Menschenunwürdige Bedingungen an der kroatischen EU-Außengrenze
Anfang August habe ich die bosnische Stadt Bihać an der EU-Außengrenze besucht und dort Bedingungen gesehen, die absolut menschenunwürdig sind. Der Ort ist zu einem Flaschenhals für Schutzsuchende geworden, weil sie von hier aus nicht weiterkommen. In Bihać sieht man überall auf der Straße obdachlose Geflüchtete, weil es nicht ausreichend Platz in den Unterkünften gibt.
Noch schlimmer ist die Situation in dem informellen Lager Vučjak, dass sich auf einer ehemaligen Müllhalde mitten im Nirgendwo befindet. Die Menschen werden von der Polizei wie Vieh nach oben getrieben, umgeben von Moskitos und Landminen. In viel zu kleinen Zelten sind viel zu viele Männer zusammengepfercht, Selbst das Wasser wurde inzwischen dort abgestellt. Das rote Kreuz verteilt noch kleine Lunchpakete, aber die reichen nicht aus. Medizinische Versorgung gibt es dort nicht mehr, nachdem ein Team von Freiwilligen um den deutschen Fotografen Dirk Planert des Landes verwiesen wurde. Der Grund: Sie hatten keine Arbeitserlaubnis. Man kann aber auch keine Arbeitserlaubnis bekommen, weil es kein offizielles Lager ist. Die Bedingungen dort sind so schlecht, dass IOM und UNHCR nicht tätig werden wollen, weil sie sagen, das käme einer Anerkennung des Lagers gleich. Dabei sollte es dieses Lager überhaupt nicht geben.
Obwohl Minderjährige einen besonderen Schutz genießen, werden auch Kinder in Vučjak eingeschlossen. Ich habe mit einem Elfjährigen gesprochen, der mir erzählt hat, dass er mit Gewalt von der kroatischen Grenzpolizei nach Bosnien-Herzegowina zurückgebracht wurde. Was soll ich diesem elfjährigen Kind über die Wertegemeinschaft EU erzählen?
Die kroatische Polizei darf die Schutzsuchenden nicht einfach nach Bosnien-Herzegowina zurückschicken. Wer über die Grenze in die EU kommt, hat das Recht darauf, einen Asylantrag zu stellen. Doch dieses Recht wird im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten. Ein Bericht von Amnesty International dokumentiert, wie die kroatische Polizei die Menschen misshandelt. Außerdem wird ihnen ihr Geld abgenommen, ihre Handys zerstört und manchen werden auch die Schuhe weggenommen. Das sind keine Exzesse einzelner Polizeibeamter. Das ist systematische und von oben angeordnete Gewalt. Einzelne Polizeibeamte richteten sich bereits an kroatische Medien und sagten, dass ihnen mit Sanktionen gedroht wird, wenn sich weigern, mit dieser Brutalität gegen Geflüchtete vorzugehen.
Es wäre die Aufgabe der EU-Kommission, diesen täglichen Rechtsbruch klar und deutlich zu benennen und neben dem Grenzschutz auch für die Einrichtung einer unabhängigen Kontrollinstanz an der Grenze zu sorgen. Doch die Kommission verschließt bislang die Augen. Als Ursula von der Leyen kurz nach ihrer Wahl zur Kommissionspräsidentin nach Kroatien reiste, hat sie den täglichen Rechtsbruch an der EU-Außengrenze nicht angesprochen. Die Kommission sprach sich zudem dafür aus, Kroatien in den Schengenraum aufzunehmen. Auch ich möchte, dass Kroatien bald Mitglied des Schengenraums wird. Aber ich möchte auch, dass wir davor dafür sorgen, dass grundlegende Menschenrechte an der kroatischen EU-Außengrenze eingehalten werden. Kroatien wird am 1. Januar die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen und der harte Winter naht für die Menschen in Vučjak und Bihać.
Die Kritik habe ich mit anderen Abgeordneten in einem Brief an die Kommission zum Ausdruck gebracht. Wir haben sie aufgefordert, sich für eine Verbesserung der Situation einzusetzen.
Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um eine schnelle Lösung zu finden und zu verhindern, dass Menschen dort an unserer Außengrenze erfrieren. Diese Lage verdient mehr Aufmerksamkeit. Wir müssen Bosnien-Herzegowina dabei helfen, die Menschen menschenwürdig unterzubringen, wir müssen aber auch fordern, dass Bosnien-Herzegowina an einer nachhaltigen Lösung arbeitet. Außerdem müssen die rechtswidrigen und gewaltvollen Abschiebungen durch die kroatische Grenzpolizei aufhören.
Jeder Mensch verdient, unabhängig von seinem Pass, eine würdige Behandlung und in Europa hat jeder Mensch das Recht auf ein rechtstaatliches Asylverfahren.