Beratung, die diesen Namen verdient: Warum unabhängige Asylverfahrensberatung nicht verzichtbar ist

Wer in Deutschland Schutz sucht, steht vor einem Verfahren, das über die eigene Zukunft entscheidet – und das kaum jemand ohne Unterstützung durchschaut. Ein neues Gutachten von Prof. Dr. jur. Holger Hoffmann und Manuel Armbruster M.A. geht der Frage nach, welche Beratung Asylsuchenden dabei europarechtlich zusteht. Sein Ergebnis ist deutlich: Eine faire und wirksame Beratung kann nicht allein von der Behörde geleistet werden, die am Ende über den Antrag entscheidet.

Hier könnt ihr das Gutachten lesen und unten findet ihr eine Zusammenfassung.

Worum es geht

Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) haben Schutzsuchende ein neues, ausdrückliches Recht auf unentgeltliche Rechtsauskunft während des Verwaltungsverfahrens – verankert in Artikel 16 der Asylverfahrensverordnung und Artikel 21 der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung. Deutschland hat darauf mit dem neuen § 12b AsylG reagiert: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll diese Auskunft künftig selbst erteilen.

Die zentrale Frage des Gutachtens lautet: Reicht das aus? Oder braucht es während des Verwaltungsverfahrens weiterhin die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG, wie sie seit Jahren von Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen getragen wird?

Der Kern des Problems: Wer berät, sollte nicht zugleich entscheiden

Das BAMF ist die Behörde, die über Asylanträge entscheidet. Genau deshalb kann es bestimmte Formen der Beratung gar nicht anbieten. Es darf nach dem Neutralitätsgebot keine „parteiische“ Beratung leisten – kann also z.B. niemanden dazu beraten, welche Aspekte seines Falles wichtig sind, oder raten gegen eine eigene Entscheidung vorzugehen. Und selbst wenn das BAMF beratende und entscheidende Aufgaben personell trennt, bleibt ein grundlegender Interessenkonflikt bestehen. Eine optimale Vertretung der Interessen Schutzsuchender kann einfach nicht neutral sein.

Hinzu kommt eine schlichte menschliche Realität: Viele Schutzsuchende haben im Herkunftsland negative Erfahrungen mit staatlichen Stellen gemacht. Ohne Vertrauen in die Unabhängigkeit der Beratung legen sie gerade die sensibelsten Fluchtgründe oft nicht offen – etwa bei geschlechtsspezifischer Gewalt oder bei Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung. Wer aber Entscheidendes verschweigt, riskiert eine falsche Entscheidung.

„Legal counselling“ ist mehr als das Vorlesen von Paragraphen

Das Gutachten arbeitet heraus, was das Europarecht mit dem Begriff „legal counselling“ tatsächlich meint. Es geht ausdrücklich über bloße Information hinaus.

Konkret gehört dazu unter anderem:

  • die Vorbereitung auf die persönliche Anhörung und Unterstützung dabei, die entscheidungsrelevanten Punkte herauszuarbeiten
  • Orientierung zu rechtlichen Fragen, die sich im individuellen Verfahren ergeben
  • das frühzeitige Erkennen besonderer Schutzbedarfe und Vulnerabilitäten

Eine Auskunft ohne Einzelfallbezug – zumal in Gruppengesprächen – kann das nicht leisten. Sie bleibt, wie die Gutachter es pointiert formulieren, letztlich ein „Aus-dem-Gesetz-Vorlesen“. Schutzsuchende müssten dann selbst herausfinden, worauf es in ihrem Fall ankommt – eine Überforderung angesichts der Komplexität des Asylrechts, und für viele vulnerable Personen schlicht unrealistisch.

Was die Rechtsprechung sagt

Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) messen dem Zugang zu wirksamer Beratung erhebliches Gewicht bei. Der EGMR verlangt, dass Rechtsbehelfe „in practice as well as in law“ wirksam sein müssen – Betroffene brauchen ausreichende Informationen, Dolmetschung und echten Zugang zu rechtlicher Unterstützung. Der EuGH wiederum betont, dass Beratung so früh wie möglich einsetzen und während des gesamten Verwaltungsverfahrens verfügbar sein muss, und dass die damit betrauten Personen von der entscheidenden Behörde unabhängig sein müssen.

Ein bewährtes System – und was auf dem Spiel steht

Die unabhängige Asylverfahrensberatung wirkt nicht nur im Interesse der Schutzsuchenden. Sie verbessert die Qualität behördlicher Entscheidungen, entlastet mittelbar die Verwaltungsgerichte, hält von aussichtslosen Anträgen ab und steigert die Akzeptanz von Entscheidungen. Die Zahlen sprechen für sich: Während das frühere behördliche Angebot kaum genutzt wurde, erreichten die unabhängigen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände zuletzt Zehntausende Menschen in individueller Einzelfallberatung – rund ein Drittel aller Schutzsuchenden. Und das mit vergleichsweise geringen Mitteln von etwa 25 Millionen Euro im Jahr.

Genau dieses Angebot steht nun auf der Kippe. Das Bundesinnenministerium beabsichtigt, die Finanzierung des Bundesprogramms ab 2027 einzustellen. Da die früheren Landesprogramme im Zuge der Bundesförderung ausgelaufen sind, bliebe dann faktisch kein unabhängiges Beratungsangebot mehr übrig.

Ein breites Bündnis widerspricht

Der Widerstand ist deutlich und parteiübergreifend. Die 21. Integrationsministerkonferenz forderte im April 2026 auf Antrag mehrerer Länder, die unabhängige Asylverfahrensberatung zu erhalten und zu stärken. Sie stellte fest, dass diese Beratung ein „elementarer Baustein“ eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens ist – und rief den Bund auf, seine Streichungspläne aufzugeben und seiner Verpflichtung aus § 12a AsylG nachzukommen. Auch Wohlfahrtsverbände, Wissenschaft und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen fordern den Erhalt und Ausbau des Angebots.

Das Fazit des Gutachtens

Das Zusammenwirken von behördlicher Auskunft und unabhängiger Beratung ist, wie die Gutachter betonen, „kein ‚nice to have‘, sondern notwendiger Bestandteil“ eines am Europarecht orientierten Asylverfahrens. Nur die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung erfüllt die Anforderungen an eine qualifizierte, unabhängige und einzelfallbezogene Beratung – gerade für besonders schutzbedürftige Menschen.

Sie sollte daher weiterhin finanziert und flächendeckend durchgeführt werden. Eine Streichung der Mittel widerspräche nicht nur den Vorgaben des Unionsrechts, sondern auch dem Anspruch, faire, effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren zu sichern.

Brief: Fordern sofortiges Ende der EU-Unterstützung für libysche Milizen

Gemeinsam mit zahlreichen anderen EU-Abgeordneten habe ich in a letter an die EU-Kommissare Dubravka Šuica und Magnus Brunner gefordert, die EU-Unterstützung von libyschen Milizen zur Migrationsabwehr sofort zu beenden. Hintergrund sind wiederholte schwere Menschenrechtsverbrechen sowie jüngste Angriffe der sogenannten libyschen Küstenwache auf zivile Seenotretter*innen mit EU-finanzierten Booten. 

Wir kritisieren, dass die EU trotz klarer Hinweise auf schwerste Gewalt, Menschenhandel und unmenschliche Haftbedingungen weiterhin Gelder und Ausrüstung bereitstellt. Stattdessen fordern wir, die Unterstützung auf humanitäre Organisationen umzulenken und endlich eine europäisch koordinierte Seenotrettungsmission einzurichten.

Veranstaltung: Grenzblockaden, Zurückweisungen, Propaganda – Populismus und Abschottung als Leitmotiv der Asylpolitik

Love all,

seit Jahren sehen wir, wie die Debatte um Asyl- und Migrationspolitik sich von der Realität entkoppelt und zunehmend radikalisiert. Den vorläufigen Höhepunkt dieses Theaters haben wir in diesem Jahr erlebt, als die deutsche Bundesregierung sich offen darauf einigte, sich über Recht und Gesetz hinwegzusetzen und Asylsuchende an deutschen Grenzen zurückzuweisen.

Welche Wirkung haben Grenzkontrollen in der Realität? Warum verfangen sich populistische Narrative über „Kontrolle“ und „Sicherheit“ so leicht? Welche Folgen drohen der EU, wenn der Schengenraum weiter ausgehöhlt wird? Warum gibt es so wenig Empathie mit Asylsuchenden? Wo führt all das hin? Und wie schaffen wir es, dem Populismus und den Rechtsextremen etwas entgegenzusetzen?

Diese und weitere Fragen wollen wir erläutern und diskutieren und freuen uns auf eine lebhafte Debatte und spannende Inputs!

Die Veranstaltung
wird am 19. Juni um 19 Uhr im tak (Theater Aufbau Kreuzberg) in der Prinzenstraße 85F stattfinden. Nach Inputs von Gilda Sahebi, Marcus Engler und mir – Erik Marquardt – findet eine Podiumsdiskussion statt. Im Laufe der Zeit wird Raum für Anmerkungen und Fragen aus dem Publikum sein.

zu den Referent*innen

Dr. Marcus Engler, Wissenschaftler am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) in der Migrationsabteilung und Autor der Expertise zu den Auswirkungen deutscher Binnengrenzkontrollen

Gilda Sahebi, Ärztin und Politikwissenschaftlerin. Sie arbeitet als freie Journalistin und Autorin mit den Schwerpunkten Antisemitismus, Rassismus, Menschenrechte, Frauenrechte und Nahost.

Daniela Sepehri, setzt sich in den sozialen Medien und als Journalistin engagiert für Feminismus, Anti-Rassismus, Migration und den Iran ein. Sie wird uns als Moderatorin durch die Veranstaltung begleiten.

Erik Marquardt, seit 2019 Abgeordneter im Europäischen Parlament. Dort beschäftigt er sich mit Asyl, Migration und Menschenrechten. Er war selbst oft an den Außengrenzen und auf Seenotrettungsmissionen im Mittelmeer. Im Parlament begleitete er beispielsweise die Verhandlungen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) als Schattenberichterstatter.

Venue:

tak Theater Aufbau Kreuzberg GmbH
Prinzenstraße 85F
10969 Berlin

Datum und Uhrzeit

Getränke und Fingerfood ab 19 Uhr, Beginn der Inputs um 19:30 Uhr.

Der Eintritt ist frei.

Anmeldung

Bitte meldet euch bis zum 17. Juni unter dem hier hinterlegten Formular an, da wir nur begrenzte Kapazitäten vor Ort haben.

Achtung! Nach der Anmeldung gibt es KEINE Bestätigungsmail. Die Anmeldung kommt trotzdem bei uns an. Am Tag vor der Veranstaltung bekommt ihr nochmal eine Erinnerungsmail mit allen Details zugesendet.

Ich freue mich auf euer Kommen, auf eure Fragen und auf eine lebendige Diskussion.

Liebe Grüße
Erik

PM: Drittstaatenmodell: „Exportierte Verantwortung, importierter Zynismus“ 

Die EU-Kommission hat am 20.05.2025 einen Vorschlag vorgelegt, der es Mitgliedstaaten ermöglicht, Asylsuchende auch ohne jegliche persönliche Verbindung in sogenannte sichere Drittstaaten abzuschieben. Bereits eine bloße Durchreise oder ein bilaterales Abkommen soll künftig ausreichen, um das Asylverfahren vollständig außerhalb der EU zu führen. Dabei sind genauere Regeln bislang unklar, da die Kommission zwar eine Pressemitteilung, aber keinen Gesetzesvorschlag vorgelegt hat.

Der Vorschlag schwächt das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), hebelt menschenrechtliche Standards aus und fördert eine Wettbewerbslogik, in der Staaten um die konsequenteste Abschreckung buhlen – statt um faire Verantwortungsteilung.

In einer Pressemeldung habe ich diesen Kurs entschieden kritisiert:

„Dieser Vorschlag steht in großem Widerspruch zum ausgegebenen Ziel der EU-Asylpolitik. Mit der Reform des EU-Asylsystems wollte man, dass EU-Staaten Verantwortung besser verteilen, jetzt will man ihnen die Möglichkeit geben, ihre Verantwortung komplett auszulagern. 

Wir brauchen aber keine immer neuen Wettbewerbe skurriler Grausamkeiten, sondern eine neue EU-Solidarität in der Asylpolitik. Dieser Kommissionsvorschlag trägt dazu nicht bei. Wer die EU-Asylreform ernsthaft umsetzen will, sollte sich jetzt darauf konzentrieren, statt neue Gesetzestexte zu überarbeiten, noch bevor sie überhaupt umgesetzt wurden. Dass die EU-Kommission selbst nicht glaubt, dass es ein menschenwürdiger Vorschlag ist, sieht man schon daran, dass unbegleitete Minderjährige ausgenommen werden sollen.

Dazu kommen viele praktische Fragen und Probleme. Besonders EU-Staaten, die ohnehin schon kaum Asylsuchende aufnehmen, werden davon leichter Gebrauch machen können, während ein Drittstaatsmodell für Einwanderungsländer wie Deutschland praktisch nie funktionieren wird. So trägt dieser Vorschlag vor allem zu mehr Ungleichgewicht bei, statt Solidarität zu fördern. Das belegt auch der vernichtende Abschlussbericht des Bundesinnenministeriums zum Drittstaatsmodell.

Wer Schutzsuchende in Länder schicken will, in denen sie nie waren, exportiert Verantwortung und importiert empathielosen Zynismus. Der Vorschlag klingt im ersten Moment sehr bequem für Regierungen. Seit Jahren wird über Drittstaatenmodelle diskutiert und sie werden immer wieder als ‚Lösung‘ verkauft. Dabei sind alle vergleichbaren Versuche katastrophal gescheitert. Im Ergebnis wurden in die Idee bereits hunderte Millionen Euro investiert, aber funktioniert hat das weder in Ruanda noch in Albanien. Europa sollte kein Kontinent werden, der seine Verantwortung an Drittstaaten auslagert. Es ist ein Armutszeugnis, dass man in Europa mehr Energie darauf verwendet, Schutz zu umgehen, als ihn zu gewährleisten.”

Ich kritisiere zudem die Vorgehensweise der Kommission, die der Öffentlichkeit lediglich eine Pressemitteilung präsentiert anstelle eines konkreten Gesetzesvorschlags:

„So sollte man mit dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht umgehen, wenn man will, dass sich die Bevölkerung eine anständige Meinung über solch wichtige Vorschläge bildet.“

Neue Studie zu Binnengrenzkontrollen: Symbolpolitik statt Lösungen

Für die Grüne Europafraktion habe ich eine neue Studie zu den Auswirkungen der stationären deutschen Binnengrenzkontrollen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Sie halten nicht, was sie versprechen. Sie sind teuer, herzlos und nutzlos. Hier könnt ihr die Studie nachlesen. Und hier eine kurze Zusammenfassung:

Politische Sprechblasen statt Fakten

Seit September 2024 kontrolliert Deutschland wieder stationär alle Landesgrenzen ohne absehbare zeitliche Begrenzung– ein klarer Bruch mit den Regeln des Schengener Grenzkodex. Die neue Merz-Regierung spricht von Sicherheit und Asylstopp, doch faktisch haben die Binnengrenzkontrollen weder einen nachhaltigen Einfluss auf die Asylzahlen, noch können sie für mehr Sicherheit sorgen. Die neue Studie von Dr. Marcus Engler, Lea Christinck und Dr. Norbert Cyrus zeigt: Die Begründungen für Binnengrenzkontrollen basieren nicht auf Fakten, sondern auf leeren Versprechen. 

Um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, setzt die neue Regierung weiter auf Symbolpolitik – auch wenn das bedeutet, wissenschaftliche Erkenntnisse zu ignorieren, den Zusammenhalt in Europa zu gefährden und Recht zu brechen.

Teuer, herzlos und nutzlos

Die Grenzkontrollen sind teuer, ineffektiv und gefährden unsere Rechtsstaatlichkeit, während sie gleichzeitig kaum zur Reduzierung irregulärer Grenzübertritte beitragen. Verzögerungen an den Grenzen belasten Handel, Pendelverkehr und grenznahe Regionen massiv. Gleichzeitig warnen die Autor*innen vor einer gefährlichen Normalisierung der Kontrollen, die den europäischen Gedanken von Bewegungsfreiheit und Solidarität untergräbt.

Restriktionen an den Grenzen verhindern keine Migration – sie machen Fluchtrouten gefährlicher, stärken Schleusernetzwerke und belasten das Verhältnis zu Nachbarstaaten. Besonders alarmierend: Häufig treffen die Maßnahmen gerade jene, deren Einreise durch EU- und Völkerrecht eigentlich geschützt ist.

Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick

  • Keine belastbaren Belege für Wirksamkeit gegen Schleusung oder irreguläre Einreisen
  • Einschränkungen für Schutzsuchende, Pendler*innen und die Wirtschaft
  • Klare Verstöße gegen EU-Recht und Aushöhlung des Schengen-Systems
  • Politische Grenzschutzmaßnahmen sollen als Symbol für Sicherheit dienen, entfremden sich aber zunehmend von fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen

Flucht nach Europa: “Auf dieser Route kümmert es niemanden, ob du lebst oder stirbst”

Wer sich auf den Weg nach Europa macht, um dort Schutz oder Zukunftsperspektiven zu finden, geht dabei in der Regel durch die Hölle – oder stirbt. Das zeigt ein neuer Bericht des UNHCR, Mixed Migration Centre and the Internationalen Organisation für Migration (IOM)

Dafür wurden von 2020 bis 2023 mehr als 31.000 Menschen in Italien und mehreren afrikanischen Ländern dazu befragt, was sie auf der Flucht nach Europa erleben mussten. An der Tagesordnung: Folter, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt und Ausbeutung, Versklavung, willkürliche Inhaftierung, Tod, Entführung zur Erpressung von Lösegeld, Menschenhandel, Zwangsarbeit, Organentnahme, Raub, kollektive Ausweisung und Abschiebungen. 

Extreme Gewalt: Es ist schlimmer als je zuvor

Die Daten zeigen, dass sich die Lage im Vergleich zum ersten Bericht von 2020 noch deutlich verschlimmert hat. Schutzsuchende sind auf dem Mittelmeer und der Flucht dorthin weiterhin extremer Gewalt ausgesetzt. Neue Konflikte in der Sahelzone haben die Zahl der Vertriebenen in der Region verdoppelt, insbesondere der Krieg im Sudan. Extreme Armut und die durch den Klimawandel verursachten Naturkatastrophen im Osten und am Horn von Afrika tun ihr Weiteres. In den Transitländern fallen außerdem immer mehr Flüchtende einem starken Anstieg von Rassismus zum Opfer, oft ausgelöst von politischen Entscheidungsträger:innen wie dem tunesischen Autokraten Saied, der gerne gegen Geflüchtete hetzt.

Wenig Schutz entlang der Fluchtrouten, dafür anhaltende Straflosigkeit

Ein riesiges Problem sind mangelnde Sicherheitsnetze entlang der Routen nach und durch Nordafrika. Schutzsuchende sind dort in der Regel völlig auf sich gestellt. Sie müssen Gebiete durchqueren, in denen bewaffnete Gruppierungen und kriminelle Banden sie ausbeuten, missbrauchen, verschleppen. Wird eine Fluchtroute unpassierbar, zum Beispiel, weil sie durch Konfliktzonen führt oder Grenzbeamte dort stärker kontrollieren, verlagern sich die Wege in noch entlegenere Gebiete. Dort sind die Menschen dann wiederum noch größeren Risiken ausgesetzt. Gleichzeitig herrscht faktisch vollständige Straflosigkeit für Schmuggler und andere bewaffnete Gruppen. Im schlimmsten Fall werden sie noch von Regierungen unterstützt, wie zum Beispiel in Libyen.

Wir dürfen uns an diese Geschichten niemals gewöhnen

Organisationen und Staaten entlang der Routen scheinen sich laut des Berichts fast schon an den Missbrauch gewöhnt zu haben, der dort alltäglich stattfindet. Von einem “gefährlichen Gefühl der Resignation” und einem unaufhaltsamen Verlust von Hoffnung ist die Rede. Dabei gibt es sehr wohl Lösungen und Schutzmaßnahmen; mal ganz abgesehen davon, dass sich Staaten im Rahmen des Völkerrechts und anderer Instrumente dazu verpflichtet haben, Leben zu retten und Menschenrechte zu achten. 

Es braucht Friedensanstrengungen, Armutsbekämpfung, konkrete Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels. Und für diejenigen, die ihr Zuhause verlassen müssen, braucht es sichere Fluchtrouten, humanitäre Visa und Solidarität. In anderen Worten: Wir müssen dringend handeln. 

Aber die “Angst” vor irregulärer Migration und der Unwillen von Regierungen verhindert, dass klar benannt wird, welcher Horror auf den Migrationsrouten geschieht. Mit welchen Akteur:innen man zusammenarbeitet, um Menschen daran zu hindern, nach Europa zu kommen. Und wie lieber weiter Menschen sterben sollen, bevor man hierzulande seiner Verantwortung nachkommt. Spätestens nach diesem Bericht kann niemand mehr sagen, man hätte es nicht gewusst.

EU-Partner setzen Flüchtende in der Wüste aus

Eine Ende Mai erschienene Investigativrecherche, veröffentlicht von u.a. Lighthouse Reports, Spiegel und der Tagesschau zeigt auf, wie  in Marokko, Mauretanien und Tunesien systematisch Menschen von Sicherheitskräften anhand ihrer Hautfarbe aufgegriffen, in Busse verladen und in unbesiedelten, oft Wüsten- Gebieten ausgesetzt werden. Ohne weitere Unterstützung sind diese Menschen – auch Frauen und Kinder – dann auf sich allein gestellt und damit der Gefahr ausgesetzt,  entweder von Menschenhändlern oder Verbrecherbanden aufgegriffen oder im schlimmsten Fall dem Hungertod ausgeliefert zu sein. 

In den letzten Monaten wurden diese Vorfälle nicht nur unzählige Male dokumentiert, der Bericht liefert auch Beweise, dass für diese Vorgänge zum Teil Material wie Jeeps verwendet werden, die von der EU oder ihren Mitgliedstaaten finanziert werden. Deswegen habe ich einen Brief an Kommissionspräsidentin Von der Leyen und  Kommissare Varhelyi und Schinas geschickt, in dem ich meine Besorgnis über diese Erkenntnisse ausdrücke und wissen möchte, ob der Europäischen Kommission die Praxis des „Wüstendumpings“ in nordafrikanischen Ländern bekannt ist und welche Konsequenzen  sich daraus ergeben für die Finanzierung und die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht.

Ich habe außerdem einen parteiübergreifenden Brief unterstützt, in dem wir ebenfalls eine Erklärung und eine vollständige Überprüfung der Verwendung und des Einsatzes von EU-Mitteln verlangen. Wir fordern außerdem, diese Mittel im Falle eines Verstoßes gegen die Werte der EU sowie gegen europäische und internationale rechtliche Verpflichtungen unverzüglich einzubehalten.

Anhaltendes Leid an der EU-Außengrenze Polens

Seit fast drei Jahren befinden sich Schutzsuchende im Wald an der polnisch-belarussischen Grenze in einem Limbo von Pushbacks und Gewalt. Mit dem Machtwechsel in Polen hatten viele gehofft, dass der neue Ministerpräsident Donald Tusk die menschenunwürdige Behandlung von Asylsuchenden im Grenzwald zu Belarus beenden wird. Stattdessen fordert er nun eine Stärkung des Grenzzauns, der zum Teil mit EU-Geldern finanziert werden soll, und schürt die Angst vor Belarus und den Schutzsuchenden, die zwischen den beiden Ländern festsitzen. Tusk will nun über zwei Milliarden € in die Sicherung der östlichen Landesgrenze stecken und sagt offen, dass es sich um ein „Element der Abschreckung“ handele.  

2021: Eine neue Fluchtroute nach Europa

Die neue Route entstand auch, weil der belarussische Machthaber Lukaschenko als Reaktion auf EU-Sanktionen im August 2021 damit angefangen hat, Menschen aus Syrien, dem Irak, Afghanistan und anderen Ländern nach Belarus einreisen zu lassen, damit sie an die EU-Außengrenze kommen. Lukaschenko hat die leidenden Menschen missbraucht, um Druck auf die EU auszuüben. Polen wirft Belarus eine “Instrumentalisierung” der Schutzsuchenden vor und erklärt die Geflüchteten zur Waffe eines “hybriden Krieges”. Damit rechtfertigt die Regierung in Warschau die anhaltende Militarisierung der Grenze und die menschenrechtswidrigen Pushbacks, die dort stattfinden. In diesem Zusammenhang wurde auch eine militärische Sperrzone errichtet, in der die Schutzsuchenden festsitzen und in der jede Hilfe von außen, egal ob von NGOs oder lokalen Anwohner:innen, verhindert oder kriminalisiert wird.

Nach wie vor viele Ankünfte

Auch wenn es weniger sind als 2021, fliehen bis heute Schutzsuchende über Belarus nach Polen. Lokale Aktivist:innen von Grupa Granica helfen vor Ort und dokumentieren Menschenrechtsverletzungen. Bei einem Treffen diese Woche haben sie berichtet, dass jetzt vor allem im Frühjahr und Sommer die meisten Menschen versuchen, die Grenze im Białowieża-Wald zu überqueren. Der ist auch durch seine vielen Sümpfe und Moore gefährlich; im Winter wird es außerdem so kalt, dass viele Menschen erfrorene Gliedmaßen aufweisen oder gänzlich erfrieren. 

Seit Beginn der Krise sind mindestens 60 Menschen gestorben. Die Zivilgesellschaft geht allerdings von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus. Allein im Zeitraum von Dezember 2023 bis April 2024 hat allein die Grupa Granica mehr als 1.700 illegale Pushbacks, fünf Tote und 25 vermisste Menschen dokumentiert. Es wurde auch ein Kind von einer Mutter geboren, die versucht hat, aus Eritrea in die EU zu flüchten.

Pushbacks sind die Realität

Viele dieser Menschen äußern an der Grenze den Wunsch nach Asyl, wonach ihnen nach europäischem und internationalem Recht ein rechtsstaatliches Asylverfahren zusteht, in dem ihr Schutzanspruch geprüft wird. In der Realität berichten die meisten stattdessen davon, dass sie gewaltsam zurückgewiesen werden, manche Betroffene bereits mehrfach. Dabei werden von Behörden auf beiden Seiten oft mutwillig Handys zerstört und Tränengas, Schlagstöcke und sogar Gewehre eingesetzt – auch gegenüber Kindern und Jugendlichen. Im Herbst 2023 hat ein heute 23-jähriger syrischer Schutzsuchender mit seinen Freunden versucht, von Belarus nach Polen zu fliehen. Ihm wurde dabei von einem polnischen Grenzschutzbeamten in den Rücken geschossen, “versehentlich”.

Neue Regierung, alte Taktiken?

Mit dem Regierungswechsel in Polen haben einige auch auf eine menschlichere Migrationspolitik an der Grenze zu Belarus gehofft, vor allem weil Donald Tusk ja eine Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit in Polen eingeleitet hat. Leider gilt diese Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit offensichtlich nicht für Schutzsuchende. Stattdessen hat Tusk diese Woche die Grenzregion zwischen Polen und Belarus besucht und eine Verstärkung des 2022 gebauten Grenzzauns versprochen. Der ist bereits jetzt 180 Kilometer lang und 5,5 Meter hoch, mit Stacheldraht verstärkt und elektronisch überwacht. Vor der anstehenden Europawahl bleibt Polen trotz neuer Regierung also bei einer restriktiven Migrationspolitik, ausgetragen auf dem Rücken von schutzsuchenden Menschen im Wald zu Belarus.

Ein Blick in die Zukunft

Hinzu kommt die endgültige Verabschiedung der sogenannten GEAS-Reform (mehr dazu hier auf meiner Website), in der zum Beispiel die Krisenverordnung Asylrechtsverschärfungen im Falle einer “Instrumentalisierung” ermöglicht. Beispielsweise können Grenzverfahren ausgeweitet oder Registrierungsfristen verlängert werden. Asylsuchende können in solchen Fällen unabhängig von der Schutzbedürftigkeit über viele Monate an den Außengrenzen inhaftiert werden. Viele Regeln des neuen GEAS bieten den Behörden der Mitgliedstaaten mehr Spielraum, undokumentiert gegen das EU-Recht zu verstoßen. So können längere Registrierungsfristen etwa dazu beitragen, dass Personen noch Wochen nach der Ankunft gepushbacked werden, ohne dass ihre Einreise jemals dokumentiert werden musste. Auch wenn sich erst zeigen muss, wie diese Verordnung in der Praxis umgesetzt wird, laufen wir damit Gefahr, das Asylrecht weiter zu schwächen und anderen Mitgliedstaaten eine noch bessere Grundlage für Menschenrechtsverletzungen an unseren Außengrenzen zu liefern.

Study shows: German internal border controls partly contrary to EU law

I have commissioned a critical analysis of Germany's internal border controls for the Green Group in the European Parliament to see whether they are compatible with EU law. You can read the whole study here on German and English read.

The current situation in the Schengen area

The absence of internal border controls is a fundamental principle of European law and the basic principle of the free Schengen area. Although internal border controls in the Schengen area should therefore be a strict exception, there has been a massive increase in these controls in Germany and other member states since 2015. According to the German government, the main reasons for this are more irregular migration, the threat of terrorism and the coronavirus pandemic. However, the question arises as to what extent the reintroduction of these internal border controls is compatible with EU legal obligations.

When internal border controls are permitted

The Schengen Borders Code only allows internal border controls in exceptional situations, for example if there is a threat to the security and order of a Member State. However, internal border controls may only be used as a last resort and may only be reintroduced temporarily, as the European Court of Justice (ECJ) has also confirmed.

The practice in Germany

Germany does not always seem to adhere to these regulations. The various federal governments have repeatedly extended internal border controls, especially at the border with Austria, since 2015. This is a clear violation of EU law. The expert opinion I commissioned comes to the conclusion that there is no legal basis for the controls at the border with Austria, which have been taking place since November 2017 "for reasons of migration and security policy". This means that these controls have been unlawful since then. 

The main problem here is that the German government is referring to increasingly vague risk situations instead of actual threats, as required by the Schengen Borders Code. In addition, border controls are often disproportionate.

Internal border controls are politically motivated

Overall, border controls increasingly appear to have a socio-political symbolic effect. At the same time, the European Commission is finding it difficult to stop this structural erosion of the Schengen Borders Code and is only insufficiently fulfilling its mandate and role as "guardian of the treaties". 

The way the German administrative courts deal with complaints against these internal border controls is similarly problematic. Here, the admissibility requirements are interpreted so narrowly that complaints against internal border controls are dismissed as inadmissible. Those affected therefore currently have no effective legal protection against unlawful internal border controls. This primarily affects EU citizens.

The reform in response – effectiveness to be awaited

After years of systematic misapplication of the Schengen Borders Code, the reform of certain parts of the law was recently completed. You can read more about this here in my briefing. The current reform of the Schengen Borders Code is therefore a response to these challenges. On the one hand, it expands the member states' scope for action, for example in the case of increased migration controls at internal borders. On the other hand, the requirements for Member States' internal border controls are being tightened. Whether this will lead to a reduction in internal border controls in practice depends above all on the Commission's willingness to enforce the new rules of the Schengen Borders Code.

Briefing: Reform of the Schengen Borders Code

What is it about?

The Schengen Borders Code regulates entry conditions and border controls at the EU's external and internal borders. It deals, for example, with the question of the conditions under which internal border controls are possible.

The Borders Code is an important instrument for ensuring freedom of movement in Europe; however, Member States often do not comply with the Code. For example, they introduce internal border controls and disregard the legal basis for them. These controls jeopardize the Schengen area by hindering the free movement of people, goods and services, which is so important for the functioning of the EU and its associated countries (Switzerland, Norway, Iceland and Liechtenstein). In border regions in particular, internal border controls not only cost a lot of money, but also restrict people's lives. At the same time, they often do not lead to the achievement of self-imposed goals, for example because they cannot prevent asylum applications, although this is repeatedly claimed.

The reform

The European Commission attempted to reform the Schengen Borders Code in 2017, but the member states were unable to agree on a common position.

After the Member States closed internal borders during the coronavirus pandemic without coordination at EU level, the Commission proposed a new reform that includes provisions for major health emergencies, such as pandemics.
The Commission proposal from December 2021 was controversial to say the least, followed by an even more problematic Negotiating position of the Member States. Despite the often emphasized importance of the Schengen area for the realization of freedom of movement in the EU, these texts would have led to Member States being able to introduce endless internal border controls under certain circumstances. The European Parliament, on the other hand, with its Negotiating position a compromise that protects the Schengen area.

ECJ ruling on border controls

Parallel to the reform process of the Schengen Borders Code, the European Court of Justice has ruled in a Basic ruling not only interpreted the duration of internal border controls under the current code very strictly, but also clearly stated that endless internal border controls violate the freedom of movement enshrined in EU law. This made it clear that freedom of movement is a right that EU member states may not restrict indefinitely. The co-legislators (Council and Parliament) must therefore find a balance between "freedom" and "security" that only works with a fixed time limit for internal border controls in the reformed Schengen Borders Code.

The final compromise

The interinstitutional negotiations led to a Compromiseon which we will vote in the European Parliament in the last plenary week of the legislative period (end of April 2024).
We are critical of the outcome of the negotiations because: The maximum Duration of internal border controls to be increased from the current 6 months to 3 years. However, Member States have a new, more detailed reporting obligation when they introduce internal border controls. In return, the Commission has slightly more duties and powers to monitor application. Experts doubt whether this will lead to border controls being more restricted.

It will also there are additional reasons to allow internal border controls. This sensibly includes a health emergency on a large scale, but also the highly controversial reason of unauthorized secondary migration of third-country nationals on a large scale. This effectively legalizes the practice that has been in place since 2015 of member states introducing internal border controls in order to "curb" "irregular" migration.

The outcome of the negotiations also includes a new procedure for the internal transfer of third-country nationals without the right to stay between member states. This procedure will probably lead to an increase in "racial profiling" and, in the worst case, even Chain deportations can take place.

The introduction of the term "Instrumentalization", Member States can limit the number of border crossing points and their opening hours and intensify border surveillance if they feel that they are being instrumentalized. However, the exact cases that are considered instrumentalization are not defined at all and are therefore left to the discretion of the member states. In addition, the possibilities for police checks and the general number of police officers deployed on the territory have been Control and monitoring technologies expanded. These additional provisions shall enter into force immediately after publication if Parliament and the Council have given their consent.

In practice, however, it remains to be seen whether the Member States will actually comply with these new rules and whether the Commission will use its powers as guardian of the treaties to ensure that they do.

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