dem Hintergrund einer zweiten Welle der COVID-19-Pandemie in Griechenland, die zu strengen Ausgangsbeschränkungen geführt hat, prekären Lebensumständen ausgesetzt.

1.    Ist diese Praxis mit Artikel 38 Absatz 4 der Richtlinie 2013/32/EU vereinbar?

2.    Ist sie mit den Artikeln 13 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie mit den Artikeln 4 und 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar?

3.    Ist die Ausweisung dieser Personen und ihr Ausschluss von den im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen mit Artikel 3 der EMRK sowie Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar?

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission am 01.06.2021

Die Kommission hat Kenntnis von der steigenden Zahl syrischer Staatsangehöriger auf den griechischen Inseln, deren Asylanträge vom griechischen Asyldienst endgültig negativ beschieden wurden, nachdem diese Anträge aufgrund der Tatsache, dass die Türkei als sicherer Drittstaat im Sinne der Erklärung EU-Türkei[1] betrachtet wird, für unzulässig erklärt wurden.

Die Türkei hat die Rückführungen aus Griechenland im März 2020 im Zusammenhang mit COVID-19-Beschränkungen ausgesetzt, und obwohl Griechenland und die Kommission wiederholt dazu aufgefordert haben, die Rückführungen gemäß der Erklärung EU-Türkei wieder aufzunehmen, ist die Türkei dieser Aufforderung bisher nicht nachgekommen.

In Artikel 38 Absatz 4 der Asylverfahrensrichtlinie[2] heißt es: „Erlaubt der Drittstaat dem Antragsteller nicht, in sein Hoheitsgebiet einzureisen, so müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Zugang zu einem [Asyl-] Verfahren gewährt wird“. Im Einklang mit dieser Bestimmung können Antragsteller, deren Antrag für unzulässig erklärt wurde, daher erneut einen Antrag stellen[3]. Bei der erneuten Prüfung und Entscheidung über diese Anträge muss Griechenland die Umstände zum Zeitpunkt der (erneuten) Prüfung der einzelnen Anträge berücksichtigen, auch im Hinblick auf die Rückkehraussichten im Einklang mit der Erklärung EU-Türkei. In der Zwischenzeit haben die Antragsteller Zugang zu den im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen nach Maßgabe der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, des EU-Rechts und des nationalen Rechts[4].

Die Kommission steht in Bezug auf die vom Herrn Abgeordneten aufgeworfenen Frage in engem Kontakt mit den griechischen Behörden. Die EU setzt sich weiterhin für die vollständige Umsetzung der Erklärung EU-Türkei ein, die den wichtigsten Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei in Migrationsfragen darstellt. Diese Partnerschaft beruht auf gegenseitigem Vertrauen und Handeln, das Engagement und kontinuierliche Anstrengungen von allen Seiten erfordert.


[1] Siehe https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18/eu-turkey-statement/

[2] Siehe Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 60).

[3] Siehe verbundene Rechtssachen C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, Absatz 175ff.

[4] Siehe Richtlinie 2013/33/EU.

Über dieses Programm erhalten Geflüchtete in Griechenland Geld von der EU

Um die Schutzsuchenden auf den griechischen Inseln zu unterstützen, hat das UNHCR ein Cash Assistance Programme aufgelegt. Dabei wird den Schutzsuchenden monatlich ein fester Betrag auf ein Konto überwiesen, über den sie dann frei verfügen können. 

Grundsätzlich soll das Cash Assistance Programme Schutzsuchenden die Möglichkeit bieten, Grundversorgung nach ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten. Es soll ihnen ein Stück Autonomie geben, in einer Situation, in der sie ihre Lebensumstände sonst nicht selbst gestalten können. Gleichzeitig wird versucht, so Beziehungen zur Bevölkerung aufzubauen, das Einleben zu erleichtern und die lokale Wirtschaft zu unterstützen. 

Es ist nicht vergleichbar mit einem Einkommen oder einer Sozialhilfe, auf die rechtlicher Anspruch besteht, sondern soll Menschen darin unterstützen, ihre Möglichkeiten zur eigenen Grundversorgung selbst zu gestalten. 

Wer bekommt Geld? 

Um zu bestimmen, wer Anspruch auf die Zahlung hat, hat sich die griechische Regierung gemeinsam mit der “European Union Civil Protection and Humanitarian Aid” auf eine Liste von Kriterien geeinigt: 

  • Nach dem 1. Januar 2015 in Griechenland angekommen 
  • Registriert von den griechischen Behörden und sich in Griechenland aufhaltend
  • Vorläufige oder abgeschlossene Registrierung durch die Asylbehörde
  • Offiziell von der griechischen Regierung ausgestelltes Dokument über ihre Identität und Aufenthaltsstatus
  • Über 18 Jahre alt 
  • Leben in Lagern oder sonstigen Unterbringungen (Schutzsuchende in privater Unterkunft werden ausgeschlossen) 
  • Nicht angestellt bei einer NGO oder UN Agentur
  • Nicht angestellt und ohne Einkommen 

Wie wird das Geld verteilt?

Das Geld, das zu 99,80% von der Europäischen Union kommt, wird von einem Konsortium namens “Greece Cash Alliance” (GCA) in Kooperation des griechischen Ministeriums für Migrationspolitik verteilt. Die GCA besteht aus dem UNHCR, Catholic Relief Services, International Rescue Committee, Mercy Corps, International Federation of the Red Cross und Samaritan’s Purse. 

Die Menschen, die unterstützt werden, bekommen eine “UNHCR Greece Cash Alliance Card”, die wie jede andere Girokarte in Griechenland funktioniert. Damit kann also sowohl Geld abgehoben, als auch mit Karte in den Geschäften bezahlt werden. Die Karten funktionieren nur in Griechenland und werden bei versuchter Benutzung außerhalb permanent deaktiviert. Die Schutzsuchenden sind dazu verpflichtet regelmäßig bei einem der GCA Partner ihre Anwesenheit im Land und ihre aktuelle Qualifikation zur Inanspruchnahme zu bescheinigen.

Wie lange werden die Schutzsuchende unterstützt? 

Es gibt keine Mindest- oder Maximallaufzeit. Schutzsuchende werden solange unterstützt bis sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. Das heißt, die Schutzsuchenden sind eigentlich immer nur bis zu dem nächsten Termin bei dem GCA Partner sicher, dass es weiterläuft. Selbstverständlich ist eine Änderung der Voraussetzungen möglich und führt auch dazu, dass Gelder an bestimmte Personen nicht mehr ausgezahlt werden. Auch möglich ist es, dass sich die Höhe des Geldes ändert. Hier ist unklar an welchen Richtgrößen die Höhe bemessen wird und auf welcher Basis, wer Änderungen festlegt. Aktuell wird in Griechenland zum Beispiel die Anzahl der erhaltenen Mahlzeiten im Lagern von den monatlichen Beträgen abgezogen. 

Wieviel und woher kommt das Geld? 

Insgesamt wurden im Jahr 2020 83 779 826,13 € verteilt. Aufgeschlüsselt auf den Februar 2021 haben in Griechenland 64 726 Personen Cash Assistance bezogen, insgesamt waren 37245 Karten im Umlauf. Das macht für den Februar 2021 einen Gesamtbetrag von knapp 7.3 Millionen Euro. 

Aktuell sind die Beträge so hoch: 

Betragshöhe an Orten, wo regelmäßige Mahlzeiten gestellt werden 

Einzelne Person über 18 90€
Paar, Elternteil und Kind140€
3-köpfige Familie190€
4-köpfige Familie240€
5-köpfige Familie290€
6-köpfige Familie310€
7-köpfige oder mehr Familie330€

Betragshöhe an Orten, wo regelmäßige Mahlzeiten nicht gestellt werden 

Einzelne Person über 18 150€
Paar, Elternteil und Kind280€
3-köpfige Familie340€
4-köpfige Familie400€
5-köpfige Familie450€
6-köpfige Familie500€
7-köpfige oder mehr Familie550€

Anfrage zur Verwicklung von Frontex in illegale Pushbacks

Gemeinsam mit weiteren Abgeordneten habe ich der EU-Kommission folgende Fragen gestellt, die sie am 14.04.2021 beantwortet hat:

Betrifft: Mutmaßliche Verwicklung von Frontex in illegale Zurückweisungen von Asylbewerbern

Am 23. Oktober 2020 veröffentlichte Der Spiegel seine Untersuchung mit dem Titel „Frontex in illegale Pushbacks von Flüchtlingen verwickelt“. In der Sitzung des LIBE-Ausschusses vom 6. Juli 2020 bestritt Fabrice Leggeri jegliche Kenntnis von Zurückweisungen durch die griechischen Behörden, mit Ausnahme eines Vorfalls, den er als „Missverständnis“ bezeichnete. Im Gegensatz dazu zeigt der Artikel jedoch auf, dass Frontex-Beamte über mindestens sechs Vorfälle informiert waren, bei denen die griechischen Behörden Zurückweisungen vorgenommen hatten, ohne Migranten in Not zu helfen, und obwohl die Beamten durch den Verhaltenskodex für Frontex-Beamte dazu verpflichtet waren, Zurückweisungen zu verhindern. Dazu gehört auch ein Vorfall, der am 8. Juni 2020 stattfand, bei dem das Frontex-Schiff MAI 1103 ein Migrantenboot blockierte, bewusst gefährliche Wellen erzeugte, um die Vorwärtsbewegung des Bootes zu stoppen, und den Standort verließ, nachdem die griechischen Behörden eingetroffen waren und das Boot zurückgedrängt hatten.

1.    Welche Maßnahmen erwägen die Kommission und Frontex, um sicherzustellen, dass sich die genannten Vorfälle nicht wiederholen?

2.    Ist der Kommission bekannt, ob Fabrice Leggeri bei seinem Erscheinen vor dem LIBE-Ausschuss tatsächlich keine Kenntnis von den genannten Vorfällen hatte?

3.    Welchen Standpunkt vertritt die Kommission vor diesem Hintergrund hinsichtlich der sich aus den Vorfällen ergebenden politischen Verantwortung, die Frontex zu tragen hat?

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission am 14.04.2021:

Die Kommission nimmt die Vorwürfe über Zurückweisungen sehr ernst. Im Einklang mit dem EU-Recht und der EU-Charta der Grundrechte muss der Grundsatz der Nichtzurückweisung beim Grenzmanagement gewahrt werden.

Um die Vorwürfe zu erörtern, ersuchte die Kommission den Verwaltungsrat von Frontex zusätzlich zu zwei ordentlichen Verwaltungsratssitzungen im November 2020 und im Januar 2021 um weitere, außerordentliche Verwaltungsratssitzungen. Diese wurden am 10. November 2020, am 9. Dezember 2020 und am 5. März 2021 einberufen.

In der Sitzung vom 10. November 2020 beschloss der Verwaltungsrat, eine eigene Arbeitsgruppe einzurichten, um weitere Untersuchungen in dieser Angelegenheit gemäß der in der Verordnung (EU) 2019/1896 festgelegten Verteilung der Zuständigkeiten durchzuführen.[1] Die Kommission war in dieser Arbeitsgruppe vertreten und legte dem Exekutivdirektor eine Reihe von Fragen vor, um weitere Klarstellungen zu erhalten. Auf Einladung nahm auch ein Vertreter des Europäischen Parlaments an den einschlägigen Sitzungen des Verwaltungsrats teil.

Der Exekutivdirektor von Frontex informierte die Kommission mit Schreiben vom 27. Oktober 2020 über die vorläufigen Ergebnisse der internen Untersuchungen zu den Vorfällen, über die in den Medien berichtet worden war. Er betonte, das Frontex bisher keine Dokumente oder andere Materialen gefunden habe, mit denen die Vorwürfe über Grundrechtsverletzungen oder Verletzungen des Frontex-Verhaltenskodex durch entsandte Beamte belegt werden könnten. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe und die am 5. März 2021 vom Verwaltungsrat angenommenen Schlussfolgerungen wurden auf der Website der Agentur veröffentlicht.[2]

Eine effektive und gut funktionierende Agentur für das Außengrenzmanagement, die den Schutz der Grundrechte bei der Ausübung ihrer Funktionen garantiert, gehört zu den Prioritäten der Kommission. Zu diesem Zweck wird die Kommission Frontex weiterhin unterstützen und beraten, um die wirksame Erfüllung des Mandats der Agentur sicherzustellen.


[1] Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache (ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1).

[2] https://frontex.europa.eu/media-centre/management-board-updates/conclusions-of-the-management-board-s-meeting-on-5-march-2021-on-the-report-of-its-working-group-on-fundamental-rights-and-legal-operational-aspects-of-operations-in-the-aegean-sea-aFewSI

Newsletter: Was im letzten Monat wichtig war

20/01 Der Januar im Europäischen Parlament

Hiermit bekommt ihr meinen Monatsrückblick, mit den folgenden Kategorien: Die “News from the Borders” liefern euch ein Update zur Situation an den Außengrenzen, “Asyl und Migration im Parlament” gibt einen Einblick, was in meinem Schwerpunktthema im Parlament passiert, und “Was sonst noch wichtig ist” wirft einen Blick auf weitere Themen, die mir wichtig sind. Dazu gibt es zum Schluss “Good News”.

News from the Borders

Lage in Griechenland und Bosnien-Herzegowina verschlimmert sich 

Die Situation in den Lagern an den griechischen Außengrenzen wird zunehmend schlimmer. Wiederholt wurde das neue Moria aufgrund starker Regenfälle überschwemmt, es ist kalt und starker Wind machte das Leben in den Zelten noch schwieriger. In Bosnien versuchen derweil tausende Menschen bei Schnee und Minustemperaturen nicht zu erfrieren. Das abgebrannte Lager Lipa gilt trotz neuer Zelte als unbewohnbar.

Wie es zur aktuellen Lage in Bosnien-Herzegowina kommen konnte und was man nun tun muss, habe ich in einem Beitrag auf meiner Homepage und in der aktuellen Folge meines Podcasts “Dickes Brett” erörtert. 

Im Januar starben mindestens 127 Menschen beim Versuch, nach Europa zu gelangen 

105 Menschen ertranken im Mittelmeer, 22 bei dem Versuch vom afrikanischen Festland auf die Kanaren zu gelangen. Trotz der vielen Toten werden zivile Seenotretter:innen weiter an ihrer Arbeit gehindert.

Mehr zu den Unglücken erfahrt ihr auf der Projektseite “Missing Migrants” des IOM und in diesem Artikel in der Frankfurter Rundschau.  

Mein täglicher Newsletter auf Telegram 

Wenn ihr mehr zur aktuelle Lage an den europäischen Außengrenzen erfahren wollt, könnt ihr meinen täglichen Newsletter auf Telegram abonnieren. 

Asyl und Migration im Parlament 

Frontex 

Eine Frontex-Arbeitsgruppe des Europaparlaments wird die Skandale um die europäische Grenzschutzagentur Frontex untersuchen. Die Arbeitsgruppe wird sich, wie von uns seit Monaten gefordert, mit den Vorwürfen illegaler „Pushbacks“ gegen Geflüchtete befassen. Es ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu rechtsstaatlichen Verhältnissen an den Europäischen Außengrenzen. Die schwerwiegenden Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen müssen aufgeklärt werden. Außerdem stellt Frontex seine Tätigkeiten in Ungarn ein. Der Grund hierfür ist, dass Ungarn trotz EuGH-Urteils weiterhin illegal nach Serbien abschiebt und sich Frontex somit am Bruch von EU-Recht beteiligen würde. 

Plenardebatte zur humanitären Lage an den Außengrenzen

In meiner Rede habe ich auf die Mitschuld der EU an den unhaltbaren Zuständen für Geflüchtete in Bosnien-Herzegowina aufmerksam gemacht. Nachdem wir im Europäischen Parlament immer wieder dieses Thema diskutiert haben, müssen wir jetzt Taten sehen. Die gesamte Plenardebatte zur humanitären Lage von Geflüchteten findet ihr hier im Mediacenter des Europäischen Parlaments. Für das Thema müsst ihr unten auf der Zeitanzeige zwischen 11.45 und 13.01 Uhr angeben. 

Mein Bericht zu Asylverfahren an den EU-Außengrenzen

Auf der ersten Sitzung des Innenausschusses in diesem Jahr hat eine breite Mehrheit meinen Initiativbericht zur Umsetzung der Asylverfahren an den EU-Außengrenzen angenommen. Diese Kompromissfähigkeit seitens des Parlaments lässt mich auf eine gute Zusammenarbeit bei zukünftigen Verhandlungen über die Dossiers des Asyl- und Migrationspakts hoffen.

Was sonst noch wichtig ist 

Europäisches Parlament fordert sofortigen Baustopp von Nord Stream 2

Nach der Verhaftung des russischen Oppositionellen Nawalny schließt sich das EU-Parlament mit großer Mehrheit unserer Forderung nach einem Baustopp für Nord Stream 2 an. Die deutschen Abgeordneten in unserer Fraktionsgemeinschaft stimmten geschlossen gegen die Ostseepipeline. Dass russisches Erdgas in Europa schlicht nicht mehr gebraucht wird, zeigt unter anderem diese Studie des DIW.

Europäische Impfstrategie

Mit anderen Abgeordneten habe ich einen Brief an die Kommission und den Rat mitunterzeichnet, der eine solidarische Verteilung der Impfstoffe weltweit fordert und in diesem Zusammenhang auch auf die Verantwortung der EU gegenüber wirtschaftlich weniger starken Regionen hinweist. Denn diese Pandemie können wir nur überwinden, wenn wir das Virus global bekämpfen. Den Brief findet ihr auf der Homepage meines Fraktionskollegen Reinhard Bütikofer. 

Good News des Monats 

Ein französischer Bäcker wehrt sich erfolgreich gegen Abschiebung seines Lehrlings 

Mit einem Hungerstreik und einer Welle der Solidarität verhindert der französische Stéphane Ravacley die Abschiebung seines Lehrlings nach Guinea. Auch hierzulande berichten Zeitungen über den Fall, der in Frankreich Wellen schlägt. 

Ab sofort gibt’s den monatlichen Rückblick als Newsletter auch direkt ins Postfach. Dafür könnt ihr euch hier anmelden

Zwischenbilanz der deutschen Ratspräsidentschaft

Wir Abgeordneten der Grünen Europagruppe haben eine Zwischenbilanz gezogen und geben nun einen Überblick über die verschiedenen Themenfelder. Bei Asyl- und Migrationsfragen hat Deutschland in dieser Zeit viel blockiert und wenig erreicht, die Krisen an den Außengrenzen haben sich während der deutschen Ratspräsidentschaft weiter verschärft. Hier die Einschätzungen über meine Arbeitsbereiche im Überblick:


Massenlager für Geflüchtete an EU-Außengrenzen

Nach dem Brand in Moria kam es zu keiner koordinierten Umverteilung der Geflüchteten. Die obdachlosen Menschen wurden in ein neues Moria auf einer alten Schießanlage verfrachtet, wo die Lebensbedingungen noch schlechter sind. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat es nicht geschafft, auf eine Verteilung und ein Ende der Massenlager an den EU-Außengrenzen hinzuwirken.


Grüne Position: Die Grünen haben die sofortige Evakuierung und Umverteilung der Geflüchteten aus Moria gefordert.

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

Die Arbeit zum Asyl-und Migrationspakt steckt erst in den Anfängen, allerdings ist eine Verschlechterung des europäischen Asylrechts zu befürchten. Die deutsche Bundesregierung befürwortet es, dass Schutzsuchende künftig massenweise unter haftähnlichen Bedingungen in Grenzverfahren abgefertigt werden


Grüne Position: So werden weitere Morias geschaffen, statt sie zu verhindern. Schutzsuchende müssen möglichst rasch von den Außengrenzen umverteilt werden und schnelle, faire, rechtsstaatliche Verfahren erhalten. Unsere Vorschläge für ein gerechtes und effizientes Asylsystem in Europa haben wir zudem in diesem Positionspapier dargelegt.

Asyl-und Migrationsfonds:


Bei den laufenden Trilogverhandlungen mit dem Ministerrat über den Asyl-und Migrationsfonds stellt sich die deutsche Ratspräsidentschaft gegen eine direkte Förderung aufnahmebereiter Kommunen durch die EU.


Grüne Position: Kommunen, die aufnehmen wollen, sollen helfen können und unterstützt werden. Solidarität soll durch finanzielle Anreize gefördert werden.

Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit:


In den Diskussionen über das größte Instrument für Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeitdes nächsten siebenjährigen EU-Haushalts – das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) – gelang es der deutschen Ratspräsidentschaft, mit dem Europäischen Parlament einen guten Kompromiss über neue Mittel der Entwicklungszusammenarbeit zu erzielen. Durch die Einführung von Menschenrechtsgarantien kann der Fonds hoffentlich eine Hebelwirkung auf private Investitionen ausüben und gleichzeitig unter anderem die Sicherheit der Arbeitnehmer*innen bei der Durchführung von Projekten gewährleisten.

EU-Afrika


Für die EU-Afrika-Beziehungen ist 2020 ein wichtiges Jahr. Die deutsche Bundesregierung hatte vor Beginn der Ratspräsidentschaft angekündigt, Afrika zu einem Fokus ihrer Arbeit zu machen. Aufgrund der Pandemie sowie eines Mangels an kreativer Planung, um nach alternativen Lösungen zu suchen, war die Konsultation mit der Zivilgesellschaft in den Partnerländern jedoch nicht erfolgreich, während wichtige Entscheidungen bei der Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die Europäische und die Afrikanische Union getroffen wurden.


Grüne Position: Die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Pariser Klimaziele soll nicht nur mit öffentlichen, sondern auch mit privaten Mitteln finanziert werden. Bei der Vergabe und Umsetzung von Investitionen in Entwicklungsländern sind verbindliche Menschenrechts- und Nachhaltigkeitskriterien sowie Transparenz und ausreichende Kontrollmechanismen unerlässlich. Schädliche Exporte von Elektroschrott oder Magermilchpulver mit pflanzlichen Fetten überschwemmen seit Jahren den afrikanischen Markt – zum Nachteil der lokalen Produktion, der Umwelt und der Gesundheit.

Anfrage: Menschenrechtsverstöße durch griechische Behörden

Um als Europaabgeordneter meine parlamentarische Kontrollfunktion ausüben zu können, habe ich die Möglichkeit, Anfragen an die EU-Kommission stellen. Die Kommission muss diese Fragen beantworten.
Gemeinsam mit weiteren Abgeordneten habe ich der Kommission folgende Fragen gestellt:

Betrifft: Systematische und koordinierte Push-Backs durch die griechischen Behörden

Am 17. August 2020 veröffentlichte die New York Times einen Artikel mit dem Titel „Taking Hard Line, Greece Turns Back Migrants by Abandoning Them at Sea“ (Harter Kurs: Griechenland drängt Migranten zurück, indem es sie auf dem Meer aussetzt). Darin wird dokumentiert, wie Migranten, die auf griechischem Boden anlandeten, von den griechischen Beamten mehrfach auf unsichere Rettungsinseln gezwungen und an der Seegrenze zwischen der Türkei und Griechenland ausgesetzt wurden. Dort wurden sie treiben gelassen, bis sie von der türkischen Küstenwache gerettet wurden. Andere wurden zurück an die türkische Seegrenze geschleppt und dort zurückgelassen, nachdem die Beamten ihre Motoren deaktiviert hatten, wurden auf einer unbewohnten Insel zurückgelassen oder über den Fluss Evros ohne die Möglichkeit des Rechtsbehelfs ausgewiesen.

Sind der der Kommission diese Vorkommnisse bekannt, und kann sie bestätigen, dass sich solche Vorfälle ereignen?

In Anbetracht der Seriosität der Zeitung sind wir der Ansicht, dass die griechischen Behörden beispiellose, ausgesprochen aggressive und systematische Push-Backs durchführen und somit gegen Unionsrecht verstoßen, insbesondere gegen Artikel 78 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 3 und 4 des Schengener Grenzkodex der EU, Artikel 9 der Asylverfahrensrichtlinie, Artikel 5 der Rückführungsrichtlinie, Artikel 18, Artikel 19 Absatz 2 und Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Asyl und Migration fallen in die geteilte Verantwortung der Union. Gedenkt die Kommission in Anbetracht dieser Tatsache ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die griechische Regierung einzuleiten?

Antwort von Kommissarin Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission am 06.11.2020:

Die Kommission verfolgt die Situation aufmerksam und hat Berichte wie die von den Damen und Herren Abgeordneten zitierten zur Kenntnis genommen.

Sie hat gegenüber den griechischen Behörden Bedenken hinsichtlich dieser Berichte geäußert und betont, dass die Mitgliedstaaten für die Aufgaben der Grenzüberwachung gemäß der Verordnung (EU) 2016/399 zum Schengener Grenzkodex[1] verantwortlich sind. Dabei sind die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Grundrechten, der Gewährleistung des Zugangs zu internationalem Schutz und sowie dem Grundsatz der Nichtzurückweisung nach Unions- und Völkerrecht uneingeschränkt einzuhalten.

Unbeschadet der Befugnisse der Kommission als Hüterin der Verträge sind in erster Linie die nationalen Behörden für die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts verantwortlich. Daher hat die Kommission die griechischen Behörden nachdrücklich aufgefordert, etwaiges Fehlverhalten zu untersuchen.

Mit dem neuen Migrations- und Asylpaket[2] – insbesondere dem Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Screenings von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen[3] – hat die Kommission angeregt, dass die Mitgliedstaaten, mit Unterstützung der Agentur für Grundrechte, einen unabhängigen Überwachungsmechanismus einrichten. Dieser würde während des Screenings die Einhaltung des EU- und des Völkerrechts, einschließlich der Charta der Grundrechte, gewährleisten. Gleichzeitig wäre sichergestellt, dass etwaige Verletzungen der Grundrechte – auch im Zusammenhang mit dem Zugang zum Asylverfahren und der Nichteinhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung – wirksam und unverzüglich untersucht werden.


[1] Verordnung (EU 2016/399 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ABl. L 77 vom 23.3.2016.

[2] COM(2020)609 final vom 23. September 2020.

[3] COM(2020)612 final vom 23. September 2020.

Anfrage: Wie geht die EU gegen Hetze im Netz vor?

Um als Europaabgeordneter meine parlamentarische Kontrollfunktion ausüben zu können, habe ich die Möglichkeit, Anfragen an die EU-Kommission stellen. Die Kommission muss diese Fragen beantworten.
Gemeinsam mit anderen Abgeordneten habe ich der Kommission folgende Fragen gestellt:

Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-004488/2020 an die Kommission

Betrifft: Die Bemühungen der Kommission, gegen die Verbreitung von Rassismus, Hass und Hetze auf großen Technologieplattformen wie Facebook vorzugehen.

Aus jüngsten Berichten geht hervor, dass Facebook bei der Bekämpfung von Rassismus, Hass und Hetze nicht effektiv genug ist [1]. Facebook erkennt sich nicht offiziell als Nachrichtenmedienunternehmen an und ist daher nicht verpflichtet, journalistische Standards einzuhalten. Sein Engagement zur Bekämpfung von Hass, Hetze und Rassismus beruht daher auf Freiwilligkeit. Darüber hinaus hat die mangelnde Bereitschaft von Facebook, gegen Hass und Hetze vorzugehen, zu einem Werbeboykott von mehr als 400 Marken geführt [2].

1.    Wie stellt die Kommission sicher, dass große Technologieunternehmen wie Facebook Normen einhalten, die die Verbreitung von Hass und Hetze und rassistischen Ideologien auf ihren Plattformen minimieren, verhindern und verringern?

2.    Was sind die Ergebnisse der jährlichen Überwachung von Facebook im Hinblick auf den EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet und wie würde die Kommission die Wirksamkeit des Kodex angesichts der Zurückhaltung von Facebook bei der Bekämpfung von Hass, Hetze und Rassismus einschätzen?

3.    Wie gedenkt die Kommission die Verbreitung von Hass, Hetze und Rassismus auf Online-Plattformen wie Facebook wirksam zu überwachen, zu bewerten und einzudämmen?


[1]     https://www.wsj.com/articles/facebooks-artificial-intelligence-doesnt-eliminate-objectionable-content-report-finds-11594287000

[2]     https://www.cnbc.com/2020/07/01/facebook-frustrates-advertisers-as-boycott-over-hate-speech-kicks-off.html

Antwort von Kommissar Didier Reynders im Namen der Europäischen Kommission am 03.11.2020:

Um der Verbreitung illegaler Hetze im Internet entgegenzuwirken, einigte sich die Kommission 2016 mit einer Reihe von IT-Unternehmen, darunter Facebook, auf einen EU-Verhaltenskodex[1]. Der Verhaltenskodex enthält die Verpflichtung, die Meldungen der Nutzer innerhalb von 24 Stunden zu überprüfen und erforderlichenfalls die betreffenden Inhalte zu entfernen. Außerdem fördert er die Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft und mit nationalen Behörden.

Die Kommission überwacht regelmäßig die Umsetzung des Verhaltenskodex[2]. Wie die jüngsten Bewertungen zeigen, überprüfen die IT-Unternehmen im Durchschnitt 90 % der Meldungen innerhalb von 24 Stunden und entfernen 71 % der Hassinhalte. Während Facebook im Jahr 2016 nur 28 % solcher Inhalte löschte, hat sich seine Entfernungsrate nun auf über 80 % verbessert.

Der Verhaltenskodex hat aber nicht nur Fortschritte bei der Beseitigung illegaler Hasskommentare bewirkt, sondern auch Synergien zwischen den Unternehmen, der Zivilgesellschaft und den Behörden der Mitgliedstaaten gefördert. Die mit dem Verhaltenskodex erzielten Ergebnisse werden in die laufenden Überlegungen zum Gesetz über digitale Dienste[3] einfließen. Mit dem geplanten Gesetz über digitale Dienste sollen die Rollen und Verantwortlichkeiten von Online-Plattformen bei der Bekämpfung illegaler Inhalte, die über ihre Dienste vermittelt werden, einschließlich illegaler Internet-Hetze, harmonisiert und präzisiert werden. Mit diesen neuen Vorschriften werden auch die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte, einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung im Internet, angemessen geschützt.


[1] https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/combatting-discrimination/racism-and-xenophobia/eu-code-conduct-countering-illegal-hate-speech-online_en

[2] Die Ergebnisse der jüngsten Bewertungsrunde wurden am 22. Juni 2020 veröffentlicht und sind abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/combatting-discrimination/racism-and-xenophobia/eu-code-conduct-countering-illegal-hate-speech-online_en.

[3] Das Gesetz über digitale Dienste wurde in der Mitteilung der Kommission zur „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ angekündigt, https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/communication-shaping-europes-digital-future-feb2020_en_4.pdf

25 Erfolge der EU, die unser Leben besser machen

Schaut man heute auf die EU, stechen einem oft die Missstände ins Auge: An den Außengrenzen gelten Menschenrechte zu oft nur noch auf dem Papier, es gibt Mitgliedstaaten, die sich der Europäischen Solidarität völlig verweigern und Berichte über komische Gesetze, die aus Brüssel kommen. Klar ist: Es muss vieles besser werden, aber keine EU ist auch keine Lösung. Die Alternative wäre der Rückzug ins nationale Unheil.

Und so sind die größten Verdienste der EU vielleicht diejenigen, die gar nicht aufzuzählen sind: Nicht auszudenken, wie die Welt ohne das Friedensprojekt Europa aussähe.

Doch neben der großen Vision und vielen Problemen gibt es auch einige Erfolge der EU. Hier sind einige aufgezählt:

Viel geschafft, noch viel zu tun

EU-Recovery-Plan: Unterstützung während der Corona-Krise

Corona hat in allen EU-Ländern wirtschaftlichen Schaden verursacht, aber nicht überall gleich stark: Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Wiederaufbau ihrer Wirtschaft sollen 750 Milliarden für die nächsten drei Jahre zur Verfügung stehen. Davon werden 500 Milliarden ohne Rückzahlung für besonders betroffene Regionen ausgegeben. Die restlichen 250 Milliarden sind wie Kredite zu behandeln.

Weiterlesen: Was bedeutet der EU-Aufbauplan für den Europäischen Green Deal?

Freizügigkeit innerhalb der EU

EU-Bürger*innen dürfen sich innerhalb der EU plus Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein frei bewegen, aufhalten und erwerbstätig werden. Ohne Grenzkontrolle von der Algarve nach Lappland reisen: Nach Jahrhunderten der Schlagbäume innerhalb Europas ist heute selbstverständlich, was früher undenkbar war. Das Freizügigkeitsgesetz beinhaltet auch, sich im Land des Wohnsitzes auch an den Kommunalwahlen beteiligen zu dürfen.

Weiterlesen: Freizügigkeit für EU-Bürger

Frieden innerhalb der EU – länger als jemals zuvor

Frieden unter den Mitgliedstaaten der EU ist heute selbstverständlich – das ist historisch einmalig. Zwar haben Bündnisse und gemeinsamer Handel schon immer dazu beigetragen, dass zwischen den Bündnispartnern der Frieden zeitweise aufrecht erhalten wurde, doch nie zuvor hielt dieser Frieden in Mitteleuropa so lange und breit wie dank der EU.

Deutsch-Französische Freundschaft

Nach Jahrhunderten der “Erbfeindschaft” und zahlloser Kriege bildet nun die gemeinsame Mitgliedschaft in der EU den Rahmen für die enge Verbindung der Nachbarländer. Vor mehr als 57 Jahren unterzeichneten Frankreich und Deutschland den Elysée-Vertrag und bekräftigten ihr Freundschaftsverständnis letztes Jahr mit dem Vertrag von Aachen. Durch Verständnis und Austausch sollen die deutsch-französischen Beziehungen vertieft bleiben. 

Weiterlesen: Die Förderung der deutsch-französischen Freundschaft ist gut für Europa – aber wir wollen mehr!

Ein paar Gesetze, die das Leben besser machen

Abschaffung der Roaming-Gebühren

Seit dem 15. Juni 2017 ist das Surfen und Telefonieren innerhalb der EU noch ein Stückchen leichter geworden. Durch die Abschaffung von Roaming-Gebühren sind mobiles Internet, Anrufe und SMS in den EU-Ländern nun zum Inlandspreis des Dienstleisters möglich. Schon zuvor wurden diese Gebühren schrittweise immer stärker von der EU gedeckelt, sodass die Zeiten, in denen ein einzelner Auslandsanruf die Monatsrechnung vervielfachte, zum Glück endgültig vorbei sind.

Weiterlesen: Roaming in der EU – wichtige Fragen und Antworten

Europäischer Datenschutz

Mit der seit Mai 2018 in Kraft getretenen ‘Europäischen Datenschutzgrundverordnung’ ist der EU ein Meilenstein bei der Verteidigung von Bürger*innenrechten gegen Konzerne gelungen. Das Gesetz setzt einheitliche Standards zum Datenschutz in der EU und nimmt darin eine weltweite Vorreiterrolle ein.

Details: DSGVO: EU-Datenschutzgrundverordnung

Ein Beispiel, wo die DSGVO konkret wirkt: Die DSGVO zeigt erste Zähne: 50-Millionen-Strafe gegen Google verhängt

Verbot einiger Einwegkunststoffartikel

Ein erster Schritt gegen die Plastikflut: 2019 wurde die Richtlinie zum EU-weiten Verbot von Einwegkunststoffartikeln beschlossen. Ab 2021 sollen Kunststoffbesteck (Gabeln, Messer, Löffel, Rühr- und Essstäbchen), Kunststoffteller, Kunststoff-Strohhalme, Wattestäbchen aus Kunststoff, Plastikballonstifte, oxodegradierbare Kunststoffe und Lebensmittelbehälter und Becher aus expandiertem Polystyrol aus unseren Supermärkten verschwinden.

Weiterlesen: EU-Einwegplastik-Richtlinie: Wichtiges Signal mit Schwächen – NABU

Nationale Umsetzung: Gesetzliche Regeln: Wie Deutschland Einwegplastik verbannen will

Transaktionen ohne zusätzliche Gebühren

Die EU garantiert, dass im europäischen Ausland keine zusätzliche Kosten anfallen: Überweisungen, Zahlungen, Abhebungen und Lastschriften an Konten in der Eurozone dürfen nicht mehr kosten als zuhause.

Weiterlesen: Zahlungen, Überweisungen und Schecks in der EU

Verbot von Antibiotika-Gebrauch an gesunden Tieren

Bereits 2005 verabschiedete das Europäische Parlament eine Verordnung, die die Verwendung von Antibiotika zur Wachstumsförderung bei Nutztieren verbot. Seitdem gab es bereits mehrere Neueinordnungen von Antibiotika, die die Vergabe weiter eindämmen sollen. 2018 wurde u.a. beschlossen, dass einige Antibiotika nur noch für den Menschen angewandt werden dürfen und importierte Ware den EU-Normen entsprechen muss. Ziel ist es, die Antibiotikaresistenz von Keimen zu unterbinden bzw. zu verlangsamen.

Weiterlesen: EU beschränkt Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren

Kennzeichnung von Nährwerten und Allergenen auf Lebensmitteln

Durch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung Nr. 1169/2011 werden Konsument*innen über den Nährstoffgehalt von Lebensmitteln und Getränken informiert. Seit 2016 können wir dadurch besser entscheiden, ob uns ein Produkt gut tut oder nicht: Es erleichtert uns, hinter der Werbung der Unternehmen den wahren Nährstoffgehalt oder mögliche allergieauslösende Bestandteile eines Produkts zu ermitteln. 

Weiterlesen: EU-Lebensmittel-Informationsverordnung: wichtige Änderungen im Überblick

Europäische Gelder, die das Leben besser machen

Europäisches Austauschprogramm Erasmus

Das europäische Erasmus-Programm ist das weltweit größte Förderprogramm von Auslandsaufenthalten an Universitäten. Es ermöglicht Studierenden, aber auch Fachkräften und Jugendlichen, an einem geförderten Austausch im europäischen Ausland teilzunehmen. Allein 2014 – ‘20 wurde das von Programm mit 14,8 Milliarden gefördert, sodass im Juni 2019 ein Meilenstein erreicht wurde: Insgesamt hatten bis dahin europaweit mehr als 10 Millionen Menschen an Erasmus+ bzw. dessen Vorgängerprogrammen teilgenommen.

Alle Möglichkeiten: Erasmus+: Startseite

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Sozialfonds

Die Fördermittel der EU unterstützen Regionen je nach struktureller Entwicklung und sorgen damit für eine Art europäischer Umverteilung. Im neuen Förderzeitraum 2021 – ‘27 soll verstärkt in ökologische und soziale Transformation investiert werden.

Weiterlesen: Kompaktinformation zur Strategie der EU-Förderung 2021-2027

Gemeinsame europäische Forschungsgelder

Im Finanzrahmen 2014-’20 standen 80 Milliarden Euro zur Förderung europäischer Forschungs- und Wissenschaftsprojekte zur Verfügung. Es ist das weltweit größte Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation, gerade wird über den nächsten Zeitraum bis 2027 verhandelt.


Weiterlesen: EU-Forschungsförderung – zum Einstieg

Rechte und Sicherheiten, die das Leben besser machen

Europäische Menschenrechtskonvention

1950 beschloss der Europarat die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie ist ein Katalog von Grund- und Menschenrechten, dessen Umsetzung von jedem Menschen einklagbar ist. Seine Einhaltung wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überwacht.

Weiterlesen: Europäische Menschenrechtskonvention 

Europäische Sozialcharta

Die Europäische Sozialcharta ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das vom Europarat beschlossen und von den meisten Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Es gewährleistet die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der EU-Bürger*innen.

Weiterlesen: Europäische Sozialcharta | bpb

Gemeinsame Lebensmittelstandards

Innerhalb der EU gelten gemeinsame Lebensmittelstandards. Mit solchen Verordnungen und Richtlinien werden europaweite Mindeststandards gesichert, die nicht unterschritten werden dürfen. Die EU konzentriert sich auf die Bereiche Lebensmittelhygiene, Tier- und Pflanzengesundheit und Kontamination und Rückstände. EU-Behörden überprüfen die Einhaltung der Standards.

Weiterlesen: Food safety in the EU | Europäische Union

Arztkosten im EU-Ausland werden von der eigenen Krankenkasse erstattet

Bei einem Unfall oder Krankheit deckt die Europäische Krankenversicherungskarte die Arztkosten im EU-Ausland ab. Erstattet werden alle Leistungen, die auch im Herkunftsland erstattet werden würden. Zum EU-Ausland gehören in diesem Fall alle EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Liechtenstein, Island, Schweiz sowie seit 2010 Ägypten, Algerien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Kosovo, Libyen, Marokko, Mazedonien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien, Syrien, Tunesien, Türkei und der Vatikanstaat.

Weiterlesen: Krank im Ausland: Arztbesuche und Klinikaufenthalte

2-Jahre-Gewährleistung für alle Produkte in der gesamten EU

Die 2-Jahres-Gewährleistung ist allgemein bekannt. Tatsächlich ist sie erst durch EU-Recht auf mindestens 2 Jahre festgelegt worden. Käufer*innen können die kostenlose Reparatur oder den Ersatz der Ware innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Wenn das nicht möglich ist, muss der Kaufpreis rückerstattet oder vermindert werden. Wenn das Produkt repariert oder ersetzt wurde, beginnt danach eine neue Gewährleistungsfrist, wiederum mit einer Dauer von zwei Jahren.

Weiterlesen: Gewährleistung des Händlers

Widerrufsrecht beim Produktkauf in der EU

Auch das 14-Tage-Widerrufsrecht ist den meisten bekannt. Seit 2014 gilt es europaweit. Dabei wurde u.a. besonders auf die Informationspflicht geachtet.

Weiterlesen: EU-Verbraucherrichtlinie verändert Onlinehandel ab 13.6.2014 | Recht

EU-Fluggastrechte in allen EU-Mitgliedstaaten

Mit der Fluggastrechte-Verordnung aus dem Jahr 2004 werden Reisenden an allen Flughäfen innerhalb der EU gleiche Rechte bei Verspätungen, Annullierungen und bei Nichtbeförderung z.B,. wegen Überbuchung, gewährt. Auch bei Flügen von außerhalb der EU gelten diese Rechte. Entscheidend ist, dass die Fluggesellschaft eine Lizenz innerhalb der EU hat.

Weiterlesen: Fluggastrechte auf einen Blick

EU-Rechte von Bahnreisenden

Bahnreisende innerhalb der EU genießen die gleichen Rechte. Diese umfassen z.B. Verspätungen oder aber auch den Ausfall von Zügen. Zudem haben die Bahnen auch eine Informationspflicht, z.B. über barrierefreie Bahnhöfe. 

Weiterlesen: Rechte von Bahnreisenden – Ihr Europa

EU-Sicherheitsnetz für Verbraucher*innenprodukte

Ein EU-Schnellwarnsystem sorgt für Datenerfassung und Informationsteilung im europäischen Markt: Täglich gehen bei der Europäischen Kommission Meldungen über gefährliche Produkte im europäischen Markt ein. Das Schnellwarnsystem RAPEX ermöglicht den schnellen Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden. Auch für Einkäufe im Internet gibt es Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. ein Siegel, welches die Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Produktsicherheit gewährleistet.

Weiterlesen: Safety Gate: the rapid alert system for dangerous non-food products

Reduzierung von gefährlichen Chemikalien in Produkten

Nicht nur die Gesundheit der Menschen liegt bei der REACH-Verordnung im Fokus. Auch die Reduzierung von Tierversuchen durch alternative Verfahren und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie werden berücksichtigt.


REACH garantiert eine einheitliche Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung garantiert zudem Auskunftsrechte über die Gefahren. Für Verbraucher*innen hat diese Verordnung großen Mehrwert, denn Chemikalien befinden sich überall im Alltag, so z.B. in Kleidung oder Elektrogeräten.

Weiterlesen: Reach Verordnung: Das bedeutet sie für dich als Konsument

Freier Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr

Freier Warenverkehr bedeutet die “Abschaffung von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen” innerhalb der EU. Dienstleistungen dürfen aufgrund des freien Dienstleistungsverkehrs vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbracht werden. Mit dem Vertrag von Maastricht 2004 wurde außerdem die Beschränkung von Kapital- und Zahlungsverkehr innerhalb der EU verboten. 

Weiterlesen: Freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital (»vier Freiheiten«) | bpb

Und natürlich: Die gemeinsame Währung

Die Einführung des Euro ist nicht nur ein Wirtschaftsfaktor – die gemeinsame Währung erleichtert auch das Reisen in der EU enorm und lässt die Mitgliedstaaten weiter zusammenwachsen.

Weiterlesen: Ein kurzer geschichtlicher Überblick über den Euro

Weltweit sind 79,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Das sind die Ursachen

Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR veröffentlichte am Donnerstag den Jahresbericht „Global Trend“. Es handelt sich um die wichtigste Übersicht zu Flucht und Vertreibung weltweit.

Aus dem aktuellen Bericht geht hervor, dass sich derzeit 79,5 Millionen Menschen auf der Flucht sind. Das sind 8,7 Millionen mehr als im Vorjahr, mehr als doppelt so viele wie noch vor acht Jahren und drei mal so viele wie nach dem Ende des zweiten Weltkriegs. Etwa jeder hundertste Mensch auf der Welt befindet sich auf der Flucht. Rund 40 Prozent von ihnen sind unter 18 Jahre alt. 

46 Millionen Menschen sind Binnenvertriebene, die in anderen Regionen ihres Landes unterkommen. Die meisten Geflüchteten aus dem Ausland hat die Türkei (3,6 Millionen) aufgenommen. Gefolgt von Kolumbien (1,8 Millionen), Pakistan (1,4 Millionen) und Uganda (1,4 Millionen). In Deutschland leben laut UNHCR derzeit 1,1 Millionen Geflüchtete. Weniger als zehn Prozent aller Geflüchteten leben in Europa. 

Die meisten Geflüchteten, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes befinden, kommen aus Syrien (6,6 Millionen), Venezuela (3,7 Millionen), Afghanistan (2,7 Millionen), dem Südsudan (2,2 Millionen) und Myanmar (1,1 Millionen). Alleine diese fünf Staaten stellen laut UNHCR 68 Prozent aller außerhalb ihres Heimatlandes lebenden Geflüchteten.

Die Fluchtursachen lassen sich grob in die vier Kategorien Krieg und Gewalt, Menschenrechte, Armut und Klimaflucht unterteilen. Zu jedem dieser Punkte habe ich hier noch kurz etwas aufgeschrieben.

Krieg und Gewalt

Krieg und Gewalt sind der Hauptgrund dafür, dass Menschen ihre Heimat verlassen müssen. In Syrien befindet sich nach nunmehr neun Jahren Krieg ein großer Teil der Bevölkerung auf der Flucht, während ein nachhaltiger Frieden nicht in Sicht ist. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Seid Ra’ad al-Hussein bezeichnete den Syrienkrieg im März 2017 als „die schlimmste von Menschen gemachte Katastrophe seit dem Ende des zweiten Weltkriegs.“

Die meisten syrischen Flüchtlinge befinden sich im Land selbst und in den Nachbarstaaten. Sie bleiben also in der Nähe ihrer Heimat. Die schlechten Bedingungen in den Flüchtlingslagern, die Kälte, die mangelnde Ernährung und auch die geringe Aussicht auf schnelle Rückkehr, brachte dann einige dazu, sich auch auf den Weg in die EU zu machen.

Die meisten Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland kommen aus Syrien, Afghanisten und dem Irak – also Staaten, in denen weiterhin bewaffnete Konflikte herrschen. Dabei handelt es sich um Menschen, deren Leben in ihrer Heimat bedroht ist oder die sich beispielsweise dem Militärdienst für menschenverachtende Regime entziehen. Darunter sind auch wohlhabende Menschen, die alles zurücklassen, um woanders in Frieden leben zu können.

Deutsche Unternehmen profitieren teilweise direkt von Krieg und Zerstörung. Deutschland exportiert jedes Jahr für mehrere Milliarden Euro Waffen und Rüstungsgüter, darunter auch an Diktaturen. Laut dem aktuellen Jahresbericht von SIPRI war Deutschland in den Jahren 2015 bis 2019 der viertgrößte Exporteuer von Waffen und Rüstung weltweit. Deutschland exportiert dabei auch Waffen an Staaten wie die Türkei, die deutsche Leopard-2-Panzer bei ihrem völkerrechtswidrigen Einmarsch in Syrien einsetzten. Der ehemalige deutsche Entwicklunsminister Dirk Niebel (FDP) wechselte direkt nach Amtsende als Berater zum deutschen Rüstungsunternehmen Rheinmetall.

Armut

Rund 2,2 Milliarden Menschen haben laut Unicef keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Die Zahl von Menschen, die in extremer Armut leben, wird sich aufhrund der durch Corona hervorgerufenen weltweiten Wirtschaftskrise laut UNO und Weltbank um bis zu 60 Millionen erhöhen. Das Erreichen der UN-Entwicklungsziele rückt damit wieder in unnereichbare Ferne.

Das viele Menschen ihre Heimat verlassen müssen, hängt auch mit unserem Wirtschaftssystem zusammen. So kommen besonders viele Menschen aus dem kleinen Gambia nach Europa und Deutschland. Dort wiederum können viele Fischer ihren Lebensunterhalt nicht mehr sichern sichern, weil die Küsten von europäischen Unternemen leer gefischt werden.

Menschenrechte

Viele Menschen leben in Staaten, die nicht frei sind und in denen sie politischer Verfolgung oder Verfolgung aufgrund ihrer Meinung oder ihrer ethnischen, religiösen, kulturellen oder sexuellen Identität ausgesetzt sind. In dutzenden Staaten wird Homosexualität kriminalisiert und in mindestens zwölf Staaten steht auf Homosexualität die Todesstrafe. In 69 Staaten steht es laut Reporter ohne Grenzen „schlecht“ oder „sehr schlecht“ um die Pressefreiheit.

Minderheiten wie Jesid*innen im Irak, Kurd*innen in der Türkei, Rohingya in Myanmar, aber auch Roma in Europa, werden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe grundlegene Menschenrechte aberkannt. Verhältnismäßig viele Geflüchtete kommen aus Eritrea, wo sie vor dem sogennanten „Militärdienst“ fliehen, der oft nichts anderes als Zwangsarbeit darstellt. Absurd ist derweil, dass mit EU-Geldern Projekte zur Fluchtursachenbekämpfung in Eritrea finanziert werden, in denen aber Zwangsarbeiter eingesetzt werden.

Klimaflucht

Durch den Klimawandel werden viele Menschen ihre Heimat verlassen müssen. Manche, weil ihr zu Hause überflutet wird, andere, weil ihr Felder vertrocknen. Die Häufung von Naturkatastrophen führt dazu, dass noch mehr Menschen dauerhaft aus ihrer Heimat vertrieben werden.

Die Weltbank rechnet mit 140 Millionen Klimaflüchtlingen bis 2050, bei gleichbleibenden sonstigen Bedingungen. Die IOM schätzte bereits im Jahr 2008 die Anzahl der Klimaflüchtlinge 2050 auf bis zu 200 Millionen. Und selbst, wenn die Begrenzung der Erderwärmung auf „nur“ zwei Grad gelingt, schätzt der Klimarat IPCC, dass es zu 280 Millionen Klimaflüchtlinge bis zum Jahr 2100 kommt.

Im Januar 2020 hat der Menschenrechtsausschuss der UN erstmals festgestellt, dass die Klimakrise ein Asylgrund sein kann und Menschen nicht abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen klimabedingt Gefahr droht. Bisher erkennen in der Regel weder internationale noch nationale Asylregeln Klimawandel als Fluchtgrund an.

Die am stärksten betroffenen Länder gehören zu den ärmsten der Welt. Eine positive Entwicklung wird für die Menschen dort kaum möglich sein, wenn die Klimakatastrophe sie am stärksten trifft. Daraus entsteht in der Folge Instabilität, welche weitere Fluchtursachen herbeiführen kann und es somit zu weiteren indirekten Klimaflüchtlingen kommt. So leiden gerade instabile Regionen auch unter Wassermangel, was zu weiteren Konflikten führt, weswegen noch mehr Menschen fliehen.

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