Syrien 2025: Kein Frieden, keine Gerechtigkeit und kein Ort für Abschiebungen

Rund ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes ist Syrien weiterhin von Gewalt, Straflosigkeit und politischer Willkür geprägt. Inszenierte Wahlen und Bilder vermeintlicher Normalität ändern daran nichts. Dennoch wächst in Europa der politische Druck, geflüchtete Syrer*innen in ihr Heimatland abzuschieben. Dabei warnen Expert*innen wie das UN-Flüchtlingshilfswerk eindringlich, dass Syrien viel zu instabil ist, um Rückkehrer*innen zu schützen oder angemessen versorgen zu können. Niemand kann aktuell verlässlich einschätzen, ob das Land einen Weg in eine stabile Zukunft findet oder erneut in Gewalt versinkt.

Machtvakuum, Straflosigkeit und neue Gewalt

Nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 übernahm die islamistische Miliz HTS die Kontrolle über Damaskus und beansprucht seither die politische Führung des Landes. Die Verbrechen der Assad-Ära wurden bislang nicht aufgearbeitet; mutmaßliche Täter teilweise sogar freigesprochen. Dieses Klima der Straflosigkeit lässt die Menschen im Land schutzlos zurück. Selbstjustiz, politisch motivierte Tötungen und ein tiefes Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen prägen den Alltag vieler Menschen.

So kam es im März beispielsweise in den Küstenregionen im März zu Massakern an Angehörigen religiöser Minderheiten wie Alawit*innen und Christ*innen, begleitet von Plünderungen und Entführungen. Es herrscht eine Atmosphäre der Angst, in der selbst grundlegende Religionsfreiheit abgeschafft wird.

Der Selbstmordanschlag auf die Mar-Elias-Kirche in Damaskus im Juni 2025, bei dem 25 Menschen getötet und Dutzende verletzt wurden, zeigt, dass selbst zentrale religiöse Orte nicht geschützt sind. Für die Bevölkerung bedeutet dies, dass Räume der Zuflucht und Gemeinschaft zu Orten der Unsicherheit geworden sind.
Besonders dramatisch war auch die Eskalation der Gewalt in der Provinz as-Sweida im Juli. Beduinische Milizen und Regierungstruppen griffen die Provinz an und lieferten sich schwere Kämpfe mit lokalen drusischen Milizen. Dabei wurden über 1.400 Menschen getötet, darunter zahlreiche Zivilist*innen, und mehr als 150.000 Menschen vertrieben. BBC-Recherchen dokumentieren zudem schwere Kriegsverbrechen: Demnach sollen Regierungssoldaten Patient*innen in einem Krankenhaus in ihren Betten erschossen haben sollen. Diese Ereignisse zeigen klar, dass die syrischen Machthaber weder Schutz bieten noch Kontrolle über wesentliche Sicherheitsbereiche besitzen.

Zermürbte Abkommen und verlorenes Vertrauen

Auch im kurdisch geprägten Nordosten Syrien bleibt die Lage instabil. Die Spannungen zwischen den Syrian Democratic Forces (SDF), einer kurdisch geführten Miliz, und der HTS reißen nicht ab. Ein am 10. März 2025 geschlossenes Abkommen sollte zur Stabilisierung der Region beitragen, blieb jedoch weitgehend wirkungslos. Das Scheitern lässt sich vor allem durch die tiefe Verunsicherung in der Bevölkerung erklären: Die brutalen Angriffe in den Küstenregionen und das Massaker in as-Sweida haben die Menschen im Nordosten in Angst versetzt. Viele fürchten, dass sich die Gewalt jederzeit auf ihre Region ausweiten könnte.

Zwar setzt sich die SDF für ein dezentrales Syrien ein, in dem Macht und Verantwortung zwischen Regionen und Zentralregierung geteilt werden, doch die Führung in Damaskus blockiert dieses Modell. Sie betrachtet Dezentralisierung als Vorstufe eines schleichenden Zerfalls des Landes. Entsprechend steht auch ein weiteres Abkommen, das nach erneuten Spannungen in Aleppo im Oktober ausgehandelt wurde, unter schlechten Vorzeichen. Ob es eingehalten wird, erscheint angesichts des tiefgreifenden Vertrauensverlusts derzeit völlig offen.

Scheinwahl statt politischem Aufbruch

Die Parlamentswahl vom 5. Oktober 2025 sollte ein Symbol für einen politischen Neuanfang sein. Stattdessen hat sie deutlich gemacht, wie fest Übergangspräsident Ahmed al-Sharaa die Macht an sich gerissen hat. Die Wahl war weder frei noch fair, denn al-Sharaa hat sowohl das Wahlverfahren als auch dessen Ergebnis kontrolliert: Nach Dekret Nr. 143/2025 ernennt er ein Drittel der Abgeordneten selbst und bestimmt die Mitglieder der Hohen Wahlkommission. Diese wiederum überwacht nicht nur den gesamten Wahlprozess, sondern bestätigt auch die Vergabe der übrigen Mandate; ein System geschlossener Kontrolle ohne unabhängige Instanzen.

Hinzu kommen bewusst vage formulierte Ausschlusskriterien, die den willkürlichen Ausschluss unerwünschter Kandidat*innen ermöglichen. Unter Vorwürfen wie angeblicher Unterstützung des früheren Regimes oder Spaltung des Landes werden politische Konkurrenten ausgeschaltet. Betroffene erhalten weder Einblick in die Vorwürfe noch die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Auch von gesellschaftlicher Repräsentation kann kaum die Rede sein: Die Frauenquote von 20 Prozent bleibt symbolisch, während marginalisierte Gruppen faktisch keine Stimme haben.

In Syrien wurde kein politischer Neubeginn eingeleitet, sondern bestehende autoritäre Machtstrukturen lediglich unter neuem Namen fortgeführt.

Die Folgen für Europa: Politischer Druck statt Schutz

Trotz der katastrophalen Lage im Land fordern Konservative und Rechtsextreme in Europa zunehmend Abschiebungen nach Syrien. Österreich hat bereits erste Menschen nach Syrien abgeschoben. In Deutschland wird die Debatte vor allem vom Bundeskanzler befeuert, der sogar den syrischen Übergangspräsidenten nach Berlin eingeladen hat – eine Person, die noch bis vor kurzem als Terrorist eingestuft wurde. Die Signalwirkung dieser politischen Aufwertung ist deutlich: Sie sendet ein fatales Zeichen der Normalisierung an autoritäre und extremistische Akteure.Lediglich der Außenminister widerspricht der populistischen Rückkehrdebatte deutlich: Nach seiner Syrienreise beschrieb er die Zerstörung als „schlimmer als Deutschland 1945“.

Keine pauschale Asyl-Aussetzung: Karlsruhe stellt BAMF klar in die Schranken

Nach dem Sturz Assads setzte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wie auch mehrere andere EU-Staaten, Asylverfahren für Syrer*innen zunächst pauschal aus. Begründet wurde das mit einem angeblichen Bedarf an weiterer „Aufklärung“. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch klargestellt, dass eine solche pauschale Aussetzung rechtswidrig ist. Die Lage in Syrien sei hinreichend bekannt, um Einzelfälle zu prüfen. Damit bleibt die rechtsstaatliche Verpflichtung zur Einzelfallprüfung verbindlich und nicht verhandelbar. 

In der Praxis agieren die Behörden dennoch teils zögerlich. Für Betroffene bedeutet das anhaltende Unsicherheit; gerade für jene, die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten und gesellschaftlich integriert sind. Anstelle von Schutz und rechtlicher Klarheit dominiert damit weiterhin politische Abschreckung.

Das Paradox der Abschiebungsdebatte: Fachkräftemangel vs. Schutzentzug

Deutschland wirbt aktiv um Fach- und Arbeitskräfte, gleichzeitig müssen viele erwerbstätige Syrer*innen um den Verlust ihres Schutzstatus fürchten. Wird dieser entzogen, verlieren Betroffene in der Regel automatisch ihre Arbeitserlaubnis. Damit geraten nicht nur jahrelange Integrationsbemühungen ins Wanken, sondern auch die Existenzgrundlage der Betriebe, die auf ihre eingearbeiteten Mitarbeiter*innen angewiesen sind. 

Eine Abschiebepolitik, die über den Entzug von Schutz funktioniert, steht damit neben menschlichen Werten auch in einem starken Widerspruch zu den eigenen arbeitsmarktpolitischen Zielen. Was als migrationspolitische Härte verkauft wird, erweist sich damit auch ökonomisch als kurzsichtig.

Es braucht Schutz statt Symbolpolitik

Angesichts der anhaltenden Gewalt, Straflosigkeit, politischen Willkür und der fragilen Sicherheitslage sind Abschiebungen nach Syrien politisch, humanitär und rechtlich unverantwortlich. Eine verantwortungsvolle deutsche und europäische Politik muss deshalb den Schutz von Geflüchteten in den Mittelpunkt stellen, rechtsstaatliche Verfahren konsequent stärken und gleichzeitig gezielten Druck auf die neuen Machthaber in Syrien ausüben, um demokratische Veränderungen einzufordern.

Außerdem müssen die Hauptaufnahmeländer Türkei, Libanon und Jordanien nachhaltig unterstützt werden. Nur durch eine Verbindung von Schutz, Rechtsstaatlichkeit und internationaler Verantwortung kann langfristig ein Umfeld entstehen, in dem eine sichere und freiwillige Rückkehr überhaupt denkbar ist.

Brief zur Lage im Sudan: EU muss dringend handeln

Gemeinsam mit anderen demokratischen Abgeordneten des EU-Parlaments haben wir uns in einem Brief an Kaja Kallas, die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, gewandt. 

Hintergrund ist die dramatische Eskalation der Gewalt im Sudan nach der Einnahme von El Fasher durch die Rapid Support Forces (RSF) am 26. Oktober 2025. Berichte über Massenmorde, außergerichtliche Hinrichtungen, systematische sexuelle Gewalt, Folter sowie ethnisch gezielte Angriffe zeigen eine massive Verschärfung der humanitären Lage und gefährden die regionale Stabilität. Deshalb fordern wir, unverzüglich zu prüfen, ob die Handlungen der RSF die Kriterien für eine Aufnahme in die EU-Terrorliste erfüllen.

Wir haben die Entwicklungen im Sudan als Europäisches Parlament bereits in einer Resolution vom 27. November 2025 verurteilt. Umso wichtiger ist es, dass über die politische Verurteilung hinaus konkrete Konsequenzen folgen und die Verantwortlichen für diese Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Für die Menschen im Sudan darf es keinen weiteren Aufschub geben.

Den ganzen Brief könnt ihr hier nachlesen.

Neue Studie zu Binnengrenzkontrollen: Symbolpolitik statt Lösungen

Für die Grüne Europafraktion habe ich eine neue Studie zu den Auswirkungen der stationären deutschen Binnengrenzkontrollen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Sie halten nicht, was sie versprechen. Sie sind teuer, herzlos und nutzlos. Hier könnt ihr die Studie nachlesen. Und hier eine kurze Zusammenfassung:

Politische Sprechblasen statt Fakten

Seit September 2024 kontrolliert Deutschland wieder stationär alle Landesgrenzen ohne absehbare zeitliche Begrenzung– ein klarer Bruch mit den Regeln des Schengener Grenzkodex. Die neue Merz-Regierung spricht von Sicherheit und Asylstopp, doch faktisch haben die Binnengrenzkontrollen weder einen nachhaltigen Einfluss auf die Asylzahlen, noch können sie für mehr Sicherheit sorgen. Die neue Studie von Dr. Marcus Engler, Lea Christinck und Dr. Norbert Cyrus zeigt: Die Begründungen für Binnengrenzkontrollen basieren nicht auf Fakten, sondern auf leeren Versprechen. 

Um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, setzt die neue Regierung weiter auf Symbolpolitik – auch wenn das bedeutet, wissenschaftliche Erkenntnisse zu ignorieren, den Zusammenhalt in Europa zu gefährden und Recht zu brechen.

Teuer, herzlos und nutzlos

Die Grenzkontrollen sind teuer, ineffektiv und gefährden unsere Rechtsstaatlichkeit, während sie gleichzeitig kaum zur Reduzierung irregulärer Grenzübertritte beitragen. Verzögerungen an den Grenzen belasten Handel, Pendelverkehr und grenznahe Regionen massiv. Gleichzeitig warnen die Autor*innen vor einer gefährlichen Normalisierung der Kontrollen, die den europäischen Gedanken von Bewegungsfreiheit und Solidarität untergräbt.

Restriktionen an den Grenzen verhindern keine Migration – sie machen Fluchtrouten gefährlicher, stärken Schleusernetzwerke und belasten das Verhältnis zu Nachbarstaaten. Besonders alarmierend: Häufig treffen die Maßnahmen gerade jene, deren Einreise durch EU- und Völkerrecht eigentlich geschützt ist.

Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick

  • Keine belastbaren Belege für Wirksamkeit gegen Schleusung oder irreguläre Einreisen
  • Einschränkungen für Schutzsuchende, Pendler*innen und die Wirtschaft
  • Klare Verstöße gegen EU-Recht und Aushöhlung des Schengen-Systems
  • Politische Grenzschutzmaßnahmen sollen als Symbol für Sicherheit dienen, entfremden sich aber zunehmend von fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen

Flucht nach Europa: “Auf dieser Route kümmert es niemanden, ob du lebst oder stirbst”

Wer sich auf den Weg nach Europa macht, um dort Schutz oder Zukunftsperspektiven zu finden, geht dabei in der Regel durch die Hölle – oder stirbt. Das zeigt ein neuer Bericht des UNHCR, Mixed Migration Centre und der Internationalen Organisation für Migration (IOM)

Dafür wurden von 2020 bis 2023 mehr als 31.000 Menschen in Italien und mehreren afrikanischen Ländern dazu befragt, was sie auf der Flucht nach Europa erleben mussten. An der Tagesordnung: Folter, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt und Ausbeutung, Versklavung, willkürliche Inhaftierung, Tod, Entführung zur Erpressung von Lösegeld, Menschenhandel, Zwangsarbeit, Organentnahme, Raub, kollektive Ausweisung und Abschiebungen. 

Extreme Gewalt: Es ist schlimmer als je zuvor

Die Daten zeigen, dass sich die Lage im Vergleich zum ersten Bericht von 2020 noch deutlich verschlimmert hat. Schutzsuchende sind auf dem Mittelmeer und der Flucht dorthin weiterhin extremer Gewalt ausgesetzt. Neue Konflikte in der Sahelzone haben die Zahl der Vertriebenen in der Region verdoppelt, insbesondere der Krieg im Sudan. Extreme Armut und die durch den Klimawandel verursachten Naturkatastrophen im Osten und am Horn von Afrika tun ihr Weiteres. In den Transitländern fallen außerdem immer mehr Flüchtende einem starken Anstieg von Rassismus zum Opfer, oft ausgelöst von politischen Entscheidungsträger:innen wie dem tunesischen Autokraten Saied, der gerne gegen Geflüchtete hetzt.

Wenig Schutz entlang der Fluchtrouten, dafür anhaltende Straflosigkeit

Ein riesiges Problem sind mangelnde Sicherheitsnetze entlang der Routen nach und durch Nordafrika. Schutzsuchende sind dort in der Regel völlig auf sich gestellt. Sie müssen Gebiete durchqueren, in denen bewaffnete Gruppierungen und kriminelle Banden sie ausbeuten, missbrauchen, verschleppen. Wird eine Fluchtroute unpassierbar, zum Beispiel, weil sie durch Konfliktzonen führt oder Grenzbeamte dort stärker kontrollieren, verlagern sich die Wege in noch entlegenere Gebiete. Dort sind die Menschen dann wiederum noch größeren Risiken ausgesetzt. Gleichzeitig herrscht faktisch vollständige Straflosigkeit für Schmuggler und andere bewaffnete Gruppen. Im schlimmsten Fall werden sie noch von Regierungen unterstützt, wie zum Beispiel in Libyen.

Wir dürfen uns an diese Geschichten niemals gewöhnen

Organisationen und Staaten entlang der Routen scheinen sich laut des Berichts fast schon an den Missbrauch gewöhnt zu haben, der dort alltäglich stattfindet. Von einem “gefährlichen Gefühl der Resignation” und einem unaufhaltsamen Verlust von Hoffnung ist die Rede. Dabei gibt es sehr wohl Lösungen und Schutzmaßnahmen; mal ganz abgesehen davon, dass sich Staaten im Rahmen des Völkerrechts und anderer Instrumente dazu verpflichtet haben, Leben zu retten und Menschenrechte zu achten. 

Es braucht Friedensanstrengungen, Armutsbekämpfung, konkrete Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels. Und für diejenigen, die ihr Zuhause verlassen müssen, braucht es sichere Fluchtrouten, humanitäre Visa und Solidarität. In anderen Worten: Wir müssen dringend handeln. 

Aber die “Angst” vor irregulärer Migration und der Unwillen von Regierungen verhindert, dass klar benannt wird, welcher Horror auf den Migrationsrouten geschieht. Mit welchen Akteur:innen man zusammenarbeitet, um Menschen daran zu hindern, nach Europa zu kommen. Und wie lieber weiter Menschen sterben sollen, bevor man hierzulande seiner Verantwortung nachkommt. Spätestens nach diesem Bericht kann niemand mehr sagen, man hätte es nicht gewusst.

EU-Partner setzen Flüchtende in der Wüste aus

Eine Ende Mai erschienene Investigativrecherche, veröffentlicht von u.a. Lighthouse Reports, Spiegel und der Tagesschau zeigt auf, wie  in Marokko, Mauretanien und Tunesien systematisch Menschen von Sicherheitskräften anhand ihrer Hautfarbe aufgegriffen, in Busse verladen und in unbesiedelten, oft Wüsten- Gebieten ausgesetzt werden. Ohne weitere Unterstützung sind diese Menschen – auch Frauen und Kinder – dann auf sich allein gestellt und damit der Gefahr ausgesetzt,  entweder von Menschenhändlern oder Verbrecherbanden aufgegriffen oder im schlimmsten Fall dem Hungertod ausgeliefert zu sein. 

In den letzten Monaten wurden diese Vorfälle nicht nur unzählige Male dokumentiert, der Bericht liefert auch Beweise, dass für diese Vorgänge zum Teil Material wie Jeeps verwendet werden, die von der EU oder ihren Mitgliedstaaten finanziert werden. Deswegen habe ich einen Brief an Kommissionspräsidentin Von der Leyen und  Kommissare Varhelyi und Schinas geschickt, in dem ich meine Besorgnis über diese Erkenntnisse ausdrücke und wissen möchte, ob der Europäischen Kommission die Praxis des „Wüstendumpings“ in nordafrikanischen Ländern bekannt ist und welche Konsequenzen  sich daraus ergeben für die Finanzierung und die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht.

Ich habe außerdem einen parteiübergreifenden Brief unterstützt, in dem wir ebenfalls eine Erklärung und eine vollständige Überprüfung der Verwendung und des Einsatzes von EU-Mitteln verlangen. Wir fordern außerdem, diese Mittel im Falle eines Verstoßes gegen die Werte der EU sowie gegen europäische und internationale rechtliche Verpflichtungen unverzüglich einzubehalten.

Studie zeigt: Deutsche Binnengrenzkontrollen teilweise EU-rechtswidrig

Ich habe für die grüne Europafraktion eine kritische Analyse der deutschen Binnengrenzkontrollen in Auftrag gegeben, um zu sehen, ob diese mit EU-Recht vereinbar sind. Die ganze Studie könnt ihr hier auf Deutsch und Englisch lesen.

Die aktuelle Lage im Schengenraum

Die Abwesenheit von Kontrollen an den Binnengrenzen ist ein wesentlicher Grundsatz des Europäischen Rechts und das Grundprinzip des freien Schengenraums. Obwohl Binnengrenzkontrollen im Schengenraum also grundsätzlich eine strenge Ausnahme sein sollten, gibt es seit 2015 in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten eine massive Zunahme dieser Kontrollen. Gründe dafür sind laut der deutschen Bundesregierung vor allem mehr irreguläre Migration, Terrorismusgefahr und die Corona-Pandemie. Allerdings stellt sich die Frage, inwiefern die Wiedereinführung dieser Binnengrenzkontrollen mit den unionsrechtlichen Verpflichtungen vereinbar ist.

Wann Binnengrenzkontrollen erlaubt sind

Der Schengener Grenzkodex erlaubt Kontrollen an den Binnengrenzen nur in Ausnahmesituationen, zum Beispiel wenn Gefahr für die Sicherheit und Ordnung eines Mitgliedstaates droht. Dabei dürfen Binnengrenzkontrollen jedoch nur als letztes Mittel angewendet und nur vorübergehend wieder eingeführt werden, wie auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt hat.

Die Praxis in Deutschland

Deutschland scheint sich an diese Regelungen nicht immer zu halten. Die unterschiedlichen Bundesregierungen haben die Binnengrenzkontrollen, vor allem an der Grenze zu Österreich, seit 2015 immer wieder verlängert. Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen EU-Recht. Das von mir in Auftrag gegebene Gutachten kommt nämlich zu dem Schluss, dass es keine Rechtsgrundlage für die Kontrollen an der Grenze zu Österreich gibt, die seit November 2017 “aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen” stattfinden. Damit sind diese Kontrollen seit diesem Zeitpunkt rechtswidrig. 

Problematisch ist dabei vor allem, dass sich die deutsche Bundesregierung auf zunehmend vage Risikosituationen beruft, anstatt auf tatsächliche Gefahrenlagen, wie vom Schengener Grenzkodex verlangt. Zudem sind die Grenzkontrollen oftmals unverhältnismäßig.

Binnengrenzkontrollen sind politisch motiviert

Insgesamt scheinen Grenzkontrollen zunehmend eine gesellschaftspolitische Symbolwirkung zu haben. Gleichzeitig tut sich die Europäische Kommission schwer, diese strukturelle Aushöhlung des Schengener Grenzkodex aufzuhalten und wird ihrem Mandat und ihrer Rolle als “Hüterin der Verträge” nur unzureichend gerecht. 

Ähnlich problematisch ist der Umgang der deutschen Verwaltungsgerichte mit Klagen gegen diese Binnengrenzkontrollen. Hier werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen so eng ausgelegt, dass Klagen gegen Binnengrenzkontrollen als unzulässig abgewiesen werden. Betroffene haben aktuell also keinen effektiven Rechtsschutz gegen rechtswidrige Binnengrenzkontrollen. Das betrifft in erster Linie EU-Bürger:innen.

Die Reform als Antwort – Wirksamkeit abzuwarten

Nach jahrelanger systematischer Fehlanwendung des Schengener Grenzkodexes wurde die Reform bestimmter Teile des Gesetzes vor kurzem abgeschlossen. Mehr dazu könnt ihr hier in meinem Briefing nachlesen. Die aktuelle Reform des Schengener Grenzkodex ist deshalb eine Reaktion auf diese Herausforderungen. Sie erweitert einerseits den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten, zum Beispiel bei verstärkten Migrationskontrollen an Binnengrenzen. Andererseits werden die Anforderungen an die mitgliedstaatlichen Binnengrenzkontrollen verschärft. Ob dies in der Praxis zu einem Rückgang der Binnengrenzkontrollen führen wird, hängt vor allem von der Bereitschaft der Kommission ab, die neuen Regeln des Schengener Grenzkodex auch durchzusetzen.

25 Erfolge grüner Politik im EU-Parlament 2019-2024

Zur gesamten und ausführlichen Übersicht. Und hier nun eine Zusammenfassung:

  1. European Green Deal: Einführung des ersten EU-Klimagesetzes, Errichtung eines europäischen Klimarats und Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 45% bis 2030. Außerdem haben wir einen Klimasozialfonds zur Unterstützung ärmerer Haushalte eingeführt.
  2. Energieeffizienz: Neue EU-Richtlinie zur Energieeffizienz, die das Ziel für Energieeinsparungen auf über elf Prozent bis 2030 festlegt.
  3. Ausstieg aus Verbrennungsmotoren bis 2035 und Aufbau eines Netzwerks von Ladesäulen für E-Autos.
  4. EU-Schienennetz: Modernisierung und Vernetzung des EU-Schienennetzes durch die Verordnung für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V).
  5. EU-Haushalt und Naturpolitik: Mindestens 30% des EU-Haushalts sind für Klimainvestitionen bestimmt, plus eine Biodiversitätsquote im Haushalt.
  6. Regionalförderung: Grüne und feministische Gestaltung der europäischen Regionalförderung, mit mindestens 30% des Regionalfonds EFRE für Klimaschutz.
  7. EU-Strommarktreform: Maßnahmen für einen nachhaltigeren und gerechteren Energiemarkt, einschließlich der Ermöglichung von Energy-Sharing und dem Verbot von Stromsperren.
  8. Schutz von Wasservögeln und Meeresschutz: Verbot von Bleimunition in Feuchtgebieten zur Verringerung der Vergiftung von Wasservögeln. Initiierung einer stärkeren EU-Meeresschutzpolitik, die zu globalen Abkommen für den Schutz der Biodiversität und der Hochsee führte.
  9. Lieferkettenrichtlinie: Einführung von Gesetzen für nachhaltige Lieferketten und das Verbot für den Import von Produkten, die mit Zwangs- und Kinderarbeit in Verbindung stehen in ganz Europa.
  10. Recht auf Reparatur: Durchsetzung eines Gesetzes, das Hersteller zur Reparatur defekter Produkte verpflichtet und unabhängigen Werkstätten Zugang zu Ersatzteilen und Anleitungen gibt.
  11. Einheitliches Ladekabel: Ab Sommer 2024 wird ein einheitliches USB-C-Ladekabel für Handys, Laptops und Kameras in der EU eingeführt, was Ressourcen spart und den Alltag erleichtert.
  12. Telefongebühren: Durchsetzung der Abschaffung versteckter Telefonkosten innerhalb der EU bis 2029, um Kostenfallen beim Telefonieren zu vermeiden.
  13. Batterieverordnung: Neue Regelungen, die sicherstellen, dass Batterien austauschbar sind und strengere Recyclinganforderungen für E-Auto-Batterien beinhalten.
  14. Digitale-Dienste-Gesetz (DSA): Schaffung eines Rahmens zur Regulierung großer digitaler Plattformen, der Überwachung einschränkt und Meinungsfreiheit sicherstellt.
  15. KI-Regulierung: Einführung des weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmens für Künstliche Intelligenz, der ethische Standards und Umweltnormen festlegt.
  16. Chips Act: Förderung der Halbleiterproduktion in Europa mit einem Fokus auf umweltfreundliche Herstellung und Kreislaufwirtschaft.
  17. Gesetz zu kritischen Rohstoffe (CRMA): Sicherstellung, dass Bergbau kritischer Rohstoffe in Europa unter hohen ökologischen und sozialen Standards erfolgt.
  18. Geldwäschegesetz: Einführung eines umfassenden EU-Gesetzes gegen Geldwäsche und Einrichtung einer Anti-Geldwäschebehörde zur Kontrolle von Finanzunternehmen.
  19. China-Politik: Einflussnahme auf die EU-China-Politik, einschließlich des Engagements für die Rechte der Uiguren und der Unterstützung der Demokratiebewegung in Hongkong und einer Antwort auf die neue Seidenstraße.
  20. Ukraine-Fazilität: Sicherstellung langfristiger Unterstützung für die Ukraine durch die EU, mit einem Schwerpunkt auf der Einhaltung von Umweltstandards und Transparenz in der finanziellen Hilfe.
  21. Visafreiheit für Kosovar*innen: Erreichen der visafreien Einreise für Bürger*innen des Kosovo in das Schengen-Gebiet ab 2024, was die europäische Integration des Westbalkans fördert.
  22. Klare Kante gegen Orban: Einfrieren von EU-Geldern für Ungarn aufgrund von Korruption und Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit, wobei die Auszahlung an die Wiederherstellung demokratischer Funktionen gebunden ist.
  23. Istanbul-Konvention: Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention, die umfassende Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umsetzt.
  24. Frontex-Überwachung: Stärkung des Grundrechtsmonitorings bei Frontex, einschließlich der Einrichtung einer dauerhaften Kontrollgruppe im Europäischen Parlament zur Überwachung der Grenzschutzagentur.
  25. Mindestlohnrichtlinie: Einführung einer EU-weiten Mindestlohnrichtlinie, die faire Löhne sichert und Länder mit geringer Tarifbindung zu Aktionsplänen verpflichtet.

Warum sich die Kriminalstatistik nicht für politische Diskussionen eignet

Die Kriminalitätsstatistik für 2023 wird derzeit für populistische Stimmungsmache gegen Migrant:innen und Geflüchtete missbraucht. Der PKS zufolge sei die Zahl der ausländischen Tatverdächtigen gestiegen. CDU und CSU fordern deshalb mal wieder, die Zuwanderung zu begrenzen. 

In Deutschland sind im vergangenen Jahr rund 5,94 Millionen Straftaten registriert worden. Das entspricht einem Anstieg um 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dies geht aus der polizeilichen Kriminalstatistik 2023 hervor, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser in Berlin vorstellte. 

Auch die Aufklärungsquote stieg, so wurden laut Bericht 58,4 Prozent aller erfassten Straftaten aufgeklärt, etwas mehr als im Vorjahr. Gewaltkriminalität ist der PKS zufolge ein klar männliches Phänomen, für Aufregung sorgt aktuell aber vor allem die Herkunft der Tatverdächtigen. Demnach besaßen von den knapp 2,25 Millionen Verdächtigen 923 269 (plus 17,8 Prozent) keinen deutschen Pass. Die Union und andere rechte Meinungsmacher verknüpfen nun den vermeintlichen Anstieg der Kriminalität mit der Zuwanderung in Deutschland. So kann man das aber nicht stehen lassen. 

Wie die Kriminalitätsforschung des BKA den Anstieg begründet

Was in der Debatte völlig untergeht ist die Begründung für den Anstieg den das BKA selbst dargelegt hat. 

Zunächst ist festzustellen, dass das Kriminalitätsniveau nicht außergewöhnlich hoch ist, sondern in den Jahren 2009/2016 höher lag und das bei einer geringeren Gesamtbevölkerung als heute. 

Insgesamt sticht die Zahl von fast sechs Millionen Straftaten bzw. Anzeigen von Straftaten im Jahr 2023 keinesfalls aus der Statistik heraus. Es ist aktuell also nicht gefährlicher als nicht schon in vergangenen Jahren, von einer Explosion der Kriminalität kann nicht die Rede sein.

Was real ist, ist der Anstieg zu den Vorjahren, dafür liefert das BKA rationale Begründungen

  1. Nach dem Ende der Covid-19-Einschränkungen bewegen sich Menschen wieder mehr, besonders im öffentlichen Raum, was die Anzahl möglicher Straftaten erhöht. Das Ende der Pandemie-Maßnahmen sorgt für mehr Möglichkeiten und Interaktionen, die es während der Pandemie nicht gegeben hat. 
  1. Inflation und psychische Belastungen, verstärkt durch die Pandemie, beeinflussen besonders Kinder und Jugendliche und erhöhen die Kriminalitätsanfälligkeit. Außerdem hatten wir zwischenzeitlich eine außergewöhnlich hohe Inflation die den Druck auf die Bevölkerung weiter erhöht hat und so weitere Anreize für Straftaten gesetzt hat. 
  1. Die erhöhte Anzahl an eingewanderten Menschen und die damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen spiegeln sich logischerweise in einer Zunahme nichtdeutscher Tatverdächtiger wider.

Für den generellen Anstieg der Kriminalität sind also nicht Migrant:innen Schuld, sondern Rahmenbedingungen wie das Ende der Pandemie-Maßnahmen und erhöhte Inflation. Migration ist zwar ein Teilaspekt der Statistik, aber nicht ausschlaggebend. 

Demnach ist die Argumentation, die Kriminalität sei so hoch, weil so viele Menschen eingewandert wären, nicht zulässig, weil sie die anderen Begründungen des BKA komplett ausblenden. 

Anmerkungen zur Statistik

Oftmals wird in der Debatte der Anstieg der Delikte bei Nicht-Deutschen hervorgehoben. Erklären lässt sich dieser Anstieg unter anderem mit der erhöhten Zuwanderung. Denn dadurch ist auch der Anteil der nichtdeutschen Bevölkerung in Deutschland insgesamt gestiegen, ergo steigt auch die Zahl der erfassten Delikte, weil es mehr zugewanderte Menschen gibt. Ein rein statistischer Effekt. 

Zusätzlich ist die Anzahl bei Nicht-Deutschen höher, weil die Polizei hier öfter ermittelt und Nicht-Deutsche öfter angezeigt werden. Außerdem sind die Opfer in diesem Bereich oftmals selbst Menschen mit Migrationshintergrund, so zum Beispiel wenn man Gewaltdelikte in Asylheimen betrachtet. In die Statistik fallen zum Beispiel auch ausländerrechtliche Verstöße, die nur diese Gruppe begehen kann: etwa 93.158 Fälle von „unerlaubter Einreise“ oder 187.059 von „unerlaubtem Aufenthalt“, beide sind stark angewachsen.

Die PKS zeigt also, dass Ausländer in Deutschland nicht krimineller geworden sind. 

Der Anstieg der erfassten Strafverdächtigen ohne deutschen Pass lässt sich primär durch die starke Zuwanderung erklären. 

So kann man der Angstmacherei rund um die Kriminalitätsstatistik auch eine andere Statistik entgegensetzen. Laut dem kürzlich erschienenen Global Peace Index gehört Deutschland zu den sichersten Ländern der Welt. Es steht auf Platz 15 von 163 Ländern. 

Global Peace Index: https://www.visionofhumanity.org/maps/#/ 

Was Expert:innen zur Kriminalitätsstatistik sagen

Der Professor für Strafrecht Tobias Singelnstein bezeichnet es als „bizarr“, wie sehr die Zahlen jedes Jahr überinterpretiert werden. Laut ihm ist die  PKS  ein Tätigkeitsbericht der Polizei, mehr nicht. Darin werden alle Verdachtssituationen erfasst, die der Polizei bekannt werden – in der Regel durch private Anzeigeerstattung. Die Statistik spiegelt also nur das wider, was die Polizei sehen kann und erfassen will. 

Unter anderem vermeldet die PKS mehr Gewalttaten, 8,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Laut Singelnstein bedeutet das erst mal nur, dass die Polizei entsprechend mehr Fälle bearbeitet hat. Das kann auch daran liegen, dass mehr angezeigt wird. Aus der Forschung ist zum Beispiel bekannt, dass man eher Menschen anzeigt, die man als nicht zur eigenen Gruppe gehörend wahrnimmt. 

Kriminologe Martin Thüne bezeichnet die PKS als „verzerrt und manipulierbar”. Die größte Aufmerksamkeit in der öffentlichen Debatte richtet sich darauf, dass der Anteil von Tatverdächtigen mit ausländischem Pass in der PKS gestiegen ist. Laut Thüne hat das wenig zu bedeuten, weil die PKS an dieser Stelle systematisch verzerrt ist und es aus der Logik der PKS heraus ganz normal ist, dass ausländische Tatverdächtige in dieser Statistik überrepräsentiert sind. Das kann bei genauer Betrachtung faktisch gar nicht anders sein.

Das liegt zum Beispiel daran, dass die Zahl von ausländischen Tatverdächtigen mit der ausländischen Wohnbevölkerung zusammengerechnet wird. Das sind reisende Tätergruppen dabei, Touristen, Stationierungskräfte oder Pendler. Die müsste man eigentlich einzeln betrachten. Darauf weist auch die Polizei selbst hin, das wird jedoch ignoriert. 

Der Kriminalwissenschaftler André Schulz warnt vor voreiligen Schlüssen und Missinterpretationen der Daten. So kann die PKS nicht aufzeigen, ob jemand tatsächlich schuldhaft eine Tat begangen hat, noch ob das Verfahren später eingestellt wurde oder die Person nachweislich unschuldig war, die Statistik erfasst also alle Verdachtsfälle, jedoch nicht ob tatsächlich eine Straftat vorlag. 

Außerdem betont Schulz, dass Herkunft, Ethnie oder Religion nichts damit zu tun haben, ob Menschen kriminell werden oder nicht, sondern die soziale Herkunft der entscheidende Faktor ist. Das betrifft Deutsche und Nicht-Ausländer gleichermaßen. Die getrennte Erfassung von deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen ist „sinnlos und unheilvoll“, weil sie nur „Rassismus und Ausländerfeindlichkeit“ bediene.

Fazit: PKS ist nicht für Hetze gegen Migrant:innen geeignet

Für den generellen Anstieg der Kriminalität gibt es rationale Begründungen aus der Kriminalitätsforschung des BKA. Das Ende der Pandemie und die hohe Inflation führten zu mehr Anreizen und Möglichkeiten, Straftaten zu begehen. Der Anstieg bei nichtdeutschen Delikten ist damit zu begründen, dass die Zuwanderung generell Anstieg. Die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger liegt etwa auf dem Niveau der Jahre 2015 und 2016. Insgesamt sticht die aktuelle Zahl der Delikte nicht heraus.

Eine Verknüpfung von gestiegener Kriminalität lässt sich nicht pauschal auf Migran:innen schieben, für den Anstieg gibt es verschiedene Gründe und es bleibt festzustellen, dass Kriminalität und die Ursachen generell stärker und gezielter bekämpft werden müssen. Union und rechte Medienmacher können weiter die PKS für Hetze gegen Minderheiten heranziehen, dies ist jedoch anhand der Faktenlage und Experteneinschätzungen höchst unseriös und milde ausgedrückt blanker fremdenfeindlicher Populismus. 

Briefing: Reform des Schengener Grenzkodex

Worum geht es?

Der Schengener Grenzkodex regelt die Einreisebedingungen und Grenzkontrollen an den EU-Außengrenzen und Binnengrenzen. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, unter welchen Bedingungen Binnengrenzkontrollen möglich sind.

Der Grenzkodex ist ein wichtiges Instrument, um die Freizügigkeit in Europa zu gewährleisten; allerdings halten sich die Mitgliedstaaten oft nicht an den Kodex. Beispielsweise führen sie Kontrollen an den Binnengrenzen ein und missachten die Rechtsgrundlagen dafür. Diese Kontrollen gefährden den Schengen-Raum, indem sie den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr behindern, der für das Funktionieren der EU und ihrer assoziierten Länder (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) so wichtig ist. Besonders in Grenzregionen kosten die Kontrollen an den Binnengrenzen nicht nur viel Geld, sondern schränken das Leben der Menschen ein. Dabei führen sie oft nicht dazu, selbstgesteckte Ziele zu erreichen, beispielsweise weil sie Asylanträge gar nicht verhindern können, obwohl das immer wieder behauptet wird.

Die Reform

Die Europäische Kommission hat 2017 versucht, den Schengener Grenzkodex zu reformieren, aber die Mitgliedstaaten konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen.

Nachdem die Mitgliedstaaten während der Corona-Pandemie die Binnengrenzen ohne Koordinierung auf EU-Ebene geschlossen hatten, schlug die Kommission eine neue Reform vor, die unter anderem auch Bestimmungen für gesundheitliche Notfälle größeren Ausmaßes – wie eben Pandemien – enthält.
Der Kommissionsvorschlag vom Dezember 2021 war gelinde gesagt umstritten, gefolgt von einer noch problematischeren Verhandlungsposition der Mitgliedstaaten. Trotz der oft betonten großen Bedeutung des Schengen-Raums für die Verwirklichung der Freizügigkeit in der EU hätten diese Texte dazu geführt, dass Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen endlose Binnengrenzkontrollen einführen können. Das Europäische Parlament hingegen fand mit seiner Verhandlungsposition einen Kompromiss, der den Schengen-Raum schützt.

EuGH-Urteil zu Grenzkontrollen

Parallel zum Reformprozess des Schengener Grenzkodexes hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil nicht nur die Dauer der Binnengrenzkontrollen nach dem aktuellen Kodex sehr streng ausgelegt, sondern auch klar festgestellt, dass endlose Binnengrenzkontrollen gegen die im EU-Recht verankerte Freizügigkeit verstoßen. Damit stand fest: Freizügigkeit ist ein Recht, dass die EU-Staaten nicht unbegrenzt einschränken dürfen. Die Mitgesetzgeber (Rat und Parlament) müssen also ein Gleichgewicht zwischen “Freiheit” und “Sicherheit” finden, das nur mit einer festgelegten Befristung der Binnengrenzkontrollen im reformierten Schengener Grenzkodex funktioniert.

Der finale Kompromiss

Die interinstitutionellen Verhandlungen führten zu einem Kompromiss, zu dem wir im Europäischen Parlament in der letzten Plenarwoche der Legislaturperiode (Ende April 2024) abstimmen werden.
Wir sehen das Verhandlungsergebnis kritisch, denn: Die maximale Dauer von Binnengrenzkontrollen wird von derzeit 6 Monaten auf 3 Jahre erhöht. Allerdings haben Mitgliedstaaten eine neue, detailliertere Berichtspflicht, wenn sie Binnengrenzkontrollen einführen. Die Kommission hat im Gegenzug etwas mehr Pflichten und Befugnisse, um die Anwendung zu kontrollieren. Ob das dazu führt, dass die Grenzkontrollen nun stärker beschränkt werden, wird von Expert*innen bezweifelt.

Es wird außerdem zusätzliche Gründe geben, die Binnengrenzkontrollen erlauben. Darunter fällt sinnvollerweise eine gesundheitliche Notlage in großem Umfang, allerdings auch der sehr umstrittene Grund der unerlaubten Sekundärmigration von Drittstaatsangehörigen in großem Umfang. Damit wird die seit 2015 herrschende Praxis, dass Mitgliedstaaten Binnengrenzkontrollen einführen, um “irreguläre” Migration “einzudämmen”, quasi legalisiert.

Das Verhandlungsergebnis beinhaltet außerdem ein neues Verfahren für die interne Überstellung von Drittstaatsangehörigen ohne Bleiberecht zwischen den Mitgliedstaaten. Dieses Verfahren wird wahrscheinlich dazu führen, dass vermehrt “Racial Profiling” und im schlimmsten Fall sogar Kettenabschiebungen stattfinden können.

Durch die Einführung des Begriffs “Instrumentalisierung” können Mitgliedstaaten die Zahl der Grenzübergangsstellen und deren Öffnungszeiten begrenzen sowie die Grenzüberwachung intensivieren, wenn sie sich von einer Instrumentalisierung betroffen fühlen. Welche Fälle genau als Instrumentalisierung gelten, ist aber überhaupt nicht festgelegt und damit der Willkür der Mitgliedstaaten überlassen. Zusätzlich wurden die Möglichkeiten für polizeiliche Kontrollen und die allgemein im Hoheitsgebiet eingesetzten Kontroll- und Überwachungstechnologien erweitert. Diese zusätzlichen Vorschriften treten unmittelbar nach der Veröffentlichung in Kraft, wenn Parlament und Rat zugestimmt haben.

In der Praxis bleibt aber trotzdem abzuwarten, ob die Mitgliedstaaten diese neuen Vorschriften auch tatsächlich einhalten werden und ob die Kommission ihre Befugnisse als Hüterin der Verträge wahrnehmen wird, um dafür zu sorgen, dass sie dies tun.

Syrien: Die aktuelle humanitäre Lage und mögliche EU-Maßnahmen

In Syrien herrscht seit 13 Jahren Krieg. Im Jahr 2011 wurde die syrische Revolution im Rahmen des Arabischen Frühlings von Diktator Bashar al-Assad gewaltsam niedergeschlagen. Der Iran und Russland unterstützen das Assad-Regime, das für brutale Menschenrechtsverbrechen international geächtet wird. Eine halbe Million Menschen wurden bereits getötet, 13 Millionen Menschen wurden vertrieben – mehr als die Hälfte von ihnen lebt außerhalb Syriens. Der Großteil syrischer Geflüchteter hat in Nachbarländern wie der Türkei (3,1 Millionen Menschen), dem Libanon (785.000 Menschen) und in Jordanien (640.000 Menschen) Zuflucht gefunden. Der Konflikt ist in den letzten Jahren zunehmend in Vergessenheit geraten.

Zweifach heimatvertrieben: Das Erdbeben 2023

Durch das heftige Erdbeben am 6. Februar 2023 hat sich die Lage im Nordwesten des Landes  dramatisch verschlechtert. Mehr als 56.000 Menschen starben in Syrien und der Türkei, über zwei Millionen Menschen wurden über Nacht obdachlos. Insgesamt waren mehr als 22 Millionen Menschen betroffen, davon allein 9 Millionen in Syrien. 

Bis heute fehlt es an Grundversorgung, Unterkünften, Strom und Zugang zu Gesundheitsversorgung. Die meisten betroffenen Familien leben noch immer in zerstörten Häusern oder in Zelten. Die Katastrophe hat auch die psychische Gesundheit vieler Menschen stark beeinträchtigt. Viele haben Familienangehörige und Freund:innen verloren. Die ohnehin prekäre humanitäre Situation hat sich weiter verschärft: Mehr als 15 Millionen Menschen in Syrien, darunter 7 Millionen Kinder, sind dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen. Das sind fünf Prozent mehr als im Jahr 2022. Gleichzeitig fehlt es massiv an humanitärer Hilfe und Finanzierung, während Assad versucht, durch Hilfslieferungen wieder das Ansehen seines Regimes zu rehabilitieren und die internationale Isolation Syriens zu beenden – mit Erfolg. Wer mehr dazu wissen möchte, kann gerne in meinen Artikel von November reinschauen.

Die aktuelle europäische Syrien-Politik

Während die Arabische Liga und andere Staaten wie die Türkei ihre Beziehungen zu Syrien schrittweise normalisieren, basiert die europäische Syrienpolitik weiterhin auf Sanktionen gegen das Assad-Regime und direkter humanitärer Unterstützung für die syrische Zivilbevölkerung. Letztere wird beispielsweise durch Instrumente wie das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI), den MADAD Fonds und die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), also des langfristigen EU-Haushaltsplans bis 2027, hat die Kommission beispielsweise zusätzliche 5,2 Milliarden zur Unterstützung syrischer Geflüchteter in Syrien, der Türkei, Jordanien und dem Libanon vorgeschlagen. Darüber hinaus sind Ausnahmeregelungen für vertrauenswürdige internationale humanitäre Hilfsorganisationen notwendig, damit diese in Syrien schnell und effektiv helfen können. Wir setzen uns dafür ein, dass Sanktionen die Bereitstellung lebenswichtiger humanitärer Hilfe nicht behindern, sondern zielgerichtet die Eliten und Kriegsverbrecher treffen. Der wissenschaftliche Dienst des Europaparlaments hat die Auswirkungen der Sanktionen hier analysiert.

Außerdem haben wir im Außenausschuss einer Empfehlung an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD)  zur Lage in Syrien zugestimmt. Darin betonen wir noch einmal die schweren Menschenrechtsverbrechen des Assad-Regimes und die Pflicht der EU, von jeglicher Normalisierung mit ihm abzusehen, solange es keine tiefgreifenden und überprüfbaren Veränderungen durch die Umsetzung der Resolution 2254(2015) des UN-Sicherheitsrats gibt. Dazu gehören die Freilassung politischer Gefangener, Informationen über das Schicksal von Vermissten und Opfern von gewaltsamem Verschwindenlassen sowie die Beendigung aller Angriffe auf und Behinderungen von humanitärer Hilfe. Das ist insbesondere wichtig, weil immer noch im ganzen Land eine erhebliche Gefahr für Menschen besteht, wie vertrauliche Quellen aus dem Auswärtigen Amt nahelegen. Außerdem nehmen in letzter Zeit die Kampfhandlungen in Syrien wieder zu, weswegen die Vereinten Nationen einen Waffenstillstand anmahnen.

Weitere Vorschläge der UN-Resolution betreffen die verstärkte Bekämpfung russischer und iranischer Desinformation über Syrien, den Kampf gegen die anhaltende Straffreiheit in Syrien und eine stärkere Unterstützung der Zivilgesellschaft sowie der angestrebten Demokratisierungsprozesse.

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