Pushbacks in Spanien: EGMR fällt realitätsfernes Urteil
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Abschiebung zweier Flüchtlinge ohne Asylverfahren als rechtmäßig eingestuft. Mit diesem Urteil hatte kaum jemand gerechnet, denn die Kleine Kammer des EGMR hatte 2017 völlig anders entschieden.
Die Große Kammer des EGMR behauptet in der Urteilsbegründung, dass es legale Alternativen zum gewaltvollen, illegalen Grenzübertritt gäbe, die es in der Realität für Subsahara-Afrikaner*innen aber gar nicht gibt. Das Überwinden der Grenzanlagen ist real die einzige Möglichkeit, um Zugang zum spanischen Asylsystem zu bekommen.
Das ist der Großen Kammer des EGMR wohl auch zumindest in Teilen bewusst gewesen, weswegen sie argumentierten, dass der Zugang zu den legalen Wegen von Marokko, nicht von Spanien eingeschränkt wird. Dadurch könne Spanien dafür nicht verurteilt werden. Auch das verwundert, da beispielsweise das UNHCR im Verfahren detailliert dargestellt hat, dass es spanischen Einfluss auf diese Rückweisungspraxis in Marokko gibt.
Auch ein anderer Teil des Urteils führt zu Unverständnis bei Fachjurist*innen: Die Richter argumentieren, dass sich die Antragsteller selbst in eine unrechtmäßige Lage gebracht hätten, da sie die Größe ihrer Gruppe und Gewalt genutzt hätten, um die Grenze zu überwinden. Das führe dazu, dass sie keinen Anspruch mehr auf ein rechtsstaatliches Asylverfahren in Spanien hätten.
In Verbindung mit dem Verweis auf legale Zugangswege, entrechtet das die Antragsteller unabhängig von ihren Asylgründen grundlegend.
Auch von Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl und in Kommentaren gibt es Kritik am Urteil: „Das Urteil argumentiert mit einer Realität, die es nicht gibt“, schreibt Tim Röhn in der Welt und bezeichnet das als „Armutszeugnis der Straßburger Richter“. In der „Süddeutschen Zeitung“ bezeichnet Wolfgang Janisch es als „weltfremd“.
Das Urteil ist jedoch kein Freibrief für die sogenannten Pushbacks. Die Kammer entschied nicht pauschal, dass illegale Grenzübertritte dazu führen, dass keine Asylanträge mehr gestellt werden dürfen. Vielmehr verwies es mehrmals auf den gewalttätigen Übertritt und die Gruppengröße der Antragsteller, die sie nutzten, um sich Zugang zum spanischen Territorium zu verschaffen.Solch eine Situation ist beispielsweise an der grünen kroatisch-bosnischen Grenze nicht gegeben, da es dort weder Gewalt noch Gruppengröße braucht, um auf das kroatische Territorium zu kommen. Außerdem bezieht sich das Urteil auf das Grenzgebiet. In Slowenien oder Kroatien halten sich die Menschen oft schon tagelang im Hoheitsgebiet auf, bevor sie ohne Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren wieder nach Bosnien gebracht werden.Der legale Zugang zu Asylverfahren existiert an vielen EU-Grenzen nicht einmal theoretisch, wodurch das Urteil auch dort so nicht anwendbar ist. An der türkisch-griechischen Grenze handelt es sich in vielen Fällen um eine Seegrenze. Darauf ist das Urteil nicht anwendbar, vielmehr greift hier das bekannte Hirsi-Urteil (Info dazu auf Migrationsrecht.net). Außerdem fliehen viele Menschen direkt aus der Türkei. Für einen illegalen Grenzübertritt sollen Geflüchtete nach § 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) nicht bestraft werden, wenn ihnen im Nachbarland direkte Gefahr droht.
Aber auch das letzte Wort zu den Pushbacks an der spanischen Außengrenze ist noch nicht gesprochen. Beim spanischen Verfassungsgericht ist noch ein Fall anhängig, der durchaus anders entschieden werden könnte und der bis zur EGMR-Entscheidung ausgesetzt worden war.
Eventuell ist die EGMR-Entscheidung aber auch im Kontext eines weiteren anhängigen Verfahrens zu humanitären Visa (LINK) zu sehen: Wenn das Gericht die reale Existenz der legalen Zugänge zu Asylverfahren jetzt stark hervorhebt, könnte das auch dazu führen, dass der EGMR einen Anspruch auf Zugang zu humanitäre Visa in bestimmten Fällen einfordert. Das Urteil wird voraussichtlich auch im ersten Halbjahr 2020 fallen.
Das Urteil ist dennoch besorgniserregend, da es viele Menschen auf den noch gefährlicheren Weg über das Wasser nach Europa treiben könnte. Außerdem könnten Staaten wie Kroatien und Griechenland das Urteil bewusst fehlinterpretieren und ihre Pushbackpraxis ausweiten.
Dabei sollten Europäische Staaten dem Urteil eigentlich dahingehend gerecht werden, dass sie endlich legale reale Zugangswege zu rechtsstaatlichen Asylverfahren an Grenzübergängen und zu humanitären Visa in Botschaften öffnen.