PM: EuGH: Deutschland hat EU-Recht gebrochen – Menschenwürde muss endlich wieder geachtet werden
Der Europäische Gerichtshof hat heute mit seinem Urteil entschieden, dass die deutschen Kürzungen von grundlegenden Leistungen für Asylsuchende gegen EU-Recht verstoßen.
Mitgliedstaaten müssen auch dann einen angemessenen Lebensstandard für Asylsuchende gewährleisten, wenn über das Asylverfahren in einem EU-Mitgliedsstaat entschieden wird.
Ich habe das so kommentiert:
„Der EuGH hat der deutschen Asylpolitik der maximalen Härte und Verrohung heute eine klare Absage erteilt. Das Urteil muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein, die Achtung von Grundrechten und Menschenwürde wieder zum Leitbild ihrer Politik zu machen. Die zunehmende Radikalisierung in Sprache und Rechtsnormen muss endlich gestoppt werden. Das gelingt nur, wenn Politik sich nicht mit Gerichten und Menschenrechten anlegt, sondern mit den rechten Populisten.
Das Gericht hat in seinem Urteil eindeutig festgestellt, dass Kleidung, Essen oder gesellschaftliche Teilhabe zu den elementaren Grundbedürfnissen gehören, die ein Staat nicht einfach entziehen darf. Verelendung darf niemals Mittel der Durchsetzung politischer Ziele sein.
Das heutige Urteil macht deutlich: populistische Strategien, die auf Abschreckung statt auf Menschenrechte setzen, sind weder rechtlich haltbar noch mit den Grundwerten der Europäischen Union vereinbar.
Auch mit dem Inkrafttreten des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems am 12. Juni müssen weiterhin menschenwürdige Mindeststandards garantiert werden. Die aktuellen Umsetzungsgesetze der Asylreform stellen das nicht sicher und sind mit großer Sicherheit ebenfalls EU-rechtswidrig. Die Bundesregierung weiß das. Damit hat der Europäische Gerichtshof Teile der beabsichtigten Verschärfungen schon kassiert, bevor sie überhaupt in Kraft getreten sind. Das ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. Sie muss nun schnell die rechtswidrigen Gesetze überarbeiten. Außerdem sollte sie Behörden und Länder unverzüglich informieren, dass in laufenden Dublin-Verfahren das Existenzminimum sicherzustellen ist. Betroffenen, denen rechtswidrig Leistungen gekürzt wurden, steht zudem eine Nachzahlung zu.
Es geht hier nicht um Privilegien, sondern um die Achtung grundlegender Rechte, die Politik und Verwaltung jedem Menschen in der Europäischen Union zugestehen muss.“