25 Erfolge der EU, die unser Leben besser machen

Schaut man heute auf die EU, stechen einem oft die Missstände ins Auge: An den Außengrenzen gelten Menschenrechte zu oft nur noch auf dem Papier, es gibt Mitgliedstaaten, die sich der Europäischen Solidarität völlig verweigern und Berichte über komische Gesetze, die aus Brüssel kommen. Klar ist: Es muss vieles besser werden, aber keine EU ist auch keine Lösung. Die Alternative wäre der Rückzug ins nationale Unheil.

Und so sind die größten Verdienste der EU vielleicht diejenigen, die gar nicht aufzuzählen sind: Nicht auszudenken, wie die Welt ohne das Friedensprojekt Europa aussähe.

Doch neben der großen Vision und vielen Problemen gibt es auch einige Erfolge der EU. Hier sind einige aufgezählt:

Viel geschafft, noch viel zu tun

EU-Recovery-Plan: Unterstützung während der Corona-Krise

Corona hat in allen EU-Ländern wirtschaftlichen Schaden verursacht, aber nicht überall gleich stark: Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Wiederaufbau ihrer Wirtschaft sollen 750 Milliarden für die nächsten drei Jahre zur Verfügung stehen. Davon werden 500 Milliarden ohne Rückzahlung für besonders betroffene Regionen ausgegeben. Die restlichen 250 Milliarden sind wie Kredite zu behandeln.

Weiterlesen: Was bedeutet der EU-Aufbauplan für den Europäischen Green Deal?

Freizügigkeit innerhalb der EU

EU-Bürger*innen dürfen sich innerhalb der EU plus Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein frei bewegen, aufhalten und erwerbstätig werden. Ohne Grenzkontrolle von der Algarve nach Lappland reisen: Nach Jahrhunderten der Schlagbäume innerhalb Europas ist heute selbstverständlich, was früher undenkbar war. Das Freizügigkeitsgesetz beinhaltet auch, sich im Land des Wohnsitzes auch an den Kommunalwahlen beteiligen zu dürfen.

Weiterlesen: Freizügigkeit für EU-Bürger

Frieden innerhalb der EU – länger als jemals zuvor

Frieden unter den Mitgliedstaaten der EU ist heute selbstverständlich – das ist historisch einmalig. Zwar haben Bündnisse und gemeinsamer Handel schon immer dazu beigetragen, dass zwischen den Bündnispartnern der Frieden zeitweise aufrecht erhalten wurde, doch nie zuvor hielt dieser Frieden in Mitteleuropa so lange und breit wie dank der EU.

Deutsch-Französische Freundschaft

Nach Jahrhunderten der “Erbfeindschaft” und zahlloser Kriege bildet nun die gemeinsame Mitgliedschaft in der EU den Rahmen für die enge Verbindung der Nachbarländer. Vor mehr als 57 Jahren unterzeichneten Frankreich und Deutschland den Elysée-Vertrag und bekräftigten ihr Freundschaftsverständnis letztes Jahr mit dem Vertrag von Aachen. Durch Verständnis und Austausch sollen die deutsch-französischen Beziehungen vertieft bleiben. 

Weiterlesen: Die Förderung der deutsch-französischen Freundschaft ist gut für Europa – aber wir wollen mehr!

Ein paar Gesetze, die das Leben besser machen

Abschaffung der Roaming-Gebühren

Seit dem 15. Juni 2017 ist das Surfen und Telefonieren innerhalb der EU noch ein Stückchen leichter geworden. Durch die Abschaffung von Roaming-Gebühren sind mobiles Internet, Anrufe und SMS in den EU-Ländern nun zum Inlandspreis des Dienstleisters möglich. Schon zuvor wurden diese Gebühren schrittweise immer stärker von der EU gedeckelt, sodass die Zeiten, in denen ein einzelner Auslandsanruf die Monatsrechnung vervielfachte, zum Glück endgültig vorbei sind.

Weiterlesen: Roaming in der EU – wichtige Fragen und Antworten

Europäischer Datenschutz

Mit der seit Mai 2018 in Kraft getretenen ‘Europäischen Datenschutzgrundverordnung’ ist der EU ein Meilenstein bei der Verteidigung von Bürger*innenrechten gegen Konzerne gelungen. Das Gesetz setzt einheitliche Standards zum Datenschutz in der EU und nimmt darin eine weltweite Vorreiterrolle ein.

Details: DSGVO: EU-Datenschutzgrundverordnung

Ein Beispiel, wo die DSGVO konkret wirkt: Die DSGVO zeigt erste Zähne: 50-Millionen-Strafe gegen Google verhängt

Verbot einiger Einwegkunststoffartikel

Ein erster Schritt gegen die Plastikflut: 2019 wurde die Richtlinie zum EU-weiten Verbot von Einwegkunststoffartikeln beschlossen. Ab 2021 sollen Kunststoffbesteck (Gabeln, Messer, Löffel, Rühr- und Essstäbchen), Kunststoffteller, Kunststoff-Strohhalme, Wattestäbchen aus Kunststoff, Plastikballonstifte, oxodegradierbare Kunststoffe und Lebensmittelbehälter und Becher aus expandiertem Polystyrol aus unseren Supermärkten verschwinden.

Weiterlesen: EU-Einwegplastik-Richtlinie: Wichtiges Signal mit Schwächen – NABU

Nationale Umsetzung: Gesetzliche Regeln: Wie Deutschland Einwegplastik verbannen will

Transaktionen ohne zusätzliche Gebühren

Die EU garantiert, dass im europäischen Ausland keine zusätzliche Kosten anfallen: Überweisungen, Zahlungen, Abhebungen und Lastschriften an Konten in der Eurozone dürfen nicht mehr kosten als zuhause.

Weiterlesen: Zahlungen, Überweisungen und Schecks in der EU

Verbot von Antibiotika-Gebrauch an gesunden Tieren

Bereits 2005 verabschiedete das Europäische Parlament eine Verordnung, die die Verwendung von Antibiotika zur Wachstumsförderung bei Nutztieren verbot. Seitdem gab es bereits mehrere Neueinordnungen von Antibiotika, die die Vergabe weiter eindämmen sollen. 2018 wurde u.a. beschlossen, dass einige Antibiotika nur noch für den Menschen angewandt werden dürfen und importierte Ware den EU-Normen entsprechen muss. Ziel ist es, die Antibiotikaresistenz von Keimen zu unterbinden bzw. zu verlangsamen.

Weiterlesen: EU beschränkt Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren

Kennzeichnung von Nährwerten und Allergenen auf Lebensmitteln

Durch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung Nr. 1169/2011 werden Konsument*innen über den Nährstoffgehalt von Lebensmitteln und Getränken informiert. Seit 2016 können wir dadurch besser entscheiden, ob uns ein Produkt gut tut oder nicht: Es erleichtert uns, hinter der Werbung der Unternehmen den wahren Nährstoffgehalt oder mögliche allergieauslösende Bestandteile eines Produkts zu ermitteln. 

Weiterlesen: EU-Lebensmittel-Informationsverordnung: wichtige Änderungen im Überblick

Europäische Gelder, die das Leben besser machen

Europäisches Austauschprogramm Erasmus

Das europäische Erasmus-Programm ist das weltweit größte Förderprogramm von Auslandsaufenthalten an Universitäten. Es ermöglicht Studierenden, aber auch Fachkräften und Jugendlichen, an einem geförderten Austausch im europäischen Ausland teilzunehmen. Allein 2014 – ‘20 wurde das von Programm mit 14,8 Milliarden gefördert, sodass im Juni 2019 ein Meilenstein erreicht wurde: Insgesamt hatten bis dahin europaweit mehr als 10 Millionen Menschen an Erasmus+ bzw. dessen Vorgängerprogrammen teilgenommen.

Alle Möglichkeiten: Erasmus+: Startseite

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Sozialfonds

Die Fördermittel der EU unterstützen Regionen je nach struktureller Entwicklung und sorgen damit für eine Art europäischer Umverteilung. Im neuen Förderzeitraum 2021 – ‘27 soll verstärkt in ökologische und soziale Transformation investiert werden.

Weiterlesen: Kompaktinformation zur Strategie der EU-Förderung 2021-2027

Gemeinsame europäische Forschungsgelder

Im Finanzrahmen 2014-’20 standen 80 Milliarden Euro zur Förderung europäischer Forschungs- und Wissenschaftsprojekte zur Verfügung. Es ist das weltweit größte Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation, gerade wird über den nächsten Zeitraum bis 2027 verhandelt.


Weiterlesen: EU-Forschungsförderung – zum Einstieg

Rechte und Sicherheiten, die das Leben besser machen

Europäische Menschenrechtskonvention

1950 beschloss der Europarat die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie ist ein Katalog von Grund- und Menschenrechten, dessen Umsetzung von jedem Menschen einklagbar ist. Seine Einhaltung wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überwacht.

Weiterlesen: Europäische Menschenrechtskonvention 

Europäische Sozialcharta

Die Europäische Sozialcharta ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das vom Europarat beschlossen und von den meisten Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Es gewährleistet die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der EU-Bürger*innen.

Weiterlesen: Europäische Sozialcharta | bpb

Gemeinsame Lebensmittelstandards

Innerhalb der EU gelten gemeinsame Lebensmittelstandards. Mit solchen Verordnungen und Richtlinien werden europaweite Mindeststandards gesichert, die nicht unterschritten werden dürfen. Die EU konzentriert sich auf die Bereiche Lebensmittelhygiene, Tier- und Pflanzengesundheit und Kontamination und Rückstände. EU-Behörden überprüfen die Einhaltung der Standards.

Weiterlesen: Food safety in the EU | Europäische Union

Arztkosten im EU-Ausland werden von der eigenen Krankenkasse erstattet

Bei einem Unfall oder Krankheit deckt die Europäische Krankenversicherungskarte die Arztkosten im EU-Ausland ab. Erstattet werden alle Leistungen, die auch im Herkunftsland erstattet werden würden. Zum EU-Ausland gehören in diesem Fall alle EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Liechtenstein, Island, Schweiz sowie seit 2010 Ägypten, Algerien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Kosovo, Libyen, Marokko, Mazedonien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien, Syrien, Tunesien, Türkei und der Vatikanstaat.

Weiterlesen: Krank im Ausland: Arztbesuche und Klinikaufenthalte

2-Jahre-Gewährleistung für alle Produkte in der gesamten EU

Die 2-Jahres-Gewährleistung ist allgemein bekannt. Tatsächlich ist sie erst durch EU-Recht auf mindestens 2 Jahre festgelegt worden. Käufer*innen können die kostenlose Reparatur oder den Ersatz der Ware innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Wenn das nicht möglich ist, muss der Kaufpreis rückerstattet oder vermindert werden. Wenn das Produkt repariert oder ersetzt wurde, beginnt danach eine neue Gewährleistungsfrist, wiederum mit einer Dauer von zwei Jahren.

Weiterlesen: Gewährleistung des Händlers

Widerrufsrecht beim Produktkauf in der EU

Auch das 14-Tage-Widerrufsrecht ist den meisten bekannt. Seit 2014 gilt es europaweit. Dabei wurde u.a. besonders auf die Informationspflicht geachtet.

Weiterlesen: EU-Verbraucherrichtlinie verändert Onlinehandel ab 13.6.2014 | Recht

EU-Fluggastrechte in allen EU-Mitgliedstaaten

Mit der Fluggastrechte-Verordnung aus dem Jahr 2004 werden Reisenden an allen Flughäfen innerhalb der EU gleiche Rechte bei Verspätungen, Annullierungen und bei Nichtbeförderung z.B,. wegen Überbuchung, gewährt. Auch bei Flügen von außerhalb der EU gelten diese Rechte. Entscheidend ist, dass die Fluggesellschaft eine Lizenz innerhalb der EU hat.

Weiterlesen: Fluggastrechte auf einen Blick

EU-Rechte von Bahnreisenden

Bahnreisende innerhalb der EU genießen die gleichen Rechte. Diese umfassen z.B. Verspätungen oder aber auch den Ausfall von Zügen. Zudem haben die Bahnen auch eine Informationspflicht, z.B. über barrierefreie Bahnhöfe. 

Weiterlesen: Rechte von Bahnreisenden – Ihr Europa

EU-Sicherheitsnetz für Verbraucher*innenprodukte

Ein EU-Schnellwarnsystem sorgt für Datenerfassung und Informationsteilung im europäischen Markt: Täglich gehen bei der Europäischen Kommission Meldungen über gefährliche Produkte im europäischen Markt ein. Das Schnellwarnsystem RAPEX ermöglicht den schnellen Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden. Auch für Einkäufe im Internet gibt es Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. ein Siegel, welches die Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Produktsicherheit gewährleistet.

Weiterlesen: Safety Gate: the rapid alert system for dangerous non-food products

Reduzierung von gefährlichen Chemikalien in Produkten

Nicht nur die Gesundheit der Menschen liegt bei der REACH-Verordnung im Fokus. Auch die Reduzierung von Tierversuchen durch alternative Verfahren und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie werden berücksichtigt.


REACH garantiert eine einheitliche Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung garantiert zudem Auskunftsrechte über die Gefahren. Für Verbraucher*innen hat diese Verordnung großen Mehrwert, denn Chemikalien befinden sich überall im Alltag, so z.B. in Kleidung oder Elektrogeräten.

Weiterlesen: Reach Verordnung: Das bedeutet sie für dich als Konsument

Freier Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr

Freier Warenverkehr bedeutet die “Abschaffung von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen” innerhalb der EU. Dienstleistungen dürfen aufgrund des freien Dienstleistungsverkehrs vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbracht werden. Mit dem Vertrag von Maastricht 2004 wurde außerdem die Beschränkung von Kapital- und Zahlungsverkehr innerhalb der EU verboten. 

Weiterlesen: Freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital (»vier Freiheiten«) | bpb

Und natürlich: Die gemeinsame Währung

Die Einführung des Euro ist nicht nur ein Wirtschaftsfaktor – die gemeinsame Währung erleichtert auch das Reisen in der EU enorm und lässt die Mitgliedstaaten weiter zusammenwachsen.

Weiterlesen: Ein kurzer geschichtlicher Überblick über den Euro