Anfrage: Menschenhandel durch libysche Küstenwache

Ich habe der Kommission die Frage gestellt, wie sie dazu steht, dass die von ihr unterstützte libysche Küstenwache selbst in Schlepperei und Menschenhandel verwickelt ist. Darunter auch eine Person, die auf der Sanktionsliste des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen steht. 

In ihrer Antwort sagt die Kommission, dass die Menschenrechtsverletzungen und  Bedingungen in den Haftanstalten in Libyen Inakzeptabel seien. Trotzdem unterstützt die Kommission genau jene Einheiten, die Menschen in diese Lager bringen. Die Kommission weiß also, dass hier gegen elementare Menschenrechte verstoßen wird, ist aber nicht bereit, ihre Politik an diesen elementaren Menschenrechten auszurichten. Die Kommission spricht von der “Rettung von Menschenleben”, dabei handelt es sich in den meisten Fällen nicht um Rettungsaktionen, sondern um Pull-Backs, in denen Menschen gegen ihren Willen in das Bürgerkriegsland Libyen verschleppt werden, damit sie keinen Asylantrag in der EU stellen. 

Der Verweis darauf, dass es den Menschen in Libyen ohne EU-Hilfe noch schlechter ginge, ist ein Ablenkungsmanöver, da es in meiner Anfrage überhaupt nicht um Kooperation allgemein geht, sondern sehr konkret um die libysche Küstenwache. Die Behauptung der Kommission, dass es einen “soliden Überwachungsmechanismus” gebe, ist Wunschdenken. Die Kommission unterstützt eine Organisation, die laut UN gegen elementare Menschenrechte verstößt und meint, dass sie an diese Organisation Geld geben kann, ohne damit die Verletzung von elementaren Menschenrechten zu unterstützen. Außerdem herrscht hier eine massive Intransparenz gegenüber dem Parlament, weil Evaluierungen und Monitoring nicht offen gelegt werden. Trotz wiederholter Anfragen haben wir Abgeordneten keine genaue Übersicht zu den EU-Geldern für Libyen.

Alle meine Anfragen und die Antworten der Kommission findet ihr hier.

Meine Anfrage

Aus dem jüngsten Bericht der unabhängigen Erkundungsmission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zu Libyen geht hervor, dass Beweise vorliegen, wonach Einheiten und Angehörige der sogenannten libyschen Küstenwache mit Schleusern zusammenarbeiten und selbst am Menschenhandel beteiligt sind, und zwar insbesondere in der westlichen libyschen Region Zawiya. So wurde aufgedeckt, dass die libysche Küstenwache in diesem Gebiet mit der Haftanstalt al-Nasr in Zawiya unter einer Decke steckt. Der Befehlshaber der Einheit, Abd al-Rahman al-Milad (Spitzname „Bija“), steht seit Juni 2018 wegen Beteiligung am Menschenhandel auf der Sanktionsliste des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

1) Wann hat die Kommission davon erfahren und welche Informationen liegen ihr über diese geheimen Absprachen in der Region Zawiya vor?

2) Welche Maßnahmen wird die Kommission als Reaktion auf die zutage geförderten Erkenntnisse ergreifen und wird dies dazu führen, dass die Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen Küstenwache oder die finanzielle Unterstützung für diese Organisation eingestellt wird?3) Welche Schritte können wir von der Kommission nach der Veröffentlichung dieses Berichts in Bezug auf Italien angesichts der Zusammenarbeit des Landes mit Libyen und der sogenannten libyschen Küstenwache erwarten?

Antwort von Olivér Várhelyi im Namen der Europäischen Kommission (21.8.2023)

Angesichts der komplexen Lage in Libyen werden die von der EU finanzierten Programme in Libyen nach dem Grundsatz der Schadensvermeidung und mit einem konfliktsensiblen und rechtebasierten Ansatz durchgeführt, wobei die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung der Sorgfaltspflicht wie auch der restriktiven Maßnahmen gewährleistet wird. Die Kommission achtet sehr genau darauf, dass Personen, die auf der Sanktionsliste des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen stehen, keine EU-Mittel zugutekommen. Die Unterstützung der EU und Italiens für die libysche Küstenwache spielt eine entscheidende Rolle bei der Rettung von Menschenleben auf See. Die Menschenrechtsverletzungen in Libyen und die Bedingungen in den Haftanstalten sind inakzeptabel.

Entsprechend den strategischen Leitlinien des Europäischen Rates arbeitet die Kommission weiterhin mit den libyschen Behörden zusammen, um Kapazitäten für ein wirksames Grenzmanagement aufzubauen, das im Einklang mit internationalen Standards und der Achtung der Menschenrechte steht, um Menschenleben auf See zu retten und Schleuser- und Menschenhändlernetze zu bekämpfen. Trotz der schwierigen Lage in Libyen würde sich die Situation der Bedürftigsten nicht verbessern, wenn die EU-Hilfe in dem Land vorübergehend eingestellt oder die EU sich dort ganz zurückziehen würde.

Die EU verfügt zusammen mit ihren Durchführungspartnern über einen soliden Überwachungsmechanismus für die Hilfe, die für Libyen bereitgestellt wird. Ferner wird eine Überwachung durch Dritte durchgeführt, die sich insbesondere auf die Einhaltung des Grundsatzes der Schadensvermeidung konzentriert. Des Weiteren führt die Kommission Ad-hoc-Evaluierungs- und Monitoringmissionen durch. Was die Bereitstellung von Such- und Rettungsschiffen für die libysche Küstenwache betrifft, so erfolgte die Lieferung im Anschluss an die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Italien und Libyen, die Garantien für die Achtung der Menschenrechte und die Überwachung der Nutzung der Schiffe beinhaltet.

5 Milliarden € der EU an Griechenland für Migration und Asyl – und trotzdem solche Zustände?

Seit dem Jahr 2014 hat die Europäische Union Griechenland insgesamt 4,96 € Milliarden für die Bewältigung von Migrations- und Grenzaufgaben zur Verfügung gestellt.

Die Unterstützung Griechenlands durch die Europäische Union erfolgt durch vier Töpfe: den Asylum, Migration and Integration Fund (AMIF), der Internal Security Fund (ISF), das  Emergency Support Instrument (ESI) und das Border Management and Visa Policy Instrument (BMVI). Der größte Topf ist der AMIF über den im aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmen insgesamt 9,88 € Milliarden zur Verfügung gestellt wurden. Griechenland wurden seit 2014 aus diesem Topf 2,75 € Milliarden zugesprochen. Über diesen Haushaltsposten werden EU-Mitgliedstaaten unterstützt zum Zweck des effizienten Managements von Migration und der Implementierung und Stärkung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Der ISF stellt Geld für das Management von Visum und Einreise, Kontrolle der Außengrenzen, aber auch Rückführungen, beispielsweise durch Frontex, bereit. Hier wurde Griechenland seit 2014 fast eine halbe Milliarde € bereitgestellt. Das ESI dient der Unterstützung für Notlagen und gibt Geld für humanitäre Hilfe, der Anteil betrug 668,9 € Millionen. Das BMVI hat zur Aufgaben einen europäischen Grenzschutz an den Außengrenzen der Union zu gewährleisten. Der Großteil der regulären Gelder aus AMIF, ISF, ESI und BMVI fließt an die nationalen Behörden, also an die griechischen Behörden, die sich mit Migration und Asyl befassen, so beispielsweise das griechische Ministerium für Migration und Asyl. 

Neben den regulär vorgesehenen Bedarfen können zusätzlich für weitere kurzfristige Notfallbedarfe (“Emergency Assistance”) Gelder aus AMIF und ISF mobilisiert werden. Die geflossenen Gelder zwischen 2014 und 2020 aus der Emergency Assistance stellen im Fall von Griechenland die größte Summe alle Gelder, insgesamt 2,07 € Milliarden. 1,25 € Milliarden aller Gelder der Emergency Assistance sind an internationale Organisationen geflossen, 820 € Millionen an die griechischen Behörden.

Wie viel Gelder sind tatsächlich geflossen?

Tatsächlich erhielten die griechischen Behörden 2,59 € Milliarden, unter dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) von 2014 bis 2020. Dabei ist es besonders wichtig, anzumerken, dass 3,38 € Milliarden zugesprochen wurden, aber ein Großteil davon nicht ausgegeben wurde. Dies zeigt deutlich, dass die Gelder vorhanden sind, um die Flüchtlinge auf den griechischen Inseln und auf dem Festland angemessen und würdig zu versorgen, jedoch der politische Wille fehlt, dies auch so umzusetzen. 

Noch werden in Griechenland grundlegende Anforderungen der EU-Aufnahmerichtlinie nicht eingehalten wie zum Beispiel das Recht auf Bildung der Kinder. Auch die Essensversorgung ist nach wie vor problematisch und ungenügend. Genug Geld wäre tatsächlich da, um die Probleme nachhaltig zu lösen. Selbst der Europäische Rechnungshof als EU-eigene Behörde kam in seinem Jahresbericht 2019 zu ähnlichen Schlussfolgerungen, ohne sie explizit so zu benennen. Es kam nicht zu expliziten Veruntreuungen der Gelder, jedoch wurden einige Gelder aus der Emergency Assistance für längerfristige Projekte und Strukturen zweckentfremdet, obwohl diese nur flexibel für kurzfristige Notfallbedarfe eingesetzt werden dürfen. Außerdem bemängelte der Rechnungshof die ineffiziente Nutzung der Gelder und somit die Diskrepanz zwischen den EU-Zielen und den tatsächlichen Ergebnissen – sprich das Fehlen des politischen Willens. Nun fließen die Gelder aber nicht nur an die griechischen Behörden, sondern auch an internationale Organisationen. Aber auch mehr Gelder an internationale Organisationen sind nicht zwingend hilfreich, wenn die griechische Regierung deren Arbeit blockiert und kriminalisiert, wie es vor allem auf den griechischen Inseln der Fall ist. 

Wer sich genauer mit den veranschlagten und geflossenen Geldern und dem MFF 2014-2020 befassen möchte, findet hier eine Übersicht von der Europäischen Kommission. Sie stellt auch dar, wie viele Gelder an die unterschiedlichen internationalen Organisation sowie an welche griechischen Behörden sie geflossen sind. 

Eine Betrachtung der Zahlen macht eines nochmal sehr deutlich. Knapp 5 Milliarden € wurden Griechenland für Migration und Asyl seit dem Sommer der Migration 2015 zur Verfügung gestellt. Die staatlichen Behörden und Organisationen haben eigentlich genügend Mittel, um Menschen würdig zu behandeln und zu versorgen. Aber es scheint politisch nicht gewünscht zu sein. Wieviel Geld unter dem aktuellen Finanzrahmen tatsächlich abgerufen wird, bleibt noch abzuwarten.

Anfrage: Ist Kommission bereit, nach der Vertuschung des Unglücks von Crotone tätig zu werden?

Am 14. Juni habe ich eine Anfrage an die EU-Kommission gesendet, die von 25 Abgeordneten aus vier Fraktionen unterstützt wurde. Die Kommission beantwortet meine Fragen nicht und redet sich damit heraus, dass sie zu laufenden Untersuchunge keine Stellung nehmen will.

Meine Anfrage

Aus gemeinsamen Recherchen von Lighthouse Reports, El País, Sky News, Le Monde, Süddeutsche Zeitung und Domani geht hervor, dass die italienische Regierung gelogen hat, was ihre Rolle bei dem Bootsunglück von Crotone betrifft, bei dem 94 Menschen, darunter 35 Kinder, ums Leben kamen, und dass Frontex geholfen hat, den Vorfall zu vertuschen. In ihrer Antwort auf unsere vorangegangene Anfrage zur schriftlichen Beantwortung erklärte die Kommission, dass „Such‐ und Rettungseinsätze […] eine völkerrechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten sind“. Ferner wies die Kommission darauf hin, dass sie einen von der Union koordinierten Such- und Rettungsmechanismus nicht für erforderlich halte.

  • 1)Wie gedenkt die Kommission nach dieser Kette katastrophaler Fehler zu handeln, und mit welchen Folgen haben Italien und Frontex zu rechnen?
  • 2)Was hat die Kommission im Verwaltungsrat von Frontex unternommen, um dieses Fehlverhalten von Frontex aufzuklären?


Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Union (3.08.2023)

1. Der Kommission ist bekannt, dass die italienischen Behörden eine Untersuchung eingeleitet haben, um sachdienliche Informationen über den Schiffbruch zu erhalten. Auch wenn die Kommission weder zu einer laufenden Untersuchung Stellung nehmen noch deren Ergebnis vorwegnehmen kann, fordert sie alle an Such- und Rettungseinsätzen beteiligten Akteure weiterhin auf, rechtmäßig, rasch und koordiniert zu handeln, um sicherzustellen, dass Menschen in Seenot so schnell wie möglich in Sicherheit gebracht werden.

2. Die Kommission und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) tauschen sich regelmäßig aus, auch über die Kommissionsvertreter im Verwaltungsrat der Agentur. Die Kommission erinnert daran, dass der Exekutivdirektor von Frontex in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 24. Mai 2023 die Maßnahmen von Frontex im Zusammenhang mit dem tragischen Vorfall von Crotone eingehend erläutert hat. In dieser Sitzung hat ferner die italienische Küstenwache erklärt, dass die Untersuchung des Vorfalls noch nicht abgeschlossen sei. Die Kommission geht davon aus, dass die Ergebnisse der Untersuchungen dem Verwaltungsrat mitgeteilt werden, sobald sie vorliegen.

3. Da die dritte Frage, die zur Beurteilung des Sachverhalts durch Frontex, gänzlich in die Zuständigkeit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) fällt, hat die Kommission die Agentur gebeten, die von den Damen und Herren Abgeordneten erbetenen Informationen zu übermitteln. Die Kommission wird den Damen und Herrn Abgeordneten die Antwort der Agentur so rasch wie möglich zukommen lassen.

Anfrage an die Kommission zu EU-finanziertem Haftlager in Bosnien

Am 19. April habe ich folgende Anfrage an die Kommission gesendet. Die Kommission hat sich mit der Beantwortung wieder mehr Zeit gelassen, als sie sollte. Inzwischen haben bosnische Politiker das Aus der Gefängnisanlage verkündet, weil es keine gesetzliche Grundlage für diese gebe. Meine Nachfrage nach der problematischen Formulierung des Kommissars Olivér Várhelyi wird von diesem schlicht ignoriert.

Meine Anfrage

Im November 2022 besuchte Kommissar Olivér Várhelyi Bosnien und Herzegowina und verkündete, dass zusätzliche 500 000 EUR für das Lager Lipa und die dortige Haftanstalt verwenden werden, damit „fake asylum seekers“ inhaftiert werden können[1], bis sie in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Der Sonderbeauftragte der EU in Bosnien und Herzegowina, Johann Sattler, sagte hingegen vergangene Woche, dass Menschen maximal bis zu 72 Stunden dort inhaftiert werden dürfen. Die EU‑Gelder für Lipa kommen aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA).

Die kantonalen Behörden in Bosnien und Herzegowina geben an, dass die Baugenehmigung für das Haftlager im Lager Lipa nie erteilt wurde. Der Premierminister des Kantons Una-Sana äußert sich öffentlich besorgt über den Mangel an Informationen über das Objekt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen einzeln.

  • 1.Was soll mit dem Begriff „fake asylum seekers“ (dt. falsche Asylantragsteller) aus Sicht der Kommission zum Ausdruck gebracht werden, und wie unterscheiden sich diese von „richtigen“ Asylantragstellern?
  • 2.Wie viele Personen können im Lager Lipa zu welchem Zweck inhaftiert werden, und wie wird sichergestellt, dass das Geld nicht für die Inhaftierung von zuvor illegal durch kroatische Behörden aus der EU verschleppten Personen genutzt wird?
  • 3.Ist die Behandlung von Personen im Lager Lipa aus Sicht der Kommission im Einklang mit EU-Recht und internationalem Recht?

Antwort von Olivér Várhelyi im Namen der Europäischen Kommission (2.08.2023)

Es zählt zu den Prioritäten der EU, im Einklang mit dem Völkerrecht, den Prinzipien und Werten der EU sowie dem Schutz der Grundrechte entsprechend den Ausführungen in den Schreiben der Kommissionspräsidentin an den Rat, den jüngsten Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und dem EU-Aktionsplan für den Westbalkan das Grenzmanagement zu verbessern, schnellere Asylverfahren sicherzustellen, gegen Migrantenschleusung vorzugehen und die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme sowie die Rückkehr zu fördern, um so der irregulären Migration über die Westbalkanroute entgegenzuwirken.

Das multifunktionale Aufnahme- und Identifizierungszentrum in Lipa dient mehreren Zwecken: Die Migranten werden dort registriert, ihr Status wird bestimmt und ihre Identität bei der Ankunft und beim Verlassen des Zentrums geprüft. Durch das Zentrum konnten die Bedingungen für Migranten wesentlich verbessert und eine erneute humanitäre Krise, wie jene im Winter 2020–2021, abgewendet werden. Damals saßen etliche Migranten ohne Obdach unter verheerenden Bedingungen fest. Das Zentrum untersteht der Ausländerbehörde des Sicherheitsministeriums von Bosnien und Herzegowina (BiH) und kann bis zu 1500 Personen aufnehmen.

Die neue Hafteinrichtung in Lipa wird eine separate und vollkommen eigenständige Einrichtung sein, in der bis zu zwölf Personen untergebracht werden können. In bestimmten Fällen können hier, im Einklang mit internationalen Standards und dem EU-Besitzstand, vorübergehende Beschränkungen der Freizügigkeit und Inhaftierungsmaßnahmen eingeführt werden, bevor die betroffenen Personen in das Einwanderungszentrum in Lukavica (Ost-Sarajewo) überstellt werden. Im Ausländergesetz („Zakon o strancima“) von BiH sind die Umstände festgelegt, unter denen die Beschränkung der Freizügigkeit genehmigt werden kann. Da Einwanderungszentren der Gesetzgebung von BiH sowie internationalen humanitären Standards entsprechen müssen, holt die EU bei Behörden und Partnern regelmäßig Informationen über die Verwaltung der Zentren ein und führt häufig Besuche vor Ort durch.

Europaparlament fordert Seenotrettungsmission im Mittelmeer

Endlich! Das EU-Parlament hat sich in einer Resolution klar für eine EU-Seenotrettungsmission ausgesprochen. Außerdem fordern wir unter anderem, dass Informationen über Seenotrettungsfälle sofort geteilt werden, dass die Kriminalisierung von Seenotrettungsorganisationen unterlassen wird und Schiffe nach Seenotrettungen in den nächsten sicheren Hafen gelassen werden.
Ich habe die Resolution für unsere Fraktion verhandelt und auch wenn wir die Mitgliedstaaten nicht sofort zwingen können, die Maßnahmen umzusetzen, ist es ein klares Zeichen, wo die Mehrheit in Europa steht.

Das Sterben im Mittelmeer darf nicht weiter hingenommen werden.

Das Titelfoto habe ich auf einer Seenotrettungsmission gemacht, nachdem wir den Menschen Schwimmwesten gegeben haben. Oft sieht man auf den überfüllten Schlauchbooten kaum ein Stück Boot – nur dutzende Menschen in akuter Lebensgefahr. Diese Realität, dass jeden Tag über Leben oder Tod von vielen Menschen an unseren Außengrenzen entschieden wird und die Entscheidung allzu oft ist, dass Menschen im Zweifelsfall eben sterben müssen, das darf nie normal werden. Doch es ist normal geworden und das müssen wir wieder ändern. Mit der Entscheidung des Parlaments ist leider keine konkrete Veränderung verbunden, da das Parlament nicht über Einsätze entscheiden kann und in diesem Bereich nur sehr begrenzte Kompetenzen hat. Es erhöht aber den Druck auf die Staats- und Regierungschefs und setzt ein klares Signal gegen rechten Populismus.

Hier sind einige der Forderungen aus der Resolution

  • Wir fordern eine EU-Seenotrettungsmission.
  • Die Mitgliedstaaten und die EU sollen sich endlich an geltendes internationales Recht halten und Menschen in Seenot zur Hilfe kommen.
  • Wir fordern, dass die Kommission ein neuen, verlässlichen und nachhaltigen Ansatz schafft, der Seenotrettung gewährleistet und wir nicht mehr ständig auf ad-hoc Lösungen angewiesen sind. Die Kommission sollte dafür materielle, finanzielle und operative Unterstützung leisten.
  • Die Mitgliedstaaten und Frontex sollen proaktiv Such- und Rettungsmissionen betreiben und alle notwendigen und verfügbaren Boote und Ausrüstung bereitstellen bzw. einsetzen, um Menschenleben zu retten.
  • Alle Mittelmeeranrainerstaaten und Frontex sollten Informationen über Seenotfälle miteinander teilen bzw. bereitstellen um eine Rettung gewährleisten zu können.
  • Gerettete sollen den nächsten sicheren Hafen zugewiesen bekommen.
  • Die Kommission soll eine Seenotrettungs-Kontaktgruppe einsetzen, um Missionen von Frontex und Mitgliedstaaten miteinander koordinieren zu können und das Parlament regelmäßig darüber informieren.
  • Frontex soll Informationen über seine Einsätze teilen und ebenso wie die Mitgliedstaaten das Unionsrecht einhalten.
  • Die Kommission muss sicherstellen, dass Frontex und die Mitgliedstaaten nach der Rettung nur sichere Häfen anlaufen und Asylbewerber:innen keinen Gefahren aussetzen.
  • Die Toten von Pylos sollen geborgen, identifiziert, ihre Angehörigen informiert und nach weiteren Leichen gesucht werden. Die Überlebenden müssen solidarisch in der EU verteilt werden.
  • Wir sprechen uns dafür aus, dass sichere Fluchtwege der beste Weg zur Vermeidung von Toten sind und fordern daher humanitäre Korridore.

Hier findet ihr den vollständigen Text auf deutsch und englisch.

Ausstellung: “1000 Dreams”- Geflüchtete portraitieren Geflüchtete 

Zu Beginn der Juli-Plenarwoche habe ich in Kooperation mit Witness Change und der Heinrich Böll Stiftung Thessaloniki im Parlament eine Fotoausstellung zu individuellen Geschichten von Geflüchteten eröffnet. 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten über die Reform des Asylsystems der EU ist es wichtig, immer wieder daran zu erinnern, dass hinter technischen Diskussion über Geflüchtetenzahlen, Verteilmechanismen und Grenzverfahren einzelne Menschen stehen, die von diesen Entscheidungen direkt betroffen sein werden. Viele Menschen in Europa kommen kaum mit Geflüchteten in Kontakt. Unsere Ansichten über sie bilden sich oft daraus, was wir von anderen hören, lesen oder sehen, sowie aus der medialen Berichterstattung und Social Media. Dabei müssen wir uns bemühen, Geflüchteten zuzuhören. 

1000 Dreams

Hier setzt das Projekt “1000 Dreams” von Witness Change an. Geflüchtete sollen zu Wort kommen und ihre Geschichten erzählen. Geflüchtete sollten nicht als eine homogene Gruppe betrachtet werden, sondern als Individuen mit Talenten, Träumen und Bedürfnissen. Über 50 Storyteller mit Fluchthintergrund haben bereits an Workshops unter anderem in Athen, auf Lesbos und in London teilgenommen. In Workshops üben sie, Porträts aufzunehmen und Interviews zu führen. Alle Fotoaufnahmen und Interviews, die 1000 Dreams ausmachen,  werden also von Geflüchteten mit Geflüchteten geführt und erstellt. Über 800 Beiträge und Porträts sind so bisher entstanden. Es sollen 1000 werden. In Straßburg haben wir 20 ausgestellt. 

Ausstellung Straßburg

Für die Eröffnung sind die Storyteller Zahra Mojahed, Elsayed Elsehamy Abdelhamid und Mirza Durakovic nach Straßburg gekommen und haben mit uns ihre persönliche Lebensgeschichte geteilt und über ihre Arbeit an dem Projekt berichtet. Für Witness Change waren Gründer Robin Hammond und William Lounsbury als Leiter des 1000 Dreams Projekts anwesend, um gemeinsam mit Neda Noraie-Kia und Chrysiis Katsea von der Heinrich-Böll-Stiftung Thessaloniki und mir die Ausstellung zu eröffnen. 

Allen Gästen und Anwesenden bot sich nach der offiziellen Eröffnung die Möglichkeit, die einzelnen Porträts und Geschichten hinter den Fotografien, sowie die Storyteller und Projektinitiatoren näher kennenzulernen. 

Neben der Ausstellung im Parlament werden die 20 Portraits außerdem auch noch einige Wochen im Rathaus von Straßburg ausgestellt werden.

Studie: Rechtsfreier Raum – Kriminalisierung von Geflüchteten in Griechenland

Die Studie ist in deutscher, englischer und griechischer Sprache verfügbar.

Die von mir bei Borderline Europe in Auftrag gegebene Studie analysiert die Kriminalisierung von Geflüchteten als mutmaßliche Schleuser in Griechenland. 

Die Gerichtsverfahren dauern im Schnitt 37 Minuten, wobei die durchschnittliche Gefängnisstrafe bei 46 Jahren liegt. Die meisten Personen werden auf Grundlage der Aussage einer Person aus Polizei oder Küstenwache verurteilt, die in 68 Prozent der Fälle nicht einmal während des Verfahrens anwesend ist. Personen, die wegen Schleusung verurteilt wurden, bilden die zweitgrößte Gruppe in griechischen Gefängnissen. Die Betroffenen werden in der Regel unmittelbar nach ihrer Ankunft verhaftet, monatelang in Untersuchungshaft genommen, und haben nur sehr begrenzte Möglichkeiten, sich zu verteidigen

Die Justiz wird politisch instrumentalisiert

Diese Urteile sind unverhältnismäßig und stehen in keinerlei nachvollziehbaren Zusammenhang zu der Tat, derer die Menschen beschuldigt werden. Die griechische Justiz wird politisch instrumentalisiert, um Menschen von der Flucht abzuschrecken.

Die Menschen, die das Boot fahren, bekommen Preisnachlässe bei den Schleppern, sie sind meistens nicht selbst Schlepper. Die Verfahren, in denen diese Anschuldigungen verhandelt werden, sind sehr kurz und verstoßen gegen grundlegende Standards des Rechtsstaats. Das ist eine infame Kriminalisierung, gegen die die EU-Kommission und Mitgliedstaaten wie Deutschland vorgehen sollten. 

Es wäre die Aufgabe der EU-Kommission Druck auf Griechenland auszuüben, damit dort wieder rechtsstaatliche Standards eingehalten werden. Leider hat die Kommission sich bislang auf die Seite Griechenlands gestellt. Sie unterstützt die Abschreckungs- und Abschottungspolitik der Außengrenzstaaten und schaut weg, wenn dort Menschen misshandelt und ihrer Grundrechte beraubt werden. 

81 Verfahren beobachtet

Die Betroffenen werden in der Regel unmittelbar nach ihrer Ankunft verhaftet, monatelang in Untersuchungshaft gehalten und haben nur sehr begrenzte Möglichkeiten, sich zu verteidigen und Unterstützung zu erhalten. Die Prozesse, in denen diese Anschuldigungen verhandelt werden, sind sehr kurz und verstoßen gegen grundlegende Standards der Fairness.

In dem Bericht werden insgesamt 81 Verfahren gegen 95 Personen untersucht, die in Griechenland an acht verschiedenen Orten, nämlich in Komotini, Thessaloniki, Rhodos, Samos, Lesbos, Kreta, Syros und Kalamata, festgenommen und wegen Schleusung vor Gericht gestellt wurden.

Die veranstaltung zur Vorstellung der Studie findet ihr hier.

Studie zur Kriminalisierung von Geflüchteten in Griechenland

Geflüchtete werden in Griechenland zu Schleppern erklärt und in rechtsstaatlich fragwürdigen Verfahren zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt, weil ihnen vorgeworfen wird, ein Boot gesteuert oder ein Auto gefahren zu sein. 

Wir haben Borderline-Europe beauftragt in einer Studie zu analysieren wie die Realität zur Bekämpfung von “Schleuserkriminalität” aussieht und sind dabei auf einen rechtsfreien Raum gestoßen, in dem Willkürjustiz ausgeführt wird, um andere Menschen vor der Flucht ab zu schrecken. Die Beobachtung von 81 Prozessen mit 95 betroffenen Personen hat erschreckende Erkenntnisse zutage gefördert. 

Geflüchtete werden kriminalisiert und zu langen Haftstrafen verurteilt, weil sie des Schmuggels beschuldigt werden; und dies nur weil ihnen vorgeworfen wird, die Grenze mit einem Boot oder Auto überquert zu haben. Die meisten Personen werden auf Grundlage der Aussage einer Person aus Polizei oder Küstenwache verurteilt, die in 68 Prozent der Fälle noch nicht einmal während des Verfahrens anwesend ist. Ein Verfahren dauert im Schnitt 37 Minuten, wobei die durchschnittliche Gefängnisstrafe bei 46 Jahren liegt. Aufgrund fehlender Übersetzung verstehen die Verurteilten oft noch nicht einmal direkt, wozu und weswegen sie da gerade verurteilt wurden. 

Die Betroffenen werden in der Regel unmittelbar nach ihrer Ankunft verhaftet, monatelang in Untersuchungshaft gehalten und haben nur sehr begrenzte Möglichkeiten, sich zu verteidigen und Unterstützung zu erhalten. Die Verfahren, in denen diese Anschuldigungen verhandelt werden, sind sehr kurz und verstoßen gegen grundlegende Standards der Fairness und Rechtstaatlichkeit. Folglich bilden Personen, die wegen Schleusung verurteilt wurden, die zweitgrößte Gruppe in griechischen Gefängnissen.

Wir laden dich/Euch ein, um uns genauer die Ergebnisse unserer Studie anzuschauen, welcher Rechtsrahmen dies ermöglicht und was dies für die Rechte von Geflüchteten bedeutet. Gemeinsam wollen wir anschließend in die Diskussion gehen und über mögliche Konsequenzen und Lösungen gegen Kriminalisierung zu diskutieren.

Ort der Veranstaltung: 

Project Together, Karl-Liebknecht-Straße 34, 10178 Berlin

Datum und Uhrzeit: 

06.07.2023 

19.30 – 21.30 Uhr 

Link zur Veanstaltung

Anmeldung vor Ort geschlossen.

Gutachten: Ratsposition zum GEAS wird menschenrechtlichen Ansprüchen nicht gerecht

Dieses Kurzgutachten analysiert exemplarisch, warum ausgewählte Neuregelungen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, wie sie auch die Bundesregierung vertritt, grund-, menschen- und unionsrechtlichen Ansprüchen nicht genügen. Dabei werden die Regelungen zum Rechtsschutz und zum Konzept sicherer Drittstaaten den Vorgaben nicht gerecht. Ein Grenzverfahren an der Binnengrenze ist nicht möglich, auch an der Außengrenze geht ein solches stets mit Inhaftierungen einher und macht Grund- und Menschenrechtsverletzungen auch darüber hinaus fast unvermeidbar. Das Kurzgutachten findet ihr hier.

Die Hauptergebnisse im Überblick

  1. Soweit ein unionsrechtlicher Regelungsbereich harmonisiert ist, misst auch das Bundesverfassungsgericht ein mitgliedstaatliches Verhalten an der Grundrechtecharta der Europäischen Union und nicht am Grundgesetz. Das Verwerfungsmonopol für Unionsrecht obliegt dem Europäischen Gerichtshof.
  2. Dass der im Neuentwurf zur Asylverfahrensverordnung geplante Rechtsbehelf gegen die Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz teilweise keine aufschiebende Wirkung hat, verletzt Vorgaben aus Art. 13 EMRK und Art. 47 Grundrechtecharta der Europäischen Union, die in ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union einen Rechtsbehelf mit automatischer aufschiebender Wirkung zwingend voraussetzen.
  3. Die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats muss stets einer Prüfung im Einzelfall folgen.
  4. Ein Drittstaat kann nicht als sicher gelten, wenn Garantien, die in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) verbürgt sind, nur in einem Teilgebiet gelten, denn die Konvention erfordert gerade die schrittweise Inklusion in das Rechtssystem des Unterzeichnerstaates im gesamten Staatsgebiet im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes und verlangt insbesondere die Freizügigkeit auf dessen gesamten Territorium.
  5. Eine Entsprechung der GFK-Standards allein “im Wesentlichen” bei der Klassifizierung eines sicheren Drittstaats ist mit dem Schutzkonzept der GFK unvereinbar, da die Statusrechte nach der GFK rechtlich zwingend sind und nicht unterschritten werden dürfen.
  6. Im Grenzverfahren sind Mitgliedstaaten vollumfänglich an Grund- und Menschenrechte gebunden, denn sie üben effektive Kontrolle über Personen aus.
  7. Sowohl das Screening-Verfahren als auch das Grenzverfahren setzen eine Einreiseverweigerung voraus, weil sie vor der Einreise stattfinden müssen. Eine solche Einreiseverweigerung ist an der Binnengrenze nicht möglich, weshalb auch die Nichteinreisefiktion und mit ihr das Grenzverfahren ausgeschlossen sind.
  8. Ein Grenzverfahren findet notwendigerweise vor der Einreise statt, deshalb sind die möglichen Orte, an denen ein solches stattfinden kann, begrenzt. Daher müssen Verfahren an einem örtlich eng begrenzten Bereich stattfinden, sodass Grenzverfahren ohne Freiheitsentziehung (= Inhaftierung) nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht möglich sein dürften. Davon geht auch das Regelungssystem des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
  9. Selbst da, wo Grenzverfahren nicht unmittelbar Grund- und Menschenrechte verletzen, machen sie Rechtsverletzungen besonders wahrscheinlich, weil grundlegende Standards wie Rechtsschutz und menschenwürdige Unterbringung in Lagern an der Außengrenze nicht eingehalten werden können.
  10. Auch die Grundrechteagentur der EU hält die menschenrechtlichen Herausforderungen in Außengrenzlagern für „fast unüberwindbar“.
  11. Effektiver Rechtsschutz ist nach Ansicht des Gerichtshof der Europäischen Union und im Lichte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union einerseits zum Schutz des Einzelnen erforderlich, andererseits auch notwendig, um das Funktionieren des Systems zu gewährleisten und eine rechtsrichtige Umsetzung der rechtlichen Vorgaben – und im Ergebnis den Rechtsstaat – sicherzustellen.

Europabrunch

Am 22. April veranstalte ich –  Erik Marquardt (MdEP) – mit Unterstützung der LAG Europa in Berlin einen Europabrunch. Dort informieren wir über die aktuellen Entwicklungen der europäischen Asylpolitik. Außerdem  werfen wir anlässlich des Earth Days einen Blick auf die europäische Klimapolitik. 

Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr und soll drei Stunden dauern, damit genügend Zeit für einen ausgiebigen Brunch bleibt. Im ersten Teil wird Erik Marquardt über die aktuellen Entwicklungen der Europäischen Asylpolitik informieren und anschließende Fragen diskutieren.

Auch in diesem Jahr sind bereits über 500 Menschen bei der Überquerung des Mittelmeers gestorben. Gleichzeitig werden die Methoden, mit denen Seenotrettung verhindert wird, immer unwürdiger. Auf Notrufe wird oft nicht mehr reagiert, zivile Rettungsschiffe werden auf tagelange Irrfahrten geschickt und Milizen in Bürgerkriegsländern werden zur Flüchtlingsabwehr bezahlt. Es steht schlecht um die Menschenrechte an den EU-Außengrenzen. Wie ist die Lage, was müsste passieren und welche Chancen oder Gefahren bietet die aktuell diskutierte Reform des Europäischen Asylsystems? Darüber werden wir im ersten Teil des Brunches reden.

Nach einer Pause kommen wir dann zum zweiten thematischen Block:

Jedoch nicht nur im Bereich Migration gibt es aktuell große Veränderungen, sondern auch im Bereich Energie und Klimapolitik. Deswegen freue ich mich, dass wir für die 2. Hälfte der Veranstaltung meinen Kollegen aus dem Europaparlament Michael Bloss begrüßen dürfen. Der European Green Deal ist das ambitionierteste Klimaschutzvorhaben das wir in Europa je hatten. Für die Umsetzung und Verteidigung dieser Klimaziele setzt sich Michael im Europäischen Parlament ein. Darunter fallen Verhandlungen zu CO2-Preisen, genauso wie das Ende des Verbrennermotors. Dank dieses Einsatzes konnten wir trotz eines kurzen Schluckaufs, dann endlich Ende März das Verbrenner-Aus feiern. Trotzdem müssen wir weiterhin für eine klimagerechte Zukunft der EU kämpfen, denn die Diskussionen zeigen, wie schwierig es ist, in klimapolitischen Fragen voranzukommen. Die Frage bleibt: Wie können wir Lösungen für ein klimagerechtes Europa schaffen?

Um die aktuellen Geschehnisse einzuordnen und über unsere Arbeit als Abgeordnete zu berichten, lade ich hiermit gemeinsam mit der LAG Europa zum Europabrunch am 22. April um 10 Uhr in Berlin ein. 

Das Programm: 

  1. Vortrag Erik Marquardt zur aktuelle Asyl- und Migrationspolitik – wo stehen wir, was wird gerade entschieden und was steht noch an 
  2. Anlässlich des Earth Days: Panel zur Europäischen Klimapolitik mit Michael Bloss und Helena Marschall von Fridays For Future

Ort der Veranstaltung: 

Kin Za, Krausnickstraße 23, 10115 Berlin

Datum und Uhrzeit: 

22.04.2023 

10 – 13 Uhr 

Anmeldung: 

Bitte meldet euch bis zum 20. April für eine vor Ort Teilnahme an. ANMELDUNG GESCHLOSSEN

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