Europabrunch

Am 22. April veranstalte ich –  Erik Marquardt (MdEP) – mit Unterstützung der LAG Europa in Berlin einen Europabrunch. Dort informieren wir über die aktuellen Entwicklungen der europäischen Asylpolitik. Außerdem  werfen wir anlässlich des Earth Days einen Blick auf die europäische Klimapolitik. 

Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr und soll drei Stunden dauern, damit genügend Zeit für einen ausgiebigen Brunch bleibt. Im ersten Teil wird Erik Marquardt über die aktuellen Entwicklungen der Europäischen Asylpolitik informieren und anschließende Fragen diskutieren.

Auch in diesem Jahr sind bereits über 500 Menschen bei der Überquerung des Mittelmeers gestorben. Gleichzeitig werden die Methoden, mit denen Seenotrettung verhindert wird, immer unwürdiger. Auf Notrufe wird oft nicht mehr reagiert, zivile Rettungsschiffe werden auf tagelange Irrfahrten geschickt und Milizen in Bürgerkriegsländern werden zur Flüchtlingsabwehr bezahlt. Es steht schlecht um die Menschenrechte an den EU-Außengrenzen. Wie ist die Lage, was müsste passieren und welche Chancen oder Gefahren bietet die aktuell diskutierte Reform des Europäischen Asylsystems? Darüber werden wir im ersten Teil des Brunches reden.

Nach einer Pause kommen wir dann zum zweiten thematischen Block:

Jedoch nicht nur im Bereich Migration gibt es aktuell große Veränderungen, sondern auch im Bereich Energie und Klimapolitik. Deswegen freue ich mich, dass wir für die 2. Hälfte der Veranstaltung meinen Kollegen aus dem Europaparlament Michael Bloss begrüßen dürfen. Der European Green Deal ist das ambitionierteste Klimaschutzvorhaben das wir in Europa je hatten. Für die Umsetzung und Verteidigung dieser Klimaziele setzt sich Michael im Europäischen Parlament ein. Darunter fallen Verhandlungen zu CO2-Preisen, genauso wie das Ende des Verbrennermotors. Dank dieses Einsatzes konnten wir trotz eines kurzen Schluckaufs, dann endlich Ende März das Verbrenner-Aus feiern. Trotzdem müssen wir weiterhin für eine klimagerechte Zukunft der EU kämpfen, denn die Diskussionen zeigen, wie schwierig es ist, in klimapolitischen Fragen voranzukommen. Die Frage bleibt: Wie können wir Lösungen für ein klimagerechtes Europa schaffen?

Um die aktuellen Geschehnisse einzuordnen und über unsere Arbeit als Abgeordnete zu berichten, lade ich hiermit gemeinsam mit der LAG Europa zum Europabrunch am 22. April um 10 Uhr in Berlin ein. 

Das Programm: 

  1. Vortrag Erik Marquardt zur aktuelle Asyl- und Migrationspolitik – wo stehen wir, was wird gerade entschieden und was steht noch an 
  2. Anlässlich des Earth Days: Panel zur Europäischen Klimapolitik mit Michael Bloss und Helena Marschall von Fridays For Future

Ort der Veranstaltung: 

Kin Za, Krausnickstraße 23, 10115 Berlin

Datum und Uhrzeit: 

22.04.2023 

10 – 13 Uhr 

Anmeldung: 

Bitte meldet euch bis zum 20. April für eine vor Ort Teilnahme an. ANMELDUNG GESCHLOSSEN

Abstimmung über das Gemeinsame Europäische Asylsystem

Heute stimmten wir Mitglieder des Innenausschusses über die Parlamentspositionen zu vier Dossiers des im September 2020 von der Kommission vorgestellten Migrations- und Asylpakts ab. Alle vier wurden im Ausschuss angenommen. Konkret geht es um die Position des Europäischen Parlaments zur Screening-Verordnung, der geänderten Asylverfahrensverordnung, der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement und der Krisenverordnung. 

Die Verhandlungen waren langwierig und haben gezeigt, dass die aufgeheizte Debatte zu Migrationsthemen eine Einigung auf lösungsorientierte Positionen erschwert. Leider gibt es keinen Anlass zu glauben, dass radikale Asylrechtsverschärfungen die Situation für Schutzsuchende oder die Mitgliedstaaten und Kommunen verbessern. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass die Asylreform zu einer überbordenden Bürokratie, menschenrechtswidrigen Prozessen und einer stärkeren Überlastung der Aufnahmesysteme führt, als das aktuelle System.

Die Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems war eines der zentralen Projekte von Ursula von der Leyens bei ihrer Bewerbung zur Kommissionspräsidentin 2019. Damals habe ich diese Einschätzung des Paktes abgegeben. 

1 Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (AMMR)

Die Kommission schlägt in der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement vor, das derzeitige Dublin-System zu ersetzen und einen neuen Mechanismus zur Aufteilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten einzuführen. Ein Schwerpunkt des Vorschlags liegt auf einer Steigerung der Rückführungen. Das zentrale Problem des Dublin-Systems soll nicht gelöst werden – das Ersteinreiseland soll weiterhin für die Asylverfahren zuständig sein. Für diese Verordnung hat Berichterstatter Thomas Tobé (EVP) seinen Berichtsentwurf im Oktober vergangenen Jahres im Innenausschuss (LIBE) des Europäischen Parlaments vorgestellt. 

Der Standpunkt des Parlaments enthält viele positive Elemente und erhebliche Verbesserungen im Vergleich zum Kommissionsvorschlag – und wenn er wie vom Parlament vorgeschlagen umgesetzt wird, auch deutliche Verbesserungen gegenüber dem Status quo. 

Nach der Ankunft und Registrierung wird festgelegt, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist. Bei dieser  Zuweisung gibt es neue, zusätzliche Kriterien, durch welche die Staaten an den Außengrenzen entlastet werden sollen. Außerdem soll es ein verpflichtendes Solidaritätssystem geben, bei dem sich alle Staaten beteiligen. Die Kommission hat hier verschiedene Formen der “Solidarität” vorgeschlagen. Beim Solidaritätssystem in der Parlamentsversion werden Verbesserungen geschaffen, die dafür sorgen, dass eine Umsiedlung – also eine Aufnahme durch ein anderes EU-Land – als priorisiertes Verfahren angesehen wird.

Das wäre deutlich verlässlicher und effizienter als die Ad-hoc-Solidarität, die in den vergangenen Jahren wiederholt weitgehend scheiterte. Für uns Grüne ist die Forderung des Parlaments nach einer sofortigen Umverteilung der aus Seenot geretteten Menschen ein großer Erfolg. Dies könnte dazu beitragen, dass die grausame Verzögerung von Seenotrettung und Hafenblockaden beendet werden. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die AMMR die grundlegenden Probleme des Europäischen Asylsystems nicht ernsthaft löst, da es nach den Erfahrungen der letzten Jahre leider unrealistisch ist, dass EU-Staaten in der Asylpolitik Europa-, Menschen- oder Grundrechte so implementieren, dass man von einer schnellen Rückkehr zur Rechtstaatlichkeit ausgehen kann. Eine Implementierung des Parlamentsvorschlags zur AMMR würde aber zumindest einige praktische Verbesserungen bieten und hätte keine Nachteile. Deswegen habe ich dafür gestimmt. 

2. Asylverfahrensverordnung (APR)

2016 hat die Kommission einen Vorschlag für die Asylverfahrensverordnung veröffentlicht und obwohl das Parlament in 2018 seinen Bericht vorlegte, haben die Mitgliedstaaten keine Einigung erzielen können. Die 2020 vorgelegten Änderungen in der Asylverfahrensverordnung zielen nun darauf ab, die Mitgliedstaaten zur Anwendung von Grenzverfahren zu verpflichten und den Anwendungsbereich der Richtlinie deutlich zu erweitern. 

Der Kern des Vorschlags ist, dass ein großer Teil der Asylsuchenden für die Bearbeitung der Asylanträge in sogenannten Grenzverfahren an der Grenze bleiben soll. Diese Grenzverfahren sind keine Asylverfahren im eigentlichen Sinne. Dies kann, wie damals in Moria, zu Massenlagern an den Außengrenzen oder zur Schaffung von Haftzentren führen, wie sie in Griechenland auf den Inseln bereits als Pilotprojekte in Betrieb genommen wurden. 

Als Berichterstatter für Grenzverfahren habe ich einen Umsetzungsbericht für das Europäische Parlament geschrieben. Dabei wird deutlich, dass Grenzverfahren die Grund- und Verfahrensrechte von Asylsuchenden stark beschneiden und die angestrebten Ziele in den meisten Fällen nicht erreicht werden. Die Berichterstatterin für die Asylverfahrensverordnung, Fabienne Keller von den Liberalen hat ihre Position zur APR im Oktober 2021 im Innenausschuss vorgestellt. Gemeinsam mit den Sozialdemokraten und den Linken haben wir Grüne uns zu Beginn der parlamentarischen Beratungen klar gegen obligatorische Grenzverfahren ausgesprochen.

Der Standpunkt des Parlaments stellt zwar eine Verbesserung gegenüber dem Vorschlag der Kommission dar, enthält aber weiterhin Elemente, welche die Lage von Schutzsuchenden massiv verschlechtern würden. Vor allem die Anwendung einer Regelung zu Grenzverfahren könnte dazu führen, dass viele Menschen ohne angemessene Prüfung ihres Antrags an den Außengrenzen abgefertigt und zurückgeschickt werden. Ein aktuelles Beispiel aus Deutschland für die Problematik solcher Grenzverfahren ist der Fall des 35- Jährigen Mohammad D.,der aus Frankfurt am Main in den Iran abgeschoben wurde, obwohl man derzeit eigentlich nicht in den Iran abschieben darf.


Außerdem ist es schlicht nicht nachvollziehbar, wie so ein System vermeiden will, dass es zu einer Überlastung von Außengrenzstaaten kommt. Die Folge einer Umsetzung der Ausweitung von Grenzverfahren und Einführung zusätzlicher Verfahren würde deswegen dazu beitragen, dass die Außengrenzstaaten sich vom GEAS abwenden und vermutlich wieder zu Menschenrechtsverletzungen und anderen Abschreckungsmaßnahmen greifen.

Die Position des Parlaments widerspricht außerdem der Charta der Grundrechte und dem EuGH-Urteil in Fall Gnandi, da sie keine automatische aufschiebende Wirkung für erstinstanzliche Rechtsbehelfe vorsieht. Konkret besteht hier die Gefahr, dass Menschen in Drittländer abgeschoben werden, bevor ihr negativer Asylbescheid von einem Gericht geprüft wird. Damit besteht auch das Risiko, gegen den Grundsatz des Non-Refoulement zu verstoßen. Deswegen habe ich gegen die Asylverfahrensverordnung gestimmt. Zu beachten ist, dass ein Großteil des Verhandlungsmandats gegenüber dem Rat aus der Parlamentsposition von 2018 stammt. Damals haben wir für diese Position gestimmt.

3. Screening-Verordnung

Mit der Screening-Verordnung möchte die Kommission einen zusätzlichen Schritt für Asylsuchende einführen, bevor sie Zugang zum Asylsystem erhalten. Das Screening-Verfahren würde Mitgliedstaaten verpflichten, in einem kurzen Verfahren die Registrierung, Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen. Außerdem sollte die Entscheidung am Ende des Screening-Verfahrens laut Kommissionsvorschlag nicht juristisch angefochten werden können, was der willkürlichen und ungerechten Behandlung von Schutzsuchenden Vorschub leisten würde. Mit dem oben beschriebenen Grenzverfahren in der Asylverfahrensverordnung bestünde die Gefahr, dass Schutzsuchende lange in einem rechtlichen Niemandsland gehalten und auch lange eingesperrt bleiben. 

Die Screening-Verordnung ist das einzige Dossier des Pakts, das zum Schengen-Besitzstand gehört, aber mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem verbunden ist. Das Parlament befasst sich mit dem Dossier, seitdem die Berichterstatterin Birgit Sippel von der S&D ihren Bericht im November 2021 im Innenausschuss vorgestellt hat. Der Rat hat eine Position zum Screening verabschiedet und ist bereit, in die interinstitutionellen Verhandlungen einzutreten.

Screening beinhaltet den Vorschlag eines Grundrechts-Monitoring-Mechanismus an der Außengrenze, was sehr wichtig ist, um die aktuellen systematischen Verletzungen der Menschenrechte von Menschen auf der Flucht zu verhindern. 

Die Mitgliedstaaten wären verpflichtet, die an den Außengrenzen ankommenden Personen zu überprüfen und auch besonders vulnerable Personen darunter ausfindig zu machen, um diese angemessen zu unterstützen. 

In Verbindung mit einem Überwachungsmechanismus mit einem breiten Anwendungsbereich und hohen Unabhängigkeitsstandards würde dieses Verfahren zu weniger Chaos und weniger Menschenrechtsverletzungen, aber auch zu mehr Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit an den Außengrenzen führen. Außerdem sollen Prüfungen stattfinden, um potentielle Gefahren für Geflüchtete zu vermeiden und zum Beispiel gegen Menschenhandel und organisierte Kriminalität vorzugehen.

Ein effektives Screening-System würde dabei helfen, Schutzsuchende schnell zu registrieren, schnell zu verteilen und die aktuellen Menschenrechtsverletzungen wie Pushbacks oder Verschwindenlassen zu bekämpfen. 

Der Standpunkt des Parlaments zum Screening stellt unter dem Strich eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission dar und würde, wenn er wie vom Parlament vorgesehen umgesetzt wird, zu einer schnelleren Registrierung, kürzeren Inhaftierungen und besseren Standards an den Außengrenzen führen. Außerdem würde die Verordnung aus meiner Sicht eine wichtige Antwort auf die systematischen Verbrechen an den Außengrenzen liefern. Deswegen habe ich zugestimmt, meine Fraktion hat sich enthalten. 

4. Krisenverordnung 

Dank der Richtlinie zur temporären Aufnahme (sog. “Massenzustromrichtlinie” / TPD) haben wir ein EU-Instrument, das sich bei der Aufnahme von Millionen Ukrainer:innen in der EU seit der russischen Invasion in der Ukraine weitgehend bewährt hat. Der Vorschlag der Kommission in der  Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt sieht vor, eben diese Richtlinie zur temporären Aufnahme abzuschaffen, was in der momentanen Situation massive Komplikationen mit sich brächte.

Aber auch sonst ist diese Verordnung problematisch, weil die Kommission damit erreichen möchte, dass in Krisensituationen verschiedene Abweichungen von den Mindeststandards möglich sind, mit denen das Asylrecht weiter ausgehöhlt werden würde. Dabei müsste ein Mitgliedstaat die Kommission darum bitten, festzustellen, dass eine solche Krisensituation vorliegt. Wann eine Krise bestehen könnte, wird nicht näher definiert, aber in den einleitenden Bemerkungen wird die Lage an der türkisch-griechischen Grenze im März 2020 wie auch die Corona-Pandemie genannt. Durch die unklare Definition besteht die Gefahr, dass Mitgliedstaaten die Verordnung instrumentalisieren könnten, um das Asylrecht zu beschneiden.

Seit der Berichterstatter Juan Fernando López Aguilar (S&D) seine Position zu der Krisenverordnung dem Innenausschuss im November 2021 vorgelegt hat, fanden viele Diskussionen statt, um ein Gleichgewicht zwischen Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität in Krisensituationen (für uns Grüne vorrangig) und Ausnahmen von den Regeln des EU-Asylsystems unter normalen Umständen sicherzustellen.

Dank der Arbeit der progressiven Fraktionen finden sich in der Position des Parlaments einige gute Elemente: die verpflichtende Umverteilung von Schutzsuchenden im Krisenfall, die Beibehaltung der TPD, ein neues System der schnellen Anerkennung (prima-facie-Ansatz) für diejenigen, die mit klarem Schutzbedarf ankommen (wie Syrer:innen in den Jahren 2015-2016) und die zentrale Rolle für die Kommission bei der Einstufung als Krisensituation.

Im Standpunkt des Parlaments wurden jedoch auch schwerwiegende Ausnahmeregelungen von den Vorschriften festgelegt, die in einer Krisensituation eine lange Inhaftierung an der Außengrenze ermöglichen und die Situation der Asylbewerber:innen weiter verschlechtern. Obwohl ich die positiven Elemente sehe, habe ich mich der Stimme enthalten, weil die Ausnahmeregelungen meiner Meinung nach keine Lösung der jetzigen Situation an den EU-Außengrenzen darstellen, sondern das Problem verschlimmern.

Das Massensterben wird immer mehr zu einem politischen Versagen der EU

Am Mittwoch debattieren die Mitglieder des Europäischen Parlaments über die jüngsten Fälle von Menschen, die bei der Flucht über das Mittelmeer ertrunken sind. In den letzten Wochen wurde offensichtlich, dass Rettungen bewusst verzögert werden und dass viele Menschen gerettet werden könnten. So kam es am Sonntag zu einem Schiffsunglück, bei dem die italienischen Behörden mehr als 24 Stunden keine Rettung von einem Schiff in Seenot initiierten, obwohl Schiffe in der Nähe waren. 30 Menschen starben, nur 17 konnten gerettet werden. Mindestens 383 Menschen sind in diesem Jahr bereits auf der Flucht im Mittelmeer gestorben.

Das Massensterben im Mittelmeer wird immer mehr zu einem politischen Versagen der EU. Am Sonntag sind erneut 30 Menschen ertrunken, weil über mehr als 24 Stunden nach ihrem Notruf keine Rettung eingeleitet wurde. Es hätte viele Möglichkeiten gegeben, die Menschen rechtzeitig zu retten, aber die italienischen Behörden haben sie sterben lassen.

Opfer unterlassener Hilfeleistung

Die Menschen sind nicht nur zu Opfern von Bootsunglücken geworden, sie sind Opfer unterlassener Hilfeleistung. Wenn EU-Staaten den Tod von Menschen auf dem Mittelmeer für ihre politischen Ziele in Kauf nehmen, kann die EU auch gleich moralische Insolvenz anmelden. Die EU-Staaten sind nach internationalem Recht verpflichtet, Menschen in Seenot zu retten. Doch sie sollten auch stolz darauf sein, Menschenleben zu retten. Statt sich endlich ihrer Verantwortung zu stellen und Menschen in Seenot mit allen Möglichkeiten zu retten, werden Hilfsorganisationen schikaniert.

Das Sterben kann ein Ende haben. Neben der Seenotrettung muss es sichere und legale Fluchtwege, ein strukturiertes EU-Asylsystem, gerechtere Verteilung und eine ernsthafte Fluchtursachenbekämpfung geben. Die EU-Kommission muss ihre Blockade bei der Finanzierung von Seenotrettung aufgeben. Wer behauptet, das Sterben verhindern zu wollen, darf nicht die Mittelvergabe für Seenotrettung blockieren. Meine Rede im Parlament findet ihr hier.

Mehr als 60 Tote: “Die Menschen hätten gerettet werden können.“

Nach dem Unglück eines Bootes vor der Küste Kalabriens mit mehr als 200 Menschen an Bord geht die Suche nach Überlebenden weiter. Mehr als 60 Leichen wurden bereits geborgen. 

Das Boot hat in der Türkei abgelegt, Griechenland umfahren, weil Geflüchtete dort illegal zurückgewiesen und misshandelt werden, und das hunderte Kilometer entfernte Italien angesteuert. Lange vor dem Unglück wusste Frontex bereits von dem Boot, aber es wurde keine koordinierte Rettung eingeleitet. Die Menschen hätten gerettet werden können, es sind unsere Toten.

Durch die Europäische Abschottungspolitik müssen nicht weniger Menschen fliehen, sie nehmen nur immer gefährlichere Wege. Doch statt die Politik zu ändern und die Asylpolitik menschenwürdig zu organisieren, geht das Chaos und das Sterben weiter. Es bringt nichts, mit allen Fingern auf andere zu zeigen und so zu tun, als hätte Europa mit diesen Unglücken nichts zu tun. Die Schlepperbanden sind kriminell, doch unsere Antwort darf nicht länger sein, noch größere Verbrechen zu verüben und Tote in Kauf zu nehmen.

Es ist beschämend, dass Menschen ertrinken, weil dadurch andere von der Flucht abgeschreckt werden sollen. Allein in diesem Jahr sind schon mindestens 295 Menschen auf der Flucht im Mittelmeer gestorben – und es ist noch nicht einmal März.

Rettungsrufe werden ignoriert

Auf Seenotrufe wird vielfach nicht mehr reagiert. Wenn Frontex-Flugzeuge Boote in Seenot finden, informiert die Grenzschutzagentur nicht mehr die umliegenden Schiffe, die schnell retten könnten, sondern lässt libysche, islamistische Milizen die Menschen in Lager bringen, in denen Frauen vergewaltigt und Männer gefoltert werden.

Dass EU-Staaten keine Seenotrettungsmission finanzieren, ist beschämend. Dass Staaten wie Italien die zivile Seenotrettung dafür angreifen, dass sie diese Lücke füllen, ist ein Skandal. Die italienische Regierung muss aufhören, Seenotrettungs-NGOs zu schikanieren. 90% der Menschen kommen in Italien ohne Hilfe von zivilen Seenotrettungsorganisationen an Land.

Der Seenotrettung wird vorgeworfen, dass durch sie mehr Menschen nach Europa kommen. In dem konkreten Fall stimmt das, denn die Männer, Frauen und Kinder hätten durch die Seenotrettung lebend in Europa ankommen können. Nun liegen ihre Leichen an italienischen Stränden.

Wir brauchen eine ernsthafte Fluchtursachenbekämpfung, eine faire und solidarische Verteilung von Geflüchteten in der EU und sichere und legale Fluchtwege in die Europäische Union. Wenn die EU-Staaten das nicht verstehen, werden auch in diesem Jahr noch hunderte Menschen auf dem Mittelmeer ertrinken und das wäre eine europäische Schande.”

Der Ruf nach neuen Zäunen ist die Kapitulation vor den echten Herausforderungen

Der Europäische Rat befasste sich bei seiner Sondertagung mit Flucht und Migration. Der Schwerpunkt liegt dabei nicht zum ersten Mal auf Maßnahmen zur Symptombekämpfung, Abschottung und Externalisierung. Die Verhandlungen zum neuen Europäischen Asylpakt erwecken derweil weiterhin nicht den Eindruck, am Ende eine Lösung für die Misshandlungen von Geflüchteten an den Außengrenzen und die mangelnde Solidarität unter den Mitgliedstaaten anzubieten. Mein Briefing zum aktuellen Verhandlungsstand des Asylpaktes im Kontext des EU-Sonderrates findet ihr hier.

Die meisten EU-Mitgliedstaaten setzen in der Migrationspolitik vor allem auf Symbole und Symptombekämpfung. Die Folgen sind Chaos an den Außengrenzen, Menschenrechtsverletzungen und ein ungeordnetes, unwürdiges Asylsystem in weiten Teilen Europas. Statt die Zahl der Geflüchteten durch ernsthafte Fluchtursachenbekämpfung zu reduzieren, wird auf Abschottung, Abschiebung und Abschreckung gesetzt. Das führt in mehreren EU-Staaten inzwischen zu systematischen Verbrechen gegen Geflüchtete.

Zäune halten niemanden davon ab zu fliehen

Insbesondere die Konservativen sollten sich nicht in Scheindebatten verlieren. Der Ruf nach immer neuen Zäunen gegen eine angeblich ungeschützte Außengrenze verunsichert die Bevölkerung. Zäune halten niemanden davon ab zu fliehen. Wer schutzberechtigt ist oder nicht, sollte kein Stacheldrahtzaun entscheiden, sondern ein rechtsstaatliches Verfahren. Wer nach neuen Zäunen ruft, sollte dabei auch erklären, dass Zäune nicht dazu beitragen, dass die EU-Staaten weiterhin Asylanträge von Menschen an Zäunen entgegennehmen müssen. Wenn wir wissen wollen, wer zu uns kommt, sollten zuerst die Pushbacks aufhören, denn sie führen dazu, dass kaum jemand registriert wird.

Weder neue Zäune noch der Migrationspakt werden die EU-Staaten davor bewahren, ihre Verantwortung für eine humane und geordnete Asylpolitik endlich ernst zu nehmen. Wer nur nach neuen Zäunen ruft, kapituliert vor den eigentlichen Herausforderungen unserer Zeit. Statt den Kampf gegen Asylsuchende auf immer unmenschlichere Ebenen zu heben, müssen die  EU-Staaten endlich Verantwortung übernehmen – bei der Verteilung von Schutzsuchenden in Europa, bei der Seenotrettung im Mittelmeer und bei der Fluchtursachenbekämpfung.

Anfrage an die Kommission zu Pushbacks von Italien nach Griechenland

Vor einer Woche hat Lighthouse Reports einen Bericht veröffentlicht, in dem es um die Ergebnisse ihrer Recherche zu Pushbacks auf Touristenfähren von Italien nach Griechenland geht. Sie fanden Beweise, dass Asylsuchende, darunter auch Kinder, in inoffiziellen Gefängnissen – zum Teil mit Handschellen – während der Überfahrt im Bauch von Passagierschiffen festgehalten werden. SRF und ARD Monitor waren auch an der Recherche beteiligt und haben darüber in Fernsehbeiträgen berichtet. 

Am 25. Januar habe ich, gemeinsam mit fünf anderen grünen Abgeordneten, der Europäischen Kommission eine schriftliche Anfrage dazu gestellt. Ich möchte erfahren, inwieweit diese illegalen Pushbacks von Italien nach Griechenland mit dem EU-Asylrecht vereinbar sind, und welche Nachuntersuchungen von der Kommission aus geplant sind, um diesem Tatbestand nachzugehen. Eine weitere Frage geht um das bilaterale Rückübernahmeabkommen zwischen Italien und Griechenland aus dem Jahr 1999 und ob dieser Vertrag überhaupt dem EU Besitzstand entspricht. 

Meine gesammelten schriftlichen Anfragen an die Kommission und die Antworten findet ihr hier.

Meine Anfrage

Lighthouse Reports hat zusammen mit SRF, ARD Monitor, Al Jazeera, Il Domani und Solomon am 18. Januar 2023 einen Bericht veröffentlicht, der die Praktik der illegalen Pushbacks auf Passagierschiffen von Italien nach Griechenland dokumentiert. Beweise zeigen, dass Asylsuchende, die von italienischen Behörden in adriatischen Häfen aufgegriffen werden, bei ihrer Ankunft kein Asyl beantragen können, sondern im Hafen festgehalten und dann nach Griechenland zurückgeschoben werden. Berichten von Personen afghanischer, syrischer oder irakischer Herkunft zufolge wurden sie während ihrer Abschiebung von Italien nach Griechenland in abgetrennten Einrichtungen auf Passagierschiffen inhaftiert, mit Handschellen gefesselt und auf engem Raum eingesperrt. 

  1. Inwiefern ist diese Praxis nach Ansicht der Europäischen Kommission mit dem asylrechtlichen EU acquis vereinbar?
  2. Ist das bilaterale Rückübernahmeabkommen zwischen IT und GR mit dem EU acquis vereinbar?
  3. Welche Folgemaßnahmen gedenkt die Europäische Kommission im Anschluss an den oben genannten Bericht zu ergreifen?

Tag der Migration 2022

Am 18. Dezember 1990 wurde die UN-Wanderarbeitnehmerkonvention von der UN-Vollversammlung angenommen. Sie ist der primäre internationale Standard, mit dem Regierungen ihre nationalen gesetzlichen Schutzmechanismen messen sollten. Deutschland hat die Konvention leider noch nicht ratifiziert.

BIPoC aus der Ukraine willkommen?

Am 10. Dezember 2022 habe ich gemeinsam mit PxP Embassy e. V.  eine Konferenz über die Situation der Drittstaatsangehörigen in Deutschland und den Bundesländern veranstaltet. Den Livestream findet ihr hier. Wir haben zusammen mit Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, der Politik, sowie betroffenen BIPoC Menschen aus der Ukraine über die aktuelle Situation diskutiert, sowie über mögliche Lösungsansätze und Zukunftsperspektiven. 

Die EU hat 4,7 Millionen Geflüchtete aufgenommen 

Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine haben sich mittlerweile über eine Million Menschen in Deutschland in Sicherheit bringen können. Durch die erstmalige Aktivierung der “Massenzustromrichtlinie” des Europäischen Rates hat die EU eine gemeinsame Lösung für Menschen auf der Flucht vor dem Krieg schaffen können, damit sie schnell und unbürokratisch eine sichere Aufenthaltsperspektive und Versorgung haben. Diese Richtlinie zum temporären Schutz existiert bereits seit 2001, wurde vorher jedoch noch nie aktiviert. Die Richtlinie ermöglicht Geflüchteten einen unbürokratischen Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung, Arbeitsmarktzugang und freier Wohnortwahl. Dank ihrer Anwendung gilt die Dublin-Verordnung nicht, wodurch Geflüchtete nicht wie sonst einen Asylantrag in dem Land stellen, wo sie als erstes einreisen, sondern sie können sich frei in der EU bewegen. Dies ist ein großer Erfolg für die EU und zeigt, dass, wenn politischer Wille vorhanden ist, schnell unkomplizierte Lösungen gefunden werden. Die EU hat einen enormen Kraftakt vollbracht und über 4,7 Millionen Menschen aus der Ukraine aufgenommen.

Drittstaatsangehörige werden ausgeschlossen 

Eine Personengruppe ist dabei jedoch ausgenommen worden: die sogenannten  Drittstaatsangehörigen. Für diese Menschen ohne ukrainischen Pass aber mit Wohnsitz in der Ukraine wurden andere Regelungen geschaffen – viele sollen abgeschoben werden. Sie werden vom temporären Schutz für Kriegsvertriebene ausgeschlossen, und das, obwohl sie vor demselben Krieg fliehen mussten. Laut IOM sind unter den fast fünf Millionen Geflüchteten ca. 500.000 Drittstaatsangehörige, welche aus der Ukraine geflohen sind. Sie haben oft sehr andere Erfahrungen gemacht als ukrainische Geflüchtete und mussten bereits an den Grenzen traumatische rassistische und diskriminierende Erfahrungen machen. Viele von ihnen wurden als einzige PoC aus Zügen rausgezogen und ihnen wurden Grenzübertritte verweigert. Denn die Massenzustromrichtlinie sieht primär den Schutz von ukrainischen Staatsangehörigen vor, jedoch gibt es eine explizite Empfehlung des Rates den Kreis der Schutzberechtigten auch auf Drittstaatsangehörige und Staatenlose auszuweiten. Da die EU jedoch keinen Aufenthaltsstatus für Geflüchtete vergeben kann, müssen die nationalen Behörden die Richtlinie in Nationales Recht umsetzen; in Deutschland ist das das BMI. 

Umsetzung der Massenzustromrichtline in Deutschland

Mit der Anwendung des Paragraphen 24 Aufenhaltsrecht hat Deutschland die Massenzustromrichtline fast 1:1 umgesetzt; außer der Empfehlung, den Personenkreis der Schutzberechtigten auch auf Drittstaatsangehörige und Staatenlose auszuweiten. Drittstaatsangehörige können sich auch für temporären Schutz bewerben, jedoch wird, anders als bei Ukrainer:innen, geprüft, ob sie in ihr Herkunftsland sicher zurückkehren können, unabhängig davon, ob ihr Lebensmittelpunkt in der Ukraine lag oder nicht. Wird entschieden, dass eine Rückkehr ins Herkunftsland möglich ist, bekommen Betroffene einen negativen Aufenthaltsentscheid und sind somit Ausreisepflichtig. Ihnen droht die Abschiebung und Illegalisierung, obwohl sie vor dem gleichen Krieg wie alle anderen geflohen sind 

Die Niederlande macht es anders

Die meisten EU Länder hab die Massenzustromrichtline ähnlich umgesetzt wie Deutschland. Dass es jedoch auch anders geht sieht man am Beispiel der Niederlande: hier fällt auch jede:r, der/die nur einen temporären Aufenthaltstitel in der Ukraine hatte, wie zum Beispiel Student:innen-Visa, unter den Schutz der Massenzustromrichtline. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen und eine rassistische Einteilung von zwei Klassen an Geflüchteten kreiert. Es sollte eigentlich gleiches Recht für alle Menschen gelten, die vor dem selben Krieg in der Ukraine fliehen. 

Weil eine Regelung vom Bund ausbleibt, kreiert Berlin eine Übergangslösung 

Die Berliner Landesregierung, sowie Hamburg und Bremen, hat versucht eine Übergangslösung für Drittstaatsangehörige zu schaffen. Durch eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts von 90 Tagen auf weitere sechs Monate sollen Drittstaatsangehörige die Möglichkeit bekommen, die Qualifikationen für andere Visa zu erfüllen, z.B.: Studierendenvisa. Dies ist bereits ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch ist der Zeitraum zu gering, um für viele Menschen eine echte Chance auf einen anderen Aufenthaltstitel zu sein. Für ein Studierenden-Visa ist zum Beispiel ein Sprachniveau C1 nötig, sowie ein Sperrbetrag von ca. 10.000€, schwer zu schaffen in sechs Monaten. Außerdem haben unsere Diskussionen gezeigt, dass hier eine enorme Differenz zwischen politischem Willen und der Realität auf den Behörden herrscht.

Behördenwahnsinn

Betroffene beschreiben ein Hin- und Hergeschicke von Behörde zu Behörde, Mitarbeitende, die nicht auf dem neuesten Stand der Regularien sind und Abschiebebescheide, die zugestellt werden, obwohl eine Verlängerung um sechs Monate bereits ausgestellt wurde. Außerdem werden oftmals Unterlagen im Original gefordert, welche jedoch durch die Flucht verloren gegangen sind oder nicht zu beschaffen sind, da die ukrainischen Behörden nicht wie sonst arbeiten; Kopien und Scans werden oft nicht akzeptiert. Würde man §24 für alle Geflüchteten aus der Ukraine anwenden, würden enorm viele Ressourcen auf den Seiten der deutschen Behörden und NGOs frei werden. Diese könnten die Geflüchteten bei ihrer Ankunft und Integration unterstützen,  anstatt ihre Energie für die Navigierung im bürokratischen Dschungel zu verbrauchen. Außerdem würde es für die Menschen, die gerade vor einem Krieg geflohen sind, eine große Reduktion der psychischen Belastung bedeuten, sowie Ihnen die Chance geben, in Deutschland anzukommen. Jian Omar, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, hat uns jedoch auf dem Panel klargemacht, dass es sich gerade jetzt schon für eine Anschlusslösung stark macht im Landtag. Misbah Khan und Hakan Demir, Mitglieder des Bundestages, haben zugesichert, dass sie auf Bundesebene weiter Druck machen werden, damit eine Lösung für die Situation gefunden werden kann. 

Doppelstandard – Warum?

Laut UNHCR haben 4,776,606 Menschen sich für vorübergehenden Schutz in EU Ländern registriert. Deutschland hat davon über eine Millionen  Geflüchtete aufgenommen. Laut BMI sind davon ca. 29.000 Drittstaatsangehörige. Das bedeutet, dass keine 3% der Menschen aus der Ukraine in Deutschland Drittstaatsangehörige sind. Wir reden hier also von einer sehr geringen Anzahl an Menschen, für die das Leben sehr sehr schwer gemacht wird. Außerdem sind die meisten davon Studierende in der Ukraine gewesen. Viele von Ihnen im medizinischen Bereich – ein Bereich, der dringend Fachkräfte braucht.  Man fragt sich also, warum man hierbei unterscheiden muss. Eine Übersicht über das Programm, die Gäste und die Inhalte findet ihr hier. Die Konferenz wurde live übertragen und aufgezeichnet

BIPoC aus der Ukraine – Willkommen? – Konferenz: Dezember 2022

Gemeinsam mit PxP Embassy e.V. veranstalte ich am 10. Dezember 2022 in Berlin eine Konferenz, um über die Situation der sogenannten Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine in Deutschland zu sprechen. Wir wollen zusammen mit Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, der Politik, sowie betroffenen BIPoC Menschen aus der Ukraine über die aktuelle Situation diskutieren. Das Programm findet ihr hier. Der Live stream ist hier.

Wir fordern die Gleichbehandlung aller aus der Ukraine geflohenen Menschen.            

Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine haben sich mittlerweile über eine Million Menschen in Deutschland in Sicherheit bringen können. Durch die erstmalige Aktivierung der sog. “Massenzustromrichtlinie” des Europäischen Rates hat die EU eine gemeinsame Lösung für Menschen auf der Flucht vor dem Krieg schaffen können, damit sie schnell und unbürokratisch eine sichere Aufenthaltsperspektive und Versorgung haben.


HERAUSFORDERUNG

Eine Personengruppe ist dabei jedoch ausgenommen worden: die sogennanten Drittstaatsangehörigen, meistens BIPoC (Black, Indigenous and People of Colour). Für diese Menschen ohne ukrainischen Pass, aber mit Wohnsitz in der Ukraine wurde eine andere Regelung geschaffen; sie sollen abgeschoben werden. Sie werden vom temporären Schutz für Kriegsvertriebene ausgeschlossen, und das, obwohl sie vor demselben Krieg fliehen mussten. Einige Bundesländer, z.B. auch Berlin, haben mit eigenen Regelungen versucht, auch diesen Menschen einen Weg in eine sichere Bleibeperspektive in Deutschland zu ermöglichen. Viele von ihnen haben in der Ukraine studiert, ihnen soll mit der Berliner Überbrückungsregelung u.a. ermöglicht werden, die Voraussetzungen für andere Visa in Deutschland erfüllen zu können. Doch auch hier sind einige Barrieren und Hürden noch gegeben. Zum Beispiel läuft die Regelung in Berlin bereits im Februar aus und aktuell ist nicht geklärt, wie es für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine danach weitergehen soll.

EVENT

Sei dabei, um mit betroffenen Personen und über die Situation der Drittstaatsangehörigen in Deutschland und den Bundesländern zu diskutieren. Wir wollen zusammen mit Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, der Politik, sowie betroffenen BIPoC Menschen aus der Ukraine über die aktuelle Situation sprechen.

WIR STREAMEN DAS GANZE LIVE

Da es leider nur begrenzte Kapazität vor Ort gibt, werden wir die Veranstaltung live streamen. Ihr könnt sie also auf verschiedenen Channeln live verfolgen und auch Fragen an die Panelisten stellen. Der Link zum Livestream ist hier.

BE A PEACE OF IT!

Solidarische Grüße

Erik Marquardt & PxP Embassy e.V.

DE