Beratung, die diesen Namen verdient: Warum unabhängige Asylverfahrensberatung nicht verzichtbar ist

Wer in Deutschland Schutz sucht, steht vor einem Verfahren, das über die eigene Zukunft entscheidet – und das kaum jemand ohne Unterstützung durchschaut. Ein neues Gutachten von Prof. Dr. jur. Holger Hoffmann und Manuel Armbruster M.A. geht der Frage nach, welche Beratung Asylsuchenden dabei europarechtlich zusteht. Sein Ergebnis ist deutlich: Eine faire und wirksame Beratung kann nicht allein von der Behörde geleistet werden, die am Ende über den Antrag entscheidet.

Hier könnt ihr das Gutachten lesen und unten findet ihr eine Zusammenfassung.

Worum es geht

Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) haben Schutzsuchende ein neues, ausdrückliches Recht auf unentgeltliche Rechtsauskunft während des Verwaltungsverfahrens – verankert in Artikel 16 der Asylverfahrensverordnung und Artikel 21 der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung. Deutschland hat darauf mit dem neuen § 12b AsylG reagiert: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll diese Auskunft künftig selbst erteilen.

Die zentrale Frage des Gutachtens lautet: Reicht das aus? Oder braucht es während des Verwaltungsverfahrens weiterhin die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG, wie sie seit Jahren von Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen getragen wird?

Der Kern des Problems: Wer berät, sollte nicht zugleich entscheiden

Das BAMF ist die Behörde, die über Asylanträge entscheidet. Genau deshalb kann es bestimmte Formen der Beratung gar nicht anbieten. Es darf nach dem Neutralitätsgebot keine „parteiische“ Beratung leisten – kann also z.B. niemanden dazu beraten, welche Aspekte seines Falles wichtig sind, oder raten gegen eine eigene Entscheidung vorzugehen. Und selbst wenn das BAMF beratende und entscheidende Aufgaben personell trennt, bleibt ein grundlegender Interessenkonflikt bestehen. Eine optimale Vertretung der Interessen Schutzsuchender kann einfach nicht neutral sein.

Hinzu kommt eine schlichte menschliche Realität: Viele Schutzsuchende haben im Herkunftsland negative Erfahrungen mit staatlichen Stellen gemacht. Ohne Vertrauen in die Unabhängigkeit der Beratung legen sie gerade die sensibelsten Fluchtgründe oft nicht offen – etwa bei geschlechtsspezifischer Gewalt oder bei Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung. Wer aber Entscheidendes verschweigt, riskiert eine falsche Entscheidung.

„Legal counselling“ ist mehr als das Vorlesen von Paragraphen

Das Gutachten arbeitet heraus, was das Europarecht mit dem Begriff „legal counselling“ tatsächlich meint. Es geht ausdrücklich über bloße Information hinaus.

Konkret gehört dazu unter anderem:

  • die Vorbereitung auf die persönliche Anhörung und Unterstützung dabei, die entscheidungsrelevanten Punkte herauszuarbeiten
  • Orientierung zu rechtlichen Fragen, die sich im individuellen Verfahren ergeben
  • das frühzeitige Erkennen besonderer Schutzbedarfe und Vulnerabilitäten

Eine Auskunft ohne Einzelfallbezug – zumal in Gruppengesprächen – kann das nicht leisten. Sie bleibt, wie die Gutachter es pointiert formulieren, letztlich ein „Aus-dem-Gesetz-Vorlesen“. Schutzsuchende müssten dann selbst herausfinden, worauf es in ihrem Fall ankommt – eine Überforderung angesichts der Komplexität des Asylrechts, und für viele vulnerable Personen schlicht unrealistisch.

Was die Rechtsprechung sagt

Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) messen dem Zugang zu wirksamer Beratung erhebliches Gewicht bei. Der EGMR verlangt, dass Rechtsbehelfe „in practice as well as in law“ wirksam sein müssen – Betroffene brauchen ausreichende Informationen, Dolmetschung und echten Zugang zu rechtlicher Unterstützung. Der EuGH wiederum betont, dass Beratung so früh wie möglich einsetzen und während des gesamten Verwaltungsverfahrens verfügbar sein muss, und dass die damit betrauten Personen von der entscheidenden Behörde unabhängig sein müssen.

Ein bewährtes System – und was auf dem Spiel steht

Die unabhängige Asylverfahrensberatung wirkt nicht nur im Interesse der Schutzsuchenden. Sie verbessert die Qualität behördlicher Entscheidungen, entlastet mittelbar die Verwaltungsgerichte, hält von aussichtslosen Anträgen ab und steigert die Akzeptanz von Entscheidungen. Die Zahlen sprechen für sich: Während das frühere behördliche Angebot kaum genutzt wurde, erreichten die unabhängigen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände zuletzt Zehntausende Menschen in individueller Einzelfallberatung – rund ein Drittel aller Schutzsuchenden. Und das mit vergleichsweise geringen Mitteln von etwa 25 Millionen Euro im Jahr.

Genau dieses Angebot steht nun auf der Kippe. Das Bundesinnenministerium beabsichtigt, die Finanzierung des Bundesprogramms ab 2027 einzustellen. Da die früheren Landesprogramme im Zuge der Bundesförderung ausgelaufen sind, bliebe dann faktisch kein unabhängiges Beratungsangebot mehr übrig.

Ein breites Bündnis widerspricht

Der Widerstand ist deutlich und parteiübergreifend. Die 21. Integrationsministerkonferenz forderte im April 2026 auf Antrag mehrerer Länder, die unabhängige Asylverfahrensberatung zu erhalten und zu stärken. Sie stellte fest, dass diese Beratung ein „elementarer Baustein“ eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens ist – und rief den Bund auf, seine Streichungspläne aufzugeben und seiner Verpflichtung aus § 12a AsylG nachzukommen. Auch Wohlfahrtsverbände, Wissenschaft und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen fordern den Erhalt und Ausbau des Angebots.

Das Fazit des Gutachtens

Das Zusammenwirken von behördlicher Auskunft und unabhängiger Beratung ist, wie die Gutachter betonen, „kein ‚nice to have‘, sondern notwendiger Bestandteil“ eines am Europarecht orientierten Asylverfahrens. Nur die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung erfüllt die Anforderungen an eine qualifizierte, unabhängige und einzelfallbezogene Beratung – gerade für besonders schutzbedürftige Menschen.

Sie sollte daher weiterhin finanziert und flächendeckend durchgeführt werden. Eine Streichung der Mittel widerspräche nicht nur den Vorgaben des Unionsrechts, sondern auch dem Anspruch, faire, effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren zu sichern.

Brief: Fordern sofortiges Ende der EU-Unterstützung für libysche Milizen

Gemeinsam mit zahlreichen anderen EU-Abgeordneten habe ich in einem Brief an die EU-Kommissare Dubravka Šuica und Magnus Brunner gefordert, die EU-Unterstützung von libyschen Milizen zur Migrationsabwehr sofort zu beenden. Hintergrund sind wiederholte schwere Menschenrechtsverbrechen sowie jüngste Angriffe der sogenannten libyschen Küstenwache auf zivile Seenotretter*innen mit EU-finanzierten Booten. 

Wir kritisieren, dass die EU trotz klarer Hinweise auf schwerste Gewalt, Menschenhandel und unmenschliche Haftbedingungen weiterhin Gelder und Ausrüstung bereitstellt. Stattdessen fordern wir, die Unterstützung auf humanitäre Organisationen umzulenken und endlich eine europäisch koordinierte Seenotrettungsmission einzurichten.

Veranstaltung: Grenzblockaden, Zurückweisungen, Propaganda – Populismus und Abschottung als Leitmotiv der Asylpolitik

Liebe alle,

seit Jahren sehen wir, wie die Debatte um Asyl- und Migrationspolitik sich von der Realität entkoppelt und zunehmend radikalisiert. Den vorläufigen Höhepunkt dieses Theaters haben wir in diesem Jahr erlebt, als die deutsche Bundesregierung sich offen darauf einigte, sich über Recht und Gesetz hinwegzusetzen und Asylsuchende an deutschen Grenzen zurückzuweisen.

Welche Wirkung haben Grenzkontrollen in der Realität? Warum verfangen sich populistische Narrative über „Kontrolle“ und „Sicherheit“ so leicht? Welche Folgen drohen der EU, wenn der Schengenraum weiter ausgehöhlt wird? Warum gibt es so wenig Empathie mit Asylsuchenden? Wo führt all das hin? Und wie schaffen wir es, dem Populismus und den Rechtsextremen etwas entgegenzusetzen?

Diese und weitere Fragen wollen wir erläutern und diskutieren und freuen uns auf eine lebhafte Debatte und spannende Inputs!

Die Veranstaltung
wird am 19. Juni um 19 Uhr im tak (Theater Aufbau Kreuzberg) in der Prinzenstraße 85F stattfinden. Nach Inputs von Gilda Sahebi, Marcus Engler und mir – Erik Marquardt – findet eine Podiumsdiskussion statt. Im Laufe der Zeit wird Raum für Anmerkungen und Fragen aus dem Publikum sein.

zu den Referent*innen

Dr. Marcus Engler, Wissenschaftler am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) in der Migrationsabteilung und Autor der Expertise zu den Auswirkungen deutscher Binnengrenzkontrollen

Gilda Sahebi, Ärztin und Politikwissenschaftlerin. Sie arbeitet als freie Journalistin und Autorin mit den Schwerpunkten Antisemitismus, Rassismus, Menschenrechte, Frauenrechte und Nahost.

Daniela Sepehri, setzt sich in den sozialen Medien und als Journalistin engagiert für Feminismus, Anti-Rassismus, Migration und den Iran ein. Sie wird uns als Moderatorin durch die Veranstaltung begleiten.

Erik Marquardt, seit 2019 Abgeordneter im Europäischen Parlament. Dort beschäftigt er sich mit Asyl, Migration und Menschenrechten. Er war selbst oft an den Außengrenzen und auf Seenotrettungsmissionen im Mittelmeer. Im Parlament begleitete er beispielsweise die Verhandlungen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) als Schattenberichterstatter.

Ort der Veranstaltung:

tak Theater Aufbau Kreuzberg GmbH
Prinzenstraße 85F
10969 Berlin

Datum und Uhrzeit

Getränke und Fingerfood ab 19 Uhr, Beginn der Inputs um 19:30 Uhr.

Der Eintritt ist frei.

Anmeldung

Bitte meldet euch bis zum 17. Juni unter dem hier hinterlegten Formular an, da wir nur begrenzte Kapazitäten vor Ort haben.

Achtung! Nach der Anmeldung gibt es KEINE Bestätigungsmail. Die Anmeldung kommt trotzdem bei uns an. Am Tag vor der Veranstaltung bekommt ihr nochmal eine Erinnerungsmail mit allen Details zugesendet.

Ich freue mich auf euer Kommen, auf eure Fragen und auf eine lebendige Diskussion.

Liebe Grüße
Erik

PM: Drittstaatenmodell: „Exportierte Verantwortung, importierter Zynismus“ 

Die EU-Kommission hat am 20.05.2025 einen Vorschlag vorgelegt, der es Mitgliedstaaten ermöglicht, Asylsuchende auch ohne jegliche persönliche Verbindung in sogenannte sichere Drittstaaten abzuschieben. Bereits eine bloße Durchreise oder ein bilaterales Abkommen soll künftig ausreichen, um das Asylverfahren vollständig außerhalb der EU zu führen. Dabei sind genauere Regeln bislang unklar, da die Kommission zwar eine Pressemitteilung, aber keinen Gesetzesvorschlag vorgelegt hat.

Der Vorschlag schwächt das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), hebelt menschenrechtliche Standards aus und fördert eine Wettbewerbslogik, in der Staaten um die konsequenteste Abschreckung buhlen – statt um faire Verantwortungsteilung.

In einer Pressemeldung habe ich diesen Kurs entschieden kritisiert:

„Dieser Vorschlag steht in großem Widerspruch zum ausgegebenen Ziel der EU-Asylpolitik. Mit der Reform des EU-Asylsystems wollte man, dass EU-Staaten Verantwortung besser verteilen, jetzt will man ihnen die Möglichkeit geben, ihre Verantwortung komplett auszulagern. 

Wir brauchen aber keine immer neuen Wettbewerbe skurriler Grausamkeiten, sondern eine neue EU-Solidarität in der Asylpolitik. Dieser Kommissionsvorschlag trägt dazu nicht bei. Wer die EU-Asylreform ernsthaft umsetzen will, sollte sich jetzt darauf konzentrieren, statt neue Gesetzestexte zu überarbeiten, noch bevor sie überhaupt umgesetzt wurden. Dass die EU-Kommission selbst nicht glaubt, dass es ein menschenwürdiger Vorschlag ist, sieht man schon daran, dass unbegleitete Minderjährige ausgenommen werden sollen.

Dazu kommen viele praktische Fragen und Probleme. Besonders EU-Staaten, die ohnehin schon kaum Asylsuchende aufnehmen, werden davon leichter Gebrauch machen können, während ein Drittstaatsmodell für Einwanderungsländer wie Deutschland praktisch nie funktionieren wird. So trägt dieser Vorschlag vor allem zu mehr Ungleichgewicht bei, statt Solidarität zu fördern. Das belegt auch der vernichtende Abschlussbericht des Bundesinnenministeriums zum Drittstaatsmodell.

Wer Schutzsuchende in Länder schicken will, in denen sie nie waren, exportiert Verantwortung und importiert empathielosen Zynismus. Der Vorschlag klingt im ersten Moment sehr bequem für Regierungen. Seit Jahren wird über Drittstaatenmodelle diskutiert und sie werden immer wieder als ‚Lösung‘ verkauft. Dabei sind alle vergleichbaren Versuche katastrophal gescheitert. Im Ergebnis wurden in die Idee bereits hunderte Millionen Euro investiert, aber funktioniert hat das weder in Ruanda noch in Albanien. Europa sollte kein Kontinent werden, der seine Verantwortung an Drittstaaten auslagert. Es ist ein Armutszeugnis, dass man in Europa mehr Energie darauf verwendet, Schutz zu umgehen, als ihn zu gewährleisten.”

Ich kritisiere zudem die Vorgehensweise der Kommission, die der Öffentlichkeit lediglich eine Pressemitteilung präsentiert anstelle eines konkreten Gesetzesvorschlags:

„So sollte man mit dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht umgehen, wenn man will, dass sich die Bevölkerung eine anständige Meinung über solch wichtige Vorschläge bildet.“

Neue Studie zu Binnengrenzkontrollen: Symbolpolitik statt Lösungen

Für die Grüne Europafraktion habe ich eine neue Studie zu den Auswirkungen der stationären deutschen Binnengrenzkontrollen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Sie halten nicht, was sie versprechen. Sie sind teuer, herzlos und nutzlos. Hier könnt ihr die Studie nachlesen. Und hier eine kurze Zusammenfassung:

Politische Sprechblasen statt Fakten

Seit September 2024 kontrolliert Deutschland wieder stationär alle Landesgrenzen ohne absehbare zeitliche Begrenzung– ein klarer Bruch mit den Regeln des Schengener Grenzkodex. Die neue Merz-Regierung spricht von Sicherheit und Asylstopp, doch faktisch haben die Binnengrenzkontrollen weder einen nachhaltigen Einfluss auf die Asylzahlen, noch können sie für mehr Sicherheit sorgen. Die neue Studie von Dr. Marcus Engler, Lea Christinck und Dr. Norbert Cyrus zeigt: Die Begründungen für Binnengrenzkontrollen basieren nicht auf Fakten, sondern auf leeren Versprechen. 

Um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, setzt die neue Regierung weiter auf Symbolpolitik – auch wenn das bedeutet, wissenschaftliche Erkenntnisse zu ignorieren, den Zusammenhalt in Europa zu gefährden und Recht zu brechen.

Teuer, herzlos und nutzlos

Die Grenzkontrollen sind teuer, ineffektiv und gefährden unsere Rechtsstaatlichkeit, während sie gleichzeitig kaum zur Reduzierung irregulärer Grenzübertritte beitragen. Verzögerungen an den Grenzen belasten Handel, Pendelverkehr und grenznahe Regionen massiv. Gleichzeitig warnen die Autor*innen vor einer gefährlichen Normalisierung der Kontrollen, die den europäischen Gedanken von Bewegungsfreiheit und Solidarität untergräbt.

Restriktionen an den Grenzen verhindern keine Migration – sie machen Fluchtrouten gefährlicher, stärken Schleusernetzwerke und belasten das Verhältnis zu Nachbarstaaten. Besonders alarmierend: Häufig treffen die Maßnahmen gerade jene, deren Einreise durch EU- und Völkerrecht eigentlich geschützt ist.

Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick

  • Keine belastbaren Belege für Wirksamkeit gegen Schleusung oder irreguläre Einreisen
  • Einschränkungen für Schutzsuchende, Pendler*innen und die Wirtschaft
  • Klare Verstöße gegen EU-Recht und Aushöhlung des Schengen-Systems
  • Politische Grenzschutzmaßnahmen sollen als Symbol für Sicherheit dienen, entfremden sich aber zunehmend von fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen

Flucht nach Europa: “Auf dieser Route kümmert es niemanden, ob du lebst oder stirbst”

Wer sich auf den Weg nach Europa macht, um dort Schutz oder Zukunftsperspektiven zu finden, geht dabei in der Regel durch die Hölle – oder stirbt. Das zeigt ein neuer Bericht des UNHCR, Mixed Migration Centre und der Internationalen Organisation für Migration (IOM)

Dafür wurden von 2020 bis 2023 mehr als 31.000 Menschen in Italien und mehreren afrikanischen Ländern dazu befragt, was sie auf der Flucht nach Europa erleben mussten. An der Tagesordnung: Folter, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt und Ausbeutung, Versklavung, willkürliche Inhaftierung, Tod, Entführung zur Erpressung von Lösegeld, Menschenhandel, Zwangsarbeit, Organentnahme, Raub, kollektive Ausweisung und Abschiebungen. 

Extreme Gewalt: Es ist schlimmer als je zuvor

Die Daten zeigen, dass sich die Lage im Vergleich zum ersten Bericht von 2020 noch deutlich verschlimmert hat. Schutzsuchende sind auf dem Mittelmeer und der Flucht dorthin weiterhin extremer Gewalt ausgesetzt. Neue Konflikte in der Sahelzone haben die Zahl der Vertriebenen in der Region verdoppelt, insbesondere der Krieg im Sudan. Extreme Armut und die durch den Klimawandel verursachten Naturkatastrophen im Osten und am Horn von Afrika tun ihr Weiteres. In den Transitländern fallen außerdem immer mehr Flüchtende einem starken Anstieg von Rassismus zum Opfer, oft ausgelöst von politischen Entscheidungsträger:innen wie dem tunesischen Autokraten Saied, der gerne gegen Geflüchtete hetzt.

Wenig Schutz entlang der Fluchtrouten, dafür anhaltende Straflosigkeit

Ein riesiges Problem sind mangelnde Sicherheitsnetze entlang der Routen nach und durch Nordafrika. Schutzsuchende sind dort in der Regel völlig auf sich gestellt. Sie müssen Gebiete durchqueren, in denen bewaffnete Gruppierungen und kriminelle Banden sie ausbeuten, missbrauchen, verschleppen. Wird eine Fluchtroute unpassierbar, zum Beispiel, weil sie durch Konfliktzonen führt oder Grenzbeamte dort stärker kontrollieren, verlagern sich die Wege in noch entlegenere Gebiete. Dort sind die Menschen dann wiederum noch größeren Risiken ausgesetzt. Gleichzeitig herrscht faktisch vollständige Straflosigkeit für Schmuggler und andere bewaffnete Gruppen. Im schlimmsten Fall werden sie noch von Regierungen unterstützt, wie zum Beispiel in Libyen.

Wir dürfen uns an diese Geschichten niemals gewöhnen

Organisationen und Staaten entlang der Routen scheinen sich laut des Berichts fast schon an den Missbrauch gewöhnt zu haben, der dort alltäglich stattfindet. Von einem “gefährlichen Gefühl der Resignation” und einem unaufhaltsamen Verlust von Hoffnung ist die Rede. Dabei gibt es sehr wohl Lösungen und Schutzmaßnahmen; mal ganz abgesehen davon, dass sich Staaten im Rahmen des Völkerrechts und anderer Instrumente dazu verpflichtet haben, Leben zu retten und Menschenrechte zu achten. 

Es braucht Friedensanstrengungen, Armutsbekämpfung, konkrete Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels. Und für diejenigen, die ihr Zuhause verlassen müssen, braucht es sichere Fluchtrouten, humanitäre Visa und Solidarität. In anderen Worten: Wir müssen dringend handeln. 

Aber die “Angst” vor irregulärer Migration und der Unwillen von Regierungen verhindert, dass klar benannt wird, welcher Horror auf den Migrationsrouten geschieht. Mit welchen Akteur:innen man zusammenarbeitet, um Menschen daran zu hindern, nach Europa zu kommen. Und wie lieber weiter Menschen sterben sollen, bevor man hierzulande seiner Verantwortung nachkommt. Spätestens nach diesem Bericht kann niemand mehr sagen, man hätte es nicht gewusst.

EU-Partner setzen Flüchtende in der Wüste aus

Eine Ende Mai erschienene Investigativrecherche, veröffentlicht von u.a. Lighthouse Reports, Spiegel und der Tagesschau zeigt auf, wie  in Marokko, Mauretanien und Tunesien systematisch Menschen von Sicherheitskräften anhand ihrer Hautfarbe aufgegriffen, in Busse verladen und in unbesiedelten, oft Wüsten- Gebieten ausgesetzt werden. Ohne weitere Unterstützung sind diese Menschen – auch Frauen und Kinder – dann auf sich allein gestellt und damit der Gefahr ausgesetzt,  entweder von Menschenhändlern oder Verbrecherbanden aufgegriffen oder im schlimmsten Fall dem Hungertod ausgeliefert zu sein. 

In den letzten Monaten wurden diese Vorfälle nicht nur unzählige Male dokumentiert, der Bericht liefert auch Beweise, dass für diese Vorgänge zum Teil Material wie Jeeps verwendet werden, die von der EU oder ihren Mitgliedstaaten finanziert werden. Deswegen habe ich einen Brief an Kommissionspräsidentin Von der Leyen und  Kommissare Varhelyi und Schinas geschickt, in dem ich meine Besorgnis über diese Erkenntnisse ausdrücke und wissen möchte, ob der Europäischen Kommission die Praxis des „Wüstendumpings“ in nordafrikanischen Ländern bekannt ist und welche Konsequenzen  sich daraus ergeben für die Finanzierung und die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht.

Ich habe außerdem einen parteiübergreifenden Brief unterstützt, in dem wir ebenfalls eine Erklärung und eine vollständige Überprüfung der Verwendung und des Einsatzes von EU-Mitteln verlangen. Wir fordern außerdem, diese Mittel im Falle eines Verstoßes gegen die Werte der EU sowie gegen europäische und internationale rechtliche Verpflichtungen unverzüglich einzubehalten.

Anhaltendes Leid an der EU-Außengrenze Polens

Seit fast drei Jahren befinden sich Schutzsuchende im Wald an der polnisch-belarussischen Grenze in einem Limbo von Pushbacks und Gewalt. Mit dem Machtwechsel in Polen hatten viele gehofft, dass der neue Ministerpräsident Donald Tusk die menschenunwürdige Behandlung von Asylsuchenden im Grenzwald zu Belarus beenden wird. Stattdessen fordert er nun eine Stärkung des Grenzzauns, der zum Teil mit EU-Geldern finanziert werden soll, und schürt die Angst vor Belarus und den Schutzsuchenden, die zwischen den beiden Ländern festsitzen. Tusk will nun über zwei Milliarden € in die Sicherung der östlichen Landesgrenze stecken und sagt offen, dass es sich um ein „Element der Abschreckung“ handele.  

2021: Eine neue Fluchtroute nach Europa

Die neue Route entstand auch, weil der belarussische Machthaber Lukaschenko als Reaktion auf EU-Sanktionen im August 2021 damit angefangen hat, Menschen aus Syrien, dem Irak, Afghanistan und anderen Ländern nach Belarus einreisen zu lassen, damit sie an die EU-Außengrenze kommen. Lukaschenko hat die leidenden Menschen missbraucht, um Druck auf die EU auszuüben. Polen wirft Belarus eine “Instrumentalisierung” der Schutzsuchenden vor und erklärt die Geflüchteten zur Waffe eines “hybriden Krieges”. Damit rechtfertigt die Regierung in Warschau die anhaltende Militarisierung der Grenze und die menschenrechtswidrigen Pushbacks, die dort stattfinden. In diesem Zusammenhang wurde auch eine militärische Sperrzone errichtet, in der die Schutzsuchenden festsitzen und in der jede Hilfe von außen, egal ob von NGOs oder lokalen Anwohner:innen, verhindert oder kriminalisiert wird.

Nach wie vor viele Ankünfte

Auch wenn es weniger sind als 2021, fliehen bis heute Schutzsuchende über Belarus nach Polen. Lokale Aktivist:innen von Grupa Granica helfen vor Ort und dokumentieren Menschenrechtsverletzungen. Bei einem Treffen diese Woche haben sie berichtet, dass jetzt vor allem im Frühjahr und Sommer die meisten Menschen versuchen, die Grenze im Białowieża-Wald zu überqueren. Der ist auch durch seine vielen Sümpfe und Moore gefährlich; im Winter wird es außerdem so kalt, dass viele Menschen erfrorene Gliedmaßen aufweisen oder gänzlich erfrieren. 

Seit Beginn der Krise sind mindestens 60 Menschen gestorben. Die Zivilgesellschaft geht allerdings von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus. Allein im Zeitraum von Dezember 2023 bis April 2024 hat allein die Grupa Granica mehr als 1.700 illegale Pushbacks, fünf Tote und 25 vermisste Menschen dokumentiert. Es wurde auch ein Kind von einer Mutter geboren, die versucht hat, aus Eritrea in die EU zu flüchten.

Pushbacks sind die Realität

Viele dieser Menschen äußern an der Grenze den Wunsch nach Asyl, wonach ihnen nach europäischem und internationalem Recht ein rechtsstaatliches Asylverfahren zusteht, in dem ihr Schutzanspruch geprüft wird. In der Realität berichten die meisten stattdessen davon, dass sie gewaltsam zurückgewiesen werden, manche Betroffene bereits mehrfach. Dabei werden von Behörden auf beiden Seiten oft mutwillig Handys zerstört und Tränengas, Schlagstöcke und sogar Gewehre eingesetzt – auch gegenüber Kindern und Jugendlichen. Im Herbst 2023 hat ein heute 23-jähriger syrischer Schutzsuchender mit seinen Freunden versucht, von Belarus nach Polen zu fliehen. Ihm wurde dabei von einem polnischen Grenzschutzbeamten in den Rücken geschossen, “versehentlich”.

Neue Regierung, alte Taktiken?

Mit dem Regierungswechsel in Polen haben einige auch auf eine menschlichere Migrationspolitik an der Grenze zu Belarus gehofft, vor allem weil Donald Tusk ja eine Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit in Polen eingeleitet hat. Leider gilt diese Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit offensichtlich nicht für Schutzsuchende. Stattdessen hat Tusk diese Woche die Grenzregion zwischen Polen und Belarus besucht und eine Verstärkung des 2022 gebauten Grenzzauns versprochen. Der ist bereits jetzt 180 Kilometer lang und 5,5 Meter hoch, mit Stacheldraht verstärkt und elektronisch überwacht. Vor der anstehenden Europawahl bleibt Polen trotz neuer Regierung also bei einer restriktiven Migrationspolitik, ausgetragen auf dem Rücken von schutzsuchenden Menschen im Wald zu Belarus.

Ein Blick in die Zukunft

Hinzu kommt die endgültige Verabschiedung der sogenannten GEAS-Reform (mehr dazu hier auf meiner Website), in der zum Beispiel die Krisenverordnung Asylrechtsverschärfungen im Falle einer “Instrumentalisierung” ermöglicht. Beispielsweise können Grenzverfahren ausgeweitet oder Registrierungsfristen verlängert werden. Asylsuchende können in solchen Fällen unabhängig von der Schutzbedürftigkeit über viele Monate an den Außengrenzen inhaftiert werden. Viele Regeln des neuen GEAS bieten den Behörden der Mitgliedstaaten mehr Spielraum, undokumentiert gegen das EU-Recht zu verstoßen. So können längere Registrierungsfristen etwa dazu beitragen, dass Personen noch Wochen nach der Ankunft gepushbacked werden, ohne dass ihre Einreise jemals dokumentiert werden musste. Auch wenn sich erst zeigen muss, wie diese Verordnung in der Praxis umgesetzt wird, laufen wir damit Gefahr, das Asylrecht weiter zu schwächen und anderen Mitgliedstaaten eine noch bessere Grundlage für Menschenrechtsverletzungen an unseren Außengrenzen zu liefern.

Studie zeigt: Deutsche Binnengrenzkontrollen teilweise EU-rechtswidrig

Ich habe für die grüne Europafraktion eine kritische Analyse der deutschen Binnengrenzkontrollen in Auftrag gegeben, um zu sehen, ob diese mit EU-Recht vereinbar sind. Die ganze Studie könnt ihr hier auf Deutsch und Englisch lesen.

Die aktuelle Lage im Schengenraum

Die Abwesenheit von Kontrollen an den Binnengrenzen ist ein wesentlicher Grundsatz des Europäischen Rechts und das Grundprinzip des freien Schengenraums. Obwohl Binnengrenzkontrollen im Schengenraum also grundsätzlich eine strenge Ausnahme sein sollten, gibt es seit 2015 in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten eine massive Zunahme dieser Kontrollen. Gründe dafür sind laut der deutschen Bundesregierung vor allem mehr irreguläre Migration, Terrorismusgefahr und die Corona-Pandemie. Allerdings stellt sich die Frage, inwiefern die Wiedereinführung dieser Binnengrenzkontrollen mit den unionsrechtlichen Verpflichtungen vereinbar ist.

Wann Binnengrenzkontrollen erlaubt sind

Der Schengener Grenzkodex erlaubt Kontrollen an den Binnengrenzen nur in Ausnahmesituationen, zum Beispiel wenn Gefahr für die Sicherheit und Ordnung eines Mitgliedstaates droht. Dabei dürfen Binnengrenzkontrollen jedoch nur als letztes Mittel angewendet und nur vorübergehend wieder eingeführt werden, wie auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt hat.

Die Praxis in Deutschland

Deutschland scheint sich an diese Regelungen nicht immer zu halten. Die unterschiedlichen Bundesregierungen haben die Binnengrenzkontrollen, vor allem an der Grenze zu Österreich, seit 2015 immer wieder verlängert. Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen EU-Recht. Das von mir in Auftrag gegebene Gutachten kommt nämlich zu dem Schluss, dass es keine Rechtsgrundlage für die Kontrollen an der Grenze zu Österreich gibt, die seit November 2017 “aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen” stattfinden. Damit sind diese Kontrollen seit diesem Zeitpunkt rechtswidrig. 

Problematisch ist dabei vor allem, dass sich die deutsche Bundesregierung auf zunehmend vage Risikosituationen beruft, anstatt auf tatsächliche Gefahrenlagen, wie vom Schengener Grenzkodex verlangt. Zudem sind die Grenzkontrollen oftmals unverhältnismäßig.

Binnengrenzkontrollen sind politisch motiviert

Insgesamt scheinen Grenzkontrollen zunehmend eine gesellschaftspolitische Symbolwirkung zu haben. Gleichzeitig tut sich die Europäische Kommission schwer, diese strukturelle Aushöhlung des Schengener Grenzkodex aufzuhalten und wird ihrem Mandat und ihrer Rolle als “Hüterin der Verträge” nur unzureichend gerecht. 

Ähnlich problematisch ist der Umgang der deutschen Verwaltungsgerichte mit Klagen gegen diese Binnengrenzkontrollen. Hier werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen so eng ausgelegt, dass Klagen gegen Binnengrenzkontrollen als unzulässig abgewiesen werden. Betroffene haben aktuell also keinen effektiven Rechtsschutz gegen rechtswidrige Binnengrenzkontrollen. Das betrifft in erster Linie EU-Bürger:innen.

Die Reform als Antwort – Wirksamkeit abzuwarten

Nach jahrelanger systematischer Fehlanwendung des Schengener Grenzkodexes wurde die Reform bestimmter Teile des Gesetzes vor kurzem abgeschlossen. Mehr dazu könnt ihr hier in meinem Briefing nachlesen. Die aktuelle Reform des Schengener Grenzkodex ist deshalb eine Reaktion auf diese Herausforderungen. Sie erweitert einerseits den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten, zum Beispiel bei verstärkten Migrationskontrollen an Binnengrenzen. Andererseits werden die Anforderungen an die mitgliedstaatlichen Binnengrenzkontrollen verschärft. Ob dies in der Praxis zu einem Rückgang der Binnengrenzkontrollen führen wird, hängt vor allem von der Bereitschaft der Kommission ab, die neuen Regeln des Schengener Grenzkodex auch durchzusetzen.

Briefing: Reform des Schengener Grenzkodex

Worum geht es?

Der Schengener Grenzkodex regelt die Einreisebedingungen und Grenzkontrollen an den EU-Außengrenzen und Binnengrenzen. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, unter welchen Bedingungen Binnengrenzkontrollen möglich sind.

Der Grenzkodex ist ein wichtiges Instrument, um die Freizügigkeit in Europa zu gewährleisten; allerdings halten sich die Mitgliedstaaten oft nicht an den Kodex. Beispielsweise führen sie Kontrollen an den Binnengrenzen ein und missachten die Rechtsgrundlagen dafür. Diese Kontrollen gefährden den Schengen-Raum, indem sie den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr behindern, der für das Funktionieren der EU und ihrer assoziierten Länder (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) so wichtig ist. Besonders in Grenzregionen kosten die Kontrollen an den Binnengrenzen nicht nur viel Geld, sondern schränken das Leben der Menschen ein. Dabei führen sie oft nicht dazu, selbstgesteckte Ziele zu erreichen, beispielsweise weil sie Asylanträge gar nicht verhindern können, obwohl das immer wieder behauptet wird.

Die Reform

Die Europäische Kommission hat 2017 versucht, den Schengener Grenzkodex zu reformieren, aber die Mitgliedstaaten konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen.

Nachdem die Mitgliedstaaten während der Corona-Pandemie die Binnengrenzen ohne Koordinierung auf EU-Ebene geschlossen hatten, schlug die Kommission eine neue Reform vor, die unter anderem auch Bestimmungen für gesundheitliche Notfälle größeren Ausmaßes – wie eben Pandemien – enthält.
Der Kommissionsvorschlag vom Dezember 2021 war gelinde gesagt umstritten, gefolgt von einer noch problematischeren Verhandlungsposition der Mitgliedstaaten. Trotz der oft betonten großen Bedeutung des Schengen-Raums für die Verwirklichung der Freizügigkeit in der EU hätten diese Texte dazu geführt, dass Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen endlose Binnengrenzkontrollen einführen können. Das Europäische Parlament hingegen fand mit seiner Verhandlungsposition einen Kompromiss, der den Schengen-Raum schützt.

EuGH-Urteil zu Grenzkontrollen

Parallel zum Reformprozess des Schengener Grenzkodexes hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil nicht nur die Dauer der Binnengrenzkontrollen nach dem aktuellen Kodex sehr streng ausgelegt, sondern auch klar festgestellt, dass endlose Binnengrenzkontrollen gegen die im EU-Recht verankerte Freizügigkeit verstoßen. Damit stand fest: Freizügigkeit ist ein Recht, dass die EU-Staaten nicht unbegrenzt einschränken dürfen. Die Mitgesetzgeber (Rat und Parlament) müssen also ein Gleichgewicht zwischen “Freiheit” und “Sicherheit” finden, das nur mit einer festgelegten Befristung der Binnengrenzkontrollen im reformierten Schengener Grenzkodex funktioniert.

Der finale Kompromiss

Die interinstitutionellen Verhandlungen führten zu einem Kompromiss, zu dem wir im Europäischen Parlament in der letzten Plenarwoche der Legislaturperiode (Ende April 2024) abstimmen werden.
Wir sehen das Verhandlungsergebnis kritisch, denn: Die maximale Dauer von Binnengrenzkontrollen wird von derzeit 6 Monaten auf 3 Jahre erhöht. Allerdings haben Mitgliedstaaten eine neue, detailliertere Berichtspflicht, wenn sie Binnengrenzkontrollen einführen. Die Kommission hat im Gegenzug etwas mehr Pflichten und Befugnisse, um die Anwendung zu kontrollieren. Ob das dazu führt, dass die Grenzkontrollen nun stärker beschränkt werden, wird von Expert*innen bezweifelt.

Es wird außerdem zusätzliche Gründe geben, die Binnengrenzkontrollen erlauben. Darunter fällt sinnvollerweise eine gesundheitliche Notlage in großem Umfang, allerdings auch der sehr umstrittene Grund der unerlaubten Sekundärmigration von Drittstaatsangehörigen in großem Umfang. Damit wird die seit 2015 herrschende Praxis, dass Mitgliedstaaten Binnengrenzkontrollen einführen, um “irreguläre” Migration “einzudämmen”, quasi legalisiert.

Das Verhandlungsergebnis beinhaltet außerdem ein neues Verfahren für die interne Überstellung von Drittstaatsangehörigen ohne Bleiberecht zwischen den Mitgliedstaaten. Dieses Verfahren wird wahrscheinlich dazu führen, dass vermehrt “Racial Profiling” und im schlimmsten Fall sogar Kettenabschiebungen stattfinden können.

Durch die Einführung des Begriffs “Instrumentalisierung” können Mitgliedstaaten die Zahl der Grenzübergangsstellen und deren Öffnungszeiten begrenzen sowie die Grenzüberwachung intensivieren, wenn sie sich von einer Instrumentalisierung betroffen fühlen. Welche Fälle genau als Instrumentalisierung gelten, ist aber überhaupt nicht festgelegt und damit der Willkür der Mitgliedstaaten überlassen. Zusätzlich wurden die Möglichkeiten für polizeiliche Kontrollen und die allgemein im Hoheitsgebiet eingesetzten Kontroll- und Überwachungstechnologien erweitert. Diese zusätzlichen Vorschriften treten unmittelbar nach der Veröffentlichung in Kraft, wenn Parlament und Rat zugestimmt haben.

In der Praxis bleibt aber trotzdem abzuwarten, ob die Mitgliedstaaten diese neuen Vorschriften auch tatsächlich einhalten werden und ob die Kommission ihre Befugnisse als Hüterin der Verträge wahrnehmen wird, um dafür zu sorgen, dass sie dies tun.

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