Anfrage: Lage an der Grenze zwischen der Türkei und der EU

Um als Europaabgeordneter meine parlamentarische Kontrollfunktion ausüben zu können, habe ich die Möglichkeit, Anfragen an die EU-Kommission stellen. Die Kommission muss diese Fragen beantworten.
Am 04.03.2020 habe ich der Kommission folgende Fragen gestellt:

Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-001313/2020 an die Kommission

Betrifft: Lage an der Grenze zwischen der Türkei und der EU

Seit der Entscheidung der Türkei, ihre Grenzen am Freitag, dem 28. Februar, zu öffnen, verschlechtert sich die Situation an der Grenze zwischen der Türkei und der EU. Offizielle Stelle haben mitgeteilt, dass ein vierjähriger syrischer Junge in den Gewässern vor Lesbos starb, und Journalisten berichten, dass ein syrischer Flüchtling von Grenzschutzbeamten erschossen wurde. Darüber hinaus hat die griechische Regierung einen Beschluss verkündet, dem zufolge die Abschreckung an der Grenze zu erhöhen und neue Asylanträge einen Monat lang zu blockieren seien. Das UNHCR schätzt, dass am 1. und 2. März etwa 1200 Personen auf den Ostägäischen Inseln angekommen sind.

Die – wenn auch vorübergehende – Aussetzung des Rechts auf die Beantragung von Asyl und jede Verletzung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung sind nach der Genfer Konvention, der Charta der Grundrechte und dem Vertrag über die Europäische Union rechtswidrig.

1.    Was wird die Kommission tun, um zu gewährleisten, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten dem internationalen Asylrecht und dem Asylrecht der EU Rechnung tragen?

2.    Wird sie sich mit der mutmaßlichen Anwendung von Gewalt an der Grenze zwischen der EU und Griechenland befassen, einschließlich des Einsatzes von Tränengas und der exzessiven Anwendung von physischer Gewalt durch Grenzschutzbeamte gegen Asylsuchende?

3.    Welche Maßnahmen wird die EU in Abstimmung mit internationalen Organisationen, einschließlich des UNHCR und der IOM, ergreifen, um den Druck auf die Mitgliedstaaten der ersten Einreise zu mindern?

P-001313/2020

Antwort von Kommissarin Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission:

Nach Artikel 4 des Schengener Grenzkodexes[1] müssen die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Grenzkontrollen unter Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union im Zusammenhang mit dem Zugang zu internationalem Schutz und des Grundsatzes der Nichtzurückweisung handeln.

Die Kommission nimmt alle Vorwürfe über den Einsatz von Gewalt an den EU-Außengrenzen ernst und geht davon aus, dass die griechischen Behörden in sämtlichen Fällen Ermittlungen einleiten. Obgleich die Mitgliedstaaten dafür zuständig sind, zu bestimmen, welche Maßnahmen zur Verhinderung unbefugter Grenzübertritte geeignet sind, muss die Anwendung von körperlicher Gewalt gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. Die Kommission unterstützt die griechischen Behörden dabei, Spannungen zu deeskalieren sowie Ruhe und Ordnung an der Grenze wiederherzustellen.

Am 4. März 2020 hat die Kommission einen Aktionsplan für Sofortmaßnahmen zur Unterstützung Griechenlands[2] vorgelegt. Zu den jüngsten Erfolgen der Initiative zählen die koordinierte Umsiedlung von rund 1600 unbegleiteten Minderjährigen aus Griechenland in andere Mitgliedstaaten und die im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19-Virus erfolgte Verlegung von 1000 schutzbedürftigen Migranten von Hotspots in lokale Hotels. Darüber hinaus wird der neue Migrations- und Asylpakt Vorschläge für eine weitreichende Solidarität mit den Mitgliedstaaten der ersten Einreise beinhalten. Die Kommission arbeitet in dieser Hinsicht auch weiterhin eng mit internationalen Organisationen zusammen, insbesondere mit der Internationalen Organisation für Migration und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, die nach wie vor eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der EU-Hilfsmaßnahmen für Migranten und Flüchtlinge innehaben.


[1] Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)

[2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_384