Anfrage: Lage an der Grenze zwischen der Türkei und der EU

Um als Europaabgeordneter meine parlamentarische Kontrollfunktion ausüben zu können, habe ich die Möglichkeit, Anfragen an die EU-Kommission stellen. Die Kommission muss diese Fragen beantworten.
Am 04.03.2020 habe ich der Kommission folgende Fragen gestellt:

Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-001313/2020 an die Kommission

Betrifft: Lage an der Grenze zwischen der Türkei und der EU

Seit der Entscheidung der Türkei, ihre Grenzen am Freitag, dem 28. Februar, zu öffnen, verschlechtert sich die Situation an der Grenze zwischen der Türkei und der EU. Offizielle Stelle haben mitgeteilt, dass ein vierjähriger syrischer Junge in den Gewässern vor Lesbos starb, und Journalisten berichten, dass ein syrischer Flüchtling von Grenzschutzbeamten erschossen wurde. Darüber hinaus hat die griechische Regierung einen Beschluss verkündet, dem zufolge die Abschreckung an der Grenze zu erhöhen und neue Asylanträge einen Monat lang zu blockieren seien. Das UNHCR schätzt, dass am 1. und 2. März etwa 1200 Personen auf den Ostägäischen Inseln angekommen sind.

Die – wenn auch vorübergehende – Aussetzung des Rechts auf die Beantragung von Asyl und jede Verletzung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung sind nach der Genfer Konvention, der Charta der Grundrechte und dem Vertrag über die Europäische Union rechtswidrig.

1.    Was wird die Kommission tun, um zu gewährleisten, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten dem internationalen Asylrecht und dem Asylrecht der EU Rechnung tragen?

2.    Wird sie sich mit der mutmaßlichen Anwendung von Gewalt an der Grenze zwischen der EU und Griechenland befassen, einschließlich des Einsatzes von Tränengas und der exzessiven Anwendung von physischer Gewalt durch Grenzschutzbeamte gegen Asylsuchende?

3.    Welche Maßnahmen wird die EU in Abstimmung mit internationalen Organisationen, einschließlich des UNHCR und der IOM, ergreifen, um den Druck auf die Mitgliedstaaten der ersten Einreise zu mindern?

P-001313/2020

Antwort von Kommissarin Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission:

Nach Artikel 4 des Schengener Grenzkodexes[1] müssen die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Grenzkontrollen unter Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union im Zusammenhang mit dem Zugang zu internationalem Schutz und des Grundsatzes der Nichtzurückweisung handeln.

Die Kommission nimmt alle Vorwürfe über den Einsatz von Gewalt an den EU-Außengrenzen ernst und geht davon aus, dass die griechischen Behörden in sämtlichen Fällen Ermittlungen einleiten. Obgleich die Mitgliedstaaten dafür zuständig sind, zu bestimmen, welche Maßnahmen zur Verhinderung unbefugter Grenzübertritte geeignet sind, muss die Anwendung von körperlicher Gewalt gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. Die Kommission unterstützt die griechischen Behörden dabei, Spannungen zu deeskalieren sowie Ruhe und Ordnung an der Grenze wiederherzustellen.

Am 4. März 2020 hat die Kommission einen Aktionsplan für Sofortmaßnahmen zur Unterstützung Griechenlands[2] vorgelegt. Zu den jüngsten Erfolgen der Initiative zählen die koordinierte Umsiedlung von rund 1600 unbegleiteten Minderjährigen aus Griechenland in andere Mitgliedstaaten und die im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19-Virus erfolgte Verlegung von 1000 schutzbedürftigen Migranten von Hotspots in lokale Hotels. Darüber hinaus wird der neue Migrations- und Asylpakt Vorschläge für eine weitreichende Solidarität mit den Mitgliedstaaten der ersten Einreise beinhalten. Die Kommission arbeitet in dieser Hinsicht auch weiterhin eng mit internationalen Organisationen zusammen, insbesondere mit der Internationalen Organisation für Migration und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, die nach wie vor eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der EU-Hilfsmaßnahmen für Migranten und Flüchtlinge innehaben.


[1] Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)

[2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_384

Anfrage: Verwendung der EU-Hilfe für Griechenland und Italien im Asylbereich

Um als Europaabgeordneter meine parlamentarische Kontrollfunktion ausüben zu können, habe ich die Möglichkeit, Anfragen an die EU-Kommission stellen. Die Kommission muss diese Fragen beantworten.
Am 04.03.2020 habe ich von der Kommission Antworten auf folgende Fragen bekommen:

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004414/2019 an die Kommission

Betrifft: Fragen zur Verwendung der EU-Hilfe für Griechenland und Italien im Asylbereich im Anschluss an den Bericht Nr. 24/2019 des Europäischen Rechnungshofs

In seinem Prüfungsbericht vom 13. November 2019 über die Unterstützung der Europäischen Union für Griechenland und Italien im Asylbereich wies der Europäische Rechnungshof auf eine erhebliche Diskrepanz zwischen den angegebenen Zielen und den erzielten Ergebnissen hin, insbesondere in Bezug auf dringende Umsiedlungen und langwierige Asylverfahren Die von der EU bereitgestellten Mittel scheinen unangemessen verteilt zu sein, was zu menschenunwürdigen Lebensbedingungen in den Hotspots führt

  1. Wie erklärt die Kommission die Diskrepanzen zwischen Zielen und Ergebnissen und wie beabsichtigt sie, hier Abhilfe zu schaffen?
  2. Wie erklärt sie, warum Frontex-Bedienstete in unterbesetzte Hotspots entsandt werden, während es anderen in erheblichem Umfang an Ressourcen mangelt, und wie erklärt sie, dass das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) unterbesetzt ist, während Frontex über genügend Personal verfügt oder sogar überbesetzt ist?
  3. Trotz ihres Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments wurde mehreren Abgeordneten der Zugang zu den griechischen Hotspots verwehrt, obwohl diese aus dem EU-Haushalt finanziert wurden, für den das Parlament zuständig ist. Wie erklärt die Kommission, warum es den Mitgliedern des Europäischen Parlaments nicht möglich ist, die Situation vor Ort und die Verwendung von EU-Mitteln festzustellen, und was wird sie vorschlagen, damit alle Mitglieder des Europäischen Parlaments Zugang zu allen Aufnahmeeinrichtungen haben, die EU-Mittel erhalten?

E-004414/2019 (04.03.2020)
Antwort von Kommissarin Ylva Johansson
im Namen der Europäischen Kommission:

Die Kommission kann den Schlussfolgerungen der Damen und Herren Abgeordneten zum Bericht Nr. 24/2019 des Europäischen Rechnungshofs vom 13. November 2019 nicht zustimmen und verweist auf ihre schriftliche Stellungnahme zu einzelnen Punkten des Berichts[1].

Während das Management der Außengrenzen und der Asylverfahren in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, war und ist die Unterstützung der Kommission und der EU-Agenturen seit 2015 von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der Migrationssteuerung in Griechenland und Italien.

Wie in der Antwort der Kommission dargelegt, hat das Hotspot-Konzept dazu beigetragen, die Registrierung, Identifizierung und Sicherheitsüberprüfung der Migranten unter schwierigsten und sich ständig ändernden Umständen zu verbessern. Die Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien (unter Beteiligung von 25 Mitgliedstaaten), in deren Rahmen nahezu 100 % der für eine Umsiedlung in Betracht kommenden und registrierten Personen umgesiedelt wurden, war ein Zeichen europäischer Solidarität[2].

Die Kommission ist nun für die Bereitstellung operativer und finanzieller Unterstützung der unter Druck stehenden Mitgliedstaaten besser gerüstet und hat Griechenland und Italien in beispielloser Weise unterstützt[3].

Die Kommission schließt sich den Empfehlungen des EuRH in seinem Bericht an und arbeitet bereits an ihrer Umsetzung.

Mit der Entsendung von Beamten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Kommission eine flexible Kombination aus ständigen und mobilen Teams, damit Ausschiffungen effizient abgedeckt werden können[4]. Das Personal des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) wird seit 2015 erheblich verstärkt und in den kommenden Jahren auf bis zu 500 Mitarbeiter aufgestockt, sofern die Agentur gemäß der vorgeschlagenen Verordnung über die Asylagentur vergrößert wird[5].

[1] Sonderbericht Nr. 24/2019: Zeit für raschere Maßnahmen zur Beseitigung der Unterschiede zwischen Zielen und Ergebnissen siehe die Antwort der Kommission, veröffentlicht auf der Website des Rechnungshofs unter https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=52087.
[2] Siehe Antwort der Kommission, S. 10 ff.
[3] Siehe https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/201909_managing-migration-eu-financial-support-to-greece_en.pdf und https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/201905_managing-migration-eu-financial-support-to-italy_en.pdf.
[4] Siehe Antwort der Kommission, S. 3 f.
[5] Siehe auch EASO-Pressemitteilung vom 7. Januar 2020: https://www.easo.europa.eu/news-events/easo-operations-double-size-year.  

Anfrage: Angriff auf Rettungsschiff Alan Kurdi durch libysche Milizen

Um als Europaabgeordneter meine parlamentarische Kontrollfunktion ausüben zu können, habe ich die Möglichkeit, Anfragen an die EU-Kommission stellen. Die Kommission muss diese Fragen beantworten.
Am 28.02.2020 habe ich von der Kommission Antworten auf folgende Fragen bekommen:

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003535/2019 an die Kommission

Betrifft: Angriff auf Rettungsschiff Alan Kurdi durch libysche Milizen

Männer haben Warnschüsse abgegeben und mit ihrem Bordgeschütz gedroht. Das brachte nicht nur die Crew der Alan Kurdi, sondern auch rund 90 in Seenot befindliche Menschen in Gefahr. Die libyschen Schiffe hatten keine Bootskennung.
Auch liegen Informationen vor, dass Abd Al-Rahman Al-Milad, genannt Al Bija, der auf einer EU-Sanktionsliste wegen Beteiligung an Menschenschmuggel geführt wird, erneut die Leitung der Küstenwache von Zawiya übernommen hat.

1. Kann ausgeschlossen werden, dass die am Angriff beteiligten Milizen oder die regionale Einheit der libyschen Küstenwache in Zawiya von der EU finanziert oder ausgebildet werden bzw. ist überhaupt nachvollziehbar, welche Mittel an welche Küstenwache fließen?

2 . Welche Erkenntnisse hat die Kommission über die an dem Übergriff beteiligten Milizen, und was wurde unternommen, um beispielsweise eine andere libysche Küstenwache zu Ermittlungen in dem Fall zu drängen?

3. Nach einem neuen Dekret der Regierung in Tripolis sollen NGO-Schiffe, die in libyschen Gewässern agieren, künftig eine Genehmigung bei den libyschen Behörden einholen. Wie wird die Kommission dazu beitragen, dass die libyschen Behörden dieses Dekret mit internationalem Recht in Einklang bringen und nicht auf internationalen Gewässern, also beispielsweise in ihrer Seenotrettungszone anwenden?

E-003535/2019
Antwort von Frau Johansson
im Namen der Europäischen Kommission:

Die Kommission hat es immer als Priorität angesehen, die Kapazitäten der Partnerländer zu unterstützen und damit die Such- und Rettungsdienste zur Seenotrettung zu verbessern. Eine angemessene Steuerung der Migration bedarf eines ausgewogenen Ansatzes, der von der Gewährleistung des Schutzes für Menschen in Not bis zur Stärkung des Grenzmanagements reicht.

Für den Hauptempfänger von EU-Mitteln aus dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika, der dem libyschen Innenministerium unterstellten Allgemeinen Küstenschutzverwaltung, wurde bisher eine Reihe von Grundkursen für knapp 100 Mitarbeiter abgehalten. Im Rahmen der Operation Sophia nahmen 477 Mitarbeiter der lybischen Küstenwache und dem Verteidigungsministerium unterstehende Marineoffiziere an Schulungen unter anderem über Menschenrechte und Völkerrecht teil. Diese fanden nach einem Überprüfungsverfahren statt, wodurch sichergestellt ist, dass die betreffenden Beamten nicht auf der Sanktionsliste der Vereinten Nationen stehen. Gegen den auf der Sanktionsliste der Vereinten Nationen geführten Leiter der Küstenwache, Abd Al-Rahman al-Milad, sind derzeit Ermittlungen im Gange. Wie die libysche Küstenwache der Kommission mitgeteilt hat, wurde er vom operativen Dienst suspendiert.

Libyen hat das Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See ratifiziert und im Dezember 2017 die libysche Such- und Rettungszone bekannt gegeben. Dadurch ist eindeutig festgelegt, dass für die Koordinierung der Rettungsmaßnahmen in der ausgewiesenen Region primär die libyschen Behörden verantwortlich sind. Die Kommission wird die Projekte weiterhin genau überwachen und die Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache und der Allgemeinen Küstenschutzverwaltung im Kontext dieser Projekte sowie im Rahmen der EU‑Mission zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements verbessern. Ziel der Kommission ist es, Libyen dabei zu unterstützen, in seinen Hoheitsgewässern Verantwortung unter Einhaltung internationaler Standards zu übernehmen.

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