Andreas Scheuer ändert Verordnung, um Seenotrettung zu erschweren

Seit mehreren Jahren versuchen europäische Staaten, die Menschenrechtsbeobachtung und Seenotrettung an den EU-Außengrenzen zu erschweren und zu kriminalisieren. Auch Deutschland hat nun weitere Regeln erlassen, die das Ende für die Missionen einiger Hilfsorganisationen bedeuten könnten. Vorbild für dieses Vorgehen scheint die Niederlande zu sein, wo man im vergangenen Jahr mit ähnlichen Gründen die Seenotrettung behinderte.

Die Rechtsänderung folgte einem längeren Rechtsstreit. Nachdem das Bundesverkehrsministerium das Beobachtungsschiff „Mare Liberum“ im April 2019 festsetzte, klagte der Verein und erhielt im September 2019 vom Oberverwaltungsgericht Hamburg recht, sodass das Schiff weiter betrieben werden konnte.

Mit einer aktuellen Verordnung erschwert Verkehrsminister Andreas Scheuer gezielt humanitäre Hilfe an den europäischen Außengrenzen. Dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung bereits seit längerem, unterlag jedoch bislang vor Gericht. Nun schafft sich das Verkehrsministerium sich neue Rechtsgrundlagen, um Schiffe legal festsetzen zu können, weil sie die neuen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen können.

Sicherheitsbedenken sind nur Vorwand

Es werden immer neue Vorwände gesucht, um humanitäre Hilfe an den europäischen Außengrenzen zu verhindern. Inzwischen argumentiert der Gesetzgeber mit der Sicherheit der Menschen auf dem Wasser, um die Seenotrettung zu verhindern. Dass solche Argumente angesichts von tausenden Toten im Mittelmeer genutzt werden, ist mehr als zynisch.

Die Bundesregierung versucht hier offensichtlich, die Beobachtung der Menschenrechtslage auf dem Mittelmeer zu verhindern. In Reden betont man weiter die Relevanz von Menschenrechten und Seenotrettung, aber abseits der Öffentlichkeit tut man dann das Gegenteil. Wer so handelt, verspielt die Glaubwürdigkeit der Politik.

Verhinderung von Seenotrettung, scharfe Schüsse auf Schutzsuchende, unwürdige und lebenbedrohliche Bedingungen in europäischen Flüchtlingslagern: Wenn man auf die europäischen Außengrenzen und das Agieren europäischer Staaten schaut, fragt man sich leider, wann die EU-Mitgliedsstaaten moralische Insolvenz anmelden müssen.

Weitere Infos findet ihr auf der Homepage von Mare Liberum. Details und rechtliche Einschätzungen zu Änderung der Schiffssicherheitsverordnung, findet ihr hier.