Anfrage: Verwendung der EU-Hilfe für Griechenland und Italien im Asylbereich

Um als Europaabgeordneter meine parlamentarische Kontrollfunktion ausüben zu können, habe ich die Möglichkeit, Anfragen an die EU-Kommission stellen. Die Kommission muss diese Fragen beantworten.
Am 04.03.2020 habe ich von der Kommission Antworten auf folgende Fragen bekommen:

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004414/2019 an die Kommission

Betrifft: Fragen zur Verwendung der EU-Hilfe für Griechenland und Italien im Asylbereich im Anschluss an den Bericht Nr. 24/2019 des Europäischen Rechnungshofs

In seinem Prüfungsbericht vom 13. November 2019 über die Unterstützung der Europäischen Union für Griechenland und Italien im Asylbereich wies der Europäische Rechnungshof auf eine erhebliche Diskrepanz zwischen den angegebenen Zielen und den erzielten Ergebnissen hin, insbesondere in Bezug auf dringende Umsiedlungen und langwierige Asylverfahren Die von der EU bereitgestellten Mittel scheinen unangemessen verteilt zu sein, was zu menschenunwürdigen Lebensbedingungen in den Hotspots führt

  1. Wie erklärt die Kommission die Diskrepanzen zwischen Zielen und Ergebnissen und wie beabsichtigt sie, hier Abhilfe zu schaffen?
  2. Wie erklärt sie, warum Frontex-Bedienstete in unterbesetzte Hotspots entsandt werden, während es anderen in erheblichem Umfang an Ressourcen mangelt, und wie erklärt sie, dass das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) unterbesetzt ist, während Frontex über genügend Personal verfügt oder sogar überbesetzt ist?
  3. Trotz ihres Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments wurde mehreren Abgeordneten der Zugang zu den griechischen Hotspots verwehrt, obwohl diese aus dem EU-Haushalt finanziert wurden, für den das Parlament zuständig ist. Wie erklärt die Kommission, warum es den Mitgliedern des Europäischen Parlaments nicht möglich ist, die Situation vor Ort und die Verwendung von EU-Mitteln festzustellen, und was wird sie vorschlagen, damit alle Mitglieder des Europäischen Parlaments Zugang zu allen Aufnahmeeinrichtungen haben, die EU-Mittel erhalten?

E-004414/2019 (04.03.2020)
Antwort von Kommissarin Ylva Johansson
im Namen der Europäischen Kommission:

Die Kommission kann den Schlussfolgerungen der Damen und Herren Abgeordneten zum Bericht Nr. 24/2019 des Europäischen Rechnungshofs vom 13. November 2019 nicht zustimmen und verweist auf ihre schriftliche Stellungnahme zu einzelnen Punkten des Berichts[1].

Während das Management der Außengrenzen und der Asylverfahren in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, war und ist die Unterstützung der Kommission und der EU-Agenturen seit 2015 von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der Migrationssteuerung in Griechenland und Italien.

Wie in der Antwort der Kommission dargelegt, hat das Hotspot-Konzept dazu beigetragen, die Registrierung, Identifizierung und Sicherheitsüberprüfung der Migranten unter schwierigsten und sich ständig ändernden Umständen zu verbessern. Die Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien (unter Beteiligung von 25 Mitgliedstaaten), in deren Rahmen nahezu 100 % der für eine Umsiedlung in Betracht kommenden und registrierten Personen umgesiedelt wurden, war ein Zeichen europäischer Solidarität[2].

Die Kommission ist nun für die Bereitstellung operativer und finanzieller Unterstützung der unter Druck stehenden Mitgliedstaaten besser gerüstet und hat Griechenland und Italien in beispielloser Weise unterstützt[3].

Die Kommission schließt sich den Empfehlungen des EuRH in seinem Bericht an und arbeitet bereits an ihrer Umsetzung.

Mit der Entsendung von Beamten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Kommission eine flexible Kombination aus ständigen und mobilen Teams, damit Ausschiffungen effizient abgedeckt werden können[4]. Das Personal des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) wird seit 2015 erheblich verstärkt und in den kommenden Jahren auf bis zu 500 Mitarbeiter aufgestockt, sofern die Agentur gemäß der vorgeschlagenen Verordnung über die Asylagentur vergrößert wird[5].

[1] Sonderbericht Nr. 24/2019: Zeit für raschere Maßnahmen zur Beseitigung der Unterschiede zwischen Zielen und Ergebnissen siehe die Antwort der Kommission, veröffentlicht auf der Website des Rechnungshofs unter https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=52087.
[2] Siehe Antwort der Kommission, S. 10 ff.
[3] Siehe https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/201909_managing-migration-eu-financial-support-to-greece_en.pdf und https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/201905_managing-migration-eu-financial-support-to-italy_en.pdf.
[4] Siehe Antwort der Kommission, S. 3 f.
[5] Siehe auch EASO-Pressemitteilung vom 7. Januar 2020: https://www.easo.europa.eu/news-events/easo-operations-double-size-year.