{"id":6528,"date":"2024-10-03T18:13:16","date_gmt":"2024-10-03T16:13:16","guid":{"rendered":"https:\/\/erik-marquardt.eu\/?page_id=6528"},"modified":"2024-10-03T18:13:21","modified_gmt":"2024-10-03T16:13:21","slug":"meine-anfragen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/erik-marquardt.eu\/en\/meine-anfragen\/","title":{"rendered":"Meine Anfragen"},"content":{"rendered":"
Ich befrage als Abgeordneter regelm\u00e4\u00dfig den Rat und die Kommission zu aktuellen Themen. Hier ist ein \u00dcberblick meiner Anfragen:<\/p>\n\n\n\n
<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Meine Anfrage (gemeinsam mit 48 weiteren Abgeordneten)<\/strong><\/p>\n\n\n\n Einem am 19. September 2024 im Guardian[1]<\/a>\u00a0ver\u00f6ffentlichten Artikel zufolge werden Migranten regelm\u00e4\u00dfig von Mitgliedern der tunesischen K\u00fcstenwache, einer Beh\u00f6rde, die umfangreiche EU-Mittel erh\u00e4lt[2]<\/a>, vergewaltigt und gefoltert. In dem Artikel wird Mitgliedern der tunesischen K\u00fcstenwache ferner vorgeworfen, direkt mit Schleusern zusammenzuarbeiten und sich weiterhin an \u201eDesert dumps\u201c, bei denen Migranten in der W\u00fcste ausgesetzt werden, zu beteiligen. Er enth\u00e4lt zudem eine detaillierte Beschreibung der dramatischen Lage in einem Behelfslager nahe El-Amra, in dem Tausende Fl\u00fcchtlinge und Migranten aus Subsahara-Afrika untergebracht sind und zu dem weder das Amt des Hohen Fl\u00fcchtlingskommissars der Vereinten Nationen noch andere humanit\u00e4re Organisationen Zutritt haben. Es scheint, dass dem Europ\u00e4ischen Ausw\u00e4rtigen Dienst und der Kommission diese schweren Menschenrechtsverletzungen bekannt sind[3]<\/a>, sie aber beabsichtigen, weiterhin direkt mit den tunesischen Beh\u00f6rden zusammenzuarbeiten und sogar die Mittel aufzustocken.<\/p>\n\n\n\n Antwort der Europ\u00e4ischen Kommission<\/strong><\/p>\n\n\n\n Die Kommission hat noch nicht geantwortet.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Seit 2016 hat die Kommission Kooperationsabkommen im Bereich Migration mit der T\u00fcrkei, Tunesien und \u00c4gypten geschlossen. Diese Abkommen geben Anlass zu ernsten Bedenken hinsichtlich der Verwendung von EU-Mitteln f\u00fcr Regime, die als undemokratisch gelten und in denen zahlreiche schwerwiegende Verst\u00f6\u00dfe gegen die Rechte von Migrantinnen und Migranten dokumentiert worden sind. Wir sind sehr entt\u00e4uscht dar\u00fcber, dass diese Abkommen weder die Beteiligung des Parlaments und eine Kontrolle durch das Parlament noch Folgenabsch\u00e4tzungen zu den Grundrechten vorsehen.<\/p>\n\n\n\n K\u00fcrzlich hat sich Margaritis Schinas[1]<\/a>, Vizepr\u00e4sident der Kommission, zu einem m\u00f6glichen \u00e4hnlichen Abkommen mit Libanon ge\u00e4u\u00dfert, und es wurde ein Besuch von Kommissionspr\u00e4sidentin von der Leyen in dem Land angek\u00fcndigt[2]<\/a>. Dem Vernehmen nach k\u00f6nnten \u00e4hnliche Gespr\u00e4che auch mit Marokko aufgenommen werden. Dar\u00fcber hinaus hat die Kommission vorgeschlagen, Jordanien 500 Mio. EUR als Makrofinanzhilfe zukommen zu lassen, was nach unserem Verst\u00e4ndnis ein erster Schritt in Richtung eines \u00e4hnlichen Abkommens sein k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n Das Migrations- und Asylpaket[1]<\/a> entspricht einem ressort\u00fcbergreifenden und routen\u00fcbergreifenden Ansatz f\u00fcr das Migrationsmanagement, mit dem die Koh\u00e4renz und Wirksamkeit der von der EU und ihren Mitgliedstaaten im Inneren und ausw\u00e4rtig ergriffenen Ma\u00dfnahmen sichergestellt werden soll. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Konzepts \u201eTeam Europa\u201c zusammen, um umfassende Partnerschaften mit Drittl\u00e4ndern auf der Grundlage gemeinsamer Interessen und der Achtung der Grundrechte zu vertiefen.<\/p>\n\n\n\n Die EU ist sich der schwierigen innenpolitischen Lage im Libanon bewusst, die durch die regionalen Spannungen weiter versch\u00e4rft wird. Die europ\u00e4ischen F\u00fchrungsspitzen haben k\u00fcrzlich erneut bekr\u00e4ftigt, dass sich die EU f\u00fcr die Stabilit\u00e4t des Libanon einsetzt und den Libanon sowie das libanesische Volk nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Vor diesem Hintergrund hat die EU beschlossen, ihre Unterst\u00fctzung f\u00fcr den Libanon zu verst\u00e4rken, und zwar durch Finanzhilfen in H\u00f6he von 1 Mrd. EUR f\u00fcr den Zeitraum 2024-2027[<\/a>2]<\/a>, was im Kontext der derzeitigen Krisen und der allgemeinen Stabilit\u00e4t des Landes f\u00fcr mehr Vorhersehbarkeit und Verl\u00e4sslichkeit der EU-Unterst\u00fctzung sorgt. Das Paket soll dazu beitragen, die allgemeine Wirtschaftslage im Land zu verbessern, die Grundversorgung in Bereichen wie Bildung, Sozialschutz und Gesundheit zu st\u00e4rken, die am st\u00e4rksten gef\u00e4hrdeten Menschen im Libanon, einschlie\u00dflich Fl\u00fcchtlingen, Binnenvertriebenen und Aufnahmegemeinschaften, zu unterst\u00fctzen sowie zur Bek\u00e4mpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalit\u00e4t beizutragen. Zudem wird die Zusammenarbeit auch in den folgenden Schwerpunktbereichen verst\u00e4rkt: a) verantwortungsvolle Staatsf\u00fchrung, b) Unterst\u00fctzung des Privatsektors, c) Zusammenarbeit mit den EU-Agenturen, d) integriertes Grenzmanagement \u2014 Bek\u00e4mpfung von Schleuserkriminalit\u00e4t und Menschenhandel, e) Sicherheit, einschlie\u00dflich Unterst\u00fctzung der libanesischen Streitkr\u00e4fte und f) Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Fl\u00fcchtlingskommissars der Vereinten Nationen im Hinblick auf einen besser strukturierten Ansatz f\u00fcr eine sichere, freiwillige und menschenw\u00fcrdige R\u00fcckkehr.<\/p>\n\n\n\n Die Partnerschaft zwischen der EU und Marokko beruht auf dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommen[3]<\/a>, und der Assoziationsrat ist f\u00fcr die Gestaltung der Beziehungen zwischen der EU und Marokko zust\u00e4ndig. Auf der letzten Tagung des Assoziationsrates vom 27. Juni 2019 wurde eine gemeinsame Erkl\u00e4rung angenommen[4<\/a>]<\/a>, die den strategischen, multidimensionalen und privilegierten Beziehungen zwischen der EU und Marokko neue Impulse verliehen hat. Die Beziehungen zwischen der Union und Jordanien beruhen auf dem im Mai 2002 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommen[5]<\/a>. Die auf der Tagung des Assoziationsrates EU-Jordanien im Juni 2022 angenommenen Partnerschaftspriorit\u00e4ten EU-Jordanien[6<\/a>]<\/a> dienen als Richtschnur f\u00fcr die Beziehungen bis zum Jahr 2027. Die j\u00fcngste Tagung des Assoziationsrates EU-Jordanien fand am 15. Juli 2024 statt.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Zehntausende Menschen sind bereits auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung und Not an den Au\u00dfengrenzen der Union verschwunden oder gestorben. Ihre Leichen bleiben oft lange unentdeckt oder werden nie gefunden. Nur etwa 13 Prozent der Toten[1]<\/a> werden bestattet, die meisten von ihnen anonym. Es handelt sich um eine anhaltende humanit\u00e4re Krise, bei der viele Familien verzweifelt auf Antworten warten, die sie wahrscheinlich nie erhalten werden. Trotz einer Entschlie\u00dfung des EP[2]<\/a> im Jahr 2021 gibt es kaum unionsweite oder nationale Mechanismen zur Verbesserung der Identifizierung der Toten und der Aufkl\u00e4rung der Todesf\u00e4lle. Das Thema hat menschenrechtliche und moralische Implikationen.<\/p>\n\n\n\n Am 13. M\u00e4rz 2024 haben das Europ\u00e4ische Parlament und der Rat die Pr\u00fcm-II-Verordnung (EU) 2024\/982[1]<\/a> \u00fcber die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten f\u00fcr die polizeiliche Zusammenarbeit angenommen. Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen (Pr\u00fcm-II-Rahmen) geschaffen, der es den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten erm\u00f6glicht, spezifische Daten wie DNA-Profile, daktyloskopische Daten und Gesichtsbilder abzufragen und auszutauschen. Des Weiteren soll mit dem Pr\u00fcm-II-Rahmen den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten die Abfrage nach vermissten Personen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen oder aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden und die Identifizierung von menschlichen \u00dcberresten erm\u00f6glicht werden, sofern diese Beh\u00f6rden nach nationalem Recht befugt sind, derartige Suchma\u00dfnahmen und derartige Identifizierungen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n F\u00fcr den Fall, dass Mitgliedstaaten den Pr\u00fcm-II-Rahmen f\u00fcr die Suche nach vermissten Personen au\u00dferhalb des Bereichs strafrechtlicher Ermittlungen nutzen wollen, sollten sie nationale Rechtsvorschriften erlassen, in denen Verfahren, Bedingungen und Kriterien festgelegt werden, aus denen die humanit\u00e4ren Gr\u00fcnde, aufgrund derer eine automatisierte Suche nach vermissten Personen durchgef\u00fchrt werden kann, eindeutig hervorgehen. Die humanit\u00e4ren Gr\u00fcnde sollten Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen sowie andere gleicherma\u00dfen gerechtfertigte Gr\u00fcnde umfassen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Seit 2021 hat sich die Lage der Demokratie in Tunesien erheblich verschlechtert.[1]<\/a> Unter dem Vorwurf der Verschw\u00f6rung gegen die Staatssicherheit leitete die tunesische Regierung am 11. Februar 2023 eine Untersuchung gegen 17 Personen ein.[2]<\/a> Unter demselben Vorwurf nahmen tunesische Sicherheitskr\u00e4fte zwischen dem 11. und 25. Februar 2023 acht weitere f\u00fchrende Oppositionspolitiker fest. Zwei dieser acht Personen, darunter Chaima Issa, wurden inzwischen freigelassen. Am 24. M\u00e4rz 2024 berichtete die Financial Times[3]<\/a>, dass die EU den tunesischen Sicherheitskr\u00e4ften 164,5 Mio. EUR zukommen lassen wolle.<\/p>\n\n\n\n Inhalt und Modalit\u00e4ten der Programme, die in den kommenden Jahren im Rahmen des Instruments f\u00fcr Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit \u2014 Europa in der Welt angenommen werden sollen, stehen noch nicht fest. Die k\u00fcnftige Programmplanung wird im Rahmen von Konsultationen innerhalb der Kommissionsdienststellen und des Europ\u00e4ischen Ausw\u00e4rtigen Dienstes sowie mit europ\u00e4ischen und internationalen Partnern festgelegt. Die Verhandlungen mit den tunesischen Beh\u00f6rden werden Teil dieses Prozesses sein.<\/p>\n\n\n\n Es gibt solide \u00dcberwachungssysteme, die in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern eingesetzt werden. Die Kommission verfolgt die Durchf\u00fchrung ihrer Programme auf mehreren Wegen, u. a. anhand von regelm\u00e4\u00dfigen Berichten der Durchf\u00fchrungspartner, externen Evaluierungen, \u00dcberpr\u00fcfungen vor Ort und ergebnisorientierter \u00dcberwachung. Dar\u00fcber hinaus umfassen die von der EU finanzierten Programme je nach Art und Inhalt der jeweiligen Ma\u00dfnahme auch die Durchf\u00fchrung von Schulungen zum internationalen Seerecht und zu den Menschenrechten.<\/p>\n\n\n\n Zwischen der EU und Tunesien besteht eine enge und langj\u00e4hrige Partnerschaft. Grundlage hierf\u00fcr sind die Absichtserkl\u00e4rung zwischen der EU und Tunesien[1<\/a>]<\/a> und das umfassende Assoziierungsabkommen[2<\/a>]<\/a>, in dem ein gemeinsames Bekenntnis zu den Grunds\u00e4tzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie zu den Menschenrechten hervorgehoben wird. In diesem Zusammenhang verfolgt die Kommission die j\u00fcngsten Entwicklungen aufmerksam und weist darauf hin, wie wichtig das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung, die Achtung des Rechts auf ein faires Verfahren und die Erf\u00fcllung der Anforderungen an ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Verfahren sind.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Am 15. M\u00e4rz 2024 richtete die Pr\u00e4sidentin der Kommission, Ursula von der Leyen, ein Schreiben an die Pr\u00e4sidentin des Parlaments, Roberta Metsola, betreffend das Vorhaben der Kommission, \u00c4gypten \u00fcber das Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 213 AEUV Makrofinanzhilfe in H\u00f6he von 1 Mrd. EUR zukommen zu lassen. Demnach ist der Erlass von Finanzierungsbeschl\u00fcssen ohne Einwilligung des Parlaments m\u00f6glich, wenn \u201ees aufgrund der Lage in einem Drittland notwendig [ist], dass die Union umgehend finanzielle Hilfe leistet\u201c. Ursula von der Leyen begr\u00fcndet das Dringlichkeitsverfahren mit der wirtschaftlichen und geopolitischen Lage in \u00c4gypten.<\/p>\n\n\n\n W\u00e4hrend die Investitionen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten den externen Druck im vergangenen Haushaltsjahr 2023\/24 abgemildert haben, ist \u00c4gypten angesichts einer kritischen Wirtschaftslage und der von der geopolitischen Lage ausgehenden Risiken f\u00fcr die Zukunft nach wie vor mit einem erheblichen Finanzierungsbedarf konfrontiert, wie der Internationale W\u00e4hrungsfonds festgestellt hat. Die derzeitigen Krisen haben diesen Bedarf versch\u00e4rft, wobei bereits im neuen Haushaltsjahr 2024\/25 eine erhebliche Finanzierungsl\u00fccke besteht. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist es dringlich, dass die EU in der Lage ist, den ersten Teil des Makrofinanzhilfe-Pakets noch in diesem Jahr an \u00c4gypten auszuzahlen.<\/p>\n\n\n\n \u00c4gypten steht mit Blick auf die Zahlungsbilanz stark unter Druck, was zum Teil auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den Konflikt zwischen Israel und der Hamas nach den Terroranschl\u00e4gen der Hamas in Israel vom 7. Oktober 2023 zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, was in den erheblichen Au\u00dfenfinanzierungsbedarf des Landes einflie\u00dft. \u00c4gyptens Leistungsbilanzdefizit hat sich im vierten Quartal 2023 aufgrund eines sich verschlechternden Handelsdefizits und geringerer Heimat\u00fcberweisungen erheblich ausgeweitet. Ein moderates Wachstum der Tourismusbranche in Verbindung mit steigenden Zahlungen f\u00fcr Dienstleistungen f\u00fchrte zu einem R\u00fcckgang des \u00dcberschusses bei den Dienstleistungen um 12 % gegen\u00fcber dem Vorquartal. Bescheidene Heimat\u00fcberweisungen (R\u00fcckgang um 11 % gegen\u00fcber dem Vorjahr) leisteten keine gro\u00dfe Unterst\u00fctzung. Die Einnahmen aus dem Suezkanal \u2014 eine der wichtigsten Devisenquellen \u2014 gingen im Haushaltsjahr 2023\/2024 im Vergleich zum vorangegangenen Haushaltsjahr um 23 % zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n Mikrofinanzhilfe-Ma\u00dfnahmen sind in der Regel nicht bedingungslos. Ganz im Gegenteil erkl\u00e4rt sich das Partnerland zu einer Reihe politischer Reformen bereit, um die Ursachen seines Problems anzugehen. Dies gilt auch f\u00fcr die erste Ma\u00dfnahme mit \u00c4gypten, bei der Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der makro\u00f6konomischen Stabilit\u00e4t und Resilienz, zur St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fcr Unternehmen sowie zur Unterst\u00fctzung des gr\u00fcnen Wandels vereinbart wurden. Auf politischer Ebene sind die Achtung und der Schutz von Menschenrechten und Grundfreiheiten in den Beziehungen der EU zu \u00c4gypten von gro\u00dfer Bedeutung. Im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen, den Partnerschaftspriorit\u00e4ten und der Gemeinsamen Erkl\u00e4rung zur strategischen und umfassenden Partnerschaft[1<\/a>]<\/a> wird die Kommission weiter mit \u00c4gypten zusammenarbeiten, um Demokratie, Grundfreiheiten und Menschenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit zu f\u00f6rdern. Wie in Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2024\/1144 des Rates \u00fcber eine kurzfristige Makrofinanzhilfe f\u00fcr die Arabische Republik \u00c4gypten festgelegt, muss \u00c4gypten konkrete und glaubw\u00fcrdige Schritte bei der Achtung wirksamer demokratischer Mechanismen und der Rechtsstaatlichkeit erzielen und die Achtung der Menschenrechte garantieren. Die Beurteilung der hier erzielten Fortschritte ist Teil des Auszahlungsverfahrens. Die Kommissionsdienststellen werden bei der \u00dcberwachung der Annahme und Umsetzung solcher Schritte eng mit dem Europ\u00e4ischen Ausw\u00e4rtigen Dienst zusammenarbeiten.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Seit Ende 2021 wird der Osten der Demokratischen Republik Kongo (DRK) von der M23-Bewegung angegriffen, die mehreren Berichten der Vereinten Nationen zufolge von Ruanda und der ruandischen Armee unterst\u00fctzt wird. In einem Bericht aus dem Jahr 2022 stellte die Nichtregierungsorganisation Global Witness[1]<\/a> fest, dass kongolesische Mineralien, auch solche, die zu den Konflikten beitragen, weiterhin nach Ruanda geschmuggelt und als ruandische Mineralien ausgef\u00fchrt werden. Am 19. Februar 2024 unterzeichneten die Kommission und die ruandische Regierung eine Vereinbarung[2]<\/a> \u00fcber kritische Rohstoffe. Dar\u00fcber hinaus werden Gespr\u00e4che \u00fcber einen Pakt zur sicherheitspolitischen und milit\u00e4rischen Zusammenarbeit[3]<\/a> gef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n Die eigenst\u00e4ndige Sanktionsregelung gegen\u00fcber der Demokratischen Republik Kongo wird Die mit Ruanda unterzeichnete Vereinbarung[1]<\/a> soll die nachhaltige und verantwortungsvolle Die Liste der Konflikt- und Hochrisikogebiete[2]<\/a> ist nicht ersch\u00f6pfend. Sie ersetzt weder die <\/p>\n\n\n\n Die libysche K\u00fcstenwache ist am 2. M\u00e4rz 2024 mit ihrem Patrouillenboot P662 \u201eMursuk\u201c bei der Rettung eines Bootes in Seenot durch das Schiff \u201eSOS Humanity\u201c eingeschritten. Sie bedrohte die Mannschaft des Rettungsschiffs mit automatischen Gewehren, feuerte in das Wasser und erzwang dadurch, dass die Rettungsaktion abgebrochen werden musste. Das dabei von der libyschen K\u00fcstenwache verwendete Patrouillenboot wurde Berichten zufolge 2023 von der EU an Libyen gespendet.<\/p>\n\n\n\n Dieser Vorfall geh\u00f6rt zu den vielen gemeldeten Vorf\u00e4llen, bei denen die libysche K\u00fcstenwache Ausr\u00fcstung aus der EU eingesetzt hat, um Migrantenschiffe abzufangen und zwangsweise nach Libyen zur\u00fcckzuf\u00fchren, wodurch das Leben der an Bord befindlichen Personen in Gefahr gebracht wurde. Es gibt jedoch keine Anzeichen daf\u00fcr, dass die Kommission ihre Beziehungen zur libyschen K\u00fcstenwache ge\u00e4ndert hat, sodass deren systemische Verst\u00f6\u00dfe und gewaltsame R\u00fcckholaktionen in ein Land weiter erm\u00f6glicht und finanziert werden, in dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit von den Vereinten Nationen dokumentiert worden sind.[1]<\/a><\/p>\n\n\n\n 1. Frontex ist nach Unionsrecht nicht befugt, Ausschiffungsorte zu benennen. Das Mandat der Agentur f\u00fcr Such- und Rettungseins\u00e4tze (SAR) beschr\u00e4nkt sich auf technische und operative Unterst\u00fctzung der Mitgliedstaaten, da Such- und Rettungseins\u00e4tze nach Unions- und V\u00f6lkerrecht in die nationale Zust\u00e4ndigkeit fallen.[1]<\/a><\/p>\n\n\n\n 2. Das vorrangige Ziel der Unionsma\u00dfnahmen zur Unterst\u00fctzung der libyschen K\u00fcstenwache besteht darin, deren F\u00e4higkeit zur Durchf\u00fchrung wirksamer Such- und Rettungseins\u00e4tze unter uneingeschr\u00e4nkter Achtung des V\u00f6lkerrechts und der Menschenrechte zu st\u00e4rken. Im Rahmen dieser Unionsma\u00dfnahmen werden Ausr\u00fcstung, Schulungen und Fachwissen f\u00fcr die Entwicklung von Standardarbeitsanweisungen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bereitgestellt. Durch das Programm \u201eUnterst\u00fctzung des integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen\u201c haben beispielsweise bislang \u00fcber 200 Offiziere von Schulungen profitiert. Dazu geh\u00f6rte stets ein Modul \u00fcber Menschenrechte und internationales Seerecht.<\/p>\n\n\n\n 3. Die Fortf\u00fchrung der Zusammenarbeit mit den lybischen Beh\u00f6rden ist von entscheidender Bedeutung. Dabei gilt es, eng mit den Mitgliedstaaten und internationalen Partnern, einschlie\u00dflich der Organisationen der Vereinten Nationen, zusammenzuarbeiten, um Such- und Rettungseins\u00e4tze unter uneingeschr\u00e4nkter Achtung der internationalen Standards und der Menschenrechte zu gew\u00e4hrleisten. In diesem Rahmen arbeitet die Kommission bei der Durchf\u00fchrung von Programmen zu einem zus\u00e4tzlichen und besseren Informationsaustausch bei Such- und Rettungseins\u00e4tzen eng mit Partnern zusammen, um die Grenzmanagementkapazit\u00e4ten, den rechtzeitigen Zugang humanit\u00e4rer Akteure an Ausschiffungsstellen und bei Such- und Rettungseins\u00e4tzen zu steigern. So ist beispielsweise die Verbesserung der Schulungen zum internationalen Seerecht und zu operativen Verfahren f\u00fcr Such- und Rettungseins\u00e4tze entscheidend, um den Dialog und den Informationsaustausch voranzubringen und gleichzeitig die Standards zu verbessern.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Im Juli 2023 unterzeichnete die Kommission eine Vereinbarung \u00fcber eine Partnerschaft mit Tunesien auch, die auch das Thema Migration betraf. Menschenrechts- und Medienorganisationen haben \u00fcber die wiederholte Praxis von einigen Beamten der tunesischen K\u00fcstenwachte berichtet, den Motor abgefangener Migrantenboote abzumontieren und die Migranten im Meer zur\u00fcckzulassen.<\/p>\n\n\n\n Am 16. Juli 2023 unterzeichneten die EU und Tunesien eine Vereinbarung[1]<\/a> \u00fcber eine strategische und umfassende Partnerschaft, die f\u00fcnf Schwerpunkte umfasst \u2014 makro\u00f6konomische Stabilit\u00e4t, Handel und Investitionen, Energiewende, direkte Kontakte zwischen den Menschen sowie Migration und Mobilit\u00e4t. Die Vereinbarung erg\u00e4nzt das Assoziierungsabkommen EU-Tunesien[2]<\/a> und die bilateralen Initiativen der Mitgliedstaaten und legt den Schwerpunkt auf Ma\u00dfnahmen gegen irregul\u00e4re Migration, einschlie\u00dflich Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Schleuserkriminalit\u00e4t, Grenzmanagement und R\u00fcckf\u00fchrungen, um den Verlust von Menschenleben zu verhindern und legale Migrationswege zu entwickeln.<\/p>\n\n\n\n Ein Element der EU-Unterst\u00fctzung im Bereich des Grenzmanagements ist die verst\u00e4rkte Ausbildung der tunesischen K\u00fcstenwache. Bislang verf\u00fcgt die tunesische K\u00fcstenwache nicht \u00fcber eine etablierte Ausbildungsakademie. Mit EU-Mitteln wird eine spezielle Ausbildungsakademie eingerichtet, einschlie\u00dflich der \u00dcberarbeitung des Ausbildungsprogramms und der Bereitstellung von Kapazit\u00e4ten. Die tunesische K\u00fcstenwache wird ferner in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und internationale Standards geschult. Zur Gew\u00e4hrleistung der Nachhaltigkeit werden Module zu diesen Themen in das Ausbildungsprogramm aufgenommen. Das im Januar 2023 angelaufene Programm wird vom Internationalen Zentrum f\u00fcr Migrationspolitikentwicklung[3]<\/a> durchgef\u00fchrt, mit Unterst\u00fctzung durch technisches Fachwissen der deutschen Bundespolizei. Derzeit werden die Ausbildungsprogramme und die allgemeine Struktur der Akademie mit den tunesischen Beh\u00f6rden er\u00f6rtert (Anzahl der Ausbildungsjahre, Art\/Niveau der geplanten Studien, Gestaltung des Akademiegeb\u00e4udes).<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Am 12. Dezember 2023 erlie\u00df der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) gem\u00e4\u00df Artikel 39 seiner Verfahrensordnung einstweilige Ma\u00dfnahmen in Bezug auf zwei alleinerziehende afghanische M\u00fctter und ihre f\u00fcnf minderj\u00e4hrigen Kinder, die sich unter v\u00f6llig ungeeigneten und unsicheren Bedingungen in der von der EU finanzierten geschlossenen Aufnahmeeinrichtung mit kontrolliertem Zugang von Kos aufhielten.<\/p>\n\n\n\n Am 19. September 2023 hatte der EGMR bereits wegen ungeeigneter Lebensbedingungen, denen Asylbewerber in der ebenfalls von der EU finanzierten geschlossenen Aufnahmeeinrichtung mit kontrolliertem Zugang von Samos ausgesetzt waren, auch einstweilige Ma\u00dfnahmen erlassen (Beschwerde Nr. 34712\/23).<\/p>\n\n\n\n In Anbetracht der von der EU-B\u00fcrgerbeauftragten aus eigener Initiative durchgef\u00fchrten strategischen Untersuchung der Frage, wie die Kommission die Achtung der Grundrechte in EU-finanzierten Einrichtungen zur Steuerung der Migration in Griechenland sicherstellt (Fall OI\/3\/2022\/MHZ)[1]<\/a>, und der einschl\u00e4gigen Entscheidung der B\u00fcrgerbeauftragten[2]<\/a>, in der unter anderem auf den \u201ehaft\u00e4hnlichen Zustand\u201c in diesen Einrichtungen hingewiesen und eine nachtr\u00e4gliche Folgenabsch\u00e4tzung in Bezug auf die Grundrechte empfohlen wird, wird die Kommission gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p>\n\n\n\n 1. Die Zahl der auf den griechischen Inseln neu ankommenden Menschen hat sich in der zweiten Jahresh\u00e4lfte 2023 stetig erh\u00f6ht, was die Lage mit Blick auf die Aufnahmekapazit\u00e4ten erschwert hat.[1]<\/a> Griechenland wird bei der Bew\u00e4ltigung dieser Migrationsherausforderungen finanziell und operativ von der Kommission und den EU-Agenturen unterst\u00fctzt. Dies beinhaltet beispielsweise Unterst\u00fctzung bei der Ausweitung der \u00dcberstellungen auf das Festland, eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschl\u00e4gen f\u00fcr ein umfassendes Unterst\u00fctzungsprojekt im Bereich Gesundheit[<\/a>2]<\/a> und Unterst\u00fctzung f\u00fcr ein verbessertes System f\u00fcr die schnelle Registrierung von Antr\u00e4gen auf internationalen Schutz im Einklang mit dem EU-Recht. In \u00dcbereinstimmung mit den Vorschl\u00e4gen der Europ\u00e4ischen B\u00fcrgerbeauftragten[3<\/a>]<\/a> hat die Kommission mit den griechischen Beh\u00f6rden auch zusammengearbeitet, um einen Mechanismus zur \u00dcberwachung der Grundrechte einzurichten.<\/p>\n\n\n\n 2. Die Kommission erkennt die schwierigen Umst\u00e4nde in Griechenland an. In der Verordnung \u00fcber Asyl- und Migrationsmanagement[4]<\/a>, die im Rahmen des Migrations- und Asylpakets angenommen wurde, wird \u201eMigrationsdruck\u201c definiert. Nach Geltungsbeginn des Pakets im Juni 2026 wird die Kommission allj\u00e4hrlich Berichte dar\u00fcber vorlegen, wie sich die Migrationslage in der EU darstellt und welche Mitgliedstaaten unter Migrationsdruck stehen.<\/p>\n\n\n\n 3. Bei der ebenfalls im Rahmen des Pakets angenommenen neuen Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen[5]<\/a> geht es vor allem darum, wie die Mitgliedstaaten ihre Aufnahmesysteme organisieren. So werden bestimmte M\u00f6glichkeiten eingef\u00fchrt und die Ma\u00dfnahmen pr\u00e4zisiert, die die Mitgliedstaaten treffen k\u00f6nnen, um ihre Aufnahmekapazit\u00e4ten zu steuern, einschlie\u00dflich Mechanismen zur Einsch\u00e4tzung und Deckung des Bedarfs ihrer Aufnahmesysteme sowie Zuweisung von Antragstellern in bestimmte geografische Regionen oder bestimmte Unterk\u00fcnfte. Von zentraler Bedeutung ist, dass die Mitgliedstaaten diese M\u00f6glichkeiten bei der \u00dcberf\u00fchrung des Pakets in nationales Recht umsetzen und dass sie diese aussch\u00f6pfen, damit sie \u00fcber effiziente, rechtebasierte und gut organisierte Aufnahmesysteme verf\u00fcgen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Nach Auskunft der Kommission liegt \u201e[d]ie Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Untersuchung mutma\u00dflicher Zur\u00fcckweisungen […] bei den nationalen Beh\u00f6rden. In diesem Zusammenhang informierten die griechischen Beh\u00f6rden die Kommission \u00fcber Ma\u00dfnahmen, die ergriffen wurden, um die Einhaltung der Grundrechte zu gew\u00e4hrleisten. Dazu geh\u00f6ren interne Kontrollverfahren, Untersuchungen durch unabh\u00e4ngige Beh\u00f6rden und die M\u00f6glichkeit von Staatsanw\u00e4lten, Vorw\u00fcrfe zu untersuchen. Die Kommission wird weiterhin mit den griechischen Beh\u00f6rden zusammenarbeiten, um die erzielten Fortschritte zu \u00fcberwachen.\u201c[1]<\/a> Die Kommission hat auch erkl\u00e4rt, \u201edass die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden diese Untersuchung rasch, transparent und unabh\u00e4ngig durchf\u00fchren sollten und dass etwaige festgestellte Verst\u00f6\u00dfe entsprechend gerichtlich verfolgt werden sollten.\u201c[2]<\/a><\/p>\n\n\n\n Die Kommission wird angesichts ihrer Zusage, die Fortschritte bei solchen Untersuchungen in Griechenland zu \u00fcberwachen, gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p>\n\n\n\n Die Kommission m\u00f6chte darauf hinweisen, dass die angeforderten Informationen nur von den griechischen Beh\u00f6rden bereitgestellt werden k\u00f6nnen. In \u00dcbereinstimmung mit der einschl\u00e4gigen Politik der Kommission und um dem Auskunftsersuchen des Herrn Abgeordneten nachzukommen, hat die Kommission diese parlamentarische Anfrage mit der Bitte um \u00dcbermittlung der erforderlichen Informationen an die griechischen Beh\u00f6rden weitergeleitet.<\/p>\n\n\n\n Sobald wir die Antwort erhalten haben, wird die Kommission sie dem Herrn Abgeordneten \u00fcbermitteln.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n In einem k\u00fcrzlich von Lighthouse Reports[1]<\/a> ver\u00f6ffentlichten Artikel wurde eine Abstimmung zwischen Frontex, den maltesischen Beh\u00f6rden und der Tareq-Bin-Zeyad-Brigade, einer in Libyen etablierten brutalen Miliz, aufgedeckt. Daraufhin wurden erneut sehr ernste Bedenken hinsichtlich der Beziehungen der EU zu den Akteuren in Libyen und der Finanzierung dieser Akteure ge\u00e4u\u00dfert.<\/p>\n\n\n\n Die Tareq-Bin-Zeyad-Brigade, die dem Sohn von Warlord Khalifa Haftar untersteht, wurde von den Vereinigten Staaten von Amerika f\u00fcr Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht und ist f\u00fcr ihre Zusammenarbeit mit der Gruppe Wagner bekannt. Wie in dem Artikel dargelegt, hat die Miliz aktiv Menschen in Seenot nach Libyen zur\u00fcckgef\u00fchrt, wo die Menschenrechte der Migrantinnen und Migranten systematisch und schwer verletzt werden. Der Artikel liefert Belege \u2013 Einsatzberichte der Irini-Mission \u2013 daf\u00fcr, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Kenntnis von den Aktivit\u00e4ten der Miliz hatten. Allerdings deutet nichts auf eine \u00c4nderung der EU-Politik in Bezug auf die zentrale Mittelmeerroute hin.<\/p>\n\n\n\n 1. Weder die Europ\u00e4ische Kommission noch die Europ\u00e4ische Agentur f\u00fcr die Grenz- und K\u00fcstenwache (Frontex) verbietet es Menschen, \u201evor Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder anderen Formen von Menschenrechtsverletzungen zu fliehen\u201c.<\/p>\n\n\n\n 2. Die libysche K\u00fcstenwache geh\u00f6rt organisatorisch der libyschen Marine an (die von der Regierung der nationalen Einheit kontrolliert wird). Dies gilt nicht f\u00fcr die Tareq-Bin-Zeyad-Brigade.<\/p>\n\n\n\n 3. Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Such- und Rettungseins\u00e4tzen und die Organisation der damit verbundenen Untersuchungen liegt bei den Mitgliedstaaten. In seinem Schreiben vom 15. Januar 2024 an den Vorsitzenden des Ausschusses f\u00fcr b\u00fcrgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europ\u00e4ischen Parlaments best\u00e4tigte der Exekutivdirektor von Frontex, dass die Agentur nie direkt mit der Tareq-Bin-Zeyad-Brigade in Verbindung stand. Die in dem von den Damen und Herren Abgeordneten zitierten Artikel beschriebene Situation bezieht sich m\u00f6glicherweise auf das Funken eines Mayday-Relay-Notrufs von Frontex \u00fcber offene Funkfrequenzen. Solche Notrufe werden gesendet, wenn ein Frontex-Schiff in eine Situation ger\u00e4t, in der von einer unmittelbaren Lebensgefahr auszugehen ist, zum Beispiel, wenn sich Menschen auf offenem Meer an Bord eines nicht seet\u00fcchtigen Schiffs befinden. Nach Eingang eines Mayday-Relay-Notrufs \u00fcbernehmen die zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden die Verantwortung f\u00fcr die Organisation und Koordinierung von Such- und Rettungseins\u00e4tzen. Mayday-Relay-Notrufe werden auf offenen Frequenzen gesendet und k\u00f6nnen von jedem Schiff in der N\u00e4he empfangen werden, damit m\u00f6glichst schnell eine Rettungsaktion eingeleitet werden kann.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Gem\u00e4\u00df der im Juli 2023 mit Tunesien unterzeichneten Vereinbarung sind 105 Mio. EUR zur Unterst\u00fctzung des Migrations- und Grenzschutzprogramms der tunesischen Beh\u00f6rden vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n Die Kommission arbeitet im Bereich Migration mit mehreren spezialisierten internationalen Organisationen, einschlie\u00dflich Organisationen der Vereinten Nationen, mit Durchf\u00fchrungsorganisationen aus den Mitgliedstaaten sowie mit Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Die tunesischen Beh\u00f6rden erhalten keine Direktfinanzierung aus migrationsbezogenen Programmen.<\/p>\n\n\n\n Im Rahmen von S\u00e4ule 5 der Vereinbarung \u00fcber eine strategische und umfassende Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien[1]<\/a> wurden sowohl bei der Umsetzung der migrationsbezogenen Priorit\u00e4ten und Programme des Haushaltsplans 2023 (insgesamt 105 Mio. EUR im Rahmen des Instruments f\u00fcr Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit) als auch bei noch laufenden Programmen aus dem Haushaltsplan 2022 Fortschritte verzeichnet.<\/p>\n\n\n\n Seit Anfang 2024 wurden 53 Mio. EUR aus dem Haushaltsplan 2023 wie nachstehend erl\u00e4utert mit anderen in Vorbereitung befindlichen Projekten vertraglich gebunden:<\/p>\n\n\n\n \u2014 Mit dem Hohen Fl\u00fcchtlingskommissar der Vereinten Nationen unterzeichneter Vertrag \u00fcber die Verbesserung des Schutzes und des Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge und Asylsuchende in Tunesien \u2014 8 Mio. EUR (einschlie\u00dflich 3 Mio. EUR aus einem Beschluss aus dem Jahr 2022[2]<\/a>);<\/p>\n\n\n\n \u2014 mit der Internationalen Organisation f\u00fcr Migration geschlossener Vertrag \u00fcber die Unterst\u00fctzung der freiwilligen R\u00fcckkehr aus Tunesien in die Herkunftsl\u00e4nder und die Wiedereingliederung von Tunesiern nach ihrer R\u00fcckkehr \u2014 13 Mio. EUR;<\/p>\n\n\n\n \u2014 mit der Agentur der technischen Zusammenarbeit des franz\u00f6sischen Innenministeriums und der deutschen Gesellschaft f\u00fcr Internationale Zusammenarbeit geschlossener Vertrag \u00fcber die Unterst\u00fctzung von Such- und Rettungseins\u00e4tzen \u2014 17 Mio. EUR;<\/p>\n\n\n\n \u2014 mit dem B\u00fcro der Vereinten Nationen f\u00fcr Projektdienste geschlossener Vertrag zur Unterst\u00fctzung der tunesischen K\u00fcstenwache (Garde Nationale Maritime) \u2014 18 Mio. EUR.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Seit 2011 finanziert die Kommission mehrere Programme mit Beteiligung der tunesischen Beh\u00f6rden in den Bereichen Justizreform, Sicherheit und technische Hilfe, unter anderem mit Bezug zu Migration und Grenzschutz. Die Geldmittel stammen aus mehreren Fonds.<\/p>\n\n\n\n Die Kommission unterst\u00fctzt das tunesische Innenministerium im Bereich der Sicherheitsreform \u00fcber verschiedene Durchf\u00fchrungspartner, die Mittel aus dem Europ\u00e4ischen Nachbarschaftsinstrument, dem Nothilfe-Treuhandfonds der Europ\u00e4ischen Union zur Unterst\u00fctzung der Stabilit\u00e4t und zur Bek\u00e4mpfung der Ursachen von irregul\u00e4rer Migration und Vertreibungen in Afrika, dem Instrument f\u00fcr Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit \u2014 Europa in der Welt sowie dem Stabilit\u00e4ts- und Friedensinstrument erhalten.<\/p>\n\n\n\n Was den Justizsektor betrifft, so hat die Kommission von 2012 bis 2023 drei Phasen des \u201eProgramme d\u2019appui \u00e0 la r\u00e9forme de la justice\u201c (Programm zur Unterst\u00fctzung der Justizreform)[1]<\/a> durchgef\u00fchrt, mit dem haupts\u00e4chlich das Justizministerium mit einem Gesamtbetrag von 100 Mio. EUR unterst\u00fctzt wird.<\/p>\n\n\n\n Was die Reform des Sicherheitswesens betrifft, so f\u00fchrt die Kommission seit 2018 ein Projekt im Wert von 1,1 Mio. EUR durch, das im Rahmen des 2015 verabschiedeten Programms \u201eProgramme d\u2018appui \u00e0 la r\u00e9forme et \u00e0 la modernisation du secteur de la s\u00e9curit\u00e9\u201c (Programm zur Unterst\u00fctzung der Reform und der Modernisierung des Sicherheitswesens)[2]<\/a> zur Verbesserung des Verhaltens des Strafverfolgungspersonals bestimmt ist.<\/p>\n\n\n\n Schulungen, Ausr\u00fcstung und Infrastruktur werden einer Vielzahl tunesischer Strafverfolgungsbeh\u00f6rden (Polizei, Nationalgarde, Katastrophenschutz, Sicherheitsdienste) zur Verf\u00fcgung gestellt, u. a. f\u00fcr Schulungen, Grenzkontrollen, operative Ausr\u00fcstung und Kommunikationsausr\u00fcstung.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Auf der Website[1]<\/a> des Internationalen Zentrums f\u00fcr Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) ist ein von der Kommission mit 5 Mio. EUR finanziertes Projekt mit dem Titel \u201eEU Training Support to Libya\u2018s Border Security and Management Institutions\u201c (Unterst\u00fctzung der Ausbildung der libyschen Grenzschutzeinrichtung durch die EU) aufgef\u00fchrt. Allerdings gibt es auf den Websites des ICMPD und der Kommission so gut wie keine n\u00e4heren Angaben zu dem Vorhaben. Die libyschen Sicherheits- und Grenzstreitkr\u00e4fte weisen eine gut dokumentierte Bilanz schwerer und systematischer Menschenrechtsverletzungen auf. Ich bitte um Klarstellung in mehreren Punkten, damit f\u00fcr Rechenschaftspflicht gesorgt und auf Bedenken im Zusammenhang mit den Menschenrechten eingegangen wird.<\/p>\n\n\n\n Das Programm \u201eEU Training Support to Libya\u2019s Border Security and Management Institutions\u201c[1]<\/a> (Unterst\u00fctzung der Ausbildung der libyschen Grenzschutzeinrichtung durch die EU) lief im Januar 2023 an und ist f\u00fcr drei Jahre anberaumt. Mit dem Programm soll die Ausbildungsakademie f\u00fcr Grenzmanagement durch den Aufbau von Kapazit\u00e4ten, Schulungen und eine \u00dcberpr\u00fcfung von Standardarbeitsanweisungen und Lehrpl\u00e4nen \u2014 erg\u00e4nzend zu den Arbeiten im Rahmen des Programms \u201eUnterst\u00fctzung des integrierten Grenzmanagements und der Migrationssteuerung in Libyen (SIBMMIL)\u201c \u2014 unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n\n\n\n Die Anfangsphase, in der eine Konfliktanalyse und Bewertungen der Menschenrechtslage sowie eine Erfassung der Interessentr\u00e4ger durchgef\u00fchrt wurden, ist noch vor Aufnahme der Progammaktivit\u00e4ten k\u00fcrzlich zu Ende gegangen. Weitere Informationen sind dem diesbez\u00fcglichen online verf\u00fcgbaren Ma\u00dfnahmendokument[<\/a>2<\/a>]<\/a> zu entnehmen.<\/p>\n\n\n\n Aufgrund der Entwicklungen vor Ort ist es erforderlich, auch weiterhin mit allen relevanten libyschen Akteuren sowie mit unseren internationalen Partnern zusammenzuarbeiten. Die Kommission kontrolliert die Durchf\u00fchrung all ihrer Programme anhand von regelm\u00e4\u00dfigen Berichten ihrer Durchf\u00fchrungspartner, Kontrollbesuchen und spezifischen ergebnisorientierten \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen. Vor der Durchf\u00fchrung eines Projekts werden mittels einer Konfliktbewertung die m\u00f6glichen negativen Auswirkungen des Projekts evaluiert.<\/p>\n\n\n\n Seit 2019 wird eine \u00dcberwachung durch Dritte durchgef\u00fchrt, bei der besonders auf die Einhaltung des Grundsatzes der Schadensvermeidung geachtet wird. Eine zweite Phase dieses \u00dcberwachungsprogramms wurde 2023 eingeleitet. Dar\u00fcber hinaus \u00fcberwacht die Kommission, dass auf der EU-Sanktionsliste gef\u00fchrte Personen weder direkt noch indirekt von der Unterst\u00fctzung durch die EU profitieren. Diese Standards gelten auch f\u00fcr unsere Durchf\u00fchrungspartner.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n J\u00fcngsten Berichten[1]<\/a> zufolge haben Italien und Albanien vereinbart, in Albanien Aufnahme- und Verwaltungszentren f\u00fcr Migranten zu errichten, die von italienischen Schiffen aus dem Mittelmeer gerettet werden.<\/p>\n\n\n\n Wie die Kommission in ihrer Antwort auf die schriftliche parlamentarische Anfrage E-003289\/23 bereits angemerkt hat, regelt das Protokoll zwischen Italien und Albanien[1]<\/a> bestimmte Fragen der Zusammenarbeit zwischen den beiden L\u00e4ndern beim Migrationsmanagement und vor allem die Bedingungen, unter denen Italien im Falle von Asylantr\u00e4gen bestimmte Bearbeitungsschritte in ausgewiesenen Gebieten Albaniens durchf\u00fchren k\u00f6nnte. Laut Italien m\u00fcssen f\u00fcr die Einrichtung und den praktischen Betrieb des Systems noch weitere Ma\u00dfnahmen erlassen werden.<\/p>\n\n\n\n Die Kommission analysiert gegenw\u00e4rtig, wie sich das Protokoll in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich auswirken k\u00f6nnte, und steht mit Blick auf die angek\u00fcndigten Ma\u00dfnahmen weiterhin mit den italienischen Beh\u00f6rden in Kontakt, um zu pr\u00fcfen, ob die Anforderungen des EU-Rechts dabei eingehalten werden.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n In mehreren EU-Initiativen wie Global Gateway, dem Industrieplan zum Gr\u00fcnen Deal oder dem Gesetz \u00fcber kritische Rohstoffe wurde k\u00fcrzlich eine verbesserte Koordinierung von Entwicklungsfinanzierung und Exportkrediten vorgeschlagen. In einer gemeinsamen Arbeitsunterlage[1]<\/a> der Kommissionsdienststellen zu diesem Thema wird als Beispiel das Projekt f\u00fcr einen Windpark in der N\u00e4he des Turkana-Sees in Kenia genannt. Dieses Projekt zeigt jedoch, dass diese Finanzierungsmodelle nicht geeignet sind, da sie zu \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Kosten f\u00fcr die Steuerzahler und zu Menschenrechtsverletzungen gef\u00fchrt haben[2]<\/a>. Ungeachtet dieser Belege wird in dem Dokument vorgeschlagen, Pilotprojekte auszuw\u00e4hlen und eine interinstitutionelle Expertengruppe f\u00fcr eine verbesserte Koordinierung einzurichten.<\/p>\n\n\n\n Die Kommission arbeitet derzeit daran, die T\u00e4tigkeiten der Exportkreditagenturen (export credit agencies, ECA) und der Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen (development finance institutions, DFI) st\u00e4rker zu koordinieren, wie es in der gemeinsamen Arbeitsunterlage[1]<\/a> <\/sup>und im Rahmen der Global-Gateway-Strategie[2]<\/a> angek\u00fcndigt wurde.<\/p>\n\n\n\n Zu diesem Zweck hat die Kommission eine begrenzte Anzahl an Pilotprojekten ausgew\u00e4hlt, die sich auf einen spezifischen in einem f\u00fcr die EU-Entwicklungspolitik vorrangigen Gebiet bzw. Land festgestellten Investitionsbedarf konzentrieren, um im Einklang mit \u201eGlobal Gateway\u201c zum Erreichen der Ziele f\u00fcr nachhaltige Entwicklung beizutragen. Diese Pilotprojekte bilden den Ausgangspunkt, um mit den ECA und DFI zu er\u00f6rtern, wie ihre jeweiligen Instrumente kombiniert werden k\u00f6nnen. In dieser Phase werden keine neuen EU-Mittel verwendet.<\/p>\n\n\n\n Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden drei Pilotprojekte ermittelt. Das erste davon betrifft den Bereich der kritischen Rohstoffe, in dem mehrere spezifische Projekte, darunter ein Lithiumbergwerk in Argentinien, gepr\u00fcft werden. Gegenstand der beiden weiteren Projekte sind einerseits Elektrobusse in Costa Rica, bei denen eine Zusammenarbeit mit der Regierung dieses Landes besteht, und andererseits die Impfstoffherstellung in Ghana in Zusammenarbeit mit einem privaten ghanaischen Arzneimittelunternehmen.<\/p>\n\n\n\n Es besteht keine Absicht, im Rahmen dieser verst\u00e4rkten Koordinierung oder in ihrer Folge die Regeln und Vorschriften f\u00fcr Au\u00dfenhilfe zu \u00e4ndern oder die strengsten \u00f6kologischen, sozialen und ordnungspolitischen Standards der EU zu senken. In der gemeinsamen Arbeitsunterlage wird zudem betont, dass dieser Prozess unter uneingeschr\u00e4nkter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der EU durchgef\u00fchrt wird.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n 1. Der Zugang zum Asylverfahren muss jederzeit gew\u00e4hrleistet sein.[1]<\/a> Nach dem j\u00fcngsten Anstieg der Zahl der in Griechenland eintreffenden Migrantinnen und Migranten ist das Land einem erh\u00f6hten Druck ausgesetzt. Die Kommission verfolgt die Lage vor Ort aufmerksam, und die Asylagentur der Europ\u00e4ischen Union unterst\u00fctzt Griechenland dabei, den Zeitraum zwischen der Bekundung des Wunsches, internationalen Schutz zu beantragen, und der Registrierung der Antr\u00e4ge zu verk\u00fcrzen.<\/p>\n\n\n\n 2. Die Kommission ihren Standpunkt zum Ausdruck gebracht, dass eine Inhaftnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, oder von Drittstaatsangeh\u00f6rigen, gegen die ein R\u00fcckkehrverfahren l\u00e4uft, allein aus den in der Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen[2]<\/a> bzw. der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie[3]<\/a> genannten Gr\u00fcnden erfolgen darf, und nur dann, wenn andere, weniger einschneidende Ma\u00dfnahmen nicht ausreichen und es sich auf der Grundlage einer Einzelfallpr\u00fcfung als notwendig erweist. Die Kommission ergreift nach Pr\u00fcfung der Praktiken des Mitgliedstaats und nach eigenem Ermessen die am besten geeigneten Ma\u00dfnahmen.[4]<\/a><\/p>\n\n\n\n 3. Die Kommission bewertet gegenw\u00e4rtig im Rahmen eines horizontalen Verfahrens die von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Asylverfahrensrichtlinie[5]<\/a> ergriffenen Ma\u00dfnahmen. Die Kommission gibt kontinuierlich R\u00fcckmeldungen und dr\u00e4ngt auf die uneingeschr\u00e4nkte Einhaltung des EU-Besitzstands im Asylbereich, auch in Bezug auf die einschl\u00e4gigen Bestimmungen zur Schutzbed\u00fcrftigkeitsbeurteilung. Dar\u00fcber hinaus unterst\u00fctzt die Asylagentur der Europ\u00e4ischen Union spezielle Schulungen zum Thema Schutzbed\u00fcrftigkeit und Schutzbed\u00fcrftigkeitsermittlung f\u00fcr Sachbearbeiter des griechischen Asyldienstes und der EU-Asylagentur.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Im Rahmen der Strategie \u201eVom Hof auf den Tisch\u201c hat die Kommission zugesagt, die EU-Tierschutzvorschriften bis 2023 zu \u00fcberarbeiten. Au\u00dferdem versicherte sie den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, dass mit dieser \u00dcberpr\u00fcfung auch ein Vorschlag zum Verbot der unmenschlichen und unethischen Praxis der K\u00e4fighaltung in der Landwirtschaft einhergehen w\u00fcrde, womit den Forderungen der \u00fcber 1,6 Mio. B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die die Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiative \u201eEnd the Cage Age\u201c (Schluss mit der K\u00e4fighaltung) unterzeichnet haben, Rechnung getragen w\u00fcrde. Die positive Antwort der Kommission auf die Petition weckte bei den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern die Hoffnung, dass die EU ihre Anliegen wirklich ernst nehmen w\u00fcrde und dementsprechend handeln werde.<\/p>\n\n\n\n Die Financial Times berichtete jedoch, dass drei mit dem Thema vertraute EU-Beamte erkl\u00e4rt h\u00e4tten, dass die Kommission diese Vorschl\u00e4ge vollst\u00e4ndig aufgegeben habe. Diese Entwicklung ist besorgniserregend und wirft Fragen zur demokratischen Glaubw\u00fcrdigkeit der EU-Organe auf.<\/p>\n\n\n\n F\u00fcr die Kommission ist und bleibt der Tierschutz eine Priorit\u00e4t. In der Strategie \u201eVom Hof auf den Tisch\u201c[1]<\/a> wurde die \u00dcberarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften angek\u00fcndigt. In einem ersten Schritt nahm die Kommission am 7. Dezember 2023 zwei Legislativvorschl\u00e4ge[2]<\/a> an. Der eine betrifft die \u00dcberarbeitung der geltenden EU-Vorschriften \u00fcber den Schutz von Tieren beim Transport und der andere die erstmalige Einf\u00fchrung von EU-Vorschriften \u00fcber das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre R\u00fcckverfolgbarkeit.<\/p>\n\n\n\n Die vorbereitenden Arbeiten zur \u00dcberarbeitung bestehender EU-Vorschriften \u00fcber das Tierwohl im landwirtschaftlichen Betrieb und zum Zeitpunkt der Schlachtung sowie zur Einf\u00fchrung eines freiwilligen europ\u00e4ischen Tierwohlkennzeichens laufen noch. Wie die Kommission in ihrer Antwort auf die Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiative (EBI) \u201eEnd the Cage age\u201c[3]<\/a> mitgeteilt hatte, plant sie, einen Legislativvorschlag anzunehmen, mit dem die Verwendung von K\u00e4figsystemen f\u00fcr alle in der EBI genannten Tiere schrittweise eingestellt und schlie\u00dflich ganz verboten werden soll. Die vorl\u00e4ufigen Ergebnisse der laufenden Folgenabsch\u00e4tzung zeigen, dass der \u00dcbergang zu k\u00e4figfreien Systemen die Anpassung mehrerer Parameter in Bezug auf die Haltung erfordert, wie z. B. eine abwechslungsreicher gestaltete Umgebung f\u00fcr die Tiere und mehr Platz. In Bezug auf die Kosten, einen angemessenen \u00dcbergangszeitraum und einschl\u00e4gige Ma\u00dfnahmen bei der Einfuhr ist eine weiter gehende Abstimmung erforderlich. Daher werden die vorbereitenden Arbeiten fortgesetzt, auch im Rahmen des strategischen Dialogs \u00fcber die Zukunft der Landwirtschaft in der EU.<\/p>\n\n\n\n Die Nachhaltigkeit von Lebensmitteln ist f\u00fcr Gesundheit, Umwelt und Ern\u00e4hrungssicherheit von grundlegender Bedeutung. Mit Schwerpunkt auf der begleitenden Folgenabsch\u00e4tzung setzt die Kommission die vorbereitenden Arbeiten im Zusammenhang mit dem Vorschlag f\u00fcr einen Rahmen f\u00fcr nachhaltige Lebensmittelsysteme fort, der darauf abzielt, die notwendige Umstellung der Lebensmittelsysteme zu erm\u00f6glichen und zu beschleunigen. Derzeit wurde noch keine Entscheidung \u00fcber den Zeitpunkt seiner Annahme getroffen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Am 22. September 2023 k\u00fcndigte die Kommission die Auszahlung von 127 Mio. EUR im Rahmen der zuvor geschlossenen Absichtserkl\u00e4rung zwischen der EU und Tunesien an. Vier Tage sp\u00e4ter, am 26. September 2023, gab das tunesische Pr\u00e4sidentenamt eine Erkl\u00e4rung[1]<\/a> ab, in der es einen Besuch der Kommission absagte, der sp\u00e4ter in dieser Woche stattfinden sollte, um die Verwendung der ausgezahlten Mittel zu er\u00f6rtern.<\/p>\n\n\n\n Die Absichtserkl\u00e4rung EU-Tunesien \u00fcber eine strategische und globale Partnerschaft[1]<\/a> wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit den tunesischen Beh\u00f6rden umgesetzt.<\/p>\n\n\n\n Die Kommission setzt sich im Rahmen der EU-Zusammenarbeit mit verschiedenen Instrumenten und Modalit\u00e4ten weiter f\u00fcr rasche Fortschritte bei der Umsetzung der Absichtserkl\u00e4rung ein.<\/p>\n\n\n\n Die Kommission hat sich regelm\u00e4\u00dfig mit dem Europ\u00e4ischen Parlament \u00fcber den aktuellen Stand der Absichtserkl\u00e4rung ausgetauscht[2]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n Die Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grunds\u00e4tze steht im Mittelpunkt der EU-Partnerschaften mit allen Partnerl\u00e4ndern, einschlie\u00dflich der Partnerschaft mit Tunesien. Die Kommission verfolgt gemeinsam mit dem Europ\u00e4ischen Ausw\u00e4rtigen Dienst die Menschenrechtslage aufmerksam und hat sie mit den tunesischen Beh\u00f6rden auf allen Ebenen angesprochen. Sie verfolgt auch die Migrationslage in Tunesien aufmerksam. Die Kommission \u00fcberwacht ihre Programme durch regelm\u00e4\u00dfige Berichte der Durchf\u00fchrungspartner, externe Evaluierungen, Kontrollbesuche und besondere ergebnisorientierte \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Am 23. Juli 2023 wurde der renommierte Wirtschaftswissenschaftler und Regierungskritiker Dr. Qubad \u0130bado\u011flu von den Staatsorganen Aserbaidschans festgenommen und befindet sich derzeit f\u00fcr vier Monate in Untersuchungshaft. Der gegen ihn erhobene Vorwurf lautet \u201eHerstellung, Erwerb oder Verkauf von Falschgeld durch eine organisierte Gruppe\u201c, und dieser Straftatbestand ist mit einem Strafma\u00df von 8 bis 12 Jahren Haft bewehrt.<\/p>\n\n\n\n 1. Die EU verfolgt aufmerksam den Fall von Dr. Qubad Ibado\u011flu, der sich seit dem 23. Juli 2023 aufgrund fragw\u00fcrdiger Anschuldigungen in Untersuchungshaft befindet. Seit seiner Festnahme, die von einem Sprecher in seinem Beitrag auf X (fr\u00fcher Twitter)[1]<\/a> verurteilt wurde, hat die EU-Delegation in Baku wiederholt seine Freilassung gefordert und die aserbaidschanischen Beh\u00f6rden aufgefordert, Besuche von EU-Diplomaten und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) zu erm\u00f6glichen. Im Anschluss an die Aussprache im Europ\u00e4ischen Parlament vom 14. September 2023 und die darauffolgende Annahme einer Entschlie\u00dfung zu diesem Fall[2]<\/a> brachte der EU-Sonderbeauftragte f\u00fcr Menschenrechte die Besorgnis der EU \u00fcber die Gesundheit von Dr. Qubad Ibado\u011flu zum Ausdruck und forderte in einem Telefonat mit der aserbaidschanischen B\u00fcrgerbeauftragten dessen Freilassung sowie den Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung. Die EU-Delegation wird diesen Fall weiterhin genau beobachten und die Freilassung von Dr. Qubad Ibado\u011flu fordern.<\/p>\n\n\n\n 2. Die Menschenrechte und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit bilden nach wie vor den zentralen Bestandteil der Beziehungen der EU zu Aserbaidschan, was auch in den gemeinsam vereinbarten Partnerschaftspriorit\u00e4ten EU-Aserbaidschan[3]<\/a> zum Ausdruck kommt. Die Menschenrechte sind ein wichtiger Aspekt des neuen umfassenden Abkommens \u00fcber eine verst\u00e4rkte Partnerschaft zwischen der EU und Aserbaidschan, \u00fcber das derzeit verhandelt wird.<\/p>\n\n\n\n 3. Die EU nimmt die Berichte \u00fcber eine zunehmende Einschr\u00e4nkung des Handlungsspielraums f\u00fcr Aktivisten und die Zivilgesellschaft in Aserbaidschan sehr ernst. Sie fordert die aserbaidschanischen Beh\u00f6rden auf, ihren Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen und ihre eigenen Zusagen einzuhalten. Die EU wird dies in ihrem j\u00e4hrlichen Menschenrechtsdialog und in all ihren Kontakten mit Aserbaidschan weiter zur Sprache bringen. Die von der EU j\u00e4hrlich bereitgestellten Finanzmittel f\u00fcr die Zivilgesellschaft werden weiterhin eine Priorit\u00e4t der bilateralen Unterst\u00fctzung darstellen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens vorgebrachten Beanstandungen sind vertraulich, um ein Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat aufrechtzuerhalten.[1]<\/a> Die Kommission ver\u00f6ffentlicht Informationen \u00fcber Vertragsverletzungen in einem Verzeichnis[2]<\/a> und ergreift nach Pr\u00fcfung der Antwort des Mitgliedstaats und nach eigenem Ermessen die geeignetsten Schritte.[3]<\/a><\/p>\n\n\n\n Im Hinblick auf die Inhaftnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, oder von Drittstaatsangeh\u00f6rigen, gegen die ein R\u00fcckkehrverfahren l\u00e4uft, hat die Kommission ihren Standpunkt zum Ausdruck gebracht, dass eine Inhaftnahme nur aus den in der Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen[4]<\/a> bzw. der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie[5]<\/a> genannten Gr\u00fcnden erfolgen darf, falls andere, weniger einschneidende Ma\u00dfnahmen nicht ausreichen und wenn es sich auf der Grundlage einer Einzelfallpr\u00fcfung als notwendig erweist.<\/p>\n\n\n\n Infolge einer Schengen-Evaluierung im Bereich der R\u00fcckkehr\/R\u00fcckf\u00fchrung hat der Rat einen Durchf\u00fchrungsbeschluss mit einer Empfehlung an Griechenland[6]<\/a>, wie die festgestellten M\u00e4ngel behoben werden k\u00f6nnen, verabschiedet. Darin wurde gefordert, dass im Einklang mit der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie Ma\u00dfnahmen zur Gew\u00e4hrleistung wirksamer Verfahrensgarantien und angemessener Haftbedingungen f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige, gegen die ein R\u00fcckkehrverfahren l\u00e4uft, vorrangig umgesetzt werden. Die griechischen Beh\u00f6rden haben der Kommission und dem Rat einen Aktionsplan vorgelegt, in dem dargelegt wird, welche Ma\u00dfnahmen Griechenland ergriffen hat oder ergreifen wird, um die M\u00e4ngel zu beheben[7]<\/a>. Seitdem hat Griechenland zwei Folgeberichte vorgelegt und \u00fcber die ergriffenen Ma\u00dfnahmen informiert, die darauf abzielen, die Nutzung von Polizeistationen einzuschr\u00e4nken und nur in Ausnahmef\u00e4llen auf diese nicht spezialisierten Gewahrsamseinrichtungen auszuweichen. Im Einklang mit der Verordnung \u00fcber den Schengen-Evaluierungs- und -\u00dcberwachungsmechanismus[8]<\/a> wird die Kommission im Dezember 2023 einen erneuten Besuch organisieren, um die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Aus zahlreichen Berichten[1]<\/a> geht hervor, dass Belgien seit Oktober 2021 gegen die Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen (Richtlinie 2013\/33\/EU) verst\u00f6\u00dft, in der festgelegt ist, dass Asylbewerber das Recht auf Wohnraum haben. So hatten 2 100 Asylbewerber im Juni 2023 keine Unterkunft[2]<\/a>, wodurch ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden ernsthaft beeintr\u00e4chtigt werden. Prognosen deuten darauf hin, dass diese Zahl steigen k\u00f6nnte und bald auch Minderj\u00e4hrige und schutzbed\u00fcrftige Erwachsene umfassen wird. Im Januar 2023 leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien ein, weil das Land die Richtlinie \u00fcber die Aufnahmebedingungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df in nationales Recht umgesetzt hat. Im Februar 2023 setzte ein niederl\u00e4ndisches Gericht eine \u00dcberstellung auf der Grundlage der Dublin-Verordnung nach Belgien wegen der dortigen Zust\u00e4nde aus. Im M\u00e4rz 2023 wandten sich vier Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen in einem Schreiben wegen der Lage an die belgische Regierung. Bis Mai 2023 hatten die belgischen Gerichte 6 761 Entscheidungen gef\u00e4llt, in denen Belgiens Versagen angeprangert wird, Asylbewerbern Schutz zu gew\u00e4hren, und der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte hat gleichzeitig 1 656 einstweilige Ma\u00dfnahmen diesbez\u00fcglich angeordnet.<\/p>\n\n\n\n Die Umsetzung des Asyl-Besitzstands, einschlie\u00dflich der Richtlinie 2013\/33\/EU \u00fcber Aufnahmebedingungen[1]<\/a>, wird in allen Mitgliedstaaten aufmerksam von der Kommission beobachtet.<\/p>\n\n\n\n Als H\u00fcterin der Vertr\u00e4ge kann die Kommission gegebenenfalls und im Rahmen ihres Ermessens[2]<\/a> beschlie\u00dfen, in Anbetracht der Entwicklung der Umsetzung Vertragsverletzungsverfahren gem\u00e4\u00df Artikel 258 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union[3]<\/a> einzuleiten.<\/p>\n\n\n\n Die Kommission beobachtet die Aufnahmesituation in Belgien weiter, sie wird \u00fcber den Stand bei der Schaffung neuer Aufnahmepl\u00e4tze informiert und verfolgt die Annahme von Vorschl\u00e4gen durch die belgische Regierung, die auf eine Verbesserung der Aufnahmesituation abzielen (insbesondere durch eine Entlastung des Aufnahmesystems). Dar\u00fcber hinaus verfolgt die Kommission aufmerksam die Umsetzung des zwischen Belgien und der Asylagentur der Europ\u00e4ischen Union geschlossenen Einsatzplans[4]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n Am 5. Juli 2023 ver\u00f6ffentlichte die Kommission den Bericht \u00fcber die Rechtsstaatlichkeit 2023.[5]<\/a> Im L\u00e4nderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Belgien wird darauf verwiesen, dass die Nichteinhaltung von Gerichtsentscheidungen durch die belgische Regierung, auch in Aufnahmef\u00e4llen, Anlass zu Bedenken gibt. Die Kommission wird die Lage im Rahmen ihres j\u00e4hrlichen Zyklus zur Rechtsstaatlichkeit weiter verfolgen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Am 14. Juni 2023 ertranken mindestens 79 Menschen vor der griechischen K\u00fcste, als ein \u00fcberf\u00fclltes Fischerboot mit 500 bis 700 Migranten an Bord kenterte und sank. Laut offizieller Erkl\u00e4rung der griechischen K\u00fcstenwache[1]<\/a> ist das Schiff vor seinem Untergang \u00fcber viele Stunden hinweg sowohl per Hubschrauber als auch per Boot \u00fcberwacht worden.<\/p>\n\n\n\n 1. Da die Frage in die Zust\u00e4ndigkeit der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Grenz- und K\u00fcstenwache (Frontex) f\u00e4llt, hat die Kommission die Agentur gebeten, ihr die von den Damen und Herren Abgeordneten angeforderten Informationen zu \u00fcbermitteln. Die Kommission wird den Damen und Herren Abgeordneten die Antwort so rasch wie m\u00f6glich zukommen lassen.<\/p>\n\n\n\n 2. Nach dem tragischen Zwischenfall wurde die Kommission davon in Kenntnis gesetzt, dass der griechische Staatsanwalt des Obersten Gerichtshofs in Zusammenarbeit mit dem Marinegericht eine f\u00f6rmliche Untersuchung des Vorfalls eingeleitet hat. Die Kommission hat betont, dass die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden die Ermittlungen rasch und unabh\u00e4ngig durchf\u00fchren sollten und etwaiges Fehlverhalten strafrechtlich verfolgt werden sollte. Die Kommission ist nicht befugt zu beurteilen, inwieweit die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus internationalen \u00dcbereinkommen, die nicht Teil des EU-Rechts sind, nachkommen.<\/p>\n\n\n\n 3. Die Kommission geht davon aus, dass der Sachverhalt im Rahmen der laufenden Untersuchung rasch und gr\u00fcndlich gekl\u00e4rt wird. Die Kommission h\u00e4lt an der \u00dcberzeugung fest, dass die Rettung von Menschenleben auf See eine moralische Pflicht sowie eine v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten ist, unabh\u00e4ngig von den Umst\u00e4nden, aufgrund derer Menschen in Seenot geraten sind. Die Kommission fordert alle an Such- und Rettungseins\u00e4tzen beteiligten Akteure wiederholt auf, die einschl\u00e4gigen Rechtsvorschriften einzuhalten und rechtm\u00e4\u00dfig, rasch und koordiniert zu handeln, um Menschen in Seenot so schnell wie m\u00f6glich in Sicherheit zu bringen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Aus gemeinsamen Recherchen von Lighthouse Reports, El Pa\u00eds, Sky News, Le Monde, S\u00fcddeutsche Zeitung und Domani[1]<\/a> geht hervor, dass die italienische Regierung gelogen hat, was ihre Rolle bei dem Bootsungl\u00fcck von Crotone betrifft, bei dem 94 Menschen, darunter 35 Kinder, ums Leben kamen, und dass Frontex geholfen hat, den Vorfall zu vertuschen. In ihrer Antwort auf unsere vorangegangene Anfrage zur schriftlichen Beantwortung erkl\u00e4rte die Kommission, dass \u201eSuch\u2010 und Rettungseins\u00e4tze […] eine v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten [sind]\u201c[2]<\/a>. Ferner wies die Kommission darauf hin, dass sie einen von der Union koordinierten Such- und Rettungsmechanismus nicht f\u00fcr erforderlich halte.<\/p>\n\n\n\n 1. Der Kommission ist bekannt, dass die italienischen Beh\u00f6rden eine Untersuchung eingeleitet haben, um sachdienliche Informationen \u00fcber den Schiffbruch zu erhalten. Auch wenn die Kommission weder zu einer laufenden Untersuchung Stellung nehmen noch deren Ergebnis vorwegnehmen kann, fordert sie alle an Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tzen beteiligten Akteure weiterhin auf, rechtm\u00e4\u00dfig, rasch und koordiniert zu handeln, um sicherzustellen, dass Menschen in Seenot so schnell wie m\u00f6glich in Sicherheit gebracht werden.<\/p>\n\n\n\n 2. Die Kommission und die Europ\u00e4ische Agentur f\u00fcr die Grenz\u2010 und K\u00fcstenwache (Frontex) tauschen sich regelm\u00e4\u00dfig aus, auch \u00fcber die Kommissionsvertreter im Verwaltungsrat der Agentur. Die Kommission erinnert daran, dass der Exekutivdirektor von Frontex in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses f\u00fcr die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und des Ausschusses f\u00fcr b\u00fcrgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 24. Mai 2023 die Ma\u00dfnahmen von Frontex im Zusammenhang mit dem tragischen Vorfall von Crotone eingehend erl\u00e4utert hat. In dieser Sitzung hat ferner die italienische K\u00fcstenwache erkl\u00e4rt, dass die Untersuchung des Vorfalls noch nicht abgeschlossen sei. Die Kommission geht davon aus, dass die Ergebnisse der Untersuchungen dem Verwaltungsrat mitgeteilt werden, sobald sie vorliegen.<\/p>\n\n\n\n 3. Da die dritte Frage, die zur Beurteilung des Sachverhalts durch Frontex, g\u00e4nzlich in die Zust\u00e4ndigkeit der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Grenz\u2010 und K\u00fcstenwache (Frontex) f\u00e4llt, hat die Kommission die Agentur gebeten, die von den Damen und Herren Abgeordneten erbetenen Informationen zu \u00fcbermitteln. Die Kommission wird den Damen und Herrn Abgeordneten die Antwort der Agentur so rasch wie m\u00f6glich zukommen lassen.<\/p>\n\n\n\n Siehe Anh\u00e4nge : Anlage 1<\/a>, Anlage 2<\/a><\/p>\n<\/details>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die Kommission gibt in ihrer Antwort auf die Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-001069\/2023[1]<\/a> zu Menschenrechts- und Migrationsprojekten in Libyen an, dass eine \u00dcberwachung durch Dritte dazu beitragen wird, die Umsetzung von Migrationsprojekten im Hinblick auf die Schadensvermeidung und die Einhaltung der Menschenrechte genau zu verfolgen.<\/p>\n\n\n\nAnfrage vom 24.09.2024 – Menschenrechtsverletzungen durch von der EU finanzierte Sicherheitskr\u00e4fte in Tunesien<\/summary>\n
\n
Anfrage vom 24.04.2024 – Migrationsabkommen der EU mit Drittl\u00e4ndern: Pl\u00e4ne der Kommission<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit Saskia Bricmont, Damien Car\u00eame, Tineke Strik)<\/h4>\n\n\n\n
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Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (08.08.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 19.04.2024 – Bergung und Identifizierung von Menschen, die auf der Flucht nach Europa ums Leben gekommen sind<\/summary>\n
My request<\/h4>\n\n\n\n
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Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (28.06.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 17.04.2024 – Reaktion der EU auf die anhaltenden Festnahmen politischer Gegner durch die tunesische Regierung<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Jordi Sol\u00e9, Mounir Satouri)<\/h4>\n\n\n\n
\n
Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (22.07.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 08.04.2024 – Makrofinanzhilfe f\u00fcr \u00c4gypten nach Artikel 213 AEUV<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Mounir Satouri, Rasmus Andresen)<\/h4>\n\n\n\n
\n
Antwort von Exekutiv-Vizepr\u00e4sident Dombrovskis im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (20.09.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 25.03.2024 – Vereinbarung mit Ruanda vor dem Hintergrund der eskalierenden Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit Caroline Roose, Jordi Sol\u00e9, Saskia Bricmont, Sara Matthieu, Fran\u00e7ois Thiollet)<\/h4>\n\n\n\n
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Antwort von Jutta Urpilainen im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (12.06.2024)<\/h4>\n\n\n\n
jedes Jahr einer strengen \u00dcberpr\u00fcfung unterzogen. Dabei handelt es sich um einen
\u201edynamischen\u201c Prozess: Je nach Entwicklung der Lage kann die EU die Liste ausweiten\/einschr\u00e4nken oder andere restriktive Ma\u00dfnahmen in Erw\u00e4gung ziehen. Jeder
Beschluss \u00fcber weitere Sanktionen muss einstimmig vom Rat gefasst werden.<\/p>\n\n\n\n
Beschaffung, Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen unterst\u00fctzen. Ziel ist es, die
R\u00fcckverfolgbarkeit und Transparenz zu verbessern, den illegalen Handel mit Mineralien zu
bek\u00e4mpfen und Ruandas Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative f\u00fcr Transparenz in der
Rohstoffindustrie zu unterst\u00fctzen, um die Sorgfaltspflicht und R\u00fcckverfolgbarkeit zu steigern.
Diese Ma\u00dfnahmen befinden sich im Einklang mit dem Instrument f\u00fcr Nachbarschaft,
Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit \u2013 Europa in der Welt und
den von der Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung festgelegten
Kriterien f\u00fcr die \u00f6ffentliche Entwicklungshilfe, da sie in erster Linie darauf ausgerichtet sind,
der Bev\u00f6lkerung des Empf\u00e4ngerlandes und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung
zugute zu kommen.<\/p>\n\n\n\n
umfassenderen Pflichten zur Erf\u00fcllung der Sorgfaltspflichten, die an unter die Verordnung
(EU) 2017\/821[3]<\/a> fallende Unionseinf\u00fchrer von Mineralien und Metallen gestellt werden, noch
ersetzt sie diese. Einf\u00fchrer, die ihre Beschaffung in nicht in der Liste aufgef\u00fchrten Gebieten
durchf\u00fchren, bleiben f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Sorgfaltspflichten gem\u00e4\u00df der Verordnung
verantwortlich.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\nAnfrage vom 20.03.2024 – Berichte \u00fcber das gewaltsame Einschreiten der libyschen K\u00fcstenwache bei Such- und Rettungseins\u00e4tzen<\/summary>\n
My request<\/h4>\n\n\n\n
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Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (19.06.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 09.02.2024 – Vereinbarung zwischen der EU und Tunesien<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit Dietmar K\u00f6ster, Saskia Bricmont, Damien Car\u00eame, Cornelia Ernst, Pietro Bartolo)<\/h4>\n\n\n\n
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Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (16.04.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 24.01.2024 – Lage auf den griechischen Inseln<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit Dietmar K\u00f6ster, Konstantinos Arvanitis, Malin Bj\u00f6rk, Cornelia Ernst, Tineke Strik, Damien Car\u00eame, Thijs Reuten)<\/h4>\n\n\n\n
\n
Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (23.08.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 17.01.2024 – Untersuchungen in Bezug auf Pushback-Vorw\u00fcrfe gegen griechische Beh\u00f6rden<\/summary>\n
My request<\/h4>\n\n\n\n
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Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (14.03.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 10.01.2024 – \u201eZusammenarbeit\u201c der EU mit Miliz erm\u00f6glicht R\u00fcckf\u00fchrungen nach Lybien<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit Saskia Bricmont, Cornelia Ernst, Udo Bullmann, Malin Bj\u00f6rk, Alice Kuhnke, Tineke Strik)<\/h4>\n\n\n\n
\n
Antwort von Ylva Johansson im Namen der Kommission (14.03.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 15.12.2023 – Finanzierung tunesischer Beh\u00f6rden im Rahmen der Vereinbarung vom 23. Juli 2023<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit Dietmar K\u00f6ster, Udo Bullmann, Cornelia Ernst, Damien Car\u00eame, Tineke Strik, \u00d6zlem Demirel)<\/h4>\n\n\n\n
\n
Antwort von Herrn V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (11.03.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 15.12.2023 – Finanzierung tunesischer Beh\u00f6rden<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit Dietmar K\u00f6ster, Udo Bullmann, Cornelia Ernst, Damien Car\u00eame, Tineke Strik, \u00d6zlem Demirel, Malin Bj\u00f6rk)<\/h4>\n\n\n\n
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Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (16.04.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 07.12.2023 – Umsetzung des EU-Projekts zur Unterst\u00fctzung der Ausbildung der libyschen Grenzschutzeinrichtung mit EU-Mitteln in H\u00f6he von 5 Mio. EUR<\/summary>\n
My request<\/h4>\n\n\n\n
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Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (25.04.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 22.11.2023 – Abkommen zwischen Italien und Albanien \u00fcber Einrichtungen zur Aufnahme von Migranten und zur Verwaltung von Asylantr\u00e4gen in Albanien<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Saskia Bricmont, Thomas Waitz, Damien Car\u00eame, Damian Boeselager)<\/h4>\n\n\n\n
\n
Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (27.02.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 15.11.2023 – Verbesserte Koordinierung von Entwicklungsfinanzierung und Exportkrediten<\/summary>\n
My request<\/h4>\n\n\n\n
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Antwort von Jutta Urpilainen im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (14.02.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 27.10.2023 – Offensichtliche Verst\u00f6\u00dfe gegen die Asylverfahrensrichtlinie in Griechenland<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Damien Car\u00eame, Saskia Bricmont)<\/h4>\n\n\n\n
\n
Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (31.01.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 17.10.2023 – Wo bleiben die versprochenen Tierschutzvorschriften?<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit 48 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n
\n
Antwort von Stella Kyriakides im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (10.01.2024)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 11.10.2023 – Ausladung offizieller EU-Delegationen durch die tunesischen Staatsorgane und deren Konsequenzen f\u00fcr die Absichtserkl\u00e4rung zwischen der EU und Tunesien<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit 34 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n
\n
Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (15.12.2023)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 08.09.2023 – Festnahme und Untersuchungshaft des aserbaidschanischen Wirtschaftswissenschaftlers und Regierungskritikers Dr. Qubad \u0130bado\u011flu<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit 17 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n
\n
Antwort des Hohen Vertreters\/Vizepr\u00e4sidenten Borrell i Fontelles im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (21.11.2023)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 04.09.2023 – Die systematische Internierung von Migranten und die Bedingungen in Hafteinrichtungen in Griechenland<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit 14 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n
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Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (18.12.2023)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 29.06.2023 – Belgiens Versagen bei der Aufnahme von Asylsuchenden und Nichtbefolgung von Gerichtsentscheidungen<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit 18 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n
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Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (15.09.2023)<\/h4>\n\n\n\n
Anfrage vom 20.06.2023 – Vorgehen der griechischen K\u00fcstenwache im Zusammenhang mit dem Schiffbruch vor der griechischen K\u00fcste am 14. Juni 2023<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Damien Car\u00eame, Saskia Bricmont, Diana Riba i Giner, Sylwia Spurek, Gwendoline Delbos-Corfield, Alice Kuhnke, Damian Boeselager)<\/h4>\n\n\n\n
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Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (29.09.2023)<\/h4>\n\n\n\nAnfrage vom 14.06.2023 – Ist die Kommission bereit, nach der Vertuschung des Ungl\u00fccks von Crotone t\u00e4tig zu werden?<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit 25 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n
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Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (03.08.2023)<\/h4>\n\n\n\nAnfrage vom 06.06.2023 – \u00dcberwachung der Umsetzung von Migrationsprojekten in Libyen durch Dritte<\/summary>\n
Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik)<\/h4>\n\n\n\n