Anfrage: Menschenhandel durch libysche Küstenwache
Ich habe der Kommission die Frage gestellt, wie sie dazu steht, dass die von ihr unterstützte libysche Küstenwache selbst in Schlepperei und Menschenhandel verwickelt ist. Darunter auch eine Person, die auf der Sanktionsliste des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen steht.
In ihrer Antwort sagt die Kommission, dass die Menschenrechtsverletzungen und Bedingungen in den Haftanstalten in Libyen Inakzeptabel seien. Trotzdem unterstützt die Kommission genau jene Einheiten, die Menschen in diese Lager bringen. Die Kommission weiß also, dass hier gegen elementare Menschenrechte verstoßen wird, ist aber nicht bereit, ihre Politik an diesen elementaren Menschenrechten auszurichten. Die Kommission spricht von der “Rettung von Menschenleben”, dabei handelt es sich in den meisten Fällen nicht um Rettungsaktionen, sondern um Pull-Backs, in denen Menschen gegen ihren Willen in das Bürgerkriegsland Libyen verschleppt werden, damit sie keinen Asylantrag in der EU stellen.
Der Verweis darauf, dass es den Menschen in Libyen ohne EU-Hilfe noch schlechter ginge, ist ein Ablenkungsmanöver, da es in meiner Anfrage überhaupt nicht um Kooperation allgemein geht, sondern sehr konkret um die libysche Küstenwache. Die Behauptung der Kommission, dass es einen “soliden Überwachungsmechanismus” gebe, ist Wunschdenken. Die Kommission unterstützt eine Organisation, die laut UN gegen elementare Menschenrechte verstößt und meint, dass sie an diese Organisation Geld geben kann, ohne damit die Verletzung von elementaren Menschenrechten zu unterstützen. Außerdem herrscht hier eine massive Intransparenz gegenüber dem Parlament, weil Evaluierungen und Monitoring nicht offen gelegt werden. Trotz wiederholter Anfragen haben wir Abgeordneten keine genaue Übersicht zu den EU-Geldern für Libyen.
Alle meine Anfragen und die Antworten der Kommission findet ihr hier.
Meine Anfrage
Aus dem jüngsten Bericht der unabhängigen Erkundungsmission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zu Libyen geht hervor, dass Beweise vorliegen, wonach Einheiten und Angehörige der sogenannten libyschen Küstenwache mit Schleusern zusammenarbeiten und selbst am Menschenhandel beteiligt sind, und zwar insbesondere in der westlichen libyschen Region Zawiya. So wurde aufgedeckt, dass die libysche Küstenwache in diesem Gebiet mit der Haftanstalt al-Nasr in Zawiya unter einer Decke steckt. Der Befehlshaber der Einheit, Abd al-Rahman al-Milad (Spitzname „Bija“), steht seit Juni 2018 wegen Beteiligung am Menschenhandel auf der Sanktionsliste des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
1) Wann hat die Kommission davon erfahren und welche Informationen liegen ihr über diese geheimen Absprachen in der Region Zawiya vor?
2) Welche Maßnahmen wird die Kommission als Reaktion auf die zutage geförderten Erkenntnisse ergreifen und wird dies dazu führen, dass die Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen Küstenwache oder die finanzielle Unterstützung für diese Organisation eingestellt wird?3) Welche Schritte können wir von der Kommission nach der Veröffentlichung dieses Berichts in Bezug auf Italien angesichts der Zusammenarbeit des Landes mit Libyen und der sogenannten libyschen Küstenwache erwarten?
Antwort von Olivér Várhelyi im Namen der Europäischen Kommission (21.8.2023)
Angesichts der komplexen Lage in Libyen werden die von der EU finanzierten Programme in Libyen nach dem Grundsatz der Schadensvermeidung und mit einem konfliktsensiblen und rechtebasierten Ansatz durchgeführt, wobei die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung der Sorgfaltspflicht wie auch der restriktiven Maßnahmen gewährleistet wird. Die Kommission achtet sehr genau darauf, dass Personen, die auf der Sanktionsliste des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen stehen, keine EU-Mittel zugutekommen. Die Unterstützung der EU und Italiens für die libysche Küstenwache spielt eine entscheidende Rolle bei der Rettung von Menschenleben auf See. Die Menschenrechtsverletzungen in Libyen und die Bedingungen in den Haftanstalten sind inakzeptabel.
Entsprechend den strategischen Leitlinien des Europäischen Rates arbeitet die Kommission weiterhin mit den libyschen Behörden zusammen, um Kapazitäten für ein wirksames Grenzmanagement aufzubauen, das im Einklang mit internationalen Standards und der Achtung der Menschenrechte steht, um Menschenleben auf See zu retten und Schleuser- und Menschenhändlernetze zu bekämpfen. Trotz der schwierigen Lage in Libyen würde sich die Situation der Bedürftigsten nicht verbessern, wenn die EU-Hilfe in dem Land vorübergehend eingestellt oder die EU sich dort ganz zurückziehen würde.
Die EU verfügt zusammen mit ihren Durchführungspartnern über einen soliden Überwachungsmechanismus für die Hilfe, die für Libyen bereitgestellt wird. Ferner wird eine Überwachung durch Dritte durchgeführt, die sich insbesondere auf die Einhaltung des Grundsatzes der Schadensvermeidung konzentriert. Des Weiteren führt die Kommission Ad-hoc-Evaluierungs- und Monitoringmissionen durch. Was die Bereitstellung von Such- und Rettungsschiffen für die libysche Küstenwache betrifft, so erfolgte die Lieferung im Anschluss an die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Italien und Libyen, die Garantien für die Achtung der Menschenrechte und die Überwachung der Nutzung der Schiffe beinhaltet.