Studie zeigt: Deutsche Binnengrenzkontrollen teilweise EU-rechtswidrig

Ich habe für die grüne Europafraktion eine kritische Analyse der deutschen Binnengrenzkontrollen in Auftrag gegeben, um zu sehen, ob diese mit EU-Recht vereinbar sind. Die ganze Studie könnt ihr hier auf Deutsch und Englisch lesen.

Die aktuelle Lage im Schengenraum

Die Abwesenheit von Kontrollen an den Binnengrenzen ist ein wesentlicher Grundsatz des Europäischen Rechts und das Grundprinzip des freien Schengenraums. Obwohl Binnengrenzkontrollen im Schengenraum also grundsätzlich eine strenge Ausnahme sein sollten, gibt es seit 2015 in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten eine massive Zunahme dieser Kontrollen. Gründe dafür sind laut der deutschen Bundesregierung vor allem mehr irreguläre Migration, Terrorismusgefahr und die Corona-Pandemie. Allerdings stellt sich die Frage, inwiefern die Wiedereinführung dieser Binnengrenzkontrollen mit den unionsrechtlichen Verpflichtungen vereinbar ist.

Wann Binnengrenzkontrollen erlaubt sind

Der Schengener Grenzkodex erlaubt Kontrollen an den Binnengrenzen nur in Ausnahmesituationen, zum Beispiel wenn Gefahr für die Sicherheit und Ordnung eines Mitgliedstaates droht. Dabei dürfen Binnengrenzkontrollen jedoch nur als letztes Mittel angewendet und nur vorübergehend wieder eingeführt werden, wie auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt hat.

Die Praxis in Deutschland

Deutschland scheint sich an diese Regelungen nicht immer zu halten. Die unterschiedlichen Bundesregierungen haben die Binnengrenzkontrollen, vor allem an der Grenze zu Österreich, seit 2015 immer wieder verlängert. Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen EU-Recht. Das von mir in Auftrag gegebene Gutachten kommt nämlich zu dem Schluss, dass es keine Rechtsgrundlage für die Kontrollen an der Grenze zu Österreich gibt, die seit November 2017 “aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen” stattfinden. Damit sind diese Kontrollen seit diesem Zeitpunkt rechtswidrig. 

Problematisch ist dabei vor allem, dass sich die deutsche Bundesregierung auf zunehmend vage Risikosituationen beruft, anstatt auf tatsächliche Gefahrenlagen, wie vom Schengener Grenzkodex verlangt. Zudem sind die Grenzkontrollen oftmals unverhältnismäßig.

Binnengrenzkontrollen sind politisch motiviert

Insgesamt scheinen Grenzkontrollen zunehmend eine gesellschaftspolitische Symbolwirkung zu haben. Gleichzeitig tut sich die Europäische Kommission schwer, diese strukturelle Aushöhlung des Schengener Grenzkodex aufzuhalten und wird ihrem Mandat und ihrer Rolle als “Hüterin der Verträge” nur unzureichend gerecht. 

Ähnlich problematisch ist der Umgang der deutschen Verwaltungsgerichte mit Klagen gegen diese Binnengrenzkontrollen. Hier werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen so eng ausgelegt, dass Klagen gegen Binnengrenzkontrollen als unzulässig abgewiesen werden. Betroffene haben aktuell also keinen effektiven Rechtsschutz gegen rechtswidrige Binnengrenzkontrollen. Das betrifft in erster Linie EU-Bürger:innen.

Die Reform als Antwort – Wirksamkeit abzuwarten

Nach jahrelanger systematischer Fehlanwendung des Schengener Grenzkodexes wurde die Reform bestimmter Teile des Gesetzes vor kurzem abgeschlossen. Mehr dazu könnt ihr hier in meinem Briefing nachlesen. Die aktuelle Reform des Schengener Grenzkodex ist deshalb eine Reaktion auf diese Herausforderungen. Sie erweitert einerseits den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten, zum Beispiel bei verstärkten Migrationskontrollen an Binnengrenzen. Andererseits werden die Anforderungen an die mitgliedstaatlichen Binnengrenzkontrollen verschärft. Ob dies in der Praxis zu einem Rückgang der Binnengrenzkontrollen führen wird, hängt vor allem von der Bereitschaft der Kommission ab, die neuen Regeln des Schengener Grenzkodex auch durchzusetzen.

Briefing: Reform des Schengener Grenzkodex

Worum geht es?

Der Schengener Grenzkodex regelt die Einreisebedingungen und Grenzkontrollen an den EU-Außengrenzen und Binnengrenzen. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, unter welchen Bedingungen Binnengrenzkontrollen möglich sind.

Der Grenzkodex ist ein wichtiges Instrument, um die Freizügigkeit in Europa zu gewährleisten; allerdings halten sich die Mitgliedstaaten oft nicht an den Kodex. Beispielsweise führen sie Kontrollen an den Binnengrenzen ein und missachten die Rechtsgrundlagen dafür. Diese Kontrollen gefährden den Schengen-Raum, indem sie den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr behindern, der für das Funktionieren der EU und ihrer assoziierten Länder (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) so wichtig ist. Besonders in Grenzregionen kosten die Kontrollen an den Binnengrenzen nicht nur viel Geld, sondern schränken das Leben der Menschen ein. Dabei führen sie oft nicht dazu, selbstgesteckte Ziele zu erreichen, beispielsweise weil sie Asylanträge gar nicht verhindern können, obwohl das immer wieder behauptet wird.

Die Reform

Die Europäische Kommission hat 2017 versucht, den Schengener Grenzkodex zu reformieren, aber die Mitgliedstaaten konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen.

Nachdem die Mitgliedstaaten während der Corona-Pandemie die Binnengrenzen ohne Koordinierung auf EU-Ebene geschlossen hatten, schlug die Kommission eine neue Reform vor, die unter anderem auch Bestimmungen für gesundheitliche Notfälle größeren Ausmaßes – wie eben Pandemien – enthält.
Der Kommissionsvorschlag vom Dezember 2021 war gelinde gesagt umstritten, gefolgt von einer noch problematischeren Verhandlungsposition der Mitgliedstaaten. Trotz der oft betonten großen Bedeutung des Schengen-Raums für die Verwirklichung der Freizügigkeit in der EU hätten diese Texte dazu geführt, dass Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen endlose Binnengrenzkontrollen einführen können. Das Europäische Parlament hingegen fand mit seiner Verhandlungsposition einen Kompromiss, der den Schengen-Raum schützt.

EuGH-Urteil zu Grenzkontrollen

Parallel zum Reformprozess des Schengener Grenzkodexes hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil nicht nur die Dauer der Binnengrenzkontrollen nach dem aktuellen Kodex sehr streng ausgelegt, sondern auch klar festgestellt, dass endlose Binnengrenzkontrollen gegen die im EU-Recht verankerte Freizügigkeit verstoßen. Damit stand fest: Freizügigkeit ist ein Recht, dass die EU-Staaten nicht unbegrenzt einschränken dürfen. Die Mitgesetzgeber (Rat und Parlament) müssen also ein Gleichgewicht zwischen “Freiheit” und “Sicherheit” finden, das nur mit einer festgelegten Befristung der Binnengrenzkontrollen im reformierten Schengener Grenzkodex funktioniert.

Der finale Kompromiss

Die interinstitutionellen Verhandlungen führten zu einem Kompromiss, zu dem wir im Europäischen Parlament in der letzten Plenarwoche der Legislaturperiode (Ende April 2024) abstimmen werden.
Wir sehen das Verhandlungsergebnis kritisch, denn: Die maximale Dauer von Binnengrenzkontrollen wird von derzeit 6 Monaten auf 3 Jahre erhöht. Allerdings haben Mitgliedstaaten eine neue, detailliertere Berichtspflicht, wenn sie Binnengrenzkontrollen einführen. Die Kommission hat im Gegenzug etwas mehr Pflichten und Befugnisse, um die Anwendung zu kontrollieren. Ob das dazu führt, dass die Grenzkontrollen nun stärker beschränkt werden, wird von Expert*innen bezweifelt.

Es wird außerdem zusätzliche Gründe geben, die Binnengrenzkontrollen erlauben. Darunter fällt sinnvollerweise eine gesundheitliche Notlage in großem Umfang, allerdings auch der sehr umstrittene Grund der unerlaubten Sekundärmigration von Drittstaatsangehörigen in großem Umfang. Damit wird die seit 2015 herrschende Praxis, dass Mitgliedstaaten Binnengrenzkontrollen einführen, um “irreguläre” Migration “einzudämmen”, quasi legalisiert.

Das Verhandlungsergebnis beinhaltet außerdem ein neues Verfahren für die interne Überstellung von Drittstaatsangehörigen ohne Bleiberecht zwischen den Mitgliedstaaten. Dieses Verfahren wird wahrscheinlich dazu führen, dass vermehrt “Racial Profiling” und im schlimmsten Fall sogar Kettenabschiebungen stattfinden können.

Durch die Einführung des Begriffs “Instrumentalisierung” können Mitgliedstaaten die Zahl der Grenzübergangsstellen und deren Öffnungszeiten begrenzen sowie die Grenzüberwachung intensivieren, wenn sie sich von einer Instrumentalisierung betroffen fühlen. Welche Fälle genau als Instrumentalisierung gelten, ist aber überhaupt nicht festgelegt und damit der Willkür der Mitgliedstaaten überlassen. Zusätzlich wurden die Möglichkeiten für polizeiliche Kontrollen und die allgemein im Hoheitsgebiet eingesetzten Kontroll- und Überwachungstechnologien erweitert. Diese zusätzlichen Vorschriften treten unmittelbar nach der Veröffentlichung in Kraft, wenn Parlament und Rat zugestimmt haben.

In der Praxis bleibt aber trotzdem abzuwarten, ob die Mitgliedstaaten diese neuen Vorschriften auch tatsächlich einhalten werden und ob die Kommission ihre Befugnisse als Hüterin der Verträge wahrnehmen wird, um dafür zu sorgen, dass sie dies tun.

Einführung digitaler Schengen-Visa

Der Innenausschuss hat in einer Abstimmung die mit dem Rat erreichten Verhandlungsergebnisse zur Einführung digitaler Schengen-Visa bestätigt und somit angenommen.

Geplant ist, ähnlich zum ESTA-System der USA einen QR-Code einzuführen, der den herkömmlichen Sticker im Reisepass ersetzen soll. Es wird eine gemeinsame Antragsplattform der EU eingerichtet, um die Beantragung und Bearbeitung online zugänglich zu machen.

Als Schattenberichterstatter meiner Fraktion habe ich mich vor allem dafür eingesetzt, dass auch Menschen mit geringen Digitalkenntnissen und Antragsteller:innen aus Region mit instabilen Internetverbindungen Zugang zum digitalen Visumantragsverfahren haben. Außerdem war es mir wichtig, dass die persönlichen Daten der Antragsteller:innen unter starkem Schutz stehen.


Geschlossene Grenzen helfen nicht gegen die Pandemie

In dem Papier Schengen Schützen erklären wir, die Greens/EFA Fraktion im europäischen Parlament, warum die Kontrollen an Europas Binnengrenzen falsch sind.

Sie gefährden die Möglichkeit, in einem gemeinsamen Raum ohne Grenzkontrollen zu reisen und zusammenzuleben. Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen trennen Familien und Freunde, sie schaffen Grenzen zwischen lange integrierten Regionen und Nachbarschaften und untergraben die Entwicklung neuer regionaler Zusammenarbeit. Sie schränken unsere Freiheit fühlbar ein. 

Kontrollen an den Binnengrenzen gegen die Corona-Pandemie sind zudem unwirksam und rechtswidrig. Sie tragen nicht dazu bei, die Verbreitung des Virus zu verhindern, schaden der Wirtschaft und dem Familienleben in Grenzregionen.

Keine schnelle Rückkehr zur Normalität

Unsere Forderung nach dem Schutz der Reisefreiheit im Schengenraum ist keine Forderung nach einer „Rückkehr zur Normalität“. Eindämmungsmaßnahmen gegen Corona sind nach wie vor notwendig, wenn die Infektionsraten hoch sind. ein Plädoyer gegen zukünftige Grenzschließungen ist keine Forderung nach Rückkehr zur Normalität. Solange kein Impfstoff verfügbar ist, werden wir uns einschränken und vorsichtig sein müssen. Wir müssen Masken tragen, Hände waschen, Abstand halten und Massenzusammenkünfte vermeiden. 

Der derzeitige Fokus auf Grenzkontrollen lenkt aber von echten Lösungen ab. Es gibt andere Maßnahmen, die im Gegensatz zu Grenzkontrollen wirksam die Ausbreitung des Virus verhindern können. Umso ungerechtfertigter ist es, die Errungenschaften des Schengenraums aufs Spiel zu setzen.

Zum 35. Jubiläum von Schengen habe ich einen Gastbeitrag im Tagesspiegel geschrieben. Der Titel lautet „Die schönsten Grenzen sind offen.“ Es ist erfreulich, dass die meisten Binnengrenzen seit heute wieder offen sind. Wir sollten und aber davor hüten, die Grenzen bei einer zweiten Welle wieder dicht zu machen. Sonst riskieren wir die wohl wichtigste Errungenschaft der EU. Dass wir uns in weiten Teilen dieses Kontinents frei bewegen und uns niederlassen können, wo auch immer wir wollen.  wir uns in weiten Teilen dieses Kontinents frei bewegen und uns niederlassen können, wo auch immer wir wollen. 

„Die schönsten Grenzen sind offen“ Gastbeitrag im Tagesspiegel:

Zum 35. Jubiläum von Schengen habe ich einen Gastbeitrag im Tagesspiegel geschrieben. Vor 35 Jahren, am 14. Juni 1985, legten fünf europäische Mitgliedstaaten in der kleinen Stadt Schengen den Grundstein dafür, dass heute 400 Millionen Menschen im großen Europa ohne Einschränkungen reisen und zusammenleben können. Diese Errungenschaft ist ein Kernstück des Europäischen Projekts.

Hier könnt ihr lesen, warum die unkoordinierten Grenzschließungen nicht im Kampf gegen Corona taugten und welche anderen, hilfreicheren Maßnahmen wir im Falle einer zweiten Welle gegen das Virus nutzen sollten.

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