PM: EU-Kommission Vorschlag zu sicheren Herkunftsländern – Abschottung statt faire Verfahren
Heute hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, sieben Drittstaaten und alle EU-Beitrittskandidaten als “sichere Herkunftsländer” einzustufen. Gemäß Art. 61 der neuen Asylverfahrensverordnung sollen Asylanträge von Personen aus diesen Ländern künftig als offensichtlich unbegründet gelten – ohne inhaltliche Prüfung individueller Fluchtgründe. Dieser Vorschlag reiht sich in eine Kaskade von immer radikaleren Asylrechtsverschärfungen ein, deren Ende noch nicht in Sicht ist.
Dazu habe ich folgende Pressemitteilung herausgegeben:
“Die EU-Kommission will Herkunftsländer wie Tunesien, Ägypten oder Bangladesch als sicher deklarieren – obwohl dort Folter, Verfolgung und Gewalt gegen Schutzsuchende dokumentiert sind. Die Kommission argumentiert mit Effizienz – doch wer Grundrechte opfert, um Verfahren zu beschleunigen, verabschiedet sich von den europäischen Werten.
Inzwischen werden schon Militärdiktaturen und offensichtliche Unrechtsregime als sicher deklariert. Selbst die Türkei könnte als sicheres Herkunftsland eingestuft werden, obwohl hier gerade systematisch Jagd auf Oppositionspolitiker gemacht wird. Wenn die Sanktionen gegen das Land auslaufen, würde es quasi automatisch europaweit als sicheres Herkunftsland gelten und türkische Oppositionelle hätten keinen Zugang zu einem normalen Asylverfahren mehr.
Hier geht es ja nicht mehr darum, ob Länder wirklich sicher sind. Man möchte sich möglichst umfassend rechtsstaatlicher Asylverfahren entledigen.
Es wäre ehrlicher, wenn die EU-Kommission offen sagt, dass Menschenwürde und -rechte dem Ziel der Abschottung nun untergeordnet werden. Um Verfahren zu beschleunigen und Rückführungen von Menschen ohne Schutzstatus zu erreichen, bräuchte es keine Einstufung als sichere Herkunftsländer. Das ginge auch mit einem ordentlichen System ohne diverse bürokratische Sonderregeln. Inzwischen gab es so viele Asylrechtsverschärfungen, dass sogar Fachjuristen den Überblick verlieren. Dass dieser Vorschlag und seine Sonderregeln da zur Besserung beitragen, ist stark zu bezweifeln.”