Offener Brief: Keine Legitimierung der Taliban

Vertreter der Taliban-Miliz sollen am 23. Juni 2026 zu Gesprächen über Abschiebedeals in Brüssel eintreffen. Gemeinsam mit Europaabgeordneten, Bundestagsabgeordneten und ehemaligen afghanischen Parlamentarierinnen habe ich einen Brief an die Europäische Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten geschrieben. Darin kritisieren wir, dass die EU den Taliban durch dieses Treffen internationale Legitimität und politischen Zugang verschafft. Die EU darf ihre Werte nicht für kurzfristige und kurzsichtige Abschiebedeals mit autoritären Regimen opfern.

Here findet ihr den Brief.

PM: GEAS-Reform: „Asylpolitik der kalkulierten Grausamkeiten”

Zum morgigen Anwendungsbeginn des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS / Asylpakt) kritisiere ich die deutsche Umsetzung und fordere einen neuen Pakt für Menschenwürde in der Europäischen Union. Deutschland hat sich für eine maximal harte Umsetzung entschieden. 


"In ganz Europa wird der Überbietungswettbewerb immer neuer Asylrechtsverschärfungen als alternativlos dargestellt. Dieser Kurs wird seit Jahren mit dem Ziel vorangetrieben, rechtspopulistische Parteien zurückzudrängen. Das Ergebnis sind Rekordergebnisse für Rechtsaußenparteien in vielen EU-Ländern. Dabei gehen die Asylanträge auch ohne die Umsetzung der GEAS-Reform massiv zurück – vor allem durch eine veränderte Lage in Syrien und auch Afghanistan.

Mit der GEAS-Reform setzen die EU-Staaten nun auf Abschreckung durch Elend.
Der versprochene Aufbruch zu besserer Verteilung und einer neuen Solidarität spielt hingegen gar keine Rolle mehr. Während ein großer Teil der Regeln auf dem Papier Rechtsstaatlichkeit garantiert, bietet die Reform sehr viele Schlupflöcher für eine Politik des kalkulierten Rechtsbruchs. Es ist kein Erfolg, wenn man nun Männer, Frauen und Kinder jahrelang einsperren darf, obwohl sie gar nichts verbrochen haben. Das ist nichts, worauf man stolz sein sollte.

Deutschland setzt die GEAS-Reform mit einer Schärfe um, die das EU-Recht an keiner Stelle verlangt: Sekundärmigrationszentren kommen in der Reform gar nicht vor, werden aber zur sinnlosen Inhaftierung von vielen Familien führen. Dabei haben Pilotprojekte schon gezeigt, dass diese Zentren nur eine geringe Wirksamkeit haben. Es ist ein moralischer Tiefpunkt, dass die Bundesregierung die Inhaftierung von Kindern selbst vorantreibt, obwohl kein EU-Recht sie dazu zwingt.

Diese Politik bricht wissentlich europäisches Recht, umgeht unser Grundgesetz und erreicht trotzdem nicht das Ziel der Abschreckung. Der fast automatische Leistungsentzug für viele Asylantragsteller, der nun in Kraft tritt, ist nach einem aktuellen EuGH-Urteil offensichtlich rechtswidrig. Die Bundesregierung täuscht hier bewusst die Öffentlichkeit, wenn sie so tut, als gelte das Urteil nicht für die neuen Regeln. So darf man nicht mit dem Rechtsstaat umgehen, wenn man ihn erhalten will.

Es wäre an der Zeit, dass die Europäische Union ihre Politik der kalkulierten Grausamkeiten beendet. Stattdessen sollte ein neuer Pakt zur Achtung der Menschenwürde zwischen den demokratischen Parteien vorangetrieben werden. Man kann sehr unterschiedliche Haltungen zur richtigen Asylpolitik haben. Aber man sollte sich einig sein, dass dieser unwürdige Überbietungswettbewerb enden muss. Migration und Integration kann deutlich besser organisiert werden, aber sie sollte sich im Rahmen der Achtung der Menschenwürde und rechtsstaatlichen Grundprinzipien bewegen. Das wird zunehmend in Frage gestellt.”

PM: EuGH: Deutschland hat EU-Recht gebrochen – Menschenwürde muss endlich wieder geachtet werden

Der Europäische Gerichtshof hat heute mit seinem Urteil entschieden, dass die deutschen Kürzungen von grundlegenden Leistungen für Asylsuchende gegen EU-Recht verstoßen.
Mitgliedstaaten müssen auch dann einen angemessenen Lebensstandard für Asylsuchende gewährleisten, wenn über das Asylverfahren in einem EU-Mitgliedsstaat entschieden wird.
Ich habe das so kommentiert:  

„Der EuGH hat der deutschen Asylpolitik der maximalen Härte und Verrohung heute eine klare Absage erteilt. Das Urteil muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein, die Achtung von Grundrechten und Menschenwürde wieder zum Leitbild ihrer Politik zu machen. Die zunehmende Radikalisierung in Sprache und Rechtsnormen muss endlich gestoppt werden. Das gelingt nur, wenn Politik sich nicht mit Gerichten und Menschenrechten anlegt, sondern mit den rechten Populisten. 

Das Gericht hat in seinem Urteil eindeutig festgestellt, dass Kleidung, Essen oder gesellschaftliche Teilhabe zu den elementaren Grundbedürfnissen gehören, die ein Staat nicht einfach entziehen darf. Verelendung darf niemals Mittel der Durchsetzung politischer Ziele sein. 
Das heutige Urteil macht deutlich: populistische Strategien, die auf Abschreckung statt auf Menschenrechte setzen, sind weder rechtlich haltbar noch mit den Grundwerten der Europäischen Union vereinbar. 

Auch mit dem Inkrafttreten des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems am 12. Juni müssen weiterhin menschenwürdige Mindeststandards garantiert werden. Die aktuellen Umsetzungsgesetze der Asylreform stellen das nicht sicher und sind mit großer Sicherheit ebenfalls EU-rechtswidrig. Die Bundesregierung weiß das. Damit hat der Europäische Gerichtshof Teile der beabsichtigten Verschärfungen schon kassiert, bevor sie überhaupt in Kraft getreten sind. Das ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. Sie muss nun schnell die rechtswidrigen Gesetze überarbeiten. Außerdem sollte sie Behörden und Länder unverzüglich informieren, dass in laufenden Dublin-Verfahren das Existenzminimum sicherzustellen ist. Betroffenen, denen rechtswidrig Leistungen gekürzt wurden, steht zudem eine Nachzahlung zu. 

Es geht hier nicht um Privilegien, sondern um die Achtung grundlegender Rechte, die Politik und Verwaltung jedem Menschen in der Europäischen Union zugestehen muss.“

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