Wegweisende Gerichtsurteile in Rom und Straßburg

In den letzten Wochen gab es zwei wegweisende Urteile an europäischen Gerichtshöfen. Zum einen wurden am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die kroatischen und zum anderen am Gerichtshof in Rom die italienischen Behörden angeklagt. In beiden Fällen wurden die staatlichen Akteure für schuldig befunden. 

Drei Geflüchtete verbrennen in kroatischer Gefängniszelle 

Im Dezember 2017 wurde Kroatien von einem Opfer am EGMR angeklagt. Bei einem Feuer in einer kroatischen Grenzstation der Polizei starben drei inhaftierte Geflüchtete. Der Kläger wurde schwer verletzt.  Die vier Personen wurden am Morgen von der Grenzpolizei in einem Lastwagen entdeckt, der aus Serbien kam. Sie wurden auf die Polizeiwache gebracht, festgenommen und in einen Kellerraum gebracht, der für die Inhaftierung der Asylsuchenden genutzt wird, bevor sie gewaltvoll nach Serbien geschleppt werden. 

Am Abend brach ein Feuer in der Zelle aus und es waren keine Polizeikräfte vor Ort, um die Inhaftierten freizulassen. Der Gerichtshof stellte fest, dass schwerwiegende Mängel bei der Überwachung der Häftlinge vorlag. Der EGMR urteilte, dass zwei Verstöße gegen Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlagen. 

Italiens Marine und Küstenwache für Tod von 268 Menschen verantwortlich 

Am 11. Oktober 2013 ereignete sich ein Schiffsunglück vor Lampedusa, bei dem 268 Menschen ertrunken sind. Am Gerichtshof in Rom wurden daraufhin die italienische Küstenwache und die Marine wegen unterlassener Hilfeleistung von den Überlebenden angeklagt. Die libysche Küstenwache hatte das Boot für längere Zeit verfolgt und beschossen. Daraufhin geriet das Boot in akute Seenot, weswegen die Menschen an Bord mehrere Notrufe an die Küstenwachen in Italien und Malta absetzten. Die italienischen Behörden kamen viel zu spät am Unfallort an. Der Gerichtshof in Rom urteilte nach einem langjährigen Prozess, dass die italienische Küstenwache und die Marine an dem Schiffsunglück schuldig waren und für die Toten verantwortlich sind, da sie als zuständige Behörde nicht ihre Pflichten erfüllt und nicht gemäß internationalem Recht gehandelt haben. Die Angeklagten entgingen jedoch einer Verurteilung, da der Fall schon verjährt ist. ProAsyl, zusammen mit borderline-europe und AlarmPhone, erklären, dass “nun geprüft werden muss, ob in einem zivilrechtlichen Verfahren der italienische Staat zu Entschädigungsleistungen für die Opfer verpflichtet werden kann”.

Wichtige Symbole, aber keine Bestrafung der Angeklagten 

In beiden Fällen wurden die staatlichen Behörden für die Vorfälle verantwortlich gemacht und schuldig gesprochen. Jedoch kam es in beiden Fällen zu keiner wirkungsvollen Bestrafung der Angeklagten. Trotzdem setzen die beiden Urteile ein symbolisch wichtiges Zeichen für die Wahrung der Rechte von Geflüchteten in Europa.