News from the Borders 09.08.2024

  • Münchner Aktivisten wollen mit einem Tauschsystem die Begrenzung der Bezahlkarte für Geflüchtete umgehen. In Hamburg wird das Tauschsystem bereits angewandt. Zum Bericht der SZ
  • Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat in einem Fall geurteilt, dass in Syrien keine „ernsthafte, individuelle Bedrohung“ mehr für Zivilisten durch den Bürgerkrieg besteht. Der Bürgerkrieg ist allerdings schon seit mehreren Jahren nicht mehr der Hauptgrund, warum Syrer in Deutschland Schutz bekommen. Die allermeisten Syrer:innen, die in Deutschland im aktuellen Jahr subsidiären Schutz bekommen haben, bekamen ihn wegen „Gefahr der Folter oder unmenschlichen Behandlung“. Zur Statistik des Mediendienst-Integration.
  • Nochmal zum Urteil aus Münster „Keine bürgerkriegsbedingte ernsthafte allgemeine Gefahr für Leib und Leben der Zivilbevölkerung in Syrien“. Das Politik- und Medienecho, das auf die am 22. Juli 2024 veröffentlichte Pressemitteilung des Gerichts folgte, war gewaltig. Nun wurden die Urteilsgründe veröffentlicht und zeigen: Die politische und mediale Aufmerksamkeit, die die Entscheidung erfahren hat, steht in keinem Verhältnis zu deren Inhalt. Zur Analyse des Verfassungsblogs.