Anfrage: Einsatz von Schallkanonen gegen Flüchtende in Griechenland

Mehr als Vierzig Abgeordnete aus vier Fraktionen haben am 17. Juni gemeinsam diese Anfrage an die EU-Kommission eingereicht. In ihrer Antwort betont die Kommission, dass sie sich bei den griechischen Behörden nach den „long-range acoustic devices“ („Schallkanonen“), über die in den Medien berichtet wurde, erkundigte und solche Geräte von ihren Einsatzkräften im Grenzgebiet am Evros nie im Zusammenhang mit Grenzüberwachungsmaßnahmen eingesetzt wurden. Außerdem schreibt die Kommission sie finanziere keine „long-range acoustic devices“ in Griechenland. Presseberichte deuten aber darauf hin, dass die griechische Regierung diese Schallkanonen doch einsetzt. Diese und andere Anfragen findet ihr komplett auf der Homepage des Europaparlaments.

Unsere Anfrage

Einer Meldung der Associated Press vom 31. Mai 2021 zufolge feuert die griechische Polizei von einem LKW aus ohrenbetäubende akustische Salven in die Türkei ab. Die griechische Polizei hat angekündigt, dass sie beabsichtigt, Botschaften mit einer hohen Dezibel-Zahl zur Abschreckung von Schutzsuchenden einzusetzen. Dieses Vorgehen ist Teil einer Reihe neuer physischer und versuchsweise eingesetzter digitaler Barrieren, die an der 200 km langen Grenze Griechenlands zur Türkei installiert und getestet werden, um Menschen daran zu hindern, die EU ohne entsprechende Genehmigung zu betreten.

Diese akustischen Geräte mit langer Reichweite, die in der Regel zur Auflösung von Demonstrationen eingesetzt werden, senden ohrenbetäubende Schallwellen von bis zu 162 Dezibel aus, was dem Lärm eines Strahltriebwerks entspricht und schwerwiegende Gesundheitsbeschwerden oder gar Taubheit verursachen kann.

Am 3. Juni 2021 brachte Kommissionssprecher, Adalbert Jahnz die Besorgnis der Kommission zum Ausdruck und erklärte, dass die Kommission weitere Informationen einholen werde, wobei er darauf hinwies, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sein und dabei die Grundrechte, einschließlich des Asylrechts und des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, geachtet werden müssen.

Antwort der Kommission

Das Management der EU-Außengrenzen und die Bereitstellung von Infrastruktur fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Gemäß dem Schengener Grenzkodex dürfen Außengrenzen nur an den Grenzübergangsstellen überschritten werden, und die Durchführung von Grenzkontrollen sollte auf professionelle und respektvolle Weise erfolgen und, gemessen an den verfolgten Zielen, verhältnismäßig sein.

Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten, effiziente und verhältnismäßige Instrumente zu nutzen, die auf Risikoanalysen, Zusammenarbeit und Informationsaustausch beruhen. Nach dem EU-Recht müssen Grenzkontrollen verhältnismäßig sein und unter Wahrung der Grundrechte, einschließlich der Menschenwürde, unter Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und unbeschadet der Rechte von Personen, die um internationalen Schutz ersuchen, durchgeführt werden. Die Verwendung von Geräten sollte entsprechend diesen Kriterien erfolgen.

Die Kommission hat sich bei den griechischen Behörden nach den „long-range acoustic devices“ („Schallkanonen“), über die in den Medien berichtet wurde, erkundigt. Solche Geräte wurden von ihren Einsatzkräften im Grenzgebiet am Evros nie im Zusammenhang mit Grenzüberwachungsmaßnahmen eingesetzt.

Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten finanziell bei der Verbesserung des EU-Außengrenzenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit. Die Verordnung (EU) Nr. 513/2014 sieht vor, dass die aus diesem Fonds finanzierten Maßnahmen unter uneingeschränkter Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durchgeführt werden müssen. Werden nicht förderfähige Ausgaben festgestellt, so werden vorschriftswidrig verwendete EU-Mittel zurückgefordert. Die Kommission finanziert keine „long-range acoustic devices“ in Griechenland.

Im Rahmen des Migrations- und Asylpakets schlägt die Kommission ein menschenwürdiges und humanes Migrationsmanagementsystem vor, das schnelle und faire Verfahren und einen Überwachungsmechanismus an den Außengrenzen umfasst, mit dem die Einhaltung des EU-Rechts sichergestellt werden soll.