Anfrage: Ablehnung von Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger in Griechenland

Griechenland lehnt Asylanträge syrischer Geflüchteter mit der Begründung ab, sie könnten ja zurück in die Türkei gehen, weil die Türkei ein sicherer Drittstaat sei. In der Realität akzeptiert die Türkei aber schon länger keine Rückführungen mehr, die Betroffenen sitzen also fest und können weder vor noch zurück. Dessen ungeachtet will Griechenland diese Praxis nun auf weitere Herkunftsländer ausweiten. Gemeinsam mit Abgeordneten mehrerer Fraktionen haben wir die EU-Kommission gefragt, wie sie sicherstellen will, dass die Betroffenen erneut einen Antrag stellen können, der die reale Situation in die Beurteilung einbezieht. Die Kommission weigert sich in ihrer Antwort nun, konkrete Schritte dafür zu gehen. Tatsächlich weiß sie nicht einmal, ob und wie viele abgelehnte Antragsteller:innen einen erneuten Antrag stellen können. Die Kommission antwortet, dass sie die Auffassung vertritt, dass syrische Antragsteller, deren Anträge für unzulässig erklärt und nicht in die Türkei abgeschoben wurden, erneut einen Antrag stellen können sollten. Allerdings scheint die Kommission auch keinerlei Konsequenzen ziehen zu wollen, wenn Griechenland das nicht macht. Außerdem betont die Kommission, dass sie sich eine Wiederaufnahme von Rückführungen in die Türkei wünscht.

Die gesamte Anfrage mit Antworten in mehreren Sprachen findet ihr auch hier.

Unsere Anfrage

Betrifft: Unzulässigkeit von Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger in Griechenland

In ihrem Schreiben vom 26. Juli 2021 erklärte die Kommission, dass syrische Staatsangehörige, deren Asylanträge mit der Begründung für unzulässig erklärt worden seien, dass die Türkei als sicheres Drittland angesehen werde, und die jedoch nicht wieder in die Türkei einreisen dürfen, in Griechenland erneut Asyl beantragen können sollten.

Im März 2020 setzte die Türkei alle Rückübernahmen aus Griechenland aus. Ungeachtet dessen werden seitdem auch weiterhin Asylanträge syrischer Staatsangehöriger endgültig abgelehnt, mit der Begründung, dass die Türkei als sicheres Drittland gelte.

  • Haben alle syrischen Staatsangehörigen auf den griechischen Inseln, deren Anträge für unzulässig erklärt wurden, die Möglichkeit erhalten, erneut Asyl zu beantragen? Wenn nicht: Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um sicherzustellen, dass sie diese Möglichkeit erhalten?
  • Am 7. Juni 2021 schlug die griechische Regierung vor, die Türkei zum sicheren Drittland für Asylbewerber aus Afghanistan, Pakistan, Bangladesch und Somalia zu erklären, was bedeuten würde, dass auch deren Anträge als unzulässig betrachtet würden.
  • Wie wird die Kommission sicherstellen, dass Asylanträge dieser Staatsangehörigen nicht unter der falschen Annahme für unzulässig erklärt werden, dass die Antragsteller von der Türkei zurückgenommen werden können? Welche Schritte wird die Kommission ergreifen, um sicherzustellen, dass die griechische Regierung die Asylverfahrensrichtlinie in dieser Hinsicht einhält?

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission am 21.12.2021

Die Kommission hat in ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage P-000604/2021 betont, dass die griechischen Behörden gemäß Artikel 38 Absatz 4 der Asylverfahrensrichtlinie sicherstellen sollten, dass syrische Antragsteller, deren Anträge für unzulässig erklärt und nicht in die Türkei abgeschoben wurden, erneut einen Antrag stellen können. Die Kommissionsdienststellen haben die griechischen Behörden um die entsprechenden Daten zu Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger ersucht, die den Abgeordneten so bald wie möglich übermittelt werden.

Nach der Annahme des Gemeinsamen Ministerbeschlusses vom 7. Juni 2021 betrachtet Griechenland die Türkei als sicheren Drittstaat für Personen, die internationalen Schutz beantragen und aus Syrien, Afghanistan, Bangladesch, Pakistan und Somalia stammen. Soweit unzulässige Antragsteller nicht in die Türkei einreisen dürfen, sollte nach Auffassung der Kommission auch Artikel 38 Absatz 4 der Richtlinie auf diese Anträge angewandt werden und der Zugang zum Asylverfahren auf der Grundlage ihrer Begründetheit gewährt werden.

Die EU setzt sich weiterhin für die vollständige Umsetzung der Erklärung EU-Türkei aus dem Jahr 2016 ein, die den wichtigsten Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei in Migrationsfragen darstellt. Diese Partnerschaft beruht auf gegenseitigem Vertrauen und Handeln, das Engagement und kontinuierliche Anstrengungen von allen Seiten erfordert. Die Kommission hat wiederholt die Wiederaufnahme der Rückführungen aus Griechenland in die Türkei gefordert.