Gutachten: Umgang mit Geflüchteten an griechisch-türkischer Grenze ist rechtswidrig
Ich habe ein Gutachten mit dem Titel No State of Exception at the EU External Borders in Auftrag gegeben.
Es legt dar, dass EU-Staaten das Asylrecht nicht aussetzen und die Annahme von Asylanträgen nicht verweigern dürfen. Griechenland hat rechtswidrig gehandelt, als es das Asylrecht für einen Monat außer Kraft setzte. Pushbacks oder Abschiebungen, ohne ein individuelles Verfahren, verstoßen gegen EU- und Völkerrecht. Pushbacks oder Abschiebungen, ohne ein individuelles Verfahren, lassen sich weder nach EU-Recht noch nach europäischem Menschenrechtsrecht rechtfertigen. Der Umgang mit Menschen an der türkisch-griechischen EU-Außengrenze verletzt die Grundwerte der Union wie die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte.
Das Gutachten in voller Länger finder ihr unter diesem Link