{"id":6528,"date":"2024-10-03T18:13:16","date_gmt":"2024-10-03T16:13:16","guid":{"rendered":"https:\/\/erik-marquardt.eu\/?page_id=6528"},"modified":"2024-10-03T18:13:21","modified_gmt":"2024-10-03T16:13:21","slug":"meine-anfragen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/erik-marquardt.eu\/en\/meine-anfragen\/","title":{"rendered":"Meine Anfragen"},"content":{"rendered":"

Ich befrage als Abgeordneter regelm\u00e4\u00dfig den Rat und die Kommission zu aktuellen Themen. Hier ist ein \u00dcberblick meiner Anfragen:<\/p>\n\n\n\n

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Anfrage vom 24.09.2024 – Menschenrechtsverletzungen durch von der EU finanzierte Sicherheitskr\u00e4fte in Tunesien<\/summary>\n

<\/p>\n\n\n\n

Meine Anfrage (gemeinsam mit 48 weiteren Abgeordneten)<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Einem am 19. September 2024 im Guardian[1]<\/a>\u00a0ver\u00f6ffentlichten Artikel zufolge werden Migranten regelm\u00e4\u00dfig von Mitgliedern der tunesischen K\u00fcstenwache, einer Beh\u00f6rde, die umfangreiche EU-Mittel erh\u00e4lt[2]<\/a>, vergewaltigt und gefoltert. In dem Artikel wird Mitgliedern der tunesischen K\u00fcstenwache ferner vorgeworfen, direkt mit Schleusern zusammenzuarbeiten und sich weiterhin an \u201eDesert dumps\u201c, bei denen Migranten in der W\u00fcste ausgesetzt werden, zu beteiligen. Er enth\u00e4lt zudem eine detaillierte Beschreibung der dramatischen Lage in einem Behelfslager nahe El-Amra, in dem Tausende Fl\u00fcchtlinge und Migranten aus Subsahara-Afrika untergebracht sind und zu dem weder das Amt des Hohen Fl\u00fcchtlingskommissars der Vereinten Nationen noch andere humanit\u00e4re Organisationen Zutritt haben. Es scheint, dass dem Europ\u00e4ischen Ausw\u00e4rtigen Dienst und der Kommission diese schweren Menschenrechtsverletzungen bekannt sind[3]<\/a>, sie aber beabsichtigen, weiterhin direkt mit den tunesischen Beh\u00f6rden zusammenzuarbeiten und sogar die Mittel aufzustocken.<\/p>\n\n\n\n

    \n
  1. Seit wann wei\u00df die Kommission von den Vergewaltigungen und der Folterung durch die von der EU finanzierten tunesischen Beh\u00f6rden, und was wurde unternommen, um Abhilfe zu schaffen?<\/li>\n\n\n\n
  2. Plant die Kommission, die tunesischen Beh\u00f6rden \u00fcber die S\u00e4ule Migration und Mobilit\u00e4t der mit Tunesien unterzeichneten Absichtserkl\u00e4rung[4]<\/a>\u00a0weiterhin zu finanzieren und die Mittel sogar aufzustocken?<\/li>\n\n\n\n
  3. Wie wird die bisherige Zusammenarbeit mit Tunesien unter Ber\u00fccksichtigung der verschiedenen, durch die Absichtserkl\u00e4rung abgedeckten Bereiche, einschlie\u00dflich der Bek\u00e4mpfung organisierter Kriminalit\u00e4t, allgemein bewertet?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

    Antwort der Europ\u00e4ischen Kommission<\/strong><\/p>\n\n\n\n

    Die Kommission hat noch nicht geantwortet.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

    Anfrage vom 24.04.2024 – Migrationsabkommen der EU mit Drittl\u00e4ndern: Pl\u00e4ne der Kommission<\/summary>\n

    <\/p>\n\n\n\n

    Meine Anfrage (gemeinsam mit Saskia Bricmont, Damien Car\u00eame, Tineke Strik)<\/h4>\n\n\n\n

    Seit 2016 hat die Kommission Kooperationsabkommen im Bereich Migration mit der T\u00fcrkei, Tunesien und \u00c4gypten geschlossen. Diese Abkommen geben Anlass zu ernsten Bedenken hinsichtlich der Verwendung von EU-Mitteln f\u00fcr Regime, die als undemokratisch gelten und in denen zahlreiche schwerwiegende Verst\u00f6\u00dfe gegen die Rechte von Migrantinnen und Migranten dokumentiert worden sind. Wir sind sehr entt\u00e4uscht dar\u00fcber, dass diese Abkommen weder die Beteiligung des Parlaments und eine Kontrolle durch das Parlament noch Folgenabsch\u00e4tzungen zu den Grundrechten vorsehen.<\/p>\n\n\n\n

    K\u00fcrzlich hat sich Margaritis Schinas[1]<\/a>, Vizepr\u00e4sident der Kommission, zu einem m\u00f6glichen \u00e4hnlichen Abkommen mit Libanon ge\u00e4u\u00dfert, und es wurde ein Besuch von Kommissionspr\u00e4sidentin von der Leyen in dem Land angek\u00fcndigt[2]<\/a>. Dem Vernehmen nach k\u00f6nnten \u00e4hnliche Gespr\u00e4che auch mit Marokko aufgenommen werden. Dar\u00fcber hinaus hat die Kommission vorgeschlagen, Jordanien 500 Mio. EUR als Makrofinanzhilfe zukommen zu lassen, was nach unserem Verst\u00e4ndnis ein erster Schritt in Richtung eines \u00e4hnlichen Abkommens sein k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n

      \n
    1. Kann die Kommission best\u00e4tigen, dass sie den Abschluss eines Kooperationsabkommens mit Libanon beabsichtigt, und mitteilen, ob der Besuch im Mai darauf abzielt, die entsprechenden Gespr\u00e4che voranzubringen?<\/li>\n\n\n\n
    2. Wird dieses Abkommen in Bezug auf Umfang und Finanzierung dem Muster \u00e4hnlicher fr\u00fcherer Abkommen folgen?<\/li>\n\n\n\n
    3. Welche Pl\u00e4ne verfolgt die Kommission in Bezug auf m\u00f6gliche k\u00fcnftige Abkommen, auch mit Marokko und Jordanien?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

      Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (08.08.2024)<\/h4>\n\n\n\n

      Das Migrations- und Asylpaket[1]<\/a> entspricht einem ressort\u00fcbergreifenden und routen\u00fcbergreifenden Ansatz f\u00fcr das Migrationsmanagement, mit dem die Koh\u00e4renz und Wirksamkeit der von der EU und ihren Mitgliedstaaten im Inneren und ausw\u00e4rtig ergriffenen Ma\u00dfnahmen sichergestellt werden soll. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Konzepts \u201eTeam Europa\u201c zusammen, um umfassende Partnerschaften mit Drittl\u00e4ndern auf der Grundlage gemeinsamer Interessen und der Achtung der Grundrechte zu vertiefen.<\/p>\n\n\n\n

      Die EU ist sich der schwierigen innenpolitischen Lage im Libanon bewusst, die durch die regionalen Spannungen weiter versch\u00e4rft wird. Die europ\u00e4ischen F\u00fchrungsspitzen haben k\u00fcrzlich erneut bekr\u00e4ftigt, dass sich die EU f\u00fcr die Stabilit\u00e4t des Libanon einsetzt und den Libanon sowie das libanesische Volk nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Vor diesem Hintergrund hat die EU beschlossen, ihre Unterst\u00fctzung f\u00fcr den Libanon zu verst\u00e4rken, und zwar durch Finanzhilfen in H\u00f6he von 1 Mrd. EUR f\u00fcr den Zeitraum 2024-2027[<\/a>2]<\/a>, was im Kontext der derzeitigen Krisen und der allgemeinen Stabilit\u00e4t des Landes f\u00fcr mehr Vorhersehbarkeit und Verl\u00e4sslichkeit der EU-Unterst\u00fctzung sorgt. Das Paket soll dazu beitragen, die allgemeine Wirtschaftslage im Land zu verbessern, die Grundversorgung in Bereichen wie Bildung, Sozialschutz und Gesundheit zu st\u00e4rken, die am st\u00e4rksten gef\u00e4hrdeten Menschen im Libanon, einschlie\u00dflich Fl\u00fcchtlingen, Binnenvertriebenen und Aufnahmegemeinschaften, zu unterst\u00fctzen sowie zur Bek\u00e4mpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalit\u00e4t beizutragen. Zudem wird die Zusammenarbeit auch in den folgenden Schwerpunktbereichen verst\u00e4rkt: a) verantwortungsvolle Staatsf\u00fchrung, b) Unterst\u00fctzung des Privatsektors, c) Zusammenarbeit mit den EU-Agenturen, d) integriertes Grenzmanagement \u2014 Bek\u00e4mpfung von Schleuserkriminalit\u00e4t und Menschenhandel, e) Sicherheit, einschlie\u00dflich Unterst\u00fctzung der libanesischen Streitkr\u00e4fte und f) Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Fl\u00fcchtlingskommissars der Vereinten Nationen im Hinblick auf einen besser strukturierten Ansatz f\u00fcr eine sichere, freiwillige und menschenw\u00fcrdige R\u00fcckkehr.<\/p>\n\n\n\n

      Die Partnerschaft zwischen der EU und Marokko beruht auf dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommen[3]<\/a>, und der Assoziationsrat ist f\u00fcr die Gestaltung der Beziehungen zwischen der EU und Marokko zust\u00e4ndig. Auf der letzten Tagung des Assoziationsrates vom 27. Juni 2019 wurde eine gemeinsame Erkl\u00e4rung angenommen[4<\/a>]<\/a>, die den strategischen, multidimensionalen und privilegierten Beziehungen zwischen der EU und Marokko neue Impulse verliehen hat. Die Beziehungen zwischen der Union und Jordanien beruhen auf dem im Mai 2002 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommen[5]<\/a>. Die auf der Tagung des Assoziationsrates EU-Jordanien im Juni 2022 angenommenen Partnerschaftspriorit\u00e4ten EU-Jordanien[6<\/a>]<\/a> dienen als Richtschnur f\u00fcr die Beziehungen bis zum Jahr 2027. Die j\u00fcngste Tagung des Assoziationsrates EU-Jordanien fand am 15. Juli 2024 statt.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

      Anfrage vom 19.04.2024 – Bergung und Identifizierung von Menschen, die auf der Flucht nach Europa ums Leben gekommen sind<\/summary>\n

      <\/p>\n\n\n\n

      My request<\/h4>\n\n\n\n

      Zehntausende Menschen sind bereits auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung und Not an den Au\u00dfengrenzen der Union verschwunden oder gestorben. Ihre Leichen bleiben oft lange unentdeckt oder werden nie gefunden. Nur etwa 13 Prozent der Toten[1]<\/a> werden bestattet, die meisten von ihnen anonym. Es handelt sich um eine anhaltende humanit\u00e4re Krise, bei der viele Familien verzweifelt auf Antworten warten, die sie wahrscheinlich nie erhalten werden. Trotz einer Entschlie\u00dfung des EP[2]<\/a> im Jahr 2021 gibt es kaum unionsweite oder nationale Mechanismen zur Verbesserung der Identifizierung der Toten und der Aufkl\u00e4rung der Todesf\u00e4lle. Das Thema hat menschenrechtliche und moralische Implikationen.<\/p>\n\n\n\n

        \n
      1. Welche Kompetenzen hat die Kommission, um Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, mit denen eine menschenw\u00fcrdige Bergung der Verstorbenen und Verfahren f\u00fcr ihre ordnungsgem\u00e4\u00dfe Identifizierung sichergestellt werden?<\/li>\n\n\n\n
      2. Mit welchen Ma\u00dfnahmen, Pl\u00e4nen oder finanziellen Mitteln unterst\u00fctzt die Kommission Verfahren, mit denen die Identifizierung erleichtert werden k\u00f6nnte (z. B. Einrichtung einer transnationalen DNA-Datenbank)?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

        Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (28.06.2024)<\/h4>\n\n\n\n

        Am 13. M\u00e4rz 2024 haben das Europ\u00e4ische Parlament und der Rat die Pr\u00fcm-II-Verordnung (EU) 2024\/982[1]<\/a> \u00fcber die automatisierte Abfrage und den Austausch von Daten f\u00fcr die polizeiliche Zusammenarbeit angenommen. Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen (Pr\u00fcm-II-Rahmen) geschaffen, der es den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten erm\u00f6glicht, spezifische Daten wie DNA-Profile, daktyloskopische Daten und Gesichtsbilder abzufragen und auszutauschen. Des Weiteren soll mit dem Pr\u00fcm-II-Rahmen den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten die Abfrage nach vermissten Personen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen oder aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden und die Identifizierung von menschlichen \u00dcberresten erm\u00f6glicht werden, sofern diese Beh\u00f6rden nach nationalem Recht befugt sind, derartige Suchma\u00dfnahmen und derartige Identifizierungen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n

        F\u00fcr den Fall, dass Mitgliedstaaten den Pr\u00fcm-II-Rahmen f\u00fcr die Suche nach vermissten Personen au\u00dferhalb des Bereichs strafrechtlicher Ermittlungen nutzen wollen, sollten sie nationale Rechtsvorschriften erlassen, in denen Verfahren, Bedingungen und Kriterien festgelegt werden, aus denen die humanit\u00e4ren Gr\u00fcnde, aufgrund derer eine automatisierte Suche nach vermissten Personen durchgef\u00fchrt werden kann, eindeutig hervorgehen. Die humanit\u00e4ren Gr\u00fcnde sollten Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen sowie andere gleicherma\u00dfen gerechtfertigte Gr\u00fcnde umfassen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

        Anfrage vom 17.04.2024 – Reaktion der EU auf die anhaltenden Festnahmen politischer Gegner durch die tunesische Regierung<\/summary>\n

        <\/p>\n\n\n\n

        Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Jordi Sol\u00e9, Mounir Satouri)<\/h4>\n\n\n\n

        Seit 2021 hat sich die Lage der Demokratie in Tunesien erheblich verschlechtert.[1]<\/a> Unter dem Vorwurf der Verschw\u00f6rung gegen die Staatssicherheit leitete die tunesische Regierung am 11. Februar 2023 eine Untersuchung gegen 17 Personen ein.[2]<\/a> Unter demselben Vorwurf nahmen tunesische Sicherheitskr\u00e4fte zwischen dem 11. und 25. Februar 2023 acht weitere f\u00fchrende Oppositionspolitiker fest. Zwei dieser acht Personen, darunter Chaima Issa, wurden inzwischen freigelassen. Am 24. M\u00e4rz 2024 berichtete die Financial Times[3]<\/a>, dass die EU den tunesischen Sicherheitskr\u00e4ften 164,5 Mio. EUR zukommen lassen wolle.<\/p>\n\n\n\n

          \n
        1. Kann die Kommission angeben, ob sie \u2013 im Rahmen entweder der direkten oder der indirekten Mittelverwaltung \u2013 plant, den tunesischen Sicherheitskr\u00e4ften in den kommenden Jahren Finanzmittel zur Verf\u00fcgung zu stellen, wie hoch der genaue Betrag ist und aus welchen Haushaltsmitteln er finanziert werden wird?<\/li>\n\n\n\n
        2. Welches Verfahren hat die Kommission eingerichtet, um sicherzustellen, dass sie sich nicht an rechtswidrigen und politisch motivierten Festnahmen oder Inhaftierungen, Deportationen, Gewalt und anderen Menschenrechtsverletzungen beteiligt, mit denen die tunesischen Sicherheitskr\u00e4fte k\u00fcrzlich in Verbindung gebracht wurden?<\/li>\n\n\n\n
        3. Wie reagiert die EU auf die anhaltenden Festnahmen politischer Gegner in Tunesien und die anderen ihnen auferlegten Beschr\u00e4nkungen, etwa willk\u00fcrliche Reiseverbote, und welche Ma\u00dfnahmen ergreifen die Kommission, der Europ\u00e4ische Ausw\u00e4rtige Dienst und die EU-Delegation, um f\u00fcr die bedingungslose Freilassung der Betroffenen zu sorgen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

          Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (22.07.2024)<\/h4>\n\n\n\n

          Inhalt und Modalit\u00e4ten der Programme, die in den kommenden Jahren im Rahmen des Instruments f\u00fcr Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit \u2014 Europa in der Welt angenommen werden sollen, stehen noch nicht fest. Die k\u00fcnftige Programmplanung wird im Rahmen von Konsultationen innerhalb der Kommissionsdienststellen und des Europ\u00e4ischen Ausw\u00e4rtigen Dienstes sowie mit europ\u00e4ischen und internationalen Partnern festgelegt. Die Verhandlungen mit den tunesischen Beh\u00f6rden werden Teil dieses Prozesses sein.<\/p>\n\n\n\n

          Es gibt solide \u00dcberwachungssysteme, die in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern eingesetzt werden. Die Kommission verfolgt die Durchf\u00fchrung ihrer Programme auf mehreren Wegen, u. a. anhand von regelm\u00e4\u00dfigen Berichten der Durchf\u00fchrungspartner, externen Evaluierungen, \u00dcberpr\u00fcfungen vor Ort und ergebnisorientierter \u00dcberwachung. Dar\u00fcber hinaus umfassen die von der EU finanzierten Programme je nach Art und Inhalt der jeweiligen Ma\u00dfnahme auch die Durchf\u00fchrung von Schulungen zum internationalen Seerecht und zu den Menschenrechten.<\/p>\n\n\n\n

          Zwischen der EU und Tunesien besteht eine enge und langj\u00e4hrige Partnerschaft. Grundlage hierf\u00fcr sind die Absichtserkl\u00e4rung zwischen der EU und Tunesien[1<\/a>]<\/a> und das umfassende Assoziierungsabkommen[2<\/a>]<\/a>, in dem ein gemeinsames Bekenntnis zu den Grunds\u00e4tzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie zu den Menschenrechten hervorgehoben wird. In diesem Zusammenhang verfolgt die Kommission die j\u00fcngsten Entwicklungen aufmerksam und weist darauf hin, wie wichtig das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung, die Achtung des Rechts auf ein faires Verfahren und die Erf\u00fcllung der Anforderungen an ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Verfahren sind.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

          Anfrage vom 08.04.2024 – Makrofinanzhilfe f\u00fcr \u00c4gypten nach Artikel 213 AEUV<\/summary>\n

          <\/p>\n\n\n\n

          Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Mounir Satouri, Rasmus Andresen)<\/h4>\n\n\n\n

          Am 15. M\u00e4rz 2024 richtete die Pr\u00e4sidentin der Kommission, Ursula von der Leyen, ein Schreiben an die Pr\u00e4sidentin des Parlaments, Roberta Metsola, betreffend das Vorhaben der Kommission, \u00c4gypten \u00fcber das Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 213 AEUV Makrofinanzhilfe in H\u00f6he von 1 Mrd. EUR zukommen zu lassen. Demnach ist der Erlass von Finanzierungsbeschl\u00fcssen ohne Einwilligung des Parlaments m\u00f6glich, wenn \u201ees aufgrund der Lage in einem Drittland notwendig [ist], dass die Union umgehend finanzielle Hilfe leistet\u201c. Ursula von der Leyen begr\u00fcndet das Dringlichkeitsverfahren mit der wirtschaftlichen und geopolitischen Lage in \u00c4gypten.<\/p>\n\n\n\n

            \n
          1. Wie begr\u00fcndet die Kommission unter Ber\u00fccksichtigung des vor Kurzem geschlossenen Handels in Bezug auf Ras al-Hikma[1]<\/a>mit den VAE (35 Mrd. USD), des Darlehensvertrags mit dem IWF[2]<\/a>zur Aufstockung der Hilfszahlungen um 5 Mrd. USD und der Entscheidung der Weltbank, ein Darlehen in H\u00f6he von 6 Mrd. USD bereitzustellen[3]<\/a>, die Dringlichkeit und Relevanz der Zahlung von 1 Mrd. EUR an \u00c4gypten?<\/li>\n\n\n\n
          2. In dem Schreiben werden die wirtschaftlichen Probleme \u00c4gyptens auf externe Schocks wie die Konflikte in der Ukraine, dem Gazastreifen und dem Sudan zur\u00fcckgef\u00fchrt. Kann die Kommission Daten bereitstellen, die belegen, dass diese Konflikte eine bedeutende Ursache f\u00fcr die Wirtschafts- und Finanzkrise \u00c4gyptens sind?<\/li>\n\n\n\n
          3. Wie wird diese bedingungslose Finanzierung angesichts des Umstands begr\u00fcndet, dass die Achtung der Menschenrechte und wirksame demokratische Mechanismen Voraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Makrofinanzhilfe sind und die Vereinten Nationen wiederholt Besorgnis \u00fcber Menschenrechtsverletzungen in \u00c4gypten ge\u00e4u\u00dfert haben?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

            Antwort von Exekutiv-Vizepr\u00e4sident Dombrovskis im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (20.09.2024)<\/h4>\n\n\n\n

            W\u00e4hrend die Investitionen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten den externen Druck im vergangenen Haushaltsjahr 2023\/24 abgemildert haben, ist \u00c4gypten angesichts einer kritischen Wirtschaftslage und der von der geopolitischen Lage ausgehenden Risiken f\u00fcr die Zukunft nach wie vor mit einem erheblichen Finanzierungsbedarf konfrontiert, wie der Internationale W\u00e4hrungsfonds festgestellt hat. Die derzeitigen Krisen haben diesen Bedarf versch\u00e4rft, wobei bereits im neuen Haushaltsjahr 2024\/25 eine erhebliche Finanzierungsl\u00fccke besteht. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist es dringlich, dass die EU in der Lage ist, den ersten Teil des Makrofinanzhilfe-Pakets noch in diesem Jahr an \u00c4gypten auszuzahlen.<\/p>\n\n\n\n

            \u00c4gypten steht mit Blick auf die Zahlungsbilanz stark unter Druck, was zum Teil auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den Konflikt zwischen Israel und der Hamas nach den Terroranschl\u00e4gen der Hamas in Israel vom 7. Oktober 2023 zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, was in den erheblichen Au\u00dfenfinanzierungsbedarf des Landes einflie\u00dft. \u00c4gyptens Leistungsbilanzdefizit hat sich im vierten Quartal 2023 aufgrund eines sich verschlechternden Handelsdefizits und geringerer Heimat\u00fcberweisungen erheblich ausgeweitet. Ein moderates Wachstum der Tourismusbranche in Verbindung mit steigenden Zahlungen f\u00fcr Dienstleistungen f\u00fchrte zu einem R\u00fcckgang des \u00dcberschusses bei den Dienstleistungen um 12 % gegen\u00fcber dem Vorquartal. Bescheidene Heimat\u00fcberweisungen (R\u00fcckgang um 11 % gegen\u00fcber dem Vorjahr) leisteten keine gro\u00dfe Unterst\u00fctzung. Die Einnahmen aus dem Suezkanal \u2014 eine der wichtigsten Devisenquellen \u2014 gingen im Haushaltsjahr 2023\/2024 im Vergleich zum vorangegangenen Haushaltsjahr um 23 % zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n

            Mikrofinanzhilfe-Ma\u00dfnahmen sind in der Regel nicht bedingungslos. Ganz im Gegenteil erkl\u00e4rt sich das Partnerland zu einer Reihe politischer Reformen bereit, um die Ursachen seines Problems anzugehen. Dies gilt auch f\u00fcr die erste Ma\u00dfnahme mit \u00c4gypten, bei der Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der makro\u00f6konomischen Stabilit\u00e4t und Resilienz, zur St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fcr Unternehmen sowie zur Unterst\u00fctzung des gr\u00fcnen Wandels vereinbart wurden. Auf politischer Ebene sind die Achtung und der Schutz von Menschenrechten und Grundfreiheiten in den Beziehungen der EU zu \u00c4gypten von gro\u00dfer Bedeutung. Im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen, den Partnerschaftspriorit\u00e4ten und der Gemeinsamen Erkl\u00e4rung zur strategischen und umfassenden Partnerschaft[1<\/a>]<\/a> wird die Kommission weiter mit \u00c4gypten zusammenarbeiten, um Demokratie, Grundfreiheiten und Menschenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit zu f\u00f6rdern. Wie in Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2024\/1144 des Rates \u00fcber eine kurzfristige Makrofinanzhilfe f\u00fcr die Arabische Republik \u00c4gypten festgelegt, muss \u00c4gypten konkrete und glaubw\u00fcrdige Schritte bei der Achtung wirksamer demokratischer Mechanismen und der Rechtsstaatlichkeit erzielen und die Achtung der Menschenrechte garantieren. Die Beurteilung der hier erzielten Fortschritte ist Teil des Auszahlungsverfahrens. Die Kommissionsdienststellen werden bei der \u00dcberwachung der Annahme und Umsetzung solcher Schritte eng mit dem Europ\u00e4ischen Ausw\u00e4rtigen Dienst zusammenarbeiten.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

            Anfrage vom 25.03.2024 – Vereinbarung mit Ruanda vor dem Hintergrund der eskalierenden Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo<\/summary>\n

            <\/p>\n\n\n\n

            Meine Anfrage (gemeinsam mit Caroline Roose, Jordi Sol\u00e9, Saskia Bricmont, Sara Matthieu, Fran\u00e7ois Thiollet)<\/h4>\n\n\n\n

            Seit Ende 2021 wird der Osten der Demokratischen Republik Kongo (DRK) von der M23-Bewegung angegriffen, die mehreren Berichten der Vereinten Nationen zufolge von Ruanda und der ruandischen Armee unterst\u00fctzt wird. In einem Bericht aus dem Jahr 2022 stellte die Nichtregierungsorganisation Global Witness[1]<\/a> fest, dass kongolesische Mineralien, auch solche, die zu den Konflikten beitragen, weiterhin nach Ruanda geschmuggelt und als ruandische Mineralien ausgef\u00fchrt werden. Am 19. Februar 2024 unterzeichneten die Kommission und die ruandische Regierung eine Vereinbarung[2]<\/a> \u00fcber kritische Rohstoffe. Dar\u00fcber hinaus werden Gespr\u00e4che \u00fcber einen Pakt zur sicherheitspolitischen und milit\u00e4rischen Zusammenarbeit[3]<\/a> gef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n

              \n
            1. Plant die Kommission vor dem Hintergrund der eskalierenden Gewalt im Osten der DRK, weitere Sanktionen gegen Personen vorzuschlagen, die f\u00fcr Menschenrechtsverletzungen und die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilit\u00e4t und der Unsicherheit in der DRK verantwortlich sind?<\/li>\n\n\n\n
            2. Um das Instrument f\u00fcr Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit nutzen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen mindestens 93 % der Mittel den Anforderungen des Entwicklungsausschusses der Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entsprechen. Soll dieses Instrument f\u00fcr Projekte im Zusammenhang mit kritischen Rohstoffen in Ruanda eingesetzt werden, und wenn ja, welche Ma\u00dfnahmen ergreift die Kommission, um die F\u00f6rderung des illegalen Schmuggels kritischer Rohstoffe und die Versch\u00e4rfung regionaler Konflikte zu verhindern?<\/li>\n\n\n\n
            3. Erw\u00e4gt die Kommission, die Liste der Konflikt- und Hochrisikogebiete auf Nachbar- und Transitl\u00e4nder wie Ruanda auszuweiten?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

              Antwort von Jutta Urpilainen im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (12.06.2024)<\/h4>\n\n\n\n

              Die eigenst\u00e4ndige Sanktionsregelung gegen\u00fcber der Demokratischen Republik Kongo wird
              jedes Jahr einer strengen \u00dcberpr\u00fcfung unterzogen. Dabei handelt es sich um einen
              \u201edynamischen\u201c Prozess: Je nach Entwicklung der Lage kann die EU die Liste ausweiten\/einschr\u00e4nken oder andere restriktive Ma\u00dfnahmen in Erw\u00e4gung ziehen. Jeder
              Beschluss \u00fcber weitere Sanktionen muss einstimmig vom Rat gefasst werden.<\/p>\n\n\n\n

              Die mit Ruanda unterzeichnete Vereinbarung[1]<\/a> soll die nachhaltige und verantwortungsvolle
              Beschaffung, Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen unterst\u00fctzen. Ziel ist es, die
              R\u00fcckverfolgbarkeit und Transparenz zu verbessern, den illegalen Handel mit Mineralien zu
              bek\u00e4mpfen und Ruandas Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative f\u00fcr Transparenz in der
              Rohstoffindustrie zu unterst\u00fctzen, um die Sorgfaltspflicht und R\u00fcckverfolgbarkeit zu steigern.
              Diese Ma\u00dfnahmen befinden sich im Einklang mit dem Instrument f\u00fcr Nachbarschaft,
              Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit \u2013 Europa in der Welt und
              den von der Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung festgelegten
              Kriterien f\u00fcr die \u00f6ffentliche Entwicklungshilfe, da sie in erster Linie darauf ausgerichtet sind,
              der Bev\u00f6lkerung des Empf\u00e4ngerlandes und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung
              zugute zu kommen.<\/p>\n\n\n\n

              Die Liste der Konflikt- und Hochrisikogebiete[2]<\/a> ist nicht ersch\u00f6pfend. Sie ersetzt weder die
              umfassenderen Pflichten zur Erf\u00fcllung der Sorgfaltspflichten, die an unter die Verordnung
              (EU) 2017\/821
              [3]<\/a> fallende Unionseinf\u00fchrer von Mineralien und Metallen gestellt werden, noch
              ersetzt sie diese. Einf\u00fchrer, die ihre Beschaffung in nicht in der Liste aufgef\u00fchrten Gebieten
              durchf\u00fchren, bleiben f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Sorgfaltspflichten gem\u00e4\u00df der Verordnung
              verantwortlich.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

              Anfrage vom 20.03.2024 – Berichte \u00fcber das gewaltsame Einschreiten der libyschen K\u00fcstenwache bei Such- und Rettungseins\u00e4tzen<\/summary>\n

              <\/p>\n\n\n\n

              My request<\/h4>\n\n\n\n

              Die libysche K\u00fcstenwache ist am 2. M\u00e4rz 2024 mit ihrem Patrouillenboot P662 \u201eMursuk\u201c bei der Rettung eines Bootes in Seenot durch das Schiff \u201eSOS Humanity\u201c eingeschritten. Sie bedrohte die Mannschaft des Rettungsschiffs mit automatischen Gewehren, feuerte in das Wasser und erzwang dadurch, dass die Rettungsaktion abgebrochen werden musste. Das dabei von der libyschen K\u00fcstenwache verwendete Patrouillenboot wurde Berichten zufolge 2023 von der EU an Libyen gespendet.<\/p>\n\n\n\n

              Dieser Vorfall geh\u00f6rt zu den vielen gemeldeten Vorf\u00e4llen, bei denen die libysche K\u00fcstenwache Ausr\u00fcstung aus der EU eingesetzt hat, um Migrantenschiffe abzufangen und zwangsweise nach Libyen zur\u00fcckzuf\u00fchren, wodurch das Leben der an Bord befindlichen Personen in Gefahr gebracht wurde. Es gibt jedoch keine Anzeichen daf\u00fcr, dass die Kommission ihre Beziehungen zur libyschen K\u00fcstenwache ge\u00e4ndert hat, sodass deren systemische Verst\u00f6\u00dfe und gewaltsame R\u00fcckholaktionen in ein Land weiter erm\u00f6glicht und finanziert werden, in dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit von den Vereinten Nationen dokumentiert worden sind.[1]<\/a><\/p>\n\n\n\n

                \n
              1. Was gedenkt die Kommission als Mitglied des Verwaltungsrats von Frontex zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Schiffe im Mittelmeer von Frontex dar\u00fcber unterrichtet werden, dass sie Menschen nicht nach Libyen zur\u00fcckbringen d\u00fcrfen?<\/li>\n\n\n\n
              2. Welches sind die Hauptziele der Zusammenarbeit der EU mit der libyschen K\u00fcstenwache und werden diese erreicht?<\/li>\n\n\n\n
              3. Wie bewertet die Kommission ihre Zusammenarbeit mit der libyschen K\u00fcstenwache und nach welchen Indikatoren kann die T\u00e4tigkeit als erfolgreich und lohnend betrachtet werden?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (19.06.2024)<\/h4>\n\n\n\n

                1. Frontex ist nach Unionsrecht nicht befugt, Ausschiffungsorte zu benennen. Das Mandat der Agentur f\u00fcr Such- und Rettungseins\u00e4tze (SAR) beschr\u00e4nkt sich auf technische und operative Unterst\u00fctzung der Mitgliedstaaten, da Such- und Rettungseins\u00e4tze nach Unions- und V\u00f6lkerrecht in die nationale Zust\u00e4ndigkeit fallen.[1]<\/a><\/p>\n\n\n\n

                2. Das vorrangige Ziel der Unionsma\u00dfnahmen zur Unterst\u00fctzung der libyschen K\u00fcstenwache besteht darin, deren F\u00e4higkeit zur Durchf\u00fchrung wirksamer Such- und Rettungseins\u00e4tze unter uneingeschr\u00e4nkter Achtung des V\u00f6lkerrechts und der Menschenrechte zu st\u00e4rken. Im Rahmen dieser Unionsma\u00dfnahmen werden Ausr\u00fcstung, Schulungen und Fachwissen f\u00fcr die Entwicklung von Standardarbeitsanweisungen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bereitgestellt. Durch das Programm \u201eUnterst\u00fctzung des integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen\u201c haben beispielsweise bislang \u00fcber 200 Offiziere von Schulungen profitiert. Dazu geh\u00f6rte stets ein Modul \u00fcber Menschenrechte und internationales Seerecht.<\/p>\n\n\n\n

                3. Die Fortf\u00fchrung der Zusammenarbeit mit den lybischen Beh\u00f6rden ist von entscheidender Bedeutung. Dabei gilt es, eng mit den Mitgliedstaaten und internationalen Partnern, einschlie\u00dflich der Organisationen der Vereinten Nationen, zusammenzuarbeiten, um Such- und Rettungseins\u00e4tze unter uneingeschr\u00e4nkter Achtung der internationalen Standards und der Menschenrechte zu gew\u00e4hrleisten. In diesem Rahmen arbeitet die Kommission bei der Durchf\u00fchrung von Programmen zu einem zus\u00e4tzlichen und besseren Informationsaustausch bei Such- und Rettungseins\u00e4tzen eng mit Partnern zusammen, um die Grenzmanagementkapazit\u00e4ten, den rechtzeitigen Zugang humanit\u00e4rer Akteure an Ausschiffungsstellen und bei Such- und Rettungseins\u00e4tzen zu steigern. So ist beispielsweise die Verbesserung der Schulungen zum internationalen Seerecht und zu operativen Verfahren f\u00fcr Such- und Rettungseins\u00e4tze entscheidend, um den Dialog und den Informationsaustausch voranzubringen und gleichzeitig die Standards zu verbessern.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                Anfrage vom 09.02.2024 – Vereinbarung zwischen der EU und Tunesien<\/summary>\n

                <\/p>\n\n\n\n

                Meine Anfrage (gemeinsam mit Dietmar K\u00f6ster, Saskia Bricmont, Damien Car\u00eame, Cornelia Ernst, Pietro Bartolo)<\/h4>\n\n\n\n

                Im Juli 2023 unterzeichnete die Kommission eine Vereinbarung \u00fcber eine Partnerschaft mit Tunesien auch, die auch das Thema Migration betraf. Menschenrechts- und Medienorganisationen haben \u00fcber die wiederholte Praxis von einigen Beamten der tunesischen K\u00fcstenwachte berichtet, den Motor abgefangener Migrantenboote abzumontieren und die Migranten im Meer zur\u00fcckzulassen.<\/p>\n\n\n\n

                  \n
                1. Wird die tunesische K\u00fcstenwache im Rahmen des Projekts zur F\u00f6rderung ihrer Ausbildung, das vom Internationalen Zentrum f\u00fcr Migrationspolitikentwicklung koordiniert wird, ordnungsgem\u00e4\u00df in Bezug auf dieses Vorgehen geschult?<\/li>\n\n\n\n
                2. Gibt es Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass die tunesische K\u00fcstenwache von kriminellen Gruppen unterwandert wurde, wie es bei der lybischen K\u00fcstenwache laut einer Aussage der EU-Kommissarin Ylva Johansson vom 6. Juli 2023 der Fall sein soll?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                  Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (16.04.2024)<\/h4>\n\n\n\n

                  Am 16. Juli 2023 unterzeichneten die EU und Tunesien eine Vereinbarung[1]<\/a> \u00fcber eine strategische und umfassende Partnerschaft, die f\u00fcnf Schwerpunkte umfasst \u2014 makro\u00f6konomische Stabilit\u00e4t, Handel und Investitionen, Energiewende, direkte Kontakte zwischen den Menschen sowie Migration und Mobilit\u00e4t. Die Vereinbarung erg\u00e4nzt das Assoziierungsabkommen EU-Tunesien[2]<\/a> und die bilateralen Initiativen der Mitgliedstaaten und legt den Schwerpunkt auf Ma\u00dfnahmen gegen irregul\u00e4re Migration, einschlie\u00dflich Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Schleuserkriminalit\u00e4t, Grenzmanagement und R\u00fcckf\u00fchrungen, um den Verlust von Menschenleben zu verhindern und legale Migrationswege zu entwickeln.<\/p>\n\n\n\n

                  Ein Element der EU-Unterst\u00fctzung im Bereich des Grenzmanagements ist die verst\u00e4rkte Ausbildung der tunesischen K\u00fcstenwache. Bislang verf\u00fcgt die tunesische K\u00fcstenwache nicht \u00fcber eine etablierte Ausbildungsakademie. Mit EU-Mitteln wird eine spezielle Ausbildungsakademie eingerichtet, einschlie\u00dflich der \u00dcberarbeitung des Ausbildungsprogramms und der Bereitstellung von Kapazit\u00e4ten. Die tunesische K\u00fcstenwache wird ferner in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und internationale Standards geschult. Zur Gew\u00e4hrleistung der Nachhaltigkeit werden Module zu diesen Themen in das Ausbildungsprogramm aufgenommen. Das im Januar 2023 angelaufene Programm wird vom Internationalen Zentrum f\u00fcr Migrationspolitikentwicklung[3]<\/a> durchgef\u00fchrt, mit Unterst\u00fctzung durch technisches Fachwissen der deutschen Bundespolizei. Derzeit werden die Ausbildungsprogramme und die allgemeine Struktur der Akademie mit den tunesischen Beh\u00f6rden er\u00f6rtert (Anzahl der Ausbildungsjahre, Art\/Niveau der geplanten Studien, Gestaltung des Akademiegeb\u00e4udes).<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                  Anfrage vom 24.01.2024 – Lage auf den griechischen Inseln<\/summary>\n

                  <\/p>\n\n\n\n

                  Meine Anfrage (gemeinsam mit Dietmar K\u00f6ster, Konstantinos Arvanitis, Malin Bj\u00f6rk, Cornelia Ernst, Tineke Strik, Damien Car\u00eame, Thijs Reuten)<\/h4>\n\n\n\n

                  Am 12. Dezember 2023 erlie\u00df der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) gem\u00e4\u00df Artikel 39 seiner Verfahrensordnung einstweilige Ma\u00dfnahmen in Bezug auf zwei alleinerziehende afghanische M\u00fctter und ihre f\u00fcnf minderj\u00e4hrigen Kinder, die sich unter v\u00f6llig ungeeigneten und unsicheren Bedingungen in der von der EU finanzierten geschlossenen Aufnahmeeinrichtung mit kontrolliertem Zugang von Kos aufhielten.<\/p>\n\n\n\n

                  Am 19. September 2023 hatte der EGMR bereits wegen ungeeigneter Lebensbedingungen, denen Asylbewerber in der ebenfalls von der EU finanzierten geschlossenen Aufnahmeeinrichtung mit kontrolliertem Zugang von Samos ausgesetzt waren, auch einstweilige Ma\u00dfnahmen erlassen (Beschwerde Nr. 34712\/23).<\/p>\n\n\n\n

                  In Anbetracht der von der EU-B\u00fcrgerbeauftragten aus eigener Initiative durchgef\u00fchrten strategischen Untersuchung der Frage, wie die Kommission die Achtung der Grundrechte in EU-finanzierten Einrichtungen zur Steuerung der Migration in Griechenland sicherstellt (Fall OI\/3\/2022\/MHZ)[1]<\/a>, und der einschl\u00e4gigen Entscheidung der B\u00fcrgerbeauftragten[2]<\/a>, in der unter anderem auf den \u201ehaft\u00e4hnlichen Zustand\u201c in diesen Einrichtungen hingewiesen und eine nachtr\u00e4gliche Folgenabsch\u00e4tzung in Bezug auf die Grundrechte empfohlen wird, wird die Kommission gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p>\n\n\n\n

                    \n
                  1. Wie bewertet die Kommission die anhaltenden Bedenken in Bezug auf die Grundrechte, was die herrschenden Bedingungen in den von der EU finanzierten geschlossenen Aufnahmeeinrichtungen mit kontrolliertem Zugang betrifft?<\/li>\n\n\n\n
                  2. Ist die Kommission der Auffassung, dass die griechischen Inseln unter \u201eMigrationsdruck\u201c stehen?<\/li>\n\n\n\n
                  3. Welche Ma\u00dfnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diesen immer wieder ge\u00e4u\u00dferten Bedenken Rechnung getragen wird, auch im Rahmen des Gemeinsamen Europ\u00e4ischen Asylsystems?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                    Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (23.08.2024)<\/h4>\n\n\n\n

                    1. Die Zahl der auf den griechischen Inseln neu ankommenden Menschen hat sich in der zweiten Jahresh\u00e4lfte 2023 stetig erh\u00f6ht, was die Lage mit Blick auf die Aufnahmekapazit\u00e4ten erschwert hat.[1]<\/a> Griechenland wird bei der Bew\u00e4ltigung dieser Migrationsherausforderungen finanziell und operativ von der Kommission und den EU-Agenturen unterst\u00fctzt. Dies beinhaltet beispielsweise Unterst\u00fctzung bei der Ausweitung der \u00dcberstellungen auf das Festland, eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschl\u00e4gen f\u00fcr ein umfassendes Unterst\u00fctzungsprojekt im Bereich Gesundheit[<\/a>2]<\/a> und Unterst\u00fctzung f\u00fcr ein verbessertes System f\u00fcr die schnelle Registrierung von Antr\u00e4gen auf internationalen Schutz im Einklang mit dem EU-Recht. In \u00dcbereinstimmung mit den Vorschl\u00e4gen der Europ\u00e4ischen B\u00fcrgerbeauftragten[3<\/a>]<\/a> hat die Kommission mit den griechischen Beh\u00f6rden auch zusammengearbeitet, um einen Mechanismus zur \u00dcberwachung der Grundrechte einzurichten.<\/p>\n\n\n\n

                    2. Die Kommission erkennt die schwierigen Umst\u00e4nde in Griechenland an. In der Verordnung \u00fcber Asyl- und Migrationsmanagement[4]<\/a>, die im Rahmen des Migrations- und Asylpakets angenommen wurde, wird \u201eMigrationsdruck\u201c definiert. Nach Geltungsbeginn des Pakets im Juni 2026 wird die Kommission allj\u00e4hrlich Berichte dar\u00fcber vorlegen, wie sich die Migrationslage in der EU darstellt und welche Mitgliedstaaten unter Migrationsdruck stehen.<\/p>\n\n\n\n

                    3. Bei der ebenfalls im Rahmen des Pakets angenommenen neuen Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen[5]<\/a> geht es vor allem darum, wie die Mitgliedstaaten ihre Aufnahmesysteme organisieren. So werden bestimmte M\u00f6glichkeiten eingef\u00fchrt und die Ma\u00dfnahmen pr\u00e4zisiert, die die Mitgliedstaaten treffen k\u00f6nnen, um ihre Aufnahmekapazit\u00e4ten zu steuern, einschlie\u00dflich Mechanismen zur Einsch\u00e4tzung und Deckung des Bedarfs ihrer Aufnahmesysteme sowie Zuweisung von Antragstellern in bestimmte geografische Regionen oder bestimmte Unterk\u00fcnfte. Von zentraler Bedeutung ist, dass die Mitgliedstaaten diese M\u00f6glichkeiten bei der \u00dcberf\u00fchrung des Pakets in nationales Recht umsetzen und dass sie diese aussch\u00f6pfen, damit sie \u00fcber effiziente, rechtebasierte und gut organisierte Aufnahmesysteme verf\u00fcgen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                    Anfrage vom 17.01.2024 – Untersuchungen in Bezug auf Pushback-Vorw\u00fcrfe gegen griechische Beh\u00f6rden<\/summary>\n

                    <\/p>\n\n\n\n

                    My request<\/h4>\n\n\n\n

                    Nach Auskunft der Kommission liegt \u201e[d]ie Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Untersuchung mutma\u00dflicher Zur\u00fcckweisungen […] bei den nationalen Beh\u00f6rden. In diesem Zusammenhang informierten die griechischen Beh\u00f6rden die Kommission \u00fcber Ma\u00dfnahmen, die ergriffen wurden, um die Einhaltung der Grundrechte zu gew\u00e4hrleisten. Dazu geh\u00f6ren interne Kontrollverfahren, Untersuchungen durch unabh\u00e4ngige Beh\u00f6rden und die M\u00f6glichkeit von Staatsanw\u00e4lten, Vorw\u00fcrfe zu untersuchen. Die Kommission wird weiterhin mit den griechischen Beh\u00f6rden zusammenarbeiten, um die erzielten Fortschritte zu \u00fcberwachen.\u201c[1]<\/a> Die Kommission hat auch erkl\u00e4rt, \u201edass die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden diese Untersuchung rasch, transparent und unabh\u00e4ngig durchf\u00fchren sollten und dass etwaige festgestellte Verst\u00f6\u00dfe entsprechend gerichtlich verfolgt werden sollten.\u201c[2]<\/a><\/p>\n\n\n\n

                    Die Kommission wird angesichts ihrer Zusage, die Fortschritte bei solchen Untersuchungen in Griechenland zu \u00fcberwachen, gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p>\n\n\n\n

                      \n
                    1. Wie viele Untersuchungen zu Pushback-Vorw\u00fcrfen sind seit 2020 von griechischen Staatsanw\u00e4lten bzw. von der Nationalen Transparenzbeh\u00f6rde eingeleitet worden?<\/li>\n\n\n\n
                    2. Wie viele der seit 2020 von Staatsanw\u00e4lten eingeleiteten Ermittlungen wurden abgeschlossen, wie viele sind noch anh\u00e4ngig und wie viele haben zu Strafverfolgung gef\u00fchrt?<\/li>\n\n\n\n
                    3. Wie viele der seit 2020 von der Nationalen Transparenzbeh\u00f6rde eingeleiteten Untersuchungen wurden abgeschlossen, wie viele sind noch anh\u00e4ngig und wie viele dieser F\u00e4lle sind an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                      Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (14.03.2024)<\/h4>\n\n\n\n

                      Die Kommission m\u00f6chte darauf hinweisen, dass die angeforderten Informationen nur von den griechischen Beh\u00f6rden bereitgestellt werden k\u00f6nnen. In \u00dcbereinstimmung mit der einschl\u00e4gigen Politik der Kommission und um dem Auskunftsersuchen des Herrn Abgeordneten nachzukommen, hat die Kommission diese parlamentarische Anfrage mit der Bitte um \u00dcbermittlung der erforderlichen Informationen an die griechischen Beh\u00f6rden weitergeleitet.<\/p>\n\n\n\n

                      Sobald wir die Antwort erhalten haben, wird die Kommission sie dem Herrn Abgeordneten \u00fcbermitteln.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                      Anfrage vom 10.01.2024 – \u201eZusammenarbeit\u201c der EU mit Miliz erm\u00f6glicht R\u00fcckf\u00fchrungen nach Lybien<\/summary>\n

                      <\/p>\n\n\n\n

                      Meine Anfrage (gemeinsam mit Saskia Bricmont, Cornelia Ernst, Udo Bullmann, Malin Bj\u00f6rk, Alice Kuhnke, Tineke Strik)<\/h4>\n\n\n\n

                      In einem k\u00fcrzlich von Lighthouse Reports[1]<\/a> ver\u00f6ffentlichten Artikel wurde eine Abstimmung zwischen Frontex, den maltesischen Beh\u00f6rden und der Tareq-Bin-Zeyad-Brigade, einer in Libyen etablierten brutalen Miliz, aufgedeckt. Daraufhin wurden erneut sehr ernste Bedenken hinsichtlich der Beziehungen der EU zu den Akteuren in Libyen und der Finanzierung dieser Akteure ge\u00e4u\u00dfert.<\/p>\n\n\n\n

                      Die Tareq-Bin-Zeyad-Brigade, die dem Sohn von Warlord Khalifa Haftar untersteht, wurde von den Vereinigten Staaten von Amerika f\u00fcr Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht und ist f\u00fcr ihre Zusammenarbeit mit der Gruppe Wagner bekannt. Wie in dem Artikel dargelegt, hat die Miliz aktiv Menschen in Seenot nach Libyen zur\u00fcckgef\u00fchrt, wo die Menschenrechte der Migrantinnen und Migranten systematisch und schwer verletzt werden. Der Artikel liefert Belege \u2013 Einsatzberichte der Irini-Mission \u2013 daf\u00fcr, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Kenntnis von den Aktivit\u00e4ten der Miliz hatten. Allerdings deutet nichts auf eine \u00c4nderung der EU-Politik in Bezug auf die zentrale Mittelmeerroute hin.<\/p>\n\n\n\n

                        \n
                      1. Auf welcher Rechtsgrundlage versuchen die Kommission oder Frontex, Menschen davon abzuhalten, vor Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder anderen Formen von Menschenrechtsverletzungen zu fliehen?<\/li>\n\n\n\n
                      2. Sieht die Kommission die Tareq-Bin-Zeyad-Brigade als Teil der libyschen K\u00fcstenwache an?<\/li>\n\n\n\n
                      3. Welche Untersuchungen laufen aktuell, um zu pr\u00fcfen, in welchem Umfang die Aktivit\u00e4ten der EU und der Mitgliedstaaten zu R\u00fcckf\u00fchrungen durch die Miliz f\u00fchren?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                        Antwort von Ylva Johansson im Namen der Kommission (14.03.2024)<\/h4>\n\n\n\n

                        1. Weder die Europ\u00e4ische Kommission noch die Europ\u00e4ische Agentur f\u00fcr die Grenz- und K\u00fcstenwache (Frontex) verbietet es Menschen, \u201evor Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder anderen Formen von Menschenrechtsverletzungen zu fliehen\u201c.<\/p>\n\n\n\n

                        2. Die libysche K\u00fcstenwache geh\u00f6rt organisatorisch der libyschen Marine an (die von der Regierung der nationalen Einheit kontrolliert wird). Dies gilt nicht f\u00fcr die Tareq-Bin-Zeyad-Brigade.<\/p>\n\n\n\n

                        3. Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Such- und Rettungseins\u00e4tzen und die Organisation der damit verbundenen Untersuchungen liegt bei den Mitgliedstaaten. In seinem Schreiben vom 15. Januar 2024 an den Vorsitzenden des Ausschusses f\u00fcr b\u00fcrgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europ\u00e4ischen Parlaments best\u00e4tigte der Exekutivdirektor von Frontex, dass die Agentur nie direkt mit der Tareq-Bin-Zeyad-Brigade in Verbindung stand. Die in dem von den Damen und Herren Abgeordneten zitierten Artikel beschriebene Situation bezieht sich m\u00f6glicherweise auf das Funken eines Mayday-Relay-Notrufs von Frontex \u00fcber offene Funkfrequenzen. Solche Notrufe werden gesendet, wenn ein Frontex-Schiff in eine Situation ger\u00e4t, in der von einer unmittelbaren Lebensgefahr auszugehen ist, zum Beispiel, wenn sich Menschen auf offenem Meer an Bord eines nicht seet\u00fcchtigen Schiffs befinden. Nach Eingang eines Mayday-Relay-Notrufs \u00fcbernehmen die zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden die Verantwortung f\u00fcr die Organisation und Koordinierung von Such- und Rettungseins\u00e4tzen. Mayday-Relay-Notrufe werden auf offenen Frequenzen gesendet und k\u00f6nnen von jedem Schiff in der N\u00e4he empfangen werden, damit m\u00f6glichst schnell eine Rettungsaktion eingeleitet werden kann.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                        Anfrage vom 15.12.2023 – Finanzierung tunesischer Beh\u00f6rden im Rahmen der Vereinbarung vom 23. Juli 2023<\/summary>\n

                        <\/p>\n\n\n\n

                        Meine Anfrage (gemeinsam mit Dietmar K\u00f6ster, Udo Bullmann, Cornelia Ernst, Damien Car\u00eame, Tineke Strik, \u00d6zlem Demirel)<\/h4>\n\n\n\n

                        Gem\u00e4\u00df der im Juli 2023 mit Tunesien unterzeichneten Vereinbarung sind 105 Mio. EUR zur Unterst\u00fctzung des Migrations- und Grenzschutzprogramms der tunesischen Beh\u00f6rden vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n

                          \n
                        1. Wurde ein Teil dieser Mittel bereits an Tunesien ausgezahlt?<\/li>\n\n\n\n
                        2. Kann die Kommission die folgenden Gesamtausgaben best\u00e4tigen: 8 Mio. EUR f\u00fcr das Fl\u00fcchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNCHR), 13 Mio. EUR f\u00fcr die Internationale Organisation f\u00fcr Migration (IOM), 18 Mio. EUR f\u00fcr das B\u00fcro der Vereinten Nationen f\u00fcr Drogen- und Verbrechensbek\u00e4mpfung (UNODC) und UNODC-Partner, 4 Mio. EUR f\u00fcr die tunesischen Beh\u00f6rden, 17 Mio. EUR f\u00fcr Such- und Rettungseins\u00e4tze (SAR) (durch Civipol, eine franz\u00f6sische Agentur, die dem franz\u00f6sischen Innenministerium untersteht) und die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Internationale Zusammenarbeit (GIZ), 30 Mio. EUR f\u00fcr das Internationale Zentrum f\u00fcr Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) und 18 Mio. EUR f\u00fcr die Beschaffung neuer Schiffe?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                          Antwort von Herrn V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (11.03.2024)<\/h4>\n\n\n\n

                          Die Kommission arbeitet im Bereich Migration mit mehreren spezialisierten internationalen Organisationen, einschlie\u00dflich Organisationen der Vereinten Nationen, mit Durchf\u00fchrungsorganisationen aus den Mitgliedstaaten sowie mit Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Die tunesischen Beh\u00f6rden erhalten keine Direktfinanzierung aus migrationsbezogenen Programmen.<\/p>\n\n\n\n

                          Im Rahmen von S\u00e4ule 5 der Vereinbarung \u00fcber eine strategische und umfassende Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien[1]<\/a> wurden sowohl bei der Umsetzung der migrationsbezogenen Priorit\u00e4ten und Programme des Haushaltsplans 2023 (insgesamt 105 Mio. EUR im Rahmen des Instruments f\u00fcr Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit) als auch bei noch laufenden Programmen aus dem Haushaltsplan 2022 Fortschritte verzeichnet.<\/p>\n\n\n\n

                          Seit Anfang 2024 wurden 53 Mio. EUR aus dem Haushaltsplan 2023 wie nachstehend erl\u00e4utert mit anderen in Vorbereitung befindlichen Projekten vertraglich gebunden:<\/p>\n\n\n\n

                          \u2014 Mit dem Hohen Fl\u00fcchtlingskommissar der Vereinten Nationen unterzeichneter Vertrag \u00fcber die Verbesserung des Schutzes und des Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge und Asylsuchende in Tunesien \u2014 8 Mio. EUR (einschlie\u00dflich 3 Mio. EUR aus einem Beschluss aus dem Jahr 2022[2]<\/a>);<\/p>\n\n\n\n

                          \u2014 mit der Internationalen Organisation f\u00fcr Migration geschlossener Vertrag \u00fcber die Unterst\u00fctzung der freiwilligen R\u00fcckkehr aus Tunesien in die Herkunftsl\u00e4nder und die Wiedereingliederung von Tunesiern nach ihrer R\u00fcckkehr \u2014 13 Mio. EUR;<\/p>\n\n\n\n

                          \u2014 mit der Agentur der technischen Zusammenarbeit des franz\u00f6sischen Innenministeriums und der deutschen Gesellschaft f\u00fcr Internationale Zusammenarbeit geschlossener Vertrag \u00fcber die Unterst\u00fctzung von Such- und Rettungseins\u00e4tzen \u2014 17 Mio. EUR;<\/p>\n\n\n\n

                          \u2014 mit dem B\u00fcro der Vereinten Nationen f\u00fcr Projektdienste geschlossener Vertrag zur Unterst\u00fctzung der tunesischen K\u00fcstenwache (Garde Nationale Maritime) \u2014 18 Mio. EUR.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                          Anfrage vom 15.12.2023 – Finanzierung tunesischer Beh\u00f6rden<\/summary>\n

                          <\/p>\n\n\n\n

                          Meine Anfrage (gemeinsam mit Dietmar K\u00f6ster, Udo Bullmann, Cornelia Ernst, Damien Car\u00eame, Tineke Strik, \u00d6zlem Demirel, Malin Bj\u00f6rk)<\/h4>\n\n\n\n

                          Seit 2011 finanziert die Kommission mehrere Programme mit Beteiligung der tunesischen Beh\u00f6rden in den Bereichen Justizreform, Sicherheit und technische Hilfe, unter anderem mit Bezug zu Migration und Grenzschutz. Die Geldmittel stammen aus mehreren Fonds.<\/p>\n\n\n\n

                            \n
                          1. Aus welchen Fonds der Kommission wird das tunesische Innenministerium bei der Justizreform, der Reform des Sicherheitswesens und der Beschaffung unterst\u00fctzt?<\/li>\n\n\n\n
                          2. Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Mittel, die von 2011 bis heute f\u00fcr die Reform des Sicherheits- und Justizwesens in Tunesien ausgegeben wurden?<\/li>\n\n\n\n
                          3. Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Mittel, die das tunesische Innenministerium seit 2011 f\u00fcr Sicherheit und Beschaffung ausgegeben hat? Kann die Kommission eine detaillierte Liste der technischen Lieferungen an das tunesische Innenministerium vorlegen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                            Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (16.04.2024)<\/h4>\n\n\n\n

                            Die Kommission unterst\u00fctzt das tunesische Innenministerium im Bereich der Sicherheitsreform \u00fcber verschiedene Durchf\u00fchrungspartner, die Mittel aus dem Europ\u00e4ischen Nachbarschaftsinstrument, dem Nothilfe-Treuhandfonds der Europ\u00e4ischen Union zur Unterst\u00fctzung der Stabilit\u00e4t und zur Bek\u00e4mpfung der Ursachen von irregul\u00e4rer Migration und Vertreibungen in Afrika, dem Instrument f\u00fcr Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit \u2014 Europa in der Welt sowie dem Stabilit\u00e4ts- und Friedensinstrument erhalten.<\/p>\n\n\n\n

                            Was den Justizsektor betrifft, so hat die Kommission von 2012 bis 2023 drei Phasen des \u201eProgramme d\u2019appui \u00e0 la r\u00e9forme de la justice\u201c (Programm zur Unterst\u00fctzung der Justizreform)[1]<\/a> durchgef\u00fchrt, mit dem haupts\u00e4chlich das Justizministerium mit einem Gesamtbetrag von 100 Mio. EUR unterst\u00fctzt wird.<\/p>\n\n\n\n

                            Was die Reform des Sicherheitswesens betrifft, so f\u00fchrt die Kommission seit 2018 ein Projekt im Wert von 1,1 Mio. EUR durch, das im Rahmen des 2015 verabschiedeten Programms \u201eProgramme d\u2018appui \u00e0 la r\u00e9forme et \u00e0 la modernisation du secteur de la s\u00e9curit\u00e9\u201c (Programm zur Unterst\u00fctzung der Reform und der Modernisierung des Sicherheitswesens)[2]<\/a> zur Verbesserung des Verhaltens des Strafverfolgungspersonals bestimmt ist.<\/p>\n\n\n\n

                            Schulungen, Ausr\u00fcstung und Infrastruktur werden einer Vielzahl tunesischer Strafverfolgungsbeh\u00f6rden (Polizei, Nationalgarde, Katastrophenschutz, Sicherheitsdienste) zur Verf\u00fcgung gestellt, u. a. f\u00fcr Schulungen, Grenzkontrollen, operative Ausr\u00fcstung und Kommunikationsausr\u00fcstung.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                            Anfrage vom 07.12.2023 – Umsetzung des EU-Projekts zur Unterst\u00fctzung der Ausbildung der libyschen Grenzschutzeinrichtung mit EU-Mitteln in H\u00f6he von 5 Mio. EUR<\/summary>\n

                            <\/p>\n\n\n\n

                            My request<\/h4>\n\n\n\n

                            Auf der Website[1]<\/a> des Internationalen Zentrums f\u00fcr Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) ist ein von der Kommission mit 5 Mio. EUR finanziertes Projekt mit dem Titel \u201eEU Training Support to Libya\u2018s Border Security and Management Institutions\u201c (Unterst\u00fctzung der Ausbildung der libyschen Grenzschutzeinrichtung durch die EU) aufgef\u00fchrt. Allerdings gibt es auf den Websites des ICMPD und der Kommission so gut wie keine n\u00e4heren Angaben zu dem Vorhaben. Die libyschen Sicherheits- und Grenzstreitkr\u00e4fte weisen eine gut dokumentierte Bilanz schwerer und systematischer Menschenrechtsverletzungen auf. Ich bitte um Klarstellung in mehreren Punkten, damit f\u00fcr Rechenschaftspflicht gesorgt und auf Bedenken im Zusammenhang mit den Menschenrechten eingegangen wird.<\/p>\n\n\n\n

                              \n
                            1. Kann die Kommission einen umfassenden Abriss \u00fcber dieses von der EU finanzierte Projekt vorlegen, einschlie\u00dflich der Ziele und Etappenziele des Vorhabens, der damit verbundenen spezifischen T\u00e4tigkeiten und der genauen Mittelzuweisung f\u00fcr diese T\u00e4tigkeiten und Ziele?<\/li>\n\n\n\n
                            2. Wie gedenkt die Kommission, w\u00e4hrend des gesamten Umsetzungsprozesses f\u00fcr Transparenz zu sorgen, und welche Mechanismen gibt es zur \u00dcberwachung und Bewertung der Fortschritte des Ausbildungsprogramms?<\/li>\n\n\n\n
                            3. Welche Schritte werden angesichts der vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Menschenrechtsbilanz der libyschen K\u00fcstenwache unternommen, um m\u00f6gliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am Ausbildungsprogramm anzugehen und zu mindern?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                              Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (25.04.2024)<\/h4>\n\n\n\n

                              Das Programm \u201eEU Training Support to Libya\u2019s Border Security and Management Institutions\u201c[1]<\/a> (Unterst\u00fctzung der Ausbildung der libyschen Grenzschutzeinrichtung durch die EU) lief im Januar 2023 an und ist f\u00fcr drei Jahre anberaumt. Mit dem Programm soll die Ausbildungsakademie f\u00fcr Grenzmanagement durch den Aufbau von Kapazit\u00e4ten, Schulungen und eine \u00dcberpr\u00fcfung von Standardarbeitsanweisungen und Lehrpl\u00e4nen \u2014 erg\u00e4nzend zu den Arbeiten im Rahmen des Programms \u201eUnterst\u00fctzung des integrierten Grenzmanagements und der Migrationssteuerung in Libyen (SIBMMIL)\u201c \u2014 unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n\n\n\n

                              Die Anfangsphase, in der eine Konfliktanalyse und Bewertungen der Menschenrechtslage sowie eine Erfassung der Interessentr\u00e4ger durchgef\u00fchrt wurden, ist noch vor Aufnahme der Progammaktivit\u00e4ten k\u00fcrzlich zu Ende gegangen. Weitere Informationen sind dem diesbez\u00fcglichen online verf\u00fcgbaren Ma\u00dfnahmendokument[<\/a>2<\/a>]<\/a> zu entnehmen.<\/p>\n\n\n\n

                              Aufgrund der Entwicklungen vor Ort ist es erforderlich, auch weiterhin mit allen relevanten libyschen Akteuren sowie mit unseren internationalen Partnern zusammenzuarbeiten. Die Kommission kontrolliert die Durchf\u00fchrung all ihrer Programme anhand von regelm\u00e4\u00dfigen Berichten ihrer Durchf\u00fchrungspartner, Kontrollbesuchen und spezifischen ergebnisorientierten \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen. Vor der Durchf\u00fchrung eines Projekts werden mittels einer Konfliktbewertung die m\u00f6glichen negativen Auswirkungen des Projekts evaluiert.<\/p>\n\n\n\n

                              Seit 2019 wird eine \u00dcberwachung durch Dritte durchgef\u00fchrt, bei der besonders auf die Einhaltung des Grundsatzes der Schadensvermeidung geachtet wird. Eine zweite Phase dieses \u00dcberwachungsprogramms wurde 2023 eingeleitet. Dar\u00fcber hinaus \u00fcberwacht die Kommission, dass auf der EU-Sanktionsliste gef\u00fchrte Personen weder direkt noch indirekt von der Unterst\u00fctzung durch die EU profitieren. Diese Standards gelten auch f\u00fcr unsere Durchf\u00fchrungspartner.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                              Anfrage vom 22.11.2023 – Abkommen zwischen Italien und Albanien \u00fcber Einrichtungen zur Aufnahme von Migranten und zur Verwaltung von Asylantr\u00e4gen in Albanien<\/summary>\n

                              <\/p>\n\n\n\n

                              Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Saskia Bricmont, Thomas Waitz, Damien Car\u00eame, Damian Boeselager)<\/h4>\n\n\n\n

                              J\u00fcngsten Berichten[1]<\/a> zufolge haben Italien und Albanien vereinbart, in Albanien Aufnahme- und Verwaltungszentren f\u00fcr Migranten zu errichten, die von italienischen Schiffen aus dem Mittelmeer gerettet werden.<\/p>\n\n\n\n

                                \n
                              1. Wie beurteilt die Kommission dieses Abkommen angesichts der Verpflichtungen Italiens im Rahmen der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union, der Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen und der Asylverfahrensrichtlinie, die f\u00fcr alle Personen gelten, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschlie\u00dflich seiner Hoheitsgew\u00e4sser internationalen Schutz beantragen, sowie angesichts des V\u00f6lkerrechts und der Rechtsprechung der Union [Siehe z. B. das Urteil des Europ\u00e4ische Gerichtshofs f\u00fcr Menschrechte in der Beschwerdesache Hirsi Jamaa u. a. gegen Italien (Beschwerde Nr. 27765\/09) vom 23. Februar 2012]<\/em> zur Ausdehnung der Hoheitsgewalt eines Staates auf Schiffe unter seiner Flagge?<\/li>\n\n\n\n
                              2. Teilt die Kommission die Auffassung, dass die Aufnahme von Migranten und die Verwaltung ihrer Asylantr\u00e4ge au\u00dferhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats gegen die genannten rechtlichen Verpflichtungen verst\u00f6\u00dft, und wenn ja, welche Konsequenzen gedenkt sie daraus f\u00fcr Italien zu ziehen?<\/li>\n\n\n\n
                              3. Wie bewertet die Kommission dieses Abkommen angesichts des Beitrittsprozesses und der Verpflichtung Albaniens, den Besitzstand der Union \u2013 insbesondere die vorstehend genannten Rechtsvorschriften \u2013 einzuhalten, und welche Konsequenzen gedenkt die Kommission daraus f\u00fcr Albanien zu ziehen, damit das Land nicht vom Besitzstand der Union abweicht?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (27.02.2024)<\/h4>\n\n\n\n

                                Wie die Kommission in ihrer Antwort auf die schriftliche parlamentarische Anfrage E-003289\/23 bereits angemerkt hat, regelt das Protokoll zwischen Italien und Albanien[1]<\/a> bestimmte Fragen der Zusammenarbeit zwischen den beiden L\u00e4ndern beim Migrationsmanagement und vor allem die Bedingungen, unter denen Italien im Falle von Asylantr\u00e4gen bestimmte Bearbeitungsschritte in ausgewiesenen Gebieten Albaniens durchf\u00fchren k\u00f6nnte. Laut Italien m\u00fcssen f\u00fcr die Einrichtung und den praktischen Betrieb des Systems noch weitere Ma\u00dfnahmen erlassen werden.<\/p>\n\n\n\n

                                Die Kommission analysiert gegenw\u00e4rtig, wie sich das Protokoll in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich auswirken k\u00f6nnte, und steht mit Blick auf die angek\u00fcndigten Ma\u00dfnahmen weiterhin mit den italienischen Beh\u00f6rden in Kontakt, um zu pr\u00fcfen, ob die Anforderungen des EU-Rechts dabei eingehalten werden.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                Anfrage vom 15.11.2023 – Verbesserte Koordinierung von Entwicklungsfinanzierung und Exportkrediten<\/summary>\n

                                <\/p>\n\n\n\n

                                My request<\/h4>\n\n\n\n

                                In mehreren EU-Initiativen wie Global Gateway, dem Industrieplan zum Gr\u00fcnen Deal oder dem Gesetz \u00fcber kritische Rohstoffe wurde k\u00fcrzlich eine verbesserte Koordinierung von Entwicklungsfinanzierung und Exportkrediten vorgeschlagen. In einer gemeinsamen Arbeitsunterlage[1]<\/a> der Kommissionsdienststellen zu diesem Thema wird als Beispiel das Projekt f\u00fcr einen Windpark in der N\u00e4he des Turkana-Sees in Kenia genannt. Dieses Projekt zeigt jedoch, dass diese Finanzierungsmodelle nicht geeignet sind, da sie zu \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Kosten f\u00fcr die Steuerzahler und zu Menschenrechtsverletzungen gef\u00fchrt haben[2]<\/a>. Ungeachtet dieser Belege wird in dem Dokument vorgeschlagen, Pilotprojekte auszuw\u00e4hlen und eine interinstitutionelle Expertengruppe f\u00fcr eine verbesserte Koordinierung einzurichten.<\/p>\n\n\n\n

                                  \n
                                1. Welche Pilotprojekte wurden f\u00fcr eine verbesserte Zusammenarbeit ausgew\u00e4hlt, wer sind die jeweiligen Projekttr\u00e4ger und welche finanziellen Beitr\u00e4ge haben sie von der EU erhalten?<\/li>\n\n\n\n
                                2. Welche Kriterien wendet die Kommission (und insbesondere ihre Generaldirektion Internationale Partnerschaften \u2013 GD INTPA) bei der Auswahl von Pilotprojekten an?<\/li>\n\n\n\n
                                3. Wie kann die Kommission sicherstellen, dass die Koordinierung und der Austausch unter Sachverst\u00e4ndigengruppen nicht zu gebundener Entwicklungshilfe f\u00fchren?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                  Antwort von Jutta Urpilainen im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (14.02.2024)<\/h4>\n\n\n\n

                                  Die Kommission arbeitet derzeit daran, die T\u00e4tigkeiten der Exportkreditagenturen (export credit agencies, ECA) und der Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen (development finance institutions, DFI) st\u00e4rker zu koordinieren, wie es in der gemeinsamen Arbeitsunterlage[1]<\/a> <\/sup>und im Rahmen der Global-Gateway-Strategie[2]<\/a> angek\u00fcndigt wurde.<\/p>\n\n\n\n

                                  Zu diesem Zweck hat die Kommission eine begrenzte Anzahl an Pilotprojekten ausgew\u00e4hlt, die sich auf einen spezifischen in einem f\u00fcr die EU-Entwicklungspolitik vorrangigen Gebiet bzw. Land festgestellten Investitionsbedarf konzentrieren, um im Einklang mit \u201eGlobal Gateway\u201c zum Erreichen der Ziele f\u00fcr nachhaltige Entwicklung beizutragen. Diese Pilotprojekte bilden den Ausgangspunkt, um mit den ECA und DFI zu er\u00f6rtern, wie ihre jeweiligen Instrumente kombiniert werden k\u00f6nnen. In dieser Phase werden keine neuen EU-Mittel verwendet.<\/p>\n\n\n\n

                                  Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden drei Pilotprojekte ermittelt. Das erste davon betrifft den Bereich der kritischen Rohstoffe, in dem mehrere spezifische Projekte, darunter ein Lithiumbergwerk in Argentinien, gepr\u00fcft werden. Gegenstand der beiden weiteren Projekte sind einerseits Elektrobusse in Costa Rica, bei denen eine Zusammenarbeit mit der Regierung dieses Landes besteht, und andererseits die Impfstoffherstellung in Ghana in Zusammenarbeit mit einem privaten ghanaischen Arzneimittelunternehmen.<\/p>\n\n\n\n

                                  Es besteht keine Absicht, im Rahmen dieser verst\u00e4rkten Koordinierung oder in ihrer Folge die Regeln und Vorschriften f\u00fcr Au\u00dfenhilfe zu \u00e4ndern oder die strengsten \u00f6kologischen, sozialen und ordnungspolitischen Standards der EU zu senken. In der gemeinsamen Arbeitsunterlage wird zudem betont, dass dieser Prozess unter uneingeschr\u00e4nkter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der EU durchgef\u00fchrt wird.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                  Anfrage vom 27.10.2023 – Offensichtliche Verst\u00f6\u00dfe gegen die Asylverfahrensrichtlinie in Griechenland<\/summary>\n

                                  <\/p>\n\n\n\n

                                  Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Damien Car\u00eame, Saskia Bricmont)<\/h4>\n\n\n\n
                                    \n
                                  1. Die Kommission und die griechischen Gerichte haben geltend gemacht[1]<\/a>, dass die Buchung eines Termins f\u00fcr die Beantragung internationalen Schutzes \u00fcber die Online-Plattform der griechischen Regierung als Asylantragstellung gilt. Gem\u00e4\u00df Artikel 6 der Asylverfahrensrichtlinie erfolgt die Registrierung sp\u00e4testens zehn Arbeitstage nach Antragstellung. Die Antragsteller m\u00fcssen jedoch Wochen oder sogar Monate auf Termine bei der Registrierungsstelle Malakasa warten. Wie gedenkt die Kommission gegen diesen Versto\u00df vorzugehen?<\/li>\n\n\n\n
                                  2. Die Kommission hat Bedenken[2]<\/a> hinsichtlich der Tatsache ge\u00e4u\u00dfert, dass die griechischen Beh\u00f6rden[3]<\/a> Asylbewerber verhaften oder festnehmen oder R\u00fcckkehrentscheidungen erlassen, selbst wenn diese die von der Online-Registrierungsplattform ausgestellte Best\u00e4tigung vorlegen. Ist die Kommission der Auffassung, dass Griechenland mit dieser Praxis seine rechtlichen Verpflichtungen gem\u00e4\u00df der Asylverfahrensrichtlinie, der Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen und der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie einh\u00e4lt, und falls nein, welche Ma\u00dfnahmen gedenkt sie zu ergreifen?<\/li>\n\n\n\n
                                  3. Es gibt nach wie vor kein Standardverfahren f\u00fcr die Ermittlung von Schwachstellen im griechischen Asylsystem[4]<\/a>. Ist die Kommission der Auffassung, dass Artikel 41 Buchstabe d des griechischen Asylkodex mit Artikel 24 der Asylverfahrensrichtlinie im Einklang steht, und falls nein, welche Ma\u00dfnahmen gedenkt sie zu ergreifen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                    Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (31.01.2024)<\/h4>\n\n\n\n

                                    1. Der Zugang zum Asylverfahren muss jederzeit gew\u00e4hrleistet sein.[1]<\/a> Nach dem j\u00fcngsten Anstieg der Zahl der in Griechenland eintreffenden Migrantinnen und Migranten ist das Land einem erh\u00f6hten Druck ausgesetzt. Die Kommission verfolgt die Lage vor Ort aufmerksam, und die Asylagentur der Europ\u00e4ischen Union unterst\u00fctzt Griechenland dabei, den Zeitraum zwischen der Bekundung des Wunsches, internationalen Schutz zu beantragen, und der Registrierung der Antr\u00e4ge zu verk\u00fcrzen.<\/p>\n\n\n\n

                                    2. Die Kommission ihren Standpunkt zum Ausdruck gebracht, dass eine Inhaftnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, oder von Drittstaatsangeh\u00f6rigen, gegen die ein R\u00fcckkehrverfahren l\u00e4uft, allein aus den in der Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen[2]<\/a> bzw. der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie[3]<\/a> genannten Gr\u00fcnden erfolgen darf, und nur dann, wenn andere, weniger einschneidende Ma\u00dfnahmen nicht ausreichen und es sich auf der Grundlage einer Einzelfallpr\u00fcfung als notwendig erweist. Die Kommission ergreift nach Pr\u00fcfung der Praktiken des Mitgliedstaats und nach eigenem Ermessen die am besten geeigneten Ma\u00dfnahmen.[4]<\/a><\/p>\n\n\n\n

                                    3. Die Kommission bewertet gegenw\u00e4rtig im Rahmen eines horizontalen Verfahrens die von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Asylverfahrensrichtlinie[5]<\/a> ergriffenen Ma\u00dfnahmen. Die Kommission gibt kontinuierlich R\u00fcckmeldungen und dr\u00e4ngt auf die uneingeschr\u00e4nkte Einhaltung des EU-Besitzstands im Asylbereich, auch in Bezug auf die einschl\u00e4gigen Bestimmungen zur Schutzbed\u00fcrftigkeitsbeurteilung. Dar\u00fcber hinaus unterst\u00fctzt die Asylagentur der Europ\u00e4ischen Union spezielle Schulungen zum Thema Schutzbed\u00fcrftigkeit und Schutzbed\u00fcrftigkeitsermittlung f\u00fcr Sachbearbeiter des griechischen Asyldienstes und der EU-Asylagentur.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                    Anfrage vom 17.10.2023 – Wo bleiben die versprochenen Tierschutzvorschriften?<\/summary>\n

                                    <\/p>\n\n\n\n

                                    Meine Anfrage (gemeinsam mit 48 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                    Im Rahmen der Strategie \u201eVom Hof auf den Tisch\u201c hat die Kommission zugesagt, die EU-Tierschutzvorschriften bis 2023 zu \u00fcberarbeiten. Au\u00dferdem versicherte sie den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, dass mit dieser \u00dcberpr\u00fcfung auch ein Vorschlag zum Verbot der unmenschlichen und unethischen Praxis der K\u00e4fighaltung in der Landwirtschaft einhergehen w\u00fcrde, womit den Forderungen der \u00fcber 1,6 Mio. B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die die Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiative \u201eEnd the Cage Age\u201c (Schluss mit der K\u00e4fighaltung) unterzeichnet haben, Rechnung getragen w\u00fcrde. Die positive Antwort der Kommission auf die Petition weckte bei den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern die Hoffnung, dass die EU ihre Anliegen wirklich ernst nehmen w\u00fcrde und dementsprechend handeln werde.<\/p>\n\n\n\n

                                    Die Financial Times berichtete jedoch, dass drei mit dem Thema vertraute EU-Beamte erkl\u00e4rt h\u00e4tten, dass die Kommission diese Vorschl\u00e4ge vollst\u00e4ndig aufgegeben habe. Diese Entwicklung ist besorgniserregend und wirft Fragen zur demokratischen Glaubw\u00fcrdigkeit der EU-Organe auf.<\/p>\n\n\n\n

                                      \n
                                    1. Gedenkt die Kommission, innerhalb der versprochenen Frist bis Ende 2023 neue Tierschutzvorschriften und einen Rahmen f\u00fcr ein nachhaltiges Lebensmittelsystem vorzulegen, und sollen diese Pl\u00e4ne wie zugesagt ein Verbot der K\u00e4fighaltung von Tieren in der Landwirtschaft umfassen?<\/li>\n\n\n\n
                                    2. Wenn nicht, macht die Kommission aufgrund des Drucks der Industrie und der bevorstehenden Wahl ihre Zusagen r\u00fcckg\u00e4ngig?<\/li>\n\n\n\n
                                    3. R\u00e4umt die Kommission ein, dass die EU durch das Aufschieben angemessener Rechtsvorschriften zum Schutz von Tieren und zur F\u00f6rderung eines nachhaltigen Lebensmittelsystems die Umweltkrise nur noch weiter versch\u00e4rft?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                      Antwort von Stella Kyriakides im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (10.01.2024)<\/h4>\n\n\n\n

                                      F\u00fcr die Kommission ist und bleibt der Tierschutz eine Priorit\u00e4t. In der Strategie \u201eVom Hof auf den Tisch\u201c[1]<\/a> wurde die \u00dcberarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften angek\u00fcndigt. In einem ersten Schritt nahm die Kommission am 7. Dezember 2023 zwei Legislativvorschl\u00e4ge[2]<\/a> an. Der eine betrifft die \u00dcberarbeitung der geltenden EU-Vorschriften \u00fcber den Schutz von Tieren beim Transport und der andere die erstmalige Einf\u00fchrung von EU-Vorschriften \u00fcber das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre R\u00fcckverfolgbarkeit.<\/p>\n\n\n\n

                                      Die vorbereitenden Arbeiten zur \u00dcberarbeitung bestehender EU-Vorschriften \u00fcber das Tierwohl im landwirtschaftlichen Betrieb und zum Zeitpunkt der Schlachtung sowie zur Einf\u00fchrung eines freiwilligen europ\u00e4ischen Tierwohlkennzeichens laufen noch. Wie die Kommission in ihrer Antwort auf die Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiative (EBI) \u201eEnd the Cage age\u201c[3]<\/a> mitgeteilt hatte, plant sie, einen Legislativvorschlag anzunehmen, mit dem die Verwendung von K\u00e4figsystemen f\u00fcr alle in der EBI genannten Tiere schrittweise eingestellt und schlie\u00dflich ganz verboten werden soll. Die vorl\u00e4ufigen Ergebnisse der laufenden Folgenabsch\u00e4tzung zeigen, dass der \u00dcbergang zu k\u00e4figfreien Systemen die Anpassung mehrerer Parameter in Bezug auf die Haltung erfordert, wie z. B. eine abwechslungsreicher gestaltete Umgebung f\u00fcr die Tiere und mehr Platz. In Bezug auf die Kosten, einen angemessenen \u00dcbergangszeitraum und einschl\u00e4gige Ma\u00dfnahmen bei der Einfuhr ist eine weiter gehende Abstimmung erforderlich. Daher werden die vorbereitenden Arbeiten fortgesetzt, auch im Rahmen des strategischen Dialogs \u00fcber die Zukunft der Landwirtschaft in der EU.<\/p>\n\n\n\n

                                      Die Nachhaltigkeit von Lebensmitteln ist f\u00fcr Gesundheit, Umwelt und Ern\u00e4hrungssicherheit von grundlegender Bedeutung. Mit Schwerpunkt auf der begleitenden Folgenabsch\u00e4tzung setzt die Kommission die vorbereitenden Arbeiten im Zusammenhang mit dem Vorschlag f\u00fcr einen Rahmen f\u00fcr nachhaltige Lebensmittelsysteme fort, der darauf abzielt, die notwendige Umstellung der Lebensmittelsysteme zu erm\u00f6glichen und zu beschleunigen. Derzeit wurde noch keine Entscheidung \u00fcber den Zeitpunkt seiner Annahme getroffen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                      Anfrage vom 11.10.2023 – Ausladung offizieller EU-Delegationen durch die tunesischen Staatsorgane und deren Konsequenzen f\u00fcr die Absichtserkl\u00e4rung zwischen der EU und Tunesien<\/summary>\n

                                      <\/p>\n\n\n\n

                                      Meine Anfrage (gemeinsam mit 34 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                      Am 22. September 2023 k\u00fcndigte die Kommission die Auszahlung von 127 Mio. EUR im Rahmen der zuvor geschlossenen Absichtserkl\u00e4rung zwischen der EU und Tunesien an. Vier Tage sp\u00e4ter, am 26. September 2023, gab das tunesische Pr\u00e4sidentenamt eine Erkl\u00e4rung[1]<\/a> ab, in der es einen Besuch der Kommission absagte, der sp\u00e4ter in dieser Woche stattfinden sollte, um die Verwendung der ausgezahlten Mittel zu er\u00f6rtern.<\/p>\n\n\n\n

                                        \n
                                      1. Dieser Ausladung der Kommissionsdelegation ging eine Weigerung am 14. September 2023 voraus, eine Delegation des Parlaments zu empfangen. Welchen Standpunkt vertritt die Kommission sowohl in Bezug auf die Ausladung der Delegation des Parlaments als auch in Bezug auf die Verschiebung des Besuchs der Vertreter der Kommission?<\/li>\n\n\n\n
                                      2. Zieht die Kommission angesichts dieser Zugangsbeschr\u00e4nkungen Konsequenzen hinsichtlich der Auszahlung von Mitteln an Tunesien in Betracht?<\/li>\n\n\n\n
                                      3. Wie wird die Kommission angesichts der zweimaligen verwehrten Einreise von offiziellen EU-Delegationen durch die tunesischen Staatsorgane sicherstellen, dass die Auszahlung der Mittel an Tunesien, insbesondere durch das Parlament, in ausreichendem Ma\u00dfe \u00fcberwacht und kontrolliert wird? Wie gedenkt die Kommission zu gew\u00e4hrleisten, dass sie ihrer in den Vertr\u00e4gen verankerten Verpflichtung nachkommt, weder unmittelbar noch mittelbar zu Menschenrechtsverletzungen beizutragen, und zwar unter Ber\u00fccksichtigung der Menschenrechtsbilanz der tunesischen staatlichen Stellen und der Misshandlung von Migranten?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                        Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (15.12.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                        Die Absichtserkl\u00e4rung EU-Tunesien \u00fcber eine strategische und globale Partnerschaft[1]<\/a> wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit den tunesischen Beh\u00f6rden umgesetzt.<\/p>\n\n\n\n

                                        Die Kommission setzt sich im Rahmen der EU-Zusammenarbeit mit verschiedenen Instrumenten und Modalit\u00e4ten weiter f\u00fcr rasche Fortschritte bei der Umsetzung der Absichtserkl\u00e4rung ein.<\/p>\n\n\n\n

                                        Die Kommission hat sich regelm\u00e4\u00dfig mit dem Europ\u00e4ischen Parlament \u00fcber den aktuellen Stand der Absichtserkl\u00e4rung ausgetauscht[2]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                        Die Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grunds\u00e4tze steht im Mittelpunkt der EU-Partnerschaften mit allen Partnerl\u00e4ndern, einschlie\u00dflich der Partnerschaft mit Tunesien. Die Kommission verfolgt gemeinsam mit dem Europ\u00e4ischen Ausw\u00e4rtigen Dienst die Menschenrechtslage aufmerksam und hat sie mit den tunesischen Beh\u00f6rden auf allen Ebenen angesprochen. Sie verfolgt auch die Migrationslage in Tunesien aufmerksam. Die Kommission \u00fcberwacht ihre Programme durch regelm\u00e4\u00dfige Berichte der Durchf\u00fchrungspartner, externe Evaluierungen, Kontrollbesuche und besondere ergebnisorientierte \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                        Anfrage vom 08.09.2023 – Festnahme und Untersuchungshaft des aserbaidschanischen Wirtschaftswissenschaftlers und Regierungskritikers Dr. Qubad \u0130bado\u011flu<\/summary>\n

                                        <\/p>\n\n\n\n

                                        Meine Anfrage (gemeinsam mit 17 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                        Am 23. Juli 2023 wurde der renommierte Wirtschaftswissenschaftler und Regierungskritiker Dr. Qubad \u0130bado\u011flu von den Staatsorganen Aserbaidschans festgenommen und befindet sich derzeit f\u00fcr vier Monate in Untersuchungshaft. Der gegen ihn erhobene Vorwurf lautet \u201eHerstellung, Erwerb oder Verkauf von Falschgeld durch eine organisierte Gruppe\u201c, und dieser Straftatbestand ist mit einem Strafma\u00df von 8 bis 12 Jahren Haft bewehrt.<\/p>\n\n\n\n

                                          \n
                                        1. Welche Schritte gedenkt die Union angesichts der Umst\u00e4nde seiner Festnahme \u2013 einschlie\u00dflich der mutma\u00dflichen \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Anwendung von Gewalt, der Verweigerung \u00e4rztlicher Behandlung und der Behinderung der anwaltlichen Vertretung[1]<\/a>, <\/sup>[2]<\/a>, <\/sup>[3]<\/a> \u2013 zu unternehmen, damit die Festnahme von Qubad \u0130bado\u011flu und seiner Ehefrau \u0130rad\u0259 Bayramova unabh\u00e4ngig und unparteiisch untersucht wird? Hat der HR\/VP Schritte unternommen, um auf die sofortige Freilassung von Qubad \u0130bado\u011flu zu dr\u00e4ngen und angesichts der genannten schwerwiegenden Umst\u00e4nde f\u00fcr seine Sicherheit und sein Wohlergehen Sorge zu tragen?<\/li>\n\n\n\n
                                        2. Wie gedenkt die Union nach Ma\u00dfgabe ihrer Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte und zur Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit und im Rahmen ihrer Beziehungen zu Aserbaidschan gegen die geschilderten Menschenrechtsverletzungen vorzugehen?<\/li>\n\n\n\n
                                        3. Wie gedenkt die Union dar\u00fcber hinaus, sich in einem gr\u00f6\u00dferen Zusammenhang mit der Verschlechterung der Lage der Menschenrechte in Aserbaidschan zu befassen, die an der wachsenden Zahl politischer Gefangener, den restriktiven Mediengesetzen und der begrenzten politischen Vielfalt deutlich wird?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                          Antwort des Hohen Vertreters\/Vizepr\u00e4sidenten Borrell i Fontelles im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (21.11.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                          1. Die EU verfolgt aufmerksam den Fall von Dr. Qubad Ibado\u011flu, der sich seit dem 23. Juli 2023 aufgrund fragw\u00fcrdiger Anschuldigungen in Untersuchungshaft befindet. Seit seiner Festnahme, die von einem Sprecher in seinem Beitrag auf X (fr\u00fcher Twitter)[1]<\/a> verurteilt wurde, hat die EU-Delegation in Baku wiederholt seine Freilassung gefordert und die aserbaidschanischen Beh\u00f6rden aufgefordert, Besuche von EU-Diplomaten und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) zu erm\u00f6glichen. Im Anschluss an die Aussprache im Europ\u00e4ischen Parlament vom 14. September 2023 und die darauffolgende Annahme einer Entschlie\u00dfung zu diesem Fall[2]<\/a> brachte der EU-Sonderbeauftragte f\u00fcr Menschenrechte die Besorgnis der EU \u00fcber die Gesundheit von Dr. Qubad Ibado\u011flu zum Ausdruck und forderte in einem Telefonat mit der aserbaidschanischen B\u00fcrgerbeauftragten dessen Freilassung sowie den Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung. Die EU-Delegation wird diesen Fall weiterhin genau beobachten und die Freilassung von Dr. Qubad Ibado\u011flu fordern.<\/p>\n\n\n\n

                                          2. Die Menschenrechte und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit bilden nach wie vor den zentralen Bestandteil der Beziehungen der EU zu Aserbaidschan, was auch in den gemeinsam vereinbarten Partnerschaftspriorit\u00e4ten EU-Aserbaidschan[3]<\/a> zum Ausdruck kommt. Die Menschenrechte sind ein wichtiger Aspekt des neuen umfassenden Abkommens \u00fcber eine verst\u00e4rkte Partnerschaft zwischen der EU und Aserbaidschan, \u00fcber das derzeit verhandelt wird.<\/p>\n\n\n\n

                                          3. Die EU nimmt die Berichte \u00fcber eine zunehmende Einschr\u00e4nkung des Handlungsspielraums f\u00fcr Aktivisten und die Zivilgesellschaft in Aserbaidschan sehr ernst. Sie fordert die aserbaidschanischen Beh\u00f6rden auf, ihren Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen und ihre eigenen Zusagen einzuhalten. Die EU wird dies in ihrem j\u00e4hrlichen Menschenrechtsdialog und in all ihren Kontakten mit Aserbaidschan weiter zur Sprache bringen. Die von der EU j\u00e4hrlich bereitgestellten Finanzmittel f\u00fcr die Zivilgesellschaft werden weiterhin eine Priorit\u00e4t der bilateralen Unterst\u00fctzung darstellen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                          Anfrage vom 04.09.2023 – Die systematische Internierung von Migranten und die Bedingungen in Hafteinrichtungen in Griechenland<\/summary>\n

                                          <\/p>\n\n\n\n

                                          Meine Anfrage (gemeinsam mit 14 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n
                                            \n
                                          1. Im Januar 2023 hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren (INFR(2022)2156) gegen Griechenland wegen nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Umsetzung der Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen[1]<\/a> eingeleitet. Welche genauen Praktiken bzw. welche genauen Bestimmungen dieser Richtlinie bilden die Grundlage f\u00fcr dieses Vertragsverletzungsverfahren, und ist die Kommission der Auffassung, dass die derzeitige Praxis, wonach Personen, die internationalen Schutz beantragen, bei ihrer Ankunft in Griechenland de facto in geschlossenen kontrollierten Aufnahmeeinrichtungen generell in Gewahrsam genommen wird, mit dieser Richtlinie im Einklang steht?<\/li>\n\n\n\n
                                          2. Ist die Kommission der Auffassung, dass Artikel 30 des griechischen Gesetzes 3907\/2011 \u00fcber die Einrichtung eines Asyldienstes und eines Erstaufnahmedienstes in der durch das Gesetz 4686\/2020 ge\u00e4nderten Fassung[2]<\/a> mit Artikel 15 der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie[3]<\/a> der EU im Einklang steht, und wenn nicht, welche Schritte wird sie ergreifen?<\/li>\n\n\n\n
                                          3. Im Mai 2021 f\u00fchrte ein Expertenteam eine Schengen-Bewertung f\u00fcr Griechenland im Bereich der R\u00fcckf\u00fchrung durch, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Hafteinrichtungen gelegt wurde. Die Kommission steht seither mit den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden in Kontakt, damit im Hinblick auf eine Reihe von Abhilfema\u00dfnahmen Einigung erzielt werden kann. Kann die Kommission Angaben dar\u00fcber machen, welche konkreten Abhilfema\u00dfnahmen mit welchen Fristen vereinbart wurden und welche nachweisbaren Fortschritte bei der Umsetzung dieser Abhilfema\u00dfnahmen erzielt wurden?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                            Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (18.12.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                            Die im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens vorgebrachten Beanstandungen sind vertraulich, um ein Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat aufrechtzuerhalten.[1]<\/a> Die Kommission ver\u00f6ffentlicht Informationen \u00fcber Vertragsverletzungen in einem Verzeichnis[2]<\/a> und ergreift nach Pr\u00fcfung der Antwort des Mitgliedstaats und nach eigenem Ermessen die geeignetsten Schritte.[3]<\/a><\/p>\n\n\n\n

                                            Im Hinblick auf die Inhaftnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, oder von Drittstaatsangeh\u00f6rigen, gegen die ein R\u00fcckkehrverfahren l\u00e4uft, hat die Kommission ihren Standpunkt zum Ausdruck gebracht, dass eine Inhaftnahme nur aus den in der Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen[4]<\/a> bzw. der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie[5]<\/a> genannten Gr\u00fcnden erfolgen darf, falls andere, weniger einschneidende Ma\u00dfnahmen nicht ausreichen und wenn es sich auf der Grundlage einer Einzelfallpr\u00fcfung als notwendig erweist.<\/p>\n\n\n\n

                                            Infolge einer Schengen-Evaluierung im Bereich der R\u00fcckkehr\/R\u00fcckf\u00fchrung hat der Rat einen Durchf\u00fchrungsbeschluss mit einer Empfehlung an Griechenland[6]<\/a>, wie die festgestellten M\u00e4ngel behoben werden k\u00f6nnen, verabschiedet. Darin wurde gefordert, dass im Einklang mit der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie Ma\u00dfnahmen zur Gew\u00e4hrleistung wirksamer Verfahrensgarantien und angemessener Haftbedingungen f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige, gegen die ein R\u00fcckkehrverfahren l\u00e4uft, vorrangig umgesetzt werden. Die griechischen Beh\u00f6rden haben der Kommission und dem Rat einen Aktionsplan vorgelegt, in dem dargelegt wird, welche Ma\u00dfnahmen Griechenland ergriffen hat oder ergreifen wird, um die M\u00e4ngel zu beheben[7]<\/a>. Seitdem hat Griechenland zwei Folgeberichte vorgelegt und \u00fcber die ergriffenen Ma\u00dfnahmen informiert, die darauf abzielen, die Nutzung von Polizeistationen einzuschr\u00e4nken und nur in Ausnahmef\u00e4llen auf diese nicht spezialisierten Gewahrsamseinrichtungen auszuweichen. Im Einklang mit der Verordnung \u00fcber den Schengen-Evaluierungs- und -\u00dcberwachungsmechanismus[8]<\/a> wird die Kommission im Dezember 2023 einen erneuten Besuch organisieren, um die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                            Anfrage vom 29.06.2023 – Belgiens Versagen bei der Aufnahme von Asylsuchenden und Nichtbefolgung von Gerichtsentscheidungen<\/summary>\n

                                            <\/p>\n\n\n\n

                                            Meine Anfrage (gemeinsam mit 18 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                            Aus zahlreichen Berichten[1]<\/a> geht hervor, dass Belgien seit Oktober 2021 gegen die Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen (Richtlinie 2013\/33\/EU) verst\u00f6\u00dft, in der festgelegt ist, dass Asylbewerber das Recht auf Wohnraum haben. So hatten 2 100 Asylbewerber im Juni 2023 keine Unterkunft[2]<\/a>, wodurch ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden ernsthaft beeintr\u00e4chtigt werden. Prognosen deuten darauf hin, dass diese Zahl steigen k\u00f6nnte und bald auch Minderj\u00e4hrige und schutzbed\u00fcrftige Erwachsene umfassen wird. Im Januar 2023 leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien ein, weil das Land die Richtlinie \u00fcber die Aufnahmebedingungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df in nationales Recht umgesetzt hat. Im Februar 2023 setzte ein niederl\u00e4ndisches Gericht eine \u00dcberstellung auf der Grundlage der Dublin-Verordnung nach Belgien wegen der dortigen Zust\u00e4nde aus. Im M\u00e4rz 2023 wandten sich vier Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen in einem Schreiben wegen der Lage an die belgische Regierung. Bis Mai 2023 hatten die belgischen Gerichte 6 761 Entscheidungen gef\u00e4llt, in denen Belgiens Versagen angeprangert wird, Asylbewerbern Schutz zu gew\u00e4hren, und der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte hat gleichzeitig 1 656 einstweilige Ma\u00dfnahmen diesbez\u00fcglich angeordnet.<\/p>\n\n\n\n

                                              \n
                                            1. Welche formellen Ma\u00dfnahmen gedenkt die Kommission vor diesem Hintergrund zu ergreifen, um daf\u00fcr zu sorgen, dass Belgien seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen nachkommt? Wird ein Vertragsverletzungsverfahren hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie durch Belgien eingeleitet?<\/li>\n\n\n\n
                                            2. Ist die Kommission der Auffassung, dass die Nichteinhaltung von Gerichtsentscheidungen mit den Verpflichtungen Belgiens im Bereich der Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist, und beabsichtigt sie, in ihrem j\u00e4hrlichen Bericht \u00fcber die Rechtsstaatlichkeit darauf einzugehen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                              Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (15.09.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                              Die Umsetzung des Asyl-Besitzstands, einschlie\u00dflich der Richtlinie 2013\/33\/EU \u00fcber Aufnahmebedingungen[1]<\/a>, wird in allen Mitgliedstaaten aufmerksam von der Kommission beobachtet.<\/p>\n\n\n\n

                                              Als H\u00fcterin der Vertr\u00e4ge kann die Kommission gegebenenfalls und im Rahmen ihres Ermessens[2]<\/a> beschlie\u00dfen, in Anbetracht der Entwicklung der Umsetzung Vertragsverletzungsverfahren gem\u00e4\u00df Artikel 258 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union[3]<\/a> einzuleiten.<\/p>\n\n\n\n

                                              Die Kommission beobachtet die Aufnahmesituation in Belgien weiter, sie wird \u00fcber den Stand bei der Schaffung neuer Aufnahmepl\u00e4tze informiert und verfolgt die Annahme von Vorschl\u00e4gen durch die belgische Regierung, die auf eine Verbesserung der Aufnahmesituation abzielen (insbesondere durch eine Entlastung des Aufnahmesystems). Dar\u00fcber hinaus verfolgt die Kommission aufmerksam die Umsetzung des zwischen Belgien und der Asylagentur der Europ\u00e4ischen Union geschlossenen Einsatzplans[4]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                              Am 5. Juli 2023 ver\u00f6ffentlichte die Kommission den Bericht \u00fcber die Rechtsstaatlichkeit 2023.[5]<\/a> Im L\u00e4nderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Belgien wird darauf verwiesen, dass die Nichteinhaltung von Gerichtsentscheidungen durch die belgische Regierung, auch in Aufnahmef\u00e4llen, Anlass zu Bedenken gibt. Die Kommission wird die Lage im Rahmen ihres j\u00e4hrlichen Zyklus zur Rechtsstaatlichkeit weiter verfolgen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                              Anfrage vom 20.06.2023 – Vorgehen der griechischen K\u00fcstenwache im Zusammenhang mit dem Schiffbruch vor der griechischen K\u00fcste am 14. Juni 2023<\/summary>\n

                                              <\/p>\n\n\n\n

                                              Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Damien Car\u00eame, Saskia Bricmont, Diana Riba i Giner, Sylwia Spurek, Gwendoline Delbos-Corfield, Alice Kuhnke, Damian Boeselager)<\/h4>\n\n\n\n

                                              Am 14. Juni 2023 ertranken mindestens 79 Menschen vor der griechischen K\u00fcste, als ein \u00fcberf\u00fclltes Fischerboot mit 500 bis 700 Migranten an Bord kenterte und sank. Laut offizieller Erkl\u00e4rung der griechischen K\u00fcstenwache[1]<\/a> ist das Schiff vor seinem Untergang \u00fcber viele Stunden hinweg sowohl per Hubschrauber als auch per Boot \u00fcberwacht worden.<\/p>\n\n\n\n

                                                \n
                                              1. Hatte Frontex \u2013 durch die M\u00f6glichkeiten zur Luft\u00fcberwachung oder auf anderem Wege \u2013 zu irgendeinem Zeitpunkt w\u00e4hrend der Fahrt dieses Schiffes Informationen zu diesem Schiff und wenn ja, welche Ma\u00dfnahmen hat Frontex ergriffen?<\/li>\n\n\n\n
                                              2. Welche Informationen liegen der Kommission zu diesem Vorfall vor, und welche Ma\u00dfnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um zu beurteilen, ob die griechischen Beh\u00f6rden im Einklang mit ihren Verpflichtungen aus dem Internationalen \u00dcbereinkommen \u00fcber den Such- und Rettungsdienst auf See zur Rettung von Menschen in Seenot gehandelt haben?<\/li>\n\n\n\n
                                              3. Teilt die Kommission die Auffassung, dass ein stark \u00fcberf\u00fclltes Schiff, f\u00fcr das Notrufe abgesetzt wurden, als Notfall anzusehen ist, unabh\u00e4ngig davon, ob die an Bord befindlichen Personen den Wunsch ge\u00e4u\u00dfert haben, gerettet zu werden, und wenn ja, welche Ma\u00dfnahmen gedenkt sie als Reaktion auf die ungeb\u00fchrliche Verz\u00f6gerung einer Such- und Rettungsaktion durch die griechischen Beh\u00f6rden zu ergreifen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (29.09.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                1. Da die Frage in die Zust\u00e4ndigkeit der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Grenz- und K\u00fcstenwache (Frontex) f\u00e4llt, hat die Kommission die Agentur gebeten, ihr die von den Damen und Herren Abgeordneten angeforderten Informationen zu \u00fcbermitteln. Die Kommission wird den Damen und Herren Abgeordneten die Antwort so rasch wie m\u00f6glich zukommen lassen.<\/p>\n\n\n\n

                                                2. Nach dem tragischen Zwischenfall wurde die Kommission davon in Kenntnis gesetzt, dass der griechische Staatsanwalt des Obersten Gerichtshofs in Zusammenarbeit mit dem Marinegericht eine f\u00f6rmliche Untersuchung des Vorfalls eingeleitet hat. Die Kommission hat betont, dass die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden die Ermittlungen rasch und unabh\u00e4ngig durchf\u00fchren sollten und etwaiges Fehlverhalten strafrechtlich verfolgt werden sollte. Die Kommission ist nicht befugt zu beurteilen, inwieweit die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus internationalen \u00dcbereinkommen, die nicht Teil des EU-Rechts sind, nachkommen.<\/p>\n\n\n\n

                                                3. Die Kommission geht davon aus, dass der Sachverhalt im Rahmen der laufenden Untersuchung rasch und gr\u00fcndlich gekl\u00e4rt wird. Die Kommission h\u00e4lt an der \u00dcberzeugung fest, dass die Rettung von Menschenleben auf See eine moralische Pflicht sowie eine v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten ist, unabh\u00e4ngig von den Umst\u00e4nden, aufgrund derer Menschen in Seenot geraten sind. Die Kommission fordert alle an Such- und Rettungseins\u00e4tzen beteiligten Akteure wiederholt auf, die einschl\u00e4gigen Rechtsvorschriften einzuhalten und rechtm\u00e4\u00dfig, rasch und koordiniert zu handeln, um Menschen in Seenot so schnell wie m\u00f6glich in Sicherheit zu bringen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                Anfrage vom 14.06.2023 – Ist die Kommission bereit, nach der Vertuschung des Ungl\u00fccks von Crotone t\u00e4tig zu werden?<\/summary>\n

                                                <\/p>\n\n\n\n

                                                Meine Anfrage (gemeinsam mit 25 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                Aus gemeinsamen Recherchen von Lighthouse Reports, El Pa\u00eds, Sky News, Le Monde, S\u00fcddeutsche Zeitung und Domani[1]<\/a> geht hervor, dass die italienische Regierung gelogen hat, was ihre Rolle bei dem Bootsungl\u00fcck von Crotone betrifft, bei dem 94 Menschen, darunter 35 Kinder, ums Leben kamen, und dass Frontex geholfen hat, den Vorfall zu vertuschen. In ihrer Antwort auf unsere vorangegangene Anfrage zur schriftlichen Beantwortung erkl\u00e4rte die Kommission, dass \u201eSuch\u2010 und Rettungseins\u00e4tze […] eine v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten [sind]\u201c[2]<\/a>. Ferner wies die Kommission darauf hin, dass sie einen von der Union koordinierten Such- und Rettungsmechanismus nicht f\u00fcr erforderlich halte.<\/p>\n\n\n\n

                                                  \n
                                                1. Wie gedenkt die Kommission nach dieser Kette katastrophaler Fehler zu handeln, und mit welchen Folgen haben Italien und Frontex zu rechnen?<\/li>\n\n\n\n
                                                2. Was hat die Kommission im Verwaltungsrat von Frontex unternommen, um dieses Fehlverhalten von Frontex aufzukl\u00e4ren?<\/li>\n\n\n\n
                                                3. Wie bewertet Frontex die Enth\u00fcllungen, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass sie nicht mit den vor dem Ausschuss f\u00fcr b\u00fcrgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres abgegebenen Erkl\u00e4rungen ihres Exekutivdirektors Hans Leijtens vom 23. Mai 2023 im Einklang stehen[3]<\/a>?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                  Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (03.08.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                  1. Der Kommission ist bekannt, dass die italienischen Beh\u00f6rden eine Untersuchung eingeleitet haben, um sachdienliche Informationen \u00fcber den Schiffbruch zu erhalten. Auch wenn die Kommission weder zu einer laufenden Untersuchung Stellung nehmen noch deren Ergebnis vorwegnehmen kann, fordert sie alle an Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tzen beteiligten Akteure weiterhin auf, rechtm\u00e4\u00dfig, rasch und koordiniert zu handeln, um sicherzustellen, dass Menschen in Seenot so schnell wie m\u00f6glich in Sicherheit gebracht werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                  2. Die Kommission und die Europ\u00e4ische Agentur f\u00fcr die Grenz\u2010 und K\u00fcstenwache (Frontex) tauschen sich regelm\u00e4\u00dfig aus, auch \u00fcber die Kommissionsvertreter im Verwaltungsrat der Agentur. Die Kommission erinnert daran, dass der Exekutivdirektor von Frontex in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses f\u00fcr die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und des Ausschusses f\u00fcr b\u00fcrgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 24. Mai 2023 die Ma\u00dfnahmen von Frontex im Zusammenhang mit dem tragischen Vorfall von Crotone eingehend erl\u00e4utert hat. In dieser Sitzung hat ferner die italienische K\u00fcstenwache erkl\u00e4rt, dass die Untersuchung des Vorfalls noch nicht abgeschlossen sei. Die Kommission geht davon aus, dass die Ergebnisse der Untersuchungen dem Verwaltungsrat mitgeteilt werden, sobald sie vorliegen.<\/p>\n\n\n\n

                                                  3. Da die dritte Frage, die zur Beurteilung des Sachverhalts durch Frontex, g\u00e4nzlich in die Zust\u00e4ndigkeit der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Grenz\u2010 und K\u00fcstenwache (Frontex) f\u00e4llt, hat die Kommission die Agentur gebeten, die von den Damen und Herren Abgeordneten erbetenen Informationen zu \u00fcbermitteln. Die Kommission wird den Damen und Herrn Abgeordneten die Antwort der Agentur so rasch wie m\u00f6glich zukommen lassen.<\/p>\n\n\n\n

                                                  Siehe Anh\u00e4nge : Anlage 1<\/a>, Anlage 2<\/a><\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                  Anfrage vom 06.06.2023 – \u00dcberwachung der Umsetzung von Migrationsprojekten in Libyen durch Dritte<\/summary>\n

                                                  <\/p>\n\n\n\n

                                                  Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik)<\/h4>\n\n\n\n

                                                  Die Kommission gibt in ihrer Antwort auf die Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-001069\/2023[1]<\/a> zu Menschenrechts- und Migrationsprojekten in Libyen an, dass eine \u00dcberwachung durch Dritte dazu beitragen wird, die Umsetzung von Migrationsprojekten im Hinblick auf die Schadensvermeidung und die Einhaltung der Menschenrechte genau zu verfolgen.<\/p>\n\n\n\n

                                                    \n
                                                  1. Erfolgt die \u00dcberwachung durch Dritte f\u00fcr jedes Schiff und jede andere Ressource, die direkt oder indirekt von der EU finanziert wurde, unmittelbar? Falls nein, wie kann die Kommission sicherstellen, dass EU-Mittel nicht zu Menschenrechtsverletzungen durch die libysche K\u00fcstenwache beitragen?<\/li>\n\n\n\n
                                                  2. Wird die Kommission die Ergebnisse oder Berichte der \u00dcberwachung durch Dritte dem Europ\u00e4ischen Parlament \u2013 bei Bedarf vertraulich \u2013 zur Verf\u00fcgung stellen?<\/li>\n\n\n\n
                                                  3. Falls nein, wie gedenkt die Kommission daf\u00fcr zu sorgen, dass das Europ\u00e4ische Parlament seine Haushaltsbefugnisse in Bezug auf die finanziellen Migrationshilfen f\u00fcr Libyen gegen\u00fcber der Kommission wahrnehmen kann?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                    * Die Kommission wird nachdr\u00fccklich aufgefordert, jede nummerierte Frage einzeln zu beantworten.<\/p>\n\n\n\n

                                                    Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (01.06.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                    Die Bem\u00fchungen der Vereinten Nationen in Libyen werden von der EU uneingeschr\u00e4nkt unterst\u00fctzt. Die Arbeit der Kommission in dem Land beruht auf dem Grundsatz, dass alles getan werden muss, um mit Libyen im Dialog zu bleiben, damit ein umfassendes, rechtebasiertes System f\u00fcr das Migrationsmanagement geschaffen werden kann. In diesem Zusammenhang sind die Vereinten Nationen, insbesondere die Internationale Organisation f\u00fcr Migration (IOM) und der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (UNHCR), wichtige Partner bei der Durchf\u00fchrung der Unterst\u00fctzung. Angesichts der schwierigen Lage im Falle Libyens ist die Kommission der festen \u00dcberzeugung, dass sich die Situation vor Ort vor allem f\u00fcr die Migranten und Fl\u00fcchtlinge nur verschlechtern w\u00fcrde, wenn sie ihre Hilfe einstellen w\u00fcrde. Der Europ\u00e4ische Rat hat k\u00fcrzlich bekr\u00e4ftigt, dass er die migrationsbezogene Hilfe und das migrationsbezogene Programm in Libyen unterst\u00fctzt.[1]<\/a><\/p>\n\n\n\n

                                                    Die Ziele der Zusammenarbeit der EU mit den libyschen Beh\u00f6rden sind die Rettung von Menschenleben auf See, die Linderung des Leids von Migranten und Fl\u00fcchtlingen, die Bek\u00e4mpfung illegaler Schleusernetze, die Bereitstellung lebensrettender humanit\u00e4rer Ma\u00dfnahmen und die Herbeif\u00fchrung dauerhafter L\u00f6sungen.[2]<\/a> Die Lieferung der neuen Schiffe beruht auf der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Italien und Libyen, die Garantien f\u00fcr die Achtung der Menschenrechte und die \u00dcberwachung der Nutzung der Schiffe enth\u00e4lt. Dar\u00fcber hinaus wird eine \u00dcberwachung durch Dritte dazu beitragen, die Umsetzung von Migrationsprojekten im Hinblick auf die Schadensvermeidung und die Einhaltung der Menschenrechte genau zu verfolgen.<\/p>\n\n\n\n

                                                    Die Kommission wei\u00df von dem j\u00fcngsten tragischen Zwischenfall. EU-Mittel waren dabei nicht im Spiel.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                    Anfrage vom 05.06.2023 – Illegale Ausweisungen durch Griechenland<\/summary>\n

                                                    <\/p>\n\n\n\n

                                                    Meine Anfrage (gemeinsam mit 26 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                    Nachforschungen der New York Times haben ergeben, dass griechische staatliche Stellen am 11. April 2023 in Lesbos 12 Menschen \u2013 darunter mehrere kleine Kinder \u2013 illegal ausgewiesen haben. Die Ausweisung erfolgte teilweise mit einem Schnellboot, das gr\u00f6\u00dftenteils aus EU-Mitteln finanziert wurde. Die Asylbewerber wurden gezwungen, auf ein aufblasbares schwarzes Rettungsflo\u00df zu steigen, und auf See ausgesetzt. Nach Angaben der New York Times wurde der Einsatz dieser Fl\u00f6\u00dfe ohne Motor, die nicht seet\u00fcchtig sind und kentern k\u00f6nnen, in der Vergangenheit bereits dokumentiert, die griechischen staatlichen Stellen haben jedoch verneint, Migranten auf solchen Fl\u00f6\u00dfen ausgesetzt zu haben.<\/p>\n\n\n\n

                                                    Am 12. Mai 2023 erkl\u00e4rte der griechische Ministerpr\u00e4sident, Kyriakos Mitsotakis, dass er \u00e4u\u00dferst stolz auf die harte, aber gerechte Einwanderungspolitik seiner Regierung sei, durch die die Zahl irregul\u00e4rer Einreisen um 90 % gesenkt worden sei. Am 22. Mai 2023 twitterte Kommissionsmitglied Johansson, dass eine f\u00f6rmliche Aufforderung an die griechischen staatlichen Stellen gerichtet worden sei, den Vorfall vollst\u00e4ndig und unabh\u00e4ngig zu untersuchen, einschlie\u00dflich mithilfe des neuen unabh\u00e4ngigen \u00dcberwachungsmechanismus. Die Kommission sei zudem darauf vorbereitet, f\u00f6rmliche Schritte zu unternehmen.<\/p>\n\n\n\n

                                                      \n
                                                    1. Ist die Kommission angesichts der eklatanten Missachtung der rechtlichen Verpflichtungen durch die griechischen staatlichen Stellen darauf vorbereitet, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten?<\/li>\n\n\n\n
                                                    2. Wird die Kommission angesichts der Tatsache, dass mit EU-Mitteln finanzierte Ausstattung genutzt wurde, um illegale Ausweisungen vorzunehmen, den an die Rechtsstaatlichkeit gekn\u00fcpften Konditionalit\u00e4tsmechanismus ausl\u00f6sen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                      Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (27.09.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                      1. Die Kommission hat die griechischen Beh\u00f6rden unverz\u00fcglich aufgefordert, eine f\u00f6rmliche Untersuchung des Vorfalls einzuleiten, \u00fcber den in dem genannten Artikel berichtet wird. Sie begr\u00fc\u00dfte die Zusage des griechischen Ministerpr\u00e4sidenten, eine umfassende und unabh\u00e4ngige Untersuchung in dieser Angelegenheit durchzuf\u00fchren. Die Kommission hat betont, dass die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden diese Untersuchung rasch, transparent und unabh\u00e4ngig durchf\u00fchren sollten und dass etwaige festgestellte Verst\u00f6\u00dfe entsprechend gerichtlich verfolgt werden sollten. Die Kommission wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam beobachten und ist bereit, im Einklang mit den Vertr\u00e4gen weitere Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, falls dies erforderlich und angemessen ist.<\/p>\n\n\n\n

                                                      2. EU-Mittel m\u00fcssen gem\u00e4\u00df den geltenden EU-Vorschriften verwendet werden, die auch die Achtung der Grundrechte fordern. Liegen stichhaltige Beweise daf\u00fcr vor, dass EU-Mittel nicht gem\u00e4\u00df den geltenden Vorschriften verwendet wurden, ergreift die Kommission geeignete Ma\u00dfnahmen, die der in den geltenden Rechtsvorschriften[1]<\/a> verankerten Aufteilung der Zust\u00e4ndigkeiten zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Im Falle von Fehlern, Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten und Betrug ergreift sie die erforderlichen Ma\u00dfnahmen und leitet die Einziehung zu Unrecht gezahlter Betr\u00e4ge ein.[2]<\/a><\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                      Anfrage vom 05.06.2023 – Beteiligung der libyschen K\u00fcstenwache an Menschenhandel und Schleuserkriminalit\u00e4t<\/summary>\n

                                                      <\/p>\n\n\n\n

                                                      My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                      Aus dem j\u00fcngsten Bericht[1]<\/a> der unabh\u00e4ngigen Erkundungsmission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zu Libyen geht hervor, dass Beweise vorliegen, wonach Einheiten und Angeh\u00f6rige der sogenannten libyschen K\u00fcstenwache mit Schleusern zusammenarbeiten und selbst am Menschenhandel beteiligt sind, und zwar insbesondere in der westlichen libyschen Region Zawiya. So wurde aufgedeckt, dass die libysche K\u00fcstenwache in diesem Gebiet mit der Haftanstalt al-Nasr in Zawiya unter einer Decke steckt. Der Befehlshaber der Einheit, Abd al-Rahman al-Milad (Spitzname \u201eBija\u201c), steht seit Juni 2018 wegen Beteiligung am Menschenhandel auf der Sanktionsliste des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen[2]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                        \n
                                                      1. Wann hat die Kommission davon erfahren und welche Informationen liegen ihr \u00fcber diese geheimen Absprachen in der Region Zawiya vor?<\/li>\n\n\n\n
                                                      2. Welche Ma\u00dfnahmen wird die Kommission als Reaktion auf die zutage gef\u00f6rderten Erkenntnisse ergreifen und wird dies dazu f\u00fchren, dass die Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen K\u00fcstenwache oder die finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr diese Organisation eingestellt wird?<\/li>\n\n\n\n
                                                      3. Welche Schritte k\u00f6nnen wir von der Kommission nach der Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts in Bezug auf Italien angesichts der Zusammenarbeit des Landes mit Libyen und der sogenannten libyschen K\u00fcstenwache erwarten?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                        Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (21.08.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                        Angesichts der komplexen Lage in Libyen werden die von der EU finanzierten Programme in Libyen nach dem Grundsatz der Schadensvermeidung und mit einem konfliktsensiblen und rechtebasierten Ansatz durchgef\u00fchrt, wobei die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung der Sorgfaltspflicht wie auch der restriktiven Ma\u00dfnahmen gew\u00e4hrleistet wird. Die Kommission achtet sehr genau darauf, dass Personen, die auf der Sanktionsliste des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN)[1]<\/a> will not benefit from EU funds. EU and Italian support for the Libyan coast guard plays a crucial role in saving lives at sea. The human rights violations in Libya and the conditions in the detention centers are unacceptable.<\/p>\n\n\n\n

                                                        Entsprechend den strategischen Leitlinien des Europ\u00e4ischen Rates arbeitet die Kommission weiterhin mit den libyschen Beh\u00f6rden zusammen, um Kapazit\u00e4ten f\u00fcr ein wirksames Grenzmanagement aufzubauen, das im Einklang mit internationalen Standards und der Achtung der Menschenrechte steht, um Menschenleben auf See zu retten und Schleuser\u2010 und Menschenh\u00e4ndlernetze zu bek\u00e4mpfen. Trotz der schwierigen Lage in Libyen w\u00fcrde sich die Situation der Bed\u00fcrftigsten nicht verbessern, wenn die EU-Hilfe in dem Land vor\u00fcbergehend eingestellt oder die EU sich dort ganz zur\u00fcckziehen w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n

                                                        Die EU verf\u00fcgt zusammen mit ihren Durchf\u00fchrungspartnern \u00fcber einen soliden \u00dcberwachungsmechanismus f\u00fcr die Hilfe, die f\u00fcr Libyen bereitgestellt wird. Ferner wird eine \u00dcberwachung durch Dritte durchgef\u00fchrt, die sich insbesondere auf die Einhaltung des Grundsatzes der Schadensvermeidung konzentriert. Des Weiteren f\u00fchrt die Kommission Ad-hoc-Evaluierungs\u2010 und Monitoringmissionen durch. Was die Bereitstellung von Such\u2010 und Rettungsschiffen f\u00fcr die libysche K\u00fcstenwache betrifft, so erfolgte die Lieferung im Anschluss an die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Italien und Libyen, die Garantien f\u00fcr die Achtung der Menschenrechte und die \u00dcberwachung der Nutzung der Schiffe beinhaltet.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                        Anfrage vom 05.06.2023 – Rechtswidrige Pushbacks in Griechenland<\/summary>\n

                                                        <\/p>\n\n\n\n

                                                        Meine Anfrage (gemeinsam mit 13 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                        Ein von der New York Times[1]<\/a> im Mai 2023 ver\u00f6ffentlichtes Video enth\u00e4lt schockierende Beweise f\u00fcr einen rechtswidrigen Pushback am 11. April 2023 in Griechenland. Auf der Insel Lesbos wurden 12 Migranten \u2013 M\u00e4nner, Frauen, Kinder und ein S\u00e4ugling \u2013 in einen Lieferwagen ohne Aufschrift gesperrt. Dann wurden sie gezwungen, in ein Schnellboot zu steigen, mussten auf ein Schiff der griechischen K\u00fcstenwache umsteigen und wurden mitten in der \u00c4g\u00e4is auf einem aufblasbaren Rettungsflo\u00df zur\u00fcckgelassen. Schlie\u00dflich wurden sie von der t\u00fcrkischen K\u00fcstenwache aufgegriffen.<\/p>\n\n\n\n

                                                        Diese Vorg\u00e4nge stellen einen klaren und schwerwiegenden Versto\u00df gegen das Unionsrecht und das V\u00f6lkerrecht und insbesondere gegen das Recht, einen Asylantrag zu stellen, sowie den Grundsatz der Nichtzur\u00fcckweisung dar.<\/p>\n\n\n\n

                                                          \n
                                                        1. Welche Ma\u00dfnahmen hat die Kommission ergriffen oder gedenkt sie zu ergreifen, um in Zukunft \u00e4hnliche Verst\u00f6\u00dfe zu untersuchen und zu verhindern, damit der Schutz der Rechte von Migranten sichergestellt wird?<\/li>\n\n\n\n
                                                        2. Wie gedenkt die Kommission sicherzustellen, dass Griechenland seinen Verpflichtungen gem\u00e4\u00df den EU-Asylvorschriften und dem V\u00f6lkerrecht vollst\u00e4ndig nachkommt, einschlie\u00dflich der Verpflichtung, allen Personen, die internationalen Schutz suchen, Zugang zu einem fairen und effizienten Asylverfahren zu gew\u00e4hren?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                          Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (02.02.2024)<\/h4>\n\n\n\n

                                                          1. Die Kommission hat wiederholt ihre Besorgnis \u00fcber Berichte und Vorw\u00fcrfe, Migranten w\u00fcrden an den EU-Au\u00dfengrenzen zur\u00fcckgewiesen (\u201ePushbacks\u201c) und misshandelt, zum Ausdruck gebracht. Gem\u00e4\u00df der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention, den EU-Asylvorschriften und der Charta[1]<\/a> sollten Menschen, die internationalen Schutz in der EU suchen, die M\u00f6glichkeit haben, solchen Schutz zu beantragen. Die Mitgliedstaaten m\u00fcssen diese Verpflichtungen in vollem Umfang einhalten und alle Vorw\u00fcrfe von Fehlverhalten in diesem Zusammenhang untersuchen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, in den Mitgliedstaaten die notwendigen institutionellen Strukturen zu schaffen, um mutma\u00dfliche Grundrechtsverletzungen zu \u00fcberwachen und zu untersuchen und, falls ein Fehlverhalten festgestellt wird, die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. Parallel dazu unterst\u00fctzt die Kommission die Schaffung unabh\u00e4ngiger und effizienter \u00dcberwachungsmechanismen, wie sie in einigen Mitgliedstaaten bereits eingerichtet wurden. Im Migrations- und Asylpaket wird (im Rahmen des Vorschlags f\u00fcr eine Screening-Verordnung[2]<\/a>) die Einrichtung unabh\u00e4ngiger \u00dcberwachungsmechanismen f\u00fcr alle Mitgliedstaaten an allen Au\u00dfengrenzen vorgeschlagen.<\/p>\n\n\n\n

                                                          2. Die Kommission hat die griechischen Beh\u00f6rden aufgefordert, eine f\u00f6rmliche Untersuchung der gemeldeten Vorf\u00e4lle einzuleiten, und die Zusage des griechischen Ministerpr\u00e4sidenten, dass in dieser Angelegenheit eine unabh\u00e4ngige Untersuchung durchgef\u00fchrt wird, begr\u00fc\u00dft. Die Kommission wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen, um zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die griechischen Beh\u00f6rden tats\u00e4chlich t\u00e4tig werden. Die Kommission arbeitet mit den zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden in Griechenland zusammen, um die institutionellen Strukturen f\u00fcr die \u00dcberwachung und Untersuchung von Vorw\u00fcrfen zu schaffen und zu st\u00e4rken, insbesondere durch die Einrichtung eines stabilen Systems, das die Untersuchung von Vorw\u00fcrfen sowie die notwendigen Folgema\u00dfnahmen durch die Einbeziehung nationaler Disziplinarorgane, unabh\u00e4ngiger Beh\u00f6rden und der Justiz erm\u00f6glicht.[3]<\/a><\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                          Anfrage vom 11.05.2023 – \u00c4nderungen der litauischen Rechtsvorschriften zum Grenzschutz<\/summary>\n

                                                          <\/p>\n\n\n\n

                                                          Meine Anfrage (gemeinsam mit 14 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                          Am 25. April verabschiedete das litauische Parlament ein Gesetz zur Legalisierung von Pushbacks, einer Praxis, die bereits seit mindestens einem Jahr angewandt wird. Personen, die die Grenze illegal \u00fcberschreiten, k\u00f6nnen nun sowohl an der Grenze als auch bis zu f\u00fcnf Kilometer im Landesinneren inhaftiert und abgeschoben werden, wobei sie kein Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs haben. Das Gesetz sieht einen Schutzmechanismus f\u00fcr Personen vor, die nachweislich vor einem bewaffneten Konflikt oder vor Verfolgung fliehen. In der Praxis ist es jedoch unm\u00f6glich, in Haft diesen Nachweis zu erbringen.<\/p>\n\n\n\n

                                                          Die \u00c4nderungen wurden von Vertretern internationaler Organisationen wie der Menschenrechtskommissarin des Europarats[1]<\/a> und dem Direktor f\u00fcr Europa von Amnesty International[2]<\/a> kritisiert.<\/p>\n\n\n\n

                                                          Sowohl der Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EuGH) als auch die Kommission haben bereits best\u00e4tigt, dass Pushbacks rechtswidrig sind und dass Menschen das Recht haben, Asyl zu beantragen.<\/p>\n\n\n\n

                                                            \n
                                                          1. Ist die Kommission der Auffassung, dass dieses Gesetz, mit dem Pushbacks legalisiert werden, gegen Unionsrecht und internationale Rechtsvorschriften verst\u00f6\u00dft?<\/li>\n\n\n\n
                                                          2. Erachtet die Kommission die gesetzlichen Schutzmechanismen f\u00fcr ausreichend, um die Grundrechte von Fl\u00fcchtlingen zu sch\u00fctzen?<\/li>\n\n\n\n
                                                          3. Unternimmt die Kommission Schritte, um rechtswidrige Pushbacks an Litauens Au\u00dfengrenze der Union zu verhindern?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                            Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (26.07.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                            Die Kommission steht derzeit im Austausch mit den litauischen Beh\u00f6rden, um die Bestimmungen der k\u00fcrzlich angenommenen \u00c4nderungen besser zu verstehen und ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu bewerten.<\/p>\n\n\n\n

                                                            Die Kommission kann erforderlichenfalls geeignete Ma\u00dfnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das EU-Recht in den Mitgliedstaaten ordnungsgem\u00e4\u00df umgesetzt wird. Zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt ist die Kommission nicht in der Lage, sich zu Ma\u00dfnahmen zu \u00e4u\u00dfern, die in dieser Angelegenheit gegen\u00fcber Litauen m\u00f6glicherweise ergriffen werden.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                            Anfrage vom 19.04.2023 – Behandlung von Asylsuchenden im Lager Lipa in Bosnien und Herzegowina<\/summary>\n

                                                            <\/p>\n\n\n\n

                                                            My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                            Im November 2022 besuchte Kommissar Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi Bosnien und Herzegowina und verk\u00fcndete, dass zus\u00e4tzliche 500 000 EUR f\u00fcr das Lager Lipa und die dortige Haftanstalt verwenden werden, damit \u201efake asylum seekers\u201c inhaftiert werden k\u00f6nnen[1]<\/a>, bis sie in ihre Herkunftsl\u00e4nder zur\u00fcckgef\u00fchrt werden. Der Sonderbeauftragte der EU in Bosnien und Herzegowina, Johann Sattler, sagte hingegen vergangene Woche[2]<\/a>that people may be detained there for a maximum of 72 hours. The EU funds for Lipa come from the Instrument for Pre-Accession Assistance (IPA).<\/p>\n\n\n\n

                                                            The cantonal authorities in Bosnia and Herzegovina state that the construction permit for the detention center in Lipa camp was never issued. The Prime Minister of Una-Sana Canton publicly expresses his concern about the lack of information about the object. Please answer the following questions individually.<\/p>\n\n\n\n

                                                              \n
                                                            1. Was soll mit dem Begriff \u201efake asylum seekers\u201c (dt. falsche Asylantragsteller) aus Sicht der Kommission zum Ausdruck gebracht werden, und wie unterscheiden sich diese von \u201erichtigen\u201c Asylantragstellern?<\/li>\n\n\n\n
                                                            2. Wie viele Personen k\u00f6nnen im Lager Lipa zu welchem Zweck inhaftiert werden, und wie wird sichergestellt, dass das Geld nicht f\u00fcr die Inhaftierung von zuvor illegal durch kroatische Beh\u00f6rden aus der EU verschleppten Personen genutzt wird?<\/li>\n\n\n\n
                                                            3. Ist die Behandlung von Personen im Lager Lipa aus Sicht der Kommission im Einklang mit EU-Recht und internationalem Recht?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                              Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (02.08.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                              Es z\u00e4hlt zu den Priorit\u00e4ten der EU, im Einklang mit dem V\u00f6lkerrecht, den Prinzipien und Werten der EU sowie dem Schutz der Grundrechte entsprechend den Ausf\u00fchrungen in den Schreiben der Kommissionspr\u00e4sidentin an den Rat, den j\u00fcngsten Schlussfolgerungen des Europ\u00e4ischen Rates und dem EU-Aktionsplan f\u00fcr den Westbalkan[1]<\/a> Improve border management, ensure faster asylum procedures, combat migrant smuggling, and promote cooperation on readmission and return in order to counter irregular migration via the Western Balkan route.<\/p>\n\n\n\n

                                                              Das multifunktionale Aufnahme\u2010 und Identifizierungszentrum in Lipa dient mehreren Zwecken: Die Migranten werden dort registriert, ihr Status wird bestimmt und ihre Identit\u00e4t bei der Ankunft und beim Verlassen des Zentrums gepr\u00fcft. Durch das Zentrum konnten die Bedingungen f\u00fcr Migranten wesentlich verbessert und eine erneute humanit\u00e4re Krise, wie jene im Winter 2020\u20102021, abgewendet werden. Damals sa\u00dfen etliche Migranten ohne Obdach unter verheerenden Bedingungen fest. Das Zentrum untersteht der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde des Sicherheitsministeriums von Bosnien und Herzegowina (BiH) und kann bis zu 1500 Personen aufnehmen.<\/p>\n\n\n\n

                                                              The new detention facility in Lipa will be a separate and fully self-contained facility that can accommodate up to twelve persons. In certain cases, in line with international standards and the EU acquis, temporary restrictions on freedom of movement and detention measures can be introduced here before the persons concerned are transferred to the immigration center in Lukavica (East Sarajevo). The Law on Foreigners (\u00e2Zakon o strancima\u00e2) of BiH defines the circumstances under which the restriction of free movement can be approved. As immigration centers must comply with BiH legislation and international humanitarian standards, the EU regularly seeks information from authorities and partners on the management of the centers and frequently conducts on-site visits.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                              Anfrage vom 29.03.2023 – Unterst\u00fctzung der libyschen K\u00fcstenwache durch die EU angesichts der Schlussfolgerungen der Vereinten Nationen und der j\u00fcngste Vorf\u00e4lle<\/summary>\n

                                                              <\/p>\n\n\n\n

                                                              Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik)<\/h4>\n\n\n\n

                                                              Im letzten Bericht[1]<\/a> der Erkundungsmission der Vereinten Nationen zu Libyen werden die internationale Gemeinschaft und alle Staaten aufgefordert, den v\u00f6lkergewohnheitsrechtlichen Grundsatz der Nichtzur\u00fcckweisung einzuhalten und s\u00e4mtliche direkte oder indirekte Unterst\u00fctzung von libyschen Beh\u00f6rden einzustellen, die \u2013 wie die Direktion zur Bek\u00e4mpfung illegaler Migration, die Beh\u00f6rde zur F\u00f6rderung der Stabilit\u00e4t des Landes und die libysche K\u00fcstenwache \u2013 an Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schweren Menschenrechtsverletzungen bei Migranten beteiligt sind. Dennoch hat Kommissionsmitglied V\u00e1rhelyi am 7. Februar 2023 angek\u00fcndigt[2]<\/a>, dass die EU die libysche K\u00fcstenwache st\u00e4rker unterst\u00fctzen wird, insbesondere indem Schiffe geliefert werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                \n
                                                              1. Gedenkt die Kommission der Empfehlung der Vereinten Nationen nachzukommen und sofort jegliche Unterst\u00fctzung f\u00fcr die libysche K\u00fcstenwache einzustellen?<\/li>\n\n\n\n
                                                              2. Falls nein, was ist der Grund f\u00fcr die weitere Unterst\u00fctzung, und wie gedenkt die Kommission sicherzustellen, dass jedwede weitere Form der Zusammenarbeit mit Libyen weder direkt noch indirekt weitere Menschenrechtsverletzungen erm\u00f6glicht oder zu weiteren Menschenrechtsverletzungen beitr\u00e4gt?<\/li>\n\n\n\n
                                                              3. Ist der Kommission der j\u00fcngste Vorfall bekannt[3]<\/a>, bei dem die libyschen Beh\u00f6rden ein Boot mit Migranten direkt beschossen haben, und kann sie ausschlie\u00dfen, dass das Schiff der Beh\u00f6rden, seine Wartung, die Ausbildung seiner Besatzung und die Koordinierung von Eins\u00e4tzen auf See direkt oder indirekt durch EU-Mittel finanziert wurden?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (01.06.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                Die Bem\u00fchungen der Vereinten Nationen in Libyen werden von der EU uneingeschr\u00e4nkt unterst\u00fctzt. Die Arbeit der Kommission in dem Land beruht auf dem Grundsatz, dass alles getan werden muss, um mit Libyen im Dialog zu bleiben, damit ein umfassendes, rechtebasiertes System f\u00fcr das Migrationsmanagement geschaffen werden kann. In diesem Zusammenhang sind die Vereinten Nationen, insbesondere die Internationale Organisation f\u00fcr Migration (IOM) und der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (UNHCR), wichtige Partner bei der Durchf\u00fchrung der Unterst\u00fctzung. Angesichts der schwierigen Lage im Falle Libyens ist die Kommission der festen \u00dcberzeugung, dass sich die Situation vor Ort vor allem f\u00fcr die Migranten und Fl\u00fcchtlinge nur verschlechtern w\u00fcrde, wenn sie ihre Hilfe einstellen w\u00fcrde. Der Europ\u00e4ische Rat hat k\u00fcrzlich bekr\u00e4ftigt, dass er die migrationsbezogene Hilfe und das migrationsbezogene Programm in Libyen unterst\u00fctzt.[1]<\/a><\/p>\n\n\n\n

                                                                Die Ziele der Zusammenarbeit der EU mit den libyschen Beh\u00f6rden sind die Rettung von Menschenleben auf See, die Linderung des Leids von Migranten und Fl\u00fcchtlingen, die Bek\u00e4mpfung illegaler Schleusernetze, die Bereitstellung lebensrettender humanit\u00e4rer Ma\u00dfnahmen und die Herbeif\u00fchrung dauerhafter L\u00f6sungen.[2]<\/a> Die Lieferung der neuen Schiffe beruht auf der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Italien und Libyen, die Garantien f\u00fcr die Achtung der Menschenrechte und die \u00dcberwachung der Nutzung der Schiffe enth\u00e4lt. Dar\u00fcber hinaus wird eine \u00dcberwachung durch Dritte dazu beitragen, die Umsetzung von Migrationsprojekten im Hinblick auf die Schadensvermeidung und die Einhaltung der Menschenrechte genau zu verfolgen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                Die Kommission wei\u00df von dem j\u00fcngsten tragischen Zwischenfall. EU-Mittel waren dabei nicht im Spiel.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                Anfrage vom 23.03.2023 – Systematische Misshandlungen an der griechischen Grenze<\/summary>\n

                                                                <\/p>\n\n\n\n

                                                                Meine Anfrage (gemeinsam mit 12 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                Die Tageszeitung New York Times ver\u00f6ffentlichte am 14. Februar 2023 einen Artikel mit dem Titel \u201eGreece Border Abuses Highlight Europe\u2019s Clashing Priorities on Migration\u201c (Misshandlungen an der griechischen Grenzen unterstreichen Europas widerspr\u00fcchliche Priorit\u00e4ten bei der Migration). Die Zeitung berichtet, dass der Grundrechtsbeauftragte von Frontex im Jahr 2022 empfohlen habe, die Eins\u00e4tze in Griechenland auszusetzen, und zwar aufgrund einer Reihe von Misshandlungen durch griechische Grenzschutzbeamte, darunter gewaltsame Zur\u00fcckdr\u00e4ngungen von Asylbewerbern sowohl an den See- als auch an den Landgrenzen, wobei ihnen der Zugang zu Schutz verweigert worden sei, Kinder von ihren Eltern getrennt und Migranten auf erniedrigende Weise behandelt worden seien.<\/p>\n\n\n\n

                                                                Bislang wurde lediglich eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingesetzt. Aus den Ergebnissen der von dieser Gruppe ergriffenen Folgema\u00dfnahmen geht jedoch hervor, dass sich an den fraglichen Praktiken nichts ge\u00e4ndert hat. Der Grundrechtsbeauftragte meldete auch im Jahr 2023 zunehmend ernsthafte Bedenken an, ungeachtet einiger verfahrenstechnischer Verbesserungen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                  \n
                                                                1. Ist die Kommission bereit, wegen der langj\u00e4hrigen und systematischen Politik der Zur\u00fcckdr\u00e4ngungen und der Missachtung des Unionsrechts und des V\u00f6lkerrechts ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland einzuleiten?<\/li>\n\n\n\n
                                                                2. Wird die Kommission die Auszahlung von Mitteln aus dem Asyl- und Migrationsfonds der EU und die Unterst\u00fctzung f\u00fcr Griechenland davon abh\u00e4ngig machen, dass Griechenland die einschl\u00e4gigen Bestimmungen des V\u00f6lkerrechts und des Unionsrechts einh\u00e4lt?<\/li>\n\n\n\n
                                                                3. Hat die Kommission eine Erkl\u00e4rung daf\u00fcr, warum die Empfehlungen des Grundrechtsbeauftragten von Frontex nicht beachtet wurden?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                  Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (06.07.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                  1. Die Mitgliedstaaten m\u00fcssen sicherstellen, dass die Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts in vollem Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union (im Folgenden \u201eCharta\u201c)[1]<\/a> steht, und sie sind daf\u00fcr verantwortlich, dass m\u00f6gliche Verst\u00f6\u00dfe und Zuwiderhandlungen gegebenenfalls untersucht und geahndet werden. Griechenland hat diesbez\u00fcglich einen dreistufigen \u00dcberwachungsmechanismus eingerichtet. Die Kommission \u00fcberwacht kontinuierlich die Umsetzung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten und wird, falls erforderlich und angemessen, systemische M\u00e4ngel und rechtswidrige Praktiken mit allen ihr zur Verf\u00fcgung stehenden Instrumenten, einschlie\u00dflich Vertragsverletzungsverfahren, weiterverfolgen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                  2. Im Einklang mit der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung)[2]<\/a>, die f\u00fcr Fonds im Bereich Inneres gilt, m\u00fcssen die Mitgliedstaaten wirksame Mechanismen einrichten, um die grundlegenden Voraussetzungen f\u00fcr die wirksame Anwendung und Umsetzung der Charta zu erf\u00fcllen. Bei Nichterf\u00fcllung der Bedingungen k\u00f6nnen die Mitgliedstaaten keine Erstattungen f\u00fcr die entsprechenden Ausgaben erhalten, und im Falle eines best\u00e4tigten Versto\u00dfes gegen die Dachverordnung kann die Kommission Finanzkorrekturen f\u00fcr die von dem Versto\u00df betroffenen Ausgaben vornehmen. W\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung der Programme der Mitgliedstaaten wird die Kommission weiterhin \u00fcberwachen, ob die einschl\u00e4gigen grundlegenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n\n\n\n

                                                                  3. Nach Auffassung der Kommission sind die Empfehlungen des Grundrechtsbeauftragten der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Grenz\u2010 und K\u00fcstenwache (Frontex) in einen laufenden Prozess der Zusammenarbeit zwischen Frontex und den griechischen Beh\u00f6rden eingeflossen, mit dem ein Plan f\u00fcr einen strukturierten Dialog erstellt wurde und dessen Ziel Fortschritte bei der Einhaltung der Grundrechte sind. Die Kommission erinnert daran, dass es gem\u00e4\u00df Artikel 109 der Verordnung (EU) 2019\/1896[3]<\/a> Aufgabe von Frontex und ihres Exekutivdirektors ist, geeignete Folgema\u00dfnahmen zu den Empfehlungen des Grundrechtsbeauftragten festzulegen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                  Anfrage vom 20.03.2023 – Schiffsungl\u00fcck vor der K\u00fcste von Crotone<\/summary>\n

                                                                  <\/p>\n\n\n\n

                                                                  Meine Anfrage (gemeinsam mit 15 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                  Laut einem Artikel der BBC[1]<\/a> ist ein Boot mit \u00fcber 200 Personen an Bord am 26. Februar 2023 an einem Felsen in der N\u00e4he von Crotone zerschellt und anschlie\u00dfend gesunken. Bislang wurde der Tod von mindestens 67 Migranten, darunter zw\u00f6lf Kinder, best\u00e4tigt, und viele weitere Personen werden noch vermisst.<\/p>\n\n\n\n

                                                                  Am fr\u00fchen Morgen des 25. Februar 2023 um 5:57 Uhr MEZ \u00fcbermittelte die Seenotleitung den Schiffen in den umliegenden Gew\u00e4ssern ein allgemeines Notsignal ohne Koordinatenangaben und teilte ihnen mit, dass eine italienische Rundfunkstation den internationalen Notruf \u201eMayday\u201c von einem Boot empfangen habe, das m\u00f6glicherweise in Seenot geraten ist. Sechzehneinhalb Stunden sp\u00e4ter, um 22:30 Uhr MEZ, erblickte ein Erkundungsflugzeug von Frontex das Boot. Daraufhin wurden zwei Patrouillenboote der italienischen \u201eGuardia di Finanza\u201c (Finanzwacht) losgeschickt, um das Boot zu finden, die aber aufgrund der schwierigen Witterungsbedingungen ergebnislos umkehren mussten. Die italienische K\u00fcstenwache (Corpo delle Capitanerie di Porto \u2013 Guardia Costiera) wurde hingegen nicht eingesetzt, obwohl sie \u00fcber besser geeignete Schiffe verf\u00fcgt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                    \n
                                                                  1. Wie bewertet die Kommission das operative Missmanagement bei diesem tragischen Schiffsungl\u00fcck, insbesondere den Verzicht auf den Einsatz der italienischen K\u00fcstenwache?<\/li>\n\n\n\n
                                                                  2. Sieht die Kommission angesichts der Tatsache, dass dies nur die j\u00fcngste einer ganzen Reihe von Trag\u00f6dien auf hoher See ist, die Notwendigkeit eines EU-weit koordinierten Such- und Rettungsmechanismus ein?<\/li>\n\n\n\n
                                                                  3. Ist die Kommission der Auffassung, dass das italienische Gesetzesdekret 1\/2023, mit dem die humanit\u00e4ren Aktivit\u00e4ten nichtstaatlicher Organisationen im Mittelmeerraum eingeschr\u00e4nkt werden, der Verhinderung weiterer Trag\u00f6dien im Wege steht?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                    Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (30.05.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                    Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tze sind eine v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten und alle an Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tzen beteiligten Akteure m\u00fcssen rechtm\u00e4\u00dfig, rasch und koordiniert handeln, um sicherzustellen, dass Menschen in Seenot schnellstm\u00f6glich in Sicherheit gebracht werden. Die Kommission hat weder die Befugnis, Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tze zu koordinieren, noch das Recht, Ausschiffungsorte zu benennen. Der Kommission ist jedoch bekannt, dass die italienischen Beh\u00f6rden ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet haben, um relevante Informationen \u00fcber das Schiffsungl\u00fcck zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                    In ihrem Aktionsplan f\u00fcr das zentrale Mittelmeer[1]<\/a> bekr\u00e4ftigt die Kommission, dass der Informationsaustausch, die Koordinierung und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und allen an Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tzen beteiligten Akteuren verst\u00e4rkt werden m\u00fcssen. Im Rahmen des Aktionsplans nahm die Kontaktgruppe f\u00fcr Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tze ihre T\u00e4tigkeit am 31. Januar 2023 wieder auf. Derzeit wird an mehreren spezifischen Themen gearbeitet, insbesondere um die Lageerfassung zu verbessern, einen besseren Rahmen f\u00fcr die Zusammenarbeit zu schaffen, das Wissen \u00fcber bestehende Gesetze und Strategien in Bezug auf private Schiffe, die Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tze durchf\u00fchren, zu erweitern und die Aussichten auf eine k\u00fcnftige Zusammenarbeit im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zu pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                    Die Kommission steht in regelm\u00e4\u00dfigem Kontakt mit den italienischen Beh\u00f6rden und \u00fcberwacht die Umsetzung des Gesetzesdekrets 2023\/1, das nun in ein Gesetz umgewandelt wurde, und seine Auswirkungen auf humanit\u00e4re Rettungsma\u00dfnahmen. Die Kommission betont den Mitgliedstaaten gegen\u00fcber immer wieder, wie wichtig es ist, dass die einschl\u00e4gigen nationalen Rechtsvorschriften unter uneingeschr\u00e4nkter Einhaltung der Pflicht zur Hilfeleistung auf See, die im V\u00f6lkergewohnheits\u2010 und V\u00f6lkervertragsrecht im Bereich des Seerechts verankert ist, angewandt werden, auch wenn private Schiffe Such\u2010 und Rettungsma\u00dfnahmen durchf\u00fchren.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                    Anfrage vom 08.03.2023 – Reaktion der Europ\u00e4ischen Union auf die rassistischen \u00c4u\u00dferungen des tunesischen Pr\u00e4sidenten Ka\u00efs Saied \u00fcber Migranten aus L\u00e4ndern s\u00fcdlich der Sahara und auf die daraus resultierenden Menschenrechtsverletzungen<\/summary>\n
                                                                    <\/summary>\n

                                                                    <\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                    Meine Anfrage (gemeinsam mit 14 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                    Am 21. Februar 2023 sprach der tunesische Staatspr\u00e4sident von \u201eHorden illegaler Migranten\u201c aus L\u00e4ndern s\u00fcdlich der Sahara und beschuldigte sie, \u201einakzeptabler Gewalttaten, Verbrechen und Handlungen\u201c. Diese rassistische Rhetorik \u00e4hnelt der \u00c4u\u00dferungen von Rechtsextremen in Europa, die dort zu schweren Menschenrechtsverletzungen gef\u00fchrt haben, die von Polizisten, B\u00fcrgern und einigen Abgeordneten gef\u00fchrt hat, da sich diese dadurch best\u00e4rkt f\u00fchlten, rassistisch motivierte Handlungen wie etwa die Erstellung von T\u00e4terprofilen, Festnahmen, Hetzkampagnen in den Social Media, Einsch\u00fcchterungen und t\u00e4tliche Angriffe begehen zu d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                    Diesen brandgef\u00e4hrlichen populistischen Diskurs kann die Europ\u00e4ische Union nicht tatenlos hinnehmen. Die EU hat 5,6 Mio. EUR aus dem Nothilfe-Treuhandfonds f\u00fcr Afrika bereitgestellt, um das Asylrecht, die Rechte von Fl\u00fcchtlingen und den Schutz schutzbed\u00fcrftiger Migranten in Tunesien zu unterst\u00fctzen. Im neuen Migrations- und Asylpaket der Kommission wird betont, dass die \u201eZusammenarbeit der EU mit Partnerl\u00e4ndern im Bereich der Migrationssteuerung (…) weiterhin den Schutz der Rechte von Migranten und Fl\u00fcchtlingen gew\u00e4hrleisten, ihre Diskriminierung und die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft bek\u00e4mpfen (…)\u201c wird.<\/p>\n\n\n\n

                                                                    Der Vizepr\u00e4sident der Kommission und Hohe Vertreter der Union f\u00fcr Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik wird daher um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:<\/p>\n\n\n\n

                                                                      \n
                                                                    1. Wann und wie werden Sie klar und \u00f6ffentlich erkl\u00e4ren, dass die EU diese rassistischen \u00c4u\u00dferungen ablehnt?<\/li>\n\n\n\n
                                                                    2. Wie werden Sie daf\u00fcr sorgen, dass bei der Zusammenarbeit zwischen der EU und Tunesien im Bereich der Migrationssteuerung die Menschenrechte von Drittstaatsangeh\u00f6rigen in Tunesien gesch\u00fctzt werden?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                      Antwort des Hohen Vertreters\/Vizepr\u00e4sidenten Borrell i Fontelles im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (21.04.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                      Die EU verfolgt aufmerksam und mit Besorgnis die j\u00fcngsten Entwicklungen in Tunesien, so auch die \u00c4u\u00dferungen, die von Pr\u00e4sident Saied am 21. Februar 2023 zur Anwesenheit irregul\u00e4rer Migranten aus Subsahara-Afrika im Land get\u00e4tigt wurden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                      Nach dem V\u00f6lkerrecht sollten alle Migranten w\u00fcrdevoll und mit Respekt behandelt werden. F\u00fcr Hetze, rassistische Narrative oder Anstiftung zur Gewalt darf es keinen Platz geben. Die EU hat die Ereignisse im Anschluss an die \u00c4u\u00dferungen des Pr\u00e4sidenten beobachtet und nimmt die Ma\u00dfnahmen zur Kenntnis, die von den tunesischen Beh\u00f6rden zur F\u00f6rderung der Legalisierung irregul\u00e4rer Migranten ergriffen wurden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass von den staatlichen Stellen Botschaften ausgehen, die die Spannungen beruhigen und f\u00fcr ein gemeinsames Projekt zum Wohle des Landes werben, das mit allen relevanten Akteuren in Tunesien abgestimmt ist.<\/p>\n\n\n\n

                                                                      Im Einklang mit dem im Migrations\u2010 und Asylpaket beschriebenen Ansatz[1]<\/a>, an dem sich das umfassende Migrationskonzept der EU orientiert, unterst\u00fctzt die EU in Tunesien schutzbed\u00fcrftige Migranten und Fl\u00fcchtlinge in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation f\u00fcr Migration (IOM), dem Hohen Fl\u00fcchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) und vor Ort t\u00e4tigen Nichtregierungsorganisationen (NRO), wobei den Grundrechten von Migranten, auch im Rahmen der Zusammenarbeit der EU mit Tunesien, besondere Aufmerksamkeit gilt. F\u00fcr die auf diesem Gebiet laufenden Programme wurden insgesamt 9,8 Mio. EUR bereitgestellt.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                      Anfrage vom 27.02.2023 – Erh\u00f6hung der Mittel im Zuge des EU-Haushaltsrahmens f\u00fcr das EU-Katastrophenschutzverfahren<\/summary>\n

                                                                      <\/p>\n\n\n\n

                                                                      Meine Anfrage (gemeinsam mit 24 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                      Europa und die Welt haben ein Jahrzehnt der Krise erfahren: die COVID-19 Pandemie, der Krieg in der Ukraine, t\u00f6dliche \u00dcberschwemmungen, historische Waldbr\u00e4nde und k\u00fcrzlich nun die Erdbeben in der T\u00fcrkei und Syrien. Wiewohl diese Ereignisse sehr unterschiedlich sind, so hatten sie alle verheerende Konsequenzen sowohl f\u00fcr die Menschen als auch f\u00fcr die Umwelt. In diesen F\u00e4llen ist die effektivste Methode, Leben zu retten und die Auswirkungen einzud\u00e4mmen, die schnelle und gezielte Hilfe f\u00fcr die betroffenen Gebiete und Opfer. Das EU-Katastrophenschutzverfahren und die Solidarit\u00e4t unter den Mitgliedstaaten sind essenzielle Instrumente f\u00fcr die EU, um auf solche Ereignisse zu reagieren.<\/p>\n\n\n\n

                                                                      Aus diesem Grund muss das EU-Katastrophenschutzverfahren im Rahmen des EU-Haushaltsplans durch ausreichend finanzielle Ressourcen unterst\u00fctzt werden, da dieser Mechanismus f\u00fcr die Eind\u00e4mmung der tragischen Folgen von Natur- und anderen Katastrophen von entscheidender Bedeutung ist. Die humanit\u00e4ren Bed\u00fcrfnisse \u00fcbersteigen die verf\u00fcgbaren Ressourcen jedoch leider bei weitem. Daher muss die EU bei der \u00dcberpr\u00fcfung des mehrj\u00e4hrigen Finanzrahmens die Mittel f\u00fcr das EU-Katastrophenschutzverfahren aufstocken. Dies ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern vielmehr eine Priorit\u00e4t. Hierbei geht es darum, das grundlegende europ\u00e4ische Engagement f\u00fcr Solidarit\u00e4t als unsere Pflicht und als einen unserer fundamentalen gemeinsamen Werte zu erf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                      Plant die Kommission, im Zuge des Verfahrens zur \u00dcberpr\u00fcfung des mehrj\u00e4hrigen Finanzrahmens die Mittel f\u00fcr das EU-Katastrophenschutzverfahren aufzustocken? In welchem Ausma\u00df?<\/p>\n\n\n\n

                                                                      Antwort von Janez Lenar\u010di\u010d im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (21.04.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                      Seit 2020 ist die Zahl der Krisen und Katastrophen, aufgrund derer das Katastrophenschutzverfahren der Union aktiviert wurde, st\u00e4rker angestiegen als jemals zuvor. Dieser Anstieg spiegelt sowohl die zunehmende H\u00e4ufigkeit, Dimension und Dauer von Krisen, als auch die h\u00f6here Flexibilit\u00e4t, Sichtbarkeit und Wirkung des Katastrophenschutzverfahrens der Union wider.<\/p>\n\n\n\n

                                                                      Die verbesserte Reaktion wurde durch die Aufstockungen erm\u00f6glicht, die zu einem Gro\u00dfteil unter Nutzung der Flexibilit\u00e4t des Mehrj\u00e4hrigen Finanzrahmens (MFR) erfolgten.[1]<\/a><\/p>\n\n\n\n

                                                                      Der Haushalt f\u00fcr das Katastrophenschutzverfahren der Union wurde in diesem MFR deutlich aufgestockt (1,3 Mrd. EUR f\u00fcr den Zeitraum 2021-2027 im Vergleich zu 574 Mio. EUR f\u00fcr den Zeitraum 2014-2020). Weitere 2 Mrd. EUR werden im Rahmen von NextGenerationEU \u2014 auch \u00fcber die Europ\u00e4ische Beh\u00f6rde f\u00fcr die Krisenvorsorge und \u2010reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) \u2014 bereitgestellt und tragen zur Vorsorge und Reaktionsf\u00e4higkeit der EU bei Gesundheitsbedrohungen sowie bei chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Bedrohungen bei.<\/p>\n\n\n\n

                                                                      Umfassende Investitionen wurden 2021-2023 zum Aufbau der rescEU-Kapazit\u00e4ten der EU unterst\u00fctzt, insbesondere f\u00fcr eine Flotte zur Brandbek\u00e4mpfung aus der Luft. 195 Mio. EUR aus der Mittelausstattung des Katastrophenschutzverfahrens der Union wurden aus dem Zeitraum 2024-2027 vorgezogen, um eine schnellere Beschaffung von L\u00f6schflugzeugen und Hubschraubern zu erm\u00f6glichen. Eine Aufstockung um 55 Mio. EUR wird die Verf\u00fcgbarkeit von Mitteln zur Waldbrandbek\u00e4mpfung im Rahmen der rescEU-\u00dcbergangsphase f\u00fcr die Sommer 2023 und 2024 sicherstellen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                      Die Haushaltsmittel wurden als Reaktion auf spezifische Notlagen aufgestockt, darunter Evakuierungen aus Afghanistan. Die Aufstockung um 124,5 Mio. EUR erm\u00f6glichte die Bereitstellung von Sachhilfe in der Ukraine (Stromgeneratoren, medizinische Ger\u00e4te, Behelfsunterk\u00fcnfte oder auch medizinische Evakuierungen von Patienten).<\/p>\n\n\n\n

                                                                      Die Kommission wird die Halbzeit\u00fcberpr\u00fcfung des MFR sp\u00e4testens Mitte 2023 vorlegen. Gegenstand der \u00dcberpr\u00fcfung ist auch die Bewertung der Flexibilit\u00e4t und Reaktionsf\u00e4higkeit des EU-Haushalts bei Krisen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                      Anfrage vom 27.02.2023 – Idris Arsamikow, ein schwuler tschetschenischer Fl\u00fcchtling, in unmittelbarer Lebensgefahr<\/summary>\n

                                                                      <\/p>\n\n\n\n

                                                                      Meine Anfrage (gemeinsam mit 18 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                      Idris Arsamikow ist ein schwuler tschetschenischer Fl\u00fcchtling, der 2018 in die Niederlande geflohen ist, um der Folter mit Elektroschocks durch staatliche Stellen zu entgehen. Tschetschenien ist f\u00fcr die Verfolgung, willk\u00fcrliche Inhaftierung und Folterung von als homosexuell wahrgenommenen M\u00e4nnern bekannt, worauf das Europ\u00e4ische Parlament im Jahr 2019 hingewiesen hat[1]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                      Da sein Vater vor kurzem gestorben ist, ersuchte Idris Arsamikow die niederl\u00e4ndische Einwanderungsbeh\u00f6rde um die Genehmigung, der Beerdigung in Russland beiwohnen zu d\u00fcrfen, und er wurde dann am Moskauer Flughafen festgenommen[2]<\/a>. Er schwebt daher derzeit in Lebensgefahr, die noch gr\u00f6\u00dfer geworden ist, nachdem ein Video aufgetaucht ist, in dem zu sehen ist, wie er unter Zwang Straftaten \u201egesteht\u201c.<\/p>\n\n\n\n

                                                                        \n
                                                                      1. Wird der Europ\u00e4ische Ausw\u00e4rtige Dienst in Abstimmung mit der EU-Delegation in Russland und dem EU-Sonderbeauftragten f\u00fcr Menschenrechte, Eamon Gilmore, dringend Ma\u00dfnahmen ergreifen und die Freilassung von Idris Arsamikow fordern?<\/li>\n\n\n\n
                                                                      2. Wird sich der Vizepr\u00e4sident und Hohe Vertreter (HR\/VP) mit den zust\u00e4ndigen nationalen diplomatischen Diensten sowie mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen \u00fcber Folter, dem Unabh\u00e4ngigen Experten f\u00fcr den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentit\u00e4t[3]<\/a> und der Arbeitsgruppe f\u00fcr willk\u00fcrliche Inhaftierungen abstimmen, um eine gemeinsame internationale Erkl\u00e4rung mit der Forderung nach der Freilassung von Idris Arsamikow abzugeben?<\/li>\n\n\n\n
                                                                      3. Kann sich der HR\/VP dazu \u00e4u\u00dfern, wie die EU-Leitlinien zu LGBTI-Rechten, Folter und Todesstrafe in diesem Fall umgesetzt werden, ob der Gruppe \u201eMenschenrechte\u201c der Fall bekannt ist und ob eine entsprechende Empfehlung an das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ausgesprochen wird?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                        Antwort des Hohen Vertreters\/Vizepr\u00e4sidenten Borrell i Fontelles im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (21.04.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                        Mit Besorgnis verfolgt die EU die zunehmende Missachtung der Menschenrechte durch die russische Regierung, die im Zuge des ungerechtfertigten und unprovozierten Angriffskriegs gegen die Ukraine noch zugenommen hat. Die EU fordert Russland weiterhin dazu auf, auch die Menschenrechte von Menschen, die Minderheiten angeh\u00f6ren, und von schutzbed\u00fcrftigen Personen zu achten, zu sch\u00fctzen und zu gew\u00e4hrleisten. Nach dem V\u00f6lkerrecht ist Russland verpflichtet, f\u00fcr Personen, die Menschrechtsverletzungen geltend machen, einen wirksamen Rechtsbehelf vorzusehen. Dazu geh\u00f6rt auch die Verpflichtung, dass bei F\u00e4llen von willk\u00fcrlicher Festnahme, Gewalt, Folter, Hetze und Bel\u00e4stigung effizient, umgehend und neutral ermittelt wird.<\/p>\n\n\n\n

                                                                        Nach der Versch\u00e4rfung der Gesetze gegen sexuelle Minderheiten im Dezember 2022 verfolgt die EU die Situation, auch im Hinblick auf einzelne F\u00e4lle, aufmerksam.<\/p>\n\n\n\n

                                                                        Die EU wird bei Menschenrechtsverletzungen gegen lesbische, schwule, bisexuelle, transgender und intersexuelle Personen (LGBTI) angemessen und je nach individueller Situation aktiv. Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zu den Priorit\u00e4ten der EU in den VN-Menschenrechtsgremien 2023[1]<\/a> wird die EU Repression, die in der Russischen F\u00f6deration und in Belarus gegen die Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger, unabh\u00e4ngige Medien sowie Personen, die Minderheiten angeh\u00f6ren, gerichtet ist, weiterhin beobachten und verurteilen und sie wird die Regierungen beider L\u00e4nder nachdr\u00fccklich auffordern, die Rechte dieser Personen ohne jedwede Diskriminierung zu achten.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                        Anfrage vom 24.02.2023 – Die Menschenrechtslage in Uganda und die Schlie\u00dfung des dortigen Menschenrechtsb\u00fcros der Vereinten Nationen<\/summary>\n

                                                                        <\/p>\n\n\n\n

                                                                        Meine Anfrage (gemeinsam mit 17 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                        Am 3. Februar 2023 unterrichtete das ugandische Au\u00dfenministerium das Amt des Hochkommissars der Vereinten Nationen f\u00fcr Menschenrechte (OHCHR) von seinem Beschluss, die Vereinbarung mit dem Gastland \u00fcber das Mandat f\u00fcr das L\u00e4nderb\u00fcro des OHCHR in Uganda nicht zu verl\u00e4ngern, wodurch das B\u00fcro de facto geschlossen wird. Die ugandische Regierung wurde in den vergangenen Jahren beschuldigt, zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben, wie vom Ausschuss der Vereinten Nationen gegen die Folter gemeldet wurde[1]<\/a>. Dazu geh\u00f6rte auch die unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Anwendung von Gewalt, insbesondere im Zuge der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie. Dar\u00fcber hinaus genie\u00dfen die ugandischen Beh\u00f6rden und das ugandische Sicherheitspersonal Straffreiheit, da Menschenrechtsverletzungen aufgrund des begrenzten Zugangs der Menschen zur Justiz und der fehlenden Unabh\u00e4ngigkeit der Ermittlungsbeh\u00f6rden nicht untersucht werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                        Dies steht in unmittelbarem Widerspruch zur Zusammenarbeit der EU mit Uganda auf dem Gebiet der verantwortungsvollen und demokratischen Staatsf\u00fchrung, Entwicklung und sozialen Inklusion.<\/p>\n\n\n\n

                                                                          \n
                                                                        1. Sind der EU die Ergebnisse des vorgenannten Berichts der Vereinten Nationen und die Schlie\u00dfung des OHCHR-B\u00fcros in Uganda bekannt?<\/li>\n\n\n\n
                                                                        2. Hat der Europ\u00e4ische Ausw\u00e4rtige Dienst gehaltvolle Aussprachen mit seinen ugandischen Amtskollegen gef\u00fchrt, um die Anschuldigungen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen und entsprechende Untersuchungen in Uganda anzusprechen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                        3. Wird die EU in Betracht ziehen, die Finanzierung aus dem Nationalen Richtprogramm im Rahmen des 11. Europ\u00e4ischen Entwicklungsfonds und alle anderen Finanzmittel f\u00fcr die Entwicklung in Uganda als Reaktion auf die Ergebnisse des Berichts der Vereinten Nationen auszusetzen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                          Antwort des Hohen Vertreters\/Vizepr\u00e4sidenten Borrell i Fontelles im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (19.04.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                          Die EU bedauert die j\u00fcngste Entscheidung Ugandas, das L\u00e4nderb\u00fcro des Hochkommissars der Vereinten Nationen f\u00fcr Menschenrechte (OHCHR) zu schlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                          Im Einklang mit ihrer Politik und ihren Leitlinien unterh\u00e4lt die EU in Kampala und Br\u00fcssel auf verschiedenen Ebenen mit den ugandischen Beh\u00f6rden regelm\u00e4\u00dfige Konsultationen zum Thema Menschenrechte. In diesem Rahmen fordert die EU die ugandischen Beh\u00f6rden regelm\u00e4\u00dfig nachdr\u00fccklich auf, die Menschenrechte zu achten, zu sch\u00fctzen und einzuhalten, und die Grunds\u00e4tze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung zu wahren. Die EU betont unerm\u00fcdlich, dass H\u00e4ftlinge freigelassen werden m\u00fcssen, die ohne Anklage inhaftiert sind, dass alle Vorw\u00fcrfe der Folter untersucht werden m\u00fcssen und dass den Opfern Gerechtigkeit wiederfahren muss.<\/p>\n\n\n\n

                                                                          Die EU f\u00f6rdert zudem aktiv die Demokratie, die Menschenrechte und die Rechenschaftspflicht in Uganda. Im Rahmen des Mehrjahresrichtprogramms des NDICI (MIP) 2021\u20102027[1]<\/a> unterst\u00fctzt die EU die Zivilgesellschaft und die demokratische Regierungsf\u00fchrung mit dem mit 13,5 Mio. EUR ausgestatteten Unterst\u00fctzungsprogramm f\u00fcr die Zivilgesellschaft in Uganda, Phase II[2]<\/a>. Die EU hat 2022 au\u00dferdem, nachdem mehrere Berichte der UN sowie nationale Berichte auf Menschenrechtsprobleme hingewiesen hatten, eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschl\u00e4gen mit einer Mittelausstattung von fast 4 Mio. EUR zur Unterst\u00fctzung der Zivilgesellschaft im Bereich der Menschenrechte ver\u00f6ffentlicht[3]<\/a>.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                          Anfrage vom 17.02.2023 – Reaktion auf den Besuch des Kommissionsmitglieds Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Europ\u00e4ischen Parlament<\/summary>\n

                                                                          <\/p>\n\n\n\n

                                                                          Meine Anfrage (gemeinsam mit 15 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                          Zus\u00e4tzlich zu seinen Haushalts- und Gesetzgebungsbefugnissen hat das Parlament die Aufgabe, die anderen EU-Organe, einschlie\u00dflich der Kommission, zu \u00fcberwachen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                          Mitglieder des Kollegiums und Vertreter der Kommission sind daher bestrebt, h\u00e4ufig an Anh\u00f6rungen und Plenartagungen des Parlaments teilzunehmen, in Aus\u00fcbung der Verantwortung, die der Kommission als H\u00fcterin der Vertr\u00e4ge, als Exekutive der Union und als dem Parlament gegen\u00fcber rechenschaftspflichtige Institution zukommt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                          Kann die Kommission vor diesem Hintergrund folgende Frage beantworten:<\/p>\n\n\n\n

                                                                          Kommissionsmitglied V\u00e1rhelyi vertrat die Kommission auf der Plenartagung des Parlaments am 14. Februar 2023. Wie viele Dummk\u00f6pfe gibt es seiner bescheidenen Meinung nach im Europ\u00e4ischen Parlament?<\/p>\n\n\n\n


                                                                          Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (29.03.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                          Die Kommission und ihre Mitglieder haben gr\u00f6\u00dften Respekt f\u00fcr das Europ\u00e4ische Parlament und seine Abgeordneten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                          Der f\u00fcr Nachbarschaft und Erweiterung zust\u00e4ndige Kommissar gab am 15. Februar 2023 eine \u00f6ffentliche Erkl\u00e4rung zur angesprochenen Thematik ab.[1]<\/a> Er bedauert darin, dass es durch seine Bemerkung auf der Plenartagung zu einem Missverst\u00e4ndnis gekommen ist, und bekr\u00e4ftigt seine uneingeschr\u00e4nkte Achtung aller Organe der EU, einschlie\u00dflich des Europ\u00e4ischen Parlaments und seiner Abgeordneten. Die Kommission hat diese Erkl\u00e4rung zur Kenntnis genommen und hat nichts hinzuzuf\u00fcgen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                          Anfrage vom 07.02.2023 – Illegale Ausweisung von 200 Menschen vor der K\u00fcste Kretas durch die griechischen staatlichen Stellen im Jahr 2020<\/summary>\n

                                                                          <\/p>\n\n\n\n

                                                                          My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                          Am 27. Januar 2023 ver\u00f6ffentlichte die nichtstaatliche Organisation \u201eLegal Centre Lesbos\u201c ein Video[1]<\/a> mit der \u201eforensischen Rekonstruktion\u201c einer illegalen Zur\u00fcckweisung von 200 Personen, die sich im Oktober 2020 in Griechenland ereignet hatte. Die Migranten bestiegen in der T\u00fcrkei ein Schlauchboot und gerieten anschlie\u00dfend in einen Sturm vor der K\u00fcste Kretas. Da sie sich in einem Notfall befanden, schickten sie einen Notruf an die griechische K\u00fcstenwache, die die Menschen illegal und gewaltsam in t\u00fcrkische Hoheitsgew\u00e4sser zur\u00fcckgedr\u00e4ngt hat. Sie wurden schlie\u00dflich auf Rettungsfl\u00f6\u00dfen auf hoher See zur\u00fcckgelassen. Elf dieser Menschen haben zusammen mit dem \u201eLegal Centre Lesbos\u201c den Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte angerufen[2]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                            \n
                                                                          1. Stehen die oben genannten Ereignisse im Einklang mit dem EU-Besitzstand, insbesondere mit der Charta der Grundrechte und der Asylverfahrensverordnung?<\/li>\n\n\n\n
                                                                          2. Wurden dieser Fall oder andere \u00e4hnliche F\u00e4lle von der europ\u00e4ischen Kontaktgruppe f\u00fcr Suche und Rettung er\u00f6rtert?<\/li>\n\n\n\n
                                                                          3. Erwartet die Kommission, dass die griechische Transparenzbeh\u00f6rde oder der k\u00fcrzlich eingerichtete griechische Grundrechtsmechanismus eine Untersuchung der oben genannten Ereignisse durchf\u00fchren werden?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                            Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (21.03.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                            Die Mitgliedstaaten m\u00fcssen die uneingeschr\u00e4nkte Wahrung des Unionsrechts und der Grundrechte im Einklang mit der Charta der Grundrechte sicherstellen; dies gilt auch f\u00fcr das Au\u00dfengrenzenmanagement der Union. Die Grundrechte sind ein wichtiges Element des integrierten europ\u00e4ischen Grenzmanagements.[1]<\/a> Als H\u00fcterin der Vertr\u00e4ge sorgt die Kommission f\u00fcr eine wirksame Kontrolle der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Umsetzung der Verpflichtungen aus der Charta der EU und des Unionsrechts.<\/p>\n\n\n\n

                                                                            Die Kontaktgruppe Such\u2010 und Rettungsdienste (SAR-Kontaktgruppe), die darauf hinarbeitet, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und mit anderen einschl\u00e4gigen Interessentr\u00e4gern im Bereich Such\u2010 und Rettungsdienste zu verbessern, hat diesen speziellen Vorfall bislang noch nicht er\u00f6rtert.<\/p>\n\n\n\n

                                                                            Die Mitgliedstaaten sind f\u00fcr die Untersuchung und Verfolgung mutma\u00dflicher Grundrechtsverletzungen an ihren Grenzen zust\u00e4ndig, unter anderem mittels nationaler Kontrollinstanzen wie der griechischen Transparenzbeh\u00f6rde oder der k\u00fcrzlich eingerichteten griechischen Grundrechte-Taskforce. Was die einzelnen Vorw\u00fcrfe des Herrn Abgeordneten betrifft, fordert die Kommission die betreffende Nichtregierungsorganisation auf, der griechischen Transparenzbeh\u00f6rde alle ihr vorliegenden Informationen zu \u00fcbermitteln. Die Transparenzbeh\u00f6rde ist eine unabh\u00e4ngige Stelle und f\u00fcr etwaige Folgema\u00dfnahmen zust\u00e4ndig.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                            Anfrage vom 30.01.2023 – Menschenrechtsverletzungen an der griechischen Grenze<\/summary>\n

                                                                            <\/p>\n\n\n\n

                                                                            Meine Anfrage (gemeinsam mit Dietmar K\u00f6ster, Tineke Strik, Dom\u00e8nec Ruiz Devesa, Milan Brglez, Cornelia Ernst, Thijs Reuten)<\/h4>\n\n\n\n
                                                                              \n
                                                                            1. Wie gedenkt die Kommission angesichts der Tatsache, dass bislang kein wirksamer und unabh\u00e4ngiger Mechanismus f\u00fcr die Grenz\u00fcberwachung in Griechenland eingerichtet wurde, den Schutz der Grundrechte in Griechenland durchzusetzen und die Unabh\u00e4ngigkeit und Wirksamkeit eines unabh\u00e4ngigen Mechanismus f\u00fcr die Grenz\u00fcberwachung in dem Land zu \u00fcberpr\u00fcfen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                            2. Wird die Kommission angesichts der immer wieder gemeldeten Menschenrechtsverletzungen an den griechischen Grenzen, der anhaltenden Hindernisse f\u00fcr den uneingeschr\u00e4nkten Zugang zu fairen Asylverfahren und der schwerwiegenden Folgen der Bedingungen in den geschlossenen Aufnahmeeinrichtungen mit Zugangskontrollen f\u00fcr die dort untergebrachten Asylbewerber die Mittel f\u00fcr Grenzschutzma\u00dfnahmen der griechischen K\u00fcstenwache zur\u00fcckhalten, bis diese Probleme angegangen werden, und in Erw\u00e4gung ziehen, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten?<\/li>\n\n\n\n
                                                                            3. Wie gedenkt die Kommission, Griechenland bei der St\u00e4rkung seiner Integrationsprogramme und der Sicherstellung des Zugangs zu menschenw\u00fcrdigen Unterk\u00fcnften zu unterst\u00fctzen, damit die Inklusion von Asylbewerbern und Fl\u00fcchtlingen im Land gef\u00f6rdert wird?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                              Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (21.03.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                              Die Mitgliedstaaten m\u00fcssen die uneingeschr\u00e4nkte Wahrung des EU-Besitzstands und der Grundrechte im Einklang mit der Charta der Grundrechte sicherstellen; dies gilt auch f\u00fcr das Au\u00dfengrenzenmanagement der Union. Nach Gespr\u00e4chen mit der Kommission hat Griechenland Rechtsvorschriften erlassen, die auch die Bestellung eines Grundrechtsbeauftragten und eines \u00dcberwachungsausschusses f\u00fcr Grundrechte vorsehen[1]<\/a>. Die Kommission wird weiterhin verfolgen, ob die erlassenen Rechtsvorschriften wirksam angewandt werden, und den Schutz derer gew\u00e4hrleisten, die schutzbed\u00fcrftig sind.<\/p>\n\n\n\n

                                                                              Was finanzielle Unterst\u00fctzung anbelangt, sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung)[2]<\/a> geeignete Mechanismen schaffen, um die Einhaltung der Charta der Grundrechte[3]<\/a> zu gew\u00e4hrleisten. Griechenland hat die Kommission \u00fcber Ma\u00dfnahmen[4]<\/a> informiert, die ergriffen wurden, um die Einhaltung der Grundrechte zu gew\u00e4hrleisten; demnach wird Fehlverhalten der Beh\u00f6rden, einschlie\u00dflich mutma\u00dflicher Pushbacks, untersucht und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt[5]<\/a>. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um Verst\u00f6\u00dfe gegen das Unionsrecht zu verhindern und Reformen zum Wohle aller Menschen in der EU zu verwirklichen. Erforderlichenfalls kann die Kommission Vertragsverletzungsverfahren einleiten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                              Die Kommission setzt sich f\u00fcr einen funktionierenden Rahmen f\u00fcr die Integration von Migrantinnen und Migranten in Griechenland sowie f\u00fcr die Erleichterung des Zugangs von Drittstaatsangeh\u00f6rigen zu sozialen Dienstleistungen und zum Arbeitsmarkt ein. Im Rahmen des Programms des Asyl-, Migrations\u2010 und Integrationsfonds (AMIF) 2021-2027 f\u00fcr Griechenland[6]<\/a> sind 24 % der Gesamtmittel f\u00fcr die Unterst\u00fctzung von Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der legalen Migration, der Integration und der sozialen Inklusion von Drittstaatsangeh\u00f6rigen bestimmt[7]<\/a>. F\u00fcr dar\u00fcber hinausgehende Informationen werden die Damen und Herren Abgeordneten gebeten, sich an die griechische Verwaltungsbeh\u00f6rde f\u00fcr Fonds im Bereich Inneres[8]<\/a> to turn.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                              Anfrage vom 27.01.2023 – Praxis illegaler Zur\u00fcckweisungen von Asylbewerbern mit Handelsschiffen von Italien nach Griechenland<\/summary>\n

                                                                              <\/p>\n\n\n\n

                                                                              Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Saskia Bricmont, Damian Boeselager, Damien Car\u00eame, Gwendoline Delbos-Corfield)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                              In einem Medienbericht, der von \u201eLighthouse Reports\u201c zusammen mit dem SRF, der ARD-Sendung Monitor, Al Jazeera, Il Domani und Solomon am 18. Januar 2023 ver\u00f6ffentlicht wurde, hat man die Praxis illegaler Zur\u00fcckweisungen mit Handelsschiffen von Italien nach Griechenland dokumentiert. Demnach werden Asylbewerber, die von den italienischen staatlichen Stellen in den H\u00e4fen der Adria aufgegriffen wurden, bei ihrer Ankunft daran gehindert, Asyl zu beantragen. Stattdessen werden sie im Hafen in Gewahrsam genommen und anschlie\u00dfend wieder nach Griechenland abgeschoben. Menschen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak berichteten, in separaten R\u00e4umlichkeiten auf Fahrgastschiffen inhaftiert gewesen zu sein, mit denen sie von Italien nach Griechenland abgeschoben wurden. Dabei seien sie mit Handschellen gefesselt in beengten Verh\u00e4ltnissen untergebracht worden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                \n
                                                                              1. Inwieweit ist diese Praxis mit dem Asyl-Besitzstand der EU vereinbar?<\/li>\n\n\n\n
                                                                              2. Ist das bilaterale R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen zwischen Italien und Griechenland mit dem EU-Besitzstand vereinbar?<\/li>\n\n\n\n
                                                                              3. Welche Ma\u00dfnahmen wird die Kommission als Reaktion auf den oben genannten Bericht ergreifen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (03.04.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                1. Die Mitgliedstaaten m\u00fcssen die Verpflichtungen aus dem EU-Besitzstand im Asylbereich und dem V\u00f6lkerrecht uneingeschr\u00e4nkt einhalten. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung eines wirksamen Zugangs zum Asylverfahren f\u00fcr alle Schutzbed\u00fcrftigen und die Achtung der Grundrechte einschlie\u00dflich des Rechts auf Asyl, des Grundsatzes der Nichtzur\u00fcckweisung und der Unzul\u00e4ssigkeit von Kollektivausweisungen. Die Kommission vertritt unver\u00e4ndert den Standpunkt, dass Verst\u00f6\u00dfe gegen das EU-Recht und das V\u00f6lkerrecht \u2014 einschlie\u00dflich der Grundrechte \u2014 inakzeptabel sind . E in effizientes Management der Au\u00dfengrenzen muss auf der uneingeschr\u00e4nkten Achtung der Menschenw\u00fcrde und der Grundrechte fu\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                2. Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen nach der Richtlinie 2008\/115\/EG[1]<\/a> bilaterale Abkommen oder Vereinbarungen anwenden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der genannten Richtlinie bereits galten; in diesem Fall k\u00f6nnen sie davon absehen, eine R\u00fcckkehrentscheidung gegen einen illegal in ihrem Hoheitsgebiet aufh\u00e4ltigen Drittstaatsangeh\u00f6rigen zu erlassen, wenn diese Person von einem anderen Mitgliedstaat aufgrund solcher Abkommen oder Vereinbarungen wieder aufgenommen wird. Bei der Anwendung solcher bilateralen Abkommen oder Vereinbarungen m\u00fcssen die Mitgliedstaaten die Grundrechte irregul\u00e4rer Migranten achten, insbesondere das Recht auf Asyl und den Grundsatz der Nichtzur\u00fcckweisung. Die Umsetzung bilateraler R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen oder \u2010vereinbarungen ber\u00fchrt nicht die Anwendung der Dublin-Verordnung[2]<\/a>, wenn die betreffende Person internationalen Schutz beantragt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                Die Kommission erwartet von den nationalen Beh\u00f6rden, dass sie alle mutma\u00dflichen Verst\u00f6\u00dfe gegen das EU-Recht und das V\u00f6lkerrecht, einschlie\u00dflich Verst\u00f6\u00dfen gegen die Grundrechte und den Grundsatz der Nichtzur\u00fcckweisung, genau untersuchen, um den Sachverhalt zu ergr\u00fcnden und etwaiges Fehlverhalten angemessen zu verfolgen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                Anfrage vom 09.01.2023 – Geheime Hafteinrichtungen, K\u00e4fige und Folter entlang der EU-Au\u00dfengrenzen<\/summary>\n

                                                                                <\/p>\n\n\n\n

                                                                                Meine Anfrage (gemeinsam mit Damian Boeselager, Tineke Strik, Saskia Bricmont)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                Am 8. Dezember 2022 ver\u00f6ffentlichte Lighthouse Reports in Zusammenarbeit mit einer Reihe von Nachrichten- und Medienunternehmen \u2013 darunter The mirror<\/em>, Le Monde<\/em>, Domani<\/em>, which ARD<\/em> (insbesondere deren Sendung Monitor<\/em>), Sky News<\/em>, SRF<\/em> und der bulgarische Ableger von RFE\/RL<\/em> \u2013 die Ergebnisse einer Recherche, in deren Rahmen der systematische Einsatz von Folterungen und geheimen Hafteinrichtungen entlang der Au\u00dfengrenzen der EU aufgedeckt wurde. Diese geheimen Einrichtungen werden von bulgarischen, ungarischen und kroatischen Sicherheitskr\u00e4ften genutzt, um Menschen festzuhalten, bevor sie sie illegal abgeschoben werden. Da die Einrichtungen nicht im Rahmen der formellen Haft- und Aufnahmesysteme betrieben werden, unterliegen sie weder einer unabh\u00e4ngigen Kontrolle und \u00dcberwachung noch sind sie \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                Die Recherchen ergaben, dass es sich hierbei nicht um isolierte Einrichtungen handelt, sondern dass diese Teil eines gr\u00f6\u00dferen Systems sind und dass einige davon mit EU-Geldern gef\u00f6rdert und von Frontex-Mitarbeitern betrieben werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                  \n
                                                                                1. Kann die Kommission Statistiken zur Zahl der in diesen geheimen Einrichtungen festgehaltenen Menschen vorlegen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                2. Gedenkt die Kommission, eine Untersuchung der in diesen Einrichtungen g\u00e4ngigen Praktiken einzuleiten, die klar gegen das Unions- und V\u00f6lkerrecht versto\u00dfen, insbesondere gegen Artikel 8 bis 11 der Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen[1]<\/a> und Artikel 15 und 16 der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie[2]<\/a>?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                3. Welche Schritte gedenkt sie zu unternehmen, um die Umsetzung des EU-Besitzstands im Bereich Asyl zu \u00fcberwachen, insbesondere der Bestimmungen der Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen, der Asylverfahrensrichtlinie[3]<\/a> und der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                                                  Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (16.03.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                  Der Kommission liegen keine Statistiken \u00fcber Personen vor, die \u2014 wie es in den Berichten hei\u00dft \u2014 inhaftiert sein sollen. Die Kommission stellt zudem keine Mittel f\u00fcr solche Einrichtungen oder derartige Aktivit\u00e4ten bereit. Frontex hat der Kommission mitgeteilt, dass das Agenturpersonal weder solche Aktivit\u00e4ten betreibt noch sich an ihnen beteiligt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                  Die Kommission hat wiederholt ihre Besorgnis \u00fcber mutma\u00dfliche Grundrechtsverletzungen zum Ausdruck gebracht: Ein sicheres und effizientes EU-Grenzmanagement muss mit der Einhaltung des EU-Rechts, des V\u00f6lkerrechts und der Grundrechte einhergehen. Die Mitgliedstaaten sind verantwortlich f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Umsetzung des EU-Rechts, was auch die Gew\u00e4hrleistung eines wirksamen Zugangs zum Asylverfahren und die angemessene Untersuchung und Ahndung mutma\u00dflicher Verst\u00f6\u00dfe beinhaltet. Nach der Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen[1]<\/a> [2]<\/a> kann eine Person, die internationalen Schutz beantragt, nur dann auf Grundlage einer Einzelfallpr\u00fcfung unter einschr\u00e4nkenden Bedingungen in Haft genommen werden, wenn sich weniger einschneidende Ma\u00dfnahmen nicht wirksam anwenden lassen[3]<\/a>. Gem\u00e4\u00df der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie[4]<\/a> d\u00fcrfen die Mitgliedstaaten Drittstaatsangeh\u00f6rige nur in Haft nehmen, um das R\u00fcckkehrverfahren vorzubereiten, wenn weniger intensive Zwangsma\u00dfnahmen nicht wirksam angewandt werden k\u00f6nnen[5]<\/a> [6]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                  Die Kommission verfolgt kontinuierlich die Umsetzung des einschl\u00e4gigen EU-Rechtsrahmens in den Mitgliedstaaten; dies geschieht unter anderem durch den Schengen-Evaluierungsmechanismus[7]<\/a>, Vertragsverletzungsverfahren[8]<\/a> und die ziel\u00fcbergreifende grundlegende Voraussetzung f\u00fcr die Fonds im Bereich Inneres[9]<\/a>. Im Rahmen des neuen Migrations\u2010 und Asylpakets[10]<\/a> hat die Kommission eine Screening-Verordnung[11]<\/a> vorgeschlagen, die einen unabh\u00e4ngigen Kontrollmechanismus umfasst, um die Einhaltung der Grundrechte zu gew\u00e4hrleisten. In Kroatien gibt es einen solchen Mechanismus seit 2021.[12]<\/a><\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                  Anfrage vom 09.01.2023 – Berichte \u00fcber die Verwendung von EU-Mitteln f\u00fcr Grundrechtsverletzungen an den EU-Grenzen<\/summary>\n

                                                                                  <\/p>\n\n\n\n

                                                                                  Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Cornelia Ernst, Clare Daly, Thijs Reuten, Theresa Muigg, Damien Car\u00eame, Saskia Bricmont)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                  Nach den j\u00fcngsten Untersuchungen von Lighthouse Reports[1]<\/a> zur illegalen und missbr\u00e4uchlichen Inhaftierung von Asylsuchenden in Ungarn, Kroatien und Bulgarien haben weitere Berichte[2]<\/a> aufgedeckt, wie EU-Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), dem Fonds f\u00fcr die innere Sicherheit (ISF) und dem Instrument f\u00fcr finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI) f\u00fcr diese Grundrechtsverletzungen eingesetzt wurden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                    \n
                                                                                  1. Kann die Kommission die Verwendung von EU-Mitteln f\u00fcr diese Abschottungsma\u00dfnahmen best\u00e4tigen, und wie bewertet sie die Ergebnisse dieser Berichte in Anbetracht der in der Dachverordnung sowie in der AMIF-, der ISF- und der BMVI-Verordnung festgelegten Auflagen zur Einhaltung der Grundrechte?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                  2. Welche konkreten Schritte wird die Kommission unternehmen, um die Einhaltung dieser Verpflichtungen sicherzustellen, auch bei der Entscheidung \u00fcber neue Antr\u00e4ge auf EU-Finanzmittel durch die Mitgliedstaaten, und wie \u00fcberwacht sie die Umsetzung von EU-finanzierten nationalen Programmen im Einklang mit den Grundrechtsverpflichtungen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                  3. Die Berichte haben zudem offenbart, dass in Bulgarien zwei Aufnahmezentren mit Mitteln aus dem AMIF in H\u00f6he von 5 Mio. EUR errichtet wurden, diese jedoch nicht f\u00fcr die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt werden. Kann die Kommission eine \u00dcbersicht \u00fcber alle durch die EU (ko-)finanzierten Aufnahmezentren f\u00fcr Asylsuchende vorlegen und best\u00e4tigen, ob diese f\u00fcr ihren genannten Zweck genutzt werden?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                    Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (30.03.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                    Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, EU-Mittel im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften und der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union (\u201eEU-Grundrechtecharta\u201c) zu verwenden. Einer mutma\u00dflich missbr\u00e4uchlichen Verwendung von EU-Mitteln nachzugehen, liegt prim\u00e4r in der Verantwortung der nationalen Beh\u00f6rden. Die Kommission hat sich bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden nach dem Ergebnis der entsprechenden Untersuchungen erkundigt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                    Sollte die Kommission angesichts der Beweislage zu dem Schluss kommen, dass EU-Mittel nicht im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften verwendet worden sind, wird sie die notwendigen Ma\u00dfnahmen ergreifen. Au\u00dferdem f\u00fchrt die Kommission Kontrollen und Pr\u00fcfungen in den Mitgliedstaaten durch, um sicherzustellen, dass die EU-F\u00f6rderung im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsf\u00fchrung ausgef\u00fchrt wird.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                    Was die EU-Fonds-Programme im Bereich Inneres f\u00fcr den Zeitraum 2021-2027 betrifft, m\u00fcssen die Mitgliedstaaten \u00fcber wirksame Mechanismen verf\u00fcgen, um sicherzustellen, dass die aus den Fonds unterst\u00fctzten Programme und deren Durchf\u00fchrung in allen Programmphasen mit den einschl\u00e4gigen Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta in Einklang stehen[1]<\/a>. Andernfalls werden dem Mitgliedstaat die entstandenen Ausgaben von der Kommission nicht erstattet.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                    Das nationale Programm Bulgariens f\u00fcr den Zeitraum 2014-2020 im Rahmen des Asyl-, Migrations\u2010 und Integrationsfonds[2]<\/a> enth\u00e4lt Informationen \u00fcber die im Rahmen des Fonds unterst\u00fctzten Ma\u00dfnahmen, auch mit Blick auf Aufnahmezentren.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                    Anfrage vom 09.12.2022 – Eind\u00e4mmung der Zwangsarbeit und Kinderarbeit in den Lieferketten der EU bis 2025<\/summary>\n

                                                                                    <\/p>\n\n\n\n

                                                                                    Meine Anfrage (gemeinsam mit 54 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                    Auf dem G7-Gipfel in Elmau hat sich die EU verpflichtet, Zwangsarbeit und Kinderarbeit in Lieferketten zu beseitigen[1]<\/a>. Diese Verpflichtung steht im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, die Menschen- und Kinderrechte zu achten, zu sch\u00fctzen und zu verteidigen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                    Dar\u00fcber hinaus setzt sich die EU daf\u00fcr ein, das Ziel 8.7 der Ziele f\u00fcr nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, das hei\u00dft die Beseitigung der Kinderarbeit in all ihren Formen bis 2025, zu erreichen. Das Ziel umfasst die F\u00f6rderung strategischer und umfassender Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Ursachen von Kinderarbeit in Wertsch\u00f6pfungsketten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                    In den USA f\u00fchrt das Arbeitsministerium eine Liste von Waren und ihren Herkunftsl\u00e4ndern, bei denen es Grund zu der Annahme hat, dass sie durch Kinderarbeit oder Zwangsarbeit hergestellt werden und somit dabei gegen V\u00f6lkerrechtsnormen versto\u00dfen wird[2]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                    Die Kommission wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:<\/p>\n\n\n\n

                                                                                      \n
                                                                                    1. Kann die Kommission Angaben dar\u00fcber machen, um wie viel Prozent die Zwangsarbeit und Kinderarbeit in den Lieferketten der EU seit 2015 zur\u00fcckgegangen ist und welche Fortschritte bei der Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels 8.7 der Vereinten Nationen erzielt wurden?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                    2. Kann die Kommission best\u00e4tigen, dass es einen Fahrplan gibt, in dem angegeben ist, wo und um welchen Prozentsatz die Kinderarbeit und Zwangsarbeit zur\u00fcckgegangen ist, und der zu dem Ziel f\u00fchren soll, Kinderarbeit in all ihren Auspr\u00e4gungen bis 2025 zu beseitigen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                    3. Kann die Kommission darlegen, ob sie beabsichtigt, eine Liste (\u00e4hnlich der des US-Arbeitsministeriums) als wertvolle Quelle f\u00fcr Forscher, Unternehmen und Verbraucher zu erstellen, die sich f\u00fcr eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf Arbeitnehmerrechte in den Lieferketten einsetzen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                      Antwort von Nicolas Schmit im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (14.02.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                      Die Kommission verfolgt gegen\u00fcber Kinderarbeit einen Null-Toleranz-Ansatz, der keinen Fahrplan umfasst. Sie arbeitet mit globalen Partnern in bestehenden Rahmen wie dem Aktionsaufruf von Durban[1]<\/a> und den Zielen f\u00fcr nachhaltige Entwicklung, insbesondere dem Ziel 8.7[2]<\/a>, zusammen, um Kinderarbeit bis 2025 zu beenden. Die Kommission erw\u00e4gt[3]<\/a>, Partner der Allianz 8.7[4]<\/a> \u2014 einer Partnerschaft zur Beseitigung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit \u2014 zu werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                      Die EU bek\u00e4mpft die Ursachen der Kinderarbeit durch Entwicklungszusammenarbeit[5]<\/a>, geografische\/thematische Programme[6]<\/a>, eine bessere Umsetzung der Kapitel \u00fcber Handel und nachhaltige Entwicklung in Freihandelsabkommen[7]<\/a> und im Allgemeinen Pr\u00e4ferenzsystem (APS), einschlie\u00dflich APS+, in denen sich die Partner zur Ratifizierung und wirksamen Umsetzung grundlegender Arbeits\u00fcbereinkommen, auch \u00fcber Kinderarbeit, verpflichten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                      Die Kommission hat ihren Null-Toleranz-Ansatz durch folgende Ma\u00dfnahmen gest\u00e4rkt: die Mitteilung \u00fcber menschenw\u00fcrdige Arbeit[8]<\/a>, einen Vorschlag f\u00fcr eine Richtlinie \u00fcber die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit[9]<\/a>, die Verpflichtung in der der EU-Kinderrechtsstrategie[10]<\/a>, die Lieferketten der EU frei von Kinderarbeit zu machen, die neue Globale Aktion der EU zur Beendigung der Kinderarbeit[11]<\/a> und den Vorschlag f\u00fcr eine Verordnung[12]<\/a>, um das Inverkehrbringen von in Zwangsarbeit, einschlie\u00dflich Kinderarbeit, hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt zu verbieten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                      Derzeit ist nicht geplant, einen dem des US-Arbeitsministeriums vergleichbaren Bericht vorzulegen. Die vorgeschlagene Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt sieht jedoch die Einrichtung einer Datenbank f\u00fcr Bereiche und Produkte mit Zwangsarbeitsrisiko (einschlie\u00dflich Kinderzwangsarbeit) vor, um den Unternehmen dabei zu helfen, ihre Auswirkungen auf Zwangsarbeit zu ermitteln und zu beseitigen, und die Arbeit der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zur Durchsetzung der Verordnung zu erleichtern.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                      Anfrage vom 07.12.2022 – EU-Au\u00dfengrenze in Griechenland<\/summary>\n

                                                                                      <\/p>\n\n\n\n

                                                                                      My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                      Die Situation an der EU-Au\u00dfengrenze in Griechenland ist nach wie vor nicht unionsrechtskonform, wie auch die Kommission in der Antwort auf die Anfrage E-002668\/2022 feststellt. Auch der k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichte Bericht des OLAF l\u00e4sst keine Zweifel zu, dass Griechenland systematisch Recht bricht und Menschenrechtsverletzungen begeht. Nun hat auch Kommissionsmitglied Schinas in einem Interview direkt zugegeben, dass die Kommission nicht nur wei\u00df, was in Griechenland passiert, sondern dass sie auch zu einem gro\u00dfen Teil an der Ausf\u00fchrung vor Ort beteiligt ist.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                        \n
                                                                                      1. Welche Verantwortung \u00fcbernimmt die Kommission f\u00fcr die Menschenrechtsverletzungen in Griechenland, an denen sie laut Kommissionsmitglied Schinas beteiligt ist?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                      2. Inwiefern zieht die Kommission, nachdem Griechenlands Grenzschutz in den vergangenen Jahren durch Unionsmittel finanziert worden ist, hier eine Anwendung des Konditionalit\u00e4tsmechanismus in Betracht?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                      3. Welchen Interessenkonflikt sieht die Kommission bei Angelos Binis, der in Griechenland f\u00fcr den Bericht \u00fcber Zur\u00fcckweisungen zust\u00e4ndig war, sich aber w\u00e4hrend der Ausarbeitung des Berichts auf seine jetzige Stelle bei Frontex beworben haben soll?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                        Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (20.02.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                        1. Die Kommission unterst\u00fctzt Griechenland bei der Entwicklung und Umsetzung von Migrationsmanagement-, Asyl\u2010 und Aufnahmesystemen im Einklang mit dem Besitzstand der Union durch Bedienstete vor Ort und stellt dabei eine enge Koordinierung mit den zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden, EU-Agenturen, internationalen Organisationen und anderen relevanten Akteuren sicher. Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung der Achtung und des Schutzes der Grundrechte in ihrem Hoheitsgebiet, einschlie\u00dflich an den Au\u00dfengrenzen, liegt unmittelbar bei den nationalen Verwaltungs\u2010 und Justizbeh\u00f6rden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                        2. Gem\u00e4\u00df der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen[1]<\/a> m\u00fcssen die Mitgliedstaaten wirksame Mechanismen einrichten, um die wirksame Anwendung und Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union sicherzustellen und die grundlegenden Voraussetzungen nach Artikel 15 der Verordnung zu erf\u00fcllen, um die Ausgaben f\u00fcr den Programmplanungszeitraum 2021-2027 erstattet zu bekommen. Die griechischen Beh\u00f6rden haben die Kommission \u00fcber Ma\u00dfnahmen unterrichtet, die ergriffen wurden, um die Einhaltung der Grundrechte zu gew\u00e4hrleisten, indem Fehlverhalten der zust\u00e4ndigen staatlichen Beh\u00f6rden untersucht und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt wird. W\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung der Programme der Mitgliedstaaten \u00fcber Fonds im Bereich Inneres wird die Kommission weiterhin \u00fcberwachen, ob die einschl\u00e4gigen grundlegenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sind .<\/p>\n\n\n\n

                                                                                        3. Die Kommission kann nicht zu internen Verwaltungsverfahren von Frontex f\u00fcr die Einstellung von Personal Stellung nehmen. Sie hat die Agentur gebeten, die Frage des Herrn Abgeordneten zu beantworten. Die Kommission wird die Antwort der Agentur so rasch wie m\u00f6glich an den Herrn Abgeordneten weiterleiten.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                        Anfrage vom 24.11.2022 – Weitergabe und politische Instrumentalisierung des umstrittenen Frontex-Berichts \u00fcber die Sogwirkung nichtstaatlicher Organisationen<\/summary>\n

                                                                                        <\/p>\n\n\n\n

                                                                                        Meine Anfrage (gemeinsam mit Rosa D’Amato, Piernicola Pedicini, Ignazio Corrao, Tineke Strik, Saskia Bricmont, Ernest Urtasun, Thomas Waitz, Malte Gall\u00e9e, Sylwia Spurek, Gwendoline Delbos-Corfield)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                        Am 8. November 2022 berichtete die Nachrichtenagentur Adnkronos \u00fcber ein vertrauliches Dokument der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Grenz- und K\u00fcstenwache (Frontex) \u00fcber durch Libyen verlaufende Migrationsrouten und Menschenhandel im Zeitraum vom 1. Januar bis 18. Mai 2021[1]<\/a>. Wie den ver\u00f6ffentlichten Ausz\u00fcgen aus dem Dokument zu entnehmen ist, vertritt Frontex mit Verweis auf die f\u00fcr diesen Zeitraum vorliegenden Daten die Auffassung, dass von nichtstaatlichen Organisationen eine \u201ezus\u00e4tzliche Sogwirkung\u201c f\u00fcr die Migration nach Italien ausgeht.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                        Dieses vertrauliche Dokument wurde auch mehrfach[2]<\/a> vom italienischen Minister f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit, Antonio Tajani, als Argument f\u00fcr die derzeitige Regierungspolitik in Bezug auf Migranten und nichtstaatliche Organisationen, die an Such- und Rettungseins\u00e4tzen beteiligt sind, angef\u00fchrt. Diese Politik hat zu erheblichen Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten gef\u00fchrt und wird auch von der Kommission selbst kritisch gesehen[3]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                        Nach die Analyse von Daten, die sich auf denselben Zeitraum beziehen, haben unabh\u00e4ngige Forscher[4]<\/a> die im Frontex-Bericht angeblich aufgestellte Behauptung eindeutig widerlegt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                        Die Kommission wird daher gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p>\n\n\n\n

                                                                                          \n
                                                                                        1. Sind der Kommission die Existenz dieses Frontex-Dokuments und die Vorg\u00e4nge, die zu seiner Weitergabe an die Presse und eine Regierung gef\u00fchrt haben, bekannt?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                        2. Wann wird dieser Bericht ver\u00f6ffentlicht, damit auch eine unabh\u00e4ngige Bewertung vorgenommen werden kann?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                        3. Teilt die Kommission die Auffassung, dass die angebliche Behauptung von Frontex im Widerspruch zu den Ergebnissen des Berichts der EAD \u00fcber die Sogwirkung in Bezug auf EUNAVFOR MED IRINI stehen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                          Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (24.01.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                          Die Fragen der Damen und Herren Abgeordneten betreffen Medienartikel, in denen \u00fcber angeblich durchsickerte interne Dokumente der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Grenz\u2010 und K\u00fcstenwache (Frontex) berichtet wurde. Zu Presseartikeln nimmt die Kommission grunds\u00e4tzlich nicht Stellung.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                          Anfrage vom 21.11.2022 – SAR: Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshof zu willk\u00fcrlichen Hafenstaatkontrollen in Italien<\/summary>\n

                                                                                          <\/p>\n\n\n\n

                                                                                          My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                          Nach einer Klage des gemeinn\u00fctzigen Vereins Sea-Watch e.V. vor einem italienischen Verwaltungsgericht hat der Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union am 1. August 2022 in einem Vorabentscheidungsverfahren festgestellt, dass die Anzahl der Personen an Bord nach einer Rettung per se nicht als rechtlicher Grund f\u00fcr eine au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Hafenstaatkontrolle ausreicht[1]<\/a>. Trotzdem haben italienische Beh\u00f6rden am 21. September 2022 das Schiff Sea-Watch 3 im Hafen von Reggio Calabria festgesetzt. Erneut wurde als Begr\u00fcndung f\u00fcr die Hafenstaatkontrolle pauschal die Anzahl der Personen an Bord angegeben, ohne die konkreten Umst\u00e4nde des Einzelfalls zu untersuchen und abzuw\u00e4gen[2]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                            \n
                                                                                          1. Teilt die Europ\u00e4ische Kommission die Ansicht, dass die italienischen Beh\u00f6rden hiermit gegen das Urteil des Gerichtshofs der Europ\u00e4ischen Union versto\u00dfen haben?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                          2. Welche Schritte gedenkt die Europ\u00e4ische Kommission gegen die italienischen Beh\u00f6rden einzuleiten, um gemeinn\u00fctzige Organisationen vor illegalen Handlungen nationaler Kontrollbeh\u00f6rden in diesem Bereich zu sch\u00fctzen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                          3. In ihrer Empfehlung (EU) 2020\/1365 vom 23. September 2020[3]<\/a>, hat die Kommission die Wichtigkeit der Arbeit nichtstaatlicher Organisationen im Bereich der Seenotrettung betont und hervorgehoben, dass diejenigen, die \u201chumanit\u00e4re Hilfe f\u00fcr Menschen in Seenot leisten, nicht kriminalisiert werden\u201d d\u00fcrfen. Inwiefern laufen die Handlungen der italienischen Beh\u00f6rden dieser Empfehlung der Kommission zuwider?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                            Antwort von Adina V\u0103lean im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (24.01.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                            1. Nach den Informationen, die der Kommission vorliegen, begr\u00fcnden die italienischen Beh\u00f6rden die Durchf\u00fchrung der fraglichen Hafenstaatkontrolle damit, dass das Schiff \u201ein einer Weise betrieben wurde, die eine Gefahr f\u00fcr Personen, Verm\u00f6genswerte oder die Umwelt darstellt\u201c. Die Kommission ist noch dabei, Informationen einzuholen, und hat daher die Situation hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht in der Auslegung des Gerichtshofs noch nicht umfassend bewertet.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                            2. Die Verwaltungsentscheidungen der italienischen Beh\u00f6rden \u00fcber die Durchf\u00fchrung einer au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen zus\u00e4tzlichen \u00dcberpr\u00fcfung oder in Bezug auf die Ergebnisse der \u00dcberpr\u00fcfung unterliegen der gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung durch nationale Gerichte (siehe hierzu auch Randnummer 12 des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache Sea Watch eV<\/em>[1]<\/a>).<\/p>\n\n\n\n

                                                                                            3. Hafenstaatkontrollen sind Verwaltungshandlungen im Bereich der Sicherheit und der Verh\u00fctung von Verschmutzung. Das Festsetzen eines Schiffes im Anschluss an eine Hafenstaatkontrolle unterliegt nach EU-Recht zwar strengen materiell\u2010 und verfahrensrechtlichen Anforderungen, ist aber keine strafrechtliche Sanktion.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                            Anfrage vom 21.11.2022 – Such- und Rettungseins\u00e4tze im Mittelmeer<\/summary>\n

                                                                                            <\/p>\n\n\n\n

                                                                                            Meine Anfrage (gemeinsam mit 11 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                            Mindestens 77 Personen sind am 23. September 2022 bei einem tragischen Schiffsungl\u00fcck vor der syrischen K\u00fcste ums Leben gekommen. Am 5. Oktober 2022 sind in griechischen Gew\u00e4ssern beim Untergang zweier Boote mit Migranten 22 Menschen ums Leben gekommen; Dutzende werden noch immer vermisst. Im Jahr 2022 sind der Internationalen Organisation f\u00fcr Migration (IOM) zufolge 1 522 Migranten auf dem Mittelmeer ums Leben gekommen oder verschwunden. Seit 2014 sind laut IOM insgesamt 24 871 Migranten auf dem Mittelmeer ums Leben gekommen oder verschwunden, wobei die tats\u00e4chliche Zahl vermutlich noch h\u00f6her liegt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                            UN-Beamten zufolge ist die Zahl der Migranten, die \u00fcber die Mittelmeerroute nach Europa kommen, im Laufe der Jahre auf etwa 120 000 Personen j\u00e4hrlich zur\u00fcckgegangen. Dennoch ist die zentrale Mittelmeerroute, \u00fcber die Migranten aus Libyen oder Tunesien in n\u00f6rdlicher Richtung nach Europa gelangen, noch immer die t\u00f6dlichste Migrationsroute der Welt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                              \n
                                                                                            1. Wie gedenkt die Kommission die Zahl der Todesf\u00e4lle im Mittelmeer zu senken?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                            2. Gedenkt die Kommission angesichts der aktuellen politischen Ver\u00e4nderungen, die zu einem R\u00fcckzug der EU aus Such- und Rettungseins\u00e4tzen gef\u00fchrt haben, eine EU-gef\u00fchrte Such- und Rettungsmission einzuleiten?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                              Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (28.02.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                              Die Hilfeleistung f\u00fcr in Seenot geratenen Personen und deren Verbringung an einen sicheren Ausschiffungsort ist eine rechtliche Verpflichtung, die sich aus dem V\u00f6lkergewohnheitsrecht und internationalen \u00dcbereinkommen sowie dem Unionsrecht ergibt. Die Hilfe wird unabh\u00e4ngig von den Umst\u00e4nden geleistet, die zu der jeweiligen Notlage gef\u00fchrt haben.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                              Die Kommission ist nicht befugt, Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tze zu koordinieren oder einzuleiten oder sichere Ausschiffungsorte zu benennen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                              Die Kommission hat in ihrer Empfehlung (EU) 2020\/1365[1]<\/a>, die im Rahmen des neuen Migrations\u2010 und Asylpakets[2]<\/a> an die Mitgliedstaaten gerichtet wurde, vorgeschlagen, den Informationsaustausch, die Koordinierung und die Zusammenarbeit zwischen Flaggen\u2010 und K\u00fcstenstaaten sowie zwischen staatlichen und privaten Akteuren und anderen Interessentr\u00e4gern im Bereich Suche und Rettung zu verbessern.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                              Im neuen Aktionsplan der Kommission f\u00fcr das zentrale Mittelmeer[3]<\/a> vom 21. November 2022 wird bekr\u00e4ftigt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und allen an Such\u2010 und Rettungsaktionen im zentralen Mittelmeer beteiligten Akteuren verst\u00e4rkt werden muss, unter anderem, indem die urspr\u00fcnglich im Rahmen des Pakets angek\u00fcndigte Kontaktgruppe f\u00fcr Suche und Rettung t\u00e4tig wird. Ferner m\u00fcsse intensiver daran gearbeitet werden, die Kapazit\u00e4ten der nordafrikanischen L\u00e4nder, unter anderem f\u00fcr Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tze unter uneingeschr\u00e4nkter Achtung der Grundrechte und der internationalen Verpflichtungen, zu st\u00e4rken. Im Rahmen des in dem Paket festgelegten umfassenden Konzepts f\u00fcr Such\u2010 und Rettungsdienste werden die Kommission und die zust\u00e4ndigen Agenturen, etwa Frontex, den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeiten weiterhin operative und technische Unterst\u00fctzung leisten, um deren Kapazit\u00e4ten zu erh\u00f6hen und so zur Rettung von Menschenleben auf See beizutragen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                              Anfrage vom 16.11.2022 – Beendigung des EU-finanzierten Programms ESTIA II in Griechenland<\/summary>\n

                                                                                              <\/p>\n\n\n\n

                                                                                              Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Saskia Bricmont (Verts\/ALE), Damian Boeselager, Damien Car\u00eame)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                              J\u00fcngsten Berichten[1]<\/a> zufolge wird der Beschluss Griechenlands[2]<\/a>, das EU-finanzierte Programm ESTIA II zu beenden, in dessen Rahmen Wohnraum f\u00fcr schutzbed\u00fcrftige Asylsuchende zur Verf\u00fcgung gestellt wird, in den n\u00e4chsten Monaten rund 10 000 Zwangsr\u00e4umungen zur Folge haben. Folglich werden schutzbed\u00fcrftige Asylsuchende \u2013 darunter \u00dcberlebende von Folter und Menschen mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen \u2013 ihr Zuhause verlieren. Sie werden unter deutlich schlechteren Lebensbedingungen und ohne Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Bildung und speziellen Rehabilitationseinrichtungen auf der Stra\u00dfe oder in abgelegenen, freiheitsberaubenden Lagern leben m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                \n
                                                                                              1. Welche Gegenma\u00dfnahmen hat die Kommission angesichts der deutlichen Verschlechterung der Aufnahmebedingungen f\u00fcr Asylsuchende, die die unerwartete Beendigung des Programms ESTIA II mit sich bringen w\u00fcrde, ergriffen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                              2. Ist die Kommission der Ansicht, dass diese Zwangsr\u00e4umungen mit der Pflicht Griechenlands vereinbar sind, der Schutzbed\u00fcrftigkeit von Asylsuchenden Rechnung zu tragen und ihnen geeignete Aufnahmebedingungen gem\u00e4\u00df der Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen zur Verf\u00fcgung zu stellen? Wie bewertet die Kommission diese Entwicklung vor dem Hintergrund der Ziele des Aktionsplans der EU f\u00fcr Integration und Inklusion?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                              3. Gedenkt die Kommission die aus der Dachverordnung erwachsenden Konditionalit\u00e4tsverpflichtungen in Bezug auf die Grundrechte durchzusetzen, wenn es darum geht, Griechenland die verbleibenden EU-Mittel f\u00fcr den Bereich Asyl und Migration zur Verf\u00fcgung zu stellen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                                                                Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (08.02.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                1. Die Kommission hat die Umsetzung des Soforthilfeprogramms ESTIA[1]<\/a> ab 2015 finanziell unterst\u00fctzt und insgesamt mehr als 830 Mio. EUR bereitgestellt[2]<\/a>. Die griechischen Beh\u00f6rden haben mitgeteilt[3]<\/a>, dass das Projekt aus verschiedenen Gr\u00fcnden[4]<\/a> zum Ende des Jahres 2022 eingestellt wurde.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                2. Gem\u00e4\u00df der Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen[5]<\/a> sollten die Mitgliedstaaten die spezielle Situation schutzbed\u00fcrftiger Personen ber\u00fccksichtigen, pr\u00fcfen, ob ein Antragsteller besondere Bed\u00fcrfnisse bei der Aufnahme hat, und wenn dies der Fall ist, sicherstellen, dass diesen Rechnung getragen und die erforderliche Unterst\u00fctzung bereitgestellt wird. Es liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, \u00fcber die geeignete Form der Unterst\u00fctzung zu entscheiden und daf\u00fcr zu sorgen, dass die Unterbringungsanforderungen der Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen erf\u00fcllt werden. Die griechischen Beh\u00f6rden haben der Kommission mitgeteilt, dass begrenzte Kapazit\u00e4ten f\u00fcr schutzbed\u00fcrftige Personen aufrechterhalten werden[6]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                Gem\u00e4\u00df der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen[7]<\/a> m\u00fcssen die Mitgliedstaaten wirksame Mechanismen einrichten, um die \u201e(w)irksame Anwendung und Umsetzung der Charta der Grundrechte\u201c der Europ\u00e4ischen Union sicherzustellen und die grundlegenden Voraussetzungen nach Artikel 15 der Verordnung zu erf\u00fcllen, um die Ausgaben f\u00fcr den Programmplanungszeitraum 2021-2027 erstattet zu bekommen. Die griechischen Beh\u00f6rden haben die Kommission \u00fcber Ma\u00dfnahmen unterrichtet, die ergriffen wurden, um die Einhaltung der Grundrechte zu gew\u00e4hrleisten, indem Fehlverhalten der zust\u00e4ndigen staatlichen Beh\u00f6rden untersucht und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt wird[8]<\/a>. W\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung der Programme der Mitgliedstaaten \u00fcber Fonds im Bereich Inneres wird die Kommission weiterhin \u00fcberwachen, ob die einschl\u00e4gigen grundlegenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                Anfrage vom 19.10.2022 – Gro\u00df angelegte pro-russische Desinformationskampagnen im Internet auf Twitter und Facebook<\/summary>\n

                                                                                                <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                Meine Anfrage (gemeinsam mit 46 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                Berichte von EU DisinfoLab[1]<\/a> decken gro\u00df angelegte Kampagnen zur Verbreitung prorussischer Desinformation im Internet in der EU auf. Zur Verbreitung prorussischer Desinformationen wurden gef\u00e4lschte Versionen von mindestens 17 Nachrichtenmedien wie Guardian und Bild erstellt. Die gef\u00e4lschten Websites wurden auf \u00e4hnlichen Domain-Namen wie die Nachrichtenmedien gehostet und anschlie\u00dfend \u00fcber bezahlte Facebook-Anzeigen beworben. Empfehlungssysteme und Botnetze haben diese gef\u00e4lschten Websites sowohl auf Twitter als auch auf Facebook verst\u00e4rkt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                Dies ist nur ein Beispiel f\u00fcr das Ausma\u00df der vorhandenen Infrastruktur zur Untergrabung von Wahrheit, Vertrauen und Demokratie, zur Polarisierung der Gesellschaft und zur Verbreitung von Desinformation. Die Tatsache, dass Facebook 105 000 USD f\u00fcr eine Kampagne[2]<\/a> erhielt, zeigt die finanziellen Anreize, die die Priorit\u00e4ten von Facebook stark verzerrt haben.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                  \n
                                                                                                1. Ist die Kommission der Ansicht, dass solche finanziellen Anreize Unternehmen dazu ermutigen, den nicht verbindlichen EU-Verhaltenskodex f\u00fcr den Bereich der Desinformation einzuhalten, und kann die Kommission dieses Gleichgewicht der Anreize sinnvoll anpassen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                2. Wie kann die Kommission gegen diesen eindeutigen Versto\u00df gegen die Verpflichtungen der Unternehmen im Rahmen des Kodex vorgehen, und wie wird das Gesetz \u00fcber digitale Dienste es der Kommission erm\u00f6glichen, gegen manipulative Praktiken vorzugehen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                3. Wie kann die Kommission in diese interaktiven Empfehlungssysteme eingreifen, die eindeutig f\u00fcr Manipulationen anf\u00e4llig sind, unsere Gesellschaften polarisieren und eine unmittelbare Bedrohung f\u00fcr unsere Demokratien darstellen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                  Antwort von Vizepr\u00e4sidentin Jourov\u00e1 im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (09.12.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                  Im Rahmen des neuen Verhaltenskodex zur Bek\u00e4mpfung von Desinformation[1]<\/a> (2022) haben sich die Unterzeichner, einschlie\u00dflich Meta mit seinem Dienst Facebook, dazu verpflichtet, energische Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um unter anderem den Missbrauch ihrer Werbesysteme zur Verbreitung von Desinformation zu verhindern und unzul\u00e4ssige manipulative Verhaltensweisen in ihren Diensten zu begrenzen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                  Bez\u00fcglich der Einhaltung der Verpflichtungen des Kodex durch die Unterzeichner wird darin ein umfassender \u00dcberwachungsrahmen mit regelm\u00e4\u00dfiger Berichterstattung durch die Unterzeichner festgelegt. Die Unterzeichner haben bis zum 16. Dezember 2022 Zeit, um den Kodex umzusetzen, so dass mit den ersten Berichten im Januar 2023 zu rechnen ist. Wichtige Unterzeichner werden so beispielsweise \u00fcber ihre Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs ihrer Werbesysteme f\u00fcr die Verbreitung von Desinformation und \u00fcber ihre Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung manipulativer Verhaltensweisen berichten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                  Nach dem Gesetz \u00fcber digitale Dienste (DSA)[2]<\/a> m\u00fcssen Anbieter sehr gro\u00dfer Online-Plattformen im Rahmen ihres Risikomanagements Systemrisiken, die sich aus ihren Diensten ergeben, einschlie\u00dflich Desinformation, j\u00e4hrlich bewerten und mindern. Dies kann auch eine m\u00f6gliche Anpassung ihrer Algorithmen oder Empfehlungssysteme einschlie\u00dfen. Mit dem Gesetz sind der Kommission direkte Durchsetzungsbefugnisse gegen\u00fcber diesen Anbietern \u00fcbertragen worden. Das Gesetz \u00fcber digitale Dienste sieht auch Transparenzverpflichtungen in Bezug auf die von Online-Plattformen verwendeten Algorithmen und Empfehlungssysteme vor. Sehr gro\u00dfe Online-Plattformen sind zudem verpflichtet, den Mitgliedstaaten und Forschern Zugang zu ihren Daten zu gew\u00e4hren. Die Kommission wird pr\u00fcfen, ob der genannte Verhaltenskodex die Voraussetzungen f\u00fcr einen Verhaltenskodex erf\u00fcllt, d. h. ob er ein Mittel zur Minderung systemischer Risiken im Rahmen des Gesetzes \u00fcber digitale Dienste darstellt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                  In einem breiteren Kontext wird die Kommission \u2014 wie von der Kommissionspr\u00e4sidentin angek\u00fcndigt \u2014 im Jahr 2023 ein Paket zur Verteidigung der Demokratie vorlegen, das auch eine Initiative zum Schutz des demokratischen Raums der EU vor verdeckter ausl\u00e4ndischer Einflussnahme umfassen wird.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                  Anfrage vom 06.10.2022 – Gespendete Schiffe f\u00fcr die libysche K\u00fcstenwache<\/summary>\n

                                                                                                  <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                  Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Sophia in ‚t Veld, Malin Bj\u00f6rk, Dietmar K\u00f6ster, Damien Car\u00eame, Saskia Bricmont)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                  J\u00fcngsten verl\u00e4sslichen Berichten zufolge reparieren die italienischen Beh\u00f6rden derzeit zwei Schiffe, die f\u00fcr Such- und Rettungseins\u00e4tze gedacht sind. Angeblich sollen diese Schiffe zusammen mit drei weiteren Schiffen der libyschen K\u00fcstenwache und der Allgemeinen K\u00fcstenschutzverwaltung gespendet werden. Die vollst\u00e4ndige Finanzierung dieser f\u00fcnf Schiffe soll im Rahmen von Phase 2 des Projekts des integrierten Grenzschutzes[1]<\/a> und gem\u00e4\u00df einer Beitragsvereinbarung zwischen der Kommission und den italienischen staatlichen Stellen von 2020 erfolgen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                    \n
                                                                                                  1. Kann die Kommission ihre Absicht, Schiffe unmittelbar oder mittelbar aus dem EU-Haushalt an die libyschen Beh\u00f6rden zu spenden, best\u00e4tigen bzw. erl\u00e4utern? Kann die Kommission zudem die genannte Beitragsvereinbarung mit den italienischen staatlichen Stellen best\u00e4tigen bzw. erl\u00e4utern?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                  2. Kann die Kommission angesichts ihrer haushaltsbezogenen Rechenschaftspflicht gegen\u00fcber dem Parlament gem\u00e4\u00df Artikel 14 und Artikel 17 Absatz 8 des Vertrags \u00fcber die Europ\u00e4ische Union dem Parlament die vollst\u00e4ndige Beitragsvereinbarung offenlegen? Falls nein, wird die Kommission ersucht, dies zu begr\u00fcnden.<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                  3. Die Kommission hat fr\u00fcher bereits darauf hingewiesen, dass die Unterst\u00fctzung der libyschen K\u00fcstenwache kontrolliert werde, damit die Einhaltung des Grundsatzes der Schadensvermeidung sichergestellt wird. Werden alle neuen indirekten Zuwendungen, einschlie\u00dflich dieser f\u00fcnf Schiffe, an die Bedingung der uneingeschr\u00e4nkten Achtung der Menschenrechte gekn\u00fcpft?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                    Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (09.01.2023)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                    Die Kommission ist entschlossen, Abhilfe zu schaffen angesichts der unannehmbar hohen Zahl von Opfern im Mittelmeer, die ohne die EU-Unterst\u00fctzung drastisch ansteigen w\u00fcrde. In diesem Zusammenhang hat die EU den zust\u00e4ndigen libyschen Beh\u00f6rden in enger Zusammenarbeit mit Italien Schulungen, auch in Menschenrechtsfragen, und Ausr\u00fcstung zur Verf\u00fcgung gestellt, um deren F\u00e4higkeit zur Durchf\u00fchrung regelm\u00e4\u00dfiger Grenzmanagementaufgaben an Land und auf See, einschlie\u00dflich Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tzen, im Einklang mit internationalen Standards zu verbessern. In diesem Rahmen sieht die zweite Phase des Programms zur Unterst\u00fctzung des integrierten Grenzmanagements und der Migrationssteuerung in Libyen (SIBMMIL) die Lieferung von Such\u2010 und Rettungsschiffen an die libyschen Beh\u00f6rden vor.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                    Die Kommission f\u00fchrt eine regelm\u00e4\u00dfige \u00dcberwachung durch und hat seit 2019 im Rahmen des EU-Treuhandfonds f\u00fcr Afrika (EUTF) eine \u00dcberwachung von Operationen in Libyen durch Dritte sowie eine Menschenrechtsbeobachtung eingerichtet, wobei besonders auf die Einhaltung des Grundsatzes der Schadensvermeidung geachtet wird.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                    Die Offenlegung relevanter Elemente der Beitragsvereinbarung zus\u00e4tzlich zum Ma\u00dfnahmendokument[1]<\/a> w\u00fcrde die Genehmigung der zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden Italiens erfordern.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                    Anfrage vom 16.09.2022 – Verletzung der Grundrechte in Griechenland durch die von der Union finanzierten \u00dcberwachungssysteme Centaur und Hyperion<\/summary>\n

                                                                                                    <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                    Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Saskia Bricmont, Damien Car\u00eame, Sergey Lagodinsky, Diana Riba i Giner, Patrick Breyer, Gwendoline Delbos-Corfield)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                    Aus aktuellen Berichten[1]<\/a> geht hervor, dass Griechenland zwei von der Union finanzierte \u00dcberwachungssysteme \u2013 Centaur und Hyperion \u2013 entwickelt hat, bei denen Verhaltensanalysetechnologie eingesetzt bzw. der aufgezeichnete Bereich st\u00e4ndig \u00fcberwacht wird. Beide Systeme wurden eingef\u00fchrt, ohne dass vorher ein Datenschutzbeauftragter ernannt oder die obligatorische Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung durchgef\u00fchrt worden w\u00e4re. Dar\u00fcber hinaus haben die Aufsichtsorgane (der EDSA und der EDSB) in ihrer gemeinsamen Stellungnahme Nr. 5\/2021 erkl\u00e4rt, dass der Einsatz von Verhaltenserkennungstechnologie aufgrund des von ihr ausgehenden inakzeptablen Risikos in Bezug auf die Grundrechte verboten werden sollte. Trotz dieser eindeutigen Rechtsverletzungen soll f\u00fcr diese einschneidenden \u00dcberwachungssysteme ein zweistelliger Millionenbetrag aus der Aufbau- und Resilienzfazilit\u00e4t und dem Fonds f\u00fcr die innere Sicherheit gezahlt worden sein[2]<\/a>,<\/sup>[3]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                      \n
                                                                                                    1. Wie viel hat die Union genau f\u00fcr die Systeme Centaur und Hyperion ausgegeben, woher stammten die Mittel, und wie viele Mittel wurden oder werden (aufgeschl\u00fcsselt nach System\/Projekt) f\u00fcr \u00e4hnliche Systeme bereitgestellt?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                    2. Wie bewertet die Kommission \u2013 zumal auf der Hand liegt, dass die Regierung Griechenlands nicht willens oder nicht in der Lage ist, die erforderliche \u201eunabh\u00e4ngige Untersuchung\u201c durchzuf\u00fchren, nachdem behauptet worden ist, dass Unionsmittel unter Verletzung der Grundrechte nicht vorschriftsgem\u00e4\u00df ausgegeben worden seien \u2013 die Einhaltung der Grundrechte in diesem Fall, und wie untersucht sie diesen Sachverhalt?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                    3. Ergreift die Kommission Ma\u00dfnahmen, um die Kostenerstattung abzulehnen oder die Finanzierung der Projekte Centaur und Hyperion zu streichen, und welche Ma\u00dfnahmen werden ergriffen, um k\u00fcnftig zu verhindern, dass Projekte, mit denen die Grundrechte verletzt werden, von der Union finanziert werden?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                      Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (22.12.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                      Die Systeme Centaur und Hyperion werden gemeinsam aus dem nationalen Programm Griechenlands 2014\u20102020 des Fonds f\u00fcr die innere Sicherheit \u2014 Grenzen und Visa (ISF-BV) und der Aufbau\u2010 und Resilienzfazilit\u00e4t finanziert. Was die Aufbau\u2010 und Resilienzfazilit\u00e4t betrifft, so geh\u00f6ren die Systeme zu einem umfassenderen Investitionsvorhaben zur Digitalisierung des Migrations\u2010 und Asylsystems, das im vierten Quartal 2024 abgeschlossen werden soll[1]<\/a>. Weitere Einzelheiten zu Centaur und Hyperion finden Sie auf der entsprechenden Website der griechischen Regierung[2]<\/a> und auf der Website der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde des Ministeriums f\u00fcr Migration und Asyl[3]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                      Bei allen aus dem Unionshaushalt finanzierten T\u00e4tigkeiten m\u00fcssen die Grundrechte und die Menschenw\u00fcrde nach Ma\u00dfgabe der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union uneingeschr\u00e4nkt geachtet werden. Der Kommission ist der von den Abgeordneten des Europ\u00e4ischen Parlaments erw\u00e4hnte Bericht bekannt, und sie \u00fcberwacht die Durchf\u00fchrung dieser Projekte genau. Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der nationalen Beh\u00f6rden, etwaigen Vorw\u00fcrfen nachzugehen, den jeweiligen Sachverhalt festzustellen und Rechtsverletzungen ordnungsgem\u00e4\u00df zu verfolgen, um sicherzustellen, dass die Unionsmittel nach geltendem europ\u00e4ischen und einzelstaatlichen Recht verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                      Die Kommission \u00fcberwacht die Durchf\u00fchrung der Programme der Mitgliedstaaten regelm\u00e4\u00dfig, wobei sie sowohl Kontrollen vor Ort als auch System\u2010 und Ex-post-Pr\u00fcfungen im Hinblick auf die Verwendung der Unionsmittel vornimmt. Im Falle von Fehlern, Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten und Betrug ergreift sie die erforderlichen Ma\u00dfnahmen und leitet die Wiedereinziehung nicht bestimmungsgem\u00e4\u00df ausgegebener Betr\u00e4ge ein.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                      Anfrage vom 20.07.2022 – 1 018 F\u00e4lle von \u201eDrift-backs\u201c in der \u00c4g\u00e4is<\/summary>\n

                                                                                                      <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                      My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                      Die Rechercheagentur \u201eForensc Architecture\u201c hat vor kurzem gemeldet, dass die griechische K\u00fcstenwache teilweise mit der Unterst\u00fctzung von Frontex in 1 018 F\u00e4llen Fl\u00fcchtlinge auf Rettungsinseln ausgesetzt hat, damit sie so aus griechischen Gew\u00e4ssern zur\u00fcck an die t\u00fcrkische K\u00fcste treiben, was auch als \u201eDrift-back\u201c bezeichnet wird[1]<\/a>. Obwohl es immer mehr Belege f\u00fcr diese Praxis gibt, ist die Reaktion der Kommission darauf bislang sehr verhalten und zweideutig gewesen, was den Eindruck erweckt, dass sie die griechischen staatlichen Stellen decken will, anstatt als H\u00fcterin der Vertr\u00e4ge aufzutreten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                        \n
                                                                                                      1. Does the Commission intend to take joint action with Frontex with regard to the above cases, or does it expect the Greek Transparency Authority to make these incidents the subject of an independent investigation?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                      2. In dealing with the systematic human rights violations alleged against the Greek Government, does the Commission take account of the conflict of interest in view of the party affiliation of Vice-President Margaritis Schinas, who is responsible in the College of Commissioners for promoting our European way of life?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                      3. Is the Commission finally acknowledging the frequent and serious human rights violations at Greece's borders, following the publication of a long list of evidence by a wide range of established actors?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                        Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (13.10.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                        1. Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Untersuchung mutma\u00dflicher Zur\u00fcckweisungen liegt bei den nationalen Beh\u00f6rden. In diesem Zusammenhang informierten die griechischen Beh\u00f6rden die Kommission \u00fcber Ma\u00dfnahmen, die ergriffen wurden, um die Einhaltung der Grundrechte zu gew\u00e4hrleisten. Dazu geh\u00f6ren interne Kontrollverfahren, Untersuchungen durch unabh\u00e4ngige Beh\u00f6rden und die M\u00f6glichkeit von Staatsanw\u00e4lten, Vorw\u00fcrfe zu untersuchen.[1]<\/a> Die Kommission wird weiterhin mit den griechischen Beh\u00f6rden zusammenarbeiten, um die erzielten Fortschritte zu \u00fcberwachen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                        2. Vizepr\u00e4sident Schinas hat keinen Interessenkonflikt. Gem\u00e4\u00df dem Verhaltenskodex f\u00fcr die Mitglieder der Kommission liegt ein Interessenkonflikt vor, wenn ein pers\u00f6nliches Interesse die unabh\u00e4ngige Wahrnehmung der Aufgaben eines Kommissionsmitglieds beeinflussen kann. Pers\u00f6nliche Interessen umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschlie\u00dflich, potenzielle Verg\u00fcnstigungen oder Vorteile f\u00fcr die Mitglieder selbst, ihre (Ehe-)Partner oder direkte Familienangeh\u00f6rige. Ein Interessenkonflikt liegt nicht vor, wenn ein Kommissionsmitglied lediglich als Teil der allgemeinen \u00d6ffentlichkeit oder einer breiten Bev\u00f6lkerungsschicht betroffen ist[2]<\/a>. Folglich schaffen die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer politischen Partei ebenso wie politische \u00dcberzeugungen keinen Interessenkonflikt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                        3. Die Mitgliedstaaten sind nach dem EU-Recht verpflichtet, unbefugtes \u00dcberschreiten der EU-Au\u00dfengrenzen im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union, einschlie\u00dflich des Rechts auf Asyl und des Grundsatzes der Nichtzur\u00fcckweisung, zu verhindern und abzuwenden. Die Achtung der Grundrechte ist ein nicht verhandelbarer Bestandteil der Umsetzung des integrierten europ\u00e4ischen Grenzmanagements, und die Kommission hat die zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden wiederholt aufgefordert, Vorw\u00fcrfe gr\u00fcndlich zu untersuchen und die Verantwortlichen gegebenenfalls vor Gericht zu bringen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                        Anfrage vom 05.07.2022 – EU-Mittel f\u00fcr die \u00e4gyptische K\u00fcstenwache<\/summary>\n

                                                                                                        <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                        Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                        Kommissionsmitglied V\u00e1rhelyi hat k\u00fcrzlich best\u00e4tigt, dass die Kommission \u00c4gypten langfristige und kurzfristige finanzielle Unterst\u00fctzung in H\u00f6he von fast 300 Mio. EUR zugesagt hat.[1]<\/a> Laut Nachrichtenberichten sind 80 Mio. EUR der Mittel f\u00fcr die \u00e4gyptische K\u00fcstenwache f\u00fcr den \u201eGrenzschutz\u201c und f\u00fcr die Verhinderung der Flucht von \u00c4gyptern vorgesehen.[2]<\/a> Das Parlament hat mehrfach seine Besorgnis \u00fcber die katastrophale Menschenrechtslage in \u00c4gypten zum Ausdruck gebracht, und seit Januar 2021 sind 3 500 \u00c4gypter aus dem Land per Boot nach Italien geflohen, was sie zur zweitgr\u00f6\u00dften Gruppe der dort ankommenden Menschen aus den Mittelmeerl\u00e4ndern macht.[3]<\/a><\/p>\n\n\n\n

                                                                                                          \n
                                                                                                        1. Can the Commission provide an overview of all equipment or services supplied to the Egyptian authorities and the Coast Guard, in particular for border protection, and what is the timetable for future distribution?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                        2. What indicators will the Commission use to ensure that EU-Egypt migration cooperation is in line with Article 3(5) of the Treaty on European Union, i.e. that human rights are respected and promoted, e.g. by ensuring accountability for possible human rights violations?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                        3. What human rights impact or risk assessment has been (or will be) carried out on this financial support to ensure that it does not facilitate or be used for human rights abuses?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                                                                          Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (24.08.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                          The Commission stands ready to assist Egypt in maintaining its capacity to prevent irregular migration by sea and in strengthening the control of its border with Libya and Sudan. This is of particular importance given that irregular entries of Egyptian nationals into the EU (over 90 % to Italy, mainly via Libya) increased sixfold in 2021 (to 9219).<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                          Against this background, the Commission is currently developing, in close coordination with the Egyptian authorities, a measure to support border management (search and rescue, land and sea border surveillance). A total budget of EUR 80 million is foreseen, to be implemented in two phases: EUR 23 million in 2022 and EUR 57 million in 2023. As the measure has not yet been adopted, there is no overview at this stage of the equipment or services that will be provided to the Egyptian authorities in this framework.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                          The measure will be subject to an ex-ante risk assessment and monitoring measures will be in place throughout its duration to ensure that the measure does not jeopardize compliance with international human rights law and the protection of refugees and migrants.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                          Anfrage vom 29.06.2022 – Tansania \u2013 Vertreibung der Massai aus Ngorongoro<\/summary>\n

                                                                                                          <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                          My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                          F\u00fcr ein Tourismusprojekt, das angeblich auch der F\u00f6rderung der biologischen Vielfalt dient, sollen Zehntausende Massai aus Ngorongoro umgesiedelt werden. Die Vereinten Nationen kritisieren das Vorhaben in einem Bericht[1]<\/a> und bef\u00fcrchten, dass das physische und kulturelle \u00dcberleben der Massai im Namen des Naturschutzes, des Safaritourismus und der Troph\u00e4enjagd geopfert werden soll und die Rolle der Massai beim Schutz der biologischen Vielfalt ignoriert wird. Einige Massai demonstrieren in einem Brief[2]<\/a> gegen ihre Vertreibung. Die Proteste gegen den Landraub wurden von den Staatsorganen Tansanias mit Gewalt niedergeschlagen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                            \n
                                                                                                          1. Wie beurteilt die Kommission dieses Projekt, das zur Vertreibung der Massai aus Ngorongoro f\u00fchrt?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                          2. Hat die Durchf\u00fchrung des Projekts Konsequenzen f\u00fcr die Unterst\u00fctzung Tansanias durch die EU \u2013 zum Beispiel bei der Finanzierung zuk\u00fcnftiger Projekte?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                          3. Hat die Kommission dieses oder derartige mit Vertreibung verbundene Projekte in der Vergangenheit oder Gegenwart unterst\u00fctzt?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                            Antwort von Jutta Urpilainen im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (10.08.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                            Der Ansatz der Kommission zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ber\u00fccksichtigt die wichtige Dimension der menschlichen Entwicklung und die Achtung der Menschenrechte in vollem Umfang. Daher verfolgt die Kommission aufmerksam die Entwicklungen im Zusammenhang mit den Gemeinschaften, die im Schutzgebiet Ngorongoro (Ngorongoro Conservation Area) und im Schutz\u2010 und Jagdgebiet Loliondo (Loliondo Game Controlled Area) leben.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                            Beim Schutz dieser Gebiete sollte die Regierung der Vereinigten Republik Tansania alle Ma\u00dfnahmen vermeiden, die sich auf das Leben, die Existenzgrundlagen und die Kultur der dort lebenden Gemeinschaften, einschlie\u00dflich der Massai, negativ auswirken w\u00fcrden. Die Kommission bekr\u00e4ftigt, dass alle Ma\u00dfnahmen, die diese Gemeinschaften betreffen, vollst\u00e4ndig mit der Rechtsstaatlichkeit in Einklang stehen und die Achtung der Menschenrechte gew\u00e4hrleisten m\u00fcssen. In diesem Sinne sind auch Menschenrechtsfragen Gegenstand des politischen Dialogs der EU mit Tansania.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                            Die EU und Tansania arbeiten seit Langem beim Schutz der Umwelt und der Erhaltung der nat\u00fcrlichen Ressourcen konstruktiv zusammen. In dem umstrittenen Gebiet Loliondo f\u00fchrt die Kommission kein Projekt durch. Es ist auch kein EU-finanziertes Projekt im Zusammenhang mit der Frage der Vertreibung oder dem fraglichen Gebiet in Vorbereitung.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                            Die von der Kommission unterst\u00fctzten Projekte werden vor der Durchf\u00fchrung unter dem Gesichtspunkt ihrer Konfliktsensibilit\u00e4t und ihrer m\u00f6glichen Auswirkungen auf die Menschenrechte bewertet, wobei der Grundsatz der Schadensvermeidung im Mittelpunkt steht. Es werden alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, um negative Auswirkungen auf die Bev\u00f6lkerung zu vermeiden und bei Bedarf Abhilfema\u00dfnahmen vorzusehen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                            Die Kommission und der Europ\u00e4ische Ausw\u00e4rtige Dienst werden die Entwicklungen in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten weiterhin verfolgen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                            Anfrage vom 28.06.2022 – Finanzierung geschlossener Migrationszentren durch die EU<\/summary>\n

                                                                                                            <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                            Meine Anfrage (gemeinsam mit Thijs Reuten, Malin Bj\u00f6rk, Dietmar K\u00f6ster, Dom\u00e8nec Ruiz Devesa, Bettina Vollath, Cyrus Engerer, Pietro Bartolo)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                            The EU funds several closed migration centers in Greece. These include the closed controlled-access center on Samos, which opened in September 2021 and received funding of EUR 43 million under the Asylum, Migration and Integration Fund (AMIF). According to rulings by a Greek court and evidence from various non-governmental organizations, many asylum seekers face de facto detention and extensive surveillance at this center.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                              \n
                                                                                                            1. Does the Commission consider the funding of this closed center to be compatible with the specific provisions governing the detention of asylum seekers in international and European asylum law (e.g. the Reception Conditions Directive and the Dublin III Regulation)?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                            2. Could the Commission provide a detailed list of all AMIF expenditures for the Samos camp since September 2021, broken down by category of expenditure (in particular monitoring, including procedures and guards)?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                            3. Is there a concrete overview of funding under AMIF for comparable centers in the Georgian islands, including their capacity and total number of staff per camp, and how does the Commission monitor this expenditure?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                              Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (08.09.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                              Die Kommission hat 276 Mio. EUR aus dem Migrations\u2010 und Integrationsfonds[1]<\/a> (AMIF) f\u00fcr den Bau von f\u00fcnf Mehrzweck-Aufnahme\u2010 und Identifizierungszentren auf den Inseln Samos, Kos, Leros, Chios und Lesbos bereitgestellt. Diese Zentren umfassen verschiedene Bereiche, darunter Aufnahme\u2010 und Identifizierungsstrukturen f\u00fcr Neuank\u00f6mmlinge, Unterkunftsm\u00f6glichkeiten, sichere Bereiche f\u00fcr unbegleitete Kinder und Jugendliche, Freizeitbereiche und Abschiebezonen. Wie durch die R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie[2]<\/a> only the deportation zones are closed areas. The full respect of the EU right of asylum and return is a condition for the centers to be supported with EU funds.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                              Die von den griechischen Beh\u00f6rden f\u00fcr den Bau der Zentren ver\u00f6ffentlichten Ausschreibungsunterlagen k\u00f6nnen online abgerufen werden. Sie beziehen sich auf die Gesamtkosten der Bauarbeiten und nicht auf die Kosten pro Zentrum. Die Vertr\u00e4ge, die Informationen \u00fcber die laufenden Kosten[3]<\/a> des neuen Zentrums auf Samos enthalten, stammen vom griechischen Ministerium f\u00fcr Migration und Asyl, weswegen der Kommission die gew\u00fcnschten Angaben nicht zur Verf\u00fcgung stehen. Die Damen und Herren Abgeordneten werden gebeten, sich dazu an die zust\u00e4ndigen Dienststellen des Ministeriums[4]<\/a> to turn.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                              The Commission has deployed staff to the islands and is closely monitoring the work of the new centers to ensure compliance with applicable EU law. This is done through mandatory reporting by the beneficiaries of EU funds and on-site visits by Commission staff. For the construction of the new multipurpose reception and identification centers, an additional monitoring framework has been put in place, including regular financial controls by an external audit firm during the project.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                              Anfrage vom 30.05.2022 – Anhaltende illegale Zur\u00fcckweisungen an der Grenze trotz einstweiliger Ma\u00dfnahmen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte<\/summary>\n

                                                                                                              <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                              My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                              Wie vom Griechischen Fl\u00fcchtlingsrat[1]<\/a> gemeldet, waren 94 Syrer, darunter Minderj\u00e4hrige mit Gesundheitsbeschwerden und junge M\u00fctter mit ihren S\u00e4uglingen, vor Kurzem an einem Eiland vor der K\u00fcste des griechischen Regionalbezirks Evros gestrandet und mussten dort mehrere Tage ohne Wasser und Nahrung ausharren. Obwohl der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte am 24. Mai 2022 einstweilige Ma\u00dfnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass diese Menschen unverz\u00fcglich humanit\u00e4re und medizinische Hilfe erhalten und die gesetzlich vorgesehenen Aufnahme- und Identifizierungsverfahren auf sie angewandt werden, wurden sie laut Berichten ihrer Familienangeh\u00f6rigen in der T\u00fcrkei am letzten Wochenende gegen ihren Willen in die T\u00fcrkei zur\u00fcckgebracht.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                \n
                                                                                                              1. In the Commission's view, are the Greek actions described above compatible with EU law, including the Charter of Fundamental Rights?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                              2. What steps will the Commission take to investigate the possible expulsion of 94 Syrians?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                              3. Does it have information about other illegal refoulements by Greece or about the number of alleged illegal practices at the Greek border?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (08.08.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                Die Kommission ist zutiefst besorgt \u00fcber alle Berichte und Vorw\u00fcrfe von Zur\u00fcckweisungen und Misshandlungen. Jede Form von Gewalt oder Zur\u00fcckweisung ist rechtswidrig und muss von den nationalen Beh\u00f6rden untersucht werden, die f\u00fcr die Feststellung des Sachverhalts und das Ergreifen von Folgema\u00dfnahmen zust\u00e4ndig sind.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                Die Kommission ist sich der zunehmenden Migrationsstr\u00f6me an der Landgrenze zur T\u00fcrkei in den letzten Monaten sowie der Bedrohung durch Schleuser bewusst, die Migrantinnen und Migranten auf kleinen Inseln im Fluss Evros aussetzen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                Im Einklang mit der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen[1]<\/a> Member States must establish effective mechanisms to comply with the Charter of Fundamental Rights of the European Union (basic requirements). The Commission is currently assessing the mechanisms put in place in the context of the Greek programs under the Home Affairs Funds, including the independent mechanism for monitoring and preventing refoulement. If the Commission considers that an essential condition is not met, the expenditure incurred under the measures concerned may be included in the payment claims, but reimbursement will only be made once the Commission has informed the Member State concerned that the essential condition has been met.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                Die Kommission pr\u00fcft alle ihr zur Verf\u00fcgung stehenden sachdienlichen Informationen und kooperiert mit den griechischen Beh\u00f6rden, die f\u00fcr die Kontrollmechanismen und die konkrete Untersuchung von Vorw\u00fcrfen zust\u00e4ndig sind. Die Kommission arbeitet auch im Rahmen der Task Force \u201eMigrationsmanagement\u201c[2]<\/a> is working with Greece and providing feedback in this area in order to increase the effectiveness of the monitoring and follow-up modalities put in place by the Greek authorities to fully implement the obligations under the Charter of Fundamental Rights of the European Union and EU law, including the principle of non-refoulement.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                Anfrage vom 25.05.2022 – Bericht der griechischen Transparenzbeh\u00f6rde<\/summary>\n

                                                                                                                <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                Die nationale Transparenzbeh\u00f6rde Griechenlands ver\u00f6ffentlichte am 10. Mai 2022 einen Untersuchungsbericht zu mutma\u00dflichen Zur\u00fcckweisungen, in dem unter anderem das Verfahren f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung des Stroms von Asylsuchenden beschreiben wird, die das griechische Hoheitsgebiet auf dem Land- oder Seeweg erreichen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                  \n
                                                                                                                1. In the light of Article 6 of the EU Charter of Fundamental Rights and Articles 8 and 9 of the Reception Conditions Directive, what is the Commission's view of Greece's practice of placing new arrivals in detention pending their transfer to a reception and identification center in the Evros region (p. 23\/24)?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                2. Taking into account Article 6 of the EU Charter of Fundamental Rights and Articles 8 and 9 of the Reception Conditions Directive, what is its view of the practice whereby applicants are kept in the facility for up to 25 days from registration during the reception and identification procedures, but are not allowed to leave the facility because they are in detention (p. 29)?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                3. How are statistics collected on \"prevention\" (p. 56) and how many cases of prevention were recorded by the Greek authorities in 2021? Please provide a breakdown by police directorate (Alexandro\u00fapoli, Orestiada, North Aegean and Dodecanese).<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                  Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (03.08.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                  The Commission is aware that persons arriving irregularly across the land border with Turkey at Evros are transferred to the Reception and Identification Center in Fylakio, where they are subject to the Reception and Identification Procedure and undergo a medical examination, registration of personal data, fingerprinting and interview, after which they are directed to follow-up procedures (asylum for persons applying for international protection or repatriation of persons who renounce such an application).<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                  In Bezug auf die Verwaltungshaft w\u00e4hrend des Aufnahme\u2010 und Identifizierungsverfahrens enth\u00e4lt Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie \u00fcber Aufnahmebedingungen[1]<\/a> im Einklang mit Artikel 6 der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union[2]<\/a> eine ersch\u00f6pfende Liste der Gr\u00fcnde, aus denen ein Antragsteller in Haft genommen werden kann, wenn sich weniger einschneidende Ma\u00dfnahmen nicht wirksam anwenden lassen. Zu den dort aufgef\u00fchrten Haftgr\u00fcnden z\u00e4hlt die Notwendigkeit, die Identit\u00e4t oder Staatsangeh\u00f6rigkeit der Person festzustellen oder zu \u00fcberpr\u00fcfen. Solche Entscheidungen m\u00fcssen jedoch auf der Grundlage einer Einzelfallpr\u00fcfung getroffen werden. Die Kommission verfolgt die Lage vor Ort aufmerksam und steht im Dialog mit den griechischen Beh\u00f6rden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                  Sie erhebt jedoch keine Statistiken \u00fcber \u201ePr\u00e4ventionen\u201c und verf\u00fcgt nicht \u00fcber die vom Herrn Abgeordneten angeforderten Informationen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                  Anfrage vom 20.05.2022 – Anwendung der Richtlinie \u00fcber die Gew\u00e4hrung vor\u00fcbergehenden Schutzes auf staatenlose Fl\u00fcchtlinge aus der Ukraine<\/summary>\n

                                                                                                                  <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                  Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Dom\u00e8nec Ruiz Devesa, Saskia Bricmont, Alice Kuhnke, Cornelia Ernst, Dietmar K\u00f6ster, Damien Car\u00eame, Sophia in ‚t Veld, Thijs Reuten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                  Die Mitgliedstaaten der EU sind nicht verpflichtet, die Gew\u00e4hrung vor\u00fcbergehenden Schutzes auf die meisten staatenlosen Fl\u00fcchtlinge aus der Ukraine auszudehnen[1]<\/a>. Die Richtlinie \u00fcber die Gew\u00e4hrung vor\u00fcbergehenden Schutzes gilt nur f\u00fcr Staatenlose, die in der Ukraine internationalen Schutz (oder einen gleichwertigen Status) genie\u00dfen. Staatenlose, die nachweisen k\u00f6nnen, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 dauerhaft in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen, haben ebenfalls Anspruch auf Schutz, aber die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen entscheiden, ob sie die Richtlinie \u00fcber die Gew\u00e4hrung vor\u00fcbergehenden Schutzes anwenden oder einen \u201eangemessenen Schutz nach nationalem Recht\u201c gew\u00e4hren wollen. Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen den Schutz auf andere Personen einschlie\u00dflich Staatenlose, die sich rechtm\u00e4\u00dfig in der Ukraine aufhielten, ausdehnen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                    \n
                                                                                                                  1. How does the Commission intend to ensure that the directive on the granting of temporary protection is implemented in all areas by the Member States in accordance with the principles of non-discrimination and respect for the rights of stateless persons enshrined in international and Union law?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                  2. Gedenkt die Kommission, erstens die operativen Leitlinien f\u00fcr die Umsetzung der Richtlinie \u00fcber die Gew\u00e4hrung vor\u00fcbergehenden Schutzes[2]<\/a> so zu \u00e4ndern, dass sie auch f\u00fcr Staatenlose mit Wohnsitz in der Ukraine, die keine Belege f\u00fcr ihre Bindung zu diesem Land haben, gelten, zweitens klarzustellen, dass der gleichwertige nationale Schutz auch den Schutz als Staatenloser im Sinne des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 umfasst, und drittens Flexibilit\u00e4t bei den Beleganforderungen einzuf\u00fchren, um den inh\u00e4renten Schwierigkeiten beim Nachweis der Staatenlosigkeit durch Dokumente[3]<\/a> to take into account?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                  3. Does the Commission intend to include information on statelessness in the EU\u00e2\u20ac\u2122s preparedness and contingency plan for migration?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                    Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (03.08.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                    The protection of all those who are stateless or at risk of statelessness is a concern of the Commission. The relevant Council Decision of 4 March 2022[1]<\/a> on the introduction of temporary protection under the Temporary Protection Directive[2]<\/a> also extends to certain categories of stateless persons who fall within those categories entitled to temporary protection or other appropriate protection under national law. Member States may extend protection to all other stateless persons. Member States had to comply with the minimum standards and rights of the Temporary Protection Directive by 31 December 2002.[3]<\/a> or on the occasion of accession to the EU into national law. These provisions were activated by the Council decision of March 4, 2022. The Commission has urged Member States in various ways (operational guidelines, own agenda items, missions, etc.) and in many fora (Solidarity Platform, Blueprint, Council Working Groups, etc.) to apply these provisions appropriately to all persons covered by the Directive, including stateless persons, who in particular face specific challenges in terms of evidence and status determination.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                    2. the operational guidelines of the Commission for the implementation of the Council decision[4]<\/a>which already contain chapters on evidence and status determination, will be updated to take due account of the situation on the ground and changing needs.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                    The Commission regularly updates the information collected under the EU Preparedness and Response Plan and adapts it according to developments and data availability. In addition, statelessness was a specific agenda item for the Solidarity Platform established to implement temporary protection.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                    Anfrage vom 20.05.2022 – Wasserstoff \u2013 ein Mehrwert f\u00fcr die Partnerl\u00e4nder?<\/summary>\n

                                                                                                                    <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                    Meine Anfrage (gemeinsam mit Mich\u00e8le Rivasi, Pierrette Herzberger-Fofana, Caroline Roose, Malte Gall\u00e9e)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                    Under the Global Gateway strategy, investments in infrastructure development are expected to reach up to EUR 300 billion in the current funding period. According to the Joint Communication of the Commission and the High Representative of the Union for Foreign Affairs and Security Policy (HR\/VP) of 1 December 2021 entitled \"Global Gateway\" (JOIN(2021)0030), the Commission and the HR\/VP will work with partner countries that have the potential to develop their production of hydrogen using renewable energy sources and promote the creation of competitive markets so that this hydrogen produced outside the EU can be traded internationally without export restrictions or price distortions.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                      \n
                                                                                                                    1. Given the intention to produce 'green hydrogen' for international trade in partner countries, could the Commission provide concrete data analysis to ensure that the potential of such an investment policy not only serves the EU's energy needs but also adds value to Africa in achieving the Sustainable Development Goals?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                    2. How will the production of \"green hydrogen\" for export deal with the major problem of energy poverty in developing countries, especially in sub-Saharan Africa, where 600 million people have no access to electricity? Is the production of hydrogen the best use of renewable energy sources in partner countries?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                    3. Can the Commission provide further information on the legal basis and the type of EU funding allocated to such investments, as well as the countries concerned and the relevant flagship projects?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                      Antwort von Kadri Simson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (19.08.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                      Global Gateway is the EU's contribution to reducing the global investment gap, focusing on energy, transport, digital, health and education. Global Gateway is fully aligned with the United Nations 2030 Agenda with its Sustainable Development Goals and the Paris Agreement.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                      In Bezug auf den Energiesektor in Afrika wird Global Gateway als Teil der EU-Afrika-Initiative f\u00fcr gr\u00fcne Energie[1]<\/a> durchgef\u00fchrt, die darauf abzielt, den \u00f6kologischen Wandel in Afrika zu unterst\u00fctzen, indem die Kapazit\u00e4ten f\u00fcr erneuerbare Energien ausgebaut werden, mehr Menschen in Afrika Zugang zu erschwinglicher und zuverl\u00e4ssiger Energie erhalten, die Nutzung nachhaltiger Energie gef\u00f6rdert und die Marktintegration und Sektorreformen unterst\u00fctzt werden. Bis 2030 soll mit der EU-Afrika-Initiative f\u00fcr gr\u00fcne Energie die Schaffung von mindestens 50 GW an Kapazit\u00e4ten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen gef\u00f6rdert werden, wodurch mindestens 100 Millionen Menschen mit Strom versorgt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                      Africa has the potential for large-scale production of competitively priced renewable hydrogen and derived fuels. This technology can contribute to Africa's sustainable industrialization and development in line with the goals of the African Union's Agenda 2063. Once local demand is met, renewable hydrogen trading could be another way for African countries to build their green economies.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                      Wie in der REPowerEU-Mitteilung und dem dazugeh\u00f6rigen Aktionsplan[2]<\/a> angek\u00fcndigt, arbeitet die Kommission daran, Energiepartnerschaften mit einer Reihe von Drittl\u00e4ndern, unter anderem auch mit L\u00e4ndern in Afrika, zu vereinbaren.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                      Der Privatsektor wird Investitionen in erneuerbaren Wasserstoff mobilisieren. Die Kommission wird die Entwicklung des Marktes f\u00fcr erneuerbaren Wasserstoff unterst\u00fctzen, insbesondere indem \u00fcber die im Rahmen des Europ\u00e4ischen Fonds f\u00fcr nachhaltige Entwicklung (EFSD+) verf\u00fcgbaren Finanzierungsinstrumente Investitionen des Privatsektors mobilisiert werden.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                      Anfrage vom 06.05.2022 – EU-Aktionsplan als Reaktion auf die Ereignisse in Afghanistan<\/summary>\n

                                                                                                                      <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                      My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                      Nach der \u00dcbernahme Afghanistans durch die Taliban im August 2021 setzte die Kommission die meisten ihrer Abkommen mit dem Land aus und stellte die Zusammenarbeit mit Afghanistan weitgehend ein. Seitdem hat sie als Reaktion auf die Ereignisse in Afghanistan einen Aktionsplan ausgearbeitet, der den Medien zugespielt wurde.[1]<\/a> Der Aktionsplan richtet sich an die EU und ihre Mitgliedstaaten und enth\u00e4lt kurz- und langfristige Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                        \n
                                                                                                                      1. Has the action plan already been adopted? If so, will there be reports on the implementation and will the measures be made publicly available?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                      2. Is the parliament informed about the implementation of the action plan?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                      3. Will the Commission disaggregate and communicate its commitment to receive 38,000 vulnerable Afghans by Member State and by program (resettlement, humanitarian reception, etc.) and how many Afghans are currently arriving in Europe through both the official evacuation routes and the programs for Afghans at risk?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                        Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (17.08.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                        The Action Plans to strengthen comprehensive migration partnerships with priority countries of origin and transit, including the Action Plan adopted in response to the events in Afghanistan, were jointly developed by the Commission and the European External Action Service in accordance with the conclusions of the European Council of June 2021 and subsequently presented to the Member States at the meetings of the Council Working Group on External Asylum and Migration Policy. These action plans are dynamic documents that will evolve over time. They are intended for internal use by the EU and its Member States and should contribute to the development of a common strategic approach to cooperation with partner countries. The objective of this specific action plan is to strengthen the measures to be taken in support of the Afghan people or together with Afghanistan\u00e2\u20ac\u2122s neighbors. Afghanistan is in great need of humanitarian aid, and the country\u00e2\u20ac\u2122s own resources are limited. EU humanitarian assistance in Afghanistan is already underway and is being provided in accordance with the principles of humanity, neutrality, impartiality, and independence.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                        The Commission is determined to continue to keep the European Parliament fully informed on all aspects of migration policy, including its actions in Afghanistan and the region. The Commission will continue to inform the Parliament about the evolution of the humanitarian situation on the ground and the adaptation of the EU humanitarian response.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                        3. Die Zusagen, die die Mitgliedstaaten bez\u00fcglich gef\u00e4hrdeter Afghanen f\u00fcr den Zeitraum 2021-2022 gemacht haben, sind dem Anhang zu entnehmen.[1]<\/a> Die Mitgliedstaaten haben der Kommission gemeldet, dass bis April 2022 fast 28 700 Personen aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden aufgenommen wurden, die Neuansiedlung jedoch noch nicht begonnen hat.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                        Siehe Anhang : Anlage<\/a><\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                        Anfrage vom 08.04.2022 – R\u00fcckf\u00fchrungen Belarus\/Polen durch Frontex<\/summary>\n

                                                                                                                        <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                        My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                        Verschiedenen Zeitungsberichten zufolge unterst\u00fctzt die Europ\u00e4ische Agentur f\u00fcr die Grenz- und K\u00fcstenwache (Frontex) Polen dabei, in etwa 1700 Menschen irakischer Staatsangeh\u00f6rigkeit abzuschieben[1]<\/a>[2]<\/a>, die \u00fcber die Grenze Polens zu Belarus in die EU gekommen waren. Bei einer solchen Unterst\u00fctzung von R\u00fcckf\u00fchrungen durch Frontex ergeben sich aus der Frontex-Verordnung (Fassung 2019) und der Grundrechtecharta der EU zahlreiche Pflichten f\u00fcr die Agentur, um die Wahrung der Grundrechte der betroffenen Personen sicherzustellen. Dar\u00fcber hinaus sagte Kommissionsmitglied Johansson in der Sitzung des LIBE-Ausschusses vom 13. Januar 2022, dass das Notstandsgesetz in Polen nicht mit dem Besitzstand der Union im Einklang steht.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                          \n
                                                                                                                        1. Wie viele Personen wurden bereits oder werden durch die Agentur aus Polen r\u00fcckgef\u00fchrt, und hat Frontex vor der Operation eine vorl\u00e4ufige Bewertung der Auswirkungen auf die Menschenrechte mit der Grundrechtsbeauftragen durchgef\u00fchrt?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                        2. Wie kann Frontex sicher sein, trotz der Situation des Asylrechts in Polen nicht zu illegalen Abschiebungen oder Zur\u00fcckweisungen beizutragen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                        3. Wie wird die Statistik sogenannter illegaler Grenz\u00fcbertritte von Frontex erhoben, und wie werden erfolgreiche Asylantragsteller aus dieser Statistik entfernt?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                          Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (30.06.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                          Da die Fragen des Herrn Abgeordneten die operativen T\u00e4tigkeiten der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Grenz\u2010 und K\u00fcstenwache (Frontex) betreffen und somit in die Zust\u00e4ndigkeit von Frontex fallen, hat die Kommission die vom Herrn Abgeordneten gew\u00fcnschten Ausk\u00fcnfte bei der Agentur angefordert. Die Kommission wird dem Herrn Abgeordneten die Antwort der Agentur so rasch wie m\u00f6glich zukommen lassen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                          Siehe Anh\u00e4nge : Anlage 1<\/a>, Anlage 2<\/a><\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                          Anfrage vom 02.03.2022 – OLAF-Bericht zu Frontex<\/summary>\n

                                                                                                                          <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                          My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                          Am 28.2.2022 stellte der Generaldirektor von OLAF, Ville It\u00e4l\u00e4, in einer Sitzung von CONT und LIBE den Bericht seiner Agentur zu Frontex vor. Der Bericht untersucht Vorw\u00fcrfe zu Fehlverhalten innerhalb der EU-Agentur in Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen an den EU-Au\u00dfengrenzen. Der f\u00fcr die Abgeordneten nicht zug\u00e4ngliche Bericht zeigt laut der Zusammenfassung, dass die Leitungsebene von Frontex von den Menschenrechtsverletzungen Kenntnis hatte und es bewusst vermied, diese zu melden. Die Leitungsebene von Frontex hat bisher jegliches Fehlverhalten ausgeschlossen und sich stets auf angebliche Unklarheiten in den EU-Verordnungen bezogen. Welche Konsequenzen es nun f\u00fcr die drei leitenden Direktoren der Agentur geben wird, entscheidet auch die Kommission als Mitglied des Verwaltungsrats von Frontex.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                            \n
                                                                                                                          1. Wie wird die Kommission sicherstellen, dass die Mitglieder des Europ\u00e4ischen Parlaments Zugang zu dem Bericht erhalten?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                          2. Was sind die Konsequenzen f\u00fcr die leitenden Mitarbeiter von Frontex, nachdem ihre Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen und ihre Absicht, diese zu vertuschen, erwiesen sind?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                          3. Wird Exekutivdirektor Leggeri als Folge der Ergebnisse von OLAF seines Postens enthoben werden?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                            Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (28.07.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                            1. Die Kommission weist darauf hin, dass im Rahmen von Untersuchungen des Europ\u00e4ischen Amtes f\u00fcr Betrugsbek\u00e4mpfung \u00fcbermittelte oder erlangte Informationen gem\u00e4\u00df Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883\/2013[1]<\/a> vertraulich sind. Wie die Kommission jedoch einem Schreiben vom 10. Juni 2022 des OLAF an die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses (CONT) entnimmt, wurde dem Europ\u00e4ischen Parlament Zugang zum Abschlussbericht des OLAF in einer Weise gew\u00e4hrt, die den geltenden Erfordernissen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit entspricht.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                            2. und 3. Der Exekutivdirektor der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Grenz\u2010 und K\u00fcstenwache (Frontex) ist am 28. April 2022 mit sofortiger Wirkung zur\u00fcckgetreten. In der Folge beschloss der Verwaltungsrat am 29. April 2022 in Aus\u00fcbung seiner Befugnisse nach Artikel 100 Absatz 2 Buchstabe n der Frontex-Gr\u00fcndungsverordnung[2]<\/a> (im Folgenden: die Verordnung), wonach dem Verwaltungsrat die Disziplinargewalt \u00fcber den Exekutivdirektor \u00fcbertragen worden ist, gegen letzteren keine weiteren rechtlichen Schritte im Zusammenhang mit dem Bericht des OLAF vom 15. Februar 2022 einzuleiten. Die Kommission ist bestrebt, im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Verwaltungsrat ihrer Rolle bei allen weiteren Entwicklungen weiterhin gerecht zu werden.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                            Anfrage vom 16.02.2022 – Pushbacks durch die kroatische Polizei<\/summary>\n

                                                                                                                            <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                            My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                            Wie das kroatische Portal Index.hr[1]<\/a> berichtet, erhalten kroatische Grenzbeamte Dienstanweisungen f\u00fcr Pushbacks. Sie befolgen also Befehle und f\u00fchren die Pushbacks nicht nach eigenem Ermessen durch, wie die kroatische Regierung bislang behauptete. Die entsprechende Anweisung ist eine Reaktion auf ein vom Spiegel[2]<\/a> und der ARD[3]<\/a> im Oktober ver\u00f6ffentlichtes Video, in dem kroatische Grenzbeamte bei gewaltvollen Pushbacks gefilmt wurden. Auf die Antwort der Kommission auf meine Anfrage[4]<\/a> regarding the videos, I have been waiting for almost four months.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                            In the instruction that has now become public, Croatian border guards are admonished not to allow themselves to be filmed during pushbacks in the future and to search the surrounding area for hidden cameras before conducting pushbacks. The pushbacks themselves are to continue as usual.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                              \n
                                                                                                                            1. Wie gedenkt die Kommission diese staatlich angeordneten Pushbacks zu untersuchen, und welche Bedeutung gedenkt sie den Ergebnissen dieser Untersuchung im Hinblick auf das Verfahren des Beitritts Kroatiens zum Schengen-Raum beizumessen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                            2. Erwartet die Kommission \u00c4nderungen am \u201eunabh\u00e4ngigen \u00dcberwachungsmechanismus\u201c an der Au\u00dfengrenze, nachdem die kroatische Regierung offensichtlich kein Interesse daran, hat Menschenrechtsverletzungen aufzukl\u00e4ren, die sie selbst verantwortet?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                            3. H\u00e4lt die Kommission die Ausf\u00fchrungen des kroatischen Innenministeriums f\u00fcr glaubw\u00fcrdig, laut denen die kroatische Regierung nichts mit den Pushbacks zu tun habe und es sich um das Fehlverhalten einzelner Beamter handele?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                              Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (29.04.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                              1. Die Untersuchung von mutma\u00dflichen strafbaren Handlungen nationaler Beh\u00f6rden liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Die Kommission hat die kroatischen Beh\u00f6rden immer wieder aufgefordert, mutma\u00dfliche Misshandlungen von Migranten zu untersuchen. Der vollumf\u00e4ngliche Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum ohne Binnengrenzkontrollen erfordert einen einstimmigen Beschluss des Rates, dessen Annahme noch aussteht. Der Rat (Justiz und Inneres) hat auf seiner Tagung vom 9.\/10. Dezember 2021 festgestellt, dass Kroatien die erforderlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Anwendung aller Teile des Schengen-Besitzstands erf\u00fcllt. Die Kommission ist der Auffassung, dass Kroatien die erforderlichen Ma\u00dfnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen f\u00fcr die Anwendung des Schengen-Besitzstands erf\u00fcllt sind und erf\u00fcllt bleiben[1]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                              2. Auch wenn die Kommissionsdienststellen in Zusammenarbeit mit den kroatischen Beh\u00f6rden sicherzustellen suchen, dass der \u201eunabh\u00e4ngige \u00dcberwachungsmechanismus\u201c Kroatiens wirksam funktioniert, bleiben die Einrichtung des Mechanismus und insbesondere seine Zusammensetzung doch in kroatischer Hand. Im Rahmen des unabh\u00e4ngigen \u00dcberwachungsmechanismus wurde im Dezember 2020 ein \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher Halbjahres-(Zwischen-)Bericht erstellt. Die kroatischen Beh\u00f6rden teilten der Kommission und dem Parlament mit, wie sie die ersten Empfehlungen umsetzen. Der Beratende Ausschuss \u2014 dem die Kommission und einschl\u00e4gige Interessentr\u00e4ger angeh\u00f6ren (und der nicht Bestandteil des Mechanismus ist) \u2014 wird Empfehlungen abgeben, wie die Funktionsweise des Mechanismus f\u00fcr die unabh\u00e4ngige \u00dcberwachung verbessert werden kann. Als H\u00fcterin der Vertr\u00e4ge wird die Kommission weiterhin dar\u00fcber wachen, dass geltendes EU-Recht eingehalten wird.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                              3. Die Kommission vermag die Glaubw\u00fcrdigkeit der Ausf\u00fchrungen, auf die der Herr Abgeordnete Bezug nimmt, nicht zu beurteilen. Die Haltung der Kommission in Sachen Grundrechte ist jedoch klar: Jegliche Ma\u00dfnahmen, mit denen die Mitgliedstaaten das unbefugte \u00dcberschreiten der EU-Au\u00dfengrenzen verhindern oder davor abschrecken wollen, m\u00fcssen voll und ganz mit dem einschl\u00e4gigen EU-Recht, insbesondere auch mit der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union[2]<\/a> be in accordance with the law. Any inhuman or degrading treatment is unlawful. Therefore, any misconduct by individual border guards should be subject to investigation by the competent authorities and, if necessary, prosecution.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                              Anfrage vom 13.02.2022 – Unbezahlte Praktika in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU<\/summary>\n

                                                                                                                              <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                              Meine Anfrage (gemeinsam mit 97 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                              Die EU behauptet zwar, in Besch\u00e4ftigungsfragen f\u00fcr Chancengleichheit und Gleichbehandlung zu sorgen, erlaubt aber nach wie vor unbezahlte Praktika in ihren Institutionen. Unbezahlte Praktika gibt es nach wie vor im Europ\u00e4ischen Rat und in einigen anderen EU-Einrichtungen. Selbst wenn diese Praktika als Teil einer Studienanforderung absolviert werden, beg\u00fcnstigen sie junge Menschen aus der Mittel- und Oberschicht, die ihre Kosten selbst tragen k\u00f6nnen, was diejenigen benachteiligt, die sich dies nicht leisten k\u00f6nnen. Die gew\u00e4hrte Unterst\u00fctzung, eine Restaurantkarte im Wert von 125 EUR pro Monat, sollte nicht als Verg\u00fctung angesehen werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                              In einigen Mitgliedstaaten gibt es Kampagnen gegen unbezahlte Praktika, und das Europ\u00e4ische Parlament hat sie bereits verboten. Das Parlament hat auch eine St\u00e4rkung der Jugendgarantie gefordert und die Schaffung eines Rechtsinstruments vorgeschlagen, um eine angemessene Verg\u00fctung f\u00fcr alle Ausbildungspl\u00e4tze, Praktika und Lehrstellen zu gew\u00e4hrleisten. Generell sollten angesichts der Krise, die durch die Pandemie f\u00fcr die Jugendbesch\u00e4ftigung entstanden ist, Ma\u00dfnahmen ergriffen werden, um alle unbezahlten Praktika in den EU-Institutionen und in den Mitgliedstaaten zu verbieten. Die EU muss mit gutem Beispiel vorangehen und diese Praxis verbieten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                              Kann der Europ\u00e4ische Rat in diesem Zusammenhang folgende Fragen beantworten:<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                \n
                                                                                                                              1. Werden Anstrengungen unternommen, um unbezahlte Praktika im Europ\u00e4ischen Rat zu verbieten? Wenn nicht, warum nicht?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                              2. Wie gew\u00e4hrleistet der Europ\u00e4ische Rat derzeit einen guten Lebensstandard f\u00fcr seine unbezahlten Praktikanten?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                Antwort (05.05.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                Da der Europ\u00e4ische Rat ein eigenst\u00e4ndiges Organ ist, ist es nicht Sache des Rates, zu den Praktikumsbedingungen beim Europ\u00e4ischen Rat Stellung zu nehmen. Ungeachtet dessen sei darauf hingewiesen, dass es beim Europ\u00e4ischen Rat keine unbezahlten Praktika gibt.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                Anfrage vom 02.02.2022 – Lage von Migranten in Libyen<\/summary>\n

                                                                                                                                <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                In den vergangenen Monaten gab es zahlreiche Berichte \u00fcber die besorgniserregende Lage von Migranten in Libyen, insbesondere \u00fcber Massenverhaftungen und die Bedingungen in den Haftanstalten. Am 10. Januar 2022 kam es vor einem Gemeindezentrum in Tripolis erneut zu einer Massenfestnahme, bei der mindestens 500 Migranten unter Anwendung von Gewalt inhaftiert wurden. Die Migranten hatten neben dem Gemeindezentrum, wo Fl\u00fcchtlinge und Asylsuchende fr\u00fcher humanit\u00e4re Hilfe erhalten hatten, bevor es im Dezember vergangenen Jahres vom UNHCR geschlossen wurde, in friedlicher Weise f\u00fcr mehr Rechte demonstriert. Sie wurden anschlie\u00dfend nach Ain Zara gebracht, eine von der Abteilung zur Bek\u00e4mpfung illegaler Migration (DCIM) betriebene Hafteinrichtung, \u201ewo unertr\u00e4gliche Bedingungen herrschen, womit bezweckt werden soll, dass die Inhaftierten jede M\u00f6glichkeit zur Flucht nutzen, um dem Leid dort zu entgehen, einschlie\u00dflich der Zahlung gro\u00dfer Geldbetr\u00e4ge an Milizen, kriminelle Banden, Menschenh\u00e4ndler und Schleuser, die Verbindungen zum Staat haben und von diesen Machenschaften profitieren\u201c.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                  \n
                                                                                                                                1. Ist der Kommission die dortige Lage bekannt und gedenkt sie, diese Migranten durch humanit\u00e4re Hilfe und diplomatische Mittel zu unterst\u00fctzen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                2. Hat die Abteilung zur Bek\u00e4mpfung illegaler Migration (DCIM) EU-Mittel erhalten, und wenn ja, in welcher H\u00f6he?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                3. Werden diese j\u00fcngsten Entwicklungen Auswirkungen auf die EU-Finanzierung f\u00fcr Libyen haben, insbesondere f\u00fcr die libysche K\u00fcstenwache?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                  Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (11.04.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                  Die EU verurteilt die Menschenrechtsverletzungen gegen\u00fcber Migranten und Fl\u00fcchtlingen in Libyen aufs Sch\u00e4rfste. Das willk\u00fcrliche Haftsystem und die unmenschlichen Bedingungen in den Haftanstalten m\u00fcssen ein Ende finden. Die EU hat dies gegen\u00fcber den libyschen Beh\u00f6rden deutlich gemacht. Gleichzeitig arbeitet sie mit UN-Agenturen sowie mit internationalen Nichtregierungsorganisationen zusammen, um Schutz zu bieten und Alternativen zur Inhaftierung zu f\u00f6rdern sowie um sichere R\u00e4umlichkeiten zur Unterst\u00fctzung der Bed\u00fcrftigsten bereitzustellen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                  \u00dcber den Nothilfe-Treuhandfonds der EU f\u00fcr Afrika und gemeinsam mit UN-Agenturen und internationalen Nichtregierungsorganisationen hat die EU lebensrettende und humanit\u00e4re Ma\u00dfnahmen in den von der Abteilung zur Bek\u00e4mpfung illegaler Migration (DCIM) betriebenen Haftanstalten unterst\u00fctzt (z. B. medizinische Beratung, Erste Hilfe, Hygieneartikel und andere Bedarfsartikel, im Falle au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde Nahrungsmittelhilfe, Verbesserungen im Hinblick auf die Hygiene). Ziel dieser Ma\u00dfnahmen ist es, die schlimmsten Folgen willk\u00fcrlicher Inhaftierungen in Libyen abzufedern und gleichzeitig die Abschaffung dieses Systems zu fordern.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                  Die EU-Unterst\u00fctzung f\u00fcr das Grenzmanagement in Libyen hat zum Ziel, den Verlust von Menschenleben im Mittelmeer zu verhindern und gegen Schleuser\u2010 und Menschenh\u00e4ndlernetze vorzugehen. In diesem Zusammenhang erwartet die EU von den libyschen Beh\u00f6rden, dass sie die Achtung der Grundrechte und der W\u00fcrde von Migranten sicherstellen, Gewalttaten untersuchen und angemessene Folgema\u00dfnahmen gegen\u00fcber den Verantwortlichen ergreifen. Die Mittel, die f\u00fcr die St\u00e4rkung der Kapazit\u00e4ten der libyschen K\u00fcstenbeh\u00f6rden im Hinblick auf die Durchf\u00fchrung von Such\u2010 und Rettungsaktivit\u00e4ten sowie von Aktionen gegen Schleuser bereitgestellt wurden, stehen in keiner Verbindung zu den Ereignissen, die au\u00dferhalb des ehemaligen vom Hohen Fl\u00fcchtlingskommissar der Vereinten Nationen gef\u00fchrten Gemeindezentrums stattgefunden haben.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                  Anfrage vom 30.11.2021 – Schriftliche Anfrage zum Tod einer schwangeren Polin, der zuvor eine Abtreibung verweigert wurde<\/summary>\n

                                                                                                                                  <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                  Meine Anfrage (gemeinsam mit 47 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                  Eine schwangere Frau in Polen starb unl\u00e4ngst an Blutvergiftung, nachdem sich ihre \u00c4rzte geweigert hatten, den F\u00f6tus abzutreiben, bevor dieser f\u00fcr tot erkl\u00e4rt wurde.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                  Im vergangenen Jahr verh\u00e4ngte der unrechtm\u00e4\u00dfige polnische Verfassungsgerichtshof ein De-facto-Verbot von Schwangerschaftsabbr\u00fcchen, wodurch die W\u00fcrde, die Freiheit und der Zugang von Frauen zur Gesundheitsversorgung erheblich beeintr\u00e4chtigt werden, was insbesondere schutzbed\u00fcrftige Frauen betrifft.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                  Der Familie des Opfers zufolge beruhte die Verweigerung der Betreuung durch \u00c4rzte auf der Furcht vor strafrechtlicher Verfolgung, wenn ein Schwangerschaftsabbruch unter den gegebenen Umst\u00e4nden einen Versto\u00df gegen polnische Gesetze darstellt, die eine Abtreibung verbieten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                  Daher wird die Kommission um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                    \n
                                                                                                                                  1. Welche Ma\u00dfnahmen wird die Kommission ergreifen, um das Recht von Frauen auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Gesundheit gem\u00e4\u00df Artikel 3 der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union zu sch\u00fctzen und sicherzustellen, dass der universelle, sichere und freie Zugang zu Diensten der sexuellen und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten in der gesamten EU gew\u00e4hrleistet ist?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                  2. Plant die Kommission angesichts der Tatsache, dass die Aush\u00f6hlung der Rechtsstaatlichkeit in Polen zu Verletzungen der Menschenrechte, einschlie\u00dflich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, gef\u00fchrt hat, eines ihrer Durchsetzungsinstrumente bei Mitgliedstaaten anzuwenden, die sich weigern, die Grundrechte der EU zu achten?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                    Antwort von Helena Dalli im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (20.05.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                    Die Charta der Grundrechte gilt nach ihrem Artikel 51 Absatz 1 f\u00fcr die Mitgliedstaaten ausschlie\u00dflich bei der Durchf\u00fchrung des Rechts der Union. Der in Rede stehende Fall f\u00e4llt ausschlie\u00dflich in die Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliedstaaten. Nach Artikel 6 Absatz 3 des Vertrags \u00fcber die Europ\u00e4ische Union besteht ausdr\u00fccklich die Verpflichtung zur Achtung der Grundrechte, wie sie in der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention verankert sind. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, daf\u00fcr zu sorgen, dass die Grundrechte im Einklang mit dem nationalen Recht und den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen wirksam geachtet und gesch\u00fctzt werden. Die Kommission erkennt an, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte fester Bestandteil des Gesundheitsschutzes sind und dass alle Frauen in der EU einen angemessenen Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsleistungen und Behandlungen haben sollten. Im Rahmen des Programms f\u00fcr gegenseitiges Lernen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter f\u00f6rdert die Kommission den regelm\u00e4\u00dfigen Austausch bew\u00e4hrter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und Interessentr\u00e4gern zu Gleichstellungsthemen, einschlie\u00dflich der Thematik Gleichstellung der Geschlechter und Gesundheit. Ferner werden im Rahmen des Programms \u201eB\u00fcrger, Gleichstellung, Rechte und Werte\u201c Mittel f\u00fcr zivilgesellschaftliche Organisationen bereitgestellt, die sich mit der Gleichstellung der Geschlechter einschlie\u00dflich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte befassen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                    Anfrage vom 24.11.2021 – Finanzierung von Grenzanlagen an den EU-Au\u00dfengrenzen aus Unionsmitteln<\/summary>\n

                                                                                                                                    <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                    Meine Anfrage (gemeinsam mit Rasmus Andresen)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                    Einige Mitgliedstaaten haben die Kommission Anfang Oktober 2021 dazu aufgefordert, die M\u00f6glichkeit zu schaffen, Grenzanlagen an den EU-Au\u00dfengrenzen zu finanzieren[1]<\/a>,<\/sup>[2]<\/a>. Der Pr\u00e4sident des Europ\u00e4ischen Rates, Charles Michel, hat Anfang November 2021 ein Papier ver\u00f6ffentlicht, in dem die Auffassung vertreten wird, dass die aktuelle Gesetzeslage dies schon zulasse. Die Kommission hat sich bisher gegen ein solches Vorhaben gestellt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                      \n
                                                                                                                                    1. Bleibt die Kommission dabei, eine (Co-)Finanzierung von befestigten Grenzanlagen an den EU-Au\u00dfengrenzen auszuschlie\u00dfen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                    2. Gestatten nach der juristischen Einsch\u00e4tzung der Kommission die rechtlichen Grundlagen eine Finanzierung von befestigten Grenzanlagen an den EU-Au\u00dfengrenzen durch die Union?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                    3. Plant die Kommission, Schritte bez\u00fcglich der Anfrage dieser EU-Mitgliedstaaten zu unternehmen, und wenn ja, sind dort Mittel aus dem Unionshaushalt eingeplant, und welche Gelder w\u00e4ren dies?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                                                                                                      Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (01.02.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                      Die Kommission hat mehrfach betont, dass die Errichtung von Grenzanlagen nicht aus EU-Mitteln gef\u00f6rdert wird. Ziel der Kommission ist es, EU-Mittel dort einzusetzen, wo sie den h\u00f6chsten Mehrwert aufweisen. Die finanzielle Unterst\u00fctzung der EU sollte sich auf ein integriertes Grenzmanagement konzentrieren, beispielsweise auf die Grenz\u00fcberwachung, um sicherzustellen, dass irregul\u00e4re Grenz\u00fcbertritte nicht unentdeckt bleiben.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                      Die Kommission steht mit Lettland, Litauen und Polen in einem Dialog \u00fcber deren finanziellen und operativen Bedarf. Zus\u00e4tzlich zu den 360 Mio. EUR, die f\u00fcr die drei Mitgliedstaaten im Rahmen des Instruments f\u00fcr Grenzmanagement und Visa f\u00fcr den Zeitraum 2021-2027 vorgesehen sind, wird f\u00fcr den Zeitraum 2021-2022 eine Aufstockung um 200 Mio. EUR f\u00fcr das Grenzmanagement bereitgestellt, insbesondere als Reaktion auf die staatlich gef\u00f6rderte Instrumentalisierung von Migranten an den EU-Au\u00dfengrenzen. Dar\u00fcber hinaus wurden Bedienstete der Asylagentur der Europ\u00e4ischen Union, der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Grenz-und K\u00fcstenwache und der Agentur der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung bereits in die betreffenden Mitgliedstaaten entsendet und sind dort aktiv, und die Agenturen sind bereit, ihre Unterst\u00fctzung bei Bedarf weiter zu verst\u00e4rken.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                      Anfrage vom 12.11.2021 – Zweifel an der Einhaltung des Unionsrechts durch Griechenland bei der Bearbeitung von Asylantr\u00e4gen<\/summary>\n

                                                                                                                                      <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                      My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                      Although Turkey has not accepted readmissions since March 2020, Greece rejects the applications of Syrian, Afghan, Somali, Pakistani and Bangladeshi nationals on the basis that Turkey constitutes a \"safe third country\" for these same nationals. At the same time, however, in its response to Written Question P-000604\/2021, the Commission reiterated that \"Article 38(4) of the Asylum Procedures Directive states […]: 'Where the third country does not allow the applicant to enter its territory, Member States shall ensure that access to an [asylum] procedure is granted.' In line with this provision, applicants whose applications have been declared inadmissible may therefore reapply.\"<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                        \n
                                                                                                                                      1. Wie viele Folgeantr\u00e4ge wurden von Personen gestellt, deren urspr\u00fcnglicher Asylantrag auf der Grundlage abgelehnt wurde, die T\u00fcrkei sei f\u00fcr sie ein sicherer Drittstaat?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                      2. In wie vielen dieser F\u00e4lle brachte Griechenland Artikel 38 Absatz 4 der Asylverfahrensrichtlinie zur Anwendung? Ist Artikel 23 des griechischen Gesetzes 4825\/2021, dem zufolge f\u00fcr die Einreichung eines zweiten Antrags eine Geb\u00fchr von 100 EUR entsteht, mit Artikel 38 Absatz 4 der Asylverfahrensrichtlinie vereinbar?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                      3. Ist es mit Artikel 38 Absatz 4 der Asylverfahrensrichtlinie vereinbar, solche Folgeantr\u00e4ge mit der Begr\u00fcndung als unzul\u00e4ssig abzulehnen, der Antragsteller habe keine neuen Elemente in Bezug auf die T\u00fcrkei als sicheren Drittstaat geltend gemacht?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                        Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (25.01.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                        1. Die Kommissionsdienststellen leiteten die Frage des Herrn Abgeordneten zur Beantwortung an die nationalen Beh\u00f6rden weiter, die ihm die Antwort wird so bald wie m\u00f6glich \u00fcbermitteln werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                        2. Gem\u00e4\u00df Artikel 38 Absatz 4 der Asylverfahrensrichtlinie[1]<\/a> \u201em\u00fcssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass im Einklang mit den Grunds\u00e4tzen und Garantien nach Kapitel II Zugang zu einem Verfahren gew\u00e4hrt wird\u201c. Obschon in Kapitel II der Asylverfahrensrichtlinie die Geb\u00fchrenfrage nicht geregelt ist, hat die Kommission die griechischen Beh\u00f6rden darauf hingewiesen, dass die bedingungslose Erhebung einer Geb\u00fchr von 100 EUR f\u00fcr Folgeantr\u00e4ge hinsichtlich des effektiven Zugangs zum Asylverfahren problematisch ist.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                        3. Voraussetzung f\u00fcr die Anwendung des Artikels 38 Absatz 4 der Asylverfahrensrichtlinie ist, dass der Drittstaat dem Antragsteller die Einreise in sein Hoheitsgebiet nicht erlaubt. Ist diese Voraussetzung erf\u00fcllt, m\u00fcssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der Zugang zu einem Verfahren in der Sache gew\u00e4hrt wird. Sie d\u00fcrfen den Folgeantrag auf der Grundlage des Konzepts des sicheren Drittstaats daher nicht als unzul\u00e4ssig ablehnen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                        Siehe Anhang : Anlage<\/a><\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                        Anfrage vom 20.10.2021 – Urteil eines Gerichts von Neapel zur R\u00fcckf\u00fchrung von Migranten nach Libyen<\/summary>\n

                                                                                                                                        <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                        Meine Anfrage (gemeinsam mit Anne-Sophie Pelletier, Damian Boeselager, Damien Car\u00eame, Tineke Strik, Sira Rego, Miguel Urb\u00e1n Crespo)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                        Libya is not a safe place for people to enter. This was the conclusion of a Naples court in its verdict, sentencing an Italian ship captain to one year in prison for bringing 101 rescued migrants back to Libya with the help of the Libyan Coast Guard (LCG). This should be a clear indication that returning migrants to Libya is unacceptable, not only for commercial vessels operating in the Central Mediterranean, but also for Member States whose search and rescue strategy is built on cooperation with the so-called LCG. Despite clear evidence of inhumane treatment and dangers to migrants in Libya, Union funds have been allocated to train and equip the LCG, and the EU has supported Libya in designating a disproportionately large search and rescue zone, resulting in numerous deaths.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                          \n
                                                                                                                                        1. Welche Ma\u00dfnahmen ergreift die Kommission, um die Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten mit Libyen zu kontrollieren und die Unterst\u00fctzung der EU f\u00fcr eine Zusammenarbeit, die zur Zwangsr\u00fcckf\u00fchrung von Menschen f\u00fchrt, zur\u00fcckzuziehen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                        2. Wie tr\u00e4gt die Kommission gemeinsam mit dem Verwaltungsrat von Frontex daf\u00fcr Sorge, dass die Agentur nicht mehr zu Zwangsr\u00fcckf\u00fchrungen beitr\u00e4gt, indem die LCG an Rettungsmissionen beteiligt wird?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                        3. In wie vielen F\u00e4llen hat Frontex die LCG \u00fcber ein Boot mit Migranten oder ein Boot in Seenot informiert, was dann zur R\u00fcckf\u00fchrungen nach Libyen f\u00fchrte, und werden diese F\u00e4lle r\u00fcckwirkend untersucht?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                          Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (21.12.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                          In its cooperation with Libya, the EU's priorities include: Promoting effective search and rescue operations in compliance with human rights standards; working to end arbitrary detention of migrants; and assisting the International Organization for Migration with voluntary return and reintegration and the United Nations High Commissioner for Refugees with the evacuation of vulnerable refugees and asylum seekers from detention facilities in Libya. To this end, the EU is funding projects, some of which are being implemented by Member States. The Commission regularly reviews its own operations in Libya by monitoring reports from its implementing partners and conducting targeted audits. Given the particular challenges related to the context in Libya, the Commission has also established third-party monitoring of operations in Libya under the EU Trust Fund for Africa.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                          Saving the lives of people on board vessels in distress is an absolute priority and the transmission of information to the relevant Maritime Rescue Coordination Center (MRCC) is an obligation under international law. Like any other organization (including non-governmental organizations), the European Border and Coast Guard Agency (Frontex) reports incidents requiring a search and rescue operation at sea to the internationally recognized Libyan Maritime Rescue Coordination Center when an aircraft detects a distress at sea in the Libyan search and rescue zone. While it is necessary to notify the appropriate MRCC in order to save lives in immediate danger, Frontex operational plans require all vessels to adhere to the principle of non-refoulement in accordance with Regulation (EU) No.656\/2014. To date, no disembarkation has been carried out by a Frontex vessel in Libya.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                          The Commission has asked Frontex to reply to the third question put by the Honourable Members. The Commission will provide the Honourable Members with the Agency's reply as soon as possible.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                          Siehe Anh\u00e4nge : Anlage 1<\/a>, Anlage 2<\/a><\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                          Anfrage vom 11.10.2021 – Gewaltsame Zur\u00fcckschiebungen und Pr\u00fcgelattacken an den Au\u00dfengrenzen Kroatiens<\/summary>\n

                                                                                                                                          <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                          Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Damien Car\u00eame, Damian Boeselager, Saskia Bricmont)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                          On October 6, 2021, several media outlets, including Der Spiegel, ARD, and RTL Croatia, published the results of their research into the unlawful deportations at Croatia's external borders, carried out with brute force, which are said to be the fault of the country's police officers acting on the orders of the Ministry of Interior. Systematic violence against refugees has been documented in Croatia for years, and the Commission has so far failed to respond adequately to the crimes committed. In addition, there is evidence of misuse of EU funds provided by the Commission to the Croatian Ministry of Interior under the Emergency Assistance Agreement to support the management of the situation at the country's borders.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                            \n
                                                                                                                                          1. Wie wird die Kommission die vom Staat angeordneten Zur\u00fcckschiebungen untersuchen, und welche Rolle werden die Ergebnisse der Untersuchung beim Weg Kroatiens zur Schengen-Mitgliedschaft spielen, der k\u00fcrzlich von der Kommission unterst\u00fctzt wurde?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                          2. Welche konkreten Ma\u00dfnahmen wurden bereits im Rahmen des unabh\u00e4ngigen \u00dcberwachungsmechanismus ergriffen, den Kroatien mit EU-Mitteln an seiner Grenze eingerichtet hat, und wie gedenkt die Kommission, die \u00dcberwachung transparenter und wirksamer zu gestalten und glaubw\u00fcrdige Akteure einzubeziehen, wie es in den Pariser Grunds\u00e4tzen verankert ist?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                          3. Welchen Zeitplan sieht die Kommission f\u00fcr die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Kroatien wegen der Praktiken des Landes an seinen Au\u00dfengrenzen vor, die unter anderem gegen den Besitzstand der EU im Asylbereich versto\u00dfen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                                                                                                            Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (17.02.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                            After nearly four years of evaluating Croatia's implementation of the Schengen acquis, the Commission concluded that the country has taken all necessary measures to ensure that the conditions for the application of the Schengen acquis are met on a sustainable basis. On 22.October 2019, the Commission issued a Communication[1]<\/a>which confirmed what was stated on June 2, 2021 in the Communication on the Schengen Strategy.[2]<\/a> was reaffirmed. Furthermore, at its meeting of 9\/10 December 2021, the Justice and Home Affairs Council[3]<\/a> concluded that Croatia fulfills the necessary conditions for the application of all parts of the Schengen acquis.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                            Regarding allegations of mistreatment of migrants, the Commission has repeatedly asked the Croatian authorities to conduct investigations in this regard. An independent monitoring mechanism has been established in Croatia, with a publicly available six-monthly (interim) report published in December 2020, followed by an action plan to implement the initial recommendations. While the Commission has provided assistance in this regard, the responsibility for setting up the mechanism, including the composition of the relevant body, lies with the Croatian authorities. The final report of the mechanism is expected to be submitted in June 2022. The Advisory Committee, composed of representatives of the Commission and stakeholders in the field of fundamental rights, will make recommendations to improve the functioning of the mechanism. Croatia has also strengthened its internal investigation system.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                            As guardian of the Treaties, the Commission will continue to monitor compliance with the EU acquis.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                            The European Anti-Fraud Office is responsible for cases of suspected misuse of EU funds. If there is sufficient suspicion of fraud or misuse of EU funds, the Office may initiate investigations. Funding provided to Croatia from the three relevant EU instruments over the past four years has been independently audited and not objected to.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                            Anfrage vom 04.10.2021 – Umsetzung der Schleuser-Richtlinie und humanit\u00e4re Hilfe<\/summary>\n

                                                                                                                                            <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                            Meine Anfrage (gemeinsam mit Ernest Urtasun, Tineke Strik, Damien Car\u00eame)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                            Domenico Lucano, former mayor of Riace, a town in the southern Italian region of Calabria, was sentenced to more than 13 years in prison for aiding irregular migration and for \"irregularities\" in the care of asylum seekers.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                            During his term as mayor, Riace gained notoriety for his exemplary reception and integration of migrants. The court's verdict is shocking, as it almost doubled the sentence of seven years and eleven months requested by prosecutors. This is another example of the lack of uniformity in the implementation of the smuggling directive in the EU member states and the worrying criminalization of humanitarian aid.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                            Against this background, how does the Commission intend to ensure that the Lucano case and similar cases of prosecution and guilty pleas do not violate the spirit of the Smuggling Directive? <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                            How will the Commission ensure that the Commission's recent guidelines on the implementation of the Smuggling Directive are followed? <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                            What measures is the Commission taking to ensure that private operators can bring rescued migrants ashore without fear of being prosecuted?<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                            Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (21.12.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                            In den Leitlinien der Kommission[1]<\/a> zur Umsetzung der Schleuser-Richtlinie wird klargestellt,
                                                                                                                                            dass die gesetzlich vorgeschriebene humanit\u00e4re Hilfe niemals unter Strafe gestellt werden
                                                                                                                                            darf, und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, falls noch nicht geschehen, von der
                                                                                                                                            M\u00f6glichkeit Gebrauch zu machen, zwischen (nicht gesetzlich vorgeschriebenen) Handlungen
                                                                                                                                            mit dem Ziel der humanit\u00e4ren Unterst\u00fctzung und Handlungen mit dem Ziel der Beihilfe zur
                                                                                                                                            unerlaubten Einreise oder Durchreise zu unterscheiden und erstere von der Kriminalisierung
                                                                                                                                            auszunehmen
                                                                                                                                            [2<\/a>]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                            Ein Jahr nach der Annahme der Leitlinien wird im Rahmen des erneuerten EU-Aktionsplans
                                                                                                                                            gegen die Schleusung von Migranten
                                                                                                                                            [3]<\/a> die \u00dcberwachung der Umsetzung der Schleuser-Richtlinie intensiviert. Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das EU-Recht beh\u00e4lt sich die Kommission das
                                                                                                                                            Recht vor, von ihren Befugnissen gem\u00e4\u00df den Vertr\u00e4gen Gebrauch zu machen, um
                                                                                                                                            Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Die Kommission wird 2023 \u00fcber die Umsetzung
                                                                                                                                            des Schleuser-Pakets
                                                                                                                                            [4]<\/a> und der Leitlinien von 2020 Bericht erstatten und erforderlichenfalls
                                                                                                                                            eine \u00dcberarbeitung vorschlagen, um sicherzustellen, dass die EU angemessen ger\u00fcstet ist, um
                                                                                                                                            auf die sich wandelnden Herausforderungen in diesem Bereich zu reagieren.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                            Die Koordinierung von Such- und Rettungseins\u00e4tzen f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit der
                                                                                                                                            Mitgliedstaaten; die Kommission hat diesbez\u00fcglich keine operativen Aufgaben. Dennoch hat
                                                                                                                                            die Kommission wiederholt alle beteiligten Akteure aufgefordert, den einschl\u00e4gigen
                                                                                                                                            Rechtsrahmen einzuhalten, und im Zusammenhang mit dem neuen Migrations- und
                                                                                                                                            Asylpaket
                                                                                                                                            [5]<\/a> ein besser koordiniertes EU-Konzept f\u00fcr Such- und Rettungseins\u00e4tze
                                                                                                                                            vorgeschlagen, einschlie\u00dflich der Einsetzung der ersten Europ\u00e4ischen Kontaktgruppe zu
                                                                                                                                            diesem Thema.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                            Anfrage vom 01.10.2021 – Vorl\u00e4ufige Ma\u00dfnahmen in Bezug auf die Lage der Asylbewerber in Polen, Lettland und Litauen<\/summary>\n

                                                                                                                                            <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                            Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Damian Boeselager, Saskia Bricmont, Damien Car\u00eame, Alice Kuhnke, Terry Reintke, Sylwia Spurek)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                            Following a series of legislative changes in Poland, Latvia and Lithuania, security forces there have reportedly prevented dozens of asylum seekers from entering and applying for asylum at the EU border with Belarus, resulting in several deaths. On September 8, 2021, the European Court of Human Rights issued a preliminary decision ordering Lithuania not to return five Afghan asylum seekers to Belarus. According to Reuters, this decision was violated on September 9, 2021. On 27 September 2021, the European Court of Human Rights extended its previous interim orders by requiring Poland and Latvia to provide food, care and accommodation to the individuals concerned, as well as allowing them access to lawyers.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                              \n
                                                                                                                                            1. Ist die Kommission der Auffassung, dass der in den jeweiligen L\u00e4ndern verh\u00e4ngte Ausnahmezustand, die Gesetzes\u00e4nderungen und die anschlie\u00dfenden von Polen, Lettland und Litauen ergriffenen Ma\u00dfnahmen mit dem Schengen-Besitzstand und dem EU-Asylrecht und insbesondere mit den Bestimmungen in Einklang stehen, nach denen die Mitgliedstaaten auch an der Grenze Zugang zu Asylverfahren gew\u00e4hren m\u00fcssen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                            2. Welche Ma\u00dfnahmen hat die Kommission im Anschluss an die einstweiligen Ma\u00dfnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Zur\u00fcckschiebung von Personen durch die litauischen Beh\u00f6rden am 9. September 2021, ergriffen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                            3. Hat die Kommission gepr\u00fcft, ob die Pr\u00e4senz von EU-Agenturen in Lettland und Litauen mit den Rechtsrahmen vereinbar ist, denen gem\u00e4\u00df die Agenturen t\u00e4tig sein m\u00fcssen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                              Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (03.12.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                              The Commission strongly condemns the instrumentalisation of migrants for political purposes by Belarus. It is in continuous dialogue with the national authorities of Lithuania, Latvia and Poland, including on national emergency laws and their compatibility with EU law.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                              The Commission is aware of various interim measures adopted by the European Court of Human Rights in relation to the exceptional situation at the border with Belarus in several cases against Lithuania, Latvia and Poland.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                              The Commission does not have the power to enforce interim measures of the European Court of Human Rights. In the management of external borders and in the application of the provisions of the Schengen Borders Code[1]<\/a> Member States are obliged to guarantee the right of access to an international protection procedure and to respect the principle of non-refoulement in line with the Union acquis on asylum and the Charter of Fundamental Rights of the European Union.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                              The Commission is also in close contact with international human rights organisations and the EU agencies to ensure that each agency provides the necessary assistance to the Member States concerned within its respective mandate.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                              Anfrage vom 10.09.2021 – Neues Gesetz \u00fcber Ausweisungen und R\u00fcckf\u00fchrungsverfahren in Griechenland<\/summary>\n

                                                                                                                                              <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                              Meine Anfrage (gemeinsam mit 21 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                              On September 3, 2021, the Greek Parliament passed a reform law on expulsions and procedures for the repatriation of third-country nationals, which was passed exclusively by a majority of the ruling party.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                              At the drafting stage, the Council of Europe Commissioner for Human Rights, Dunja Mijatovi\u0107, expressed serious reservations about the draft law and, in a sense, called for its withdrawal because it was \"not in line with human rights standards\" and would thereby \"seriously hamper the life-saving activities of non-governmental organizations and their ability to monitor human rights in the Aegean.\"<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                \n
                                                                                                                                              1. Ist die Kommission der Auffassung, dass dieses neue Gesetz und insbesondere dessen Paragraph 40, mit dem Beschr\u00e4nkungen eingef\u00fchrt werden, die im Wesentlichen nichtstaatlichen Organisationen verbieten, Rettungsma\u00dfnahmen auf See durchzuf\u00fchren oder zu unterst\u00fctzen, und diese unter Strafe stellen, mit der Verpflichtung der griechischen Regierung zur Einhaltung der Menschenrechte und den einschl\u00e4gigen Leitlinien der Kommission vereinbar ist[1]<\/a>?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                              2. Billigt die Kommission die tendenzi\u00f6se Methode, mit der Paragraph 40 nach Ablauf des Zeitraums der \u00f6ffentlichen Konsultation eingef\u00fchrt wurde?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                              3. Ist die Kommission der Auffassung, dass die griechische Regierung durch die Einschr\u00e4nkung aller ma\u00dfgeblichen T\u00e4tigkeiten nichtstaatlicher Organisationen das Recht auf Asyl, die Gew\u00e4hrleistung eines Rechtswegs f\u00fcr alle R\u00fcckf\u00fchrungsverfahren, die Nichtzur\u00fcckweisung und die Unterbindung einer automatischen, rechtswidrigen Masseninhaftierung beschneidet?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (06.01.2022)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Die Kommission erkennt die aufrichtigen Bem\u00fchungen nichtstaatlicher Organisationen
                                                                                                                                                (NGO) zur Rettung von Menschenleben auf See an und fordert die Mitgliedstaaten und andere
                                                                                                                                                beteiligte Akteure unabl\u00e4ssig auf, den einschl\u00e4gigen rechtlichen Rahmen und humanit\u00e4re
                                                                                                                                                Grunds\u00e4tze einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                In Hinblick auf eine m\u00f6gliche Sanktionierung nichtstaatlicher Organisationen, die an Such\u0002und Rettungseins\u00e4tzen teilnehmen, weist die Kommission darauf hin, dass die Hilfeleistung
                                                                                                                                                f\u00fcr Personen oder Schiffe, die sich in Seenot befinden, eine v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtung
                                                                                                                                                darstellt und dass die gesetzlich vorgeschriebene humanit\u00e4re Hilfe nicht unter Strafe gestellt
                                                                                                                                                werden kann. Gleichzeitig obliegt es den Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten, Such- und
                                                                                                                                                Rettungseins\u00e4tze im Einklang mit den geltenden Bestimmungen des internationalen Seerechts
                                                                                                                                                und der internationalen Menschenrechtsnormen zu koordinieren. Es ist wichtig, dass NGO,
                                                                                                                                                die an Such- und Rettungseins\u00e4tzen teilnehmen, bei der Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeiten mit den
                                                                                                                                                nationalen Beh\u00f6rden zusammenarbeiten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Die Kommission hat wiederholt die Schl\u00fcsselrolle gew\u00fcrdigt, die der Zivilgesellschaft bei der
                                                                                                                                                Wahrung der gemeinsamen Werte und der Grundrechte zukommt. W\u00e4hrend es die Aktivit\u00e4ten
                                                                                                                                                privatrechtlicher Einrichtungen, auch diejenigen nichtstaatlicher Organisationen, zu regulieren
                                                                                                                                                gilt, um volle Transparenz zu gew\u00e4hrleisten, m\u00fcssen alle als Voraussetzung f\u00fcr ein
                                                                                                                                                T\u00e4tigwerden in Griechenland auferlegten Beschr\u00e4nkungen notwendig, gerechtfertigt und
                                                                                                                                                verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Umsetzung und
                                                                                                                                                Anwendung der EU-Rechtsvorschriften \u00fcber Asyl und R\u00fcckkehr weiterhin \u00fcberwachen. Die
                                                                                                                                                Kommission bekr\u00e4ftigt, dass die Mitgliedstaaten in vollem Einklang mit den einschl\u00e4gigen
                                                                                                                                                Vorschriften des V\u00f6lkerrechts und des EU-Rechts, einschlie\u00dflich der Charta der Grundrechte
                                                                                                                                                der Europ\u00e4ischen Union, handeln m\u00fcssen<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Anfrage vom 08.09.2021 – Unzul\u00e4ssigkeit von Asylantr\u00e4gen syrischer Staatsangeh\u00f6riger in Griechenland<\/summary>\n

                                                                                                                                                <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Meine Anfrage (gemeinsam mit 10 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                In its letter of July 26, 2021, the Commission stated that Syrian nationals whose asylum claims had been declared inadmissible on the grounds that Turkey was considered a safe third country, but who were not allowed to re-enter Turkey, should be able to reapply for asylum in Greece.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                In March 2020, Turkey suspended all readmissions from Greece. Notwithstanding this, since then asylum applications from Syrian nationals continue to be definitively rejected on the grounds that Turkey is considered a safe third country.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Haben alle syrischen Staatsangeh\u00f6rigen auf den griechischen Inseln, deren Antr\u00e4ge f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt wurden, die M\u00f6glichkeit erhalten, erneut Asyl zu beantragen? Wenn nicht: Welche Ma\u00dfnahmen wird die Kommission ergreifen, um sicherzustellen, dass sie diese M\u00f6glichkeit erhalten?<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                On June 7, 2021, the Greek government proposed declaring Turkey a safe third country for asylum seekers from Afghanistan, Pakistan, Bangladesh, and Somalia, which would mean that their applications would also be considered inadmissible.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                How will the Commission ensure that asylum applications from these nationals are not declared inadmissible on the false assumption that the applicants can be taken back by Turkey? <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                What steps will the Commission take to ensure that the Greek Government complies with the Asylum Procedures Directive in this regard?<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (21.12.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Die Kommission hat in ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage P-000604\/2021 betont, dass die griechischen Beh\u00f6rden gem\u00e4\u00df Artikel 38 Absatz 4 der Asylverfahrensrichtlinie[1]<\/a> sicherstellen sollten, dass syrische Antragsteller, deren Antr\u00e4ge f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt und nicht in die T\u00fcrkei abgeschoben wurden, erneut einen Antrag stellen k\u00f6nnen. Die Kommissionsdienststellen haben die griechischen Beh\u00f6rden um die entsprechenden Daten zu Asylantr\u00e4gen syrischer Staatsangeh\u00f6riger ersucht, die den Abgeordneten so bald wie m\u00f6glich \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Nach der Annahme des Gemeinsamen Ministerbeschlusses vom 7. Juni 2021[2]<\/a> betrachtet Griechenland die T\u00fcrkei als sicheren Drittstaat f\u00fcr Personen, die internationalen Schutz beantragen und aus Syrien, Afghanistan, Bangladesch, Pakistan und Somalia stammen. Soweit unzul\u00e4ssige Antragsteller nicht in die T\u00fcrkei einreisen d\u00fcrfen, sollte nach Auffassung der Kommission auch Artikel 38 Absatz 4 der Richtlinie auf diese Antr\u00e4ge angewandt werden und der Zugang zum Asylverfahren auf der Grundlage ihrer Begr\u00fcndetheit gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Die EU setzt sich weiterhin f\u00fcr die vollst\u00e4ndige Umsetzung der Erkl\u00e4rung EU-T\u00fcrkei aus dem Jahr 2016[3]<\/a> ein, die den wichtigsten Rahmen f\u00fcr die Zusammenarbeit zwischen der EU und der T\u00fcrkei in Migrationsfragen darstellt. Diese Partnerschaft beruht auf gegenseitigem Vertrauen und Handeln, das Engagement und kontinuierliche Anstrengungen von allen Seiten erfordert. Die Kommission hat wiederholt die Wiederaufnahme der R\u00fcckf\u00fchrungen aus Griechenland in die T\u00fcrkei gefordert.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Siehe Anhang : Anlage<\/a><\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Anfrage vom 12.07.2021 – Kriminalisierung von Migranten in Griechenland<\/summary>\n

                                                                                                                                                <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Meine Anfrage (gemeinsam mit Dom\u00e8nec Ruiz Devesa, Juan Fernando L\u00f3pez Aguilar, Isabel Santos, Tineke Strik)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                On June 25, 2021, the New York Times published an article titled \"He Saved 31 People at Sea. Then Got a 142-Year Prison Sentence.\" It describes how Hanad Abdi Mohammad took the helm of a boat carrying 33 people who were trying to get to Greece from Turkey and made it to safety. He was then sentenced to 142 years imprisonment for people smuggling, of which he has to serve 20 years, the maximum sentence allowed under the Greek penal code.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                In dem Zeitungsartikel wird darauf hingewiesen, dass Asylsuchende, die das Steuer \u00fcbernehmen, nachdem Schleuser ein Boot verlassen haben, immer h\u00e4ufiger zum Zweck der Abschreckung und Einsch\u00fcchterung von einem Gericht schuldig gesprochen und verurteilt werden. Die nichtstaatliche Organisation \u201eBorder Monitoring\u201c hat mindestens 48 F\u00e4lle dieser Art allein in Chios und Lesbos festgestellt. Hinzu kommt die Kriminalisierung der irregul\u00e4ren Einreise im Jahr 2020, als Dutzende von Migranten an der griechisch-t\u00fcrkischen Landgrenze zu Gef\u00e4ngnisstrafen verurteilt wurden, anstatt zur Feststellung ihrer Personalien in Aufnahmezentren gebracht zu werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Schuldspr\u00fcche gegen Fl\u00fcchtlinge als Schleuser verst\u00f6\u00dft gegen die Asylvorschriften der EU, denen zufolge Fl\u00fcchtlinge das Recht einger\u00e4umt wird, Asyl zu beantragen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                How will the Commission ensure that Greece complies with EU and international law in such cases?<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (18.10.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Die Beihilfe zur unerlaubten Ein\u2010 und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt f\u00e4llt unter die Schleuser-Richtlinie[1]<\/a>. Under the Treaties, it is the national authorities, not the Commission, that are responsible for investigating and prosecuting cases of people smuggling.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                In the Commission Guidelines on the implementation of the Smuggling Directive[2]<\/a> clarify that Member States may waive sanctions if the purpose of the activity is to provide humanitarian assistance. Furthermore, the guidelines clarify that legally required humanitarian assistance should never be criminalised. The Commission will continue to be in close contact with Member States' authorities to gather information on the implementation of the smuggling package and, where appropriate, to launch infringement procedures in case of breaches of EU law.[3]<\/a> It will also report on the implementation of the smuggling package, including the above-mentioned guidelines, in the context of the implementation of the new EU Anti-Smuggling Action Plan (2021-2025).<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                The Asylum Procedures Directive[4]<\/a> provides that Member States may not detain a person solely because he or she has applied for international protection. Detained persons should be informed of the possibility to apply for international protection. Furthermore, Member States must provide detainees with timely access to the asylum procedure in accordance with Article18 of the Charter of Fundamental Rights of the European Union.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Anfrage vom 09.07.2021 – Verletzung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung der Koh\u00e4sionspolitik der EU durch sogenannte LGBT-freie Zonen in Polen<\/summary>\n

                                                                                                                                                <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Meine Anfrage (gemeinsam mit 44 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Bis Juni 2020 haben rund 100 polnische Gemeinden, Regionen und Woiwodschaften gegen LGBT-Personen gerichtete Entschlie\u00dfungen und Chartas der Familienrechte angenommen. Sie sind gemeinhin auch als LGBT-freie Zonen bekannt. In ihrer Reaktion vom Juli 2020 verweigerte die Kommission sechs davon die Finanzmittel im Rahmen des Programms f\u00fcr St\u00e4dtepartnerschaften der EU aus Gr\u00fcnden der Diskriminierung und der Verletzung der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union, die Verst\u00f6\u00dfe gegen die Vorschriften und Grunds\u00e4tze f\u00fcr Finanzierungen der EU darstellen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                Angesichts des drohenden Verlusts erheblicher Betr\u00e4ge vonseiten der EU (und Norwegens) haben mehrere dieser Gemeinden ihre gegen LGBT-Personen gerichteten Entschlie\u00dfungen aufgehoben, doch es besteht weiterhin gro\u00dfer Widerstand gegen die LGBTI-Gemeinschaft.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  \n
                                                                                                                                                1. Beabsichtigt die Kommission, den Gemeinden, die ihre Entschlie\u00dfungen zur\u00fcckgezogen haben, im Rahmen der Koh\u00e4sionspolitik Mittel zur Verf\u00fcgung zu stellen und den Gemeinden, die sie beibehalten haben, Zahlungen zu verweigern?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                2. Wie beabsichtigt die Kommission, die grundlegende Voraussetzung der Achtung der Grundrechte, die in der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen 2021\u20132027 festgelegt ist, im Zusammenhang mit der dokumentierten Diskriminierung von LGBTI-Personen in Polen anzuwenden?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                3. Welche weiteren Ma\u00dfnahmen wird die Kommission ergreifen, um in Polen ein Finanzierungsumfeld f\u00fcr die Koh\u00e4sionspolitik sicherzustellen, mit dem die Grundrechte uneingeschr\u00e4nkt geachtet werden und das LGBTI-Personen wirksam vor Diskriminierung sch\u00fctzt?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  Antwort von Elisa Ferreira im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (21.10.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  Im Rahmen der Koh\u00e4sionspolitik der EU[1]<\/a> sind die Mitgliedstaaten und die Kommission gem\u00e4\u00df den Vorschriften f\u00fcr die geteilte Mittelverwaltung verpflichtet, bei der Vorbereitung und Durchf\u00fchrung von Programmen, die aus den Fonds[2]<\/a> unterst\u00fctzt werden, Diskriminierung, auch aufgrund der sexuellen Ausrichtung, zu verhindern. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die Mittel im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union (im Folgenden \u201eCharta\u201c) eingesetzt werden. Die Kriterien f\u00fcr die Auswahl von Projekten, f\u00fcr die die Verwaltungsbeh\u00f6rden zust\u00e4ndig sind, sollten ebenfalls sicherstellen, dass dieser Grundsatz eingehalten wird. Bei Verst\u00f6\u00dfen nehmen die Mitgliedstaaten oder die Kommission Finanzkorrekturen vor. Am 3. September 2021 richtete die Kommission ein Schreiben an die Beh\u00f6rden der f\u00fcnf sogenannten \u201eLGBT-freien\u201c polnischen Regionen, in dem sie an das Aufforderungsschreiben erinnerte, das sie im Rahmen des am 15. Juli 2021 im Zusammenhang mit den \u201eAnti-LGBT-Entschlie\u00dfungen\u201c eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens an Polen gesandt hatte. Polens Reaktion auf dieses Aufforderungsschreiben und die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung werden in die Bewertung der Kommission hinsichtlich der Programmierung der zus\u00e4tzlichen Finanzmittel des REACT-EU-Programms einflie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  Die Kommission \u00fcberpr\u00fcft und \u00fcberwacht, ob die Mitgliedstaaten die bereichs\u00fcbergreifende grundlegende Voraussetzung der Charta erf\u00fcllen, indem sie pr\u00fcft, ob wirksame Mechanismen vorhanden sind, mit denen sichergestellt wird, dass jedes Programm mit der Charta im Einklang steht, auch in Bezug auf die Nichtdiskriminierung . Ist die grundlegende Voraussetzung der Charta nicht erf\u00fcllt, werden die entsprechenden Ausgaben nicht erstattet, solange diese Situation fortbesteht. Die Kommission wird die Situation nach der offiziellen Einreichung der polnischen Programme bei der Kommission bewerten und die Einhaltung der bereichs\u00fcbergreifenden Grunds\u00e4tze[3]<\/a> w\u00e4hrend der gesamten Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der Programme \u00fcberwachen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  Anfrage vom 07.07.2021 – Festnahme der niederl\u00e4ndischen Journalistin Ingeborg Beugel in Griechenland<\/summary>\n

                                                                                                                                                  <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  Meine Anfrage (gemeinsam mit 14 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  Directive 2002\/90\/EC, which defines the offence of facilitating the unauthorised residence of foreign nationals in the territory of a Member State, provides for penalties to be imposed where a person intentionally facilitates the unauthorised residence of another person for financial gain.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  The Union institutions have deliberately distinguished smuggling from acts of active solidarity by members of civil society, which are not only without consequences for the legal procedures for examining asylum applications, but also actually facilitate administrative activities relating to refugees.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  On 13 June 2021, a Dutch journalist reporting on refugee flows was arrested in Greece under Article 29(6) of Law 4251\/2014 for providing refuge to an Afghan refugee, despite the fact that the procedure concerning the refugee's lawful stay had not yet been completed. She now faces imprisonment, although it does not appear - nor does it appear from the indictment - that her intention was to profit from hosting the refugee in her home.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  In view of the above, would the Commission answer the following question:<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  What measures will the Commission take to ensure that acts of active solidarity are not disapproved of and repressed by Member States, particularly as these acts differ substantially from those described in Directive 2002\/90\/EC?<\/p>\n\n\n\n


                                                                                                                                                  Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (16.09.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  Die Kommission hat die Umsetzung der Richtlinie 2002\/90\/EG des Rates vom 28. November 2002[1]<\/a> zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein\u2010 und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt bewertet und u. a. auf dieser Grundlage eine Evaluierung[2]<\/a> durchgef\u00fchrt. Die Kommission wird die Umsetzung der Richtlinie weiterhin \u00fcberwachen und die Konformit\u00e4t der nationalen Rechtsvorschriften mit dem EU-Rechtsrahmen \u00fcberpr\u00fcfen. Nach den Vertr\u00e4gen verf\u00fcgt die Kommission \u00fcber keine spezifischen Befugnisse, um Einzelf\u00e4lle zu untersuchen. Im Einklang mit ihrer allgemeinen Politik in Bezug auf Vertragsverletzungen[3]<\/a> konzentriert sich die Kommission bei Durchsetzungsma\u00dfnahmen vorrangig auf F\u00e4lle, in denen offenbar ein systematischer Versto\u00df gegen das EU\u2010Recht vorliegt. Es liegt in der Zust\u00e4ndigkeit der nationalen Beh\u00f6rden, F\u00e4lle im Zusammenhang mit der Beihilfe zum irregul\u00e4ren Aufenthalt zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  Dar\u00fcber hinaus werden die Mitgliedstaaten in den Leitlinien[4]<\/a> der Kommission zur Anwendung der oben genannten Richtlinie ersucht, auch von der M\u00f6glichkeit Gebrauch zu machen, zwischen Handlungen zum Zwecke der humanit\u00e4ren Hilfe und Handlungen zur Erleichterung der irregul\u00e4ren Einreise oder Durchreise zu unterscheiden, um erstere Handlungen von der Kriminalisierung auszunehmen. Die Kommission wird die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften weiterhin \u00fcberwachen, um sicherzustellen, dass angemessene, wirksame und abschreckende strafrechtliche Sanktionen eingef\u00fchrt werden, und gleichzeitig zu verhindern, dass diejenigen, die humanit\u00e4re Hilfe f\u00fcr in Not geratene Migranten leisten, m\u00f6glicherweise kriminalisiert werden.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  Anfrage vom 30.06.2021 – Sicherheitslage in Afghanistan und die Gemeinsame Erkl\u00e4rung zur Zusammenarbeit im Bereich Migration<\/summary>\n

                                                                                                                                                  <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  Meine Anfrage (gemeinsam mit Clare Daly und Bettina Vollath)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  Die j\u00fcngsten Ereignisse haben gezeigt, dass Afghanistan nach wie vor nicht sicher ist. Die Taliban erlangen gewaltsam wieder immer mehr Kontrolle \u00fcber das Land und haben mit Stand vom 20. Juni 2021 bereits 57 Bezirksst\u00e4dte eingenommen. Milit\u00e4rst\u00fctzpunkte werden aufgegeben, und die USA bereiten sich bereits auf m\u00f6gliche Luftanschl\u00e4ge im Falle eines Angriffs auf Kabul vor[<\/a>1<\/a>]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                  Since the withdrawal of US and NATO troops, violence and clashes have been steadily increasing. As a result, foreign embassies have started to withdraw their staff and close their offices. Despite the deteriorating security situation, the Commission and Afghanistan signed the Joint Declaration on Cooperation in the Field of Migration in April 2021. However, in terms of its content and purpose, it does not address recent developments at all and only provides for a limited review of the current security situation.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                    \n
                                                                                                                                                  1. Wird die Kommission das Parlament in k\u00fcnftige Beschl\u00fcsse in Bezug auf diese Gemeinsame Erkl\u00e4rung einbeziehen und \u00fcber die Ergebnisse der \u00dcberwachung der Umsetzung der Gemeinsamen Erkl\u00e4rung Bericht erstatten?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                  2. Wie sch\u00e4tzt die Kommission die Sicherheitslage in Afghanistan angesichts der eskalierenden Gewalt ein und welche Konsequenzen hat diese Einsch\u00e4tzung f\u00fcr R\u00fcckf\u00fchrungen nach Afghanistan?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                  3. Wie gedenkt die Kommission, Afghanen, insbesondere dem lokalen Personal der NATO-Truppen, angesichts der sich verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan zu erm\u00f6glichen, auf legalem Wege Zuflucht in der EU zu suchen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                    Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (15.09.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                    Die Kommission erstattet dem Europ\u00e4ischen Parlament regelm\u00e4\u00dfig Bericht \u00fcber den Stand der Verhandlungen \u00fcber R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen und \u2010vereinbarungen der EU. Bei der letzten Sitzung, die am 23. M\u00e4rz 2021 stattfand, wurden auch die R\u00fcckf\u00fchrungen nach Afghanistan und die bevorstehende Unterzeichnung der Gemeinsamen Erkl\u00e4rung \u00fcber die Zusammenarbeit Afghanistans und der EU im Bereich Migration[1]<\/a> discussed.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                    Angesichts der sich rasch verschlechternden Sicherheitslage und des Sturzes der afghanischen Regierung ist die Kommission der Auffassung, dass die derzeitige Lage in Afghanistan eindeutig keine Garantien f\u00fcr die Achtung der Grundrechte und die Sicherheit von R\u00fcckkehrern bietet. Weitere Einzelheiten sind der Erkl\u00e4rung von Kommissarin Johansson zur Lage in Afghanistan vom 18. August 2021 zu entnehmen.[2]<\/a> Die Kommission erkennt an, dass die Mitgliedstaaten nicht beabsichtigen, R\u00fcckf\u00fchrungen nach Afghanistan durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                    Die Vereinigten Staaten sowie einige L\u00e4nder, die NATO-Truppen entsenden, setzen Programme um, um die afghanischen Ortskr\u00e4fte, die mit ihnen zusammengearbeitet haben und nach dem Abzug ausl\u00e4ndischer Streitkr\u00e4fte Schutz vor m\u00f6glichen Repressalien der Taliban suchen, unter anderem mittels Umsiedlungen zu unterst\u00fctzen. Konkrete Ma\u00dfnahmen in diesem Zusammenhang werden f\u00fcr \u00f6rtliche Bedienstete durchgef\u00fchrt, die in der EU-Delegation und in der Au\u00dfenstelle des Europ\u00e4ischen Amts f\u00fcr Katastrophenschutz und humanit\u00e4re Hilfe (ECHO) in Kabul besch\u00e4ftigt sind.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                    Anfrage vom 17.06.2021 – Verwendung von Schallkanonen gegen Migranten und Asylsuchende in Griechenland<\/summary>\n

                                                                                                                                                    <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                    Meine Anfrage (gemeinsam mit 45 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                    Einer Meldung der Associated Press vom 31. Mai 2021 zufolge feuert die griechische Polizei von einem LKW aus ohrenbet\u00e4ubende akustische Salven in die T\u00fcrkei ab. Die griechische Polizei hat angek\u00fcndigt, dass sie beabsichtigt, Botschaften mit einer hohen Dezibel-Zahl zur Abschreckung von Migranten einzusetzen. Dieses Vorgehen ist Teil einer Reihe neuer physischer und versuchsweise eingesetzter digitaler Barrieren, die an der 200 km langen Grenze Griechenlands zur T\u00fcrkei installiert und getestet werden, um Menschen daran zu hindern, die EU ohne entsprechende Genehmigung zu betreten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                    These long-range acoustic devices, typically used to break up demonstrations, emit deafening sound waves of up to 162 decibels, which is equivalent to the noise of a jet engine and can cause serious health problems or even deafness.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                    On 3 June 2021, Commission Spokesperson, Adalbert Jahnz expressed the Commission's concern and stated that the Commission would seek further information, noting that the measures must be proportionate and respect fundamental rights, including the right to asylum and the principle of non-refoulement.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                      \n
                                                                                                                                                    1. Hat die Kommission Informationen \u00fcber die beabsichtigte Verwendung solcher Ger\u00e4te erhalten und eine Bewertung vorgenommen, ob dies zu der Zur\u00fcckweisung von Menschen an der Grenze und somit zu einem Versto\u00df gegen EU-Recht und gegen v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtungen f\u00fchren w\u00fcrde und ob diese Ger\u00e4te mit den Grundrechten der EU, einschlie\u00dflich des Rechts auf Menschenw\u00fcrde, im Einklang stehen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                    2. Kann die Kommission best\u00e4tigen, dass eine solche Ausr\u00fcstung nicht aus EU-Mitteln finanziert wurde oder wird?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                      Gemeinsame Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (23.09.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                      Das Management der EU-Au\u00dfengrenzen und die Bereitstellung von Infrastruktur fallen in die Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliedstaaten. Gem\u00e4\u00df dem Schengener Grenzkodex[1]<\/a> external borders may only be crossed at border crossing points and border checks should be carried out in a professional and respectful manner and be proportionate to the objectives pursued.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                      The Commission encourages Member States to use efficient and proportionate instruments based on risk analysis, cooperation and exchange of information. Under EU law, border controls must be proportionate and carried out with respect for fundamental rights, including human dignity, with respect for the principle of non-refoulement and without prejudice to the rights of persons seeking international protection. The use of equipment should be in accordance with those criteria.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                      The Commission has enquired with the Greek authorities about the 'long-range acoustic devices' reported in the media. Such devices have never been used by their forces in the Evros border area in connection with border surveillance operations.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                      Die Kommission unterst\u00fctzt die Mitgliedstaaten finanziell bei der Verbesserung des EU-Au\u00dfengrenzenmanagements im Rahmen des Fonds f\u00fcr die innere Sicherheit. Die Verordnung (EU) Nr. 513\/2014[2]<\/a> sieht vor, dass die aus diesem Fonds finanzierten Ma\u00dfnahmen unter uneingeschr\u00e4nkter Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen. Werden nicht f\u00f6rderf\u00e4hige Ausgaben festgestellt, so werden vorschriftswidrig verwendete EU-Mittel zur\u00fcckgefordert. Die Kommission finanziert keine \u201elong-range acoustic devices\u201c in Griechenland.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                      Im Rahmen des Migrations\u2010 und Asylpakets[3]<\/a> schl\u00e4gt die Kommission ein menschenw\u00fcrdiges und humanes Migrationsmanagementsystem vor, das schnelle und faire Verfahren und einen \u00dcberwachungsmechanismus an den Au\u00dfengrenzen umfasst, mit dem die Einhaltung des EU-Rechts sichergestellt werden soll.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                      Anfrage vom 17.06.2021 – Gesetzentwurf Nr. 5488 der ukrainischen Regierung zur Kriminalisierung von Hassverbrechen, auch aus Gr\u00fcnden der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentit\u00e4t<\/summary>\n

                                                                                                                                                      <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                      Meine Anfrage (gemeinsam mit 23 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                      Im Strafgesetzbuch der Ukraine sind derzeit nur Hassverbrechen anerkannt, die durch rassische, nationale oder religi\u00f6se Intoleranz motiviert sind. Dennoch legte das Ministerkabinett am 13. Mai 2021 den vom Innenministerium ausgearbeiteten Gesetzentwurf Nr. 5488 vor[1]<\/a>. Der Gesetzentwurf enth\u00e4lt \u00c4nderungen, durch die Hassverbrechen aus verschiedenen Gr\u00fcnden, einschlie\u00dflich der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentit\u00e4t, unter Strafe gestellt w\u00fcrden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                      Dieser Vorschlag steht im Einklang mit dem Aktionsplan der Regierung zur Umsetzung der nationalen Menschenrechtsstrategie sowie mit den Empfehlungen der Europ\u00e4ischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz[2]<\/a> und des Ministerkomitees des Europarates[3]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                      In seiner j\u00fcngsten Entschlie\u00dfung zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine forderte das Parlament die Regierung auf, das Strafgesetzbuch entsprechend zu \u00e4ndern[4]<\/a>. Angesichts der voraussichtlich ablehnenden Haltung gegen\u00fcber diesem Vorschlag besteht dringender Bedarf an Ma\u00dfnahmen\/Unterst\u00fctzung seitens der EU.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                        \n
                                                                                                                                                      1. Welche Ma\u00dfnahmen haben die EU-Delegation in Kiew oder der EAD ergriffen, um ihre Unterst\u00fctzung f\u00fcr das ge\u00e4nderte Gesetz zu demonstrieren, und was ist noch geplant?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                      2. Wird sich der HR\/VP mit seinem Amtskollegen in der Ukraine in Verbindung setzen, um seine Unterst\u00fctzung f\u00fcr die ge\u00e4nderte Gesetzesvorlage zum Ausdruck zu bringen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                      3. Sind weitere Gespr\u00e4che auf hoher Ebene geplant, d. h. wird dieses Thema bei Treffen mit ukrainischen Gespr\u00e4chspartnern auf verschiedenen Ebenen zur Sprache gebracht werden?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                        Antwort des Hohen Vertreters\/Vizepr\u00e4sidenten Borrell im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (06.08.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                        In den Menschenrechtsgespr\u00e4chen mit unseren ukrainischen Amtskollegen ist die Forderung, durch Intoleranz motivierte Straftaten, insbesondere solche, die sich gegen die sexuelle Ausrichtung und die Geschlechtsidentit\u00e4t richten, unter Strafe zu stellen, ein immer wiederkehrender Punkt auf unserer Tagesordnung. Zuletzt wurde dies am 18. Mai 2021, im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und der Ukraine, erneut bekr\u00e4ftigt. Die EU betonte, dass Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentit\u00e4t als solche identifiziert und gr\u00fcndlich untersucht und nicht als blo\u00dfer \u201eHooliganismus\u201c heruntergespielt werden sollten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                        Dar\u00fcber hinaus gaben mehrere gleichgesinnte Partner, darunter die EU-Delegation in der Ukraine und die Beratungsmission der EU, anl\u00e4sslich des Internationalen Tages gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie eine gemeinsame Erkl\u00e4rung ab, in der hervorgehoben wurde, wie wichtig es ist, die Definition von Hassverbrechen auf Straftaten aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentit\u00e4t auszuweiten[1]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                        Der Europ\u00e4ische Ausw\u00e4rtige Dienst, die Europ\u00e4ische Kommission und die EU-Delegation in Kiew sind weiterhin fest entschlossen, sich f\u00fcr dieses Ziel einzusetzen, und werden es mit ihren ukrainischen Amtskollegen auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen verf\u00fcgbaren Formaten weiter verfolgen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                        Anfrage vom 16.06.2021 – Ausschreibung des griechischen Migrationsministeriums zur Konstruktion geschlossener Lager auf Lesbos und Chios<\/summary>\n

                                                                                                                                                        <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                        My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                        On 28.5.2021, the Greek Ministry of Migration and Asylum published a tender for the construction of the planned new \"multi-purpose reception and identification centres\" on Lesvos and Chios. A total of EUR 142 million will be allocated for this purpose. The tender explicitly mentions that these will be \"closed, controlled structures\", 100 % of which will be financed with European Union funds. It is also explicitly mentioned that the planned projects will be a direct implementation of EASO standards. The time to completion of the project prescribed in the call for tender is 8 months from the signature of the contract. Accordingly, completion this year seems impossible. Moreover, the resistance on the islands has already prevented any construction progress on Lesbos more than a year ago.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                          \n
                                                                                                                                                        1. Wie sieht der aktuelle Zeitplan des gemeinsamen Lenkungsausschusses hinsichtlich der Fertigstellung der Lager auf den Inseln aus?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                        2. Ist die Ausschreibung fehlerhaft und muss sie korrigiert werden, oder wird EU-Geld nun f\u00fcr den Bau geschlossener Lager verwendet?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                        3. Im \u201etempor\u00e4ren\u201d Lager Mavrovouni werden Mindeststandards der Aufnahmerichtlinie weiterhin nicht eingehalten. Wie rechtfertigt die Kommission, dass auch im n\u00e4chsten Winter wieder Schutzsuchende in Europa in Zelten in einem unw\u00fcrdigen Lager \u00fcberwintern m\u00fcssen, obwohl seit 2015 j\u00e4hrlich versprochen wird, diese Zust\u00e4nde zu beenden?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                                                                                                                          Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (23.07.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                          Die Kommission arbeitet \u00fcber eine spezielle Task Force[1]<\/a> is working intensively with the Greek authorities to create new multifunctional reception and identification centres on Lesvos and Chios. The construction process of the new facilities is intensively monitored, including through monthly Steering Committee meetings. The tendering process for the new centres on Lesvos and Chios is currently underway.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                          The Commission has allocated\u20ac 155 million for the establishment of new centres on the islands of Lesvos and Chios. In line with EU law, these will be open centres, subject to the necessary and proportionate access arrangements. They will comprise different areas, including reception and identification structures for new arrivals, accommodation facilities, secure areas for unaccompanied children and young people, recreational areas and removal facilities. Deportation facilities for persons subject to a return order will be closed areas. Persons accommodated in the other areas will be able to enter and leave the premises via an access system with special badges.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                          Thanks to the joint efforts of the Greek authorities, the Commission and the EU agencies, conditions at the temporary reception facility in Mavrovouni have improved significantly, in particular as regards water, sanitation, electricity, ballasting and preparation for winter and repairs. However, Mavrovouni remains a temporary accommodation facility. The Greek authorities have assured the Commission that no one will spend another winter in tents at Mavrovouni.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                          Anfrage vom 09.06.2021 – Einsatz akustischer Waffen an der Grenze zwischen Griechenland und der T\u00fcrkei<\/summary>\n

                                                                                                                                                          <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                          Meine Anfrage (gemeinsam mit Patrick Breyer, Tineke Strik, Damian Boeselager)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                          In zahlreichen Medien wurde in der vergangene Woche berichtet, dass die griechische Grenzpolizei \u201eLong Range Acoustic Devices\u201c (LRADs) \u2013 meist \u201eSchallkanonen\u201c genannt \u2013 beschafft hat und an der Grenze zur T\u00fcrkei einsetzen will. Der griechischen Grenzpolizei zufolge ist das erkl\u00e4rte Ziel, Menschen auf t\u00fcrkischem Hoheitsgebiet an der Fortbewegung zu hindern. LRADs erzeugen hierzu ein akustisches Signal in hohen Frequenzbereichen, das starke Schmerzen ausl\u00f6st und bleibende Sch\u00e4den verursacht. Nicht einmal der Selbstschutz durch Ohrst\u00f6psel oder das Auflegen der H\u00e4nde bietet dabei ausreichend Schutz vor Verletzungen des Trommelfells. Zu diesem Schluss kam schon im Jahr 2016 die Organisation \u201ePhysicians for Humanity\u201c in einem Bericht. Aus diesem Grund wird dort auch gefordert, den Einsatz jeglicher akustischer Waffen zu beenden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            \n
                                                                                                                                                          1. Welche Rechtsgrundlagen gelten aus Sicht der Kommission f\u00fcr den Einsatz von Schallkanonen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                          2. Wie wird aus Sicht der Kommission die menschenrechtliche Verpflichtung zu einem Zugang zu einem Asylverfahren gew\u00e4hrleistet, wenn Schutzsuchende mit Waffengewalt daran gehindert werden, einen Asylantrag stellen zu k\u00f6nnen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                          3. Wie wird sichergestellt, dass keine Verst\u00f6\u00dfe gegen das Unionsrecht finanziert werden und dass diese Rechtsverletzungen Konsequenzen haben?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            Gemeinsame Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (23.09.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            Das Management der EU-Au\u00dfengrenzen und die Bereitstellung von Infrastruktur fallen in die Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliedstaaten. Gem\u00e4\u00df dem Schengener Grenzkodex[1]<\/a> external borders may only be crossed at border crossing points and border checks should be carried out in a professional and respectful manner and be proportionate to the objectives pursued.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            The Commission encourages Member States to use efficient and proportionate instruments based on risk analysis, cooperation and exchange of information. Under EU law, border controls must be proportionate and carried out with respect for fundamental rights, including human dignity, with respect for the principle of non-refoulement and without prejudice to the rights of persons seeking international protection. The use of equipment should be in accordance with those criteria.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            The Commission has enquired with the Greek authorities about the 'long-range acoustic devices' reported in the media. Such devices have never been used by their forces in the Evros border area in connection with border surveillance operations.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            Die Kommission unterst\u00fctzt die Mitgliedstaaten finanziell bei der Verbesserung des EU-Au\u00dfengrenzenmanagements im Rahmen des Fonds f\u00fcr die innere Sicherheit. Die Verordnung (EU) Nr. 513\/2014[2]<\/a> sieht vor, dass die aus diesem Fonds finanzierten Ma\u00dfnahmen unter uneingeschr\u00e4nkter Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen. Werden nicht f\u00f6rderf\u00e4hige Ausgaben festgestellt, so werden vorschriftswidrig verwendete EU-Mittel zur\u00fcckgefordert. Die Kommission finanziert keine \u201elong-range acoustic devices\u201c in Griechenland.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            Im Rahmen des Migrations\u2010 und Asylpakets[3]<\/a> schl\u00e4gt die Kommission ein menschenw\u00fcrdiges und humanes Migrationsmanagementsystem vor, das schnelle und faire Verfahren und einen \u00dcberwachungsmechanismus an den Au\u00dfengrenzen umfasst, mit dem die Einhaltung des EU-Rechts sichergestellt werden soll.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            Anfrage vom 21.05.2021 – Errichtung von Mauern um griechische Fl\u00fcchtlingslager<\/summary>\n

                                                                                                                                                            <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            Meine Anfrage (gemeinsam mit 15 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            Als die Bewohner des Fl\u00fcchtlingslagers Ritsona in Griechenland am 4. Mai 2021 aufwachten, stellten sie fest, dass eine drei Meter hohe Betonmauer, wie sie das Milit\u00e4r verwendet, um ihre Unterk\u00fcnfte herum errichtet wurde. Dadurch sollen die 3 000 Fl\u00fcchtlinge dort von der einheimischen Bev\u00f6lkerung separiert werden, obgleich das Lager von griechischen Ortschaften weit entfernt ist. Laut einer Ausschreibung auf der griechischen Website[1]<\/a> der Internationalen Organisation f\u00fcr Migration (IOM) soll mit 7 000 Fl\u00fcchtlingen in drei weiteren Lagern ebenso verfahren werden. Die Mauer wird aus Mitteln des Programms der Kommission zur \u201eUnterst\u00fctzung der griechischen Beh\u00f6rden bei der Verwaltung des nationalen Systems f\u00fcr die Aufnahme von Asylsuchenden und schutzbed\u00fcrftigen Migranten\u201c errichtet. Ziel dieses Programms ist es eigentlich, Bildungsma\u00dfnahmen und Kontakte mit den Einheimischen im Rahmen des Integrationsprozesses zu f\u00f6rdern. Mit Mauern erreicht man genau das Gegenteil, denn Maurern dienen zur Trennung. Die Fl\u00fcchtlingslager werden dadurch de facto zu Gef\u00e4ngnissen, wodurch sich die psychische Verfassung der Fl\u00fcchtlinge erheblich verschlechtern wird.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            Vor diesem Hintergrund wird die Kommission um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            Is the Commission aware of these developments? If so, does it support the construction of concrete walls to enclose Greek refugee camps? Is this construction work in line with the EU's values and objectives and the above programme?<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            What amount of EU funding is being made available for the construction of concrete walls in Ritsona and other Greek refugee camps?<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (06.07.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            Die Internationale Organisation f\u00fcr Migration (IOM) f\u00fchrt das von der EU finanzierte Soforthilfeprojekt \u201eUnterst\u00fctzung der griechischen Beh\u00f6rden bei der Verwaltung des nationalen Systems f\u00fcr die Aufnahme von Asylsuchenden und schutzbed\u00fcrftigen Migranten\u201c durch, das unter anderem die Errichtung und den operativen Bedarf von Aufnahmezentren auf dem griechischen Festland abdeckt.[1]<\/a> The project includes the construction or maintenance of fences at the Diavata, Ritsona, Malakasa and Nea Kavala sites, as required by the Greek authorities, aimed at improving the safety of residents and staff.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            The Commission and the European Asylum Support Office (EASO) were consulted on the technical specifications before the fences were built. The fencing must take into account a number of parameters, in particular fire protection, natural light, non-obstruction of visibility and sufficient distance from the accommodation units. A mixed solution will be implemented, alternating concrete and wire mesh fencing.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            The amount contracted for the implementation of the overall project is around EUR 180 million for the period from 1 January 2020 to 30 June 2021, of which around EUR 9 million is for works at the centres (including cleaning, maintenance, repairs and fencing).<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            Anfrage vom 17.05.2021 – Trag\u00f6die im Mittelmeer<\/summary>\n

                                                                                                                                                            <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                            Ende April starben mindestens 130 Migranten nach einem Schiffsungl\u00fcck vor der K\u00fcste Libyens. Diese Trag\u00f6die, wie viele andere zuvor, h\u00e4tte vermieden werden k\u00f6nnen und m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                              \n
                                                                                                                                                            1. Wie weit waren die Schiffe von Frontex und Operation Irini vom Standort des Schiffs entfernt, und wurden sie \u00fcber die Such- und Rettungseins\u00e4tze informiert?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                            2. Hat irgendein \u00dcberwachungsflugzeug das in Not geratene Schiff angerufen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                            3. Was wird die Kommission gegen Italien und Malta unternehmen, die Notrufe ignorierten und zulie\u00dfen, dass \u00fcber 130 Menschen starben?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                                                                                                                              Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (12.08.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                              The main task of Operation IRINI is to ensure the implementation of the arms embargo against Libya. The sea-based assets of Operation IRINI are mostly deployed in the eastern part of their area of operation, where the violations of the arms embargo are most frequently committed. They were informed of the incident after the fact by the Italian Maritime Rescue Control Centre. At the time of the incident, the nearest sea-based Operation IRINI asset was more than 300 nautical miles away and the nearest air-based asset was 180 nautical miles away from the scene of the incident.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                              In accordance with the International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS) and the International Convention on Maritime Search and Rescue, the airborne assets of Operation IRINI shall relay all information on distress situations at sea to all competent sea rescue coordination centres. The operational coordination of search and rescue operations shall be the responsibility of the Member States without operational involvement of the Commission.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                              The shipwreck in question occurred on 21\/22 April 2021. The Libyan, Italian and Maltese rescue coordination centres were informed of a ship in distress by an aircraft from the European Border and Coast Guard Agency (Frontex), and the Libyan Coast Guard took over the coordination of the rescue operation and the search of the sighting area. Ocean Viking and three merchant vessels were diverted by the Italian Maritime Rescue Control Centre to provide assistance. A second Frontex aircraft was deployed to speed up the search.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                              The Italian and Maltese authorities had no means of intervention available in the vicinity of the incident. In the end, given the extremely unfavourable weather conditions, no ship was able to arrive in time.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                              Anfrage vom 27.04.2021 – Aktuelle Entwicklungen um das Lager Mavrovouni auf Lesbos (Griechenland)<\/summary>\n

                                                                                                                                                              <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                              My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                              Vor sechs Monaten ist das Lager Moria auf Lesbos abgebrannt, und noch immer m\u00fcssen Tausende Menschen in einem einmal als tempor\u00e4re L\u00f6sung errichteten Lager aus Zelten leben. Das eigentlich mit der Winterbefestigung beauftragte Unternehmen hat gerade die Insel verlassen. Nach den von der Kommission im November 2020 zugesagten 121 Mio. EUR hat Kommissionsmitglied Johansson nun w\u00e4hrend ihres Besuchs auf Lesbos weitere 276 Mio. EUR zur Unterst\u00fctzung des Lagerbaus auf den griechischen Inseln versprochen. Au\u00dferdem verdichten sich die Zeichen auf der Insel, dass das \u201etempor\u00e4re\u201c Lager Mavrovouni l\u00e4nger bestehen soll, so wird jetzt unter anderem eine feste Wasser-\/Abwasserversorgung installiert.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                \n
                                                                                                                                                              1. Welche Begr\u00fcndung gibt es daf\u00fcr, dass die Pachtvertr\u00e4ge des Grundst\u00fccks, auf dem sich das \u201etempor\u00e4re\u201c Lager befindet, f\u00fcr weitere 5 Jahre laufen und nun auch Arbeiten f\u00fcr die Installation einer Wasser-\/Abwasserversorgung im Wert von 1 Mio. EUR begonnen wurden, wenn es im Herbst definitiv ger\u00e4umt sein soll?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                              2. Wie wurde die bisherige finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr Griechenland eingesetzt, und bis wann werden die EU-Mindestanforderungen an die Unterbringung umgesetzt?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                              3. Wie kommt es, dass die Kommission ohne tats\u00e4chliche Fortschritte im Hinblick auf die Situation auf den griechischen Inseln nun noch einmal Hunderte Millionen Euro an Griechenland zahlt?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (22.06.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                Die Errichtung eines neuen Aufnahmezentrums auf Lesbos, das allen EU-Standards vollumf\u00e4nglich entspricht, ist eine klare Priorit\u00e4t f\u00fcr die Kommission und die griechischen Beh\u00f6rden. Die von dem Herrn Abgeordneten erw\u00e4hnte Summe von 276 Millionen EUR enth\u00e4lt die im November 2020 zugesagten 121 Millionen EUR f\u00fcr den Bau neuer Aufnahmeeinrichtungen auf Samos, Kos und Leros sowie weitere 155 Millionen EUR f\u00fcr neue Einrichtungen auf Chios und Lesbos.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                Das provisorische Lager Mavrovouni sollte so lange zur Verf\u00fcgung stehen, bis alle Bewohnerinnen und Bewohner in die neue Einrichtung verlegt worden sind. Nach der Schlie\u00dfung des Lagers fallen die Pachtvertr\u00e4ge f\u00fcr das Grundst\u00fcck und dessen Verwendung in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der griechischen Beh\u00f6rden. Die Arbeiten zum Anschluss des provisorischen Lagers an die kommunale Wasserversorgung und das Kanalisationsnetz sind von entscheidender Bedeutung f\u00fcr eine Wasser\u2010 und Sanit\u00e4rversorgung , die EU-Standards entspricht.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                Die EU hat den griechischen Beh\u00f6rden und den internationalen Organisationen finanzielle Unterst\u00fctzung bereitgestellt, um die Bedingungen in dem provisorischen Lager zu verbessern[1]<\/a>, insbesondere mit Blick auf das neue Zentrum, die Arbeiten im Zusammenhang mit der Wasser-, Sanit\u00e4r\u2010 und Elektrizit\u00e4tsversorgung, die Schotterung sowie die Vorbereitung auf den Winter und die Instandsetzung. Mavrovouni bleibt jedoch eine vor\u00fcbergehende L\u00f6sung f\u00fcr die Unterbringung von Migranten und Fl\u00fcchtlingen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                Dank der gemeinsamen Anstrengungen der griechischen Beh\u00f6rden, der Kommission und der EU-Agenturen konnten erhebliche Fortschritte in Bezug auf die Beschleunigung der Verfahren, die Entlastung der Inseln und die Verbesserung der Lebensbedingungen erzielt werden. Die Kommission unterst\u00fctzt die griechischen Beh\u00f6rden weiter bei der Behebung von M\u00e4ngeln.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                Anfrage vom 26.04.2021 – Entzug der Aufenthaltsgenehmigung syrischer Fl\u00fcchtlinge in D\u00e4nemark<\/summary>\n

                                                                                                                                                                <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                Meine Anfrage (gemeinsam mit 11 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                Am 14. April 2020 ver\u00f6ffentlichte die britische Tageszeitung The Guardian<\/em> einen Artikel mit dem Titel \u201eDenmark strips Syrian refugees of residency permits and says it is safe to go home\u201c (D\u00e4nemark entzieht syrischen Fl\u00fcchtlingen die Aufenthaltsgenehmigung und behauptet, es sei sicher, in ihre Heimat zur\u00fcckzukehren). Darin wird geschildert, dass seit dem vergangenen Sommer die Antr\u00e4ge von mindestens 189 syrischen Fl\u00fcchtlingen auf Verl\u00e4ngerung ihres vor\u00fcbergehenden Aufenthaltsstatus unter Hinweis darauf, dass sich die Sicherheitslage in Damaskus und im Gro\u00dfraum Damaskus verbessert habe, abgelehnt wurden. In dem Artikel hei\u00dft es auch, dass die Geheimdienste des Regimes seit 2011 mehr als 100 000 Personen festgenommen, gefoltert und verschwinden lassen haben, und dass willk\u00fcrliche Inhaftierungen weit verbreitet sind. Die vom Regime kontrollierten Gebiete sind instabil und befinden sich im Wiederaufbau, Dienstleistungen wie Wasser und Strom sind knapp, und infolge des Einbruchs des syrischen Pfunds sind die Lebensmittelpreise um 230 % gestiegen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                Da D\u00e4nemark keine diplomatischen Beziehungen zu Syrien pflegt, kann das Land die Menschen nicht abschieben. Das f\u00fchrt dazu, dass diejenigen, deren Antr\u00e4ge abgelehnt wurden, in Gewahrsamseinrichtungen untergebracht werden. D\u00e4nemark erkennt an, dass M\u00e4nner Gefahr laufen, vom syrischen Milit\u00e4r eingezogen zu werden oder bestraft zu werden, weil sie sich der Wehrpflicht entzogen haben. Die vorstehend beschriebene Politik betrifft daher in erster Linie Frauen und \u00e4ltere Menschen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                  \n
                                                                                                                                                                1. Ist die Kommission der Auffassung, dass Syrien ein sicheres Land ist, in dem die Grundrechte der R\u00fcckkehrer gewahrt werden?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                2. Hat sie die R\u00fcckkehr von Fl\u00fcchtlingen nach Syrien finanziell unterst\u00fctzt, oder erw\u00e4gt sie, dies in Zukunft zu tun?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                3. Welche Ma\u00dfnahmen wird sie ergreifen, um diesem Verhalten entgegenzuwirken?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                  Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (09.07.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                  Die Kommission unterst\u00fctzt die R\u00fcckkehr von Migrantinnen und Migranten nach Syrien nicht und stimmt der Beurteilung des Hohen Fl\u00fcchtlingskommissars der Vereinten Nationen zu, dass die Bedingungen f\u00fcr eine sichere, freiwillige und menschenw\u00fcrdige R\u00fcckkehr derzeit nicht gegeben sind. Es liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, im Rahmen der Asyl\u2010 und R\u00fcckf\u00fchrungsverfahren zu beurteilen, ob ein Drittstaat oder Teile des Drittstaates sicher f\u00fcr eine R\u00fcckkehr sind. Gegen diese Entscheidung kann im Einklang mit dem EU-Recht[1]<\/a> ein Rechtsbehelf bei einem Gericht eingelegt werden. Das Europ\u00e4ische Unterst\u00fctzungsb\u00fcro f\u00fcr Asylfragen hat L\u00e4nderleitlinien f\u00fcr Syrien[2]<\/a> herausgegeben, die eine umfassende Beurteilung der Sicherheitsrisiken in Syrien enthalten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                  Infolge seiner \u201eOpt-out-Regelung\u201c[3]<\/a> beteiligt sich D\u00e4nemark nach dem EU-Recht nicht an Ma\u00dfnahmen der EU zur Einwanderungs\u2010 und Asylpolitik und insbesondere nicht am Gemeinsamen Europ\u00e4ischen Asylsystem, das die EU-Regeln \u00fcber das Konzept des sicheren Herkunftsstaats enth\u00e4lt. D\u00e4nemark beteiligt sich ferner nicht am Asyl-, Migrations\u2010 und Integrationsfonds und erh\u00e4lt daher keine finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Umsetzung seiner R\u00fcckkehrpolitik.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                  D\u00e4nemark ist allerdings zur Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzur\u00fcckweisung und des Verbots von Kollektivausweisungen nach Artikel 19 der EU-Charta der Grundrechte, dem Abkommen \u00fcber die Rechtsstellung der Fl\u00fcchtlinge[4]<\/a> und dem zugeh\u00f6rigen Protokoll[5]<\/a>, Artikel 3 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention[6]<\/a> sowie dem V\u00f6lkergewohnheitsrecht verpflichtet. D\u00e4nemark ist durch seine v\u00f6lkerrechtliche Beteiligung am Schengen-Besitzstand auch an die R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie gebunden und ist daher verpflichtet, jeden Fall individuell zu pr\u00fcfen und den Grundsatz der Nichtzur\u00fcckweisung zu achten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                  Die Sicherstellung der uneingeschr\u00e4nkten Achtung der Grundrechte und des Grundsatzes der Nichtzur\u00fcckweisung ist von gr\u00f6\u00dfter Bedeutung. Die Kommission nimmt diese Angelegenheit sehr ernst und steht diesbez\u00fcglich in regelm\u00e4\u00dfigem Dialog mit den d\u00e4nischen Beh\u00f6rden.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                  Anfrage vom 15.04.2021 – Abfangaktionen der griechischen K\u00fcstenwache in der \u00c4g\u00e4is<\/summary>\n

                                                                                                                                                                  <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                  My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                  Am 10. April 2021 ver\u00f6ffentlichte der Spiegel einen Artikel[1]<\/a>, aus dem hervorgeht, dass nach Angaben von Frontex seit M\u00e4rz 2020 von der griechischen K\u00fcstenwache 132 Boote in der \u00c4g\u00e4is abgefangen wurden, wo auch Frontex selbst pr\u00e4sent ist. Diese Zahl wurde weder ver\u00f6ffentlicht noch dem Parlament mitgeteilt, aber als Mitglied des Europ\u00e4ischen Parlaments und der Arbeitsgruppe zum Thema Frontex und Sicherheit des Ausschusses f\u00fcr b\u00fcrgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres m\u00f6chte ich folgende Fragen stellen:<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                    \n
                                                                                                                                                                  1. Warum wurden diese Zahlen dem Parlament nicht mitgeteilt?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                  2. Wurden diese Informationen \u00fcber die 132 abgefangenen Boote der Arbeitsgruppe von Frontex \u201eGrundrechte und operative Aspekte rechtlicher Aspekte der Eins\u00e4tze in der \u00c4g\u00e4is\u201c \u00fcbermittelt, die mutma\u00dfliche Menschenrechtsverletzungen und die Beteiligung der Agentur daran untersucht?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                  3. Wie hat man sichergestellt, dass die Garantien der Verordnung (EU) Nr. 656\/2014 eingehalten wurden und dass keines der Boote in Seenot war und niemand internationalen Schutz ben\u00f6tigte?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                                                                                                                                    Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (21.06.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                    1.-2. Da die Fragen des Herrn Abgeordneten zu den im Spiegel ver\u00f6ffentlichten Zahlen angeblich auf Angaben der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Grenz\u2010 und K\u00fcstenwache (Frontex) beruhen, hat die Kommission die Agentur gebeten, die von dem Herrn Abgeordneten erbetenen Informationen zu \u00fcbermitteln. Sobald die Agentur geantwortet hat, wird die Kommission die Angaben schnellstm\u00f6glich an den Herrn Abgeordneten weiterleiten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                    3. Die Verordnung (EU) Nr. 656\/2014[1]<\/a> findet im Rahmen der von Frontex koordinierten operativen Zusammenarbeit Anwendung. Verst\u00f6\u00dfe gegen die Verordnung (EU) Nr. 656\/2014 durch die im Rahmen einer solchen Operation eingesetzten Einsatzmittel\/Mitarbeiter k\u00f6nnen \u00fcber das \u201eSerious Incident Report\u201c-System (Meldesystem f\u00fcr schwerwiegende Vorkommnisse) von Frontex gemeldet werden. Alle \u00fcber dieses System erstellten Berichte w\u00e4ren im Besitz von Frontex. Daher hat die Kommission die Agentur um \u00dcbermittlung der vom Herrn Abgeordneten erbetenen Informationen gebeten. Sobald die Agentur geantwortet hat, wird die Kommission die Angaben schnellstm\u00f6glich an den Herrn Abgeordneten weiterleiten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                    Siehe Anh\u00e4nge : Anlage 1<\/a>, Anlage 2<\/a><\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                    Anfrage vom 12.03.2021 – Situation der Schutzsuchenden auf den griechischen Inseln<\/summary>\n

                                                                                                                                                                    <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                    My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                    The situation of those seeking protection on the Greek islands still doesn't meet minimum European standards. Thousands of people have been exposed to a record winter in tents. There is still no running water on Lesvos, and only 23 of the showers were supplied with hot water in January - in sub-zero temperatures and snow. In a report of the EU Task Force Lesvos from the beginning of February, the Commission says that all tents have been winterized. Moreover, the weather is dry for long stretches in winter, and temperatures on the island are rarely below 10 degrees Celsius. At the same time, the Greek government is pushing ahead with the construction of closed and guarded centres with the help of EU funds.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                      \n
                                                                                                                                                                    1. What improvements in terms of the required minimum humanitarian standards and freedom of movement are there in relation to the Moria camp in the new Kara Tepe camp?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                    2. The local parliament in Mytilini adopted a decision on February 3, 2021, to set up an EU-funded closed and guarded camp for a total of 3,500 people. What measures does the Commission intend to take to ensure that its promise to Parliament that the camps at the external borders will not become closed camps is implemented?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                    3. Es gibt vermehrt Anzeichen, dass das unw\u00fcrdige tempor\u00e4re Lager auch im n\u00e4chsten Winter noch bestehen wird. Wie ist der Zeitplan f\u00fcr die Errichtung menschenw\u00fcrdiger Unterk\u00fcnfte, und wie stellt die Kommission sicher, dass er eingehalten wird?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                      Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (19.05.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                      Das Lager Mavrovouni wurde provisorisch errichtet, um den Menschen nach den Br\u00e4nden in Moria umgehend Unterk\u00fcnfte bereitzustellen. Die Kommission und die griechischen Beh\u00f6rden arbeiten seitdem an der Verbesserung der Aufnahmebedingungen. Zu diesem Zweck stellt die Kommission Finanzmittel sowie operative und technische Unterst\u00fctzung bereit. Die Arbeiten an der Wasser\u2010 und Stromversorgung, der Abwasserentsorgung sowie an der Schotterung werden Bereich f\u00fcr Bereich fortgef\u00fchrt. Duschen mit warmem Wasser und Toiletten wurden installiert. Der medizinische Bereich wird ausgebaut und medizinische Versorgung wird bereitgestellt. Die Kommission und die griechischen Beh\u00f6rden werden weiter an zus\u00e4tzlichen Verbesserungen arbeiten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                      Der Schutz und die Verbesserung der Lebensbedingungen f\u00fcr Asylsuchende in Griechenland stellt eine Priorit\u00e4t f\u00fcr die Kommission dar. Die bestehenden Zentren auf den Inseln werden im Einklang mit dem Besitzstand und den Normen der EU durch multifunktionale Aufnahme\u2010 und Identifizierungszentren ersetzt. Die Kommission stellt eine erhebliche finanzielle Unterst\u00fctzung zur Verf\u00fcgung, unter der Voraussetzung, dass die neuen Zentren dem einschl\u00e4gigen Besitzstand entsprechen. Die griechischen Beh\u00f6rden haben best\u00e4tigt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des neuen Zentrums in der Lage sein werden, das Lager nach Belieben zu betreten und zu verlassen. Die Einrichtung eines Systems von Zugangsausweisen soll die Sicherheit der Zentren sicherstellen. Die Vereinbarung \u00fcber das gemeinsame Pilotprojekt auf Lesbos sieht vor, dass die Kommission zu den Verfahren des Zentrums konsultiert wird.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                      Die Arbeiten auf den Inseln befinden sich in unterschiedlichen Planungs\u2010 und Bauphasen. Die griechischen Beh\u00f6rden bekr\u00e4ftigten ihre Entschlossenheit, die Zentren bis Ende 2021 fertigzustellen. \u00dcber eine spezielle Taskforce arbeitet die Kommission mit den griechischen Beh\u00f6rden zusammen und \u00fcberwacht \u2014 unter anderem im Rahmen monatlicher Sitzungen des Lenkungsausschusses unter Beteiligung aller einschl\u00e4gigen Interessentr\u00e4ger \u2014 den Fortschritt der Arbeiten.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                      Anfrage vom 11.03.2021 – Aktueller Stand der Reaktion der Kommission auf die \u201eLGBT-freien Zonen\u201c in Polen<\/summary>\n

                                                                                                                                                                      <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                      Meine Anfrage (gemeinsam mit 38 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                      In den vergangenen zwei Jahren haben fast 100 polnische Gemeinden, Regionen und Woiwodschaften gegen LGBTI gerichtete Entschlie\u00dfungen verabschiedet, mit denen sie sich entweder f\u00fcr frei von der sogenannten \u201eLGBT-Ideologie\u201c erkl\u00e4rten oder die \u201eRegionalen Chartas der Familienrechte\u201c annahmen. Diese Entschlie\u00dfungen wurden bereits von vier Verwaltungsgerichten in Polen f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt, die befanden, dass diese diskriminierend gegen\u00fcber LGBTI-Personen seien. Das bedeutet, dass sie sowohl gegen polnisches als auch gegen EU-Recht versto\u00dfen, und zwar gegen die Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union, Artikel 21 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union und die Richtlinie 2000\/78\/EG des Rates. Im September 2020 reichten ILGA-Europe (die europ\u00e4ische Vertretung der Internationalen Vereinigung der Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen) und die polnischen LGBTI-Organisationen Kampania Przeciw Homofobii (Kampagne gegen Homophobie) und Fundacja R\u00f3wno\u015bc (Stiftung f\u00fcr Gleichheit) wegen der \u201eLGBT-freien Zonen\u201c eine Rechtsbeschwerde bei der Kommission ein. Zudem wurden der Kommission \u00fcber 400 Einzelbeschwerden von LGBTI-Personen aus Polen \u00fcbermittelt, die ihre Erfahrungen mit Diskriminierung schilderten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                      Vor diesem Hintergrund wird die Kommission ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                        \n
                                                                                                                                                                      1. In welcher Bewertungsphase befindet sich die von den Organisationen ILGA-Europe, Kampania Przeciw Homofobii und Fundacja R\u00f3wno\u015bc eingereichte Beschwerde?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                      2. Welche Generaldirektion der Kommission ist f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Beschwerden \u00fcber die sogenannten LGBT-freien Zonen zust\u00e4ndig?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                      3. Gedenkt die Kommission, auf der Grundlage der Beschwerden ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen einzuleiten? Falls nein, was h\u00e4lt sie davon ab?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                                                                                                                                        Antwort von Helena Dalli im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (08.07.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                        Die Kommission setzt sich nachdr\u00fccklich daf\u00fcr ein, die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen, Nichtbin\u00e4ren, Intersexuellen und queeren Personen (LGBTIQ) in der gesamten EU im Rahmen der ihr durch die Vertr\u00e4ge \u00fcbertragenen Befugnisse zu bek\u00e4mpfen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                        Der Kommission sind die Bedenken bekannt, die in der Beschwerde von ILGA-Europe (die europ\u00e4ische Vertretung der Internationalen Vereinigung der Lesben, Schwulen, Bi-, Trans\u2010 und Intersexuellen), Kampania Przeciw Homofobii (Kampagne gegen Homophobie) und Fundacja R\u00f3wno\u015bc (Stiftung f\u00fcr Gleichheit) \u00fcber die \u201eLGBT-ideologiefreien Zonen\u201c in Polen ge\u00e4u\u00dfert wurden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                        Um die Lage in Polen vor dem Hintergrund der EU-Vorschriften eingehend zu bewerten, hat die Kommission Gespr\u00e4che mit den polnischen Beh\u00f6rden aufgenommen. Die Bewertung der Antwort der polnischen Beh\u00f6rden durch die Kommission ist noch nicht abgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                        Die Kommission wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertung \u00fcber die n\u00e4chsten Schritte entscheiden, u. a. auch \u00fcber die M\u00f6glichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                        Anfrage vom 10.03.2021 – Zugang von Fl\u00fcchtlingskindern zu Bildung<\/summary>\n

                                                                                                                                                                        <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                        Meine Anfrage (gemeinsam mit 28 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                        Die griechische Regierung schlie\u00dft Kinder von Fl\u00fcchtlingen und Migranten praktisch von der formalen Bildung aus, insbesondere diejenigen, die in Aufnahme- und Identifizierungszentren (Hotspots und Lager) leben. Informationen von in diesem Bereich t\u00e4tigen Personen und Organisationen zufolge wird der Zugang dieser Kinder zum staatlichen Bildungssystem \u2013 ob Pr\u00e4senzunterricht (herk\u00f6mmliche Methode) oder Fernunterricht (w\u00e4hrend der Pandemie) \u2013 durch zahlreiche Hindernisse vollst\u00e4ndig untergraben. Vor zwei Jahren besuchten etwa 16 000 Kinder von Fl\u00fcchtlingen und Migranten eine Schule. Im vergangenen Jahr ging die Zahl drastisch auf 7 000 Kinder zur\u00fcck und liegt nun sch\u00e4tzungsweise bei nahezu Null. Damit wird gegen ihr Grundrecht auf Bildung versto\u00dfen, und Migranten und Fl\u00fcchtlinge werden eindeutig benachteiligt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                          \n
                                                                                                                                                                        1. Kann die Kommission die tats\u00e4chliche Zahl der Kinder von Fl\u00fcchtlingen und Migranten, die keinen Zugang zum staatlichen Bildungssystem in Griechenland haben, best\u00e4tigen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                        2. Ist dieses Vorgehen mit Artikel 2 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union, Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union, Artikel 28 des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber die Rechte des Kindes, Artikel 2 des Protokolls Nr. 1 zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention, Artikel 27 der Richtlinie 2011\/95\/EU und Artikel 14 der Richtlinie 2013\/33\/EU vereinbar?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                        3. Wie will die Kommission vorgehen, damit alle Kinder alle einschl\u00e4gigen Grundrechte in der Praxis genie\u00dfen k\u00f6nnen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                          Antwort von Mariya Gabriel im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (28.06.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                          Im Schuljahr 2020\/2021 sind 11 830 Migrantenkinder an griechischen Schulen eingeschrieben. Davon sind 3 142 in Klassen im Rahmen des Programms \u201eAufnahmeeinrichtungen f\u00fcr Fl\u00fcchtlingsbildung\u201c, 7 535 in Schulen ohne Aufnahmeklassen und 1 153 in Schulen mit Aufnahmeklassen eingeschrieben.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                          In der Richtlinie \u00fcber die Aufnahmebedingungen[1]<\/a> ist vorgesehen, dass minderj\u00e4hrigen Kindern, die internationalen Schutz beantragen, innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Antragstellung in \u00e4hnlicher Weise wie den eigenen Staatsangeh\u00f6rigen der Zugang zum Bildungssystem gestattet werden muss.[2]<\/a> Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die Mitgliedstaaten allen Minderj\u00e4hrigen, denen internationaler Schutz gew\u00e4hrt wurde, auf der Grundlage der Anerkennungsrichtlinie[3]<\/a> uneingeschr\u00e4nkten Zugang zum Bildungssystem zu denselben Bedingungen wie eigenen Staatsangeh\u00f6rigen gew\u00e4hren. Bei der Anwendung dieser Richtlinien m\u00fcssen die Mitgliedstaaten die Einhaltung der Grundrechte, einschlie\u00dflich des in Artikel 14 der Charta der Grundrechte verankerten Rechts auf Bildung, sicherstellen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                          Die Kommission hat bei mehreren Gelegenheiten[4]<\/a>, unter anderem in der k\u00fcrzlich angenommenen EU-Kinderrechtsstrategie, betont, dass Migrantenkinder, auch im Bildungswesen, zus\u00e4tzliche und zielgerichtete Schutz\u2010 und Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen ben\u00f6tigen. Der Aktionsplan f\u00fcr Integration und Inklusion[5]<\/a> umfasst auch Ma\u00dfnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass mehr Migrantenkinder an hochwertiger und inklusiver fr\u00fchkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen. Die Mitgliedstaaten werden ferner aufgefordert, die EU-Mittel zur Unterst\u00fctzung von Programmen und Ma\u00dfnahmen im Bildungsbereich in vollem Umfang zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                          Die Kommission beobachtet die Lage und arbeitet eng mit den griechischen Beh\u00f6rden zusammen. Die k\u00fcrzlich eingerichtete europ\u00e4ische Taskforce f\u00fcr Migrationsmanagement in Griechenland tritt regelm\u00e4\u00dfig zusammen, um allen Fl\u00fcchtlings\u2010 und Migrantenkindern den Zugang zu formaler und nicht formaler Bildung zu erleichtern.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                          Anfrage vom 16.02.2021 – Unterst\u00fctzung f\u00fcr Studierende aus Belarus f\u00fcr ein Studium an Hochschulen in der EU<\/summary>\n

                                                                                                                                                                          <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                          Meine Anfrage (gemeinsam mit 31 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                          In Belarus ringen weiterhin tausende Menschen um Demokratie, w\u00e4hrend die gewaltsamen Proteste anhalten. In einem verzweifelten Versuch, den Aktivit\u00e4ten der jungen Demonstranten Einhalt zu gebieten, forderte Lukaschenka, dass diejenigen, die \u00f6ffentlich die Proteste unterst\u00fctzen, von ihrem Studium ausgeschlossen bzw. von ihrem Arbeitsplatz entlassen werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                          Die EU muss schnell handeln. Menschen, die sich f\u00fcr demokratische Werte einsetzen, d\u00fcrfen nicht bestraft werden, indem ihnen ihr Recht auf Bildung geraubt wird und sie zum Wehrdienst einberufen werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                          Daher begr\u00fc\u00dfen wir das Programm EU4Belarus, mit dem zugesagt wurde, 24 Mio. EUR f\u00fcr die Steigerung der Resilienz und die St\u00e4rkung der Zivilgesellschaft in Belarus bereitzustellen, von denen 8 Mio. EUR in Stipendien f\u00fcr ein Studium in der EU flie\u00dfen werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                          Leider ist noch nicht bekannt, auf welcher Grundlage diese Mittel verteilt werden, weshalb die Gelder noch nicht zugewiesen sind. Daher stellen wir folgende Fragen:<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                            \n
                                                                                                                                                                          1. Wann wird diese Unterst\u00fctzung einsatzbereit sein, sodass die Studierenden auf sie zugreifen k\u00f6nnen und Repressalien verhindert werden k\u00f6nnen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                          2. Auf welcher Grundlage werden die Mittel verteilt? Werden fr\u00fchere glaubw\u00fcrdige Anstrengungen zur Unterst\u00fctzung von verfolgten belarussischen Studierenden ber\u00fccksichtigt, z. B. als Voraussetzung, damit Universit\u00e4ten f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Stipendien infrage kommen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                          3. Wird auch f\u00fcr Flexibilit\u00e4t gesorgt, sodass die Empf\u00e4nger Unterst\u00fctzung f\u00fcr Sprach- oder Vorbereitungskurse erhalten k\u00f6nnen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                            Antwort von Oliv\u00e9r V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (14.04.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                            Als Reaktion auf die Entwicklungen nach dem Wahlbetrug vom 9. August 2020 in Belarus hat die EU die Unterst\u00fctzung der belarussischen Bev\u00f6lkerung verst\u00e4rkt, unter anderem durch die Annahme eines Hilfspakets \u00fcber 24 Mio. EUR[1]<\/a>, das der belarussischen Zivilgesellschaft, dortigen jungen Menschen sowie kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen und die Kapazit\u00e4ten im Gesundheitsbereich verbessern wird. Im Rahmen dieser Unterst\u00fctzung wird ein Betrag von 8 Mio. EUR zur Unterst\u00fctzung junger Menschen verwendet, unter anderem durch ein Stipendienprogramm f\u00fcr Studierende und junge Fachkr\u00e4fte, die von den Entwicklungen im Land betroffen sind. Die Kommissionsdienststellen bereiten derzeit die Operationalisierung der Ma\u00dfnahme vor, um die Finanzierung von Stipendien f\u00fcr das kommende akademische Jahr 2021\u20102022 sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                            Eine Agentur eines EU-Mitgliedstaats, die litauische Zentrale Projektleitungsagentur, wurde bereits f\u00fcr die Durchf\u00fchrung dieser Komponente im Einklang mit dem Ma\u00dfnahmendokument[2]<\/a> ausgew\u00e4hlt. Gemeinsam mit der Agentur arbeiten wir derzeit die Einzelheiten der Durchf\u00fchrung des Programms f\u00fcr den unmittelbar bevorstehenden Start aus. Dazu geh\u00f6ren die Auswahlkriterien f\u00fcr Studierende und Fachkr\u00e4fte. Au\u00dferdem soll die Kofinanzierung einschl\u00e4giger nationaler, von den EU-Mitgliedstaaten durchgef\u00fchrter Stipendienprogramme im Rahmen eines \u201eTeam Europa\u201c-Konzepts sichergestellt werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                            Vorbereitungs\u2010 und Sprachkurse f\u00fcr potenzielle Studierende sind in der Tat Bestandteil dieses Unterst\u00fctzungspakets.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                            Anfrage vom 12.02.2021 – Fehlende Umsetzung des Urteils C-808\/18 des EuGH durch Ungarn und die Beteiligung von Frontex an Zur\u00fcckweisungen an der ungarischen Grenze<\/summary>\n

                                                                                                                                                                            <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                            Meine Anfrage (gemeinsam mit Monika Vana, Gwendoline Delbos-Corfield, Saskia Bricmont, Damien Car\u00eame, Tineke Strik, Malin Bj\u00f6rk, Ramona Strugariu, Bettina Vollath)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                            Am 17. Dezember 2020 urteilte der Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-808\/18, dass die ungarischen Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2016 \u00fcber die Zur\u00fcckweisung von Migranten und Asylbewerbern einen Versto\u00df gegen EU-Recht darstellen. Seitdem fanden nach Angaben der ungarischen Polizei mehr als 4 400 Zur\u00fcckweisungen an den Grenzen zu Kroatien und Serbien statt, woran sich zeigt, dass die Regierung das Urteil des EuGH nicht umsetzt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                              \n
                                                                                                                                                                            1. Ist die Kommission der Auffassung, dass Ungarn nach dem Schriftwechsel vom Januar 2021 die erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergriffen hat, um dem Urteil nachzukommen? Wann wird die Kommission anderenfalls das Verfahren nach Artikel 260 Absatz 2 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union einleiten?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                            2. Wird die Kommission angesichts der Tatsache, dass Ungarn von der EU finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr das Grenzmanagement erh\u00e4lt, in Erw\u00e4gung ziehen, von den in der Verordnung (EU, Euratom) 2020\/2092 verankerten Befugnissen Gebrauch zu machen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                            3. Ist die Kommission der Auffassung, dass die von Frontex in Ungarn geleistete operative Unterst\u00fctzung f\u00fcr T\u00e4tigkeiten im Bereich des Grenzmanagements einen Versto\u00df gegen die sich aus der Verordnung (EU) 2019\/1896 und der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union ergebende Verpflichtung von Frontex, die Grundrechte zu achten, darstellt? Falls ja, beabsichtigt sie, diese T\u00e4tigkeiten, die in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Arbeitsgruppe des Verwaltungsrats f\u00fcr Grundrechte und rechtliche und operative Aspekte von Eins\u00e4tzen fallen, eingehender zu bewerten?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                                                                                                                                              Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (20.05.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                              1. Die Kommission teilt den Damen und Herren Abgeordneten mit, dass sie die ungarischen Beh\u00f6rden um Auskunft \u00fcber die Ma\u00dfnahmen ersucht hat, die sie ergriffen haben oder ergreifen werden, um dem Urteil des Gerichtshofs der Europ\u00e4ischen Union vom 17. Dezember 2020 nachzukommen. Die ungarischen Beh\u00f6rden haben geantwortet, und die Antwort wird derzeit gepr\u00fcft. Sollte sich die Antwort als nicht zufriedenstellend erweisen, erm\u00e4chtigt der Vertrag die Kommission, das Verfahren nach Artikel 260 Absatz 2 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union einzuleiten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                              2. Die Kommission ist fest entschlossen, die Verordnung (EU, Euratom) 2020\/2092[1]<\/a> ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden. Die Verordnung sieht ein spezielles Instrument f\u00fcr den Erlass von Ma\u00dfnahmen zum Schutz des Haushalts der Union vor, wenn Verst\u00f6\u00dfe gegen die Grunds\u00e4tze der Rechtsstaatlichkeit den Unionshaushalt und die finanziellen Interessen der Union nach diesem Zeitpunkt beeintr\u00e4chtigen oder ernsthaft zu beeintr\u00e4chtigen drohen. Gem\u00e4\u00df der Verordnung kann die Kommission nur dann Ma\u00dfnahmen vorschlagen, wenn keine anderen in der Gesetzgebung der Union festgelegten Verfahren es ihr erm\u00f6glichen w\u00fcrden, den Haushalt wirksamer zu sch\u00fctzen. Die Kommission wird die vorgelegten Informationen und andere relevante Informationen bewerten, um festzustellen , ob die Bedingungen f\u00fcr die Anwendung der Verordnung erf\u00fcllt sind.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                              3. Der Kommission sind keinerlei Fakten bekannt, die erkennen lie\u00dfen, dass die von der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Grenz\u2010 und K\u00fcstenwache (Frontex) geleistete operative Unterst\u00fctzung f\u00fcr Grenzmanagementt\u00e4tigkeiten in Ungarn eine Verletzung der Grundrechte darstellt. Der Exekutivdirektor der Agentur hat die operative Unterst\u00fctzung Ungarns auf der Grundlage von Artikel 46 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 2019\/1896[2]<\/a> ausgesetzt. Die Arbeitsgruppe, auf die sich die Damen und Herren Abgeordneten beziehen, wurde vom Verwaltungsrat von Frontex eingerichtet und nimmt die ihr vom Verwaltungsrat \u00fcbertragenen Aufgaben wahr.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                              Anfrage vom 10.02.2021 – Antworten auf schriftliche Anfragen<\/summary>\n

                                                                                                                                                                              <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                              My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                              Die Mitglieder des Europ\u00e4ischen Parlaments haben das Recht, schriftliche Anfragen an die Kommission zu richten. Dies ist ein wichtiges Instrument, um Nachweise zu erhalten und Fragen aufzuwerfen. Gem\u00e4\u00df Artikel 138 der Gesch\u00e4ftsordnung betr\u00e4gt die Frist f\u00fcr eine schriftliche Antwort sechs Wochen bzw. drei Wochen im Fall von Anfragen mit Vorrang. Leider wurden die schriftlichen Anfragen in den letzten Jahren und insbesondere derzeit h\u00e4ufig erst Monate nach Ablauf der Frist beantwortet. Dar\u00fcber hinaus sind die Antworten h\u00e4ufig eher allgemein oder ausweichend oder beziehen sich nicht konkret auf den Gegenstand der Anfrage, sodass das vorliegende Instrument kaum seinen Zweck erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                \n
                                                                                                                                                                              1. Warum werden die Fristen f\u00fcr die Beantwortung schriftlicher Anfragen nicht eingehalten?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                              2. \u00dcber welche M\u00f6glichkeiten verf\u00fcgt die Kommission und was beabsichtigt sie, zu unternehmen, um die Lage in Bezug auf schriftliche Anfragen des Europ\u00e4ischen Parlaments zu verbessern?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                              3. Wie kann sichergestellt werden, dass die Fragen konkret und genau beantwortet werden und dass auf alle gestellten Fragen einzeln Bezug genommen wird?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                Antwort von Vizepr\u00e4sident Maro\u0161 \u0160ef\u010dovi\u010d im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (23.04.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                Die zeitnahe und sachdienliche Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist fester Bestandteil der besonderen Partnerschaft zwischen der Kommission und dem Europ\u00e4ischen Parlament. So steht es auch in den politischen Leitlinien von Pr\u00e4sidentin von der Leyen[1]<\/a>. Parlamentarische Anfragen sind ein wichtiges Kontrollinstrument, dem die Kommission h\u00f6chste Priorit\u00e4t einr\u00e4umt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                Gem\u00e4\u00df Artikel 230 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union werden parlamentarische Anfragen von der Kommission beantwortet, nicht von einzelnen Kommissionsmitgliedern. Daher wird jede Antwort zun\u00e4chst einer umfassenden Konsultation durch die Kommissionsdienststellen unterzogen und dann vom Kollegium angenommen. Die Zeit, die f\u00fcr die Bearbeitung und Validierung der Antworten ben\u00f6tigt wird, kann somit je nach Komplexit\u00e4t, bereichs\u00fcbergreifendem Charakter oder Sensibilit\u00e4t des Sachverhalts variieren.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                Die Kommission m\u00f6chte darauf hinweisen, dass die Fristen f\u00fcr die Beantwortung parlamentarischer Anfragen einseitig vom Europ\u00e4ischen Parlament in seiner Gesch\u00e4ftsordnung festgelegt wurden und daher f\u00fcr die Kommission rechtlich nicht bindend sind.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                Nichtdestotrotz und ungeachtet der stetig steigenden Zahl der eingehenden Anfragen (6 767 im Jahr 2020, d. h. ein Anstieg um 57 % gegen\u00fcber 4 308 Anfragen im Jahr 2019) bem\u00fcht sich die Kommission nach Kr\u00e4ften um eine zeitnahe Beantwortung[2]<\/a> und sachdienliche Antworten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                Vor diesem Hintergrund pr\u00fcft die Kommission kontinuierlich M\u00f6glichkeiten einer weiteren Rationalisierung und Straffung der zugrundeliegenden Verfahren und IT-Instrumente.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                Im Jahr 2020 beantwortete die Kommission insgesamt 4 166 Anfragen innerhalb von 45 Arbeitstagen. Dies entspricht einem Anstieg von 33 % im Vergleich zu 2019.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                Anfrage vom 01.02.2021 – R\u00fcck\u00fcbernahmen zwischen Griechenland und der T\u00fcrkei<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                Although Turkey has not allowed readmissions since March 2020, the Greek authorities issue decisions on the voluntary departure of Syrian nationals whose applications have been rejected as inadmissible in a final decision (Turkey is considered a \"safe third country\" for them). These individuals must leave Greece within 10, 15 or 30 days, although their applications have not been examined on their merits. However, they are not allowed to enter Turkey and cannot return to Syria due to the ongoing conflict. This has led to a situation of \"perpetual refugees\". At the same time, they no longer have access to material benefits granted under the reception scheme and are exposed to precarious living conditions against the backdrop of a second wave of the COVID-19 pandemic in Greece, which has led to severe exit restrictions.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                  \n
                                                                                                                                                                                1. Ist diese Praxis mit Artikel 38 Absatz 4 der Richtlinie 2013\/32\/EU vereinbar?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                2. Ist sie mit den Artikeln 13 und 3 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie mit den Artikeln 4 und 18 der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union vereinbar?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                3. Ist die Ausweisung dieser Personen und ihr Ausschluss von den im Rahmen der Aufnahme gew\u00e4hrten materiellen Leistungen mit Artikel 3 der EMRK sowie Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union vereinbar?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                                                                                                                                                  Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (01.06.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                  The Commission is aware of the increasing number of Syrian nationals on the Greek islands whose asylum applications have been finally rejected by the Greek Asylum Service, following the fact that Turkey has been declared a safe third country under the EU-Turkey Declaration.[1]<\/a> was declared inadmissible.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                  Turkey suspended returns from Greece in March2020 in the context of COVID-19 restrictions, and although Greece and the Commission have repeatedly called for returns to resume in accordance with the EU-Turkey Statement, Turkey has not yet complied with this request.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                  In Article 38(4) of the Asylum Procedures Directive[2]<\/a> states that 'where the third country does not allow the applicant to enter its territory, Member States must ensure that access to an [asylum] procedure is granted'. In line with this provision, applicants whose application has been declared inadmissible may therefore reapply[3]<\/a>. When re-examining and deciding on these applications, Greece must take into account the circumstances at the time of the (re-)examination of each application, including with regard to the prospects of return in accordance with the EU-Turkey Statement. In the meantime, applicants shall have access to material reception conditions in accordance with the Charter of Fundamental Rights of the European Union, EU law and national law.[4]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                  The Commission is in close contact with the Greek authorities on the issue raised by the Honourable Member. The EU remains committed to the full implementation of the EU-Turkey Statement, which is the main framework for cooperation between the EU and Turkey on migration issues. This partnership is based on mutual trust and action, which requires commitment and continuous efforts from all sides.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                  Anfrage vom 01.02.2021 – Suche und Rettung sowie sichere Anlandung im vorgeschlagenen Migrations- und Asylpaket<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                  <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                  Meine Anfrage (gemeinsam mit 13 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                  Am 19. Januar 2021 ver\u00f6ffentlichte die Zeitung The Guardian<\/em> den Artikel \u201eShipwreck claims the lives of at least 43 migrants off the coast of Libya\u201c (Mindestens 43 Migranten kommen bei Schiffsungl\u00fcck vor der libyschen K\u00fcste ums Leben\u201c), in dem die erste Trag\u00f6die auf der zentralen Mittelmeerroute des Jahr 2021 geschildert wird. Nur zehn Menschen \u00fcberlebten und wurden von der libyschen K\u00fcstenwache nach Libyen zur\u00fcckgebracht. In einer gemeinsamen Erkl\u00e4rung wiesen der Hohe Fl\u00fcchtlingskommissar der Vereinten Nationen und die Internationale Organisation f\u00fcr Migration darauf hin, dass die Staaten ihre Such- und Rettungseins\u00e4tze wieder aufnehmen m\u00fcssten sowie dass man die R\u00fcckf\u00fchrung in unsichere H\u00e4fen einstellen und Vorkehrungen f\u00fcr eine sichere und berechenbare Anlandung treffen m\u00fcsse. Ferner forderten sie, dass dies mit konkreten Ma\u00dfnahmen der Solidarit\u00e4t vonseiten der europ\u00e4ischen Staaten einhergehen m\u00fcsse.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                    \n
                                                                                                                                                                                  1. Wie gedenkt die Kommission die ausbleibenden Such- und Rettungseins\u00e4tze im Mittelmeerraum im Rahmen des vorgeschlagenen neuen Migrations- und Asylpakts anzugehen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                  2. Ist die Kommission der Ansicht, dass ein EU-Such- und Rettungsfonds erforderlich ist, um die Mitgliedstaaten bei der Unterst\u00fctzung von Menschen in Not zu unterst\u00fctzen, insbesondere angesichts der mutma\u00dflichen Beteiligung von Frontex an der Zur\u00fcckweisung von Menschen und des Vers\u00e4umnisses der Agentur, Such- und Rettungseins\u00e4tze durchzuf\u00fchren, wie es ihre Aufgabe w\u00e4re?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                  3. Wie wird man durch den vorgeschlagenen Pakt Vorkehrungen f\u00fcr eine sichere und berechenbare Anlandung sicherstellen, die auf EU-Ebene koordiniert werden?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                    Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (07.05.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                    Die Rettung von Menschenleben in Seenot ist eine moralische Pflicht und eine v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten. Die Koordinierung von Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tzen f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliedstaaten, ohne operative Beteiligung der Kommission.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                    Zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren hat die Kommission im Rahmen des neuen Migrations\u2010 und Asylpakets[1]<\/a> einen st\u00e4rker koordinierten Ansatz f\u00fcr Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tze vorgeschlagen, in den auch die erste Europ\u00e4ische Kontaktgruppe f\u00fcr Such\u2010 und Rettungsdienste[2]<\/a> eingebunden werden soll. Sie hat des Weiteren klargestellt, dass das EU-Recht nicht so ausgelegt werden kann, dass im Einklang mit den einschl\u00e4gigen Rechtsvorschriften durchgef\u00fchrte Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tze strafbar sein k\u00f6nnen[3]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                    Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tze sind grundlegende Bestandteile des integrierten europ\u00e4ischen Grenzmanagements[4]<\/a>, dessen Umsetzung \u00fcber den Fonds f\u00fcr die innere Sicherheit gezielt unterst\u00fctzt wurde. Die den Mitgliedstaaten direkt aus dem EU-Haushalt zugewiesenen Finanzmittel werden im Rahmen des mehrj\u00e4hrigen Finanzrahmens 2021-2027 mit dem Instrument f\u00fcr Grenzmanagement und Visa aufgestockt. Dabei wird der Finanzbedarf derjenigen Mitgliedstaaten ber\u00fccksichtigt, die regelm\u00e4\u00dfig Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tze durchf\u00fchren m\u00fcssen. In Bezug auf die Europ\u00e4ische Agentur f\u00fcr die Grenz\u2010 und K\u00fcstenwache (Frontex) betont die Kommission, dass die Agentur die Mitgliedstaaten bei solchen Eins\u00e4tzen unterst\u00fctzt \u2014 unter anderem durch das rasche Aufsp\u00fcren von Schiffen in Seenot und die Einleitung von Rettungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                    Im Migrations\u2010 und Asylpaket wird ein Solidarit\u00e4tsmechanismus f\u00fcr Ausschiffungen nach Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tzen vorgeschlagen, mit dem den Besonderheiten solcher Ma\u00dfnahmen Rechnung getragen wird.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                    Anfrage vom 01.02.2021 – Lebensbedingungen im \u201etempor\u00e4ren\u201c Lager Mavrovouni auf Lesbos<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                    <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                    My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                    Since the beginning of November, refugees have not been allowed to leave the new Kara Tepe (Mavrovouni) camp on Lesvos, except for particularly important appointments. This is justified by the need to prevent the spread of COVID-19. The people seeking protection are now de facto locked up.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                    After a visit on 28\/11\/2020, Minister Mitarakis declared the measures to winterize the camp complete, although the living conditions are still completely inadequate.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                    Das Lager befindet sich auf einem stillgelegten Schie\u00dfplatz, weshalb ernsthaft zu vermuten ist, dass das Gel\u00e4nde mit Blei verseucht ist. Die Kommission vertraut hier offenbar den unbest\u00e4tigten Angaben der griechischen Beh\u00f6rden, die auch drei Monate nach Er\u00f6ffnung des Lagers keine unabh\u00e4ngigen Laboruntersuchungen des Bodens vorlegen konnten. Zus\u00e4tzlich spricht die griechische Regierung bei den neuen Lagern von \u201eclosed controlled structures<\/em>\u201c, und Journalistinnen und Journalisten wird seit Monaten der Zugang zum Lager untersagt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                      \n
                                                                                                                                                                                    1. Bewertet die Kommission den Zustand eines Lagers, in dem nur in Ausnahmef\u00e4llen Ausgangsm\u00f6glichkeiten bestehen, als geschlossenes Lager oder als Haft?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                    2. Wie begr\u00fcndet die Kommission die Nichteinhaltung der Aufnahmerichtlinie im Lager, und welche Ma\u00dfnahmen wurden ergriffen, um gesundheitliche Gefahren auf dem Schie\u00dfplatz auszuschlie\u00dfen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                    3. Wie stellt die Kommission sicher, dass EU-Gelder nicht f\u00fcr geschlossene Lager verwendet werden?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                      Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (19.04.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                      Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie haben die griechischen Beh\u00f6rden restriktive Ma\u00dfnahmen zum Schutz der \u00f6ffentlichen Gesundheit erlassen, die landesweit gelten und die Aufnahmezentren miteinschlie\u00dfen. Die Bewohner der Aufnahme\u2010 und Unterbringungseinrichtungen d\u00fcrfen diese nur aus bestimmten Gr\u00fcnden betreten und verlassen. Zu diesen Gr\u00fcnden z\u00e4hlen die Deckung der Grundbed\u00fcrfnisse oder laufende Asylverfahren.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                      Bei den mit Unterst\u00fctzung der Taskforce der Kommission f\u00fcr das Migrationsmanagement durchgef\u00fchrten Arbeiten zur Verbesserung der Aufnahmebedingungen im provisorischen Aufnahme\u2010 und Identifizierungszentrum (RIC) Mavrovouni werden Fortschritte gemacht. Die Hellenic Survey of Geology and Mineral Exploration entnahm Bodenproben und untersuchte diese auf Bleikontamination, um zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Unterbringung in diesem Aufnahme\u2010 und Identifizierungszentrum ungef\u00e4hrlich ist. Die Ergebnisse und Einzelheiten der Untersuchungen sind \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich.[1]<\/a> Von den 12 entnommenen Bodenproben lag eine Probe, die in der N\u00e4he eines Verwaltungsbereichs entnommen wurde, \u00fcber dem Grenzwert. Die griechischen Beh\u00f6rden haben das Gebiet eingez\u00e4unt, neue Erde aufgetragen, ein Betonfundament im Verwaltungsbereich gegossen und auf dem gesamten Gebiet einen Meter Erde zus\u00e4tzlich aufgetragen. Nach Abschluss der Arbeiten wird erneut kontrolliert.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                      The new centre on Lesvos will be a multi-functional centre with technical arrangements allowing residents to enter and leave the centre with access cards.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                      Anfrage vom 23.12.2020 – Bleivergiftungsgefahr in neuem Migrantenlager auf Lesbos<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                      <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                      Meine Anfrage (gemeinsam mit Tineke Strik, Milan Brglez, Pierfrancesco Majorino, Damien Car\u00eame, Damian Boeselager, Dietmar K\u00f6ster, Miguel Urb\u00e1n Crespo, Malin Bj\u00f6rk, Bettina Vollath)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                      Am 8. Dezember 2020 ver\u00f6ffentlichte Human Rights Watch (HRW) einen Bericht mit dem Titel \u201eGriechenland: M\u00f6gliche Bleivergiftungsgefahr in neuem Fl\u00fcchtlingslager\u201c, gest\u00fctzt durch Nachweise nicht detonierter M\u00f6rserprojektile und scharfer Kleinwaffenmunition, die von Migranten im Lager gefunden wurden, das auf einem umfunktionierten milit\u00e4rischen Schie\u00dfplatz errichtet wurde. Eine Bleivergiftung kann den menschlichen K\u00f6rper schwer sch\u00e4digen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                      In seiner Antwort auf ein Schreiben von Human Rights Watch erkl\u00e4rte der griechische Minister f\u00fcr Migration und Asyl, Notis Mitarachi, dass es in dem Lager \u201ekeine Bleiverunreinigung\u201c gegeben habe, bevor die Migranten im September 2020 dorthin verbracht worden seien, ohne dies jedoch zu belegen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                        \n
                                                                                                                                                                                      1. Welche konkreten Ma\u00dfnahmen hat die Kommission ergriffen, um die Sicherheit der Fl\u00fcchtlinge sicherzustellen und weitere Bauarbeiten durch die griechischen Beh\u00f6rden angesichts dieser besorgniserregenden Information zu stoppen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                      2. Der zust\u00e4ndige Minister, Notis Mitarachi, wies ferner darauf hin, dass die griechische Regierung im Jahr 2020 gemeinsam mit der Kommission Bodenuntersuchungen durchf\u00fchren werde. Kann die Kommission Angaben zu den Gebieten, in denen Untersuchungen durchgef\u00fchrt werden sollen, der Art der Untersuchungen, der Methodik und den beteiligten Akteuren machen, um die Unabh\u00e4ngigkeit und Transparenz der Untersuchungen sicherzustellen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                      3. Laut Angaben von Manos Logothetis, Sonderbeauftragter der Regierung f\u00fcr die Erstaufnahme von Asylsuchenden, wurden f\u00fcnf Sachverst\u00e4ndige der Regierungen der Mitgliedstaaten vom Europ\u00e4ischen Unterst\u00fctzungsb\u00fcro f\u00fcr Asylfragen (EASO) engagiert, die anschlie\u00dfend erkl\u00e4rten, dass \u201ekeine Gefahr\u201c einer Bleivergiftung best\u00fcnde. War die Kommission an diesem Verfahren beteiligt, oder hatte sie Kenntnis von dem Verfahren, auf das der Minister in seiner Mitteilung an Human Rights Watch verwies?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                        Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (26.03.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                        Die Kommission hat sich mit den griechischen Beh\u00f6rden und den EU-Agenturen auf einen Plan geeinigt, der die Errichtung eines neuen, den Anforderungen entsprechenden Aufnahmezentrums auf der Insel Lesbos bis Anfang September 2021 vorsieht. Die Verbesserung der Aufnahmebedingungen im provisorischen Aufnahme\u2010 und Identifizierungszentrum (RIC) von Mavrovouni auf Lesbos war eine Priorit\u00e4t der Taskforce f\u00fcr das Migrationsmanagement[1]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                        Um zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Unterbringung in der provisorischen Aufnahmeeinrichtung auf Lesbos sicher und ungef\u00e4hrlich ist, hat das griechische Institut f\u00fcr geologische Studien und Bergbau (Hellenic Survey of Geology and Mineral Exploration) Bodenproben entnommen und diese auf Bleikontamination untersucht.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                        Im Rahmen der Arbeiten der Taskforce waren Mitarbeiter der Kommission und des Europ\u00e4ischen Unterst\u00fctzungsb\u00fcros f\u00fcr Asylfragen bei der Entnahme der Bodenproben auf Lesbos vor Ort und konnten die von den griechischen Beh\u00f6rden durchgef\u00fchrte Probennahme als Beobachter mitverfolgen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                        Die griechischen Beh\u00f6rden haben die Testergebnisse und einen Bericht der zust\u00e4ndigen Stelle mit Detailangaben zum Verfahren ver\u00f6ffentlicht[2]<\/a>. 11 der 12 Bodenproben lagen unter dem internationalen Sicherheitsgrenzwert und stammten aus dem Bereich, in dem sich die Unterk\u00fcnfte befinden. Eine Probe aus dem Bereich mit den Einrichtungen f\u00fcr die Verwaltung lag dar\u00fcber. Dieser Teil des Gebiets wurde eingez\u00e4unt, es wurde neue Erde aufgetragen und mit Kieselsteinen bedeckt. Ferner wurde in den Verwaltungs-, Aufnahme\u2010 und Registrierungsbereichen ein Betonfundament gegossen. Um das Risiko einer Bleikontamination weiter zu verringern, planen die Beh\u00f6rden zus\u00e4tzliche Kontrollen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                        Die griechischen Beh\u00f6rden haben sich mit Nichtregierungsorganisationen getroffen, unter anderem zweimal mit Human Rights Watch. Bei diesen Treffen haben die griechischen Beh\u00f6rden \u00fcber die Testergebnisse der Bodenproben informiert und Fragen beantwortet. Die Kommission wird diese Angelegenheit auch weiterhin aufmerksam verfolgen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                        Anfrage vom 26.11.2020 – Neue Belege f\u00fcr Push-back-Ma\u00dfnahmen an der kroatischen Grenze \u2013 wird die Kommission nun endlich reagieren?<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                        <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                        Meine Anfrage (gemeinsam mit 49 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                        Am 18. November 2020 ver\u00f6ffentlichte die deutsche Wochenzeitschrift The mirror<\/em> einen Bericht \u00fcber illegale R\u00fcckf\u00fchrungen an der kroatischen Grenze. In dem Bericht wird dokumentiert, wie kroatische Grenzbeamte Asylsuchende unter Anwendung von Gewalt \u00fcber die Grenze nach Bosnien und Herzegowina abschieben. Dar\u00fcber hinaus hat Frontex Videos an der kroatischen Au\u00dfengrenze aufgezeichnet, wo Push-back-Ma\u00dfnahmen und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen stattgefunden haben.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                          \n
                                                                                                                                                                                        1. Wird die Kommission angesichts der Zuverl\u00e4ssigkeit der Quelle und des vorgelegten Videomaterials unverz\u00fcglich eine Untersuchung der Vorw\u00fcrfe gegen kroatische Grenzbeamte und Frontex einleiten und dabei die vorhandenen Aufzeichnungen von Frontex ber\u00fccksichtigen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                        2. Die kroatischen Grenzbeamten handeln offensichtlich nicht im Einklang mit dem Schengener Grenzkodex. Was bedeutet das f\u00fcr einen k\u00fcnftigen Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                        3. Kroatische Grenzbeamte haben gegen internationales und EU-Recht versto\u00dfen. Zu diesen Verst\u00f6\u00dfen geh\u00f6ren unter anderem Artikel 2 des Vertrags \u00fcber die Europ\u00e4ische Union, Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 562\/2006 und Artikel 21 der Richtlinie 2011\/95\/EU. Welche Schritte wird die Kommission angesichts dieser Verst\u00f6\u00dfe \u2013 neben der m\u00f6glichen Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die kroatische Regierung \u2013 als Reaktion auf diese Ereignisse ergreifen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                                                                                                                                                          Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (26.03.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                          The Commission takes all reports of alleged refoulement of migrants very seriously. While it does not have the power to investigate alleged misconduct by Member States' law enforcement authorities, it closely monitors the extent to which fundamental rights are respected and expects Member States to investigate and take appropriate action where necessary. No Frontex personnel or assets are deployed at Croatia's external land borders.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                          Respect for fundamental rights is an important part of the Schengen acquis. In its communication[1]<\/a> of 2019, the Commission concluded that Croatia has taken the necessary measures to ensure that the conditions necessary for the application of the Schengen acquis are met. To ensure that this remains the case, Croatia should continue to work consistently on the implementation of all ongoing measures. On 17 November 2020, the Commission, together with the Fundamental Rights Agency, carried out a monitoring visit to Croatia. Its main purpose was to assess the current situation and discuss the establishment of an effective and independent monitoring mechanism to address reported and possible future fundamental rights violations at the border in a coherent and transparent manner.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                          In addition, the Commission maintains regular bilateral contacts with Croatia to obtain information on the allegations and the investigations to be carried out by the authorities. Regular meetings are also held with the Croatian Ombudsman and international and non-governmental organisations to receive updates on incidents.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                          The Commission is engaged in intensive discussions with Croatia and relevant stakeholders on the establishment of an independent monitoring mechanism and to ensure greater transparency in the follow-up of incidents.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                          Anfrage vom 24.11.2020 – Beobachtung der Parlamentswahl 2021 in Irak durch die EU<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                          <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                          Meine Anfrage (gemeinsam mit Hannah Neumann, Alexandra Geese, Viola Von Cramon-Taubadel)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                          Die Parlamentswahl in Irak ist f\u00fcr Juni 2021 anberaumt. Massenproteste, bei denen politische Reformen gefordert werden, haben zu der Entscheidung gef\u00fchrt, die Wahl vorzuziehen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                          Nach der Befreiung des Nordwesten Iraks vom IS erkl\u00e4rte die EU in ihrer Strategie vom 8. Januar 2018 f\u00fcr Irak:<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                          \u201eInsbesondere die EU hat ein vitales Interesse daran, daf\u00fcr zu sorgen, dass Irak gest\u00e4rkt aus der Krise hervorgeht Sollten die Grundursachen der Krise nicht angegangen werden, so w\u00fcrde dies nicht nur die Einheit des Landes und seine Sicherheit, demokratische Ordnung und wirtschaftliche Entwicklung beeintr\u00e4chtigen, sondern auch die Bem\u00fchungen der irakischen Regierung um Reform und Auss\u00f6hnung unterminieren. (…) Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass sich die EU und die internationale Gemeinschaft in dieser kritischen Zeit weiterhin aktiv an der Unterst\u00fctzung Iraks beteiligen.\u201c<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                          Seit dem Sturz des Regimes von Saddam Hussein im Jahr 2003 hat die EU nur eine Wahlbeobachtungsmission nach Irak entsandt, im Jahr 2010.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                            \n
                                                                                                                                                                                          1. Teilt der Europ\u00e4ische Ausw\u00e4rtige Dienst die Auffassung, dass die Wahlen im Jahr 2021 in Irak von entscheidender Bedeutung f\u00fcr die friedliche und demokratische Entwicklung des Landes und der Region sind und dass daher einer EU-Wahlbeobachtungsmission (EOM) hohe Priorit\u00e4t einger\u00e4umt werden sollte?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                          2. Bis wann muss ein Beschluss \u00fcber eine Wahlbeobachtungsmission im Jahr 2021 in Irak gefasst werden, um ihre ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung zu gew\u00e4hrleisten?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                            Antwort des Hohen Vertreters\/Vizepr\u00e4sidenten Borrell im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (08.02.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                            Eine glaubw\u00fcrdige, transparente und alle Seiten einbeziehende Parlamentswahl ist von entscheidender Bedeutung, um Vertrauen in das politische System Iraks aufzubauen und eine auf ein Mandat der Bev\u00f6lkerung gest\u00fctzte Regierung zu bilden. Die EU ist bereit, die derzeit f\u00fcr Juni 2021 angesetzte Parlamentswahl in Irak zu unterst\u00fctzen. Die EU hat vor Kurzem beschlossen, finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Bem\u00fchungen der Vereinten Nationen in Irak bereitzustellen, mit denen das Vertrauen der \u00d6ffentlichkeit in den Wahlprozess durch den Ausbau der technischen und kommunikativen Kapazit\u00e4ten der Unabh\u00e4ngigen Hohen Wahlkommission Iraks gest\u00e4rkt und gleichzeitig verst\u00e4rkte Inklusivit\u00e4t und Partizipation am Gesamtprozess gef\u00f6rdert werden sollen. Zusammen mit der bilateralen Unterst\u00fctzung seitens einiger Mitgliedstaaten leistet die Unterst\u00fctzung der EU in H\u00f6he von 5,5 Mio. EUR hierzu einen wesentlichen Beitrag.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                            Die Wahlbeobachtungsmissionen der EU tragen dazu bei, demokratische Institutionen und das Vertrauen der \u00d6ffentlichkeit in den Wahlprozess zu st\u00e4rken sowie Betrug, Einsch\u00fcchterung und Gewalt vorzubeugen. Au\u00dferdem unterst\u00fctzen sie andere wichtige au\u00dfenpolitische Ziele der EU, vor allem die Friedenskonsolidierung. Die Berichte der Wahlbeobachtungsmissionen enthalten n\u00fctzliche Empfehlungen zur Verbesserung des Wahlprozesses gem\u00e4\u00df den internationalen Standards.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                            Irak wurde vorl\u00e4ufig auf die Liste der priorit\u00e4ren L\u00e4nder f\u00fcr Wahlbeobachtungen im Jahr 2021 gesetzt. Die EU hat bisher noch nie eine Wahlbeobachtungsmission nach Irak entsandt. Ob die EU in der Lage sein wird, eine Wahlbeobachtungsmission zu entsenden, wird zwangsl\u00e4ufig von der Gesundheitssituation und der Sicherheitslage im Land abh\u00e4ngen. \u00dcber die m\u00f6gliche Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission wird in den kommenden Monaten auf der Grundlage einer Durchf\u00fchrbarkeitsbewertung nach den genannten Gesichtspunkten entschieden.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                            Anfrage vom 12.11.2020 – Zur\u00fcckweisungen auf See und die Forderung von Frontex nach laxeren Regeln f\u00fcr die Ausschiffung von Geretteten in Drittstaaten<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                            <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                            My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                            In response to media reports that the European Border and Coast Guard Agency (Frontex) has been involved in illegal refoulement at sea in the Aegean, Frontex intends to set up an 'evaluation committee' chaired by the Commission[1]<\/a>. The committee is to deal in particular with the maritime external borders regulation[2]<\/a> deal with. This regulates Frontex operations at sea and implements the ban on refoulement at sea resulting from the Hirsi ruling of the European Court of Human Rights.[3]<\/a> results. The agency had already complained in its annual report on the External Maritime Borders Regulation of 27 August 2020 that the rules governing Frontex operations at sea were too strict, particularly with regard to the disembarkation of persons rescued at sea in third countries.[4]<\/a>. This makes Frontex operations unattractive for the Member States. Under the regulation, Frontex is strictly prohibited from participating in refoulement operations at sea.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                              \n
                                                                                                                                                                                            1. H\u00e4lt die Kommission die Einrichtung eines solchen Ausschusses f\u00fcr eine angemessene Reaktion auf die m\u00f6gliche Beteiligung von Frontex an Zur\u00fcckweisungen auf See?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                            2. Sofern die Kommission beabsichtigt, den Vorsitz des Ausschusses zu \u00fcbernehmen, welche Zielsetzung verfolgt sie dabei?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                            3. Kann die Kommission ausschlie\u00dfen, dass die Seeau\u00dfengrenzenverordnung aufgeweicht werden soll, um die Zur\u00fcckweisung oder Ausschiffung von Geretteten in Drittstaaten zu erleichtern?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                              Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (25.02.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                              Die Kommission unterst\u00fctzt die Einrichtung eines solchen Ausschusses nicht, da der Verwaltungsrat der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Grenz\u2010 und K\u00fcstenwache (Frontex) bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die derzeit eine Untersuchung aller Aspekte im Zusammenhang mit der Angelegenheit durchf\u00fchrt. Diese befasst sich mit den mutma\u00dflichen Vorf\u00e4llen, den von Frontex ergriffenen Ma\u00dfnahmen, den Bestimmungen \u00fcber die Seeeins\u00e4tze von Frontex und der Angemessenheit des Berichterstattungssystems der Agentur. Die Kommission ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                              The Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs and the Secretariat-General of the European Parliament are closely involved in this process.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                              Any relevant questions on the practical implementation of Union law applicable to Frontex's operational activities could be addressed in the context of the ongoing discussions at Management Board level, with the understanding that a binding interpretation of Union law can only be given by the European Court of Justice.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                              Die Kommission ist nach wie vor entschlossen, den wirksamen Schutz unserer Au\u00dfengrenzen unter uneingeschr\u00e4nkter Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Unionsrechts, einschlie\u00dflich jener zum Schutz der Grundrechte, sicherzustellen. Unbeschadet des in den Vertr\u00e4gen vorgesehen Initiativrechts der Kommission im Hinblick auf die einschl\u00e4gigen Politikbereiche der Union ist anzumerken, dass die \u00dcberarbeitung der Verordnung (EU) Nr. 656\/2014[1]<\/a> is not included in the Commission's legislative programme.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                              Anfrage vom 10.11.2020 – Massive Beschneidung der Fortpflanzungsrechte in Polen vor dem Hintergrund der anhaltenden Krise der Rechtsstaatlichkeit<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                              <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                              Meine Anfrage (gemeinsam mit 31 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                              Am 22. Oktober 2020 hat das polnische Verfassungsgericht, das aus rechtswidrig ernannten Richtern besteht, die Abtreibung bei fetalen Fehlbildungen f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt. Diese politisch motivierte Entscheidung stellt einen weiteren Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit in Polen dar. Das Urteil f\u00fchrt zu einem nahezu vollst\u00e4ndigen Abtreibungsverbot, da 97,6 % der legalen Schwangerschaftsabbr\u00fcche 2019 in Polen wegen einer Fehlbildung des F\u00f6tus durchgef\u00fchrt wurden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                              Aus diesem Grund wird die Kommission um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                \n
                                                                                                                                                                                              1. Welche Ma\u00dfnahmen wird die Kommission im Hinblick auf die mangelnde Umsetzung der Urteile des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte \u00fcber Abtreibung (Verst\u00f6\u00dfe gegen Artikel 3 und 8 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention und gegen das Urteil in der Rechtssache R.R gegen Polen von 2011) durch Polen ergreifen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                              2. Welche Ma\u00dfnahmen wird die Kommission unter Ber\u00fccksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses der Vereinten Nationen gegen die Folter, wonach die Verweigerung des Zugangs zu sicherer und legaler Abtreibung eine Form der Folter darstellt[1]<\/a>, ergreifen, um weitere Verletzungen der Fortpflanzungsrechte in Polen zu verhindern?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                              3. Wie beabsichtigt die Kommission unter Ber\u00fccksichtigung der in der EU-Strategie f\u00fcr die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 festgelegten Verpflichtungen zur Schaffung eines geschlechtergerechten Europas, auf das Handeln Polens zu reagieren, das tiefgreifende Auswirkungen auf Frauen und ihre Gesundheit nach sich zieht?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                Antwort von Helena Dalli im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (15.02.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                Die Kommission verfolgt die Entwicklungen in Polen mit den davon f\u00fcr die Frauenrechte ausgehenden Bedrohungen aufmerksam und ist entschlossen, alle im Rahmen der Vertr\u00e4ge verf\u00fcgbaren Instrumente zum Schutz der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit einzusetzen. Nur mit ihnen k\u00f6nnen die Gleichheit vor dem Gesetz bewahrt und die Rechte der EU-B\u00fcrgerinnen und \u2010B\u00fcrger verteidigt werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                In ihrem 2017 eingeleiteten Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags \u00fcber die Europ\u00e4ische Union hat die Kommission ihre Bedenken bez\u00fcglich der Unabh\u00e4ngigkeit und Legitimit\u00e4t des polnischen Verfassungsgerichts ge\u00e4u\u00dfert. Diese Bedenken konnten, wie im Bericht \u00fcber die Rechtsstaatlichkeit 2020 dargelegt[1]<\/a>, bislang nicht ausger\u00e4umt werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                Die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte stehen im Mittelpunkt des Grundrechts auf Gleichstellung der Geschlechter und der Frauenrechte.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                Tats\u00e4chlich obliegt es jedoch den Mitgliedstaaten, die Gesundheitspolitik festzulegen und die Gesundheitsdienstleistungen sowie medizinische Versorgung zu planen und bereitzustellen. Erg\u00e4nzend zur mitgliedstaatlichen Politik zielen die Ma\u00dfnahmen der Union mit der Bereitstellung von Informationen, dem Austausch bew\u00e4hrter Verfahren und Bildungsma\u00dfnahmen darauf ab, die \u00f6ffentliche Gesundheit zu verbessern, Krankheiten vorzubeugen und wichtige Ursachen von Gesundheitsgef\u00e4hrdungen zu reduzieren. Die Kommission f\u00f6rdert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und bietet erforderlichenfalls eine Unterst\u00fctzung der betreffenden Ma\u00dfnahmen<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                In der EU-Strategie f\u00fcr die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025[2]<\/a> werden die politischen Ziele der Kommission zur Gleichstellung der Geschlechter dargelegt. Die Kommission unterst\u00fctzt den Austausch bew\u00e4hrter Verfahren im Bereich des Gesundheitsschutzes, einschlie\u00dflich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte. Sie finanziert Organisationen, die Gewalt gegen Frauen bek\u00e4mpfen, und unterst\u00fctzt \u00fcber ihren Ausw\u00e4rtigen Dienst die Menschenrechte von Frauen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                Anfrage vom 03.11.2020 – Mutma\u00dfliche Verwicklung von Frontex in illegale Zur\u00fcckweisungen von Asylbewerbern<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                Meine Anfrage (gemeinsam mit 18 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                Am 23. Oktober 2020 ver\u00f6ffentlichte The mirror<\/em> seine Untersuchung mit dem Titel \u201eFrontex in illegale Pushbacks von Fl\u00fcchtlingen verwickelt\u201c. In der Sitzung des LIBE-Ausschusses vom 6. Juli 2020 bestritt Fabrice Leggeri jegliche Kenntnis von Zur\u00fcckweisungen durch die griechischen Beh\u00f6rden, mit Ausnahme eines Vorfalls, den er als \u201eMissverst\u00e4ndnis\u201c bezeichnete. Im Gegensatz dazu zeigt der Artikel jedoch auf, dass Frontex-Beamte \u00fcber mindestens sechs Vorf\u00e4lle informiert waren, bei denen die griechischen Beh\u00f6rden Zur\u00fcckweisungen vorgenommen hatten, ohne Migranten in Not zu helfen, und obwohl die Beamten durch den Verhaltenskodex f\u00fcr Frontex-Beamte dazu verpflichtet waren, Zur\u00fcckweisungen zu verhindern. Dazu geh\u00f6rt auch ein Vorfall, der am 8. Juni 2020 stattfand, bei dem das Frontex-Schiff MAI 1103 ein Migrantenboot blockierte, bewusst gef\u00e4hrliche Wellen erzeugte, um die Vorw\u00e4rtsbewegung des Bootes zu stoppen, und den Standort verlie\u00df, nachdem die griechischen Beh\u00f6rden eingetroffen waren und das Boot zur\u00fcckgedr\u00e4ngt hatten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                  \n
                                                                                                                                                                                                1. Welche Ma\u00dfnahmen erw\u00e4gen die Kommission und Frontex, um sicherzustellen, dass sich die genannten Vorf\u00e4lle nicht wiederholen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                2. Ist der Kommission bekannt, ob Fabrice Leggeri bei seinem Erscheinen vor dem LIBE-Ausschuss tats\u00e4chlich keine Kenntnis von den genannten Vorf\u00e4llen hatte?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                3. Welchen Standpunkt vertritt die Kommission vor diesem Hintergrund hinsichtlich der sich aus den Vorf\u00e4llen ergebenden politischen Verantwortung, die Frontex zu tragen hat?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                                                                                                                                                                  Gemeinsame Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (14.04.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                  The Commission takes the allegations of refoulement very seriously. In line with EU law and the EU Charter of Fundamental Rights, the principle of non-refoulement must be upheld in border management.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                  In order to discuss the allegations, the Commission asked the Management Board of Frontex to hold two ordinary Management Board meetings in November 2020 and January 2021, in addition to two extraordinary Management Board meetings. These were convened on 10 November 2020, 9 December 2020 and 5 March 2021.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                  At its meeting of 10 November 2020, the Board decided to set up a dedicated working group to conduct further investigations into this matter in accordance with the allocation of responsibilities set out in Regulation (EU)2019\/1896.[1]<\/a> The Commission was represented in this working group and submitted a number of questions to the Executive Director in order to obtain further clarification. Upon invitation, a representative of the European Parliament also participated in the relevant meetings of the Management Board.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                  The Executive Director of Frontex informed the Commission by letter of 27 October 2020 of the preliminary findings of the internal investigations into the incidents reported in the media. He stressed that Frontex had so far not found any documents or other material to substantiate the allegations of violations of fundamental rights or of the Frontex Code of Conduct by seconded officials. The final report of the working group and the conclusions adopted by the Management Board on 5 March 2021 were published on the Agency's website.[2]<\/a><\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                  An effective and well-functioning Agency for the management of external borders, which guarantees the protection of fundamental rights in the exercise of its functions, is one of the Commission's priorities. To this end, the Commission will continue to support and advise Frontex to ensure the effective fulfilment of the Agency's mandate.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                  Anfrage vom 29.10.2020 – Vernachl\u00e4ssigung von Menschen mit Behinderungen in Afghanistan<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                  <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                  My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                  Laut einer Studie der Entwicklungsorganisation \u201eThe Asia Foundation“ vom Mai 2020 haben 80 % der Erwachsenen in Afghanistan eine Behinderung, wobei 24,6 % eine leichte, 40,4 % eine mittelschwere und 13,9 % eine schwere Behinderung haben. Ferner haben 17,3 % der Kinder zwischen zwei und 17 Jahren eine Behinderung.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                  Bei Frauen kommen schwere Behinderungen h\u00e4ufiger vor. Zudem berichtete \u201eHuman Rights Watch\u201c, dass afghanische Frauen und M\u00e4dchen mit Behinderungen beim Zugang zu Unterst\u00fctzungsleistungen, Bildung, Besch\u00e4ftigung und Gesundheitsversorgung mit massiven H\u00fcrden, tief verwurzelter Diskriminierung sowie mit sexueller Bel\u00e4stigung konfrontiert sind.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                  Im Jahr 2005 lag das Auftreten von schweren Behinderungen in der afghanischen Bev\u00f6lkerung bei 2,7 %. 2019 stieg die Inzidenz auf 13,9 % an, und seither befindet sich das afghanische Gesundheitswesen in einer bislang nicht gekannten Lage.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                  Afghanistan, die afghanische Regierung und seine Geldgeber haben Menschen mit Behinderungen nie vorrangig behandelt. Politische Instabilit\u00e4t, Terrorismus und schlechte wirtschaftliche Bedingungen haben dazu gef\u00fchrt, dass das Land einen der weltweit h\u00f6chsten Bev\u00f6lkerungsanteile von Menschen mit Behinderungen aufweist.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                  In Anbetracht dieser erschreckenden Zahlen wird der Hohe Vertreter und Vizepr\u00e4sident um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                    \n
                                                                                                                                                                                                  1. Kann der Hohe Vertreter und Vizepr\u00e4sident die H\u00f6he der Mittel, die im Mehrjahresrichtprogramm 2014\u20132020 f\u00fcr Afghanistan f\u00fcr Menschen mit Behinderungen zugewiesen wurden, best\u00e4tigen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                  2. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen, insbesondere Frauen und Kinder, ihre Grundrechte uneingeschr\u00e4nkt wahrnehmen k\u00f6nnen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                  3. Wie wird er die Rechte von Menschen mit Behinderungen unter k\u00fcnftigen politischen Konstellationen in Afghanistan, etwa bei einer eventuellen Machtergreifung der Taliban, sch\u00fctzen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                    Antwort von Jutta Urpilainen im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (18.01.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                    Der rechtebasierte entwicklungspolitische Ansatz der EU ist intersektional ausgerichtet und dient der F\u00f6rderung der Rechte aller Menschen mit Behinderungen. Das Thema Behinderung wird im Mehrjahresrichtprogramm 2014-2020 durchg\u00e4ngig ber\u00fccksichtigt. Ein wichtiger Schwerpunkt der EU-Unterst\u00fctzung im Bereich der Grundversorgung in Afghanistan (280 Mio. EUR) sind der Ausbau und die Einbeziehung von Behinderten\u2010 und Rehabilitationsdiensten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                    Die EU tr\u00e4gt zur Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte von Menschen mit Behinderungen bei, indem sie deren Zugang zu Dienstleistungen, auch f\u00fcr k\u00f6rperliche und psychische Gesundheit, und eine gemeinschaftsbasierte Entwicklung unterst\u00fctzt sowie f\u00fcr Bildungschancen und wirtschaftliche M\u00f6glichkeiten sorgt. In diesem Zusammenhang arbeitet die EU mit den Beh\u00f6rden Afghanistans und mit internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zusammen, um nationale Strategien zu unterst\u00fctzen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Frauen und M\u00e4dchen mit Behinderungen im Einklang mit dem intersektionalen Ansatz des dritten Aktionsplans f\u00fcr die Gleichstellung der Geschlechter.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                    Die EU f\u00f6rdert au\u00dferdem die Bewusstseinsbildung f\u00fcr das Thema Behinderung, unter anderem durch Workshops in Afghanistan mit lokalen Beh\u00f6rden, Medienkampagnen und Sensibilisierungsprogramme f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit, und unterst\u00fctzt Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit diesem Thema befassen. Dar\u00fcber hinaus f\u00f6rdert die EU die Aufkl\u00e4rung \u00fcber die Ursachen von Behinderungen bei Kindern aufgrund von Minen und Sprengs\u00e4tzen ein.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                    Die k\u00fcnftige Unterst\u00fctzung der EU f\u00fcr Afghanistan wird davon abh\u00e4ngen, ob sich die Regierung konsequent f\u00fcr Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter einsetzt. Die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte von Menschen mit Behinderungen geh\u00f6ren zu den Grunds\u00e4tzen des auf der Afghanistan-Konferenz 2020[1]<\/a> vereinbarten Afghanistan-Partnerschaftsrahmens.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                    Anfrage vom 23.10.2020 – Illegale Zur\u00fcckweisungen durch Frontex in der \u00c4g\u00e4is<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                    <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                    My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                    The German news magazine \"Der Spiegel\" today published research entitled \"Frontex implicated in illegal pushbacks\". The research proves in detail that officials of the European Border and Coast Guard Agency (Frontex) know about the illegal practices of the Greek border guards - and are partly involved in illegal pushbacks in the Aegean Sea themselves. Even though the systematic breaches of the law by Greek authorities have been known or at least obvious for months, Frontex has mostly denied even knowing about these illegal refoulements on the open sea.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                    The activities of Frontex and the Greek coast guard described in the article refute the Greek government's statements that border protection is being carried out in accordance with international law. Now Frontex is apparently also increasingly involved in the illegal activities.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                      \n
                                                                                                                                                                                                    1. Seit wann hat die Kommission Informationen \u00fcber die illegalen Praktiken der griechischen Grenzschutzbeh\u00f6rden oder von Frontex bei Eins\u00e4tzen an der griechischen EU-Au\u00dfengrenze?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                    2. Welche Ma\u00dfnahmen gedenkt die Kommission zu treffen, um diese F\u00e4lle aufzukl\u00e4ren und sicherzustellen, dass V\u00f6lkerrecht und Unionsrecht durch ihre eigene Agentur eingehalten werden?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                    3. Ist der Kommission bekannt, dass EU-Mitgliedstaaten sp\u00e4testens seit M\u00e4rz 2020 an den EU-Au\u00dfengrenzen systematisch Unionsrecht brechen und dort Menschen misshandelt und in Lebensgefahr gebracht werden, oder wird auch in der Antwort auf diese Frage geschickt um die Realit\u00e4t herumgeredet?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                      Gemeinsame Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (11.02.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                      The Commission takes the allegations of pushback very seriously. Subject to the competences of the European Commission as guardian of the Treaties, national authorities are primarily responsible for the correct transposition and application of EU law. The Commission has repeatedly expressed its concerns about such reports. It has made clear that Member States have border surveillance tasks under the Schengen Borders Code.[1]<\/a> unter uneingeschr\u00e4nkter Achtung der Grundrechte durchf\u00fchren, den Zugang zu internationalem Schutz sicherstellen und den Schutz vor Zur\u00fcckweisung gem\u00e4\u00df dem Unionsrecht und dem V\u00f6lkerrecht gew\u00e4hrleisten m\u00fcssen. In diesem Zusammenhang hat die Kommission die griechischen Beh\u00f6rden auch nachdr\u00fccklich aufgefordert, gem\u00e4\u00df ihrer Zust\u00e4ndigkeit jegliches mutma\u00dfliche Fehlverhalten zu untersuchen. Vor diesem Hintergrund sei an das von der Kommission vorgeschlagene neue Migrations\u2010 und Asylpaket erinnert, das vorsieht, dass alle Mitgliedstaaten einen unabh\u00e4ngigen \u00dcberwachungsmechanismus einrichten, der den Schutz der Grundrechte an den Au\u00dfengrenzen gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                      Auf f\u00f6rmliches Ersuchen der Kommission wurde am 10. November 2020 eine dringende au\u00dferordentliche Sitzung des Verwaltungsrats der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Grenz\u2010 und K\u00fcstenwache (Frontex) einberufen, um Vorw\u00fcrfe \u00fcber Pushback-Aktionen im \u00f6stlichen Mittelmeer zu er\u00f6rtern. Der Verwaltungsrat teilte die Auffassung, dass dringend alle Aspekte dieser Angelegenheit untersucht werden m\u00fcssen. Auf der Sitzung des Verwaltungsrats vom 25.\/26. November 2020 wurde der Sachverhalt weiter er\u00f6rtert, und es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um den Sachverhalt gem\u00e4\u00df der in der Verordnung[2]<\/a> festgelegten Verteilung der Zust\u00e4ndigkeiten weiter zu pr\u00fcfen. Eine zweite au\u00dferordentliche Sitzung des Verwaltungsrats wurde am 9. Dezember 2020 einberufen, um die schriftlichen Antworten des Exekutivdirektors auf die Fragen mehrerer Mitglieder des Verwaltungsrats \u2014 darunter der Kommission \u2014 zu pr\u00fcfen und allgemein die Fortschritte bei der internen Untersuchung mutma\u00dflicher Zur\u00fcckweisungen von Migranten in der \u00c4g\u00e4is zu \u00fcberwachen.[3]<\/a> The European Parliament's Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs and the Secretariat General of the European Parliament are closely involved in this ongoing process and have also addressed oral and written questions to the Executive Director of the Agency. Frontex has also taken steps to fill more quickly the posts of Fundamental Rights Officer and Fundamental Rights Observers provided for in the Agency's founding Regulation.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                      Anfrage vom 07.10.2020 – Strafrechtliche Verfolgung regierungsunabh\u00e4ngiger Organisationen in Griechenland<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                      <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                      Meine Anfrage (gemeinsam mit 56 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                      Die griechischen Beh\u00f6rden verfolgen 35 Personen, die f\u00fcr regierungsunabh\u00e4ngige Organisationen t\u00e4tig sind, strafrechtlich wegen Beihilfe zum Menschenhandel. Einige von ihnen sind ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, und die regierungsunabh\u00e4ngigen Organisationen sind in erster Linie europ\u00e4ische Such- und Rettungsorganisationen. Die Beh\u00f6rden machen geltend, dass die Organisationen ihre T\u00e4tigkeiten als humanit\u00e4re Hilfe tarnen. Angesichts der griechischen Asylpolitik ist klar, dass die Lebensrettungs- und Kontrollt\u00e4tigkeiten dieser regierungsunabh\u00e4ngigen Organisationen den politischen Zielen der griechischen Beh\u00f6rden entgegenstehen. Die Kriminalisierung regierungsunabh\u00e4ngiger Organisationen oder anderer nichtstaatlicher Akteure, die Such- und Rettungsma\u00dfnahmen auf See durchf\u00fchren und dabei den einschl\u00e4gigen Rechtsrahmen einhalten, kommt einem Versto\u00df gegen das V\u00f6lkerrecht gleich und ist daher nach Unionsrecht unzul\u00e4ssig, wie die Kommission in ihren j\u00fcngsten Leitlinien zur Richtlinie zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt erneut best\u00e4tigt hat.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                        \n
                                                                                                                                                                                                      1. Was tut die Kommission, um f\u00fcr die Anwendung ihrer Leitlinien zu sorgen, da Personen, die mit der Rettung von Menschen auf See Hilfe leisten, nicht in Griechenland strafrechtlich verfolgt werden d\u00fcrfen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                      2. Wie will die Kommission die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der EU vor einer unrechtm\u00e4\u00dfigen strafrechtlichen Verfolgung durch Mitgliedstaaten sch\u00fctzen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                      3. Da die aktive Verfolgung regierungsunabh\u00e4ngiger Organisationen die n\u00f6tige humanit\u00e4re und aktivistische T\u00e4tigkeit behindert, sterben Tag f\u00fcr Tag Menschen. Wie sorgt die Kommission daf\u00fcr, dass Griechenland der Verpflichtung nachkommt, auf See Leben zu retten?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                        Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (29.01.2021)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                        Der Kommission ist bekannt, dass in Griechenland gegen mehrere Nichtregierungsorganisationen (NRO) ermittelt wird, auch in Bezug auf mutma\u00dfliche Beihilfe zur unerlaubten Einreise. Das Rechtsverfahren f\u00e4llt in die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliedstaaten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                        Im Zusammenhang mit dem neuen Migrations\u2010 und Asylpaket[1]<\/a> hat die Kommission eine Empfehlung[2]<\/a> verabschiedet, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, zwischen Handlungen mit dem Ziel der humanit\u00e4ren Unterst\u00fctzung und Handlungen mit dem Ziel der Beihilfe zur unerlaubten Einreise oder Durchreise zu unterscheiden, um erstere von der Kriminalisierung auszunehmen. Ein weiterer Vorschlag w\u00fcrde die Mitgliedstaaten verpflichten, einen unabh\u00e4ngigen Mechanismus einzurichten, um die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzur\u00fcckweisung im Einklang mit der EU-Charta der Grundrechte zu \u00fcberwachen. Die Grundrechte-Agentur wird hierf\u00fcr Leitlinien vorschlagen. Das Europ\u00e4ische Unterst\u00fctzungsb\u00fcro f\u00fcr Asylfragen und die Europ\u00e4ische Agentur f\u00fcr die Grenz\u2010 und K\u00fcstenwache w\u00fcrden den Mechanismus unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                        In dem am 30. September 2020 ver\u00f6ffentlichten ersten j\u00e4hrlichen Bericht \u00fcber die Rechtsstaatlichkeit stellt die Kommission fest, dass die unl\u00e4ngst festgelegten zus\u00e4tzlichen Anforderungen f\u00fcr die Registrierung von NRO, die in Griechenland im Bereich Asyl, Migration und soziale Eingliederung[3]<\/a> t\u00e4tig sind, von einer Reihe von Interessentr\u00e4gern kritisiert werden. Ferner weist die Kommission darauf hin, dass Bedenken ge\u00e4u\u00dfert werden, der zivilgesellschaftliche Handlungsspielraum in Griechenland h\u00e4tte seit 2019 eine Verengung erfahren. Die Kommission wird die Situation weiterhin beobachten.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                        Anfrage vom 01.10.2020 – Angemessene EU-Mittel und langfristige Aufnahmeeinrichtungen in Bosnien und Herzegowina, auch f\u00fcr schutzbed\u00fcrftige Gruppen<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                        <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                        Meine Anfrage (gemeinsam mit Dom\u00e8nec Ruiz Devesa, Dietmar K\u00f6ster, Bettina Vollath, Milan Brglez, Miguel Urb\u00e1n Crespo, Malin Bj\u00f6rk, Tineke Strik)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                        The Commission has been funding reception operations for asylum seekers in Bosnia and Herzegovina since 2018. The funding has enabled the establishment and maintenance of temporary reception centres, including health services following the COVID-19 outbreak, and supported key humanitarian assistance outside these centres. Funding has provided adequate reception and living conditions in several locations, but the announcement by the Government of Una-Sana Canton (USK) to close camps already in operation (Bira and Miral) has worsened the now already inadequate reception capacities, particularly for vulnerable groups, including unaccompanied minors and children, who are often forced to remain in informal settlements and squatted houses or to hide in the open in the forest.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                          \n
                                                                                                                                                                                                        1. Welchen Standpunkt vertritt die Kommission zu den angek\u00fcndigten Schlie\u00dfungen der Aufnahmezentren Bira und Miral, die die wirksame und nachhaltige Verwendung von EU-Mitteln gef\u00e4hrden?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                        2. Wie kann sie die Unterbringung schutzbed\u00fcrftiger Gruppen unterst\u00fctzen, insbesondere nach der Schlie\u00dfung der Aufnahmeeinrichtungen Bira und Miral?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                        3. Wird die EU angesichts des bevorstehenden bosnischen Winters Mindestbedingungen f\u00fcr die humanit\u00e4re Hilfe f\u00fcr Asylsuchende, insbesondere f\u00fcr schutzbed\u00fcrftige Gruppen, unterst\u00fctzen, einschlie\u00dflich einer m\u00f6glichen Erweiterung der Aufnahmekapazit\u00e4ten in Bosnien und Herzegowina, der Vorbereitung auf den Winter im Notzeltlager Lipa und der Bereitstellung humanit\u00e4rer Soforthilfe au\u00dferhalb der Aufnahmezentren?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                          Antwort von Oliver V\u00e1rhelyi im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (09.12.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                          The European Union has strongly condemned the action of the authorities of Una-Sana Canton to close the Bira Reception Centre in Bihac and transfer the refugees and migrants to the COVID 19 emergency tent camp in Lipa, which was already at full capacity and does not meet the conditions for winter use[1]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                          The European Union has urged Bosnia and Herzegovina to take all necessary measures to prevent a humanitarian crisis; this is of particular importance just before the onset of winter. The BiH authorities must ensure adequate accommodation for refugees and migrants, and in particular for vulnerable groups, by making full use of all existing capacity, including that of the Bira reception centre, and by providing suitable alternative facilities for those admitted to Lipa as well as for refugees and migrants currently outside the reception centres. Emergency humanitarian assistance will continue to be provided to those who have to stay in unsuitable conditions outside the reception facilities, by offering dry food, sleeping bags, warm clothing, first aid and onward referrals. The authorities should facilitate the work of humanitarian partners and contact support.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                          The European Union is seeking appropriate solutions with the competent authorities of Bosnia and Herzegovina to meet the needs of refugees and migrants and in particular to prevent the closure of the Miral reception centre. It will continue to assist Bosnia and Herzegovina in managing migration and addressing the humanitarian situation. The European Union will continue to closely monitor the situation on the ground in cooperation with its humanitarian partners.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                          Anfrage vom 30.09.2020 – Neues Lager Moria auf Lesbos in Griechenland<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                          <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                          My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                          Ich halte die Behandlung der Menschen im neuen Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos f\u00fcr ein Verbrechen. Menschen, die auf COVID-19 negativ getestet worden sind, werden dort zusammen mit positiv getesteten Menschen, eingesperrt, wodurch sich das Ansteckungsrisiko erh\u00f6ht. Die griechische Regierung und die Kommission missachten das Recht der Fl\u00fcchtlinge auf Leben und auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit. Seit mehr als einer Woche stehen pragmatische und humane L\u00f6sungen wie die Unterbringung auf Kreuzfahrtschiffen mit entsprechenden sanit\u00e4ren Einrichtungen zur Verf\u00fcgung. Doch anstatt auf diese L\u00f6sung zur\u00fcckzugreifen, wurde ein neues Lager Moria errichtet.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            \n
                                                                                                                                                                                                          1. Welche Verantwortung \u00fcbernimmt die Kommission f\u00fcr die oben geschilderte Lage?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                          2. Ist sie sich bewusst, wie absurd es ist, dass Soldaten auf dem Gel\u00e4nde des neuen Lagers Moria, das fr\u00fcher ein Truppen\u00fcbungsplatz war, nach Waffenresten suchen und gleichzeitig unmittelbar neben dem Lager Kinder spielen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                          3. Seit vier Jahren diskutieren wir \u00fcber ein europ\u00e4isches Asylsystem, und einige Mitgliedstaaten verhindern die ganze Zeit, dass eine L\u00f6sung gefunden wird. Gerichte werden das neue Lager Moria und die Behandlung der Menschen dort als Verbrechen einstufen. Wie kann Europa dieser Kommission noch vertrauen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (07.12.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            Nach den Br\u00e4nden und der Zerst\u00f6rung des Aufnahme\u2010 und Identifizierungszentrums Moria wurde der provisorische Standort in Mavrovouni auf Lesbos von der griechischen Regierung ausgew\u00e4hlt, um dort f\u00fcr mehr als 12 000 Migranten, die \u00fcber Nacht obdachlos geworden waren, unverz\u00fcglich Notunterk\u00fcnfte einzurichten. Die griechische Regierung hat der Kommission versichert, dass das ausgew\u00e4hlte Gebiet \u2013 das tats\u00e4chlich in der Vergangenheit von der Armee als Schie\u00dfplatz genutzt worden ist \u2013 ger\u00e4umt und ges\u00e4ubert wurde und somit f\u00fcr eine vor\u00fcbergehende Unterbringung geeignet ist.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            Die Kommission hat den griechischen Beh\u00f6rden umfassende technische und finanzielle Unterst\u00fctzung gew\u00e4hrt, damit die Unterbringung in dieser provisorischen Einrichtung so rasch wie m\u00f6glich beendet und ein neues, den Anforderungen entsprechendes Aufnahme\u2010 und Identifizierungszentrum auf Lesbos bezogen werden kann. Zu diesem Zweck wurde eine spezielle Taskforce eingerichtet, an der auch EU-Agenturen und Mitgliedstaaten beteiligt sind. Die Taskforce wird die griechische Regierung dabei unterst\u00fctzen, die provisorische Einrichtung winterfest zu machen und im Laufe des Jahres 2021 ein neues dauerhaftes Aufnahme\u2010 und Identifizierungszentrum zu errichten, das den EU-Anforderungen in vollem Umfang entspricht. Parallel dazu hat die Kommission den Transfer von mehr als 2 500 schutzbed\u00fcrftigen Migranten und anerkannten Fl\u00fcchtlingen von Lesbos in Unterbringungseinrichtungen auf dem griechischen Festland finanziert.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            Im neuen Migrations\u2010 und Asylpaket[1]<\/a> werden ein umfassendes Konzept f\u00fcr das Migrationsmanagement und verbesserte und schnellere Verfahren im gesamten Asyl\u2010 und Migrationssystem vorgeschlagen sowie die Grunds\u00e4tze der Solidarit\u00e4t und der gerechten Teilung der Verantwortung miteinander in Einklang gebracht. Das ist Voraussetzung f\u00fcr die Wiederherstellung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten und des Vertrauens in die F\u00e4higkeit der EU, die Migration zu steuern.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            Anfrage vom 03.09.2020 – Systematische und koordinierte Push-Backs durch die griechischen Beh\u00f6rden<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                            <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            Meine Anfrage (gemeinsam mit 56 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            On August 17, 2020, the New York Times published an article titled \"Taking Hard Line, Greece Turns Back Migrants by Abandoning Them at Sea.\" It documents how migrants who landed on Greek soil were repeatedly forced by Greek officials onto unsafe life rafts and abandoned at the sea border between Turkey and Greece. There they were left to drift until rescued by the Turkish coast guard. Others were towed back to the Turkish maritime border and left there after officials disabled their engines, abandoned on an uninhabited island or expelled across the Evros River without the possibility of appeal.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            Is the Commission aware of these incidents and can it confirm that they are taking place?<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            Given the seriousness of the newspaper, we believe that the Greek authorities are carrying out unprecedented, extremely aggressive and systematic push-backs, in breach of Union law, in particular Article78(1) of the Treaty on the Functioning of the European Union, Articles 3 and 4 of the EU Schengen Borders Code, Article9 of the Asylum Procedures Directive, Article5 of the Return Directive, Articles18, 19(2) and 24 of the Charter of Fundamental Rights of the European Union and the 1951 Geneva Convention on Refugees. Asylum and migration are shared responsibilities of the Union. In view of this, does the Commission intend to initiate infringement proceedings against the Greek Government?<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (06.11.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            The Commission is following the situation closely and has taken note of reports such as those quoted by the Honourable Members.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            It has expressed concerns to the Greek authorities about these reports and stressed that, for border surveillance tasks under Regulation (EU)2016\/399 on the Schengen Borders Code, Member States should[1]<\/a> verantwortlich sind. Dabei sind die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Grundrechten, der Gew\u00e4hrleistung des Zugangs zu internationalem Schutz und sowie dem Grundsatz der Nichtzur\u00fcckweisung nach Unions\u2010 und V\u00f6lkerrecht uneingeschr\u00e4nkt einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            Without prejudice to the Commission's powers as guardian of the Treaties, the national authorities are primarily responsible for the correct transposition and application of EU law. The Commission has therefore urged the Greek authorities to investigate any possible wrongdoing.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            Mit dem neuen Migrations\u2010 und Asylpaket[2]<\/a> \u2014 insbesondere dem Vorschlag f\u00fcr eine Verordnung zur Einf\u00fchrung eines Screenings von Drittstaatsangeh\u00f6rigen an den Au\u00dfengrenzen[3]<\/a> \u2014 hat die Kommission angeregt, dass die Mitgliedstaaten, mit Unterst\u00fctzung der Agentur f\u00fcr Grundrechte, einen unabh\u00e4ngigen \u00dcberwachungsmechanismus einrichten. Dieser w\u00fcrde w\u00e4hrend des Screenings die Einhaltung des EU\u2010 und des V\u00f6lkerrechts, einschlie\u00dflich der Charta der Grundrechte, gew\u00e4hrleisten. Gleichzeitig w\u00e4re sichergestellt, dass etwaige Verletzungen der Grundrechte \u2014 auch im Zusammenhang mit dem Zugang zum Asylverfahren und der Nichteinhaltung des Grundsatzes der Nichtzur\u00fcckweisung \u2014 wirksam und unverz\u00fcglich untersucht werden.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            Anfrage vom 03.08.2020 – Die Bem\u00fchungen der Kommission, gegen die Verbreitung von Rassismus, Hass und Hetze auf gro\u00dfen Technologieplattformen wie Facebook vorzugehen<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                            <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            Meine Anfrage (gemeinsam mit 10 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                            Recent reports indicate that Facebook is not effective enough in combating racism, hate, and hate speech[1]<\/a> . Facebook does not officially recognise itself as a news media company and is therefore not obliged to comply with journalistic standards. Its commitment to combating hate, agitation and racism is therefore voluntary. In addition, Facebook's unwillingness to take action against hate and incitement has led to an advertising boycott by more than 400 brands[2]<\/a> .<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                              \n
                                                                                                                                                                                                            1. How does the Commission ensure that major technology companies such as Facebook adhere to standards that minimise, prevent and reduce the spread of hate and incitement and racist ideologies on their platforms?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                            2. What are the findings of the annual monitoring of Facebook in relation to the EU Code of Conduct on Combating Illegal Hate on the Internet and how would the Commission assess the effectiveness of the Code given Facebook's reluctance to tackle hate, hate speech and racism?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                            3. How does the Commission intend to effectively monitor, assess and curb the spread of hate, agitation and racism on online platforms such as Facebook?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                              Antwort von Didier Reynders im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (03.11.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                              Um der Verbreitung illegaler Hetze im Internet entgegenzuwirken, einigte sich die Kommission 2016 mit einer Reihe von IT-Unternehmen, darunter Facebook, auf einen EU-Verhaltenskodex[1]<\/a>. The code of conduct includes an obligation to review users' reports within 24 hours and, if necessary, to remove the content concerned. It also encourages cooperation with civil society organisations and national authorities.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                              The Commission regularly monitors the implementation of the Code of Conduct[2]<\/a>. As the latest ratings show, on average, IT companies review 90% of the messages within 24 hours and remove 71% of the hate content. While Facebook deleted only 28% of such content in2016 , its removal rate has now improved to over 80%.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                              Der Verhaltenskodex hat aber nicht nur Fortschritte bei der Beseitigung illegaler Hasskommentare bewirkt, sondern auch Synergien zwischen den Unternehmen, der Zivilgesellschaft und den Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten gef\u00f6rdert.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                              Die mit dem Verhaltenskodex erzielten Ergebnisse werden in die laufenden \u00dcberlegungen zum Gesetz \u00fcber digitale Dienste[3]<\/a> include. The proposed Digital Services Act aims to harmonise and clarify the roles and responsibilities of online platforms in combating illegal content transmitted through their services, including illegal internet hate speech. These new rules will also adequately protect fundamental rights enshrined in the Charter of Fundamental Rights of the European Union, including freedom of expression online.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                              Anfrage vom 03.07.2020 – Ermordung von LGBTI-Personen im Irak<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                              <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                              Meine Anfrage (gemeinsam mit Sophia in ‚t Veld, Marc Angel, Terry Reintke, Abir Al-Sahlani, Fabio Massimo Castaldo, Maria Walsh, Pernando Barrena Arza)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                              Im Irak wurde in letzter Zeit eine besorgniserregende Anzahl von LGBTI-Personen ermordet. Berichten der irakischen LGBT+-Organisation IraQueer zufolge wurden seit Mai 2020 mindestens neun LGBTI-Personen get\u00f6tet, und mehr als 45 LGBTI-Personen haben Morddrohungen erhalten. Am 17. Mai hisste die EU-Delegation in Bagdad die Regenbogenfahne als Symbol f\u00fcr die Unterst\u00fctzung des Internationalen Tags gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie. Als Reaktion darauf \u00fcbte die irakische Regierung Druck auf die Delegation aus, die Fahne wegen der Zunahme von LGBTI-phober Hetze in den sozialen Medien zu entfernen. Die Fahne wurde nicht entfernt, aber die Morde an LGBTI-Personen erlangten durch diesen Vorfall gr\u00f6\u00dfere Aufmerksamkeit.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                              In den kommenden Monaten wird im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) zwischen der EU und dem Irak eine Sitzung des Unterausschusses f\u00fcr Menschenrechte und Demokratie stattfinden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                \n
                                                                                                                                                                                                              1. Ist dem VP\/HR bekannt, dass in letzter Zeit im Irak LGBTI-Personen ermordet wurden?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                              2. Mit welchen Ma\u00dfnahmen hat er darauf reagiert und auf welche Weise tr\u00e4gt er dem Erfordernis Rechnung, zusammen mit den irakischen Beh\u00f6rden eingehende Untersuchungen durchzuf\u00fchren?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                              3. Beabsichtigt der EAD, die Achtung der Menschenrechte von LGBTI-Personen in der bevorstehenden Debatte oder in weiteren Aussprachen im Rahmen des im PKA vorgesehenen politischen Dialogs zur Sprache zu bringen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                                                                                                                                                                                Antwort des Hohen Vertreters\/Vizepr\u00e4sidenten Borrell im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (18.09.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                Die Kommission und der Hohe Vertreter verurteilen jede Form von Diskriminierung gegen lesbische, schwule, bi-, trans\u2010 und intersexuelle (LGBTI+) Personen ebenso wie die Einschr\u00e4nkung ihrer Grundrechte. Die EU f\u00f6rdert und sch\u00fctzt weiterhin die Wahrnehmung dieser Rechte auch \u00fcber die Grenzen der EU hinaus, wie in den diesbez\u00fcglichen Leitlinien von 2013[1]<\/a> und im EU-Aktionsplan f\u00fcr Menschenrechte und Demokratie[2]<\/a> erkl\u00e4rt wird.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                Die Kommission und der Hohe Vertreter sind besorgt wegen der Gewalt und Diskriminierung gegen LGBTI+-Personen in Irak. Solche \u00dcbergriffe lassen sich nicht leicht \u00fcberpr\u00fcfen, da die Motive oft unklar sind und zudem keine ausreichenden Folgema\u00dfnahmen durch die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden getroffen werden. Deshalb begr\u00fc\u00dft die EU die unl\u00e4ngst unternommenen erneuten Anstrengungen der Hilfsmission der Vereinten Nationen f\u00fcr Irak (UNAMI), die Gewalt gegen die LGBTI+-Gemeinschaft zu dokumentieren, um das Ausma\u00df des Problems besser zu erfassen. Au\u00dferdem finanziert die Kommission Programme zur St\u00e4rkung der allgemeinen Kapazit\u00e4ten der irakischen Zivilgesellschaft, wodurch auch die Lage der LGBTI+-Personen verbessert wird.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                Die EU-Delegation in Irak hat die st\u00e4ndige Gewalt gegen LGBTI+-Personen in den Blickpunkt ger\u00fcckt und in der irakischen Gesellschaft eine Diskussion in Gang gebracht, indem sie im Mai 2020 am Internationaler Tag gegen Homophobie, Biphobie, Transphobie und Interphobie (IDAHO) in Bagdad erstmals die Regenbogenflagge gehisst hat.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                Im Rahmen des Partnerschafts\u2010 und Kooperationsabkommens EU-Irak[3]<\/a> wird die Sitzung des Unterausschusses Menschenrechte und Demokratie, die voraussichtlich im September 2020 stattfinden soll, eine weitere Gelegenheit bieten, um diese Fragen anzusprechen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                Anfrage vom 13.06.2020 – Vereinbarung: Formalisierung der Praxis der Zur\u00fcckweisung durch Stellvertreter<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                                <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                In den vergangenen Wochen hat Malta wiederholt verhindert, dass Boote mit Fl\u00fcchtlingen und Migranten seine K\u00fcste erreichen. In mindestens zwei F\u00e4llen wurden in Seenot geratene Boote, die bereits die maltesische Such- und Rettungszone (SAR) erreicht hatten, dem Untergang \u00fcberlassen und dann von einem libyschen Schiff nach Libyen zur\u00fcckgebracht. Nun hat Malta mit der Regierung von National der nationalen Einheit in Libyen eine Vereinbarung getroffen, mit der solche Zur\u00fcckweisungen \u201edurch Stellvertreter\u201c formalisiert werden. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden zwei Operationszentren eingerichtet, eines in jedem Land, die mit Beamten beider L\u00e4nder besetzt sind, um zu verhindern, dass Migranten und Fl\u00fcchtlinge das Mittelmeer \u00fcberqueren. Es werden auch EU-Mittel f\u00fcr zus\u00e4tzliche maritime Ressourcen f\u00fcr Libyen sowie f\u00fcr die \u201eSicherung\u201c der s\u00fcdlichen Grenzen Libyens bereitgestellt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                  \n
                                                                                                                                                                                                                1. Wie bewertet die Kommission die Vereinbarung, angesichts der Tatsache, dass die Internationale Organisation f\u00fcr Migration (IOM) die Mitgliedstaaten k\u00fcrzlich aufgefordert hat, die R\u00fcckkehr von Migranten nach Libyen dringend zu beenden?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                2. Wie sch\u00e4tzt die Kommission das Risiko ein, dass der Grundsatz der Nichtzur\u00fcckweisung durch Push-back-Man\u00f6ver durch Stellvertreter verletzt wird?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                3. Erw\u00e4gt die Kommission, Libyen EU-Mittel f\u00fcr zus\u00e4tzliche Schiffe und Grenz\u00fcberwachungstechnologie zur Verf\u00fcgung zu stellen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                  Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (16.11.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                  1. Die von Malta und Libyen unterzeichnete Vereinbarung \u00fcber Migrationsfragen ist ein nicht bindendes bilaterales Instrument. Die Kommission arbeitet eng mit Italien und Malta zusammen, um die migrationsbedingten Herausforderungen im Mittelmeerraum anzugehen, auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den s\u00fcdlichen Nachbarn der EU, insbesondere mit Libyen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                  2. Die Kommission hat erkl\u00e4rt, dass Libyen derzeit nicht die Voraussetzungen f\u00fcr eine Einstufung als \u201esicherer Ort\u201c f\u00fcr die Ausschiffung erf\u00fcllt. Sie erinnert jedoch daran, dass die Einhaltung der Such\u2010 und Rettungsverpflichtungen nach dem V\u00f6lkerrecht in die nationale Zust\u00e4ndigkeit f\u00e4llt. Solche Eins\u00e4tze, einschlie\u00dflich der Bestimmung eines sicheren Ausschiffungshafens, werden von den nationalen Seenotrettungsleitstellen ohne operative Beteiligung der Kommission koordiniert. Die Kommission fordert jedoch alle Akteure nachdr\u00fccklich auf, die einschl\u00e4gigen Bestimmungen, insbesondere auch den Grundsatz der Non-rejection<\/em>, uneingeschr\u00e4nkt einzuhalten und im Geiste einer loyalen Zusammenarbeit zu handeln.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                  3. Die EU unterst\u00fctzt Grenzmanagementprogramme in Libyen \u00fcber den Nothilfe-Treuhandfonds der EU f\u00fcr Afrika mit 57,2 Mio. EUR. Dazu geh\u00f6rt auch die Unterst\u00fctzung der libyschen K\u00fcstenwache und der K\u00fcstenschutzverwaltung, um jeden weiteren Verlust von Menschenleben im Mittelmeer zu verhindern und gegen Schleusernetze vorzugehen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                  Anfrage vom 13.06.2020 – Schwimmende illegale Auffanglager in Malta<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                                  <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                  My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                  After Malta closed its ports to people rescued at sea, more than 400 people fleeing war-torn Libya were detained aboard government-chartered vessels just outside Maltese territorial waters. They had no access to asylum procedures and no contact with monitoring bodies, journalists or lawyers. They were not informed of how long they were detained or why. Under political pressure, the Maltese government finally allowed the people to go ashore after weeks on board.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                  It is to be welcomed that the Commission has rejected Malta's request to fund the floating reception centres and has instead offered to support the transfer of these people to other Member States. However, I would like to ask the Commission the following questions:<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                    \n
                                                                                                                                                                                                                  1. Ist die Kommission der Meinung, dass ein Mangel an Solidarit\u00e4t in der EU Malta von der Verpflichtung entbindet, das EU-Recht einzuhalten?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                  2. Was wird die Kommission tun, um sicherzustellen, dass diese schwerwiegenden Verletzungen des EU-Asylrechts und der Grundrechte durch Malta nicht ungestraft bleiben?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                  3. Welche Ma\u00dfnahmen wird die Kommission ergreifen, um sicherzustellen, dass Malta Zugang zu den im EU-Recht vorgesehenen Asylverfahren gew\u00e4hrt und dass sich die Praxis der Festhaltung auf See nicht wiederholt?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                    Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (17.08.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                    Die Kommission erkennt die besondere Situation Maltas an; vor allem den zus\u00e4tzlichen Druck, dem das bereits stark belastete Aufnahmesystem aufgrund eines vermehrten Zustroms von Fl\u00fcchtlingen und der COVID-19-Pandemie ausgesetzt ist. Gleichzeitig hat die Kommission wiederholt darauf hingewiesen, dass sie von allen Mitgliedstaaten erwartet, dass diese ihren Verpflichtungen im Bereich der Grundrechte nachkommen, die Bestimmungen der Charta der Grundrechte der EU sowie alle einschl\u00e4gigen EU\u2010 und V\u00f6lkerrechtsvorschriften einhalten und zur Verhinderung des Verlusts von Menschenleben auf See gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren, einschlie\u00dflich der zust\u00e4ndigen EU-Agenturen, koordinierte Ma\u00dfnahmen ergreifen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                    Die Durchf\u00fchrung von Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tzen f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliedstaaten. Die Kommission ist nicht befugt, Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tze zu koordinieren oder Ausschiffungsorte anzugeben.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                    The Commission has repeatedly called for persons on board to be disembarked and for those wishing to apply for international protection to be given access to the asylum procedure.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                    Die Kommission wird weiterhin alles in ihrer Macht Stehende tun, um diejenigen Mitgliedstaaten finanziell und operativ zu unterst\u00fctzen, die am st\u00e4rksten von Migrationsstr\u00f6men betroffen sind. Im Rahmen dieser Ma\u00dfnahmen h\u00e4lt sie die Mitgliedstaaten dazu an, sich an freiwilligen Umsiedlungen zu beteiligen, um so ein konkretes Zeichen der Solidarit\u00e4t mit den Mitgliedstaaten der Ausschiffung zu setzen. Die Kommission hat dar\u00fcber hinaus Fachsitzungen abgehalten, um durch eine Beschleunigung und Koordinierung der Verfahren zur freiwilligen Umsiedlung und R\u00fcckkehr Unterst\u00fctzung bei der Verringerung des Drucks auf das maltesische Aufnahmesystem zu leisten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                    Die Kommission stellt derzeit abschlie\u00dfende \u00dcberlegungen dazu an, wie den Besonderheiten der Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tze im neuen Pakt f\u00fcr Migration und Asyl am besten Rechnung getragen werden kann.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                    Anfrage vom 11.06.2020 – Grenz\u00f6ffnungsma\u00dfnahmen der d\u00e4nischen Regierung<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                                    <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                    Meine Anfrage (gemeinsam mit Rasmus Andresen und Anna Cavazzini)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                    Am 29. Mai 2020 k\u00fcndigte die d\u00e4nische Ministerpr\u00e4sidentin Mette Frederiksen an, die d\u00e4nischen Grenzen f\u00fcr deutsche, norwegische und isl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, die mindestens 6 \u00dcbernachtungen gebucht haben (au\u00dferhalb der Stadt Kopenhagen) zu \u00f6ffnen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                    Der d\u00e4nische Justizminister Nick H\u00e6kkerup k\u00fcndigte in der Zwischenzeit an, die Grenze f\u00fcr im Bundesland Schleswig-Holstein wohnhafte Personen grunds\u00e4tzlich zu \u00f6ffnen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                    Ylva Johansson, f\u00fcr Inneres zust\u00e4ndiges Mitglied der Kommission, erkl\u00e4rte dagegen im Ausschuss f\u00fcr b\u00fcrgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europ\u00e4ischen Parlaments, bei der Aufhebung der Grenzkontrollen d\u00fcrfe keine Diskriminierung aufkommen, und die Grenzen d\u00fcrften nicht selektiv nur f\u00fcr Staatsangeh\u00f6rige einiger weniger Staaten ge\u00f6ffnet werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                      \n
                                                                                                                                                                                                                    1. Ist es aus Sicht der Kommission mit den Bestimmungen des Schengener Grenzkodexes vereinbar, die Grenze nur f\u00fcr in Schleswig-Holstein wohnhafte Personen grunds\u00e4tzlich zu \u00f6ffnen, wo doch die epidemiologische Lage auch in anderen Landesteilen Deutschlands und in anderen Schengen-Staaten mittlerweile auf vergleichbare Weise unter Kontrolle ist?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                    2. Ist es unionsrechtlich m\u00f6glich, die Einreisebestimmungen an einen bestimmten Aufenthaltsgrund (beispielsweise Urlaub) und einen mindestens 6-t\u00e4gigen Aufenthalt zu kn\u00fcpfen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                    3. Welche Ma\u00dfnahmen ergreift die Kommission, um D\u00e4nemark zur Einhaltung des Schengener Grenzkodexes anzuhalten und zu verhindern, dass Staatsangeh\u00f6rige anderer Schengen-Staaten als Deutschland, Island und Norwegen diskriminiert werden, weil ihnen die Einreise nach D\u00e4nemark weiterhin verwehrt wird?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                      Antwort von Didier Reynders im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (01.09.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                      Angesichts der COVID-19-Pandemie haben zahlreiche Mitgliedstaaten Kontrollen an den Binnengrenzen und Beschr\u00e4nkungen der Freiz\u00fcgigkeit eingef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                      Die Kommission arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um eine schrittweise R\u00fcckkehr zur Freiz\u00fcgigkeit innerhalb der EU und des Schengen-Raums zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                      Am 13. Mai 2020 hat die Kommission einen Vorschlag f\u00fcr ein abgestuftes und koordiniertes Vorgehen bei der Wiederherstellung der Freiz\u00fcgigkeit und bei der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen vorgelegt, nach dem als erster Schritt die Beschr\u00e4nkungen zwischen Mitgliedstaaten mit hinreichend \u00e4hnlicher epidemiologischer Lage aufgehoben werden sollen[1]<\/a>. Gelingt es den Mitgliedstaaten, die Verbreitung des Virus einzud\u00e4mmen, sollten Reisebeschr\u00e4nkungen durch gezieltere Ma\u00dfnahmen ersetzt werden. Die Beachtung des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatzes und des Diskriminierungsverbots sind von besonderer Bedeutung.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                      Einige Mitgliedstaaten, so auch D\u00e4nemark, wenden weiterhin bestimmte Beschr\u00e4nkungen der Freiz\u00fcgigkeit an. D\u00e4nemark pr\u00fcft diese Beschr\u00e4nkungen w\u00f6chentlich unter Ber\u00fccksichtigung der epidemiologischen Lage in dem betreffenden Land. Au\u00dferdem hat D\u00e4nemark hat bestimmte Kontrollen an den Binnengrenzen wieder eingef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                      Bei der Aufhebung der Beschr\u00e4nkungen muss flexibel vorgegangen werden. Es muss m\u00f6glich sein, bestimmte Ma\u00dfnahmen wieder einzuf\u00fchren, wenn die epidemiologische Lage es erforderlich macht[2]<\/a>. Beschr\u00e4nkungen der Freiz\u00fcgigkeit sollten nur verh\u00e4ngt werden, wenn dies aufgrund von Risiken f\u00fcr die Gesundheit der Bev\u00f6lkerung unbedingt notwendig ist. Dabei sollte koordiniert vorgegangen und darauf geachtet werden, dass die Beschr\u00e4nkungen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und diskriminierungsfrei sind.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                      Die Kommission \u00fcberwacht die Lage weiterhin aufmerksam. Falls erforderlich setzt sie sich mit den betreffenden Mitgliedstaaten in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                      Anfrage vom 04.03.2020 – Lage an der Grenze zwischen der T\u00fcrkei und der EU<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                                      <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                      Meine Anfrage (gemeinsam mit Damian Boeselager, Tineke Strik, Damien Car\u00eame, Alice Kuhnke, Saskia Bricmont, Gwendoline Delbos-Corfield, Ernest Urtasun, Diana Riba i Giner)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                      Since Turkey's decision to open its borders on Friday 28., the situation on the border between Turkey and the EU has worsened. Officials have reported that a four-year-old Syrian boy died in the waters off Lesbos, and journalists report that a Syrian refugee was shot dead by border guards. In addition, the Greek government has announced a decision to increase deterrence at the border and block new asylum applications for a month. UNHCR estimates that around 1200 people arrived in the East Aegean Islands on 1. 2..<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                      The suspension, albeit temporary, of the right to apply for asylum and any violation of the principle of non-refoulement are illegal under the Geneva Convention, the Charter of Fundamental Rights and the Treaty on European Union.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        \n
                                                                                                                                                                                                                      1. Was wird die Kommission tun, um zu gew\u00e4hrleisten, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten dem internationalen Asylrecht und dem Asylrecht der EU Rechnung tragen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                      2. Wird sie sich mit der mutma\u00dflichen Anwendung von Gewalt an der Grenze zwischen der EU und Griechenland befassen, einschlie\u00dflich des Einsatzes von Tr\u00e4nengas und der exzessiven Anwendung von physischer Gewalt durch Grenzschutzbeamte gegen Asylsuchende?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                      3. Welche Ma\u00dfnahmen wird die EU in Abstimmung mit internationalen Organisationen, einschlie\u00dflich des UNHCR und der IOM, ergreifen, um den Druck auf die Mitgliedstaaten der ersten Einreise zu mindern?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (25.05.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        According to Article 4 of the Schengen Borders Code[1]<\/a> Member States must, when carrying out border checks, comply with the relevant Union legislation relating to access to international protection and the principle of Non-rejection<\/em> act.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        The Commission takes seriously all allegations of the use of force at the EU's external borders and understands that the Greek authorities are investigating all cases. Although Member States are responsible for determining which measures are appropriate to prevent unauthorised border crossings, the use of physical force must be justified and proportionate. The Commission is assisting the Greek authorities in de-escalating tensions and restoring calm and order at the border.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        On 4 March 2020, the Commission adopted an Action Plan for urgent measures in support of Greece.[2]<\/a> vorgelegt. Zu den j\u00fcngsten Erfolgen der Initiative z\u00e4hlen die koordinierte Umsiedlung von rund 1 600 unbegleiteten Minderj\u00e4hrigen aus Griechenland in andere Mitgliedstaaten und die im Rahmen der Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung der Verbreitung des COVID-19-Virus erfolgte Verlegung von 1 000 schutzbed\u00fcrftigen Migranten von Hotspots in lokale Hotels. Dar\u00fcber hinaus wird der neue Migrations\u2010 und Asylpakt Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine weitreichende Solidarit\u00e4t mit den Mitgliedstaaten der ersten Einreise beinhalten. Die Kommission arbeitet in dieser Hinsicht auch weiterhin eng mit internationalen Organisationen zusammen, insbesondere mit der Internationalen Organisation f\u00fcr Migration und dem Hohen Fl\u00fcchtlingskommissar der Vereinten Nationen, die nach wie vor eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der EU-Hilfsma\u00dfnahmen f\u00fcr Migranten und Fl\u00fcchtlinge innehaben.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Anfrage vom 17.02.2020 – Haftbedingungen und Grundrechte von Gefangenen in der Europ\u00e4ischen Union<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                                        <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Meine Anfrage (gemeinsam mit 45 weiteren Abgeordneten)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        In der EU sind derzeit etwa 569 000 Personen inhaftiert. Der Europ\u00e4ische Ausschuss zur Verh\u00fctung von Folter betont, dass in vielen Mitgliedstaaten strukturelle Probleme bestehen (Haftbedingungen, Zugang zu medizinischer Versorgung, Familienkontakt usw.). In einigen L\u00e4ndern versch\u00e4rfen sich diese Probleme zus\u00e4tzlich, weil Haftanstalten \u00fcberbelegt sind. Obwohl der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) wiederholt Piloturteile in Bezug auf gleichartige einschl\u00e4gige F\u00e4lle erlassen hat, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, wirksam Abhilfe zu schaffen, k\u00f6nnen H\u00e4ftlinge ihre Rechte nach wie vor nur schwer durchsetzen. Am 30. Januar 2020 verurteilte der EGMR Frankreich wegen Verst\u00f6\u00dfen gegen Artikel 3 und 13 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Durch diese Situation, die damit zusammenh\u00e4ngt, dass es keine gemeinsamen Mindeststandards gibt, sind die Rechtsstaatlichkeit und die justizielle Zusammenarbeit gef\u00e4hrdet, was sich beispielsweise auf das Instrument des Europ\u00e4ischen Haftbefehls, dessen Nutzung einige Mitgliedstaaten ablehnen, auswirkt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Das Parlament hat in den vergangenen Jahren mehrmals gefordert, dass auf der Ebene der EU Rechtsakte betreffend die Rechte von Gefangenen und Haftstandards angenommen werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Wird sich die Kommission angesichts der Bedeutung der gerichtlichen Kontrolle von Haftbedingungen im Hinblick auf eine wirksame justizielle Zusammenarbeit (EuGH, C\u2011128\/18) zu besser koordinierten politischen Ma\u00dfnahmen in Bezug auf Gef\u00e4ngnisse verpflichten, damit gegenseitiges Vertrauen entstehen kann und die Grundrechte gewahrt bleiben, und wird sie zu diesem Zweck Ma\u00dfnahmen zur St\u00e4rkung der Verfahrensrechte und zur Verbesserung der Haftbedingungen treffen? Falls ja: Welcher Art werden diese Ma\u00dfnahmen sein?<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Antwort von Didier Reynders im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (07.04.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Gegenw\u00e4rtig gibt es zur Frage der Haftbedingungen keine eigenen EU-Vorschriften[1]<\/a>. Jedoch sind die Mitgliedstaaten \u00fcbereingekommen, sich an die hierf\u00fcr geltenden Standards des Europarats zu halten, etwa die 2006 angenommenen europ\u00e4ischen Strafvollzugsgrunds\u00e4tze[2]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Die Kommission arbeitet in Fragen wie der \u00dcberbelegung von Haftanstalten eng mit dem Europarat zusammen. Hierzu hat sie im April 2019 gemeinsam mit dem Europarat eine hochrangige Konferenz zur \u00dcberbelegung von Haftanstalten veranstaltet[3]<\/a>. Seit 2016 gew\u00e4hrt die Kommission dem Europarat au\u00dferdem einen Direktzuschuss als Beitrag zum europ\u00e4ischen Forum der unabh\u00e4ngigen Haftanstalt-\u00dcberwachungsgremien, der sogenannten nationalen Pr\u00e4ventionsmechanismen (NPM). Das Forum gibt ihnen die M\u00f6glichkeit, im Rahmen eines informellen Netzes regelm\u00e4\u00dfig zusammenzutreten, um Inhaftierungsfragen zu er\u00f6rtern und bew\u00e4hrte Verfahren auszutauschen[4]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Auf EU-Ebene wurden im Dezember 2019 Schlussfolgerungen des Rates zu alternativen Ma\u00dfnahmen zum Freiheitsentzug[5]<\/a> angenommen, um der \u00dcberbelegung von Haftanstalten entgegenzuwirken.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Die sechs Richtlinien, die auf EU-Ebene angenommen wurden[6]<\/a>, um die Rechte von Verd\u00e4chtigen und Beschuldigten zu st\u00e4rken, sehen bestimmte Verfahrensgarantien in Strafverfahren, insbesondere auch w\u00e4hrend der Untersuchungshaft, vor.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Anfrage vom 10.02.2020 – Pl\u00e4ne der griechischen Regierung zur Errichtung einer schwimmenden Barriere im Mittelmeer<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                                        <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Meine Anfrage (gemeinsam mit Saskia Bricmont, Damien Car\u00eame, Patrick Breyer, Alice Kuhnke, Gwendoline Delbos-Corfield)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Die griechische Regierung plant, eine schwimmende Barriere an ihrer Seegrenze im Mittelmeer zu errichten, um Ank\u00fcnften von Migranten aus der T\u00fcrkei auf die \u00c4g\u00e4is-Inseln abzuwehren. Zu diesem Zweck wurde k\u00fcrzlich eine Ausschreibung ver\u00f6ffentlicht, deren Kosten auf 500 000 EUR veranschlagt werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Indem dieses Projekt verhindert, dass Schiffe die griechischen Hoheitsgew\u00e4sser erreichen, untergr\u00e4bt es den Zugang zum europ\u00e4ischen Asylsystem und verst\u00f6\u00dft offenbar gegen den Grundsatz der Nichtzur\u00fcckweisung. Au\u00dferdem kann die Barriere die Sicherheit der Schiffe in dem Gebiet ernsthaft beeintr\u00e4chtigen und wirksame Such- und Rettungseins\u00e4tze behindern. Die griechische Regierung riskiert daher durch den Bau einer solchen physischen Barriere das Leben von Menschen in Not zu gef\u00e4hrden. Kann die Kommission in diesem Zusammenhang folgende Fragen beantworten:<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Wie bewertet die Kommission die Vereinbarkeit dieser schwimmenden Barriere mit dem EU-Recht und den europ\u00e4ischen Grundrechten, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Nichtzur\u00fcckweisung und das Recht auf Leben?<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Kann die Kommission best\u00e4tigen, dass sie in keinem Fall EU-Mittel f\u00fcr den Bau der Barriere bereitstellen wird?<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Welche Ma\u00dfnahmen wird die Kommission ergreifen, um zu verhindern, dass Griechenland durch den Bau der Barriere gegen europ\u00e4isches Recht und gegen Grundrechte verst\u00f6\u00dft?<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (31.07.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Die Verantwortung f\u00fcr das Au\u00dfengrenzenmanagement liegt in erster Linie bei den Mitgliedstaaten. Ma\u00dfnahmen der Mitgliedstaaten m\u00fcssen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein und daher so konzipiert und angewandt werden, dass keine Leben gef\u00e4hrdet oder Unf\u00e4lle verursacht werden. Bei diesen Ma\u00dfnahmen m\u00fcssen auch die Grundrechte im Einklang mit der Charta der Grundrechte der EU und die sich aus dem Besitzstand der EU im Bereich Asyl ergebenden Rechte, insbesondere der Grundsatz der Nichtzur\u00fcckweisung, geachtet werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Die Mitgliedstaaten werden bei ihrem Au\u00dfengrenzenmanagement durch EU-Mittel unterst\u00fctzt, insbesondere bei der Bereitstellung von \u00dcberwachungsausr\u00fcstung. Die Kommission gew\u00e4hrt aber keine EU-Finanzhilfe zur Errichtung von Barrieren oder Z\u00e4unen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Die Errichtung von Barrieren an der Au\u00dfengrenze, einschlie\u00dflich schwimmender Barrieren, verst\u00f6\u00dft nicht gegen EU-Recht. Solche Hindernisse d\u00fcrfen Menschen, die m\u00f6glicherweise internationalen Schutz ben\u00f6tigen, den Zugang zum Asylverfahren nicht verwehren.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Anfrage vom 29.01.2020 – EU-Mittel f\u00fcr den Sudan<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                                        <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                        Im Dezember 2017 wurde das Projekt einer Regionalen Einsatzzentrale zur Unterst\u00fctzung des Khartum-Prozesses und der AU-Initiative f\u00fcr das Horn von Afrika (ROCK) gestartet, das durch den Nothilfe-Treuhandfonds der EU f\u00fcr Afrika finanziert wird. Das Vorhaben wurde im Juni 2019 wegen der m\u00f6glichen Gefahr einer Unterst\u00fctzung repressiver Kr\u00e4fte ausgesetzt[1]<\/a> . Im November 2019 ver\u00f6ffentlichte die Afrikanische Union (AU) den ersten Entwurf f\u00fcr die Einrichtung einer kontinentalen Einsatzzentrale in Khartum[2]<\/a> . Die Ziele der beiden Einrichtungen scheinen sehr \u00e4hnlich zu sein, da in beiden F\u00e4llen versucht wird, den Menschenhandel und den Menschenschmuggel in der Region durch die Sammlung und den Austausch von Informationen \u00fcber Migrationsstr\u00f6me einzud\u00e4mmen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                          \n
                                                                                                                                                                                                                        1. Inwieweit ist die Europ\u00e4ische Union an der kontinentalen Einsatzzentrale beteiligt oder wird es sein?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                        2. Wird die EU Zugang zu den von der kontinentalen Einsatzzentrale gesammelten Daten haben?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                        3. Wie ist der Stand der Dinge bei dem ROCK-Projekt?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                          Antwort von Jutta Urpilainen im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (31.03.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                          1. Die kontinentale Einsatzzentrale in Khartum (die Zentrale) ist ein Gremium der Afrikanischen Union (AU), das derzeit eingerichtet wird. Der Entwurf des Statuts stand auf der Tagesordnung der 36. Sitzung des Exekutivrats der AU[1]<\/a>. Die Europ\u00e4ische Union hat die Entscheidung der AU begr\u00fc\u00dft, eine solche Zentrale einzurichten, da sie zu einem Ausbau der Kapazit\u00e4ten Afrikas f\u00fcr den Umgang mit irregul\u00e4rer Migration, Menschenhandel und Schleuserkriminalit\u00e4t beitragen kann. Die EU arbeitet mit der AU zusammen, um zu gew\u00e4hrleisten, dass die im Rahmen des Rock-Projekts[2]<\/a> gewonnenen Erkenntnisse und bew\u00e4hrten Verfahren an die Zentrale weitergegeben werden und somit in deren Aufbauprozess einflie\u00dfen k\u00f6nnen. Eine m\u00f6gliche Beteiligung der EU an der AU-Zentrale wurde allerdings bisher nicht er\u00f6rtert.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                          2. Die Zentrale als AU-Gremium sollte sich in erster Linie auf die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der AU-Mitgliedstaaten konzentrieren. Der Austausch spezifischer Informationen oder Daten mit der EU ist nicht vorgesehen. Wie beim Rock-Projekt sollen die gesammelten Informationen aller Wahrscheinlichkeit nach \u00fcber sichere Interpol-Systeme verarbeitet werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                          3. Das Rock-Projekt wird seit dem 4. Dezember 2017 in Khartum durchgef\u00fchrt, auch wenn das Projektpersonal zwischen Juni und September 2019 aufgrund der schwierigen Sicherheits\u2010 und Arbeitsbedingungen in Sudan nach Nairobi verlegt wurde. In diesem Zeitraum wurde das Projekt nicht ausgesetzt, da einige Aktivit\u00e4ten von Kenia aus weitergef\u00fchrt werden konnten. Das Team kehrte zwischen September und Oktober 2019 nach Khartum zur\u00fcck, von wo aus es nun t\u00e4tig ist. Das Projektb\u00fcro wurde saniert, eingerichtet und mit einem IT-System versehen. Das Rock-Projekt hat niemals repressive Kr\u00e4fte in Sudan oder in einem anderen Land in der Region unterst\u00fctzt und es wird ausschlie\u00dflich mit Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zusammengearbeitet. Derzeit sind im Rahmen des Rock-Projekts sieben[3]<\/a> Verbindungsbeamte t\u00e4tig, die sieben der elf afrikanischen Mitgliedstaaten des Khartum-Prozesses vertreten. Civipol[4]<\/a> leitet die Durchf\u00fchrung dieses Projekts und stellt sicher, dass bei der Erhebung, Analyse und Weitergabe von Informationen die internationalen Standards und Menschenrechtsgrunds\u00e4tze uneingeschr\u00e4nkt beachtet werden.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                          Anfrage vom 09.01.2020 – Zusammenhang zwischen Zwangsarbeit in Eritrea und von der EU gef\u00f6rderten Projekten<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                                          <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                          My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                          Einem k\u00fcrzlich erschienenen Artikel der New York Times[1]<\/a> zufolge wird eine betr\u00e4chtliche Menge an F\u00f6rdermitteln aus dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU (EUTF) f\u00fcr Afrika f\u00fcr ein Stra\u00dfenbauprojekt in Eritrea eingesetzt. Die Mittel dienen zwar ausschlie\u00dflich der Beschaffung von Material und Ausr\u00fcstung f\u00fcr den Wiederaufbau von Stra\u00dfen, doch f\u00fcr die Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt werden von der Regierung Eritreas Arbeiter einberufen. Der verpflichtende, unbefristete Nationaldienst, zu dem alle Eritreer einberufen werden, kann als Zwangsarbeit oder moderne Form der Sklaverei eingestuft werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                            \n
                                                                                                                                                                                                                          1. Wie erkl\u00e4rt die Kommission, dass zwischen ihrer eigenen Stellungnahme und der der Vereinten Nationen, auf die in dem Artikel verwiesen wird, Unterschiede bestehen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                          2. Wie kann die Kommission sicherstellen, dass die aus den verschiedenen Treuhandfonds der EU finanzierten Projekte umfassend \u00fcberwacht werden, und wie kann sie ausschlie\u00dfen, dass mit F\u00f6rdermitteln der EU unmittelbar oder mittelbar Zwangsarbeit finanziert wird?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                          3. Mit dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU f\u00fcr Afrika sollen die Ursachen der Migration angegangen werden. Worin besteht nach Auffassung der Kommission der Mehrwert eines aus diesem Fonds finanzierten Projekts, wenn dieses auf Zwangsarbeit beruht und somit die Auswanderung aus Eritrea zus\u00e4tzlich antreibt?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n


                                                                                                                                                                                                                            Antwort von Jutta Urpilainen im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (20.03.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                            1. Der von der New York Times zitierte Satz[1]<\/a> wird dem B\u00fcro der Vereinten Nationen f\u00fcr Projektdienste (UNOPS) zugeschrieben und bezieht sich nicht auf das von der EU finanzierte Projekt \u201eReconnecting Eritrea and Ethiopia through rehabilitation of the main arterial roads in Eritrea\u201c (Wiederverbindung Eritreas und \u00c4thiopiens durch Sanierung der Hauptverkehrsadern in Eritrea). Dieses Stra\u00dfenbauprojekt wird vom UNOPS durchgef\u00fchrt und \u00fcberwacht. Das Zitat bezog sich auf das allgemeine eritreische Stra\u00dfenbauprogramm, welches der eritreischen Regierung obliegt. Das UNOPS hat dies in einer E-Mail an die New York Times korrigiert.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                            2. Programme, die im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds der EU f\u00fcr Afrika (EUTF) finanziert werden, werden nach rechtlichen Standardanforderungen durchgef\u00fchrt. Sie unterliegen strengen \u00dcberwachungs\u2010 und Bewertungsverfahren.[2]<\/a> Das Stra\u00dfenbauprojekt wird von der EU und dem UNOPS genau \u00fcberwacht, unter anderem \u00fcber einen trilateralen Dialog zwischen der Red Sea Trading Corporation[3]<\/a>, der EU-Delegation in Eritrea und dem UNOPS. Die EU-Delegation und das UNOPS f\u00fchren regelm\u00e4\u00dfige Besuche vor Ort durch, um die gelieferten Materialien zu \u00fcberpr\u00fcfen, sich beim Bauunternehmen \u00fcber die Durchf\u00fchrung des Projekts zu informieren und \u00e4hnliche relevante Fragen zu er\u00f6rtern. Das von der EU finanzierte Projekt kommt lediglich f\u00fcr die Beschaffung und Lieferung von Material und Ausr\u00fcstung auf; die EU zahlt nicht f\u00fcr Arbeitskr\u00e4fte. Das Team des EUTF hat dem Entwicklungsausschuss (DEVE) des Europ\u00e4ischen Parlaments detaillierte Informationen \u00fcber die Zusammenarbeit mit Eritrea und die bestehenden \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen zur Verf\u00fcgung gestellt und sich dazu verpflichtet, Informationen \u00fcber zuk\u00fcnftige Projektvorschl\u00e4ge vorab bereitzustellen. Am 14. Februar 2020 veranstaltete der EUTF auch einen runden Tisch mit NRO[4]<\/a>, um \u00fcber Eritrea zu diskutieren.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                            3. Die EU hat die Praxis des unbegrenzten Wehrdienstes stets zutiefst bedauert. Die Regierung Eritreas erkl\u00e4rte, dass der Wehrdienst in Richtung eines modernen \u00f6ffentlichen Wehrdienstes reformiert werden m\u00fcsse. Der beste Weg, um die Chancen auf eine Reform zu erh\u00f6hen \u2014 und somit die Ursachen von Flucht und Vertreibung zu bek\u00e4mpfen \u2014 besteht darin, mit der Regierung in Menschenrechtsfragen zusammenzuarbeiten. Die bisherige Isolationspolitik hat sich nicht bew\u00e4hrt, da weder der politische Dialog noch die Entwicklungszusammenarbeit der EU Fortschritte bewirken konnten. Die EU dr\u00e4ngt weiterhin die eritreischen Beh\u00f6rden, den Wehrdienst im Einklang mit den \u00dcbereinkommen C29[5]<\/a> und C105[6]<\/a> der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu reformieren. Parallel dazu sind Entwicklungsprojekte, die auf die Schaffung menschenw\u00fcrdiger Arbeitspl\u00e4tze und die wirtschaftliche Entwicklung ausgerichtet sind, von entscheidender Bedeutung, da sie die Regierung in die Lage versetzen werden, Menschen aus dem Wehrdienst zu demobilisieren und die Hauptursache f\u00fcr die Migration aus Eritrea zu beseitigen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                            Anfrage vom 20.12.2019 – Zur\u00fcckweisungen an der griechisch-t\u00fcrkischen Landgrenze<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                                            <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                            Meine Anfrage (gemeinsam mit Terry Reintke, Damian Boeselager, Tineke Strik, Alice Kuhnke, Damien Car\u00eame, Saskia Bricmont)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                            Am 12. Dezember 2019 ver\u00f6ffentlichte das Nachrichtenmagazin Der Spiegel ein Video, das illegale Zur\u00fcckweisungen an der griechisch-t\u00fcrkischen Landgrenze in der Region Evros dokumentiert [1]<\/a> . This video is the clearest evidence to date of the implementation of such refoulements. The Greek government has been repeatedly accused of illegally transferring asylum seekers back to Turkey. In a November 2018 report, the Council of Europe Commissioner for Human Rights expressed deep concern about ongoing and documented allegations of collective deportations to Turkey. Non-governmental organizations have published a large number of testimonies of persons deported in the Evros region. UNHCR continues to receive numerous credible reports of alleged refoulements. Although documented refoulements at the Greek-Turkish land border are increasing, the Greek authorities deny the allegations.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                              \n
                                                                                                                                                                                                                            1. Such refoulement is an unlawful violation of the Geneva Convention, the Charter of Fundamental Rights of the EU and European asylum law. What has the Commission done so far to prevent such violations at the Greek-Turkish border?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                            2. Will the Commission take into account the video published by the news magazine Der Spiegel as solid evidence of the rejections?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                            3. Is the Commission considering initiating infringement proceedings, given the apparent lack of intention on the part of the Greek authorities to carry out a proper investigation?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                              Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (23.03.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                              Gem\u00e4\u00df Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union wird das Recht auf Asyl nach Ma\u00dfgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 \u00fcber die Rechtsstellung der Fl\u00fcchtlinge sowie nach Ma\u00dfgabe des Vertrags \u00fcber die Europ\u00e4ische Union und des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                              Drittstaatsangeh\u00f6rigen, die bei ihrer Ankunft an den Au\u00dfengrenzen der Mitgliedstaaten die Einreisevoraussetzungen nicht erf\u00fcllen und keinen Asylantrag stellen, obwohl sie die M\u00f6glichkeit dazu h\u00e4tten, kann von den EU-Mitgliedstaaten die Einreise verweigert werden. Hierbei gelten jedoch die Modalit\u00e4ten und Bedingungen des Schengener Grenzkodexes[1]<\/a> sowie der Grundsatz der Nichtzur\u00fcckweisung. Dar\u00fcber hinaus muss die R\u00fcckf\u00fchrung irregul\u00e4rer Migranten durch die nationalen Beh\u00f6rden auf der Grundlage individueller R\u00fcckkehrentscheidungen und unter uneingeschr\u00e4nkter Achtung des EU-Rechts und des V\u00f6lkerrechts erfolgen. Gem\u00e4\u00df Artikel 19 der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union sind Kollektivausweisungen nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                              Der Kommission sind Vorw\u00fcrfe \u00fcber Zur\u00fcckweisungen von Griechenland in die T\u00fcrkei bekannt. Im November 2019 hatte sich die Generaldirektorin der Generaldirektion Migration und Inneres in einem Schreiben an die griechischen Beh\u00f6rden gewandt und um aktuelle Informationen \u00fcber den Stand der laufenden Untersuchungen, u. a. durch den griechischen B\u00fcrgerbeauftragten, sowie \u00fcber andere allgemeine Ma\u00dfnahmen seitens der griechischen Beh\u00f6rden gebeten. Die Kommission beobachtet die Lage genau.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                              Anfrage vom 17.12.2019 – Rechtsvorschriften \u00fcber Blasphemie und Verunglimpfung von Religionen<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                                              <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                              Meine Anfrage (gemeinsam mit 15 weiteren Personen)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                              In mehreren Mitgliedstaaten gelten Rechtsvorschriften \u00fcber Blasphemie und Verunglimpfung von Religionen, in denen Sanktionen, die von Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen, vorgesehen sind.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                              Das Vorhandensein dieser Rechtsvorschriften in der EU legitimiert deren Anwendung in L\u00e4ndern, in denen f\u00fcr solche Straftaten die Todesstrafe verh\u00e4ngt wird.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                              Der Europarat, die Venedig-Kommission und das Europ\u00e4ische Parlament haben Kritik an Blasphemiegesetzen ge\u00e4u\u00dfert und die Entkriminalisierung solcher Straftaten bef\u00fcrwortet.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                              Anl\u00e4sslich des Forums des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zum Thema Diffamierung von Religionen im Jahr 2010 erkl\u00e4rte der Vertreter der EU, dass das Konzept der Diffamierung nicht in den Geltungsbereich der Menschenrechte fallen sollte, da es in Widerspruch zu dem Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung steht.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                \n
                                                                                                                                                                                                                              1. Vertritt die Kommission die Auffassung, dass diese Rechtsvorschriften mit den in den Vertr\u00e4gen und in der Charta der Grundrechte verankerten grundlegenden Werten der EU vereinbar sind?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                              2. Wie gedenkt die Kommission daf\u00fcr zu sorgen, dass die freie Meinungs\u00e4u\u00dferung, die W\u00fcrde und die Achtung der Menschenrechte nicht durch Rechtsvorschriften \u00fcber Blasphemie und Verunglimpfung von Religionen eingeschr\u00e4nkt werden?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                              3. Wird sie die Mitgliedstaaten, in denen Rechtsvorschriften \u00fcber Blasphemie und Verunglimpfung von Religionen nach wie vor in Kraft sind, auffordern, diese Straftaten zu entkriminalisieren?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                Antwort von Didier Reynders im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (05.03.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                Die Meinungsfreiheit ist eine der wesentlichen Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaften und ist in der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union sowie der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention verankert. In der Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte wurde klargestellt, dass sich die Meinungsfreiheit auch auf Informationen und Ideen erstreckt, die \u201eden Staat oder einen Bereich der Bev\u00f6lkerung beleidigen, aus der Fassung bringen oder st\u00f6ren\u201c k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                Allerdings gelten die Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta gem\u00e4\u00df Artikel 51 der Charta f\u00fcr die Mitgliedstaaten nur bei der Durchf\u00fchrung des Rechts der Union. Aus den von den Damen und Herren Abgeordneten \u00fcbermittelten Informationen geht nicht hervor, dass die Angelegenheit mit der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in Verbindung steht.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                In diesem Fall obliegt es darum den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Grundrechte, die ihnen aus internationalen \u00dcbereinkommen und dem innerstaatlichen Recht erwachsen, eingehalten werden.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                Anfrage vom 13.12.2019 – Fragen zur Verwendung der EU-Hilfe f\u00fcr Griechenland und Italien im Asylbereich im Anschluss an den Bericht Nr. 24\/2019 des Europ\u00e4ischen Rechnungshofs<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                                                <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                Meine Anfrage (gemeinsam mit Damien Car\u00eame, Saskia Bricmont, Damian Boeselager, Alice Kuhnke, Gwendoline Delbos-Corfield, Diana Riba i Giner, Tineke Strik)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                In its audit report of 13 November2019 on the European Union's support to Greece and Italy in the area of asylum, the European Court of Auditors pointed to a significant discrepancy between the stated objectives and the results achieved, in particular with regard to urgent resettlement and lengthy asylum procedures The funds provided by the EU appear to be inappropriately distributed, leading to inhumane living conditions in the hotspots<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                  \n
                                                                                                                                                                                                                                1. How does the Commission explain the discrepancies between objectives and results and how does it intend to remedy them?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                                2. How does it explain why Frontex staff are posted to understaffed hotspots while others are severely lacking in resources, and how does it explain that the European Asylum Support Office (EASO) is understaffed while Frontex has sufficient staff or is even overstaffed?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                                3. Despite their mandate as Members of the European Parliament, several MEPs have been denied access to the Greek hotspots, even though they have been funded from the EU budget, for which Parliament is responsible. How does the Commission explain why it is not possible for MEPs to ascertain the situation on the ground and the use of EU funds, and what will it propose to ensure that all MEPs have access to all reception facilities which receive EU funds?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                  Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (04.03.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                  The Commission cannot agree with the conclusions of the Honourable Members on Report No 24\/2019 of the European Court of Auditors of 13 November 2019 and refers to its written opinion on specific points of the report[1]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                  W\u00e4hrend das Management der Au\u00dfengrenzen und der Asylverfahren in erster Linie in die Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliedstaaten f\u00e4llt, war und ist die Unterst\u00fctzung der Kommission und der EU-Agenturen seit 2015 von entscheidender Bedeutung f\u00fcr die Verbesserung der Migrationssteuerung in Griechenland und Italien.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                  Wie in der Antwort der Kommission dargelegt, hat das Hotspot-Konzept dazu beigetragen, die Registrierung, Identifizierung und Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung der Migranten unter schwierigsten und sich st\u00e4ndig \u00e4ndernden Umst\u00e4nden zu verbessern. Die Umverteilung von Fl\u00fcchtlingen aus Griechenland und Italien (unter Beteiligung von 25 Mitgliedstaaten), in deren Rahmen nahezu 100 % der f\u00fcr eine Umsiedlung in Betracht kommenden und registrierten Personen umgesiedelt wurden, war ein Zeichen europ\u00e4ischer Solidarit\u00e4t[2]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                  Die Kommission ist nun f\u00fcr die Bereitstellung operativer und finanzieller Unterst\u00fctzung der unter Druck stehenden Mitgliedstaaten besser ger\u00fcstet und hat Griechenland und Italien in beispielloser Weise unterst\u00fctzt[3]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                  Die Kommission schlie\u00dft sich den Empfehlungen des EuRH in seinem Bericht an und arbeitet bereits an ihrer Umsetzung.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                  Mit der Entsendung von Beamten der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Grenz\u2010 und K\u00fcstenwache (Frontex) unterst\u00fctzt die Kommission eine flexible Kombination aus st\u00e4ndigen und mobilen Teams, damit Ausschiffungen effizient abgedeckt werden k\u00f6nnen[4]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                  Das Personal des Europ\u00e4ischen Unterst\u00fctzungsb\u00fcros f\u00fcr Asylfragen (EASO) wird seit 2015 erheblich verst\u00e4rkt und in den kommenden Jahren auf bis zu 500 Mitarbeiter aufgestockt, sofern die Agentur gem\u00e4\u00df der vorgeschlagenen Verordnung \u00fcber die Asylagentur vergr\u00f6\u00dfert wird[5]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                  Die Kommission teilt die Auffassung, dass die Mitglieder des Europ\u00e4ischen Parlaments Zugang zu allen Hotspots und anderen von der EU finanzierten Einrichtungen erhalten sollten.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                  Anfrage vom 11.12.2019 – Einsch\u00fcchternde Auflagen f\u00fcr zivilgesellschaftliche Organisationen im Rahmen des Europ\u00e4ischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                                                  <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                  My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                  Die deutsche Bundesregierung plant im Rahmen des Europ\u00e4ischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) neue Auflagen f\u00fcr zivilgesellschaftliche Akteure. Sie sollen sich dazu verpflichten, Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung des AMIF in seiner Gesamtheit weder zu beeintr\u00e4chtigen noch zu st\u00f6ren oder gar zu verhindern. Insbesondere sollen ihnen F\u00f6rdermittel entzogen werden, wenn sie Abschiebungstermine ver\u00f6ffentlichen oder den Vollzug der Ausreisepflicht dadurch beeintr\u00e4chtigen, dass sie \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Identit\u00e4tsfeststellung informieren. Zivilgesellschaftlichen Akteuren droht in diesem Fall auch eine R\u00fcckforderung von bereits ausgezahlten Projektgeldern.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                    \n
                                                                                                                                                                                                                                  1. Ist der Kommission bekannt, dass die Bundesregierung im sogenannten Geordnete-R\u00fcckkehr-Gesetz einen \u00e4hnlichen Vorsto\u00df aus politischen und rechtlichen Gr\u00fcnden zur\u00fcckziehen musste und die Verantwortung hinsichtlich der Preisgabe von Geheimnissen nun allein bei \u00f6ffentlichen Stellen verortet?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                                  2. Wie beurteilt die Kommission die Vereinbarkeit der geplanten Ma\u00dfnahme mit den unionsrechtlichen Vorgaben der AMIF-Verordnung?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                                  3. Teilt die Kommission die Einsch\u00e4tzung, dass diese Ma\u00dfnahmen einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Eingriff in die Unabh\u00e4ngigkeit der Zivilgesellschaft bedeuten, die dem in der AMIF-Verordnung verankerten Partnerschaftsprinzip fundamental entgegenstehen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                    Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (16.04.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                    Die Bundesregierung hat mit dem \u201eGeordnete-R\u00fcckkehr-Gesetz\u201c keine konkrete Straftat f\u00fcr zivilgesellschaftliche Gruppen geschaffen, die R\u00fcckf\u00fchrungsma\u00dfnahmen aktiv behindern.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                    Im Rahmen der gemeinsamen Verwaltung von EU-Mitteln ist es in erster Linie Aufgabe der nationalen Beh\u00f6rden daf\u00fcr zu sorgen, dass Organisationen, die eine finanzielle Unterst\u00fctzung aus dem Asyl-, Migrations\u2010 und Integrationsfonds (AMIF) erhalten, die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 516\/2014[1]<\/a> erf\u00fcllen und insbesondere die erhaltene finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr Ma\u00dfnahmen verwenden, die mit den in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 516\/2014 formulierten allgemeinen Zielen des Fonds im Einklang stehen. Dabei m\u00fcssen die Mitgliedstaaten nicht nur den Bestimmungen der genannten Verordnung, sondern auch den allgemeinen Grunds\u00e4tzen des Unionsrechts, einschlie\u00dflich des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit, Rechnung tragen. Die Kommission wird die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Anwendung des Unionsrechts gem\u00e4\u00df Artikel 17 EUV sicherstellen und gem\u00e4\u00df der Verordnung (EU) Nr. 514\/2014[2]<\/a> pr\u00fcfen, ob die von den Mitgliedstaaten get\u00e4tigten Ausgaben mit dem Unionsrecht vereinbar sind.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                    Anfrage vom 29.10.2019 – Angriff auf Rettungsschiff Alan Kurdi durch libysche Milizen<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                                                    <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                    My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                    M\u00e4nner haben Warnsch\u00fcsse abgegeben und mit ihrem Bordgesch\u00fctz gedroht. Das brachte nicht nur die Crew der Alan Kurdi, sondern auch rund 90 in Seenot befindliche Menschen in Gefahr. Die libyschen Schiffe hatten keine Bootskennung.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                    There is also information that Abd Al-Rahman Al-Milad, known as Al Bija, who is on an EU sanctions list for involvement in human smuggling, has again taken over as head of the Zawiya coast guard.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                      \n
                                                                                                                                                                                                                                    1. Kann ausgeschlossen werden, dass die am Angriff beteiligten Milizen oder die regionale Einheit der libyschen K\u00fcstenwache in Zawiya von der EU finanziert oder ausgebildet werden bzw. ist \u00fcberhaupt nachvollziehbar, welche Mittel an welche K\u00fcstenwache flie\u00dfen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                                    2. Welche Erkenntnisse hat die Kommission \u00fcber die an dem \u00dcbergriff beteiligten Milizen, und was wurde unternommen, um beispielsweise eine andere libysche K\u00fcstenwache zu Ermittlungen in dem Fall zu dr\u00e4ngen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                                    3. Nach einem neuen Dekret der Regierung in Tripolis sollen NGO-Schiffe, die in libyschen Gew\u00e4ssern agieren, k\u00fcnftig eine Genehmigung bei den libyschen Beh\u00f6rden einholen. Wie wird die Kommission dazu beitragen, dass die libyschen Beh\u00f6rden dieses Dekret mit internationalem Recht in Einklang bringen und nicht auf internationalen Gew\u00e4ssern, also beispielsweise in ihrer Seenotrettungszone anwenden?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                      Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (28.02.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                      Die Kommission hat es immer als Priorit\u00e4t angesehen, die Kapazit\u00e4ten der Partnerl\u00e4nder zu unterst\u00fctzen und damit die Such\u2010 und Rettungsdienste zur Seenotrettung zu verbessern. Eine angemessene Steuerung der Migration bedarf eines ausgewogenen Ansatzes, der von der Gew\u00e4hrleistung des Schutzes f\u00fcr Menschen in Not bis zur St\u00e4rkung des Grenzmanagements reicht.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                      F\u00fcr den Hauptempf\u00e4nger von EU-Mitteln aus dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU f\u00fcr Afrika, der dem libyschen Innenministerium unterstellten Allgemeinen K\u00fcstenschutzverwaltung, wurde bisher eine Reihe von Grundkursen f\u00fcr knapp 100 Mitarbeiter abgehalten. Im Rahmen der Operation Sophia nahmen 477 Mitarbeiter der lybischen K\u00fcstenwache und dem Verteidigungsministerium unterstehende Marineoffiziere an Schulungen unter anderem \u00fcber Menschenrechte und V\u00f6lkerrecht teil. Diese fanden nach einem \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren statt, wodurch sichergestellt ist, dass die betreffenden Beamten nicht auf der Sanktionsliste der Vereinten Nationen stehen. Gegen den auf der Sanktionsliste der Vereinten Nationen gef\u00fchrten Leiter der K\u00fcstenwache, Abd Al-Rahman al-Milad, sind derzeit Ermittlungen im Gange. Wie die libysche K\u00fcstenwache der Kommission mitgeteilt hat, wurde er vom operativen Dienst suspendiert.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                      Libyen hat das \u00dcbereinkommen \u00fcber den Such\u2010 und Rettungsdienst auf See ratifiziert und im Dezember 2017 die libysche Such\u2010 und Rettungszone bekannt gegeben. Dadurch ist eindeutig festgelegt, dass f\u00fcr die Koordinierung der Rettungsma\u00dfnahmen in der ausgewiesenen Region prim\u00e4r die libyschen Beh\u00f6rden verantwortlich sind. Die Kommission wird die Projekte weiterhin genau \u00fcberwachen und die Zusammenarbeit mit der libyschen K\u00fcstenwache und der Allgemeinen K\u00fcstenschutzverwaltung im Kontext dieser Projekte sowie im Rahmen der EU\u2010Mission zur Unterst\u00fctzung des integrierten Grenzmanagements verbessern. Ziel der Kommission ist es, Libyen dabei zu unterst\u00fctzen, in seinen Hoheitsgew\u00e4ssern Verantwortung unter Einhaltung internationaler Standards zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                      Anfrage vom 25.10.2019 – Zur\u00fcckweisungen von Fl\u00fcchtlingen aus maltesischer SAR-Zone nach Libyen<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                                                      <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                      My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                      Am Freitag 18. Oktober, um 15.55 Uhr mitteleurop\u00e4ischer Zeit erreichte die Streitkr\u00e4fte von Malta die Nachricht, dass sich ein Boot mit rund 50 Personen in Seenot bef\u00e4nde. Obwohl sich das Boot in der maltesischen SAR-Zone befand (34\u00b047\u2019N, 012\u00b037\u2019E), wurde es wenige Stunden sp\u00e4ter von der libyschen K\u00fcstenwache in das Kriegsgebiet Libyen zur\u00fcckgebracht und nicht, wie es internationales Recht vorsieht, in den n\u00e4chsten sicheren Hafen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                        \n
                                                                                                                                                                                                                                      1. Wie bewertet die Kommission diesen Vorgang rechtlich?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                                      2. Wie und in welchem Zeitrahmen wird die Kommission diese Problematik bei der maltesischen Regierung zur Sprache bringen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                                      3. Ist es aus Sicht der Kommission f\u00fcr RCCs geboten, \u00f6ffentlich \u00fcber Seenotrettungsf\u00e4lle zu berichten, damit Schiffe im Umfeld zur Hilfe eilen k\u00f6nnen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                        Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (06.02.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                        Such\u2010 und Rettungseins\u00e4tze (\u201eSearch and Rescue\u201c, SAR) im Mittelmeer m\u00fcssen dem internationalen Recht entsprechen, und danach sind f\u00fcr die Frage der Zust\u00e4ndigkeit die jeweiligen Gegebenheiten wie Einsatzort, koordinierende Beh\u00f6rde und Status des Rettungsschiffs entscheidend.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                        Generell erfolgen Such\u2010 und Rettungsma\u00dfnahmen gem\u00e4\u00df dem geltenden internationalen Recht, in Koordinierung mit der zust\u00e4ndigen Seenotrettungsleitstelle (MRCC) und unter der Verantwortung der nationalen Beh\u00f6rden. Die Kommission ist nicht befugt, den Ausschiffungsort zu bestimmen, und auch nicht in der Lage, sich zu Einzelf\u00e4llen zu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                        Gem\u00e4\u00df dem Internationalen \u00dcbereinkommen \u00fcber den Such\u2010 und Rettungsdienst auf See[1]<\/a> haben die K\u00fcstenstaaten in ihren jeweiligen Zust\u00e4ndigkeitsbereichen alle Vorkehrungen zu treffen, um f\u00fcr Such\u2010 und Rettungsdienste einsatzbereit zu sein.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                        Hierbei nutzen die K\u00fcstenstaaten alle zur Unterst\u00fctzung verf\u00fcgbaren Mittel. F\u00fcr die Koordinierung der Rettungsbem\u00fchungen ist die zuerst kontaktierte Seenotrettungsleitstelle zust\u00e4ndig, wobei den jeweiligen besonderen Umst\u00e4nden Rechnung zu tragen ist.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                        Die Vorgehensweise, dass Sichtungen von Notlagen nur \u00fcber die f\u00fcr die jeweilige Such\u2010 und Rettungszone zust\u00e4ndige Seenotrettungsleitstelle mitgeteilt und auch erste Ma\u00dfnahmen nur \u00fcber diese getroffen werden, steht voll und ganz im Einklang mit den Bestimmungen des SAR-\u00dcbereinkommens[2]<\/a>.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                        Anfrage vom 22.10.2019 – Lage von Fl\u00fcchtlingen im Grenzgebiet von Kroatien und Bosnien und Herzegowina sowie Rechtsverletzungen durch kroatische Polizeibeamte an der EU-Au\u00dfengrenze<\/summary>\n

                                                                                                                                                                                                                                        <\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                        My request<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                        Seit \u00fcber zwei Jahren dokumentieren zahlreiche nichtstaatliche Organisationen und Medien illegale und gewaltsame Zur\u00fcckweisungen von Schutzsuchenden durch kroatische Polizeibeamte. Die Praxis wurde von der kroatischen Pr\u00e4sidentin \u00f6ffentlich eingestanden. Laut Medienberichten, Aufnahmen nichtstaatlicher Organisationen und Aussagen des B\u00fcrgermeisters von Biha\u0107, \u0160uhret Fazli\u0107, betritt die kroatische Polizei unerlaubt und bewaffnet das Hoheitsgebiet des Nachbarlandes Bosnien und Herzegowina. Durch die Zur\u00fcckweisungen in Kroatien kommt es zu einem R\u00fcckstau in Bosnien und Herzegowina. Im bosnischen Kanton Una-Sana reichen die Pl\u00e4tze in den Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften nicht aus. Tausende Schutzsuchende sind obdachlos. Die Stadt Biha\u0107 hat das Lager Vu\u010djak errichtet, in dem es keine ausreichende Versorgung gibt. Die Zust\u00e4nde sind so katastrophal, dass die IOM und das UNHCR sich weigern, dort aktiv zu werden.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                          \n
                                                                                                                                                                                                                                        1. Welche Ma\u00dfnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um diesem systematischen Bruch des Unionsrechts und des Genfer Fl\u00fcchtlingsabkommens an der EU-Au\u00dfengrenze zwischen Kroatien und Bosnien und Herzegowina durch die kroatische Polizei Einhalt zu gebieten?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                                        2. Wie gedenkt die Kommission k\u00fcnftig zu pr\u00fcfen, ob die kroatische Grenzwache das Unionsrecht einh\u00e4lt, darunter das Recht, einen Asylantrag zu stellen, wenn Fl\u00fcchtlinge in Kroatien ankommen?<\/li>\n\n\n\n
                                                                                                                                                                                                                                        3. Gibt es seitens der Kommission konkrete Pl\u00e4ne, Bosnien und Herzegowina bei der Errichtung neuer und menschenw\u00fcrdiger Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte zu unterst\u00fctzen?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                          Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europ\u00e4ischen Kommission (09.01.2020)<\/h4>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                          Die Kommission ist sehr besorgt \u00fcber jede mutma\u00dfliche Misshandlung oder die Verwehrung des Rechts, Asyl zu beantragen. Gewalt gegen Fl\u00fcchtlinge und Migranten in jeglicher Form ist inakzeptabel. Bei der Erf\u00fcllung ihrer Pflichten m\u00fcssen die Grenzsch\u00fctzer und Polizeibeh\u00f6rden die Grundrechte uneingeschr\u00e4nkt achten.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                          Mit ihrer Zusage, Kroatien Soforthilfe f\u00fcr den Schutz seiner Au\u00dfengrenzen zu gew\u00e4hren, forderte die Kommission zugleich einen Soforthilfe-\u00dcberwachungsmechanismus, um sicherzustellen, dass bei den kroatischen Grenzkontrollma\u00dfnahmen das EU-Recht und internationale Verpflichtungen vollst\u00e4ndig eingehalten werden. Die Kommission erwartet von Kroatien, dass das Land jedem Vorwurf unverz\u00fcglich nachgeht und die Kommission auf dem Laufenden h\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                          Zudem steht die Kommission in einer anderen Angelegenheit in engem Kontakt mit den kroatischen Beh\u00f6rden; dabei geht es um Vorw\u00fcrfe, wonach Drittstaatsangeh\u00f6rigen die M\u00f6glichkeit verwehrt wird, internationalen Schutz zu beantragen, dessen \u00dcberpr\u00fcfung ebenfalls unter den Soforthilfe-\u00dcberwachungsmechanismus f\u00e4llt. Die Kommission erwartet den technischen Durchf\u00fchrungsbericht, den Kroatien Anfang 2020 einreichen muss, und hofft, dass sich darin konkrete Fortschritte in dieser Hinsicht erkennen lassen.<\/p>\n\n\n\n

                                                                                                                                                                                                                                          Im Hinblick auf Bosnien und Herzegowina wurde seit 2018 ein Gesamtbetrag von mehr als 36 Mio. EUR mobilisiert, um den dringendsten Bed\u00fcrfnissen von Fl\u00fcchtlingen und Migranten gerecht zu werden und die Kapazit\u00e4ten zur Migrationssteuerung auszubauen. Da die Kapazit\u00e4ten weiterhin nicht ausreichen, hat die Kommission Bosnien und Herzegowina wiederholt nachdr\u00fccklich aufgefordert, zus\u00e4tzliche geeignete Standorte f\u00fcr provisorische Aufnahmezentren zu ermitteln. Im August 2019 wurden 10 Mio. EUR zugewiesen, um die Modernisierung und das Management neuer Zentren zu unterst\u00fctzen. Nach intensiven politischen Verhandlungen haben die Beh\u00f6rden k\u00fcrzlich die Nutzung zweier fr\u00fcherer Kasernen au\u00dferhalb des Kantons Una-Sana bei Sarajevo und Tuzla gebilligt. Da sich bei der vorbereitenden technischen Bewertung dieser Anlagen eine Reihe von M\u00e4ngeln zeigte, hat die Kommission Bosnien und Herzegowina aufgefordert, diese rasch zu beheben, um eine angemessene Unterbringung zu gew\u00e4hrleisten, und die ungeeignete Anlage Vu\u010djak zu schlie\u00dfen. Unterdessen hat die Kommission Notfallma\u00dfnahmen konzipiert, um Fl\u00fcchtlingen und Migranten zu helfen, die nicht in Aufnahmezentren untergebracht sind.<\/p>\n<\/details>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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